DE3717996C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Randstreifenfertiger
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein Randstreifenfertiger dieser Art ist bekannt
(DE-OS 25 56 547) und wird beispielsweise dazu verwendet,
seitlich von einer Fahrbahn Randstreifen bzw. Bankette
einzubauen, die nicht aus teer- oder bitumengebundenem
Material, d. h. beispielsweise aus Sand oder Humus bestehen. Das
für die Herstellung des Randstreifens verwendete Material
wird dabei mit Hilfe der ersten Fördereinrichtung aus dem
Vorratsbehälter des Fertigers auf den Untergrund seitlich von
der Fahrbahn in einer dem Randstreifen entsprechenden Breite
aufgebracht, glattgestrichen bzw. nivelliert und anschließend
verdichtet. Um einen möglichst exakten Einbau des Rand
streifens zu erreichen, befindet sich der Materialauswurf
bereich der ersten Fördereinrichtung im Bereich des hinteren
Endes des Randstreifenfertigers, und zwar in Fahrtrichtung
dieses Fertigers vor einer das Glattstreichen bzw. Nivel
lieren und das anschließende Verdichten bewirkenden Ein
richtung, die in der Regel aus einer Abstreifvorrichtung und
einem diesen nachfolgenden Verdichtungselement (Rüttelbohle
usw.) besteht.
Der bekannte Randstreifenfertiger wird auch dazu verwendet,
um ausgefahrene Randstreifen zu erneuern.
Nachteilig ist bei dem bekannten Randstreifenfertiger, daß
das gesamte zum Einbau oder zur Erneuerung des Randstreifens
erforderliche Material mit Hilfe der ersten Fördereinrichtung
innerhalb des Fertigers von dem Vorratsbehälter gegen die
Fahrtrichtung des Förderers nach hinten und dann seitlich an
die den ersten Materialauswurfbereich aufweisende Längsseite
des Fertigers transportiert werden muß. Konstruktionsbedingt
steht für diese erste Fördereinrichtung nur eine geringe
Durchlaßhöhe zur Verfügung, so daß dementsprechend die auf
der ersten Fördereinrichtung transportierte Materialhöhe und
damit auch die Leistung der ersten Fördereinrichtung begrenzt
sind. Nachteilig ist weiterhin, daß dann, wenn das zum Einbau
bzw. zur Erneuerung des Randstreifens verwendete Material
nicht schon im Vorratsbehälter ausreichend fein vorliegt, das
gesamte, für den Einbau bzw. für die Erneuerung des Rand
streifens verwendete Material vor dem Ausbringen zerkleinert
werden muß, was ebenfalls die Leistung des Randstreifenfer
tigers stark reduziert. Nur wenn das gesamte, für die
Herstellung bzw. Erneuerung des Randstreifens verwendete
Material in zerkleinerter Form ausgebracht wird, läßt sich
ein Randstreifen in der erforderlichen Qualität einbauen bzw.
erneuern.
Bekannt ist weiterhin ein Randstreifenfertiger
(DE-OS 31 01 216), der ebenfalls an seiner Frontseite einen
Vorratsbehälter zur Aufnahme des für die Herstellung und/oder
Erneuerung des Randstreifens benötigten Materials aufweist
sowie eine Fördereinrichtung besitzt, mit der dieses Material
an einem an einer Längsseite des Fertigers vorgesehenen
Auswurfbereich ausgeworfen werden kann. Der Auswurfbereich
befindet sich dabei in der Nähe der Frontseite des Fertigers.
Zur Rückseite des Fertigers hin ist an der gleichen Längs
seite hinter dem Auswurfbereich eine Fräse vorgesehen.
Hierdurch ist es möglich, mit diesem bekannten Randstreifen
fertiger den herzustellenden oder zu erneuernden Randstreifen
zunächst mit einem Niveau einzubauen, welches über dem
späteren Sollniveau des hergestellten oder erneuerten
Randstreifens liegt, und dann den eingebauten Randstreifen
mit der nachgeführten Fräse auf das Sollniveau abzufräsen.
Nachteilig ist auch diesem bekannten Randstreifenfertiger,
daß ebenfalls nur relativ feines Material eingebaut werden
kann, wenn eine hohe Einbauqualität insbes. auch dahingehend
gefordert ist, daß eine gleichmäßige Begründung des eingebauten
Randstreifens möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Randstreifen
fertiger eingangs erwähnten Art aufzuzeigen, der die vorge
nannten Nachteile vermeidet und eine wesentlich bessere
Leistung aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Randstreifenfertiger
entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1
ausgebildet.
Bei dem erfindungsgemäßen Randstreifenfertiger wird mit der
zweiten Fördereinrichtung ein Teil des für die Herstellung
bzw. Erneuerung eines Randstreifens erforderlichen Materials
direkt aus dem Vorratsbehälter in der dort vorliegenden Form
ausgebracht und bildet den unteren Bereich bzw. die untere
Schicht des herzustellenden bzw. zu erneuernden Randstrei
fens, während mit Hilfe der ersten Fördereinrichtung nur noch
das den oberen Bereich bzw. die obere Schicht des Randstrei
fens bildende Material ausgebracht werden muß, so daß sich
hierdurch eine wesentlich höhere Leistung (Länge des je
Zeiteinheit hergestellten bzw. erneuerten Randstreifens)
erzielen läßt.
Insbesondere ist es speziell auch bei angefördertem klumpigen
Material nur noch erforderlich, das mit der ersten Förderein
richtung ausgebrachte, den oberen Bereich des Randstreifens
bildende Material innerhalb des Fertigers zu zerkleinern.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der
Materialauswurfbereich der zweiten, in Fahrtrichtung des
Fertigers vorne liegenden Fördereinrichtung innerhalb eines
kastenartigen oder haubenartigen Elementes angeordnet,
welches einen zumindest seitlich begrenzten und zumindest zur
Unterseite hin offenen Innenraum bildet. Dieses Element wirkt
als eine Art Stau- bzw. Vorratsraum für das als unterste
Schicht des Randstreifens einzubringende Material, wodurch
ohne große steuer- und regeltechnische Maßnahmen sicherge
stellt ist, daß über die zweite Fördereinrichtung stets eine
genügende Menge an Material ausgebracht wird. Die Förderlei
stung der zweiten Fördereinrichtung ist demnach auf die
Fahrgeschwindigkeit des Fertigers so abgestellt, daß stets
eine ausreichende Menge an Material im kasten- oder hauben
artigen Element vorhanden ist.
Weiterhin kann es bei dem erfindungsgemäßen Randstreifenfer
tiger zweckmäßig sein, zwischen dem ersten und zweiten
Materialauswurfbereich an der gleichen Längsseite des
Fertigers eine Fräse oder ein ähnlich wirkendes Element
vorzusehen, mit der bzw. mit dem das mit der zweiten Förder
einrichtung ausgeworfene Material zerkleinert wird, bevor auf
dieses Material das die obere Schicht des Randstreifens
bildende Material aufgebracht wird.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Figuren an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in schematischer Draufsicht einen Randstreifenfertiger
gemäß der Erfindung;
Fig. 2 in schematischer Darstellung einen Schnitt entspre
chend der Linie I-I der Fig. 1;
Fig. 3 in Einzeldarstellung das zum Ausbringen des Grobma
terials dienende, in Bewegungsrichtung des Randstrei
fenfertigers vordere Förderband.
Der in den Figuren dargestellte Randstreifenfertiger besteht
aus einem fahrbaren Rahmen 1, welcher mit Hilfe von Rädern 2
auf einer fertiggestellten Fahrbahn 3 durch einen nicht näher
dargestellten Antrieb in Richtung des Pfeiles A fortbewegt
werden kann.
Am Rahmen 1 ist an der Frontseite des Randstreifenfertigers
ein als oben offener Trog oder oben offenen Schale ausgebil
deter Vorratsbehälter 4 für das zur Herstellung eines
Randstreifens 5 benötigte Material 6 vorgesehen, welches von
der Ladefläche eines nicht dargestellten Lastkraftwagens in
den Vorratsbehälter 4 abgekippt wird. Unter einer im Boden 4′
des Vorratsbehälters 4 vorgesehenen Öffnung 7 endet das eine
Ende (Beladeende) eines zweiten Förderbandes 8, welches sich
ansonsten unterhalb des Vorratsbehälters 4 senkrecht zur
Fahrtrichtung A erstreckt und über die in der Fig. 1 linke
Längsseite des Randstreifenförderers mit seinem anderen Ende
(Auswurfende) vorsteht. Das Förderband 8 ist so angetrieben,
daß dessen Förderrichtung in Richtung des Pfeiles B verläuft,
d.h. von der Öffnung 7 an die in der Fig. 1 rechte Längsseite
des Randstreifenfertigers.
Das Auswurfende des Förderbandes 8 endet in einem haubenarti
gen Element 9, welches über die in der Fig. 1 rechte Längs
seite des Randstreifenfertigers vorsteht und an der dortigen,
parallel zur Fahrtrichtung A bzw. parallel zu dieser Längs
seite erstreckenden 4′′ des Vorratsbehälters 4 befestigt ist.
Das haubenartige Element 9 ist von vier jeweils im rechten
Winkel aneinander anschließenden vertikalen Wandelementen 10-13
gebildet, die zusammen mit einem oberen bei der darge
stellten Ausführungsform schräg verlaufenden Wandelement 14
einen im wesentlichen nur an der Unterseite offenen Innenraum
15 begrenzen, in welchen das Förderband 8 durch eine Öffnung
im Wandelement 13 mit seinem Auswurfende hineinreicht. Die
Wandelemente 11 und 13 liegen dabei parallel zur Fahrtrich
tung A und die Wandelemente 10 und 12 senkrecht zu dieser
Fahrtrichtung. Grundsätzlich ist es möglich, daß sich das
Wandelement 13 nur unterhalb des Förderbandes 8 erstreckt und
der Raum 15 oberhalb des Förderbandes 8 bzw. oberhalb des
Auswurfendes dieses Förderbandes an der dem Vorratsbehälter 4
unmittelbar benachbarten Seite durch die Außenfläche der
Seitenwand 4′′ des Vorratsbehälters begrenzt ist. Die unteren
horizontalen Kanten 10′-13′ der Wandelemente 10-13 liegen
in einer gemeinsamen Ebene und bilden somit den Rand der
unteren Öffnung des Innenraumes 15.
Am Rahmen 1 ist weiterhin eine von wenigstens einem Förder
band gebildete Fördereinrichtung 16 vorgesehen, die mit ihrem
einen Ende (Beladeende) ebenfalls bis unter die im Boden 4′
des Vorratsbehälters 4 vorgesehene Öffnung 7 reicht und deren
Förderrichtung entgegen der Fahrtrichtung A verläuft (Pfeil
C). Die Fördereinrichtung 16 endet mit ihrem anderen Ende
(Auswurfende) oberhalb des einen Endes (Beladeende) eines
Förderbandes 17, welches an der Rückseite des Randstreifen
fertigers bzw. Rahmens 1 ebenfalls senkrecht zur Fahrtrich
tung A vorgesehen ist. Mit seinem anderen Ende (Auswurfende)
steht das Förderband 17 ebenfalls über die in der Fig. 1
rechte Längsseite des Randstreifenfertigers bzw. des Rahmens
1 vor. Die Förderrichtung des Förderbandes 17 ist durch den
Pfeil D angegeben, d.h. diese Förderrichtung verläuft
wiederum von der Mitte des Rahmens 1 senkrecht zur Fahrtrich
tung A nach außen.
Am Rahmen 1 oder an einem am Rahmen vorgesehenen bzw. von
diesem nachgezogenen Geräteträger sind weiterhin eine
Abstreif- bzw. Planiereinrichtung 18 sowie ein Verdichter
(Rüttelboden) 19 vorgesehen, die entgegen der Fahrtrichtung A
auf das Auswurfende des Förderbandes 17 folgen.
Im Verlauf der Fördereinrichtung 16 bzw. an dieser ist
weiterhin noch eine Einrichtung 20, beispielsweise eine Fräse
oder ein ähnlich wirkendes Element vorgesehen, mit der das
dem Vorratsbehälter 4 entnommene Material 6 zerkleinert und
als Feinmaterial 6′ an das
hintere Ende des Rahmens bzw. an
das Förderband 17 transportiert wird.
Die Arbeitsweise des Randstreifenfertigers läßt sich, wie
folgt, beschreiben:
Der Randstreifenfertiger wird in Fahrtrichtung A auf der
Fahrbahn 3 entlang desjenigen Randes 21 dieser Fahrbahn, an
welchem seitlich der Randstreifen 5 eingebaut werden soll,
derart bewegt, daß das Wandelement 13 des haubenartigen
Elementes 9 über dem Rand 21, bevorzugt jedoch seitlich von
diesem Rand außerhalb der Fahrbahn 3 liegt. Bereits vor dem
Beginn des Einbaus des Randstreifens 5 und dann auch ständig
während dieses Einbaus wird mit Hilfe des Förderbandes 8
so viel Material 6 aus dem Vorratsbehälter 4 in den Innenraum
15 des haubenartigen Elementes 9 gefördert, daß dieses
vollständig oder nahezu vollständig mit dem hauptsächlich
groben Material 6 gefüllt ist, welches dann durch die untere
Öffnung des Innenraumes 15 hindurch auf den Untergrund 22
seitlich von der Fahrbahn aufgebracht wird, also dort
aufgebracht wird, wo der Einbau des Randstreifens erfolgen
soll. Da das Material 6 von dem Förderband 8 unmittelbar dem
Vorratsbehälter 4 entnommen wird, handelt es sich hierbei
hauptsächlich um grobes, unzerkleinertes Material, wie es
zufällig beim Beladen des Vorratsbehälters 4 anfällt. Der
Einbau des Materials 6 mit Hilfe des Förderbandes 8 und des
haubenartigen Elementes 9 erfolgt bis zu einem Niveau N′,
welches tiefer liegt als das Niveau N des fertiggestellten
Randstreifens 5. Das Niveau N′ ist durch den Rand der unteren
Öffnung des haubenartigen Elementes 9 und dabei insbesondere
durch die untere Kante 12′ des Wandelementes 12 bestimmt,
wobei dieser Öffnungsrand bzw. die untere Kante 12′ des
Wandelementes 12 als eine Art Abstreifer wirkt.
Auf das mit Hilfe des Förderbandes 8 und des haubenartigen
Elementes 9 ausgebrachte Material 6 wird nachfolgend mit
Hilfe des Förderbandes 17 das zerkleinerte Material bzw.
Feinmaterial 6′ aufgebracht und anschließend durch die
Abstreifvorrichtung 18 sowie durch das Verdichtungselement 19
derart verteilt, glattgestrichen und verdichtet, daß die
Oberseite des fertiggestellten Randstreifens 5 das angestreb
te Niveau N besitzt. Es versteht sich, daß für die beschrie
bene Arbeitsweise die von der Abstreifvorrichtung 18 gebilde
te Abstreifkante auf einem höheren Niveau angeordnet ist als
der Rand der unteren Öffnung des haubenartigen Elementes 9.
Dadurch, daß nur ein Teil des im Vorratsbehälter 4 vorhande
nen Materials 6 vor dem Einbau zerkleinert werden muß, läßt
sich mit dem Randstreifenfertiger bei guter Qualität des
eingebauten Randstreifens eine hohe Leistung erzielen. Aber
auch dann, wenn das dem Vorratsbehälter 4 zugeführte Material
6 bereits in einer Form vorliegt, die eine Zerkleinerung des
Materials nicht mehr erforderlich macht, bietet die erfin
dungsgemäße Konstruktion erhebliche Vorteile, da durch die
Verwendung des Förderbandes 8 zusätzlich zu der Förderein
richtung 16 und dem Förderband 17 je Zeiteinheit eine
wesentlich größere Menge an Material 6 eingebaut werden kann,
zumal für die Fördereinrichtung 16 konstruktionsbedingt, d.h.
vor allem auch durch den am Rahmen 1 vorgesehenen Antrieb
usw. nur eine geringe Durchgangshöhe (freier Raum über der
Fördereinrichtung 16) und damit nur eine begrenzte Förderlei
stung möglich sind.
Um beim Transport des Randstreifenfertigers (z. B. auf die
jeweilige Baustelle bzw. beim Wechseln von Baustelle zu
Baustelle) eine Überbreite zu vermeiden, sind das Förderband
17 sowie der die Einrichtung 18 und das Verdichterelement 19
aufweisende Geräteträger am Rahmen 1 in Richtung senkrecht
zur Fahrtrichtung A verschiebbar, so daß die vorgenannten
Elemente für den Transport senkrecht zur Fahrtrichtung A so
verschoben werden können, daß sie nicht mehr über die Seite
des Rahmens 1 vorstehen. Aus gleichen Gründen sind auch die
beiden Seitenwände 4′′ des Vorratsbehälters jeweils um eine
parallel zur Fahrtrichtung A verlaufende Achse bei 23 am
Boden 4′ dieses Vorratsbehälters schwenkbar befestigt und
können für den Transport nach innen geklappt werden, wie dies
in der Fig. 2 mit unterbrochenen Linien dargestellt ist.
Zusammen mit der in den Figuren rechten Seitenwand 4′′ werden
für den Transport des Randstreifenfertigers (zur Vermeidung
einer Überbreite) auch das haubenartige Element 9 sowie das
Förderband 8 (letzteres auf einer Teillänge) nach innen
geklappt bzw. geschwenkt. Um dies ohne ein Überdehnen des
Förderbandes 8 sowie auch ohne ein zu starkes Lockern dieses
Förderbandes zu erreichen, ist das Förderband 8 entsprechend
der Fig. 3 ausgeführt, d. h. das Förderband 8 besteht aus dem
in sich geschlossenen, endlos umlaufenden bandförmigen
Element 24, dessen obere Länge 24′ den fördernden Teil des
Förderbandes bildet und welches an seinem Aufgabe- bzw.
Beladeende und an seinem Auswurfende jeweils über eine
Umlenkrolle bzw. -walze 25 bzw. 26 geführt ist, von denen
bevorzugt die am Aufgabeende vorgesehene Umlenkrolle 25 durch
einen Antrieb rotierend angetrieben ist. Zwischen den beiden
Umlenkrollen 25 und 26 ist die untere Länge 24′′ über zwei
zusätzliche Umlenkrollen 27, von denen jeweils eine jeder
Umlenkrolle 25 bzw. 26 unmittelbar benachbart liegt, derart
geführt, daß die parallel zu der oberen Länge 24′ verlaufende
und zwischen den Umlenkrollen 27 gebildete Teillänge der
unteren Länge 24′′ der oberen Länge 24′ unmittelbar benach
bart liegt, d. h. die zwischen den Umlenkrollen 27 gebildete
Teillänge der unteren Länge 24′′ besitzt von der oberen Länge
24′ einen Abstand, der wesentlich kleiner ist als der
Durchmesser der Umlenkrollen 25 und 26. Der Schwenkpunkt 23
für die Seitenwand 4′′, an der die Umlenkrolle 26 des
Förderbandes 8 mit Hilfe eines nicht näher dargestellten
Trägers frei drehbar gehalten bzw. gelagert ist, liegt dabei
im Bereich zwischen den beiden Umlenkrollen 27, und zwar
etwas unterhalb der zwischen diesen beiden Umlenkrollen
gebildeten Teillänge der unteren Länge 24′′. Hierdurch ist es
möglich, die Umlenkrolle 26 sowie den zwischen dieser Rolle
und dem Schwenkpunkt 23 liegenden Teil des Förderbandes 8
zusammen mit der zugehörigen Seitenwand 4′′ in Richtung des
Pfeiles E um den Gelenkpunkt 23 nach oben zu schwenken, wobei
lediglich eine geringfügige Lockerung des bandförmigen
Elementes 24 eintritt, ohne daß allerdings ein Verrutschen
des bandförmigen Elementes 24 relativ zu den Umlenkrollen 25,
26 und 27 zu befürchten ist. Es versteht sich, daß die
Umlenkrolle 25 sowie die dieser Umlenkrolle 25 benachbart
liegende Umlenkrolle 27 am Rahmen 1 und die der Umlenkrolle
26 benachbart liegende Umlenkrolle 27 an der Seitenwand 4′′
bzw. an dem dortigen, nicht dargestellten Träger drehbar
gelagert sind, und zwar jeweils um parallel zur Fahrtrichtung
A verlaufende Achsen.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel
beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwand
lungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung
tragende Gedanke verlassen wird. So ist es beispielsweise
möglich, die Schwenkachse
23 auch so anzuordnen, daß sie
zwischen der oberen Länge 24′ und der zwischen den Umlenkrol
len 27 gebildeten Teillänge der unteren Länge 24′′ liegt.
Weiterhin ist es auch grundsätzlich möglich, anstelle des
Förderbandes 8 ein anderes Förderelement beispielsweise eine
Rutsche vorzusehen, die einerseits unter der im Boden 4′
vorgesehenen Öffnung 7 und andererseits im Innenraum 15 des
haubenartigen Elementes 9 endet. Diese Rutsche ist
entweder ein starres Element oder als Vibrationsförderer
ausgebildet.
Wie in der Fig. 1 angedeutet ist, ist vorzugsweise zwischen
dem Auswurfende des vorderen Förderbandes 8 und dem Auswurf
ende des hinteren Förderbandes 17 eine Einrichtung 28
vorgesehen, mit der das mit dem Förderband 8 ausgebrachte
Material nach dem Ausbringen zerkleinert wird. Diese Einrich
tung 28 besteht bevorzugt aus einer Fräse, die um eine
senkrecht zur Fahrtrichtung A verlaufende Achse rotierend
angetrieben wird. Die Fräse bzw. Einrichtung 28 trägt
ebenfalls zu einer Steigerung der Leistung des Randstreifen
fertigers bei, da bei Verwendung dieser Fräse das von dem
Förderband 8 ausgebrachte gröbere Material bereits mit einem
sehr hohen N′ eingebaut werden kann, ohne daß die Qualität
des fertiggestellten Randstreifens leidet. Dies ist u. a.
darauf zurückzuführen, daß mit der Fräse bzw. Einrichtung 28
zumindest größere Unebenheiten in dem mit dem Förderband 8
ausgebrachten groben Material zumindest so weit ausgeglichen
bzw. nivelliert werden, daß es nach dem Fertigstellen des
Randstreifens bzw. nach dem Aufbringen, Glattstreichen und
Verdichten des feinen Materials zu keinen Bereichen im
fertiggestellten Randstreifen kommt, an welchen sich das
Material stärker setzt als in den übrigen Bereichen des
fertiggestellten Randstreifens.
Claims (10)
1. Randstreifenfertiger mit einem Vorratsbehälter, der
bezogen auf die Fahrtrichtung des Fertigers an dessen
Frontseite vorgesehen ist und zur Aufnahme des für die
Herstellung und/oder Erneuerung eines Randstreifens
benötigten Materials dient, sowie mit einer ersten
Fördereinrichtung zum Fördern des Materials vom Vorratsbe
hälter an einen ersten Material-Auswurfbereich, der an
einer in Richtung des Randstreifens bzw. in Fahrtrichtung
verlaufenden Längsseite des Fertigers in Fahrtrichtung
hinter dem Vorratsbehälter vorgesehen ist, gekennzeichnet
durch eine zweite Fördereinrichtung (8) zum Fördern des
Materials vom Vorratsbehälter (4) an einen zweiten
Materialauswurfbereich, der an der gleichen Längsseite des
Fertigers wie der erste Materialauswurfbereich der ersten
Fördereinrichtung (16, 17), jedoch in Fahrtrichtung (A)
des Fertigers vor dem ersten Auswurfbereich vorgesehen
ist, sowie durch wenigstens ein Element (20) zum Zer
kleinern des Materials an der ersten Fördereinrichtung
(16, 17).
2. Randstreifenfertiger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der zweite Auswurfbereich der zweiten Förderein
richtung (8) an einer in Fahrtrichtung (A) verlaufen
den Seite (4′′) des Vorratsbehälters (4) vorgesehen ist.
3. Randstreifenfertiger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Fördereinrichtung ein
Förderband (8) ist.
4. Randstreifenfertiger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Fördereinrichtung von
einer Rutsche gebildet ist.
5. Randstreifenfertiger nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß am zweiten Materialauswurfbe
reich auf diesen in Fahrtrichtung folgend eine Einrichtung
(12′, 28) zum Glätten bzw. Nivellieren des ausgeworfenen
Materials vorgesehen ist.
6. Randstreifenfertiger nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Fördereinrichtung
(8) mit ihrem Materialauswurfbereich in einem kasten- oder
haubenartigen Element (9) endet, welches einen zumindest
an der Unterseite offenen Raum (15) für das für die
Herstellung und/oder Erneuerung des Randstreifens verwen
dete Material bildet.
7. Randstreifenfertiger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß der Rand (10′, 11′, 12′) der unteren Öffnung des
hauben- oder kastenartigen Elementes (9) zumindest in
einem Teilbereich tiefer liegt als das Niveau einer
Abstreifkante einer dem ersten Auswurfende nachgeführten
Abstreifvorrichtung (18).
8. Randstreifenfertiger nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein das zweite
Auswurfende bildender Teil der zweiten Fördereinrichtung
(8) an einer Seitenwand (4′′) des Vorratsbehälters (4)
befestigt ist, die um eine, vorzugsweise in Fahrtrichtung
(A) liegende Achse (23) schwenkbar ist.
9. Randstreifenfertiger nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei Ausbildung der zweiten Fördereinrichtung
als Förderband (8) ein dieses Förderband bildendes, endlos
umlaufendes bandförmiges Element (24) an seiner unteren
Länge (24′′) über Umlenkrollen (27) derart geführt ist,
daß diese untere Länge (24′′) in einem Teilbereich der
oberen Länge (24′) des bandförmigen Elementes (24)
benachbart ist, und daß im Bereich dieser Teillänge die
Schwenkachse (23) der Seitenwand (4′′) vorgesehen ist.
10. Randstreifenfertiger nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Längsseite des
Fertigers zwischen dem ersten Material-Auswurfbereich und
dem zweiten Material-Auswurfbereich eine Einrichtung zum
Zerkleinern, vorzugsweise eine Fräse (28) vorgesehen
ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873717996 DE3717996A1 (de) | 1987-05-27 | 1987-05-27 | Randstreifenfertiger |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873717996 DE3717996A1 (de) | 1987-05-27 | 1987-05-27 | Randstreifenfertiger |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3717996A1 DE3717996A1 (de) | 1988-12-08 |
DE3717996C2 true DE3717996C2 (de) | 1993-05-06 |
Family
ID=6328611
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19873717996 Granted DE3717996A1 (de) | 1987-05-27 | 1987-05-27 | Randstreifenfertiger |
Country Status (1)
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DE (1) | DE3717996A1 (de) |
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1987
- 1987-05-27 DE DE19873717996 patent/DE3717996A1/de active Granted
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Publication number | Publication date |
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DE3717996A1 (de) | 1988-12-08 |
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