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DE3707238A1 - Abschirmvorrichtung - Google Patents

Abschirmvorrichtung

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Publication number
DE3707238A1
DE3707238A1 DE19873707238 DE3707238A DE3707238A1 DE 3707238 A1 DE3707238 A1 DE 3707238A1 DE 19873707238 DE19873707238 DE 19873707238 DE 3707238 A DE3707238 A DE 3707238A DE 3707238 A1 DE3707238 A1 DE 3707238A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mat
layer
percent
foam
weight
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19873707238
Other languages
English (en)
Inventor
Claus Kolckmann
Fritz Seybold
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19873707238 priority Critical patent/DE3707238A1/de
Publication of DE3707238A1 publication Critical patent/DE3707238A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/16Screening or neutralising undesirable influences from or using, atmospheric or terrestrial radiation or fields

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
  • Radiology & Medical Imaging (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Elimination Of Static Electricity (AREA)
  • Carpets (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Abschirmung gegen statische elektrische Felder, elektrische und magnetische Wechselfel­ der, elektromagnetische Felder sowie gegen radioaktive Strahlungen.
Statische elektrische Felder treten in der normalen Luftelektrizität auf. Besonders hohe Feldstärken ergeben sich oberhalb versiegelter Parkettböden. Elektromagnetische Felder werden von Sendern abgegeben. Elektrische (gelegentlich auch magnetische) Wechselfelder gehen z. B. von der Strominstallation in Gebäuden aus. Radioaktive Strahlungen ge­ hen von radioaktiven Substanzen aus, die sich im Erdreich befinden, gelegentlich aber auch in Gebäuden, wohin sie mit dem Baumaterial ge­ langt sind; z. B. Bims, Schlackenstein, uranhaltige glasierte Keramikfliesen. Zur radioaktiven Strahlung gehört die Alfastrahlung sehr geringer Reichweite von nur wenigen Zentimetern oberhalb des Bodens, die hier weniger interessiert, ferner die Betastrahlung von wesentlich größerer Reichweite. Beides sind Teilchenstrahlungen. Schließlich gehört dazu die Gammastrahlung, nämlich eine elektromagne­ tische Strahlung erheblicher Energie und Reichweite. Eine sehr lang­ wellige Gammastrahlung im Bereich zwischen 0,01 mm und 1 cm ist in der Erdstrahlung vorhanden. Erdstrahlung tritt vor allem oberhalb unterir­ discher Wasseradern auf.
Strahlungen dieser Arten haben schädliche Wirkungen einerseits auf Le­ bewesen, insbesondere Menschen, andererseits auf Auslegware für Böden, insbesondere Veloursware.
Bei Bodenbelägen wie Auslegware und einigen Arten von Teppichen mit aufrecht stehenden einzelnen Fasern treten unter dem Einfluß haupt­ sächlich der statischen elektrischen Felder und der Erdstrahlung Ver­ schattungen auf, auch als "Shading" bekannt. An bestimmten Stellen des Bodenbelages bilden sich bleibende, meist unschöne, störende Muster aus, die auch durch Bürsten u. dgl. nicht zu beseitigen sind. Diese Muster treten auch auf, nachdem ein bestimmter Bodenbelag durch einen anderen ersetzt worden ist, und zwar an denselben Stellen. Die Muste­ rung beruht darauf, daß in Strahlungsbereichen die einzelnen Fasern des Bodenbelages elektrostatisch aufgeladen werden. Die Fasern stoßen sich gegenseitig ab und krümmen sich in einer anderen Weise als z. B. unter dem Einfluß des normalen Begehens. Der Shading-Effekt, die Ver­ schattung, läßt sich nur dadurch beseitigen, daß die Strahlung vom Bodenbelag ferngehalten wird.
Bekannt ist ferner, daß an der Erdoberfläche, insbesondere in Gebäu­ den, sogenannte geopathogene Zonen vorhanden sind, die eine schädliche Wirkung auf Lebewesen, insbesondere Menschen ausüben. Personen, die sich dort längere Zeit aufhalten, z. B. ihre Schlafstelle dort haben, leiden unter verschiedenartigen Beschwerden, wie Schlaflosigkeit, Mi­ gräne, Rheuma, Asthma, Magen- und Herzleiden. Solche geopathogenen Zo­ nen befinden sich insbesondere oberhalb von unterirdischen Wasserläu­ fen, speziell an Stellen, wo Erdstrahlen austreten.
Durch die vorliegende Erfindung soll eine Vorrichtung geschaffen wer­ den, die es ermöglicht, die schädliche Wirkung der genannten Felder und Strahlungen von bestimmten Bereichen fernzuhalten. Von besonderem Interesse ist einerseits die Verhinderung des Shading-Effekts in Bo­ denbelägen, andererseits eine Abschirmung von Schlaf- oder Ruhestellen wie Betten und Liegestühlen, eventuell auch Arbeitsplätzen, generell von Plätzen, wo sich Personen längere Zeit aufhalten.
Aus den deutschen Gebrauchsmusterschriften 84 04 372 und 84 08 312 - MAHLBERG - sind Unterlegmatten bekannt, die einen plattenförmigen Zu­ schnitt aus Kork aufweisen, in den entweder einzelne Messingplättchen eingelegt sind oder auf den Messingstreifen aufgebracht sind.
Derartige Unterlegmatten sind einerseits wenig widerstandsfähig, ande­ rerseits durch das verwendete Material wie auch durch das Herstellungs­ verfahren relativ teuer.
Durch die vorliegende Erfindung soll eine Vorrichtung der eingangs ge­ nannten Art geschaffen werden, die strapazierfähig ist, aus preisgün­ stigen Materialien besteht und sich mit geringem Aufwand herstellen läßt, also insgesamt preisgünstig ist, dennoch aber den gewünschten Effekt hervorruft, nämlich die unerwünschten Felder und Strahlungen von Personen und von Bodenbelägen fernzuhalten.
Diese Aufgabe wird gemäß Anspruch 1 gelöst.
(Die folgenden Ausführungen beziehen sich unter anderem auf die Wort­ laute der Ansprüche.)
Die Matte läßt sich preisgünstig herstellen, da einerseits für ihre Folie ein billiges Metall, wie insbesondere Aluminium verwendet werden kann, andererseits ein Kunststoffschaum verwendet wird, der ebenfalls preisgünstig herstellbar ist und der mit billigen leitfähigen Materia­ lien angereichert werden kann.
Eine Matte dieser Art kann unter einen Bodenbelag wie eine Auslegware gelegt werden und führt, wie Versuche gezeigt haben, dazu, daß Shading-Effekte nicht mehr auftreten. Wird die Matte auf das tragende Element, normalerweise einen Lattenrost eines Bettes gelegt, so werden Personen in dem Bett gegen schädliche Einflüsse von Feldern und Strah­ lungen geschützt, was ebenfalls durch Versuchsergebnisse erwiesen ist. Gleiches gilt für Liegestühle, Fernsehsessel und ähnliche Ruhemöbel, in denen sich Personen längere Zeit aufzuhalten pflegen. Die Matte läßt sich, lotrecht angeordnet, auch zur Abschirmung gegen eine Wand verwenden.
Weiterbildungen der Erfindung
Vorzugsweise zu verwendende Materialien für die Matte, deren Mengen und Abmessungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 10.
Wie Versuche gezeigt haben, entfaltet die Matte ihre beste Wirkung dann, wenn nach Anspruch 11 in Gebrauchslage die Metallfolie von dem zu schützenden Körper oder Gegenstand abgekehrt ist.
Eine besonders hohe Wirksamkeit entfaltet die Vorrichtung nach der Er­ findung gemäß Anspruch 12 dann, wenn die Metallfolie geerdet wird. Oft ist erst durch die Erdung eine ausreichende Abschirmung elektromagne­ tischer Wellen zu erzielen.
Nach Anspruch 13 läßt sich die Matte unterhalb insbesondere eines Lat­ tenrostes eines Bettes oder Liegestuhles anordnen, insbesondere an­ bringen.
Ausführungsbeispiele mit weiteren Merkmalen der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnungen beschrieben.
Fig. 1 ist ein Querschnitt durch ein Stück einer Vorrichtung nach der Erfindung in Form einer Matte.
Fig. 2 ist eine Draufsicht auf den Hauptteil eines Lattenrostes ei­ nes Bettgestelles mit einer an seiner Unterseite angebrachten Abschirmvorrichtung.
Fig. 3 ist ein Schnitt nach Linie III-III in Fig. 2 durch Teile des Lattenrostes und der Abschirmvorrichtung.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorrichtung nach der Erfindung ist eine Matte (Fig. 1), die als Ganzes mit 1 bezeichnet ist, und die zwei Bestandteile aufweist, nämlich eine Folie 3 aus blankem Aluminium in einer Stärke von vorzugsweise 0,1 mm und eine Schicht 5 aus Kunst­ stoffschaum einer Dicke von insbesondere 3 mm.
Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht die Schicht 5 aus einem geschlossenporigen Schaum aus Polyvinylchlorid (PVC) oder Po­ lyurethan (PU). Sowohl die Oberfläche der Aluminiumfolie 3 als auch die freie Fläche der Kunststoffschaumschicht 5 sind genoppt. In Ge­ brauchslage wird die Matte so angeordnet, daß die Schicht 5 dem zu schützenden Körper oder Gegenstand zugekehrt und demgemäß die Alumini­ umfolie von ihm abgekehrt ist.
Der Schicht 5 ist ein Pulver aus leitfähigem Material zugesetzt. Auf 100 Gewichtsprozent Kunststoff können beispielsweise fünf Gewichtspro­ zent Aluminium zugesetzt werden oder 10 bis 20, insbesondere 15 Ge­ wichtsprozent Kupfer oder 3 bis 5 Gewichtsprozent Ruß. Man kann auch einige dieser Stoffe kombinieren. Z.B. können 4 Gewichtsprozent Alumi­ nium und 1 Gewichtsprozent Ruß zugesetzt werden.
Zur Herabsetzung des elektrischen Widerstandes enthält die Schicht 5 ein Salz, z.B. einen antistatischen Weichmacher. Hiervon werden 100 Ge­ wichtsprozent Kunststoff maximal 8 Gewichtsprozent zugesetzt.
Eine Matte dieser Art kann unter eine Auslegware, insbesondere mit ih­ rer Kunststoffschaumschicht 5 nach oben, gelegt werden und beseitigt dann den Shading-Effekt. Sollen Personen geschützt werden, so kann die Matte entweder auf den tragenden Bauteil, insbesondere Lattenrost ei­ nes Bettes oder eines Liegestuhles oder auch eines Fernsehstuhles ge­ legt werden. Gehen Strahlungen von einer Wand aus, so kann die Matte an der Wand selbst, also lotrecht angebracht werden. In jedem Falle wird die Schicht 5 der zu schützenden Person zugekehrt. Entsprechendes gilt für die Abschirmung von Arbeitsplätzen.
Die Fig. 2 und 3 zeigen die Anordnung einer Abschirmvorrichtung an dem Lattenrost eines Bettgestelles. Innerhalb von Seitenholmen 7 eines Bettgestelles befinden sich obere Leisten 10 und untere Leisten 11, zwischen denen die Latten 12 des Rostes gehaltert sind. Unterhalb der Latten 12 ist eine Matte 1 nach der Erfindung befestigt, und zwar mit ihrer Aluminiumfolie nach unten gekehrt. Die Matte hat einen Erdungs­ anschluß 16. Hier wird vorzugsweise ein Kabel angeschlossen, das über einen Schutzkontaktstecker (Schukostecker) mit den Erdkontakten einer Steckdose verbunden werden kann. Der Schukostecker hat anstelle der normalen stromführenden Steckerstifte Isolierstifte.
Die abschirmende Wirkung der Matte läßt sich wie folgt erklären:
Unter dem Einfluß etwa in der Lotrechten schwingender elektrischer oder magnetischer Wechselfelder und insbesondere elektromagnetischer Felder ergeben sich in der Metallfolie ringförmig in sich geschlossene Ströme. Auf diese Weise wird die Engergie der Felder in Wärme verwan­ delt und damit unschädlich gemacht. Vom Boden herkommende statische elektrische Felder enden an der Metallfolie. In jedem Falle ist der Raum oberhalb der Matte feldfrei. Zusätzlich werden in der mit leitfä­ higem Material angereicherten Kunstschaumschicht Anteile der Felder und Strahlungen und der aus ihnen resultierenden Ströme absorbiert.
  • Bezugszeichen  1 Matte
     3 Aluminiumfolie
     5 Schicht aus Kunststoffschaum
     7 Seitenholme
     8 Lattenrost
    10 obere Leiste
    11 untere Leiste
    12 Latte
    16 Erdungsanschluß

Claims (14)

1. Vorrichtung zur Abschirmung gegen statische elektrische Felder, elektrische und magnetische Wechselfelder, elektromagnetische Fel­ der sowie gegen radioaktive Strahlungen, gekennzeichnet durch eine Matte (1), die folgende Schichten aufweist:
  • a) eine Folie (3) aus Metall, insbesondere blankem Aluminium,
  • b) eine Schicht (5) aus Kunststoffschaum, die Pulver aus leitfä­ higem Material enthält.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Me­ tallfolie (3) eine Stärke von 0,05 und 0,2 mm, insbesondere von 0,1 mm hat.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunst­ stoffschaum Polyvinylchlorid (PVC) und/oder Polyurethan (PU) ist oder enthält.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (5) aus Kunststoffschaum eine Stärke von 1 bis 5 mm, insbesondere von 3 mm hat.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht aus Kunststoffschaum zur Herabsetzung des Oberflächenwider­ standes Salz enthält.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schicht aus Kunststoffschaum zur Herabsetzung des Oberflächenwiderstandes antistatischen Weichmacher enthält.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunst­ stoffschaum auf 100 Gewichtsprozent Kunststoff zusätzlich zwischen 2 und 10 Gewichtsprozent antistatischen Weichmacher enthält.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Pul­ ver mindestens einen folgender Stoffe enthält: Aluminium, Kupfer, Kohlenstoff, diesen insbesondere in Form von Ruß.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunst­ stoffschaum auf 100 Gewichtsprozent Kunststoff zusätzlich zwischen 0,5 und 10 Gewichtsprozent Aluminiumpulver und/oder Ruß enthält.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunst­ stoffschaum auf 100 Gewichtsprozent Kunststoff zusätzlich zwischen 10 und 30 Gewichtsprozent Kupfer enthält.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in Gebrauchslage die Schicht (5) aus Kunststoffschaum dem zu schützenden Körper oder Gegenstand zugekehrt, die Metallfo­ lie (3) von ihm abgekehrt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Vorrichtung einen Anschluß (16) zur Erdung der Metallfolie aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Matte unterhalb des tragenden Bauteils eines Bett-, Stuhl- oder Liegestuhlgestells, speziell eines Lattenrostes (8), angeordnet, insbesondere befestigt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Ab­ messungen der Matte die zumindest ungefähre Größe von Länge und Breite des tragenden Bauteils haben.
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