DE3710283C2 - Einrichtung zum Abbau und Abtransport von kontaminiertem Erdreich - Google Patents
Einrichtung zum Abbau und Abtransport von kontaminiertem ErdreichInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Abbau und Ab
transport von kontaminiertem Erdreich nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Verunreinigtes Erdreich wird meist mit einem Bagger ausge
hoben und auf ein Transportfahrzeug verladen, um es auf
einer Deponie einzulagern. Beim Abbau werden feste, gasför
mige oder flüssige Verunreinigungen unkontrolliert verteilt
und belasten die Umwelt.
Eine derartige Einrichtung ist aus der DE-OS 24 08 626 be
kannt. Sie besteht aus einem Bagger, welcher auch unter
Wasser eingesetzt werden kann. Ein Löffelrad, welches zum
Abtragen des Bodens eingesetzt wird, ist von einer mit
Druckluft beaufschlagten Abdeckhaube umgeben. Das Löffelrad
ist in seinem oberen Bereich über etwa die Hälfte seines
Umfanges von der Abdeckhaube umschlossen und befördert den
abgetragenen Grund in die Abdeckhaube hinein, aus der das
Baggergut über eine Fördervorrichtung abtransportiert wird.
Der in der Abdeckhaube wirkende Luftüberdruck verhindert
ein Einströmen von Wasser, auch wenn die gesamte Vorrich
tung unterhalb des Wasserspiegels liegt.
Bei einem Abbau von kontaminiertem Erdreich kann nicht ver
hindert werden, daß während des Ausbaggerns der Boden auf
gewirbelt wird und sich unkontrolliert verteilt. Die über
den halben Umfang der Abtragvorrichtung reichende, als Ab
deckhaube ausgebildete Schutzvorrichtung kann daher nicht
den hohen Anforderungen genügen, die beim Abtragen eines
kontaminierten Erdreiches - insbesondere an Land - zu er
füllen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungs
gemäße Einrichtung derart weiterzubilden, daß eine Umwelt
belastung beim Abbau kontaminierten Erdreiches weitgehend
vermieden ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung der gattungsbil
denden Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
Die Schutzvorrichtung schließt zur Abdichtung gegenüber der
Atmosphäre dichtend mit dem Boden ab und ist zur Anpassung
an die Bodenunebenheiten mindestens in ihrem unteren Be
reich höhenveränderlich ausgebildet. Die Abtragvorrichtung
ist daher von der kasten- bzw. haubenartig ausgebildeten
Schutzvorrichtung allseitig umgeben, so daß während des Ab
tragvorganges aufgewirbeltes Erdreich innerhalb der Schutz
vorrichtung verbleibt und nicht in die Atmosphäre entwei
chen kann. Infolge der höhenveränderlichen Ausbildung des
unteren Bereiches der Schutzvorrichtung liegt diese unter
allen Bedingungen dicht auf dem Boden auf, wodurch auch bei
unebenen Bodenverläufen eine hohe Sicherheit gegen weitere
Kontamination gegeben ist.
Emissionen des abgetragenen Erdreiches werden ohne Be
lastung der Umwelt kontrolliert abgefangen und abgeführt.
Infolge der gekapselten Anordnung der Abtragvorrichtung ist
auch eine Schalldämmung erreicht, die durch schalldämmendes
Material gesteigert werden kann. So ist auch ein Einsatz in
dicht besiedelten Gebieten, Wohngebieten oder dgl. ohne
übermäßige Belastung der Umwelt möglich.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weite
ren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung, in der
mehrere nachstehend im einzelnen beschriebene Ausführungs
beispiele der Erfindung dargestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Einrich
tung in schematischer Darstellung,
Fig. 2 in vergrößerter Teildarstellung der Fig. 1 die
Schutzvorrichtung mit einer Abtragvorrichtung,
einer Fördervorrichtung sowie einer Nachreinigungs
anlage,
Fig. 3 in Seitenansicht die Abtragvorrichtung nach Fig. 2,
Fig. 4 eine Frontansicht auf die geöffnete Schutzvorrich
tung der Fig. 2 gem. Pfeil IV,
Fig. 5 eine anderes Ausführungsbeispiel der
Abtragvorrichtung in einer
Darstellung entsprechend Fig. 4,
Fig. 6
und 7 ein zweites und ein drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Einrichtung in einer
Darstellung entsprechend Fig. 1.
Die Einrichtung nach Fig. 1 dient zum Abtragen und
Abtransport von kontaminiertem Erdreich. Sie besteht im
wesentlichen aus einer Abtragvorrichtung 1 mit einem Träger
2, einer Schutzvorrichtung 3, einer Absaugvorrichtung 4,
einem Trägerfahrzeug 5 und einer Nachreinigungsanlage 6.
Wie insbesondere die Fig. 2 bis 4 zeigen, besteht die
Abtragvorrichtung 1 aus einer walzenförmigen Fräse mit
umfangsseitigen, schaufelartigen Fräswerkzeugen 1a. Sie
ist an dem Träger 2 befestigt, der am Fahrzeug 5
angelenkt ist. Wie die Fig. 4 und 5 zeigen, ist die
Abtragvorrichtung 1 von einem unteren Tragarm 2a des
Trägers 2 getragen, der ein gabelartig ausgebildetes Ende
8 hat. Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 liegt die
Abtragvorrichtung 1 zwischen den Gabelschenkeln 9, 10 des
Armendes 8, welche eine Achse 11 der Abtragvorrichtung 1
tragen.
Von dieser Ausführungsform unterscheidet sich das
Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 dadurch, daß die
Abtragvorrichtung 1' aus einem Mittelstück 13 und einem
rechten und einem linken Seitenstück 14, 15 besteht. Die
Seitenstücke sind gleich ausgebildet und
schmaler als das Mittelstück 13. Zwischen ihm und den
Seitenstücken liegt jeweils ein Achsstück 16, 17 frei, mit
dem die Abtragsvorrichtung 1' in miteinander fluchtenden
(nicht dargestellte) Bohrungen der Gabelschenkel 9, 10 des
Tragarmes 2a gelagert ist. Diese Ausbildung hat den
Vorteil, daß die Abtragvorrichtung 1' mit beiden Enden
bis unmittelbar an Seitenwände 18, 19 der sie umgebenden,
weiter unten näher erläuterten Schutzvorrichtung 3 reicht.
Dadurch kann mit der Abtragvorrichtung 1' nahe an
vorhandene Objekte 7 (Fig. 5), wie Häuser oder dgl.,
herangefahren werden, so daß das kontaminierte Erdreich
vollständig abgetragen werden kann.
Wie die Fig. 1 bis 5 und insbesondere die Fig. 4 und 5
weiter zeigen, ist der Tragarm 2a oberhalb seines Gabelendes
8 geschlitzt ausgebildet, wobei durch den Schlitz 20 die
Absaugvorrichtung 4 hindurchgeführt ist. Sie besteht aus
einer als Schlauch oder Rohr ausgebildeten
Saugluftleitung, die sich von der Abtragvorrichtung 1, 1'
bis zur Nachreinigungsanlage 6 erstreckt, in der ein
Ventilator 21 (Fig. 1) zur Erzeugung der Saugluft
angeordnet ist. Am freien Ende 22 schließt an die
Absaugvorrichtung 4 eine Aufnahme 23 an, die vorzugsweise
aus Stahlblech hergestellt ist. Wenn die Absaugvorrichtung 4
als Rohr ausgebildet ist, kann die Aufnahmevorrichtung 23
einteilig mit ihr ausgebildet sein. Die Aufnahmevorrichtung
23 ist um eine zur Achse 11 der Abtragvorrichtung 1
parallele Achse teilkreisförmig gekrümmt, so daß sie einen
sich in Richtung auf die Abtragvorrichtung 1, 1' öffnenden
Trichter bildet. Die Aufnahmevorrichtung 23 erstreckt sich
im wesentlichen über die ganze Länge der Abtragvorrichtung
1, 1' und reicht bis etwa in halbe Höhe der
Abtragvorrichtung. Die Aufnahmevorrichtung 23 erfaßt das von
der Abtragvorrichtung 1, 1' abgetragene Erdreich, das von
der Absaugvorrichtung 4 aufgesaugt wird. Die Schutzvorrichtung 3
gewährleistet einen Schallschutz für die Einrichtung. Sie kann
mit einer schalldämmenden Verkleidung versehen sein.
Die Abtragvorrichtung 1, 1' ist von der kasten- bzw.
haubenartig ausgebildeten Schutzvorrichtung 3 allseitig
umgeben, die auch das Ende 22 der Absaugvorrichtung 4 mit
der Aufnahmevorrichtung 23 und das Gabelende 8 des
Tragarmes 2a umschließt. Sie weist mehrteilig, im
Ausführungsbeispiel dreiteilig ausgebildete Seitenwände 24,
25, eine Vorder- und Rückwand 26 und 27 sowie eine obere
Wand 28 auf. Die Vorder- und Rückwand 26, 27 weisen
jeweils einen unteren, vorzugsweise lösbaren
höhenbewegbaren Wandabschnitt 29, 30 auf, die vorzugsweise
gleich ausgebildet sind. Sie sind als flexible Streifen
ausgebildet, die in Richtung auf die Abtragvorrichtung 1,
1' gekrümmt sind, so daß sie mit einem gekrümmten
Wandabschnitt dichtend auf dem Boden aufliegen. Die
Wandabschnitte 29, 30 können beispielsweise auch als
Faltenbälge oder schlauchartig und aufblasbar ausgebildet
sein, so daß sie unter Druck gegen den Boden anliegen. Die
Vorder- und Rückwand 26, 27 sind vorzugsweise über die
obere Wand 26 einteilig miteinander ausgebildet (Fig. 2).
Die Seitenwände 24, 25 bestehen jeweils aus vorzugsweise
drei oder mehreren gleichen platten- bzw. lamellenartigen
Wandteilen 31 bis 33. Sie können längs ihrer einander
benachbarten Vertikalränder nut-federartig miteinander
verbunden sein oder einander überlappen, so daß eine
dichte Verbindung und eine Führung bei Relativverschiebung
der Wandteile 31 bis 33 zueinander in vertikaler Richtung
gewährleistet ist. Die Wandteile sind über jeweils eine
Verstellvorrichtung 34 bis 36 höhenbeweglich angeordnet.
Sie sind vorzugsweise durch Hubzylinder gebildet, die an
Querträgern 37, 38 befestigt sind. Sie verlaufen etwa
parallel zur oberen Wand 28 und mit Abstand oberhalb von
dieser (Fig. 3). Die Querträger 37, 38 sind mit dem
Träger 2 verbunden.
Die Verstellvorrichtungen können beispielsweise auch
Federn oder Drucksensoren aufweisen, mit denen eine
automatische Anpassung der Lage der Wandteile an die
vorhandenen Bodenunebenheiten gegeben ist. Ferner ist eine
Zwangssteuerung der Wandteile durch Außensignale möglich.
Durch die verstellbare Ausbildung der Wandteile 31 bis 33
können die Seitenwände 24, 25 geschlossen auf dem Erdreich
abgesetzt werden, so daß über die ganze Breite der
Schutzvorrichtung 3 eine stufenweise Anpassung an das in
unterschiedlicher Höhe verlaufende Erdreich gegeben ist,
also ohne daß die Seitenwände angehoben werden müssen.
Dadurch ist auf einfache Weise und in kurzer Zeit durch
Anpassung an die jeweiligen Bodenunebenheiten eine
einwandfreie Abdichtung gegenüber dem Boden bzw. dem
Erdreich möglich.
Vorteilhaft sind die Wandteile 31 bis 33 an ihrem unteren
Rand 39, 40 (Fig. 4, 5) abgeschrägt, so daß eine äußere
scharfe Kante 41, 42 gebildet ist, mit der die Wandteile
in das Erdreich 43 ragen, wodurch die Dichtheit der
Schutzvorrichtung 3 weiter verbessert wird.
Aus Fig. 4 geht die unterschiedliche Lage der Seitenwände
24, 25 deutlich hervor, wobei beide Wände dichtend in
das Erdreich ragen.
Wie insbesondere die Fig. 2 und 3 zeigen, ist innerhalb
der Schutzvorrichtung 3 benachbart zur Vorderwand 26 eine
Überwachungsvorrichtung 44 angeordnet, die vorzugsweise
durch eine Kamera gebildet ist. Mit ihr wird das Erdreich
43 bzw. die Arbeitsfläche der Fräse 1 überwacht. Die
Kamera 44 ist in einem geschlossenen Gehäuseraum 45
untergebracht, der von der Vorderwand 26 und der oberen
Wand 28 begrenzt ist. Nach unten ist der Gehäuseraum 45
durch ein Sichtfenster 46 verschlossen. Die Kamera 44 ist
an einem Arm 47 gehalten, der in den Gehäuseraum 45 ragt.
Da beim Abtragen des Erdreiches Materialbrocken, Staub
und dgl. hochgeworfen werden, setzt sich leicht Schmutz
und Feuchtigkeit am Sichtfenster ab. Zum Entfernen des
Staubes und der Feuchtigkeit ist eine beispielsweise als
Scheibenwischer ausgebildete
Reinigungsvorrichtung 48 an der oberen Wand 28 angeordnet.
Die Absaugvorrichtung 4, der Tragarm 2 und die
Reinigungsvorrichtung 48 ragen durch Öffnungen in der
oberen Gehäusewand 28, die vorzugsweise abgedichtet sind.
Wie insbesondere Fig. 1 zeigt, ist der Träger 2 durch
mehrere, im Ausführungsbeispiel vier Tragarme 2a bis 2d
gebildet, die gelenkig miteinander verbunden sind. Zum
Verschwenken der Tragarme gegeneinander und gegenüber dem
Fahrzeug 5 sind jeweils Stellvorrichtungen 49 bis 52
vorgesehen. Die Stellvorrichtungen 49, 50 und 51 greifen
an den Tragarmen 2a und 2b bzw. 2b und 2c bzw. 2c und 2d
an, während die Stellvorrichtung 52 am Fahrzeug 5
und an der Gelenkstelle 53 zwischen den Tragarmen 2c und
2d angreift. Die einzelnen Gelenkstellen zwischen den
Tragarmen sowie zwischen den Tragarmen und den
Stellvorrichtungen können kardangelenkähnlich ausgebildet
sein. Durch eine solche roboterarmartige Ausbildung hat
der Träger 2 viele Freiheitsgrade. Dies gewährleistet
eine äußerst flexible Aufhängung der Abtragvorrichtung
1, 1' am Fahrzeug 5. Hierdurch ist es möglich, die
Abtragvorrichtung ohne besondere Schwierigkeiten auch an
schwer zugängliche Stellen heranzufahren, um einen
möglichst vollständigen Abtrag des verunreinigten
Erdreiches 43 sicherzustellen.
Die Nachreinigungsanlage 6 weist außer dem Ventilator 21
zur Produktrückgewinnung und Entstaubung des abgetragenen
Erdreiches 43 Abscheidevorrichtungen 54, 55,
beispielsweise Zyklone auf. In ihnen werden die festen
Bestandteile abgeschieden, während die flüssigen und
gasförmigen Bestandteile über den Saugluftstrom weiter
transportiert werden. In der ersten Abscheide- bzw.
Trennvorrichtung 54 werden gröbere Feststoffe abgesetzt,
während die gasförmigen und leichteren festen Bestandteile
zur zweiten, nachfolgenden Abscheidevorrichtung 55
transportiert werden. Die leichten Feststoffe werden dann
in dieser Vorrichtung abgeschieden, während die gasförmigen
Bestandteile des abgetragenen kontaminierten Erdreiches 43
in eine Filtervorrichtung 56 mit einer Adsorptionseinrichtung
gelangen. Zwischen ihr und der Abscheidevorrichtung 55 ist
der Ventilator 21 angeordnet.
Die Filtervorrichtung 56 dient zur Abgasreinigung von noch
enthaltenen, sehr feinen festen Bestandteilen und zur
Absorption von Gasen. Hierzu enthält sie Absorptionsmittel,
wie Aktivkohle. Der Filtervorrichtung kann noch eine
Verbrennungseinrichtung zur thermischen Nachverbrennung
gasförmiger Schadstoffe nachgeordnet sein.
Das abgeschiedene kontaminierte Erdreich wird einer
Transporteinrichtung 83 zugeführt, mit der es zu einem
Transportfahrzeug und mit diesem zu einer thermischen
Reinigungsanlage oder dgl. gefördert werden kann.
Mit dieser Einrichtung kann auf konstruktiv einfache Weise
sicher verhindert werden, daß das abgetragene Erdreich
nach außen gelangt und zu einer Gefährdung und Belastung
der Umwelt führt. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme kann
die Schutzvorrichtung 3 noch mit einem getrennten (nicht
dargestellten) Abzugssystem versehen sein. Sie weist
hierzu einen Abzugsstutzen auf, um im Raum unterhalb der
Schutzvorrichtung 3 einen Unterdruck aufzubauen. Dadurch
kann bei einer eventuellen Undichtigkeit nur Luft von
außen in die Schutzvorrichtung 3 gelangen; Bestandteile
des abgetragenen Erdreiches können aber nicht nach außen
dringen.
Die Überwachungsvorrichtung 44 kann auch so ausgebildet
sein, daß mit ihr kontinuierliche Bodenproben aus
angekoppelten Aufbereitungs- und Analysensystemen
übermittelt werden, so daß für bestimmte Schadstoffe
eine Überwachung bzw. der Aushub nach den Analysen
einstellbar ist. Z.B. können dann nur bestimmte Bereiche
ausgehoben werden, die besonders belastet sind, z. B. in
denen Benzol bis zu einer bestimmten Konzentration
enthalten ist. Es kann aber auch die Atmosphäre überwacht
werden. Um zu kontrollieren, wieviel leicht-flüchtige
Stoffe in der Atmosphäre vorhanden sind, um daraus
Rückschlüsse auf die Konzentration des bearbeiteten
Bereiches zu ermöglichen.
Es ist ferner möglich, die Schutzvorrichtung so groß
auszubilden, daß sie bis an das Trägerfahrzeug reicht, um
eine noch größere Abdeckung des kontaminierten, abgetragenen
bzw. abzutragenden Erdreiches zu erreichen. Die
Schutzvorrichtung kann dann mit dem Trägerfahrzeug gekoppelt
werden.
Die Ausführungsform nach Fig. 6 unterscheidet sich im
wesentlichen dadurch von der zuvor beschriebenen
Ausführungsform, daß anstelle der pneumatischen
Absaugvorrichtung 4 eine mechanische Abzugsvorrichtung 4'
vorgesehen ist. Sie besteht vorzugsweise aus einem
ersten und zweiten Transportband 57 und 58, die in
Draufsicht einander teilweise überlappend angeordnet sind.
Das erste Transportband 57 ragt mit seinem in
Transportrichtung P rückwärtigen Ende 59 in die
Schutzvorrichtung 3' und mit ihrem vorderen Ende 60 über
das rückwärtige Ende 61 des zweiten Transportbandes 58. Das
Transportband 57 ist über eine Strebe 62 am ersten
Tragarm 2a' des Trägers 2' angelenkt, wobei an der
Anlenkstelle 63 eine Hubvorrichtung 64 angreift, die mit
ihrem Zylinder am Trägerfahrzeug 5' angelenkt ist. Ein
weiterer Tragarm 2b' des Trägers 2' ist ebenfalls am
Trägerfahrzeug 5' angelenkt.
Die Abtragvorrichtung 1'' kann anders ausgebildet sein als
die Abtragvorrichtungen 1 und 1' nach den Fig. 1 bis 4
bzw. 5. Im Ausführungsbeispiel ist sie durch einen
Rollenmeißel gebildet, wie er im Tunnelbau verwendet wird.
Die Art der verwendeten Abtragvorrichtung richtet sich
nach dem jeweiligen Einsatzfall bzw. den dort vorliegenden
Bodenbeschaffenheiten. So können entweder Fräser oder
Schneidvorrichtungen oder auch kombinierte Werkzeuge
dieser Art verwendet werden; z. B. eignen sich auch Einfach- und
Doppelfräser.
Das zweite Transportband 58 fördert das abgetragene
Erdreich in einen Lastkraftwagen zum Abtransport in eine
Deponie oder zu einer Entsorgungsanlage.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 ist wiederum eine
mechanische Förder- bzw. Abzugsvorrichtung 4'' vorgesehen.
Sie besteht aus einer Förderschnecke 65, die in einer
Förderleitung 66 untergebracht ist, sowie einem
nachfolgenden Transportband 67. Es ist wiederum am Träger
fahrzeug 5'' befestigt und über ein flexibles
Zwischenstück 68 mit der Förderleitung 66 verbunden. Das
flexible Zwischenstück 68 ist notwendig, um
Relativbewegungen zwischen der Förderleitung 66 und dem
Transportband zu ermöglichen. Die Förderschnecke 65 ragt
in die Schutzvorrichtung 3'', die auf dem schwenk- und
drehbaren Träger 2'' sitzt, so daß die Schutzvorrichtung 3''
und die Förderschnecke 65 mit dem Träger 2'' mitbewegt
werden.
Der Träger 2'' ist am Trägerfahrzeug 5'' um eine horizontale
und um eine vertikale Achse 69 und 71 schwenkbar.
Dadurch kann die Abtragvorrichtung 1''' an jede beliebige
Stelle leicht herangefahren werden. Die Abtragvorrichtung
1''' weist einen Fräskopf 74 auf, der am vorderen Ende 2a''
des einarmigen Trägers 2'' um eine Achse 70 drehbar
gelagert ist.
Die Schutzvorrichtung 3'' ist vorzugsweise zylindrisch
ausgebildet und umgibt das vordere Ende 2a'' des Trägers 2''.
Die Förderschnecke 65 ist mit der Förderleitung 66
unmittelbar benachbart zur zylindrischen Wand 72 der
Schutzvorrichtung 3'' durch deren Boden 28'' geführt. Sie
reicht bis nahe an den Fräskopf 74. An der Wand 72 ist
ein Messerschild 75 vorgesehen, das mit dem Fräskopf 74
die Abtragvorrichtung 1''' bildet.
Das Messerschild 75 hat eine zylindrische Wand 76, mit der
es die Wand 72 der Schutzvorrichtung 3'' umgibt und an
ihr befestigt ist. Das Messerschild 75 kann über
Hubzylinder 77, 78 in Vorschubrichtung P' in das
abzutragende Erdreich 43 vorgetrieben werden. Je nach Art
des abzutragenden Erdreiches muß das Messerschild 75
wieder entgegen Vorschubrichtung zurückgefahren (Pfeil P
und dann der Fräskopf 74 in Arbeitsposition gebracht
werden, um dann das Messerschild erneut vorzufahren. Die
Hubzylinder 77, 78 sind in Höhe des Bodens 28'' an der Wand
72 der Schutzvorrichtung 3" angeordnet und greifen mit
ihren Kolbenstangen 79, 80 an Haltelaschen 81, 82 der
zylindrischen Wand 76 des Messerschildes 75 an.
Mit der Schutzvorrichtung 3'' in Verbindung mit dem
Messerschild 75 ist das abzutragende Erdreich 43
einwandfrei nach außen abgedeckt und abgedichtet, so daß
Bestandteile des abgetragenen Erdreiches nicht in die
Atmosphäre gelangen können. Das Erdreich wird über die
Förderleitung 66, die Förderschnecke 65 und das
Transportband 67 zum Transportfahrzeug oder einer
Nachreinigungsanlage transportiert.
Diese Einrichtung wird bevorzugt auf der Sohle eingesetzt,
bei der nicht von oben ausgehoben, sondern in das Erdreich
vor dem Trägerfahrzeug vorgedrungen wird.
Mit der Abzugsvorrichtung 1''' ist eine automatische
Anpassung an Bodenunebenheiten und ein kontinuierlicher
Abtrag des Abbauquerschnittes bzw. der Abbaufläche
möglich.
Die Einrichtungen nach den Fig. 1 bis 7 können eine
Entnahmevorrichtung für feste, flüssige oder gasför
mige Proben aus dem Fräsbereich aufweisen. Es kann auch
eine Vorrichtung zum Weiterleiten der Proben zur Analytik
vorhanden sein. Ferner kann ein Analysegerät vorgesehen
sein, das fest mit der Schutzvorrichtung 3, 3', 3'' verbunden
oder an ihr angedockt ist. Es kann auch eine Übertragungs
einrichtung zum Weiterleiten von Daten an den Fahrer
des Transportfahrzeugs 5, 5', 5'' oder an Überwachungspersonal
vorgesehen sein.
Claims (35)
1. Einrichtung zum Abbau und Abtransport von kontaminiertem
Erdreich, mit einer Abtragvorrichtung (1) und einer För
dervorrichtung (4) zum Abtransport des abgetragenen Bo
dens sowie einer mindestens die Abtragvorrichtung (19)
abdeckenden Schutzvorrichtung (3, 3', 3''), wobei in die
Schutzvorrichtung (3, 3', 3'') die Fördervorrichtung (4)
ragt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3,
3', 3'') zur Abdichtung gegenüber der Atmosphäre dichtend
mit dem Boden abschließt und mindestens in ihrem unteren
Bereich (29, 30) zur Anpassung an Bodenunebenheiten
höhenveränderlich ausgebildet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3,
3', 3'') in der Höhe flexibel ausgebildete Wandabschnitte
(29, 30) aufweist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3,
3') zur Höhenveränderung höhenbeweglich geführte Wandab
schnitte (31 bis 33) aufweist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (24, 25) der
Schutzvorrichtung (3) mindestens zwei relativ zueinander
bewegbare, vorzugsweise verschiebbare, Wandteile (31 bis
33) aufweisen.
5. Einrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (31 bis 33)
mit einer Verstelleinrichtung (34 bis 36) verbunden
sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (31 bis 33)
lamellen- und/oder plattenartig ausgebildet sind und
mit ihren Längsrändern aneinander anschließen.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (31 bis 33)
formschlüssig, vorzugsweise nutfederartig, und/oder
einander überlappend miteinander verbunden sind.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Wandabschnitt (29, 30) der Vorder- und/oder Rückwand
(26, 27) als Federblech ausgebildet ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wandabschnitt (29, 30)
als Faltenbalg ausgebildet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wandabschnitt (29, 30)
als gummielastischer Streifen ausgebildet ist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3)
mindestens eine
Durchtrittsöffnung für einen Träger (2, 2') der
Abtragvorrichtung (1', 1''') und für die
Fördervorrichtung (4, 4', 4'') aufweist.
12. Einrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2, 2', 2'') an
einem Trägerfahrzeug. (5, 5', 5'') befestigt ist.
13. Einrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2, 2', 2'')
einen Roboterarm mit mehreren Freiheitsgraden bildet.
14. Einrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2, 2') aus
mehreren gelenkig miteinander verbundenen Tragarmen
(2a bis 2d; 2a', 2b') besteht.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Träger (2, 2')
mindestens ein, vorzugsweise mehrere Hubzylinder (49
bis 52, 64) angreifen.
16. Einrichtung nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2'') um eine
horizontale und/oder vertikale Achse (69, 71)
schwenkbar ist.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Abtragvorrichtung
(1, 1', 1'') über im wesentlichen die ganze Breite der
Schutzvorrichtung (3) erstreckt.
18. Einrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abtragvorrichtung (1')
an einem gabelartigen
Armende (8) gehalten ist, das zwischen einem mittleren
Vorrichtungsabschnitt (13) und seitlichen
Vorrichtungsabschnitten (14, 15) an der Vorrichtungsachse
(11) angeordnet ist.
19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der
Wände (24, 25) der Schutzvorrichtung (3) an ihren
freien Rändern (39, 40) spitzwinklig verjüngt
ausgebildet sind.
20. Einrichtung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der
Wände (24, 25; 72, 75) der Schutzvorrichtung (3, 3'')
als Messerschild ausgebildet ist.
21. Einrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3'')
durch ein zylindrisches Messerschild (75) gebildet ist.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung
(4, 4', 4'') durch mindestens eine Absaugvorrichtung,
vorzugsweise eine Saugleitung und/oder mindestens
einen mechanischen Förderer (57, 58; 65, 67), wie eine
Förderschnecke, ein Förderband oder dgl. gebildet ist.
23. Einrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende (22) der
Absaugvorrichtung (4) eine schaufelartige
Aufnahmevorrichtung (23)
angeordnet ist.
24. Einrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei in Transportrichtung
(P) hintereinander liegende und einander in
Draufsicht teilweise überlappende Teile (65, 67) der
Fördervorrichtung (4'') vorgesehen sind, die über ein
flexibles Zwischenstück (68) miteinander verbunden
sind.
25. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung (4)
mit einer Nachreinigungsanlage (6) verbunden ist.
26. Einrichtung nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachreinigungsanlage
(6) eine Produktrückgewinnungseinrichtung (54, 55)
und/oder eine Entstaubungsvorrichtung (55) und/oder eine
Filtereinrichtung (56) aufweist.
27. Einrichtung nach Anspruch 25 oder 26,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachreinigungsanlage
(6) mindestens einen Ventilator (21) zur Erzeugung
eines Saugluftstromes in der Fördervorrichtung (4)
aufweist.
28. Einrichtung nach Anspruch 26 oder 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachreinigungsanlage
(6) eine Trenneinrichtung (54, 55) für die festen und
gasförmigen Bestandteile des abgetragenen,
kontaminierten Erdreiches aufweist.
29. Einrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachreinigungsanlage
(6) eine Absorptionsvorrichtung (56) und/oder
Verbrennungsanlage für gasförmiges Medium aufweist.
30. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (3)
eine Abzugseinrichtung zur Erzeugung von Unterdruck
aufweist.
31. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Schutzvorrichtung (3)
eine Überwachungsvorrichtung (44), vorzugsweise eine
Kamera für das abzutragende Erdreich angeordnet ist.
32. Einrichtung nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsvorrichtung
(44) in einem geschlossenen Raum (45) mit einem
Sichtfenster (46) liegt.
33. Einrichtung nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Sichtfenster (46) eine
Reinigungsvorrichtung (48), wie eine
Scheibenwischervorrichtung, zugeordnet ist.
34. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Entnahmevorrichtung für feste,
flüssige oder gasförmige Proben aus dem Fräsbereich
sowie eine Vorrichtung zur Weiterleitung der Proben zu
einer Analytik vorgesehen sind.
35. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, daß ein an der Schutzvorrichtung
(3, 3', 3'') vorgesehenes, vorzugsweise angedocktes
Analysegerät mit einer Datenübertragungseinrichtung
zum Weiterleiten von Daten an den Fahrer des Trägerfahrzeugs
(5, 5', 5'') oder an Überwachungspersonal vorgesehen ist.
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