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DE3701273A1 - Verfahren und vorrichtung zum verpacken von papier-taschentuechern - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum verpacken von papier-taschentuechern

Info

Publication number
DE3701273A1
DE3701273A1 DE19873701273 DE3701273A DE3701273A1 DE 3701273 A1 DE3701273 A1 DE 3701273A1 DE 19873701273 DE19873701273 DE 19873701273 DE 3701273 A DE3701273 A DE 3701273A DE 3701273 A1 DE3701273 A1 DE 3701273A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
platform
folding
folding turret
pocket
turret
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19873701273
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Focke
Juergen Wach
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=6319008&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE3701273(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE19873701273 priority Critical patent/DE3701273A1/de
Priority to DE8787118558T priority patent/DE3779415D1/de
Priority to EP87118558A priority patent/EP0275481B2/de
Priority to CA000555302A priority patent/CA1305917C/en
Priority to US07/139,523 priority patent/US4845924A/en
Priority to JP63006727A priority patent/JP2585336B2/ja
Priority to BR8800145A priority patent/BR8800145A/pt
Publication of DE3701273A1 publication Critical patent/DE3701273A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B25/00Packaging other articles presenting special problems
    • B65B25/14Packaging paper or like sheets, envelopes, or newspapers, in flat, folded, or rolled form
    • B65B25/145Packaging paper or like sheets, envelopes, or newspapers, in flat, folded, or rolled form packaging folded articles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B11/00Wrapping, e.g. partially or wholly enclosing, articles or quantities of material, in strips, sheets or blanks, of flexible material
    • B65B11/06Wrapping articles, or quantities of material, by conveying wrapper and contents in common defined paths
    • B65B11/28Wrapping articles, or quantities of material, by conveying wrapper and contents in common defined paths in a curved path, e.g. on rotary tables or turrets
    • B65B11/30Wrapping articles, or quantities of material, by conveying wrapper and contents in common defined paths in a curved path, e.g. on rotary tables or turrets to fold the wrappers in tubular form about contents
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65B63/022Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged for compressing or compacting articles or materials prior to wrapping or insertion in containers or receptacles using compressing chambers or plates moving in an endless path

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)
  • Packaging Of Special Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von zusammendrückbaren Gegenständen, insbesondere von Sta­ peln aus Papier-Taschentüchern, in einen Zuschnitt aus Kunststoff-Folie oder dergleichen. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Verpacken derartiger Gegenstände.
Bei der Verpackung von Zellstofferzeugnissen, insbeson­ dere Stapeln aus Papier-Taschentüchern besteht ein er­ hebliches Problem darin, daß die zu verpackenden Gegen­ stände beträchtlich zusammendrückbar sind. Dadurch ist es schwierig, eine exakte quaderförmige Packung zu ge­ stalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Verfahren und Vorrichtung für die Verpackung von insbesondere Stapeln aus Papier-Taschentüchern vorzuschlagen, durch das bzw. durch die exakt geformte quaderförmige Packungen her­ stellbar sind bei beträchtlich erhöhter Leistung der Verpackungsmaschine.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand (Stapel aus Papier-Taschentüchern) vor der Umhüllung zusammengedrückt und in zusammgedrückter Gestalt um­ hüllt wird. Durch die Vorpressung der üblicherweise in Lagen zu zehn übereinanderliegenden gefalteten Papier- Taschentüchern wird eine kompakte, formgenaue Packung erzielt, in der der Stapel unter Vorspannung bleibt.
Bei der Ausführung des Verfahrens wird so vorgegangen, daß die ankommenden Stapel aus Papier-Taschentüchern zusammengedrückt und in dieser Gestalt in die Tasche eines umlaufenden Faltrevolvers eingeschoben werden unter gleichzeitiger Mitnahme eines sich U-förmig um den Stapel herumlegenden Zuschnitts aus Kunststoff- Folie oder dergleichen. Die Taschen des Faltrevolvers sind zweckmäßigerweise etwas größer bemessen (Breite in Umfangsrichtung des Faltrevolvers) als der zusammenge­ drückte Stapel. Dadurch ist der Einschub des Stapels unter Mitnahme des Zuschnitts erleichtert. In der Ta­ sche bleibt der Stapel weiterhin unter Spannung, also zusammengedrückt. Während des Transports der Stapel durch den kontinuierlich umlaufenden Faltrevolver wer­ den die an der radial äußeren Seite sowie an den axialen Seiten überstehenden Faltlappen des Zuschnitts gefaltet und thermisch gesiegelt. Die aus den Taschen des Faltrevolvers ausgeschobenen, nahezu fertiggestell­ ten Packungen haben eine sehr exakte quaderförmige Form.
Dem Faltrevolver ist erfindungsgemäß eine in Umlauf­ richtung desselben auf- und abbewegbare Stapelschwinge zugeordnet, auf die die zu verpackenden Gegenstände - Stapel von Papier-Taschentüchern - während eines mo­ mentanen Stillstands in der Bewegungs-Endstellung auf­ geschoben, auf die Umfangsgeschwindigkeit des Faltre­ volvers beschleunigt und dann in eine benachbarte Ta­ sche desselben eingeschoben werden. Mit der Paket­ schwinge arbeitet eine Preßschwinge zusammen, die nach dem Aufschieben eines Stapels auf eine Einschubplatt­ form von oben her den Stapel, also den zu verpackenden Gegenstand, zusammendrückt. Dieser Vorgang findet wäh­ rend der Beschleunigung des Stapels auf die Umfangsge­ schwindigkeit des Faltrevolvers statt, so daß bei mo­ mentanem Gleichlauf von Faltrevolver bzw. Tasche des­ selben mit der Einschubplattform der Paketschwinge der Einschub in die Tasche in radialer Richtung erfolgen kann.
Einer Ausschubstation des Faltrevolvers ist eine eben­ falls schwingend hin- und her- bzw. auf- und abbeweg­ bare Ausschubplattform zugeordnet, die die aus der Ta­ sche des Faltrevolvers ausgeschobene Packung bei zeit­ weiligem Gleichlauf mit dem Faltrevolver aufnimmt und während einer Stillstandsphase an einen Abförderer übergibt.
Eine beträchtliche Leistungssteigerung der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung wird durch zweibahnige Betriebswei­ se bewirkt. Es werden demnach auf zwei nebeneinander­ liegenden Bahnen gleichzeitig zwei Packungen herge­ stellt. Hierzu wird ein einziger, gemeinsamer Faltre­ volver bei entsprechender Abmessung in Axialrichtung verwendet mit durchgehenden Taschen zur Aufnahme von jeweils zwei nebeneinanderliegenden Packungen sowie mit ebenfalls entsprechend bemessenen gemeinsamen Organen, wie Paketschwinge, Preßschwinge, Einschieber, Ausstoßer und Ausschubplattform.
Weitere Merkmale der Erfindung betreffen die Ausgestal­ tung des Faltrevolvers sowie der Organe zum Zuführen und Abfördern der zu verpackenden Gegenstände und Packungen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 die Vorrichtung mit Faltrevolver in Seitenan­ sicht,
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch den Faltrevolver gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Faltrevolver gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 4 Einschubplattform und Einschieber in Queran­ sicht als Einzelheit in vergrößertem Maßstab,
Fig. 5 eine Einzelheit einer Ausschubstation, nämlich eine Ausschubplattform, ebenfalls in Queran­ sicht,
Fig. 6 eine Einzelheit des Faltrevolvers im Bereich der Ausschubstation bei vergrößertem Maßstab in verschiedenen Positionen von Organen.
Die in den Zeichnungen als Ausführungsbeispiel darge­ stellte Vorrichtung dient zur Verpackung von Stapeln 10 von Papier-Taschentüchern. Diese sind gefaltet überein­ andergelegt, wobei ein Stapel 10 üblicherweise aus zehn Papier-Taschentüchern besteht. Der Stapel 10 wird in einen Zuschnitt 11 aus einer dünnen Kunststoff-Folie eingehüllt.
Zentrales Aggregat der Vorrichtung ist ein Faltrevolver 12, der mit kontinuierlicher Geschwindigkeit rotierend angetrieben ist, bei der Darstellung gemäß Fig. 1 im Uhrzeigersinn.
Der Faltrevolver 12 weist eine Mehrzahl von längs des Umfangs verteilt angeordneten Taschen 13 auf, in denen die zu verpackenden Gegenstände - einzeln oder paar­ weise - mit Zuschnitt 11 Aufnahme finden. Die Taschen 13 sind auf der radial äußeren Seite sowie an den axialen Enden offen.
Die Stapel 10 werden dem Faltrevolver 12 im Bereich einer Einschubstation 14 zugeführt. Zu dieser führt ein sich in horizontaler Ebene, und zwar in der Mittelebene in bezug auf den Faltrevolver 12, erstreckender Zuför­ derer 15. Dieser ist hier als Kettenförderer ausgebil­ det. Mitnehmer 16 sind an zwei nebeneinander laufenden Ketten 17, 18 angebracht. Der zu transportierende Sta­ pel 10 liegt gleitend auf einer Förderplatte 19 auf. Die Ketten 17, 18 sind im Bereich ihrer Umlenkung so versetzt angeordnet, daß die mit jeder Kette 17, 18 verbundenen Mitnehmer 16 parallel nach unten bewegt werden, also ohne Verschwenkung. Dadurch können die zugeführten Stapel 10 ohne Verschiebung der einzelnen Lagen exakt an einer Endposition abgesetzt werden.
Die Stapel 10 werden durch den Zuförderer 15 bis auf eine benachbart zum Umfang des Faltrevolvers 12 bereit­ gehaltene Einschubplattform 20 gefördert. Diese ist auf dem Ende einer um den Drehmittelpunkt des Faltrevolvers 12 hin- und her-, nämlich in vertikaler Ebene, bewegten Schwinge, nämlich einer Stapelschwinge 21, angeordnet. Die Stapelschwinge 21 ist koaxial zum Faltrevolver 12 schwenkbar gelagert, das über den Faltrevolver 12 hin­ ausragende Ende bildet die Einschubplattform 20.
Die Stapelschwinge 21 ist mit der Einschubplattform aus einer unteren Ausgangsstellung (ausgezogenen Linien in Fig. 1) in eine obere Umkehrstellung (strichpunktiert in Fig. 1) bewegbar. In der unteren Ausgangsstellung erstreckt sich die Einschubplattform 20 im wesentlichen in Verlängerung des Zuförderers 15. Während einer mo­ mentanen Stillstandsphase wird der Stapel 10 durch den synchron gesteuerten Zuförderer 15 auf der Einschub­ plattform 20 abgelegt.
Unmittelbar nach Absetzen eines Stapel 10 auf der Ein­ schubplattform 20 kommt ein Preßorgan zur Wirkung, näm­ lich eine Preßplatte 22, die von oben her auf den Sta­ pel 10 abgesenkt wird und diesen beträchtlich zusammen­ drückt. In diesem komprimierten Zustand wird der Stapel 10 durch die Stapelschwinge 21 in Drehrichtung des Faltrevolvers bewegt unter Mitführung der Preßplatte 22. Bei Erreichen der Umfangsgeschwindigkeit des Falt­ revolvers 12 wird der Stapel 10 in der zusammengedrück­ ten Form in Radialrichtung durch einen Einschieber 23 in die in gleicher Ebene umlaufende Tasche 13 des Falt­ revolvers 12 eingeschoben. Die Abmessung der Tasche 13 in Umfangsrichtung entspricht der Größe der herzustel­ lenden Packung 24. Zweckmäßigerweise wird der Stapel 10 etwas stärker zusammengedrückt als die Umfangsabmessung der Tasche 13, so daß das Einschieben erleichtert wird.
Die Preßplatte 22 ist an der Unterseite einer synchron mit der Stapelschwinge 21 bewegbaren Preßschwinge 25 angebracht. Diese ist, wie die Stapelschwinge 21, um den Drehmittelpunkt des Faltrevolvers 12 schwenkbar. Die Preßschwinge 25 wird mit der Stapelschwinge 21 un­ ter Aufrechterhaltung der Preßstellung in Drehrichtung des Faltrevolvers 12 bewegt. Nach dem Einschub des zu­ sammengedrückten Stapels 10 in die Tasche kehrt die Preßschwinge 25 mit der Stapelschwinge 21 in die Aus­ gangsstellung zurück, jedoch zunächst mit einem größe­ ren Abstand von dieser, so daß der nicht zusammenge­ drückte Stapel 10 frei auf die Einschubplattform 20 gefördert werden kann.
Der Einschieber 23 ist relativ beweglich mit der Preß­ schwinge 25 verbunden. Diese ist außerhalb des Bereichs des Faltrevolvers 12 mit einem Langloch 26 versehen, in dem eine mit dem Einschieber 23 verbundene Führungsrol­ le 27 hin- und herbewegbar ist. Die Führungsrolle 27 sitzt an einem Lenker 28, mit dem der Einschieber 23 hin- und herbewegt wird. Der Lenker 28 wiederum ist mit einem Kurbelarm 29 verbunden, der um die Drehachse des Faltrevolvers 12 schwenkbar ist. Eine Bewegung des Len­ kers 28 bewirkt eine lineare Verschiebung des Einschie­ bers 23 unter Einschieben des Stapels 10 in eine Tasche 13. Der Einschieber 23 ist hakenförmig ausgebildet, so daß der Stapel 10 an der Außenseite erfaßt werden kann.
Die Stapel 10 werden jeweils unter Mitnahme des in der Einschubstation 14 bereitgehaltenen Zuschnitts 11 in die Taschen 13 eingeschoben. Die Zuschnitte 11 werden zu diesem Zweck über eine Umlenkwalze 30 an den Umfang des Faltrevolvers 12 herangeführt. Dieser ist mit einer Mehrzahl von an der Umfangsfläche mündenden Saugbohrun­ gen 31, 32 versehen. Die Anordnung derselben ist so ge­ troffen, daß jeweils zwei Saugbohrungen 32 bzw. Gruppen von Saugbohrungen 32 zu beiden Seiten einer Tasche 13 angeordnet sind. Dadurch wird jeder Zuschnitt an seinen in Förderrichtung vorderen und rückwärtigen Rändern sowie zu beiden Seiten der Tasche 13 durch Saugluft fixiert. Die Saugbohrungen 31, 32 sind über ein Saug­ segment 33 und eine radiale Saugleitung 34 mit einer Unterdruckquelle verbunden.
Das Saugsegment 33 erstreckt sich in Umfangsrichtung bis in einen Bereich im Anschluß an die Einschubstation 14. Danach folgt ein Blasluftsegment 35, welches über eine Druckluftleitung 36 während einer Teilstrecke Luft durch die Saugbohrungen 31, 32 hindurchleitet. Dadurch wird insbesondere durch die unmittelbar zu beiden Sei­ ten der Tasche 13 angeordneten Saugbohrungen 32 ein die Radialstellung von Schlauchlappen 37 und 38 stabilisie­ render Luftstrom erzeugt. Diese nach dem Einschieben des Stapels 10 mit dem U-förmig gefalteten Zuschnitt 11 in die Tasche 13 außen überstehenden bzw. aus der Ta­ sche herausragenden Schlauchlappen 37, 38 werden nun gefaltet, und zwar zuerst der in Förderrichtung rück­ wärtige Schlauchlappen 37 durch einen schwenkbaren Falter 39, der den Schlauchlappen 37 von rückwärts gegen die äußere Seitenfläche des Stapels 10 faltet.
Nachfolgend gelangt die Tasche 13 mit Stapel 10 und teilweise gefaltetem Zuschnitt 11 in den Bereich eines Siegelaggregats 40. Dieses besteht aus einem endlosen umlaufenden, nämlich mit der Geschwindigkeit des Falt­ revolvers 12 bewegten, Abdeckband 41 aus wärmebeständi­ gem Material, insbesondere aus einem textilen Teflon­ band. Das Abdeckband 41 wird über zwei in größerem Abstand voneinander angeordnete, unmittelbar benachbart zum Umfang des Faltrevolvers 12 angeordnete Umlenkrol­ len 42, 43 geführt. Eine dritte Umlenkrolle 44 ist dem rückseitigen, äußeren Trum des Abdeckbandes 41 zugeord­ net. Durch die Relativstellung der Umlenkrollen 42, 43 schmiegt sich ein fördernder bzw. mitlaufender Förder­ trum an die Umfangsfläche des Faltrevolvers 12 an. An der Außenseite des Fördertrums 45 befindet sich ein Heizelement, nämlich ein bogenförmiges Heizsegment 46. Dieses ist konzentrisch zum Faltrevolver 12 bogenförmig ausgebildet, jedoch so angeordnet, daß es keine stän­ dige Berührung mit dem Abdeckband 41 bzw. dessen För­ dertrum 45 hat.
Wenn die Tasche 13 mit dem Inhalt in den Bereich des Abdeckbandes 41 gelangt, wird der in Förderrichtung vorn liegende Schlauchlappen 38 gegen die außenliegende Seitenfläche umgefaltet unter teilweiser Überdeckung mit dem Schlauchlappen 37. Bei der weiteren Förderung gelangt der Stapel 10 mit Zuschnitt 11 in den Bereich des Heizsegments 46. Dabei ist von Bedeutung, daß auf­ grund der entsprechend gewählten Abmessungen der Stapel 10 einschließlich gefaltetem Zuschnitt 11 geringfügig in Radialrichtung aus der Tasche 13 herausragt, also über die Umfangsfläche des Faltrevolvers 12 hinweg­ steht. Dadurch wird das Abdeckband 41 bzw. dessen För­ dertrum 45 im Bereich einer Tasche 13 durch den Stapel 10 geringfügig angehoben, nämlich bis zur Anlage an dem Heizsegment 46. Hier wird somit örtlich im Bereich der gefalteten Schlauchlappen 37, 38 die Wärme zur Durch­ führung der Siegelung und auch ein gewisser Druck über­ tragen. Das Heizsegment 46 erstreckt sich über einen dem Abstand von drei aufeinanderfolgenden Taschen 13 entsprechenden Bereich des Faltrevolvers 12, ausrei­ chend, um eine stabile Siegelung durchzuführen.
Das Heizsegment 46 ist durch im einzelnen nicht gezeig­ te Organe radial verstellbar, nämlich aus der Heizposi­ tion zurückbewegbar, wenn während einer Betriebsunter­ brechung keine Packungen zugeführt werden oder wenn der Faltrevolver 12 zeitweilig stillsteht.
Die in bezug auf die außenliegende Schlauchfaltung (Schlauchlappen 37, 38) fertiggestellte Packung gelangt mit der zugeordneten Tasche nun in den Bereich einer Ausschubstation 47. Diese liegt der Einschubstation 14 gegenüber, also in der horizontalen Mittelebene des Faltrevolvers 12.
Im Bereich der Ausschubstation 47 ist benachbart zum Außenumfang des Faltrevolvers 12 eine Ausschubplattform 48 angeordnet. Diese wird korrespondierend zur Ein­ schubplattform 20 in Umfangsrichtung des Faltrevolvers 12 hin- und her- bzw. auf- und abbewegt. Die weitgehend fertiggestellte Packung 24 wird während einer Phase gleicher Bewegung von Faltrevolver 12 und Ausschub­ plattform 48 aus der Tasche aus- und auf die Ausschub­ plattform 48 geschoben. Danach kehrt die Ausschubplatt­ form 48 in eine (obere) Endstellung zurück, die gleich­ gerichtet ist einem Abförderer 49 in der horizontalen Mittelebene.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Aus­ schubplattform 48 mit der Stapelschwinge 21 verbunden, die über die Drehachse des Faltrevolvers 12 hinaus ver­ längert ist und gegenüberliegend zur Einschubplattform 20 am freien Ende die Ausschubplattform 48 aufnimmt. Dadurch sind die Bewegungen von Einschubplattform 20 und Ausschubplattform 48 stets korrespondierend.
Die Relativanordnung ist so getroffen, daß die Ein­ schubplattform 20 nach Aufnahme eines Stapels 10 auf­ wärts und zugleich die Ausschubplattform 48 zur Be­ schleunigung auf die Umfangsgeschwindigkeit des Faltre­ volvers 12 abwärts bewegt wird. Die Übergabe der Packung 24 an die Ausschubplattform 48 erfolgt mithin un­ terhalb der Ebene des Abförderers 49. Bei der Rückkehr der Einschubplattform 20 in die Ausgangsposition wird die Ausschubplattform 48 mit der Packung aufwärtsbewegt auf das Niveau des Abförderers 49 und während einer Phase momentanen Stillstands durch einen hakenförmigen Abschieber von der Ausschubplattform 48 in Radialrich­ tung abgezogen und an den Abförderer 49 übergeben.
Jeder Tasche 13 ist ein eigener Ausschieber 51 zugeord­ net. Dieser befindet sich in der zurückgezogenen Aus­ gangsstellung an der radialen Innenseite der Tasche 13 und bildet so den Boden derselben. Der Ausschieber 51 ist zu diesem Zweck als Leiste ausgebildet, die sich in Axialrichtung über die gesamte Länge der Tasche 13 er­ streckt. Zur seitlichen Begrenzung der im übrigen offe­ nen Taschen 13 sind am Ausschieber 51 seitlich in Ra­ dialrichtung weisende Faltdaumen 52, 53 angeordnet. Der axiale Abstand der Faltdaumen 52, 53 voneinander ent­ spricht der Länge des Stapels 10 bzw. der Packung 24. Aufgrund der Ausbildung der Faltdaumen 52, 53 wird beim Einschieben eines Stapels 10 mit Zuschnitt 11 in eine Tasche 13 ein in Einschubrichtung vorn liegender Sei­ tenlappen 54 gefaltet. Es handelt sich dabei um die erste Faltung einer an den Stirnseiten der Packung ge­ bildeten, bekannten Kreuzfaltung.
Der zum inneren Seitenlappen 54 gegenüberliegende äuße­ re Seitenlappen 55 wird erst beim Ausschub der Packung aus der Tasche im Bereich der Ausschubstation 47 gefal­ tet. Zu diesem Zweck sind seitlich auf der Ausschub­ plattform 48 Faltdaumen 56 angeordnet, die entgegenge­ setzt zu den Faltdaumen 52, 53 wirken und den in För­ derrichtung vorn liegenden Seitenlappen 55 beim Auf­ schieben der Packung 24 auf die Ausschubplattform 48 falten. Diese ist zur besseren Führung und Fixierung der Packung taschenförmig ausgebildet, nämlich mit ei­ ner Oberwand 57 als obere Führung für die Packung.
Beim Einschub der Packung 24 von der Ausschubplattform 48 in den Abförderer 49 werden obere und untere Längs­ seitenlappen 58 gefaltet. Zu diesem Zweck sind im Ein­ trittsbereich des Abförderers 49 zwischen einem Unter­ band 59 und einem Oberband 60 seitlich Faltorgane ange­ bracht, nämlich Faltweichen 61, durch die während des Transports der Packungen in bekannter Weise die oberen und unteren Längsseitenlappen 58 gefaltet werden. Die zuerst gefalteten Seitenlappen 54 und 55 werden in die­ sem Bereich durch winkelförmige Führungsorgane 62 in Position gehalten.
Zum Ausschieben einer Packung 24 aus einer Tasche 13 im Bereich der Ausschubstation 47 wird der der Tasche 13 zugeordnete Ausschieber 51 in Radialrichtung bewegt. Der Ausschieber 51 ist zu diesem Zweck an radial ge­ richteten Stößeln 63 angebracht. In Axialrichtung sind jedem Ausschieber 51 zwei derartigen Stößel 63 im Ab­ stand voneinander angeordnet und innerhalb des Revol­ vers 12 in Führungen 64 gleitend gehalten. Die Radial­ bewegung der Ausschieber 51 wird durch seitliche Kur­ venscheiben 65 bewirkt, in denen eine Steuernut 66 gebildet ist. In dieser wiederum läuft eine jedem Aus­ schieber 51 zugeordnete Führungsrolle 67 ab. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sitzt an den beiden Enden einer die Stößel 63 miteinander verbindenden Querstange 68 jeweils eine Führungsrolle 67.
Die Steuernut 66 der Kurvenscheibe 65 ist während des überwiegenden Bereichs konzentrisch zum Faltrevolver 12 geformt, so daß sich die Ausschieber 51 in der zurück­ gezogenen, inneren Position befinden. Im Bereich der Ausschubstation 47, und zwar unterhalb derselben, bil­ det die Steuernut eine radiale Ausbuchtung 69. Diese bewirkt den Ausstoßhub des Ausschiebers 51, wenn Tasche 13 und Ausschubplattform 48 benachbart zueinander mit gleicher Geschwindigkeit umlaufen.
Die Schwenkbewegungen der Stapelschwinge 21 und damit der Einschubplattform 20 und der Ausschubplattform 48 sind auf eine Bewegungsamplitude (Pfeile 70) von 18° ausgerichtet. Wie aus Fig. 6 ersichtlich, ist eine Be­ schleunigungsphase von im vorliegenden Falle 4° und eine Gleichlaufphase 72 von 10° vorgesehen. Während dieser erfolgt die Übergabe der Stapel 10 bzw. Packun­ gen 24 in die Tasche 13 bzw. aus dieser.
Wie weiterhin aus Fig. 6 ersichtlich, wird zur Be­ schleunigung des Ausschubvorgangs während dieser Phase die Kurvenscheibe 65 zusätzlich in gegenläufigem Sinne zum Faltrevolver verschwenkt, so daß die Ausbuchtung 69 der Steuernut 66 aus der in Fig. 6 strichpunktierten Ausgangsstellung in die in ausgezogenen Linien gezeigte Stellung gelangt. Dadurch ergibt sich eine schnelle, kurzfristige Radialbewegung der Stößel 63 während der Gleichlaufphase 72.
Die hier gezeigte Vorrichtung ist zur Erhöhung der Lei­ stungsfähigkeit für zweibahnigen Betrieb eingerichtet. Es werden demnach gleichzeitig zwei Stapel 10 durch zwei parallele Zuförderer 15 dem Faltrevolver 12 zuge­ führt. Dieser ist in Axialrichtung so bemessen, daß die beiden Stapel 10 nebeneinander in einer gemeinsamen, durchgehend offenen Tasche 13 Aufnahme finden können. Der Faltrevolver 12 ist im vorliegenden Fall als Hohl­ körper nach dem Konstruktionsprinzip der Garnrolle aus­ gebildet mit einem zylindrischen Revolvermantel 73 und einer etwa mittigen radialen Abstützung 74 auf einer drehenden Nabe 75. An einem Rand des Revolvermantels 73 ist ein radial nach innen gerichteter Flansch 76 gebil­ det, der mit einer ringsherum laufenden Innenverzahnung 77 für den Eingriff eines Antriebsritzel 78 ausgebildet ist.
Innerhalb des Revolvermantels 73 befindet sich jeweils an den Seiten eine Kurvenscheibe 65. Beide Kurvenschei­ ben sind über eine Hohlwelle 79 miteinander verbunden. Eine der Kurvenscheiben 65 (in Fig. 2 oben dargestellt) wird durch einen Kurbeltrieb 80 schwingend angetrieben, um die in Zusammenhang mit Fig. 6 beschriebene Aus­ schubbewegung zu bewirken. Die Kurvenscheiben 65 werden durch die Hohlwelle 79 gemeinsam bewegt.
Innerhalb des Revolvermantels 73 befinden sich auch die Stößel 63 zur Betätigung der Ausschieber 51. Die Füh­ rungen 64 sind mit den Abstützungen 74 verbunden.
Die Ausschieber 51 erstrecken sich über die volle axiale Länge der Taschen 13 zur Aufnahme von zwei Sta­ peln 10. Jeder leistenförmige Ausschieber 51 ist dem­ nach mit zwei Paaren von Faltdaumen 52, 53 versehen.
Die Einschubplattform 20 (Fig. 4) ist einstückig ausge­ bildet und mit einer Breite für die Aufnahme von zwei Stapeln 10. Die Position derselben auf der in Axial­ richtung durchgehenden Einschubplattform 20 ist durch Seitenführungen 81, 82 gewährleistet, die auf der Ein­ trittsseite mit einer Einlauffase 83 und auch mit einer Oberfase 84 ausgebildet sind. Der Pendelantrieb der Stapelschwinge 21 ist auf der Seite der Einschubplatt­ form 20 unterhalb derselben angebracht. Hier greift mittig ein Hebel 85 als Teil eines Kurbelantriebs 86 an.
In besonderer Weise sind auch die Einschieber 23 für die beiden Fertigungsbahnen ausgerichtet. Zwei derarti­ ge Einschieber 23 sind durch eine obere Traverse 87 miteinander verbunden. Jeder Einschieber 23 ist dreige­ teilt durch aufrechte Schlitze 88. Diese sind so ange­ ordnet, daß bei zurückgezogenem Einschieber 23 der ent­ sprechend gabelförmig ausgebildete Mitnehmer 16 des Zu­ förderers 15 bis in den Bereich des Einschiebers 23 laufen kann, indem nämlich der gabelförmige Mitnehmer 16 durch die Schlitze 88 hindurchtritt.
Den beiden Fertigungsbahnen zugeordnete Preßplatten 22 sind an der Unterseite eines sich in Axialrichtung er­ streckenden Tragbalkens 89 angeordnet. An dessen seit­ liche Enden schließt jeweils die Preßschwinge 25 an, die sich demnach mit zwei Schwingarmen 90, 91 zu beiden Seiten des Faltrevolvers 12 erstreckt und drehbar in einer Lagervertiefung 92 der Hohlwelle 79 gelagert ist. Die Preßschwinge 25 bzw. deren Schwingarme 90, 91 sind über das vorgenannte Lager, also über den Drehmittel­ punkt des Faltrevolvers 12 hinaus verlängert. Auf der zur Einschubstation 14 gegenüberliegenden Seite sind die Enden der Schwingarme 90, 91 durch eine Querstange 93 miteinander verbunden. An dieser greift etwa in der Mitte ein Schwenkantrieb für die Preßschwinge 25 an, nämlich ein Kurbeltrieb 94. Die Schwingarme 90, 91 er­ strecken sich als aufrechte Schenkel an der Oberseite des Tragbalkens 89. Beide Schwingarme 90, 91 sind im Bereich der Einschubplattform mit einem Langloch 26 für die Führungsrolle 27 der Einschieber 23 versehen. Deren quergerichtete Traverse 87 ist zu diesem Zweck mit ab­ wärts gerichteten Schenkeln 95 versehen, an deren In­ nenseite jeweils die Führungsrolle 27 angebracht ist.
Den Einschiebern 23 bzw. der gemeinsamen Traverse 87 sind als Fortsatz der Schenkel 95 zwei seitlich neben dem Faltrevolver 12 verlaufende Lenker 28 zur gemeinsa­ men Betätigung der beiden Einschieber 23 zugeordnet. Deren Enden wiederum sind jeweils mit einem Kurbelarm 29 verbunden. Beide Kurbelarme 29 werden durch eine ge­ meinsame Antriebswelle 96 schwingend angetrieben, die drehbar in er Hohlwelle 79 gelagert ist.
Die Hohlwelle 79 bzw. deren Lagervertiefung 92 dient auch zur drehbaren Lagerung der ebenfalls zu beiden Seiten des Faltrevolvers 12 verlaufenden Stapelschwin­ gen 21. Schließlich befindet sich in den beiden Lager­ vertiefungen 92 jeweils ein Lagerbock 97 als Tragge­ stell bzw. Maschinengestell des Faltrevolvers 12.
Zur Bildung einer exakten Packung 24 ist im Bereich der Einschubstation 14 eine sich nach unten längs eines Teilumfangs des Faltrevolvers 12 erstreckende Schürze 98 angeordnet, die sich eng an den Umfang des Faltre­ volvers 12 anschmiegt. Die Schürze 98 ist in Höhe der Einschubplattform 20 für den Durchtritt des Stapels 10 mit einem Fenster 99 versehen. Die Schürze 98 ist an der Preßplatte 22, nämlich an der Unterseite derselben, angebracht und wird folglich mit dieser auf- und abbe­ wegt.
Auch die Seite der Ausschubstation 47 ist auf den zwei­ bahnigen Betrieb ausgerichtet. Wie aus Fig. 5 ersicht­ lich, ist für beide Fertigungsbahnen eine gemeinsame, durchgehende Ausschubplattform 48 vorgesehen, die durch die Oberwand 57 und Seitenwände mit Faltdaumen 56 in geschlossene Ausschubtaschen 100, 101 unterteilt ist. Zwei den Ausschubtaschen 100, 101 zugeordnete, haken­ förmige Abschieber 50 sind durch einen Querbügel 102 zu einem gemeinsamen Gebilde verbunden. Es werden demnach stets zwei Packungen 24 von der Ausschubplattform 48 abgezogen. die Oberwand 57 ist mit Schlitzen 103 für den Durchgang des Querbügels 102 versehen.
  • Bezugszeichenliste:  10 Stapel
     11 Zuschnitt
     12 Faltrevolver
     13 Tasche
     14 Einschubstation
     15 Zuförderer
     16 Mitnehmer
     17 Kette
     18 Kette
     20 Einschubplattform
     21 Stapelschwinge
     22 Preßplatte
     23 Einschieber
     24 Packung
     25 Preßschwinge
     26 Langloch
     27 Führungsrolle
     28 Lenker
     29 Kurbelarm
     31 Umlenkwalze
     32 Saugbohrung
     33 Saugsegment
     34 Saugleitung
     35 Blasluftsegment
     36 Druckluftleitung
     37 Schlauchlappen
     38 Schlauchlappen
     39 Falter
     40 Siegelaggregat
     41 Abdeckband
     42 Umlenkrollen
     43 Umlenkrollen
     44 Umlenkrollen
     45 Förderturm
     46 Heizsegment
     47 Ausschubstation
     48 Ausschubplattform
     49 Abförderer
     50 Abschieber
     51 Ausschieber
     52 Faltdaumen
     53 Faltdaumen
     54 Seitenlappen
     55 Seitenlappen
     56 Faltdaumen
     57 Oberwand
     58 Längsseitenlappen
     59 Unterband
     60 Oberband
     61 Faltweichen
     62 Führungsorgan
     63 Stößel
     64 Führung
     65 Kurvenscheibe
     66 Steuernut
     67 Führungsrolle
     68 Querstange
     69 Ausbuchtung
     70 Pfeil
     71 Beschleunigungsphase
     72 Gleichlaufphase
     74 Abstützung
     75 Nabe
     76 Flansch
     77 Innenverzahnung
     78 Antriebsritzel
     79 Hohlwelle
     80 Kurbeltrieb
     81 Seitenführung
     82 Seitenführung
     83 Einlauffase
     84 Oberfase
     85 Hebel
     86 Traverse
     88 Schlitz
     89 Tragbalken
     90 Schwingarm
     91 Schwingarm
     92 Lagervertiefung
     93 Querstange
     94 Kurbeltrieb
     95 Antriebswelle
     97 Lagerbock
     98 Schürze
     99 Fenster
    100 Ausschubtasche
    101 Ausschubtasche
    102 Querbügel
    103 Schlitz

Claims (16)

1. Verfahren zum Verpacken von zusammendrückbaren Ge­ genständen, insbesondere von Stapeln aus Papier-Taschen­ tüchern, in einen Zuschnitt aus Kunststoff-Folie oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand (10) vor der Umhüllung zusammengedrückt und in zusammengedrückter Gestalt umhüllt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand in zusammengedrückter Gestalt unter Mitnahme des sich U-förmig um den Gegenstand herumlegen­ den Zuschnitts (11) in eine Tasche (13) eines umlaufen­ den Faltrevolvers (12) eingeschoben wird.
3. Vorrichtung zum Verpacken von zusammendrückbaren Ge­ genständen, insbesondere von Stapeln aus Papier-Taschentü­ chern, in einen Zuschnitt aus Kunststoff-Folie oder der­ gleichen, mit einem kontinuierlich umlaufenden Faltrevol­ ver mit außen offenen Taschen, in die die Gegenstände un­ ter Mitnahme des sich U-förmig um den Gegenstand herumle­ genden Zuschnitts einschiebbar sind, wobei die Gegenstände durch einen Zuförderer auf eine im Bereich einer Einschub­ station in Umfangsrichtung des Faltrevolvers hin- und her­ bewegbare Einschubplattform förderbar und von dieser bei momentanem Gleichlauf mit dem Faltlauf in eine benachbarte Tasche einschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschubplattform (20) ein Preßorgan zugeordnet ist, wel­ ches den Gegenstand (10) auf der Einschubplattform (20) im wesentlichen von oben zusammendrückt und bis zum Einschub in die Tasche (13) des Faltrevolvers (12) in der zusammen­ gedrückten Form hält.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand (10) auf ein Format zusammendrückbar ist, das geringfügig kleiner ist als die Abmessung (Breite in Umfangsrichtung des Faltrevolvers 12) der Tasche (13).
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einschubplattform (20) und das Preßorgan je an gesonderten, relativ zueinander in vertikaler Ebene konzentrisch zum Faltrevolver (12) schwenkbaren Schwingen - Stapelschwinge (21) und Preßschwinge (25) - angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stapelschwinge (21) in der unteren Endstellung sich in Höhe des Zuförderers (15) bzw. einer feststehenden För­ derplatte (19) befindet, an die die Einschubplattform (20) zur Übernahme eines Gegenstands anschließt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Preßschwinge (25) ein Einschieber (23) angeordnet ist, der durch Axialverschiebung den Gegenstand von der Einschub­ plattform (20) in die gleichlaufende Tasche (13) ein­ schiebt, wobei der Einschieber (23) in einem Langloch (26) der Preßschwinge (25) geführt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der zur Einschubstation (14) gegenüberliegenden Seite des Faltrevolvers (12) im Bereich einer Ausschubstation (47) eine korrespondierend zur Einschubplattform (20) in Um­ fangsrichtung des Faltrevolvers hin- und herschwingende Ausschubplattform (48) angeordnet ist, auf die weitgehend fertiggefaltete Packungen (24) nach deren Ausschub aus der Tasche (13) während gleicher Bewegung mit dem Faltrevolver (12) gelangen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stapelschwinge (21) über die Drehachse des Faltrevolvers (12) hinaus verlängert ist und am zur Einschubplattform (20) gegenüberliegenden Ende die Ausschubplattform (48) trägt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Packungen (24) unterhalb einer horizontalen (mittleren) Abförderebene aus der Tasche (13) aus- und auf die Aus­ schubplattform (48) aufschiebbar sind und daß die Packun­ gen (24) bei der Rückkehr der Ausschubplattform (48) in eine mit der Abförderebene korrespondierende (obere) Aus­ gangsstellung von dieser förderbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausschubplattform (48) als Ausschubtasche ausge­ bildet ist mit einer Oberwand (57) und seitlichen Faltor­ ganen, insbesondere Faltdaumen (56) zum Falten von Seiten­ lappen (55) des Zuschnitts (11).
12. Vorrichtung nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßschwinge (25) über die Drehachse des Faltrevolvers (12) hinaus verlängert ist und die freien Enden durch eine Querstange (93) miteinander verbunden sind und daß ein An­ trieb, insbesondere ein Kurbeltrieb (94), an die Querstan­ ge (93) angreift.
13. Vorrichtung nach Anspruch 3 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Taschen (13) des Faltrevolvers (12) leistenförmige Aus­ schieber (51) angeordnet sind, die durch radial gerichtete Stößel (63) mit in Steuernuten (66) von Kurvenscheiben (65) laufenden Führungsrollen (67) in Radialrichtung aus­ schiebbar sind, wobei an den Ausschiebern (51) im Abstand voneinander als seitliche Begrenzung der Taschen (13) Faltdaumen (52, 53) angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 3 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei Ferti­ gungsbahnen, wobei der für beide Fertigungsbahnen gemein­ same Faltrevolver (12) in Axialrichtung durchgehende Ta­ schen (13) mit jeweils einem durchgehenden Ausschieber (51) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14 sowie einem oder mehre­ ren der weiteren Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Einschubplattform (20) und/oder die Ausschubplattform (18) als für beide Fertigungsbahnen gemeinsame, durchgehende Organe ausgebildet sind, die sich jeweils benachbart zum Faltrevolver (12) über dessen Gesamtlänge hinweg erstrecken.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Stapelschwinge (21) und/oder die Preßschwinge (25) zu beiden Seiten des Faltrevolvers (12) erstrecken und drehbar an den Enden einer zum Faltrevolver (12) kon­ zentrischen Hohlwelle (79), insbesondere in einer Lager­ vertiefung (92) desselben, gelagert sind.
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