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DE3638627A1 - Verfahren und vorrichtung zum siegeln von faltlappen einer packung - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum siegeln von faltlappen einer packung

Info

Publication number
DE3638627A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sealing
packs
folding
region
tabs
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863638627
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Focke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE19863638627 priority Critical patent/DE3638627A1/de
Priority to DE8787116274T priority patent/DE3779569D1/de
Priority to EP87116274A priority patent/EP0268151B1/de
Priority to US07/116,815 priority patent/US4843800A/en
Priority to BR8706089A priority patent/BR8706089A/pt
Priority to JP62285144A priority patent/JPH0784209B2/ja
Priority to CA000551713A priority patent/CA1325377C/en
Publication of DE3638627A1 publication Critical patent/DE3638627A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B51/00Devices for, or methods of, sealing or securing package folds or closures; Devices for gathering or twisting wrappers, or necks of bags
    • B65B51/10Applying or generating heat or pressure or combinations thereof
    • B65B51/14Applying or generating heat or pressure or combinations thereof by reciprocating or oscillating members

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)
  • Package Closures (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Closing Of Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtung zum Siegeln von Faltlappen einer in einen siegelbaren Zu­ schnitt eingehüllten Packung (Zigaretten-Packung) mit Hilfe von beheizten Siegelorganen, die während einer Stillstandsphase der taktweise geförderten Packungen im Bereich der Faltlappen an diese andrückbar sind (Siegeltakt).
Bei der Siegelung der Faltlappen von Verpackungs-Zu­ schnitten, also bei der Verbindung derartiger Faltlappen miteinander durch thermische Verschweißung, besteht bei schnell laufenden Verpackungsmaschinen das Problem darin, innerhalb der zur Verfügung stehenden, äußerst knappen Siegelzeiten (Siegeltakt) die Ver­ schweißung der Faltlappen so auszuführen, daß diese möglichst präzise und dicht miteinander verbunden sind, das Verpackungsmaterial und die Packung selbst aber nicht beeinträchtigt werden. Bei Verpackungsmaschinen für Zigaretten-Packungen sind die Taktzeiten extrem kurz. Die Siegelung der Außenumhüllung aus Kunststoff- Folien (Polyäthylen etc.) muß präzise innerhalb kürze­ ster Zeit ausgeführt werden. Die vorliegende Erfindung befaßt sich vorrangig mit der Fertigstellung und Sie­ gelung derartiger Außenumhüllungen von Zigaretten-Pac­ kungen.
Die der Erfundung zugrundeliegende Aufgabe besteht dar­ in, die Siegelung von Faltlappen innerhalb kürzester Siegeltaktzeiten präzise und schonend durchzuführen mit einer erhöhten Dichtigkeit der Siegelung.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Ver­ fahren dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Über­ tragung von Wärme auf die Faltlappen zwischen den Sie­ geltakten während des Transports der Packungen auf­ rechterhalten wird.
Während bisher die Siegelorgane, insbesondere Siegel­ backen nach der Ausführung eines Siegeltaktes einen größeren Hub ausführen, um einen deutlichen Abstand von den gesiegelten Faltlappen zu erhalten (etwa 5 mm) wird erfindungsgemäß ein gewisser Kontakt der Siegelbacken bzw. von Siegelflächen derselben mit den Faltlappen auch in der Zeit zwischen den Siegeltakten aufrechter­ halten, also auch während des Weitertransports der Pak­ kungen. Zu diesem Zweck führen die Siegelbacken bei der Erfindung nur sehr geringe Hübe aus, nämlich von etwa 1 mm. Dadurch ergibt sich nicht nur eine Zeitverkürzung bei der Betätigung der Siegelbacken, vielmehr gleiten die Packungen mit den gesiegelten Faltlappen während des Weitertransports unter leichter Berührung an den Siegelflächen der Siegelbacken entlang. Es findet da­ durch eine Glättung und Nachsiegelung auch während der Weiterbewegung statt.
Dadurch ergibt sich einerseits eine äußerst präzise, glattflächige, faltenfreie Siegelung. Die Faltlappen sind weitgehend vollflächig miteinander verbunden, so daß die Dichtigkeit der Faltung beträchtlich erhöht ist. Auch können die maximale Siegeltemperatur und/oder der Siegeldruck während des Siegeltaktes reduziert wer­ den, da insgesamt über einen längeren Zeitraum Siegel­ temperatur und (leichter) Druck auf die Faltlappen übertragen werden. Der Hub der Siegelbacken berücksich­ tigt, daß die Packungen eine gewisse Formelastizität aufweisen, also während des Siegeltaktes geringfügig zusammengedrückt sind und sich bei der Entlastung aus­ dehnen.
Nach einem weiteren Vorschlag findet eine Vorsiegelung von zuerst gefalteten Faltlappen statt. Insbesondere wird ein innenliegender Längslappen durch Vorsiegeln angeheftet an ebenfalls bereits gefaltete, teilweise unter dem Längslappen liegende Zuschnitteile. Dadurch wird die zunächst instabile Faltung fixiert, so daß wahrend des Weitertransports und der Fertigstellung der Faltungen keine Veränderung der Relativstellung eintre­ ten kann.
Außenumhüllungen von Zigaretten-Packungen werden übli­ cherweise so gefaltet, daß im Bereich einer schmalen Seitenfläche eine Schlauchüberlappung gebildet ist. Die einander teilweise überdeckenden Schlauchlappen werden erfindungsgemäß im Bereich einer aufwärtsgerichteten Förderstrecke gesiegelt, und zwar durch ein mehreren übereinanderliegenden Packungen gemeinsames Siegelor­ gan, welches ebenfalls mit kurzem Hub (ca. 1 mm) den Seitenflächen der Packungen zustellbar ist. Auch hier kommt demnach eine glättende, nachsiegelnde Wirkung der Siegelbacke während des Transports der Packungen zur Wirkung.
Im Bereich einer horizontalen Packungsbahn werden Falt­ lappen im Bereich von seitlich gerichteten Stirnflächen der Zigaretten-Packungen gefaltet. Zu beiden Seiten der Packungsbahn sind Siegelbacken angeordnet, die sich über eine Abmessung von mehreren in Förderrichtung ne­ beneinanderliegenden Packungen erstrecken, wobei vor­ zugsweise jeweils zwei Packungen übereinander angeord­ net sind. Die Siegelbacken sind dabei mit angegrenzten Siegelerhöhungen versehen, die jeweils einer Stirnflä­ che einer Packung zugeordnet sind und bewirken, daß die Siegelfläche jeweils mit geringem Abstand vom Rand der Stirnfläche wirksam wird. Die formstabilen, weitgehend starren Kanten am Rand der Stirnflächen werden demnach nicht durch die Siegelorgane mit Druck beauflagt.
Um zu verhindern, daß die im Bereich mehrerer Flächen gesiegelten Packungen aneinanderhaften, sind erfin­ dungsgemäß im Anschluß an die Siegelung der Faltlappen Maßnahmen vorgesehen, um die Packungen durch kurze Re­ lativbewegung voneinander zu lösen, insbesondere durch kurzzeitige Verschiebung quer zur Förderrichtung.
Weitere Einzelheiten der Erfindung beziehen sich auf das Verfahren zur Siegelung von Faltlappen und auf die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens. Ein Aus­ führungsbeispiel der Vorrichtung wird nachfolgend an­ hand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Siegeln der Außenumhül­ lung von (Zigaretten-)Packungen in schemati­ scher Seitenansicht,
Fig. 2 eine Grundrißdarstellung zu Fig. 1.
Fig. 3 einen Ausschnitt der Darstellung gemäß Fig. 1 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 einen Horizontalschnitt längs der Ebene IV- IV in Fig. 1,
Fig. 5 eine Ansicht eines Teils der Vorrichtung in einer zu der Darstellung in Fig. 1 querliegen­ den Ebene,
Fig. 6 eine Einzelheit der Grundrißdarstellung gemäß Fig. 2 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 7 einen weiteren Ausschnitt der Darstellung ge­ mäß Fig. 2, ebenfalls in vergrößertem Maßstab,
Fig. 8 einen Querschnitt im Bereich der Einzelheit gemäß Fig. 7,
Fig. 9 die Einzelheit gemäß Fig. 8 bei veränderter Relativstellung.
Die nachfolgend beschriebene Vorrichtung dient zum (Fertig-) Falten und Siegeln von Packungen 10 für Ziga­ retten, dem bevorzugten Anwendungsbereich. Im einzelnen geht es um Packungen des Typs Klappschachtel (Hinge Lid). Diese verhältnismäßig formstabilen Packungen 10 sind mit einer Außenumhüllung aus einer siegelfähigen Folie (Polyäthylen-Folie) versehen. Faltlappen dersel­ ben werden durch Siegeln fixiert. Es geht nun darum, diese Haltlappen möglichst exakt und vor allem dicht miteinander zu verbinden.
Die Außenumhüllung der Packungen 10 ist bei dem vorlie­ genden Ausführungsbeispiel so gestaltet, daß - wie in der Verpackungstechnik bekannt - ein entsprechender Folien-Zuschnitt zunächst U-förmig um die Packung 10 herumgelegt wird, und zwar derart, daß im Bereich einer schmalen Seitenfläche 11 der Packung einander teilweise überdeckende Schlauchlappen (nicht gezeigt) entstehen. Diese sind über die volle Länge der Seitenfläche 11 durch Siegeln miteinander zu verbinden.
Andere Formen von Faltlappen entstehen im Bereich von (oberen und unteren) Stirnflächen 12 und 13 der Packun­ gen 10. Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, sind die hier zunächst über die Packung 10 hinwegstehenden Teile der Außenumhüllung kuvertartig gefaltet, derart, daß (zuerst gefaltete) Seitenlappen 14 und 15 entste­ hen, die von den schmalen Seitenflächen 11 her gegen die Stirnfläche 12, 13 gefaltet werden. Auf diese wer­ den nacheinander trapezförmige innere Längslappen 16 und äußere Längslappen 17 gefaltet, und zwar von Vor­ derseite und Rückseite der Packung 10 ausgehend. Die Seitenlappen 14, 15 sowie die einander teilweise über­ deckenden Längslappen 16, 17 sind ebenfalls durch Sie­ geln miteinander zu verbinden.
Die Packungen 10 mit der bereits teilweise gefalteten Außenumhüllung werden auf einer unteren Förderbahn 18 der hier gezeigten Vorrichtung zugeführt. Auf einer Tragplatte 19 befinden sich seitliche Faltorgane, näm­ lich Faltdaumen 20 und Faltweichen 21, durch die zu­ nächst die in Förderrichtung vorn liegenden Seitenlap­ pen 14 und sodann die unteren, inneren Längslappen 16 gefaltet werden. Der in Förderrichtung rückwärtige Sei­ tenlappen 15 ist bereits gefaltet, bevor die Packung 10 in den Bereich der Tragplatte 19 gelangt. Die geschil­ derten Faltorgane und der Ablauf der Faltungen sind ebenfalls in der Verpackungstechnik bekannt.
Die Packung 10 wird auf der Tragplatte 19 bis in den Bereich eines auf- und abbewegbaren Hochhebers 22 ge­ fördert. Die exakte Position der Packungen 10 in För­ derrichtung wird durch einen auf der Tragplatte 19 an­ geordneten Positionsanschlag 23 bestimmt.
Der Hochheber fördert die Packungen 10 einzeln und auf­ einanderfolgend in einen aufrechten Förderturm 24. Für den Durchtritt des Hochhebers 22 durch die Tragplatte 19 hindurch kann diese im Bereich unterhalb des Förder­ turms 24 mit einer Ausnehmung versehen oder - wie bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel - insgesamt aus zwei seitlichen, mit Abstand voneinander angeordneten Tragschienen 25, 26 bestehen. Zwischen diesen kann der Hochheber 22 hindurch bewegt werden.
Der Förderturm 24 besteht aus zwei seitlichen, einander gegenüberliegenden Führungswänden 27, 28, die sich im Bereich der seitlich gerichteten Stirnflächen 12, 13 der Packungen 10 erstrecken. Die Führungswände 27, 28 bzw. deren Unterkante 29 haben zugleich die Funktion eines Faltorgans. Beim Eintritt einer Packung 10 in den Bereich der Führungswände 27, 28 werden die bis dahin noch quer abstehenden oberen bzw. äußeren Längslappen 17 gegen die Stirnflächen 12, 13 umgefaltet.
Als untere Tragorgane für die im Förderturm 24 überein­ anderliegenden Packungen 10 sind Tragfinger 30, 31 vor­ gesehen, die von den Seiten der Führungswände 27, 28 her durch Querbewegung in den Bereich des Förderturms 24 einführbar sind, derart, daß die jeweils untere Packung 10 an den stirnseitigen Enden gehalten und getragen wird. Die in der Tragstellung horizontalen Tragfinger 30, 31 sind an U-förmigen Tragarmen 32 ange­ bracht, die schwenkbar gelagert sind, derart, daß durch Schwenkbewegungen die Tragfinger 30, 31 in den Bereich des Förderturms 24 bewegt oder aus diesem Bereich zu­ rückgezogen werden können letzteres für die Einführung einer nachfolgenden Packung 10. Bei diesem Vorgang wer­ den die sich bereits im Förderturm 24 befindenden Pac­ kungen 10 um das Maß einer Packung 10 angehoben.
Am oberen Ende des Förderturms 24 gelangen die Packun­ gen 10 in den Bereich einer horizontalen Packungsbahn 33. Diese besteht im wesentlichen aus einer unteren, mittigen Auflageschiene 34 mit geringerer Breite als die Abmessung der querliegenden Packungen 10. Diese werden auf der Auflageschiene 34 taktweise gleitend ge­ fördert. In einem Teilbereich der Packungsbahn 33 sind feststehende Seitenwände 35, 36 angeordnet. Auch die Oberseite der paarweise übereinanderliegenden Packungen 10 wird geführt. Zwei im Abstand voneinander angeordne­ te aufrechte Führungsstege 37, 38 erstrecken sich be­ nachbart zu den Stirnflächen 12, 13 der Packungen 10 an der Oberseite derselben in Förderrichtung. Dazwischen, etwa mittig, ist eine sich über einen längeren Bereich der Packungsbahn 33 erstreckende Bürste 39 als Gegen­ gleitkörper für die obere Lage der Packungen 10 ange­ ordnet. Dadurch ist auch die obere Seite der obenlie­ genden Packungen 10 - analog zu der mit ihrer Untersei­ te auf der Auflageschiene 34 aufliegenden unteren Pac­ kungen 10 - während des Transports einer Reibbeanspru­ chung ausgesetzt.
Die paarweise übereinanderliegenden Packungen 10 wer­ den im Bereich der Packungsbahn 33 durch einen in hori­ zontaler Ebene hin- und herbewegbaren Schieber 40 wei­ terbewegt. Dieser erfaßt die beiden oberen Packungen 10 innerhalb des Förderturms 24 und bewegt sie in der ge­ zeigten Förderrichtung auf der Packungsbahn 33 bzw. der Auflageschiene 34.
Die Faltlappen der Außenumhüllung, nämlich die an der Seitenfläche 11 gebildeten Schlauchlappen und die Falt­ lappen 14..17 im Bereich der Stirnflächen 12 und 13 werden nach ihrer Fertigstellung durch Siegeln, also durch Aufbringen von Wärme und Druck, miteinander ver­ bunden.
Die Siegelung der Schlauchlappen an der Seitenfläche 11 erfolgt im Bereich des Förderturms 24. Quer zu den Füh­ rungswänden 27, 28, nämlich im Bereich der Seitenflä­ chen 11, befindet sich ein Siegelorgan in Gestalt einer aufrechten Siegelbacke 41. Diese erstreckt sich über die volle Länge der Seitenflächen 11 und damit über die volle Breite des Förderturms 24 (Fig. 4) und über eine Höhe von mehreren - im vorliegenden Falle vier - Pac­ kungen 10 innerhalb des Förderturms 24. Die im wesent­ lichen plattenförmige Siegelbacke 41 ist mit (elektri­ schen) Heizpatronen 42 ausgerüstet. Über eine an der freien Rückseite angebrachte Betätigungsstange 43 kann die Siegelbacke 41 quer zu den Packungen 10 bzw. zu deren Seitenflächen 11 bewegt werden.
Die Siegelbacke 41 führt jeweils während der Still­ standsphasen der Packungen 10 im Förderturm 24 einen Siegeltakt aus, wird demnach (kurzzeitig) an die Sei­ tenflächen 11 gedrückt. Die Aufwärtsbewegung der Pac­ kungen 10, also der Fördertakt, geht während einer zu­ rückgezogenen, entlastenden Position der Siegelbacke 41 vonstatten. Diese ist jedoch während der Transportbewe­ gung der Packungen 10 nur geringfügig von den Seitenflächen 11 abgehoben. Der (pulsierende) Hub der Siegelbacke 41 beträgt etwa 1 mm. Unter Berücksich­ tigung einer gewissen Verformbarkeit der Packungen 10 ergibt sich daraus, daß diese auch während der Förder­ bewegung, also bei zurückgezogener Siegelbacke 41, an dieser anliegen. Die Siegelbacke 41 glättet dadurch die Folie bzw. die Schlauchlappen und setzt auch die Siegelung fort.
Auf der zur Siegelbacke 41 gegenüberliegenden Seite be­ finden sich aufrechte mit den Führungswänden 27, 28 verbundene, randseitige Haltestege 44 als weitere Be­ grenzung des Förderturms 24.
Die in den Bereich der (horizontalen) Packungsbahn 33 nacheinander eintreten Packungen 10 sind hinsichtlich ihrer Schlauchlappen fertig gesiegelt. Für die stirn­ seitigen Faltlappen 14..17 sind Siegelorgane im Bereich der Packungsbahn 33 zu beiden Seiten derselben ange­ ordnet.
Jeweils eine Siegelbacke 45, 46 mit Heizpatronen 47 er­ streckt sich als seitliche Begrenzung der Packungsbahn 33 über eine Länge von mehreren Packungen 10 in Förder­ richtung - im vorliegenden Fall über drei Paare. Die Höhe der Siegelbacken 45, 46 entspricht der Höhe der beiden Packungen 10 übereinander. Die Siegelbacken 45, 46 erstrecken sich bis in den Bereich oberhalb des För­ derturms 24, so daß die aufwärtsbewegten Packungen 10 beim Verlassen des Förderturms 24 unmittelbar zwischen die in diesem Bereich mit einer unteren Einlaufphase versehenen Siegelbacken 45 und 46 eintreten. Die Siege­ lung beginnt demnach bereits während der Aufwärts­ bewegung.
In dem in Förderrichtung der Packungsbahn 33 anschlie­ ßenden Bereich sind die Siegelbacken 45, 46 in beson­ derer Weise gestaltet, nämlich auf den den Packungen 10 (Stirnflächen 12, 13) zugekehrten Seiten mit Erhöhungen 48, 49 versehen, die die eigentlichen Siegelflächen 50 bilden. Die Erhöhungen 48, 49 bzw. deren Siegelfläche 50 haben eine geringere Abmessung (Breite und Höhe) als die Stirnflächen 12, 13 der Packungen 10. Dadurch wird erreicht, daß die Erhöhungen 48, 49 mit ihren Siegel­ flächen 50 nicht im Bereich der formstabilen Kanten der Packungen 10 anliegen. Die Erhöhungen 48, 49 sind ringsherum mit Fasen 51, 52 versehen. Die (aufrechte) Fase 52 an der Eintrittsseite der Packungen 10 in dem Bereich der Erhöhungen 48, 49 ist langgestreckt und schräg auslaufend gestaltet, damit ein störungsfreier Einlauf gewährleistet ist.
Die Siegelbacken 45, 46 werden ebenfalls taktweise ge­ gen die zugeordneten (sechs) Packungen 10 unter Aus­ übung des erforderlichen Siegeldrucks bewegt. Dieser Siegeltakt findet während der Stillstandsphase der Pak­ kungen 10 statt. Für den Weitertransport derselben wer­ den die Siegelbacken 45, 46 von den Stirnflächen 12, 13 geringfügig abgehoben (Hub etwa 1 mm). Dadurch wird er­ reicht, daß die Packungen 10 zwar störungsfrei weiter­ bewegt werden können, deren Stirnflächen 12, 13 bzw. deren Faltlappen 14..17 aber weiterhin gleitend an den Siegelflächen 50 anliegen. Es wird deshalb auch während der Förderung Wärme und (geringerer) Druck übertragen, der eine glättende Wirkung auf die Faltlappen ausübt.
An den Siegelbacken sind im vorliegenden Falle Betäti­ gungsstangen 53 angebracht, die durch ein geeignetes Betätigungsorgan (Druckmittelzylinder) beaufschlagt werden.
Die aus den Bereich der Siegelbacken 45, 46 austreten­ den gesiegelten Packungen 10 durchlaufen im Bereich der Packungsbahn 33 einen Abschnitt der Kühlung und Stabi­ lisierung der Siegelung. Hier werden die Packungen 10 durch die feststehenden Seitenwände 35, 36 der Pac­ kungsbahn 33 seitlich geführt. Im Anschluß an diese folgt eine Station, in der die Packungen während des Stillstands durch quergerichtete Relativbewegung von­ einander gelöst werden, sofern aufgrund der Siegelungen Verklebungen benachbarter Packungen miteinander ent­ standen sind. Es werden sowohl die beiden übereinander­ liegenden Packungen relativ zueinander verschoben als auch benachbarte Paare von Packungen.
Zu diesem Zweck sind seitlich neben der Packungsbahn 33 besonders geformte, quer zur Förderrichtung bewegbare Verschiebeplatten 55 und 56 angeordnet. Diese kommen an den Stirnflächen 12 und 13 von jeweils zwei aufeinan­ derfolgenden Paaren von Packungen 10 während der Still­ standsphase zur Anlage. Die Verschiebeplatten 55, 56 sind zu diesem Zweck über Stößel 57 hin und herbeweg­ bar.
Den Packungen 10 zugekehrte Druckflächen sind in beson­ derer Weise gestaltet. Die eine Verschiebeplatte 55 ist in dem in Förderrichtung rückwärtigen Bereich mit einem absatzförmigen Doppelvorsprung 58 und in Förderrichtung daran anschließend mit einem Rücksprung 59 versehen. Der Doppelvorsprung 58 bildet auch in der Höhe einen Versatz 60, so daß zwei Druckflächen 61, 62 in diesem Bereich versetzt zueinander angeordnet sind, von denen jede einer der übereinanderliegenden Packungen 10 zuge­ ordnet ist (Fig. 8 und 9).
Die Verschiebeplatte 56 auf der gegenüberliegenden Sei­ te der Packungsbahn 33 ist korrespondierend ausge­ bildet. Im Bereich des Doppelvorsprungs 58 der Ver­ schiebeplatte 55 ist demnach die Verschiebeplatte 56 mit einem Doppelrücksprung 54 versehen, der ebenfalls zwei Druckflächen 63 und 64 aufweist, die durch einen Versatz 65 voneinander getrennt sind. Dieser ist gegen­ sinnig zum Versatz 60 ausgebildet, so daß die Druckflä­ che 61 vorspringend, die gegenüberliegende Druckfläche 63 hingegen in einer zurückgesetzten Ebene angeordnet ist. Die Druckfläche 62 hingegen ist zurückgesetzt, während korrespondierend die Druckfläche 64 vorspringt. Durch diese Ausgestaltung der Verschiebeplatten 55, 56 im Bereich einer in Förderrichtung rückwärtigen Gruppe von (zwei) Packungen wird eine Relativverschiebung die­ ser übereinanderliegenden Packungen bei Beaufschlagung durch die Verschiebeplatten 55, 56 bewirkt (Fig. 8).
Ein in Förderrichtung nachfolgender Bereich der Ver­ schiebeplatten 55, 56 hat ausrichtende Funktion für die im vorangehenden Arbeitstakt gegeneinander verschobenen Packungen. Zu diesem Zweck ist die Verschiebeplatte 55 in diesem Bereich mit einem Rücksprung 59 versehen, der über die volle Höhe (zwei Packungen) glattflächig bzw. absatzfrei ausgebildet ist, jedoch sowohl gegenüber der Druckfläche 61 als gegenüber der Druckfläche 62 zurück­ gesetzt ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Verschiebeplatte 56 mit einem Vorsprung 66 versehen, der ebenfalls glattflächig bzw. absatzfrei ausgebildet ist.
Die einzelnen Flächen der verschiedenen Bereiche der Verschiebeplatten 55, 56 sind in ihrer Lage so aufein­ ander abgestimmt, daß während eines Arbeitshubes der Verschiebeplatten 55, 56 zueinander bzw. gegen die Stirnflächen der Packungen im Bereich des Doppelvor­ sprungs 58 und des Doppelrücksprungs 54 die beiden übereinanderliegenden Packungen sowohl gegeneinander als auch relativ zu den benachbarten Packungen verscho­ ben werden (Position gemäß Fig. 8). Gleichzeitig werden die vorher in diese Relativstellung gebrachten Packun­ gen im Bereich von Rücksprung 59 und Vorsprung 66 ge­ geneinander derart verschoben, daß sie wieder ausge­ richtet sind. Gleichzeitig werden die beiden Packungen auf die Packungsbahn 33 und damit auf die weitergeför­ derten Packungen ausgerichtet.
Zur Erlangung besonders präziser Faltungen und Siege­ lungen ist die Vorrichtung mit Einrichtungen zum Vor­ siegeln der Faltlappen im Bereich der Stirnflächen 12, 13 versehen, so daß vor der Fertigstellung der Faltung die zuerst gefalteten Lappen in ihrer Position fixiert sind. Im vorliegenden Falle geht es um die Festlegung des zuerst gefalteten, inneren Längslappens 16. Dieser wird durch zwei Siegelpunkte 67, 68 an die bereits vor­ her gefalteten Seitenlappen 14, 15 angesiegelt.
Die rechteckigen Siegelpunkte 67, 68 werden bei dem vorliegenden Beispiel durch Siegelorgane hergestellt, die im Bereich der Förderbahn 18 zu beiden Seiten der­ selben angeordnet sind. Die Faltweichen 21 als seitli­ che Begrenzung der Förderbahn 18 sind mit Durchtritten 69 versehen in Gestalt einer langgestreckten Öffnung. Durch diese gelangen Siegelorgane, nämlich zwei Siegel­ stifte 70, 71 hindurch an die Stirnflächen 12, 13 der Packungen 10 und damit an den (dreieckigen) Bereich der Längslappen 16.
Die beheizten Siegelstifte 70, 71 sind an einem gemein­ samen Halter 72 in Gestalt eines zweiarmigen, schwenk­ baren Hebels angeordnet. Dieser wird durch eine umlau­ fende Kurvenscheibe 73 (Topfkurve) über eine Tastrolle 74 betätigt. Auch die Siegelstifte 70, 71 führen einen verhältnismäßig kurzen Arbeitshub aus. Bei zeitweiligem Stillstand der Vorrichtung werden die Siegelstifte 70, 71 in eine deutlich zurückgezogene Stellung bewegt (strichpunktiert in Fig. 5), und zwar durch einen pneu­ matischen Zylinder 75, dessen Kolbenstange über eine Übertragungsrolle 76 auf den Halter 72 im abhebenden Sinne wirkt.
  • Bezugszeichenliste 10 Packung
    11 Seitenfläche
    12 Stirnfläche
    13 Stirnfläche
    14 Seitenfläche
    15 Seitenlappen
    16 innerer Längslappen
    17 äußerer Längslappen
    18 Förderbahn
    19 Tragplatte
    20 Faltdaumen
    21 Faltweichen
    22 Hochheber
    23 Positionsanschlag
    24 Förderturm
    25 Tragschiene
    26 Tragschiene
    27 Führungswand
    28 Führungswand
    29 Unterkante
    30 Tragfinger
    31 Tragfinger
    32 Tragarm
    33 Packungsbahn
    34 Auflageschiene
    35 Seitenwand
    36 Seitenwand
    37 Führungssteg
    38 Führungssteg
    39 Bürste
    40 Schieber
    41 Siegelbacke
    42 Heizpatronen
    43 Betätigungsstange
    44 Haltesteg
    45 Siegelbacke
    46 Siegelbacke
    47 Heizpatrone
    48 Erhöhung
    49 Erhöhung
    50 Siegelfläche
    51 Fase
    52 Fase
    53 Betätigungsstange
    54 Doppelrücksprung
    55 Verschiebeplatte
    56 Verschiebeplatte
    57 Stößel
    58 Doppelvorsprung
    59 Rücksprung
    60 Versatz
    61 Druckfläche
    62 Druckfläche
    63 Druckfläche
    64 Druckfläche
    65 Versatz
    66 Vorsprung
    67 Siegelpunkt
    68 Siegelpunkt
    69 Durchtritt
    70 Siegelstift
    71 Siegelstift
    72 Halter
    73 Kurvenscheibe
    74 Tastrolle
    75 Zylinder
    76 Übertragungsrolle

Claims (19)

1. Verfahren zum Siegeln von Faltlappen einer in einen siegelbaren Zuschnitt eingehüllten Packung (Zigaretten- Packung) mit Hilfe von beheizten Siegelorganen, die während eine Stillstandsphase der taktweise geförderten Packungen im Bereich der Faltlappen an diese andrückbar sind (Siegeltakt), dadurch gekenn­ zeichnet, daß wenigstens die Übertragung von Wärme auf die Faltlappen (14..17) zwischen den Siegel­ takten während des Transports der Packungen (10) auf­ rechterhalten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Siegelorgane (41; 45, 46) zwischen den Sie­ geltakten mit vermindertem Druck an den Packungen (10) im Bereich der Faltlappen anliegen, derart, daß die Faltlappen ohne Veränderung der Relativstellung während des Transports an den Siegelorganen entlang gleiten (Glättstellung der Siegelorgane).
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Siegelorgane (41; 45, 46) zwischen der Siegelstellung und der Glättstellung (zurückbewegte Stellung) einen Hub von etwa 1 mm ausführen.
4. Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Faltlappen, insbesondere zuerst gefaltete, innenliegen­ de Längslappen (16), vor dem Eintritt in den Bereich der Siegelorgane vorgesiegelt werden, insbesondere durch punktförmiges Anheften an andere Bereiche des Zu­ schnitts.
5. Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die streckenweise aufwärts geförderten Packungen (10) durch ein an einer Seite angeordnetes, aufrechtes Siegelorgan (41) im Bereich von Schlauchlappen des Zuschnitt ge­ siegelt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in Dichtfolge geförderten Packungen (10) im Bereich ei­ ner Packungsbahn (33) kurzzeitig relativ zueinander verschoben werden, um die Packungen (10) voneinander zu lösen, insbesondere durch kurzzeitige Relativver­ schiebung quer zur Förderrichtung.
7. Vorrichtung zum Siegeln von Faltlappen einer in ei­ nen siegelbaren Zuschnitt eingehüllten Packung (Ziga­ retten-Packung) mit Hilfe von beheizten Siegelorganen, die während eine Stillstandsphase der taktweise geför­ derten Packungen im Bereich der Faltlappen an diese andrückbar sind (Siegeltakt), dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Siegelorgane, insbe­ sondere Siegelbacken (41; 45, 46), in eine Ausgangs­ stellung (Glättstellung) zurück bewegbar sind, in der die (beheizten) Siegelorgane mit weitgehend druckloser Berührung an den Faltlappen (14..17) des Zuschnitts anliegen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die als Siegelbacken (41; 45, 46) ausgebilde­ ten Siegelorgane quer zur Transportrichtung der Pak­ kungen (10) einen Hub von ca. 1 mm ausführen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Siegelbacke (41) zur Siegelung von Schlauchlappen des Zuschnitts im Bereich einer aufrech­ ten Förderstrecke der Packungen (10) angeordnet ist, insbesondere als seitliche Begrenzung eines Förderturms (24), wobei die Siegelbacke (41) eine Höhe von mehreren übereinander angeordneten Packungen (10) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 sowie einem oder meh­ reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich gerichtete Faltlappen, insbesondere Sei­ tenlappen (14, 15) und Längslappen (16, 17) der Packun­ gen (10) im Bereich einer horizontalen Packungsbahn (33) durch zu beiden Seiten derselben angeordnete Sie­ gelbacken (45, 46) siegelbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10 sowie einem oder meh­ reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Siegelbacken (45, 46) in den Bereich des Förderturms (24) bzw. oberhalb desselben und in Förder­ richtung der Packungen (10) über eine Länge von mehre­ ren (drei) nebeneinanderliegenden Packungen (10) er­ strecken, wobei die Packungen (10) von unten her aus dem Förderturm (24) heraus zwischen die Siegelbacken (45, 46) förderbar sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 sowie einem oder meh­ reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Siegelbacken (45, 46) auf der den Packungen (10) zugekehrten Seite wenigstens in den Bereichen ne­ ben dem Förderturm (24) mit Erhöhungen (48, 49) ver­ sehen sind, die vorstehende Siegelflächen (50) zur An­ lage an die Stirnflächen (12, 13) der Packungen (10) aufweisen, wobei die jeder Packung (10) bzw. Stirn­ fläche (12, 13) zugeordneten Siegelflächen (50) kleiner sind als die Stirnflächen (12, 13).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die Erhöhungen (48, 49) der Siegelbacken (45, 46) mit die Siegelflächen (50) umgebenden Fasen (51, 52) versehen sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10 sowie einem oder meh­ reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Faltlappen, insbesondere die inneren Längslappen (16) im Bereich der Stirnflächen (12, 13) der Packungen (10) vor dem Eintritt in den Förderturm (24), insbeson­ dere im Bereich einer (horizontalen) Förderbahn (18) durch Siegelorgane (70, 71) vorsiegelbar sind, insbe­ sondere durch Anbringen von Siegelpunkten (67, 68) im Bereich der Überdeckung der inneren Längslappen (16) mit den Seitenlappen (14, 15).
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, daß im Bereich der Förderbahn (18) quer zur För­ derrichtung taktweise bewegbare Siegelorgane mit je­ weils zwei im Abstand voneinander angeordneten, beheiz­ ten Siegelstiften (70, 71) angeordnet sind, die während einer Stillstandsphase der Packungen (10) gegen die Stirnflächen (12, 13) im Bereich des (gefalteten) inne­ ren Längslappens (16) bewegbar sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß die Siegelorgane für die Vorsiegelung, insbe­ sondere die Siegelstifte (70, 71) im Bereich von seit­ lichen Faltorganen, insbesondere Faltweichen 21, durch eine Öffnung bzw. einen Durchtritt 69 derselben hin­ durch gegen die Stirnflächen (12, 13) bewegbar sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 7 sowie einem oder meh­ reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Packungen (10) im Anschluß an die Siegelung, insbesondere im Bereich der horizontalen Packungsbahn (33) durch quer zur Förderrichtung bewegbare Druckorga­ ne verschiebbar sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch wenigstens je eine Verschiebeplatte (55, 56) zu beiden Seiten der paarweise übereinander angeordneten Packun­ gen (10), wobei die Verschiebeplatten (55, 56) versetz­ te Druckflächen (61, 62; 63, 64), je für eine Packung (10), aufweisen, die derart miteinander korrespondie­ ren, daß bei einer Beaufschlagung der Stirnflächen (12, 13) die übereinanderliegenden Packungen (10) gegenein­ ander sowie gegenüber benachbarten Packungen (10) ver­ schiebbar sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 und 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in Förderrichtung auf die paarweise übereinander angeordneten Druckflächen (61..64) die Verschiebeplatten (55, 56) mit zueinander korrespondie­ rendem Rücksprung (59) (Verschiebeplatte 55) und Vor­ sprung (66) (Verschiebeplatte 56) ausgebildet sind, wo­ bei Rücksprung (59) und Vorsprung (66) derart angeord­ net sind, daß die Packungen (10) im Bereich derselben gegeneinander sowie in bezug auf die weitergeförderten Packungen (10) ausgerichtet werden.
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