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DE3710283C2 - Einrichtung zum Abbau und Abtransport von kontaminiertem Erdreich - Google Patents

Einrichtung zum Abbau und Abtransport von kontaminiertem Erdreich

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DE3710283C2
DE3710283C2 DE19873710283 DE3710283A DE3710283C2 DE 3710283 C2 DE3710283 C2 DE 3710283C2 DE 19873710283 DE19873710283 DE 19873710283 DE 3710283 A DE3710283 A DE 3710283A DE 3710283 C2 DE3710283 C2 DE 3710283C2
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conveyor
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Abbau und Ab­ transport von kontaminiertem Erdreich nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Verunreinigtes Erdreich wird meist mit einem Bagger ausge­ hoben und auf ein Transportfahrzeug verladen, um es auf einer Deponie einzulagern. Beim Abbau werden feste, gasför­ mige oder flüssige Verunreinigungen unkontrolliert verteilt und belasten die Umwelt.
Eine derartige Einrichtung ist aus der DE-OS 24 08 626 be­ kannt. Sie besteht aus einem Bagger, welcher auch unter Wasser eingesetzt werden kann. Ein Löffelrad, welches zum Abtragen des Bodens eingesetzt wird, ist von einer mit Druckluft beaufschlagten Abdeckhaube umgeben. Das Löffelrad ist in seinem oberen Bereich über etwa die Hälfte seines Umfanges von der Abdeckhaube umschlossen und befördert den abgetragenen Grund in die Abdeckhaube hinein, aus der das Baggergut über eine Fördervorrichtung abtransportiert wird. Der in der Abdeckhaube wirkende Luftüberdruck verhindert ein Einströmen von Wasser, auch wenn die gesamte Vorrich­ tung unterhalb des Wasserspiegels liegt.
Bei einem Abbau von kontaminiertem Erdreich kann nicht ver­ hindert werden, daß während des Ausbaggerns der Boden auf­ gewirbelt wird und sich unkontrolliert verteilt. Die über den halben Umfang der Abtragvorrichtung reichende, als Ab­ deckhaube ausgebildete Schutzvorrichtung kann daher nicht den hohen Anforderungen genügen, die beim Abtragen eines kontaminierten Erdreiches - insbesondere an Land - zu er­ füllen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungs­ gemäße Einrichtung derart weiterzubilden, daß eine Umwelt­ belastung beim Abbau kontaminierten Erdreiches weitgehend vermieden ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung der gattungsbil­ denden Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Schutzvorrichtung schließt zur Abdichtung gegenüber der Atmosphäre dichtend mit dem Boden ab und ist zur Anpassung an die Bodenunebenheiten mindestens in ihrem unteren Be­ reich höhenveränderlich ausgebildet. Die Abtragvorrichtung ist daher von der kasten- bzw. haubenartig ausgebildeten Schutzvorrichtung allseitig umgeben, so daß während des Ab­ tragvorganges aufgewirbeltes Erdreich innerhalb der Schutz­ vorrichtung verbleibt und nicht in die Atmosphäre entwei­ chen kann. Infolge der höhenveränderlichen Ausbildung des unteren Bereiches der Schutzvorrichtung liegt diese unter allen Bedingungen dicht auf dem Boden auf, wodurch auch bei unebenen Bodenverläufen eine hohe Sicherheit gegen weitere Kontamination gegeben ist.
Emissionen des abgetragenen Erdreiches werden ohne Be­ lastung der Umwelt kontrolliert abgefangen und abgeführt. Infolge der gekapselten Anordnung der Abtragvorrichtung ist auch eine Schalldämmung erreicht, die durch schalldämmendes Material gesteigert werden kann. So ist auch ein Einsatz in dicht besiedelten Gebieten, Wohngebieten oder dgl. ohne übermäßige Belastung der Umwelt möglich.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weite­ ren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung, in der mehrere nachstehend im einzelnen beschriebene Ausführungs­ beispiele der Erfindung dargestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Einrich­ tung in schematischer Darstellung,
Fig. 2 in vergrößerter Teildarstellung der Fig. 1 die Schutzvorrichtung mit einer Abtragvorrichtung, einer Fördervorrichtung sowie einer Nachreinigungs­ anlage,
Fig. 3 in Seitenansicht die Abtragvorrichtung nach Fig. 2,
Fig. 4 eine Frontansicht auf die geöffnete Schutzvorrich­ tung der Fig. 2 gem. Pfeil IV,
Fig. 5 eine anderes Ausführungsbeispiel der Abtragvorrichtung in einer Darstellung entsprechend Fig. 4,
Fig. 6 und 7 ein zweites und ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung in einer Darstellung entsprechend Fig. 1.
Die Einrichtung nach Fig. 1 dient zum Abtragen und Abtransport von kontaminiertem Erdreich. Sie besteht im wesentlichen aus einer Abtragvorrichtung 1 mit einem Träger 2, einer Schutzvorrichtung 3, einer Absaugvorrichtung 4, einem Trägerfahrzeug 5 und einer Nachreinigungsanlage 6.
Wie insbesondere die Fig. 2 bis 4 zeigen, besteht die Abtragvorrichtung 1 aus einer walzenförmigen Fräse mit umfangsseitigen, schaufelartigen Fräswerkzeugen 1a. Sie ist an dem Träger 2 befestigt, der am Fahrzeug 5 angelenkt ist. Wie die Fig. 4 und 5 zeigen, ist die Abtragvorrichtung 1 von einem unteren Tragarm 2a des Trägers 2 getragen, der ein gabelartig ausgebildetes Ende 8 hat. Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 liegt die Abtragvorrichtung 1 zwischen den Gabelschenkeln 9, 10 des Armendes 8, welche eine Achse 11 der Abtragvorrichtung 1 tragen.
Von dieser Ausführungsform unterscheidet sich das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 dadurch, daß die Abtragvorrichtung 1' aus einem Mittelstück 13 und einem rechten und einem linken Seitenstück 14, 15 besteht. Die Seitenstücke sind gleich ausgebildet und schmaler als das Mittelstück 13. Zwischen ihm und den Seitenstücken liegt jeweils ein Achsstück 16, 17 frei, mit dem die Abtragsvorrichtung 1' in miteinander fluchtenden (nicht dargestellte) Bohrungen der Gabelschenkel 9, 10 des Tragarmes 2a gelagert ist. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß die Abtragvorrichtung 1' mit beiden Enden bis unmittelbar an Seitenwände 18, 19 der sie umgebenden, weiter unten näher erläuterten Schutzvorrichtung 3 reicht. Dadurch kann mit der Abtragvorrichtung 1' nahe an vorhandene Objekte 7 (Fig. 5), wie Häuser oder dgl., herangefahren werden, so daß das kontaminierte Erdreich vollständig abgetragen werden kann.
Wie die Fig. 1 bis 5 und insbesondere die Fig. 4 und 5 weiter zeigen, ist der Tragarm 2a oberhalb seines Gabelendes 8 geschlitzt ausgebildet, wobei durch den Schlitz 20 die Absaugvorrichtung 4 hindurchgeführt ist. Sie besteht aus einer als Schlauch oder Rohr ausgebildeten Saugluftleitung, die sich von der Abtragvorrichtung 1, 1' bis zur Nachreinigungsanlage 6 erstreckt, in der ein Ventilator 21 (Fig. 1) zur Erzeugung der Saugluft angeordnet ist. Am freien Ende 22 schließt an die Absaugvorrichtung 4 eine Aufnahme 23 an, die vorzugsweise aus Stahlblech hergestellt ist. Wenn die Absaugvorrichtung 4 als Rohr ausgebildet ist, kann die Aufnahmevorrichtung 23 einteilig mit ihr ausgebildet sein. Die Aufnahmevorrichtung 23 ist um eine zur Achse 11 der Abtragvorrichtung 1 parallele Achse teilkreisförmig gekrümmt, so daß sie einen sich in Richtung auf die Abtragvorrichtung 1, 1' öffnenden Trichter bildet. Die Aufnahmevorrichtung 23 erstreckt sich im wesentlichen über die ganze Länge der Abtragvorrichtung 1, 1' und reicht bis etwa in halbe Höhe der Abtragvorrichtung. Die Aufnahmevorrichtung 23 erfaßt das von der Abtragvorrichtung 1, 1' abgetragene Erdreich, das von der Absaugvorrichtung 4 aufgesaugt wird. Die Schutzvorrichtung 3 gewährleistet einen Schallschutz für die Einrichtung. Sie kann mit einer schalldämmenden Verkleidung versehen sein.
Die Abtragvorrichtung 1, 1' ist von der kasten- bzw. haubenartig ausgebildeten Schutzvorrichtung 3 allseitig umgeben, die auch das Ende 22 der Absaugvorrichtung 4 mit der Aufnahmevorrichtung 23 und das Gabelende 8 des Tragarmes 2a umschließt. Sie weist mehrteilig, im Ausführungsbeispiel dreiteilig ausgebildete Seitenwände 24, 25, eine Vorder- und Rückwand 26 und 27 sowie eine obere Wand 28 auf. Die Vorder- und Rückwand 26, 27 weisen jeweils einen unteren, vorzugsweise lösbaren höhenbewegbaren Wandabschnitt 29, 30 auf, die vorzugsweise gleich ausgebildet sind. Sie sind als flexible Streifen ausgebildet, die in Richtung auf die Abtragvorrichtung 1, 1' gekrümmt sind, so daß sie mit einem gekrümmten Wandabschnitt dichtend auf dem Boden aufliegen. Die Wandabschnitte 29, 30 können beispielsweise auch als Faltenbälge oder schlauchartig und aufblasbar ausgebildet sein, so daß sie unter Druck gegen den Boden anliegen. Die Vorder- und Rückwand 26, 27 sind vorzugsweise über die obere Wand 26 einteilig miteinander ausgebildet (Fig. 2). Die Seitenwände 24, 25 bestehen jeweils aus vorzugsweise drei oder mehreren gleichen platten- bzw. lamellenartigen Wandteilen 31 bis 33. Sie können längs ihrer einander benachbarten Vertikalränder nut-federartig miteinander verbunden sein oder einander überlappen, so daß eine dichte Verbindung und eine Führung bei Relativverschiebung der Wandteile 31 bis 33 zueinander in vertikaler Richtung gewährleistet ist. Die Wandteile sind über jeweils eine Verstellvorrichtung 34 bis 36 höhenbeweglich angeordnet. Sie sind vorzugsweise durch Hubzylinder gebildet, die an Querträgern 37, 38 befestigt sind. Sie verlaufen etwa parallel zur oberen Wand 28 und mit Abstand oberhalb von dieser (Fig. 3). Die Querträger 37, 38 sind mit dem Träger 2 verbunden.
Die Verstellvorrichtungen können beispielsweise auch Federn oder Drucksensoren aufweisen, mit denen eine automatische Anpassung der Lage der Wandteile an die vorhandenen Bodenunebenheiten gegeben ist. Ferner ist eine Zwangssteuerung der Wandteile durch Außensignale möglich.
Durch die verstellbare Ausbildung der Wandteile 31 bis 33 können die Seitenwände 24, 25 geschlossen auf dem Erdreich abgesetzt werden, so daß über die ganze Breite der Schutzvorrichtung 3 eine stufenweise Anpassung an das in unterschiedlicher Höhe verlaufende Erdreich gegeben ist, also ohne daß die Seitenwände angehoben werden müssen. Dadurch ist auf einfache Weise und in kurzer Zeit durch Anpassung an die jeweiligen Bodenunebenheiten eine einwandfreie Abdichtung gegenüber dem Boden bzw. dem Erdreich möglich.
Vorteilhaft sind die Wandteile 31 bis 33 an ihrem unteren Rand 39, 40 (Fig. 4, 5) abgeschrägt, so daß eine äußere scharfe Kante 41, 42 gebildet ist, mit der die Wandteile in das Erdreich 43 ragen, wodurch die Dichtheit der Schutzvorrichtung 3 weiter verbessert wird.
Aus Fig. 4 geht die unterschiedliche Lage der Seitenwände 24, 25 deutlich hervor, wobei beide Wände dichtend in das Erdreich ragen.
Wie insbesondere die Fig. 2 und 3 zeigen, ist innerhalb der Schutzvorrichtung 3 benachbart zur Vorderwand 26 eine Überwachungsvorrichtung 44 angeordnet, die vorzugsweise durch eine Kamera gebildet ist. Mit ihr wird das Erdreich 43 bzw. die Arbeitsfläche der Fräse 1 überwacht. Die Kamera 44 ist in einem geschlossenen Gehäuseraum 45 untergebracht, der von der Vorderwand 26 und der oberen Wand 28 begrenzt ist. Nach unten ist der Gehäuseraum 45 durch ein Sichtfenster 46 verschlossen. Die Kamera 44 ist an einem Arm 47 gehalten, der in den Gehäuseraum 45 ragt. Da beim Abtragen des Erdreiches Materialbrocken, Staub und dgl. hochgeworfen werden, setzt sich leicht Schmutz und Feuchtigkeit am Sichtfenster ab. Zum Entfernen des Staubes und der Feuchtigkeit ist eine beispielsweise als Scheibenwischer ausgebildete Reinigungsvorrichtung 48 an der oberen Wand 28 angeordnet.
Die Absaugvorrichtung 4, der Tragarm 2 und die Reinigungsvorrichtung 48 ragen durch Öffnungen in der oberen Gehäusewand 28, die vorzugsweise abgedichtet sind.
Wie insbesondere Fig. 1 zeigt, ist der Träger 2 durch mehrere, im Ausführungsbeispiel vier Tragarme 2a bis 2d gebildet, die gelenkig miteinander verbunden sind. Zum Verschwenken der Tragarme gegeneinander und gegenüber dem Fahrzeug 5 sind jeweils Stellvorrichtungen 49 bis 52 vorgesehen. Die Stellvorrichtungen 49, 50 und 51 greifen an den Tragarmen 2a und 2b bzw. 2b und 2c bzw. 2c und 2d an, während die Stellvorrichtung 52 am Fahrzeug 5 und an der Gelenkstelle 53 zwischen den Tragarmen 2c und 2d angreift. Die einzelnen Gelenkstellen zwischen den Tragarmen sowie zwischen den Tragarmen und den Stellvorrichtungen können kardangelenkähnlich ausgebildet sein. Durch eine solche roboterarmartige Ausbildung hat der Träger 2 viele Freiheitsgrade. Dies gewährleistet eine äußerst flexible Aufhängung der Abtragvorrichtung 1, 1' am Fahrzeug 5. Hierdurch ist es möglich, die Abtragvorrichtung ohne besondere Schwierigkeiten auch an schwer zugängliche Stellen heranzufahren, um einen möglichst vollständigen Abtrag des verunreinigten Erdreiches 43 sicherzustellen.
Die Nachreinigungsanlage 6 weist außer dem Ventilator 21 zur Produktrückgewinnung und Entstaubung des abgetragenen Erdreiches 43 Abscheidevorrichtungen 54, 55, beispielsweise Zyklone auf. In ihnen werden die festen Bestandteile abgeschieden, während die flüssigen und gasförmigen Bestandteile über den Saugluftstrom weiter­ transportiert werden. In der ersten Abscheide- bzw.
Trennvorrichtung 54 werden gröbere Feststoffe abgesetzt, während die gasförmigen und leichteren festen Bestandteile zur zweiten, nachfolgenden Abscheidevorrichtung 55 transportiert werden. Die leichten Feststoffe werden dann in dieser Vorrichtung abgeschieden, während die gasförmigen Bestandteile des abgetragenen kontaminierten Erdreiches 43 in eine Filtervorrichtung 56 mit einer Adsorptionseinrichtung gelangen. Zwischen ihr und der Abscheidevorrichtung 55 ist der Ventilator 21 angeordnet.
Die Filtervorrichtung 56 dient zur Abgasreinigung von noch enthaltenen, sehr feinen festen Bestandteilen und zur Absorption von Gasen. Hierzu enthält sie Absorptionsmittel, wie Aktivkohle. Der Filtervorrichtung kann noch eine Verbrennungseinrichtung zur thermischen Nachverbrennung gasförmiger Schadstoffe nachgeordnet sein.
Das abgeschiedene kontaminierte Erdreich wird einer Transporteinrichtung 83 zugeführt, mit der es zu einem Transportfahrzeug und mit diesem zu einer thermischen Reinigungsanlage oder dgl. gefördert werden kann.
Mit dieser Einrichtung kann auf konstruktiv einfache Weise sicher verhindert werden, daß das abgetragene Erdreich nach außen gelangt und zu einer Gefährdung und Belastung der Umwelt führt. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme kann die Schutzvorrichtung 3 noch mit einem getrennten (nicht dargestellten) Abzugssystem versehen sein. Sie weist hierzu einen Abzugsstutzen auf, um im Raum unterhalb der Schutzvorrichtung 3 einen Unterdruck aufzubauen. Dadurch kann bei einer eventuellen Undichtigkeit nur Luft von außen in die Schutzvorrichtung 3 gelangen; Bestandteile des abgetragenen Erdreiches können aber nicht nach außen dringen.
Die Überwachungsvorrichtung 44 kann auch so ausgebildet sein, daß mit ihr kontinuierliche Bodenproben aus angekoppelten Aufbereitungs- und Analysensystemen übermittelt werden, so daß für bestimmte Schadstoffe eine Überwachung bzw. der Aushub nach den Analysen einstellbar ist. Z.B. können dann nur bestimmte Bereiche ausgehoben werden, die besonders belastet sind, z. B. in denen Benzol bis zu einer bestimmten Konzentration enthalten ist. Es kann aber auch die Atmosphäre überwacht werden. Um zu kontrollieren, wieviel leicht-flüchtige Stoffe in der Atmosphäre vorhanden sind, um daraus Rückschlüsse auf die Konzentration des bearbeiteten Bereiches zu ermöglichen.
Es ist ferner möglich, die Schutzvorrichtung so groß auszubilden, daß sie bis an das Trägerfahrzeug reicht, um eine noch größere Abdeckung des kontaminierten, abgetragenen bzw. abzutragenden Erdreiches zu erreichen. Die Schutzvorrichtung kann dann mit dem Trägerfahrzeug gekoppelt werden.
Die Ausführungsform nach Fig. 6 unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von der zuvor beschriebenen Ausführungsform, daß anstelle der pneumatischen Absaugvorrichtung 4 eine mechanische Abzugsvorrichtung 4' vorgesehen ist. Sie besteht vorzugsweise aus einem ersten und zweiten Transportband 57 und 58, die in Draufsicht einander teilweise überlappend angeordnet sind. Das erste Transportband 57 ragt mit seinem in Transportrichtung P rückwärtigen Ende 59 in die Schutzvorrichtung 3' und mit ihrem vorderen Ende 60 über das rückwärtige Ende 61 des zweiten Transportbandes 58. Das Transportband 57 ist über eine Strebe 62 am ersten Tragarm 2a' des Trägers 2' angelenkt, wobei an der Anlenkstelle 63 eine Hubvorrichtung 64 angreift, die mit ihrem Zylinder am Trägerfahrzeug 5' angelenkt ist. Ein weiterer Tragarm 2b' des Trägers 2' ist ebenfalls am Trägerfahrzeug 5' angelenkt.
Die Abtragvorrichtung 1'' kann anders ausgebildet sein als die Abtragvorrichtungen 1 und 1' nach den Fig. 1 bis 4 bzw. 5. Im Ausführungsbeispiel ist sie durch einen Rollenmeißel gebildet, wie er im Tunnelbau verwendet wird. Die Art der verwendeten Abtragvorrichtung richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzfall bzw. den dort vorliegenden Bodenbeschaffenheiten. So können entweder Fräser oder Schneidvorrichtungen oder auch kombinierte Werkzeuge dieser Art verwendet werden; z. B. eignen sich auch Einfach- und Doppelfräser.
Das zweite Transportband 58 fördert das abgetragene Erdreich in einen Lastkraftwagen zum Abtransport in eine Deponie oder zu einer Entsorgungsanlage.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 ist wiederum eine mechanische Förder- bzw. Abzugsvorrichtung 4'' vorgesehen. Sie besteht aus einer Förderschnecke 65, die in einer Förderleitung 66 untergebracht ist, sowie einem nachfolgenden Transportband 67. Es ist wiederum am Träger­ fahrzeug 5'' befestigt und über ein flexibles Zwischenstück 68 mit der Förderleitung 66 verbunden. Das flexible Zwischenstück 68 ist notwendig, um Relativbewegungen zwischen der Förderleitung 66 und dem Transportband zu ermöglichen. Die Förderschnecke 65 ragt in die Schutzvorrichtung 3'', die auf dem schwenk- und drehbaren Träger 2'' sitzt, so daß die Schutzvorrichtung 3'' und die Förderschnecke 65 mit dem Träger 2'' mitbewegt werden.
Der Träger 2'' ist am Trägerfahrzeug 5'' um eine horizontale und um eine vertikale Achse 69 und 71 schwenkbar. Dadurch kann die Abtragvorrichtung 1''' an jede beliebige Stelle leicht herangefahren werden. Die Abtragvorrichtung 1''' weist einen Fräskopf 74 auf, der am vorderen Ende 2a'' des einarmigen Trägers 2'' um eine Achse 70 drehbar gelagert ist.
Die Schutzvorrichtung 3'' ist vorzugsweise zylindrisch ausgebildet und umgibt das vordere Ende 2a'' des Trägers 2''. Die Förderschnecke 65 ist mit der Förderleitung 66 unmittelbar benachbart zur zylindrischen Wand 72 der Schutzvorrichtung 3'' durch deren Boden 28'' geführt. Sie reicht bis nahe an den Fräskopf 74. An der Wand 72 ist ein Messerschild 75 vorgesehen, das mit dem Fräskopf 74 die Abtragvorrichtung 1''' bildet.
Das Messerschild 75 hat eine zylindrische Wand 76, mit der es die Wand 72 der Schutzvorrichtung 3'' umgibt und an ihr befestigt ist. Das Messerschild 75 kann über Hubzylinder 77, 78 in Vorschubrichtung P' in das abzutragende Erdreich 43 vorgetrieben werden. Je nach Art des abzutragenden Erdreiches muß das Messerschild 75 wieder entgegen Vorschubrichtung zurückgefahren (Pfeil P und dann der Fräskopf 74 in Arbeitsposition gebracht werden, um dann das Messerschild erneut vorzufahren. Die Hubzylinder 77, 78 sind in Höhe des Bodens 28'' an der Wand 72 der Schutzvorrichtung 3" angeordnet und greifen mit ihren Kolbenstangen 79, 80 an Haltelaschen 81, 82 der zylindrischen Wand 76 des Messerschildes 75 an.
Mit der Schutzvorrichtung 3'' in Verbindung mit dem Messerschild 75 ist das abzutragende Erdreich 43 einwandfrei nach außen abgedeckt und abgedichtet, so daß Bestandteile des abgetragenen Erdreiches nicht in die Atmosphäre gelangen können. Das Erdreich wird über die Förderleitung 66, die Förderschnecke 65 und das Transportband 67 zum Transportfahrzeug oder einer Nachreinigungsanlage transportiert.
Diese Einrichtung wird bevorzugt auf der Sohle eingesetzt, bei der nicht von oben ausgehoben, sondern in das Erdreich vor dem Trägerfahrzeug vorgedrungen wird.
Mit der Abzugsvorrichtung 1''' ist eine automatische Anpassung an Bodenunebenheiten und ein kontinuierlicher Abtrag des Abbauquerschnittes bzw. der Abbaufläche möglich.
Die Einrichtungen nach den Fig. 1 bis 7 können eine Entnahmevorrichtung für feste, flüssige oder gasför­ mige Proben aus dem Fräsbereich aufweisen. Es kann auch eine Vorrichtung zum Weiterleiten der Proben zur Analytik vorhanden sein. Ferner kann ein Analysegerät vorgesehen sein, das fest mit der Schutzvorrichtung 3, 3', 3'' verbunden oder an ihr angedockt ist. Es kann auch eine Übertragungs­ einrichtung zum Weiterleiten von Daten an den Fahrer des Transportfahrzeugs 5, 5', 5'' oder an Überwachungspersonal vorgesehen sein.

Claims (35)

1. Einrichtung zum Abbau und Abtransport von kontaminiertem Erdreich, mit einer Abtragvorrichtung (1) und einer För­ dervorrichtung (4) zum Abtransport des abgetragenen Bo­ dens sowie einer mindestens die Abtragvorrichtung (19) abdeckenden Schutzvorrichtung (3, 3', 3''), wobei in die Schutzvorrichtung (3, 3', 3'') die Fördervorrichtung (4) ragt, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3, 3', 3'') zur Abdichtung gegenüber der Atmosphäre dichtend mit dem Boden abschließt und mindestens in ihrem unteren Bereich (29, 30) zur Anpassung an Bodenunebenheiten höhenveränderlich ausgebildet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3, 3', 3'') in der Höhe flexibel ausgebildete Wandabschnitte (29, 30) aufweist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3, 3') zur Höhenveränderung höhenbeweglich geführte Wandab­ schnitte (31 bis 33) aufweist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (24, 25) der Schutzvorrichtung (3) mindestens zwei relativ zueinander bewegbare, vorzugsweise verschiebbare, Wandteile (31 bis 33) aufweisen.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (31 bis 33) mit einer Verstelleinrichtung (34 bis 36) verbunden sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (31 bis 33) lamellen- und/oder plattenartig ausgebildet sind und mit ihren Längsrändern aneinander anschließen.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (31 bis 33) formschlüssig, vorzugsweise nutfederartig, und/oder einander überlappend miteinander verbunden sind.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandabschnitt (29, 30) der Vorder- und/oder Rückwand (26, 27) als Federblech ausgebildet ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandabschnitt (29, 30) als Faltenbalg ausgebildet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandabschnitt (29, 30) als gummielastischer Streifen ausgebildet ist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3) mindestens eine Durchtrittsöffnung für einen Träger (2, 2') der Abtragvorrichtung (1', 1''') und für die Fördervorrichtung (4, 4', 4'') aufweist.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2, 2', 2'') an einem Trägerfahrzeug. (5, 5', 5'') befestigt ist.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2, 2', 2'') einen Roboterarm mit mehreren Freiheitsgraden bildet.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2, 2') aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen Tragarmen (2a bis 2d; 2a', 2b') besteht.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Träger (2, 2') mindestens ein, vorzugsweise mehrere Hubzylinder (49 bis 52, 64) angreifen.
16. Einrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2'') um eine horizontale und/oder vertikale Achse (69, 71) schwenkbar ist.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Abtragvorrichtung (1, 1', 1'') über im wesentlichen die ganze Breite der Schutzvorrichtung (3) erstreckt.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtragvorrichtung (1') an einem gabelartigen Armende (8) gehalten ist, das zwischen einem mittleren Vorrichtungsabschnitt (13) und seitlichen Vorrichtungsabschnitten (14, 15) an der Vorrichtungsachse (11) angeordnet ist.
19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der Wände (24, 25) der Schutzvorrichtung (3) an ihren freien Rändern (39, 40) spitzwinklig verjüngt ausgebildet sind.
20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der Wände (24, 25; 72, 75) der Schutzvorrichtung (3, 3'') als Messerschild ausgebildet ist.
21. Einrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3'') durch ein zylindrisches Messerschild (75) gebildet ist.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung (4, 4', 4'') durch mindestens eine Absaugvorrichtung, vorzugsweise eine Saugleitung und/oder mindestens einen mechanischen Förderer (57, 58; 65, 67), wie eine Förderschnecke, ein Förderband oder dgl. gebildet ist.
23. Einrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende (22) der Absaugvorrichtung (4) eine schaufelartige Aufnahmevorrichtung (23) angeordnet ist.
24. Einrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß zwei in Transportrichtung (P) hintereinander liegende und einander in Draufsicht teilweise überlappende Teile (65, 67) der Fördervorrichtung (4'') vorgesehen sind, die über ein flexibles Zwischenstück (68) miteinander verbunden sind.
25. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung (4) mit einer Nachreinigungsanlage (6) verbunden ist.
26. Einrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachreinigungsanlage (6) eine Produktrückgewinnungseinrichtung (54, 55) und/oder eine Entstaubungsvorrichtung (55) und/oder eine Filtereinrichtung (56) aufweist.
27. Einrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachreinigungsanlage (6) mindestens einen Ventilator (21) zur Erzeugung eines Saugluftstromes in der Fördervorrichtung (4) aufweist.
28. Einrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachreinigungsanlage (6) eine Trenneinrichtung (54, 55) für die festen und gasförmigen Bestandteile des abgetragenen, kontaminierten Erdreiches aufweist.
29. Einrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachreinigungsanlage (6) eine Absorptionsvorrichtung (56) und/oder Verbrennungsanlage für gasförmiges Medium aufweist.
30. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3) eine Abzugseinrichtung zur Erzeugung von Unterdruck aufweist.
31. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß in der Schutzvorrichtung (3) eine Überwachungsvorrichtung (44), vorzugsweise eine Kamera für das abzutragende Erdreich angeordnet ist.
32. Einrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsvorrichtung (44) in einem geschlossenen Raum (45) mit einem Sichtfenster (46) liegt.
33. Einrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß dem Sichtfenster (46) eine Reinigungsvorrichtung (48), wie eine Scheibenwischervorrichtung, zugeordnet ist.
34. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß eine Entnahmevorrichtung für feste, flüssige oder gasförmige Proben aus dem Fräsbereich sowie eine Vorrichtung zur Weiterleitung der Proben zu einer Analytik vorgesehen sind.
35. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der Schutzvorrichtung (3, 3', 3'') vorgesehenes, vorzugsweise angedocktes Analysegerät mit einer Datenübertragungseinrichtung zum Weiterleiten von Daten an den Fahrer des Trägerfahrzeugs (5, 5', 5'') oder an Überwachungspersonal vorgesehen ist.
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