DE3715735C2 - Käfigbatterie für die Geflügelhaltung - Google Patents
Käfigbatterie für die GeflügelhaltungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Käfigbatterie für die Geflügel
haltung mit ein- oder mehretagig angeordneten horizontalen
Käfigreihen, unter denen sich jeweils ein Kotband erstreckt,
dem zum Trocknen des aufgefangenen Kots eine Luftströmungs
einrichtung zugeordnet ist, mittels der über das Kotband
hinwegstreichende Luftströme erzeugt werden können.
Eine derartige Käfigbatterie mit einer Einrichtung zum
Trocknen des vom Kotband aufgefangenen Kots ist bekannt
(DE 32 40 346 A1).
Geflügelkot beispielsweise von Hühnern enthält einen hohen
Anteil an Wasser. Von diesem in vergleichsweise geringem
Abstand unterhalb der Käfige aufgefangenen Kot steigt da
her normalerweise schlechte Luft auf, die für das Wohlbe
finden und die Gesundheit der Tiere ungünstig ist. Es hat
sich daher als zweckmäßig erwiesen, den Kot alsbald an
seiner Auffangstelle unter den Käfigen zu trocknen und so
einer häufigen Lüftung des Batterieraums mit großen Luft
mengen vorzubeugen, die zu Wärmeverlusten und dadurch be
dingtem erhöhten Futterverbrauch führen würde. Im übrigen
ist die Trocknung auch für die weitere Behandlung des Kots
einschließlich seiner Lagerung von Vorteil.
Die bisher zum Trocknen des Kots verwendete Luftströmungs
einrichtung ist von einer Trockenluftanlage gebildet, die
ein an die Außenluft angeschlossenes Druckgebläse, einen
Wärmetauscher zur Erwärmung der Frischluft im wesentlichen
auf Stalltemperatur, eine Zuführrohrleitung, an diese ange
schlossene Verteilerrohrleitungen und von diesen ausgehende
Abgaberohrleitungen aufweist, die sich längs der einzelnen
Käfigreihen erstrecken und mit Düsenbohrungen versehen sind,
die auf das zugehörige Kotband gerichtet sind. Außerdem
sollte die Frischluft zum Schutz der Tiere nicht nur aufge
wärmt, sondern auch noch gefiltert werden, was mit einem dem
Gebläse zugeordneten Filter geschieht.
Diese ein vergleichsweise langes Rohrleitungsnetz aufweisen
de Trockenluftanlage führt jedoch zu ziemlich hohen Investi
tionskosten, zu denen ebenfalls ein ins Gewicht fallender
Stromverbrauch durch den Einsatz des Mitteldruckgebläses
kommt. Ein erheblicher Kostenfaktor liegt auch im Wartungs
aufwand, der durch die Überwachung und Reinigung von Fil
tern und Wärmetauschern bedingt ist. Außerdem muß darauf
geachtet werden, daß die Düsenbohrungen, durch welche die
einzelnen Luftströme austreten, nicht verunreinigt werden,
wodurch sich der Luftdurchsatz und die Ausblasrichtung
ändern könnten.
Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
die Kottrocknung bei einer Käfigbatterie so durchzuführen,
daß sich der bisher erforderliche Aufwand für Investition
und Wartung verringert, ohne daß von einer schnellen und
wirksamen Kottrocknung abgegangen werden muß.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß jede Luftströmungs
einrichtung mehrere über dem Kotband in Längsabständen
verteilt angeordnete und auf Querachsen gelagerte Luft
fächerklappen aufweist, denen zumindest gruppenweise
zusammengefaßte Schwenkantriebe zum Verschwenken der
Luftfächerklappen zugeordnet sind, wobei die
Luftfächerklappen in der Mittelstellung des Schwenk
antriebes im wesentlichen senkrecht ausgerichtet sind.
Somit wird davon abgegangen, wie bisher
Frischluft von außen anzusaugen, unter Überdruck zu setzen
und über ein Rohrleitungssystem den Käfigen zuzuführen, da
mit dort Druckluft-Blasströme abgegeben werden. Statt dessen
wird der über dem Kotband vorhandenen Luft auf mechanischem
Wege eine drucklose Fächerströmung erteilt, die in entspre
chender Weise eine Kottrocknung gewährleistet.
Dementspre
chend entfallen ein ausgedehntes Rohrleitungssystem sowie
Gebläse, Wärmetauscher und Filter und damit der mit diesen
Anlageteilen verbundene Investitions- und Wartungsaufwand.
Dagegen ist die anmeldungsgemäße Ausbildung wartungsarm
und vergleichsweise kostengünstig herzustellen, weil sich
die Luftfächerklappen einer jeden Käfigreihe über einen
einfachen Schwenkantrieb gemeinsam betätigen lassen.
Dabei läßt sich der Schwenkantrieb vergleichsweise
einfach über ein Kurbelgetriebe erreichen, wobei Gestänge
oder dergleichen gruppenweise oder insgesamt von einem
gemeinsamen Motor angetrieben werden können, der zudem
einen vergleichsweise geringen Stromverbrauch hat. Die
Luftströmungseinrichtung läßt sich im
übrigen gut in eine Batterieanlage integrieren, so daß
sie anders als die bekannte Luftströmungseinrichtung
nahezu keinen zusätzlichen Raum erfordert. Schließlich
ist das Prinzip der Luftfächerung am Ort des Trocknens
auch insoweit überlegen, als generell die Gefährdung
durch nicht ausreichend erwärmte oder gereinigte Frisch
luft ausgeschaltet ist, zu der es bei der bekannten Luft
strömungseinrichtung trotz Wärmetauschern und Filtern
doch noch kommen kann.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich
aus den Unteransprüchen. Die dort aufgeführten Maßnahmen
betreffen die Ausbildung der Vorrichtung für eine effektive,
über das Kotband hinwegstreichende Luftströmung, eine zweck
mäßige Integrierung der Luftströmungseinrichtung in die
Batterie, bei der Verstaubungen und dadurch bedingte War
tungsarbeiten nicht zu befürchten sind, und einfache,
zweckmäßige Schwenkantriebe.
Ausführungsbeispiele des Anmeldungsgegenstandes werden nachfolgend
anhand schematischer Zeichnungen erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine dreietagige Batterie mit Doppelkäfigreihen
im Querschnitt I-I nach Fig. 2;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Käfigbatterie gemäß
II-II in Fig. 1 unter Beschränkung auf einen sich
über vier Käfigbreiten erstreckenden Längebereich;
Fig. 3 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung eines
weiteren Ausführungsbeispieles mit
jeweils zwei Zugstangen.
Die Batterie weist sechs horizontal verlaufende Käfig
reihen 1 auf, die in drei Etagen übereinander angeordnet
sind. Dabei bilden die in jeder Etage vorhandenen zwei
Käfigreihen 1 eine Doppelkäfigreihe 2, bei der die einzelnen
Käfige 3 paarweise rückseitig aneinander stoßen. Jeder Kä
fig 3 ist mit einem von seiner Rückseite 4 zur Vorderseite 5
abfallenden Gitterboden 6 versehen, der über die Vorder
seite 5 vorspringt und eine Eisammelrinne 7 bildet. Über
dieser ist ein Futtertrog 8 vorgesehen, der ebenso wie die
Eisammelrinne 7 über die ganze Länge der Käfigreihe 1 durch
läuft. Die Batterie ist über Füße 9 abgestützt, die im Be
reich der Käfigvorderseiten 5 jeweils zwischen benachbarten
Käfigen der beiden unteren Käfigreihen 1 angeordnet sind.
Jede Doppelkäfigreihe 2 ist mit einem Kotband 10 versehen,
das sich im Abstand unterhalb der entgegengesetzt geneigten
Gitterböden 6 der beiden einzelnen Käfigreihen 1 erstreckt
und an seinen beiden in Querrichtung weisenden Enden im Be
reich der Käfigvorderseiten 5 einen aufragenden Randflansch
11 aufweist. Das Kotband 10 fängt den durch die Gitterböden
6 herabfallenden Kot 12 auf.
Jede Doppelkäfigreihe 2 ist mit einer Luftströmungseinrich
tung 13 versehen, die wie aus Fig. 1 zu entnehmen im we
sentlichen in der Längsmittelebene der Batterie zwischen
den einander rückseitig benachbarten Käfigen 3 angeordnet
ist. Die Luftströmungseinrichtung 13 weist zwei im wesent
lichen senkrecht angeordnete Längswände 15 und 16 auf, die
sich auf gegenüberliegenden Seiten der Längsmittelebene 14
parallel über die gesamte Käfigreihe erstrecken. Die oberen
Randstreifen 17 der Längswände 15, 16 sind einwärts zur
Längsmittelebene hin abgewinkelt, während die unteren Rand
streifen 18 der Längswände 15 und 16 nach außen abgewinkelt
sind. Die geschlossenen Längswände 15 und 16 bilden jeweils
einen Teil der Rückseite 4 der Käfige 3. Sie schließen einen
längs verlaufenden Kanal 19 ein, der in einzelne Kammern 20
unterteilt ist, die an ihrer Oberseite zwischen den Rand
streifen 17 eine schmale Öffnung aufweisen und nach unten
zwischen den Randstreifen 18 offen sind. Die Unterteilung
des Kanals 19 in Kammern 20 wird durch Querwände 21 er
reicht, die zugleich einander in Längsrichtung benachbarte
Käfige 3 voneinander trennen. Dementsprechend ist jedes
Käfigpaar 3, 3 mit einer eigenen Kammer 20 versehen, die
sich in Längsrichtung über die gesamte Käfigbreite er
streckt.
In jeder Kammer 20 ist eine flache Luftfächerklappe 22
mittels einer Querachse 23 gelagert, deren Enden an den
Längswänden 15 bzw. 16 abgestützt oder gelagert sind. Die
Querachse 23 ist - wie dargestellt - im Bereich des oberen
Endes der Luftfächerklappe 22 in einem kleinen Abstand a
von deren Oberkante 28 angeordnet. Normalerweise hängt
daher die Luftfächerklappe 22 infolge ihres Eigengewichts
in einer senkrechten Stellung zwischen den Längswänden 15
und 16 heraus, zu denen sie einen geringen Spaltabstand
aufweist.
Wie dargestellt sind die Öffnungen am oberen Ende der
Kammern 20 durch eine längs verlaufende Leiste 24 abge
deckt, die als Rinne unter einem Längsrohr 25 verläuft und sich
in der Längsmittelebene 14 durch die ganze Doppelkäfigreihe
2 erstreckt. Dem offenen unteren Ende der Kammern 20 ist
ein längs verlaufender winkelförmiger Luftstromteiler 26
zugeordnet, der sich mit geringem Abstand unterhalb der
herabhängenden Luftfächerklappen 22 ebenfalls in der Längs
mittelebene 14 über die ganze Doppelkäfigreihe 2 erstreckt.
Die Schwenkantriebe zum Verschwenken der Luftfächer
klappen 28 in den Kammern 20 sind bei diesem Ausführungs
beispiel für jede Doppelkäfigreihe 2 mit einem Gestänge
versehen, dessen Zug- und Druckstangen 27 sich im oberen
Bereich des betreffenden Kanals 19 in der Längsmittel
ebene 14 durch die gesamte Doppelkäfigreihe erstreckt. Die
Zug- und Druckstange 27 greift jeweils an der Oberkante 28
jeder Luftfächerklappe 22 der betreffenden Doppelkäfig
reihe 2 gelenkig an und ist in Richtung ihrer Längser
streckung hin und her verschiebbar. Das ist ebenso wie die
dadurch erzielte Verschwenkung der Luftfächerklappen 22 in
Fig. 2 durch Doppelpfeile angedeutet. Die insgesamt drei
Zug- und Druckstangen 27 sind in nicht näher dargestellter
Weise durch Führungslager abgestützt und werden an einer
Stirnseite der Batterie angetrieben, wie es in Fig. 2
rechts angedeutet ist. Dazu ist mit dem betreffenden
Gestängeende jeweils ein Querstück 29 verbunden, das mit
einem senkrechten Längsschlitz 30 versehen ist. In den
Längsschlitz 30 ragt der Kurbelzapfen 31 einer
Kurbelscheibe 32, wobei der Kurbelzapfen 31 mit der
Exzentrizität e angeordnet ist. Die Kurbelscheiben 32
können in nicht näher dargestellter Weise einzeln oder
mittels eines gemeinsamen Antriebs gedreht werden. Dadurch
wird den Zug- und Druckstangen 27 eine Hubbewegung mit der
Hubstrecke 2e erteilt.
Beispielsweise kann der Antrieb mit einer Frequenz von 150 bis
200 Hüben pro Minute erfolgen. Die Länge a des Schwenkhebels
zwischen der Oberkante 28 und der Querachse 23 der Luft
fächerklappen 22 ist so auf die Exzentrizität e bzw. die
Hubstrecke 2e abgestimmt, daß die Verschwenkung im Be
reich der Querachse über einen Winkelbereich von etwa 90°
erfolgt. Da jedoch die plattenförmigen Luftfächerklappen
nicht starr, sondern aus einem versteiften Elastomermaterial
hergestellt sind, können sie sich wie in Fig. 2 angedeutet
durchbiegen. Das hat zur Folge, daß beim Verschwenken trotz
des unter 180° liegenden Schwenkbereichs die unteren Enden
der Luftfächerklappen 22 in den Schwenkendstellungen etwa
bis in Höhe der Querachse 23 angehoben werden, wie es in
Fig. 2 links oben dargestellt ist. Diese Schwenkbewegung
führt dazu, daß aus jeder Kammer 20 eine Luftströmung nach
unten austritt, die durch den Luftstromteiler 26 in zwei
Ströme aufgeteilt wird, die unter Mitwirkung der sich etwa
trichterförmig erweiternden unteren Randstreifen 18 der
Längswände 15 und 16 entgegengesetzt von der Längsmittel
ebene 14 zu den Außenkanten des Kotbandes 10 verlaufen und
somit über den aufgefangenen Kot 12 hinwegstreichen und
diesen in der gewünschten Weise trocknen. Dabei entsteht
im Bereich einer jeden Kammer 20 eine örtliche Luftzirku
lation, bei der die nach unten aus der Kammer 20 herausge
fächerte Luft im wesentlichen von oben unter der Leiste 24
hindurch in die Kammer 20 nachströmt. Die zur Kottrocknung
ausreichende Luftumwälzung ist jedoch so gering, daß stören
de Zugerscheinungen vermieden werden. Daher eignet sich die
Batterie als Lege- und/oder Aufzuchtanlage für Geflügel.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
der Schwenkantrieb im Gegensatz zu dem vorher beschrie
benen Beispiel nicht mit jeweils einer Zug- und Druck
stange, sondern mit je zwei nur der Übertragung von Zug
kräften dienenden Antriebsgliedern in Form von Zugstangen
27.1 und 27.2 ausgestattet. Die als Antriebsangriffs
bereiche dienenden Enden 27.3 und 27.4 sind jeweils über
einen zweiarmigen Schwenkhebel 33, der in der Mitte ein
Lager 34 aufweist, miteinander gekoppelt. An jedem
Schwenkhebel 33 greift eine Pleuelstange 35 an, welche an
dem mit der Exzentrizität e umlaufenden Kurbelzapfen 31
der Kurbelscheibe 32 angelenkt ist. So wird durch den
Umlauf der Kurbelscheibe 32 eine hin- und hergehende
Bewegung der Zugstangen 27.1 und 27.2 bewirkt, wobei
jeweils nur Zugkräfte übertragen werden. Die jeweils
untere Zugstange 27.2 ist im Abstand a von der jeweiligen
Querachse 23 unter dieser durch entsprechend ausgesparte
Öffnungen der Luftfächerklappen 22 verlaufend angeordnet
und mit geeigneten Gelenken an der jeweiligen
Fächerklappe 22 angelenkt.
Durch die Verwendung von nur Zugkräfte übertragenden Zug
stangen 27.1, 27.2 kann man auch bei großen Längen mit
geringen Massen auskommen, die jeweils beschleunigt und
abgebremst werden müssen, weil wesentlich geringere
Stangenquerschnitte erforderlich sind als bei den
knickstabilen Zug- und Druckstangen 27.
Zusammengefaßt läßt sich der Anmeldungsgegenstand auch wie folgt darstellen:
Die Batterie weist oberhalb eines jeden Kotbandes 10 in
Längsabständen verteilt zwischen zwei parallelen vertikalen
Längswänden 15 und 16 herabhängende Luftfächerklappen 22
auf, die über Schwenkantriebe aus ihrer Mittelstellung
heraus nach beiden Seiten um eine Querachse 23 verschwenk
bar sind. Der Schwenkantrieb erstreckt sich durch die
Käfigreihe 2, ist in Erstreckungsrichtung mit einer hin und
her gehenden Hubbewegung antreibbar und ist mit den Ober
kanten 28 der Luftfächerklappen 22 verbunden, um die
Schwenkbewegung der Luftfächerklappe und damit eine Luft
fächerung hervorzurufen. Die Luftfächerströmung wird im
wesentlichen nach unten und über das betreffende Kotband 10
hinweg geleitet, so daß der von diesem aufgefangene Kot 12
schnell getrocknet wird.
Claims (17)
1. Käfigbatterie für die Geflügelhaltung mit ein- oder
mehretagig angeordneten horizontalen Käfigreihen (1),
unter denen sich jeweils ein Kotband (10) erstreckt,
dem zum Trocknen des aufgefangenen Kots eine Luftströ
mungseinrichtung (13) zugeordnet ist, mittels der über
das Kotband (10) hinweg streichende Luftströme erzeugt
werden können,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Luftströmungseinrichtung (13) mehrere über
dem Kotband (10) in Längsabständen verteilt ange
ordnete und auf Querachsen (23) gelagerte Luftfächer
klappen (22) aufweist, denen zumindest gruppenweise
zusammengefaßte Schwenkantriebe (27; 27.1, 27.2) zum
Verschwenken der Luftfächerklappen (22) zugeordnet
sind, wobei die Luftfächerklappen (22) in der
Mittelstellung des Schwenkantriebes (27; 27.1, 27.2)
im wesentlichen senkrecht ausgerichtet sind.
2. Käfigbatterie nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Luftfächerklappen
(22) zwischen zwei parallelen Längswänden (15, 16) ange
ordnet sind, die die beiden Enden der Querachsen (23)
abstützen und sich im wesentlichen über die gesamte Höhe
der herabhängenden Luftfächerklappen (22) erstrecken und
wie diese im Abstand über dem Kotband (10) enden.
3. Käfigbatterie nach Anspruch 2 mit Doppelkäfigreihen (2),
denen ein gemeinsames Kotband (10) unterhalb der paar
weise einander rückseitig zugewandten Einzelkäfige (3)
zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Längswände (15, 16) innenliegende Rück
wände der entsprechend distanzierten Einzelkäfige (3)
bilden.
4. Käfigbatterie nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die unteren Randstrei
fen (18) der beiden Längswände (15, 16) nach unten di
vergieren und die oberen Randstreifen (17) der beiden
Längswände (15, 16) oberhalb der Luftfächerklappen (22)
nach oben konvergieren.
5. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung zwischen
den Oberkanten der Längswände (15, 16) durch eine das
Einströmen von Luft zulassende Leiste (24) abgedeckt
ist.
6. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der zwischen den bei
den Längswänden (15, 16) gebildete, die Luftfächerklappen
(22) aufnehmenden Kanal (19) durch in Längsabständen an
geordnete Querwände (21) in Kammern (20) unterteilt ist,
von denen jede mit wenigstens einer Luftfächerklappe (22)
versehen ist.
7. Käfigbatterie nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Querwände (21) von Trennwänden
gebildet sind, welche die Käfige (3) innerhalb der Käfig
reihen (1) voneinander trennen.
8. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß jedem Käfig (3) eine
Luftfächerklappe (22) zugeordnet ist, die auf die Längs
mitte des Käfigs (3) ausgerichtet ist.
9. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß unmittelbar unterhalb
der senkrecht herabhängenden Luftfächerklappe (22) ein
längsverlaufender Luftstromteiler (26) angeordnet ist,
der die abwärts gerichtete Luftfächerströmung in zwei
entgegengesetzt zu den Außenkanten des Kotbandes (10) ge
richtete Teilströmungen aufteilt und umlenkt.
10. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die plattenförmigen Luftfächerklappen (22)
in einem solchen Maß flexibel sind, daß sie sich
beim Verschwenken mit einer zur Klappenunterkante
hin zunehmenden Nacheilung durchbiegen.
11. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Querachsen (23) der Luftfächerklappen (22)
im Bereich ihrer oberen Enden angeordnet sind.
12. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkantrieb mittels sich in Längsrich
tung in geringem Abstand (a) von den Querachsen (23),
der Luftfächerklappen (22) erstreckenden, an den
Luftfächerklappen angreifenden Gestängen (27; 27.1,
27.2), gebildet ist, die mit hin- und hergehender
Bewegung antreibbar sind.
13. Käfigbatterie nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkantrieb jeder Gruppe von Luftfächer
klappen (22) zugeordnete Zug- und Druckstangen (27)
aufweist, die an den Oberkanten (28) der
Luftfächerklappen (22) angreifen und wobei die
Querachsen (23) in einem Abstand (a) unterhalb der
Oberkanten (28) bzw. der Angriffsachsen der Zug- und
Druckstangen (27) angeordnet sind.
14. Käfigbatterie nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden der Zug- und Druckstangen (27) mit je
einem Auf- und Abwärtsbewegungen zulassenden,
vorzugsweise mit vertikalem Längsschlitz (30)
versehenen Querstück (29) ausgestattet sind, in
welches jeweils der umlaufende Kurbelzapfen (31) einer
angetriebenen Kurbelscheibe (32) eingreift.
15. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils in einem geringen Abstand (a) oberhalb und
unterhalb der Querachsen (23) je ein im wesentlichen
nur Zugkräfte übertragendes Antriebsglied (Zugstange
27.1; 27.2) mit den Luftfächerklappen (22) gelenkig
verbunden ist und die Antriebsglieder (Zugstangen
27.1; 27.2) einen gekoppelten Bewegungsantrieb (33,
35, 31, 32) aufweisen, der wechselweise Zugkräfte auf
die Antriebsangriffsbereiche (27.3, 27.4) der
Antriebsglieder (Zugstangen 27.1, 27.2) ausübt,
während er das jeweils andere Antriebsglied (Zugstange
27.1, 27.2) sich zurückbewegen läßt.
16. Käfigbatterie nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß je Zugstangenpaar ein an die
Antriebsangriffsbereiche angreifender, zweiarmiger
Hebel (33) mit Kurbelantrieb (35, 31, 32) vorgesehen
ist.
17. Käfigbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein gemeinsamer Antrieb für die phasenversetzte
Hubbewegung von wenigstens zwei Gestängen (27)
verschiedener Käfigreihen (1) bzw. Luftströmungsein
richtungen (13) vorgesehen ist.
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1987
- 1987-05-12 DE DE19873715735 patent/DE3715735C2/de not_active Expired - Fee Related
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