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DE3740241A1 - Drachenrigg - Google Patents

Drachenrigg

Info

Publication number
DE3740241A1
DE3740241A1 DE19873740241 DE3740241A DE3740241A1 DE 3740241 A1 DE3740241 A1 DE 3740241A1 DE 19873740241 DE19873740241 DE 19873740241 DE 3740241 A DE3740241 A DE 3740241A DE 3740241 A1 DE3740241 A1 DE 3740241A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sail
rig according
tree
joint
mast
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19873740241
Other languages
English (en)
Inventor
Otto Dr Med Jung
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19873706631 external-priority patent/DE3706631A1/de
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19873740241 priority Critical patent/DE3740241A1/de
Publication of DE3740241A1 publication Critical patent/DE3740241A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63HMARINE PROPULSION OR STEERING
    • B63H8/00Sail or rigging arrangements specially adapted for water sports boards, e.g. for windsurfing or kitesurfing
    • B63H8/20Rigging arrangements involving masts, e.g. for windsurfing
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63HMARINE PROPULSION OR STEERING
    • B63H8/00Sail or rigging arrangements specially adapted for water sports boards, e.g. for windsurfing or kitesurfing
    • B63H8/10Kite-sails; Kite-wings; Control thereof; Safety means therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63HMARINE PROPULSION OR STEERING
    • B63H8/00Sail or rigging arrangements specially adapted for water sports boards, e.g. for windsurfing or kitesurfing
    • B63H8/40Arrangements for improving or maintaining the aerodynamic profile of sails, e.g. cambers, battens or foil profiles

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Toys (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein flugtaugliches Rigg für Segelbret­ ter und andere Segelfahrzeuge, bei dem ein symmetrisches Segel an einer Spiere und an der Nock eines Baums aufgespannt ist, ein Mast die Mitte der Spiere mit dem Segelbrett verbindet und das vordere Ende des Baums am Mast angebracht ist.
Ein derartiges Rigg ist aus der Abb. 1 der DE-A 37 06 631.5 ersichtlich. Die Verbindung des Mastes mit dem Segelbrett und mit der Sperre erfolgt hierbei durch ein Mastfußgelenk und ein Masttoppgelenk. Der Baum kann fest oder gelenkig am oberen oder mittleren Drittel des Mastes angebracht sein. Das sym­ metrische Segel wird mit den Seitenlieks oder Segeltaschen an der Spiere und mit der Achterliekmitte an der Nock des Baums aufgespannt gehalten.
In der erwähnten DE-A 37 06 631.5 findet sich weiterhin ein Rigg, bei dem zwei Steuerbügel in V-Form angeordnet und gelen­ kig mit der Nock des Baums verbunden sind (Abb. 6).
Auf Vorteile gegenüber älteren Segelvorrichtungen ist in der DE-A 37 06 631.5 hingewiesen worden.
Der als Zusatz zur DE-A 37 06 631.5 angemeldeten Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Rigg derart zu verbessern, daß die Handhabung vereinfacht, die Segelfläche vergrößert und die Geschwindigkeit erhöht werden. Außerdem soll das Segel besser twisten, d. h. nach Lee auswehen können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß ein Steuerbügel außerhalb der Mittelebene des Drachensegels an­ geordnet ist. Der mit dem vorderen Ende fest oder gelenkig an der Spiere angebrachte Steuerbügel hält das Drachensegel am Achterliek aufgespannt. Hierbei können Baum und Steuerbügel auf der gleichen Segelseite oder auf unterschiedlichen Segel­ seiten angeordnet sein.
In der Segelphase, d. h. bei vertikal gestelltem Segel befindet sich der Steuerbügel in gleicher Höhe wie der Gabelbaum eines konventionellen Riggs. Dadurch wird die Handhabung erleichtert.
Die Achterlieks oberhalb und unterhalb des Steuerbügels stehen im gleichen Längenverhältnis zueinander wie bei einem konven­ tionellen Rigg. Aus diesem Grund kann ein größerer Teil des Segels twisten, d. h. nach Lee auswehen.
Da beide Enden des Steuerbügels bei vertikaler Segelstellung unterhalb der Mittelebene des Drachensegels liegen, kann die Segelfläche erheblich vergrößert werden. Dies hat eine höhere Geschwindigkeit zur Folge.
In der Flugphase und bei Manövern ist die Bewegung des Drachen­ segels um die Längsachse einfach kontrollierbar, da das Rigg mit einer Hand am Baum und mit der anderen Hand am Steuerbügel gehalten und verstellt werden kann.
Als Drachensegel werden im folgenden Dreieck- oder Viereck­ segel bezeichnet, deren Hälften in Bezug auf die Mittelebene des Segels symmetrisch sind und deren Seitenlieks einen stum­ pfen oder gestreckten Winkel bilden. Das Drachensegel ist an den Seitenlieks mit Segeltaschen und am Achterliek mit Ösen oder einer Segeltasche versehen.
Die technischen Fachausdrücke sind der Segler-, Surfer- und Drachenfliegersprache entnommen und dementsprechend austausch­ bar. Beispielsweise können die Spierenhälften auch als Seiten­ rohre oder Flügelrohre bezeichnet werden.
Vom Segel verdeckte Teile und Segeltaschen sind gestrichelt, Schoten punktiert gezeichnet. Die Abb. 1-12 stellen Seitan­ sichten in der Segelphase dar.
Bei einem Ausführungsbeispiel nach Abb. 1 ist der Mast 1 durch ein Mastfußgelenk 2 frei dreh- und schwenkbar mit dem Mastfuß 3 und durch ein Masttoppgelenk 4 mit der Mitte der Spiere 5 verbunden. Das Drachensegel 7 ist mit den Seitenlieks oder Segeltaschen 8 an der Spiere befestigt. Ein Steuerbügel 10 ist außerhalb der Symmetrieebene des Drachensegels, beispielsweise parallel hierzu angeordnet, mit dem vorderen Ende fest oder gelenkig an der Spiere angebracht und hält mit dem hinteren Ende das Achterliek des Drachensegels aufgespannt. Ein fest oder gelenkig am oberen oder mittleren Drittel des Mastes 1 an­ gebrachter Baum 6 hält mit der Nock 9 die Achterliekmitte des Drachensegels aufgespannt. Das Rigg wird am Baum 6 und/oder am Steuerbügel 10 gehalten und verstellt.
In der Segelphase mit vertikal gestelltem oder luvwärts ge­ neigtem Segel erfolgen Anluven und Abfallen durch Verlagerung des Segeldruckpunkts relativ zum Lateraldruckpunkt oder durch Fußsteuerung. In der Flugphase mit horizontal gestelltem Segel werden Bewegungen um die Längs- und Querachse durch Verlage­ rung des Segeldruckpunkts relativ zum Gewichtsschwerpunkt be­ wirkt.
Nach Abb. 2 können die Abstände des vorderen und hinteren Endes des Steuerbügels 10 von der Symmetrieebene des Drachen­ segels 7 ungleich sein.
Gemäß Abb. 1 und 2 ist das Drachensegel 7 an zwei Ösen 11, 12 aufgespannt, die an der Achterliekmitte und außerhalb der Symmetrieebene des Drachensegels 7 am Achterliek angeordnet sind.
Wenn das Drachensegel 7 nach Abb. 2 in Höhe des Steuerbügels 10 mit Schlitzen bzw. Reißverschlüssen 14 versehen oder ge­ teilt ist, kann der Steuerbügel 10 von beiden Seiten des Dra­ chensegels 7 ergriffen werden. Damit sind Wenden und Halsen ohne Schiften des Segels über den Kopf, d. h. ohne Rotation des Segels um die Längsachse möglich.
Der Steuerbügel 10 und der Baum 6 können gerade, gekrümmt, winkelförmig, S-förmig oder Z-förmig ausgebildet und/oder in zwei, drei oder mehrere Rohre geteilt sein.
Bei Ausführungsbeispielen nach den Abb. 1, 2 und 3 sind der Baum 6 und der Steuerbügel 10 auf der gleichen Seite des Drachensegels 7 oder auf unterschiedlichen Seiten des Dra­ chensegels 7 angeordnet.
Nach Abb. 3 kann ein Rohr 15 an einem Ende fest oder gelenkig mit dem hinteren Ende des Steuerbügels 10 und am anderen Ende durch ein Achsengelenk, Kardangelenk oder flexibles Gelenk 16 mit der Nock 9 des Baums 6 verbunden werden.
Bei Langschlägen ist es zweckmäßig, die Spiere 5 durch einen Tampen oder andere Haltemittel am Mast 1 zu fixieren.
Nach Abb. 4 können zwei Steuerbügel 10, 10′ auf unterschied­ lichen Seiten des Drachensegels 7 angeordnet und an den vor­ deren und hinteren Enden verbunden sein, wobei die Steuerbügel 10 und 10′ einen Gabelbaum bilden. Auch hier sind Wenden und Halsen ohne Schiften des Segels über den Kopf möglich.
In Abb. 5 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem zwei Steuerbügel 10, 10′ parallel oder symmetrisch zur Mittel­ ebene des Drachensegels 7 auf dessen Baumseite angeordnet sind, mit den vorderen Enden fest oder gelenkig an den Spierenhälften 5, 5′ angebracht sind und mit den hinteren Enden das Drachense­ gel 7 am Achterliek aufgespannt halten. Dabei wird das Rigg in der Segelphase am Baum 6 und/oder am unteren Steuerbügel 10 bzw. 10′ und in der Flugphase an beiden Steuerbügeln 10 und 10′ ge­ halten und verstellt. Das Drachensegel 7 ist an drei Ösen 11, 12, 13 aufgespannt, die an der Achterliekmitte und symmetrisch zur Mittelebene des Drachensegels 7 am Achterliek angeordnet sind.
Das Achterliek des Drachensegels 7 kann gemäß Abb. 6 W-förmig ausgebildet sein.
Bei einem Rigg nach den Abb. 6 und 7 ist ein Querrohr 17 mit beiden Enden fest oder gelenkig an den Steuerbügeln 10, 10′ bzw. an den hinteren Enden der Steuerbügel 10, 10′ ange­ bracht. Hierbei kann das Querrohr 17 gerade, gekrümmt oder V-förmig ausgebildet und in der Mitte durch ein Achsengelenk, Kardangelenk oder flexibles Gelenk 18 mit dem Baum 6 bzw. mit der Nock 9 des Baums 6 verbunden sein.
Die Steuerbügel 10, 10′ können durch zwei Querrohre 17, 17′ verbunden werden, die als zusätzliche Haltegriffe dienen.
Ösen am Achterliek entfallen, wenn das Drachensegel 7 am Ach­ terliek mit einer Segeltasche 19 für das Rohr 15 bzw. Quer­ rohr 17 versehen ist. Ein Beispiel zeigt Abb. 6.
Die Steuerbügel 10, 10′ und/oder der Baum 6 können ein- oder mehrteilig, beispielsweise teleskopartig ausgebildet sein.
Die Hälften des Drachensegels 7 sind symmetrisch zur Mittel­ ebene des Segels angeordnet und bilden einen gestreckten oder nach oben offenen stumpfen Winkel.
Das Masttoppgelenk 4 ist als Achsengelenk, Kardangelenk, flexi­ bles Gelenk oder feststellbares Gelenk ausgebildet. Hierbei hat das Gelenk Einfluß auf die Steuertechnik. Wenn beispielsweise ein Achsengelenk oder ein feststellbares Gelenk verwendet wird, kann die Gewichtsverlagerung im Flug über Mastfuß und Brett, d. h. mit den Füßen erfolgen.
Der Baum 6 ist durch einen U-förmigen Kopfbeschlag, ein T-Rohr, eine Kupplung, ein Gelenk oder einen Tampen mit dem Mast 1 ver­ bunden.
Mast 1 und Spiere 5 können gerade, gekrümmt oder winkelförmig ausgebildet sein und aus zwei, drei oder mehreren zusammen­ steckbaren Teilen bestehen.
Der Winkel zwischen den Hälften des Drachensegels 7 ist varia­ bel, wenn die Spierenhälften 5, 5′ durch ein feststellbares Ge­ lenk oder durch austauschbare gerade und winkelförmige Steck­ teile verbunden sind.
Durch einfache Trimmschoten oder Flaschenzüge werden die Ösen 11, 12, 13 mit der Nock 9 des Baums 6 und mit den hinteren En­ den der Steuerbügel 10, 10′ verbunden.
Das Drachensegel 7 kann als Doppelsegel ausgebildet sein und durch Rippen oder Segellatten ein asymmetrisches Flügelprofil erhalten.
Zur Verminderung des Luftwiderstands können Mast 1 und Spiere 5 als Profilmast oder Profilspiere ausgebildet sein.
Eine Trapezleine wird wahlweise am Baum 6, an den Steuerbügeln 10, 10′, am Querrohr 17 oder an den Querrohren 17, 17′ befestigt.
Bei einer Teilung des Baums 6 an der Kreuzung mit dem Querrohr 17 kann der hintere Teil des Baums gemäß Abb. 7 abgenommen bzw. weggelassen werden. Hierbei entfällt die mittlere Öse 11 am Achterliek des Drachensegels 7.
Alle beschriebenen Riggs sind als Segelantrieb für Wasserski, Schneebrett und Skateboard geeignet.
Nach den Abb. 8 und 9 lassen sich die Riggs auf einfache Weise verwandeln, wenn Baum 6 und/oder Mast 1 abgenommen bzw. wegge­ lassen werden. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl segeltechni­ scher Möglichkeiten.
Abb. 10 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem ein Ende der Spiere 5 durch ein Mastfußgelenk 2 mit dem Mastfuß 3 verbunden wird. Eine derartige Segelvorrichtung unterscheidet sich nur noch durch die symmetrische Form des Drachensegels 7 von einem konventionellen Rigg für Segelbretter.
Zum Aufholen des Riggs bei Schwachwind dient eine Startschot, die am oberen und unteren Ende des Mastes 1 befestigt wird.
Weitere Verwandlungsmöglichkeiten ergeben sich, wenn nach den Abb. 11 und 12 der Mast 1 unterhalb des Baums 6 in zwei Teil­ maste 1, 1′ aufgeteilt ist und die Teilmaste 1, 1′ durch ein Achsengelenk, Kardangelenk, flexibles Gelenk oder feststell­ bares Gelenk 20 verbunden sind. Der obere Teilmast 1′ und der Baum 6 bilden hierbei einen rechten, stumpfen oder gestreckten Winkel. Ein Gelenk zwischen Masttrop und Spierenmitte kann ent­ fallen und durch eine feste Verbindung ersetzt werden.

Claims (38)

1. Drachenrigg für Land-, Eis- und Wasserfahrzeuge, insbesondere Segelbretter, bei dem der Mast (1) durch ein Mastfußgelenk (2) frei dreh- und schwenkbar mit dem Mastfuß (3) und durch ein Masttoppgelenk (4) mit der Mitte der Spiere (5) verbunden ist, ein Baum (6) fest oder gelenkig am oberen oder mittleren Drittel des Mastes angebracht ist und das Drachensegel (7) mit den Seitenlieks oder Segeltaschen (8) an der Spiere und mit der Achterliekmitte an der Nock (9) des Baums aufgespannt ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Steuerbügel 10 außerhalb der Symmetrieebene des Drachensegels 7 angeordnet ist, mit dem vorderen Ende fest oder gelenkig an der Spiere 5 ange­ bracht ist und mit dem hinteren Ende das Achterliek des Dra­ chensegels 7 aufgespannt hält, wobei das Rigg in der Segel- und Flugphase am Baum 6 und/oder am Steuerbügel 10 gehalten und verstellt wird (Abb. 1).
2. Rigg nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuer­ bügel 10 parallel zur Symmetrieebene des Drachensegels 7 an­ geordnet ist oder die Abstände des vorderen und hinteren En­ des des Steuerbügels 10 von der Symmetrieebene des Drachen­ segels 7 ungleich sind (Abb. 1 und 2).
3. Rigg nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Drachensegel 7 an zwei Ösen 11, 12 aufgespannt ist, die in der Achterliekmitte und außerhalb der Symmetrieebene des Drachensegels 7 am Achterliek angeordnet sind (Abb. 1 und 2).
4. Rigg nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das Drachensegel 7 in Höhe des Steuerbügels 10 mit Schlitzen bzw. Reißverschlüssen 14 versehen oder geteilt ist, wobei der Steuerbügel 10 von beiden Seiten des Drachensegels 7 ergrif­ fen werden kann (Abb. 2).
5. Rigg nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerbügel 10 und/oder der Baum 6 gerade, gekrümmt, winkel­ förmig, S-förmig oder Z-förmig ausgebildet sind.
6. Rigg nach den Ansprüchen 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß Baum 6 und Steuerbügel 10 auf der gleichen Seite des Dra­ chensegels 7 oder auf unterschiedlichen Seiten des Drachen­ segels 7 angeordnet sind (Abb. 1-3).
7. Rigg nach den Ansprüchen 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rohr 15 mit einem Ende fest oder gelenkig am hinteren Ende des Steuerbügels 10 angebracht und mit dem anderen Ende durch ein Achsengelenk, Kardangelenk oder flexibles Gelenk 16 mit der Nock 9 des Baums 6 verbunden ist (Abb. 3).
8. Rigg nach den Ansprüchen 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiere 5 durch einen Tampen oder andere Haltemittel am Mast 1 fixiert wird.
9. Rigg nach den Ansprüchen 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Steuerbügel 10, 10′ auf unterschiedlichen Seiten des Drachensegels 7 angeordnet und an den vorderen und hinteren Enden verbunden sind, wobei die Steuerbügel 10 und 10′ einen Gabelbaum bilden (Abb. 4).
10. Rigg nach den Ansprüchen 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Steuerbügel 10, 10′ parallel oder symmetrisch zur Mit­ telebene des Drachensegels auf dessen Baumseite angeordnet sind, mit den vorderen Enden fest oder gelenkig an den Spie­ renhälften 5, 5′ angebracht sind und mit den hinteren Enden das Drachensegel 7 am Achterliek aufgespannt halten, wobei das Rigg in der Segelphase am Baum 6 und/oder unteren Steuer­ bügel 10 bzw. 10′ und in der Flugphase an beiden Steuerbü­ geln 10 und 10′ gehalten und verstellt wird (Abb. 5).
11. Rigg nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Dra­ chensegel 7 an drei Ösen 11, 12, 13 aufgespannt ist, die an der Achterliekmitte und symmetrisch zur Mittelebene des Dra­ chensegels 7 am Achterliek angeordnet sind (Abb. 5).
12. Rigg nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Achterliek des Drachensegels 7 W-förmig ausgebil­ det ist (Abb. 6).
13. Rigg nach den Ansprüchen 10-12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Querrohr 17 mit beiden Enden fest oder gelenkig an den Steuerbügeln 10, 10′ bzw. an den hinteren Enden der Steuer­ bügel 10, 10′ angebracht ist (Abb. 6 und 7).
14. Rigg nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitte des Querrohrs 17 durch ein Achsengelenk, Kardangelenk oder flexibles Gelenk 18 mit dem Baum 6 bzw. mit der Nock 9 des Baums 6 verbunden ist (Abb. 6 und 7).
15. Rigg nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Querrohr 17 gerade, gekrümmt oder V-förmig ausge­ bildet ist.
16. Rigg nach den Ansprüchen 10-15, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerbügel 10, 10′ durch zwei Querrohre 17, 17′ ver­ bunden sind, wobei die Querrohre 17, 17′ als zusätzliche Haltegriffe dienen.
17. Rigg nach den Ansprüchen 7 und 10-16, dadurch gekennzeichnet, daß das Drachensegel 7 am Achterliek mit einer Segeltasche 19 für das Rohr 15 bzw. Querrohr 17 versehen ist (Abb. 6).
18. Rigg nach den Ansprüchen 1-17, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerbügel 10, 10′ und/oder der Baum 6 ein- oder mehr­ teilig ausgebildet sind.
19. Rigg nach den Ansprüchen 1-18, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerbügel 10, 10′ und/oder der Baum 6 teleskopartig ausgebildet sind.
20. Rigg nach den Ansprüchen 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß die symmetrisch zur Mittelebene des Segels angeordneten Hälften des Drachensegels 7 einen gestreckten oder nach oben offenen stumpfen Winkel bilden.
21. Rigg nach den Ansprüchen 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß das Masttoppgelenk 4 als Achsengelenk, Kardangelenk, flexi­ bles Gelenk oder feststellbares Gelenk ausgebildet ist.
22. Rigg nach den Ansprüchen 1-21, dadurch gekennzeichnet, daß der Baum 6 durch einen U-förmigen Kopfbeschlag, ein T-Rohr, eine Kupplung, ein Gelenk oder einen Tampen mit dem Mast 1 verbunden ist.
23. Rigg nach den Ansprüchen 1-22, dadurch gekennzeichnet, daß Mast 1 und Spiere 5 gerade, gekrümmt oder winkelförmig ausgebildet sind.
24. Rigg nach den Ansprüchen 1-23, dadurch gekennzeichnet, daß Mast 1 und Spiere 5 in zwei, drei oder mehrere zusammen­ steckbare Rohre geteilt sind.
25. Rigg nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Spierenhälften 5, 5′ durch ein feststellbares Gelenk oder durch austauschbare gerade und winkelförmige Steckteile verbunden sind, wobei der Winkel zwischen den Hälften des Drachensegels 7 variabel ist.
26. Rigg nach den Ansprüchen 1-25, dadurch gekennzeichnet, daß die Ösen 11, 12, 13 durch einfache Trimmschoten oder Fla­ schenzüge mit der Nock 9 des Baums 6 und mit den hinteren Enden der Steuerbügel 10, 10′ verbunden sind.
27. Rigg nach den Ansprüchen 1-26, dadurch gekennzeichnet, daß das Drachensegel 7 als Doppelsegel ausgebildet ist.
28. Rigg nach den Ansprüchen 1-27, dadurch gekennzeichnet, daß das Drachensegel bzw. Doppelsegel durch Rippen oder Segel­ latten ein asymmetrisches Flügelprofil erhält.
29. Rigg nach den Ansprüchen 1-28, dadurch gekennzeichnet, daß Mast 1 und Spiere 5 als Profilmast bzw. Profilspiere aus­ gebildet sind.
30. Rigg nach den Ansprüchen 1-29, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trapezleine am Baum 6, an den Steuerbügeln 10, 10′, am Querrohr 17 oder an den Querrohren 17, 17′ befestigt ist.
31. Rigg nach den Ansprüchen 13-17, dadurch gekennzeichnet, daß der Baum 6 zweiteilig ausgebildet ist und die Teilung an der Kreuzung des Baums 6 mit dem Querrohr 17 erfolgt.
32. Rigg nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Teil des Baums 6 abgenommen bzw. weggelassen wird (Abb. 7).
33. Rigg nach den Ansprüchen 1-32, dadurch gekennzeichnet, daß Baum 6 und/oder Mast 1 abgenommen bzw. weggelassen werden (Abb. 8 und 9).
34. Rigg nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende der Spiere 5 durch ein Mastfußgelenk 2 mit dem Mast­ fuß 3 verbunden wird (Abb. 10).
35. Rigg nach den Ansprüchen 1-32, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast 1 unterhalb des Baums 6 in zwei Teilmaste 1, 1′ aufgeteilt ist und die Teilmaste 1, 1′ durch ein Achsenge­ lenk, Kardangelenk, flexibles Gelenk oder feststellbares Gelenk 20 verbunden sind (Abb. 11).
36. Rigg nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Teilmast 1′ und der Baum 6 einen Winkel zwischen 90° und 180° bilden (Abb. 11 und 12).
37. Rigg nach den Ansprüchen 1-36, dadurch gekennzeichnet, daß das Drachensegel 7 mit Segeltaschen 21, 21′ für die Steuer­ bügel 10, 10′ versehen ist (Abb. 7).
38. Rigg nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerbügel 10, 10′ durch vorgeformte oder flexible Se­ gellatten ersetzt werden.
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