DE3638627A1 - Verfahren und vorrichtung zum siegeln von faltlappen einer packung - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum siegeln von faltlappen einer packungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtung zum
Siegeln von Faltlappen einer in einen siegelbaren Zu
schnitt eingehüllten Packung (Zigaretten-Packung) mit
Hilfe von beheizten Siegelorganen, die während einer
Stillstandsphase der taktweise geförderten Packungen im
Bereich der Faltlappen an diese andrückbar sind
(Siegeltakt).
Bei der Siegelung der Faltlappen von Verpackungs-Zu
schnitten, also bei der Verbindung derartiger
Faltlappen miteinander durch thermische Verschweißung,
besteht bei schnell laufenden Verpackungsmaschinen das
Problem darin, innerhalb der zur Verfügung stehenden,
äußerst knappen Siegelzeiten (Siegeltakt) die Ver
schweißung der Faltlappen so auszuführen, daß diese
möglichst präzise und dicht miteinander verbunden sind,
das Verpackungsmaterial und die Packung selbst aber
nicht beeinträchtigt werden. Bei Verpackungsmaschinen
für Zigaretten-Packungen sind die Taktzeiten extrem
kurz. Die Siegelung der Außenumhüllung aus Kunststoff-
Folien (Polyäthylen etc.) muß präzise innerhalb kürze
ster Zeit ausgeführt werden. Die vorliegende Erfindung
befaßt sich vorrangig mit der Fertigstellung und Sie
gelung derartiger Außenumhüllungen von Zigaretten-Pac
kungen.
Die der Erfundung zugrundeliegende Aufgabe besteht dar
in, die Siegelung von Faltlappen innerhalb kürzester
Siegeltaktzeiten präzise und schonend durchzuführen mit
einer erhöhten Dichtigkeit der Siegelung.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Ver
fahren dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Über
tragung von Wärme auf die Faltlappen zwischen den Sie
geltakten während des Transports der Packungen auf
rechterhalten wird.
Während bisher die Siegelorgane, insbesondere Siegel
backen nach der Ausführung eines Siegeltaktes einen
größeren Hub ausführen, um einen deutlichen Abstand von
den gesiegelten Faltlappen zu erhalten (etwa 5 mm) wird
erfindungsgemäß ein gewisser Kontakt der Siegelbacken
bzw. von Siegelflächen derselben mit den Faltlappen
auch in der Zeit zwischen den Siegeltakten aufrechter
halten, also auch während des Weitertransports der Pak
kungen. Zu diesem Zweck führen die Siegelbacken bei der
Erfindung nur sehr geringe Hübe aus, nämlich von etwa
1 mm. Dadurch ergibt sich nicht nur eine Zeitverkürzung
bei der Betätigung der Siegelbacken, vielmehr gleiten
die Packungen mit den gesiegelten Faltlappen während
des Weitertransports unter leichter Berührung an den
Siegelflächen der Siegelbacken entlang. Es findet da
durch eine Glättung und Nachsiegelung auch während der
Weiterbewegung statt.
Dadurch ergibt sich einerseits eine äußerst präzise,
glattflächige, faltenfreie Siegelung. Die Faltlappen
sind weitgehend vollflächig miteinander verbunden, so
daß die Dichtigkeit der Faltung beträchtlich erhöht
ist. Auch können die maximale Siegeltemperatur und/oder
der Siegeldruck während des Siegeltaktes reduziert wer
den, da insgesamt über einen längeren Zeitraum Siegel
temperatur und (leichter) Druck auf die Faltlappen
übertragen werden. Der Hub der Siegelbacken berücksich
tigt, daß die Packungen eine gewisse Formelastizität
aufweisen, also während des Siegeltaktes geringfügig
zusammengedrückt sind und sich bei der Entlastung aus
dehnen.
Nach einem weiteren Vorschlag findet eine Vorsiegelung
von zuerst gefalteten Faltlappen statt. Insbesondere
wird ein innenliegender Längslappen durch Vorsiegeln
angeheftet an ebenfalls bereits gefaltete, teilweise
unter dem Längslappen liegende Zuschnitteile. Dadurch
wird die zunächst instabile Faltung fixiert, so daß
wahrend des Weitertransports und der Fertigstellung der
Faltungen keine Veränderung der Relativstellung eintre
ten kann.
Außenumhüllungen von Zigaretten-Packungen werden übli
cherweise so gefaltet, daß im Bereich einer schmalen
Seitenfläche eine Schlauchüberlappung gebildet ist. Die
einander teilweise überdeckenden Schlauchlappen werden
erfindungsgemäß im Bereich einer aufwärtsgerichteten
Förderstrecke gesiegelt, und zwar durch ein mehreren
übereinanderliegenden Packungen gemeinsames Siegelor
gan, welches ebenfalls mit kurzem Hub (ca. 1 mm) den
Seitenflächen der Packungen zustellbar ist. Auch hier
kommt demnach eine glättende, nachsiegelnde Wirkung der
Siegelbacke während des Transports der Packungen zur
Wirkung.
Im Bereich einer horizontalen Packungsbahn werden Falt
lappen im Bereich von seitlich gerichteten Stirnflächen
der Zigaretten-Packungen gefaltet. Zu beiden Seiten der
Packungsbahn sind Siegelbacken angeordnet, die sich
über eine Abmessung von mehreren in Förderrichtung ne
beneinanderliegenden Packungen erstrecken, wobei vor
zugsweise jeweils zwei Packungen übereinander angeord
net sind. Die Siegelbacken sind dabei mit angegrenzten
Siegelerhöhungen versehen, die jeweils einer Stirnflä
che einer Packung zugeordnet sind und bewirken, daß die
Siegelfläche jeweils mit geringem Abstand vom Rand der
Stirnfläche wirksam wird. Die formstabilen, weitgehend
starren Kanten am Rand der Stirnflächen werden demnach
nicht durch die Siegelorgane mit Druck beauflagt.
Um zu verhindern, daß die im Bereich mehrerer Flächen
gesiegelten Packungen aneinanderhaften, sind erfin
dungsgemäß im Anschluß an die Siegelung der Faltlappen
Maßnahmen vorgesehen, um die Packungen durch kurze Re
lativbewegung voneinander zu lösen, insbesondere durch
kurzzeitige Verschiebung quer zur Förderrichtung.
Weitere Einzelheiten der Erfindung beziehen sich auf
das Verfahren zur Siegelung von Faltlappen und auf die
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens. Ein Aus
führungsbeispiel der Vorrichtung wird nachfolgend an
hand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Siegeln der Außenumhül
lung von (Zigaretten-)Packungen in schemati
scher Seitenansicht,
Fig. 2 eine Grundrißdarstellung zu Fig. 1.
Fig. 3 einen Ausschnitt der Darstellung gemäß Fig. 1
in vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 einen Horizontalschnitt längs der Ebene IV-
IV in Fig. 1,
Fig. 5 eine Ansicht eines Teils der Vorrichtung in
einer zu der Darstellung in Fig. 1 querliegen
den Ebene,
Fig. 6 eine Einzelheit der Grundrißdarstellung gemäß
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 7 einen weiteren Ausschnitt der Darstellung ge
mäß Fig. 2, ebenfalls in vergrößertem Maßstab,
Fig. 8 einen Querschnitt im Bereich der Einzelheit
gemäß Fig. 7,
Fig. 9 die Einzelheit gemäß Fig. 8 bei veränderter
Relativstellung.
Die nachfolgend beschriebene Vorrichtung dient zum
(Fertig-) Falten und Siegeln von Packungen 10 für Ziga
retten, dem bevorzugten Anwendungsbereich. Im einzelnen
geht es um Packungen des Typs Klappschachtel (Hinge
Lid). Diese verhältnismäßig formstabilen Packungen 10
sind mit einer Außenumhüllung aus einer siegelfähigen
Folie (Polyäthylen-Folie) versehen. Faltlappen dersel
ben werden durch Siegeln fixiert. Es geht nun darum,
diese Haltlappen möglichst exakt und vor allem dicht
miteinander zu verbinden.
Die Außenumhüllung der Packungen 10 ist bei dem vorlie
genden Ausführungsbeispiel so gestaltet, daß - wie in
der Verpackungstechnik bekannt - ein entsprechender
Folien-Zuschnitt zunächst U-förmig um die Packung 10
herumgelegt wird, und zwar derart, daß im Bereich einer
schmalen Seitenfläche 11 der Packung einander teilweise
überdeckende Schlauchlappen (nicht gezeigt) entstehen.
Diese sind über die volle Länge der Seitenfläche 11
durch Siegeln miteinander zu verbinden.
Andere Formen von Faltlappen entstehen im Bereich von
(oberen und unteren) Stirnflächen 12 und 13 der Packun
gen 10. Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, sind
die hier zunächst über die Packung 10 hinwegstehenden
Teile der Außenumhüllung kuvertartig gefaltet, derart,
daß (zuerst gefaltete) Seitenlappen 14 und 15 entste
hen, die von den schmalen Seitenflächen 11 her gegen
die Stirnfläche 12, 13 gefaltet werden. Auf diese wer
den nacheinander trapezförmige innere Längslappen 16
und äußere Längslappen 17 gefaltet, und zwar von Vor
derseite und Rückseite der Packung 10 ausgehend. Die
Seitenlappen 14, 15 sowie die einander teilweise über
deckenden Längslappen 16, 17 sind ebenfalls durch Sie
geln miteinander zu verbinden.
Die Packungen 10 mit der bereits teilweise gefalteten
Außenumhüllung werden auf einer unteren Förderbahn 18
der hier gezeigten Vorrichtung zugeführt. Auf einer
Tragplatte 19 befinden sich seitliche Faltorgane, näm
lich Faltdaumen 20 und Faltweichen 21, durch die zu
nächst die in Förderrichtung vorn liegenden Seitenlap
pen 14 und sodann die unteren, inneren Längslappen 16
gefaltet werden. Der in Förderrichtung rückwärtige Sei
tenlappen 15 ist bereits gefaltet, bevor die Packung 10
in den Bereich der Tragplatte 19 gelangt. Die geschil
derten Faltorgane und der Ablauf der Faltungen sind
ebenfalls in der Verpackungstechnik bekannt.
Die Packung 10 wird auf der Tragplatte 19 bis in den
Bereich eines auf- und abbewegbaren Hochhebers 22 ge
fördert. Die exakte Position der Packungen 10 in För
derrichtung wird durch einen auf der Tragplatte 19 an
geordneten Positionsanschlag 23 bestimmt.
Der Hochheber fördert die Packungen 10 einzeln und auf
einanderfolgend in einen aufrechten Förderturm 24. Für
den Durchtritt des Hochhebers 22 durch die Tragplatte
19 hindurch kann diese im Bereich unterhalb des Förder
turms 24 mit einer Ausnehmung versehen oder - wie bei
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel - insgesamt aus
zwei seitlichen, mit Abstand voneinander angeordneten
Tragschienen 25, 26 bestehen. Zwischen diesen kann der
Hochheber 22 hindurch bewegt werden.
Der Förderturm 24 besteht aus zwei seitlichen, einander
gegenüberliegenden Führungswänden 27, 28, die sich im
Bereich der seitlich gerichteten Stirnflächen 12, 13
der Packungen 10 erstrecken. Die Führungswände 27, 28
bzw. deren Unterkante 29 haben zugleich die Funktion
eines Faltorgans. Beim Eintritt einer Packung 10 in den
Bereich der Führungswände 27, 28 werden die bis dahin
noch quer abstehenden oberen bzw. äußeren Längslappen
17 gegen die Stirnflächen 12, 13 umgefaltet.
Als untere Tragorgane für die im Förderturm 24 überein
anderliegenden Packungen 10 sind Tragfinger 30, 31 vor
gesehen, die von den Seiten der Führungswände 27, 28
her durch Querbewegung in den Bereich des Förderturms
24 einführbar sind, derart, daß die jeweils untere
Packung 10 an den stirnseitigen Enden gehalten und
getragen wird. Die in der Tragstellung horizontalen
Tragfinger 30, 31 sind an U-förmigen Tragarmen 32 ange
bracht, die schwenkbar gelagert sind, derart, daß durch
Schwenkbewegungen die Tragfinger 30, 31 in den Bereich
des Förderturms 24 bewegt oder aus diesem Bereich zu
rückgezogen werden können letzteres für die Einführung
einer nachfolgenden Packung 10. Bei diesem Vorgang wer
den die sich bereits im Förderturm 24 befindenden Pac
kungen 10 um das Maß einer Packung 10 angehoben.
Am oberen Ende des Förderturms 24 gelangen die Packun
gen 10 in den Bereich einer horizontalen Packungsbahn
33. Diese besteht im wesentlichen aus einer unteren,
mittigen Auflageschiene 34 mit geringerer Breite als
die Abmessung der querliegenden Packungen 10. Diese
werden auf der Auflageschiene 34 taktweise gleitend ge
fördert. In einem Teilbereich der Packungsbahn 33 sind
feststehende Seitenwände 35, 36 angeordnet. Auch die
Oberseite der paarweise übereinanderliegenden Packungen
10 wird geführt. Zwei im Abstand voneinander angeordne
te aufrechte Führungsstege 37, 38 erstrecken sich be
nachbart zu den Stirnflächen 12, 13 der Packungen 10 an
der Oberseite derselben in Förderrichtung. Dazwischen,
etwa mittig, ist eine sich über einen längeren Bereich
der Packungsbahn 33 erstreckende Bürste 39 als Gegen
gleitkörper für die obere Lage der Packungen 10 ange
ordnet. Dadurch ist auch die obere Seite der obenlie
genden Packungen 10 - analog zu der mit ihrer Untersei
te auf der Auflageschiene 34 aufliegenden unteren Pac
kungen 10 - während des Transports einer Reibbeanspru
chung ausgesetzt.
Die paarweise übereinanderliegenden Packungen 10 wer
den im Bereich der Packungsbahn 33 durch einen in hori
zontaler Ebene hin- und herbewegbaren Schieber 40 wei
terbewegt. Dieser erfaßt die beiden oberen Packungen 10
innerhalb des Förderturms 24 und bewegt sie in der ge
zeigten Förderrichtung auf der Packungsbahn 33 bzw. der
Auflageschiene 34.
Die Faltlappen der Außenumhüllung, nämlich die an der
Seitenfläche 11 gebildeten Schlauchlappen und die Falt
lappen 14..17 im Bereich der Stirnflächen 12 und 13
werden nach ihrer Fertigstellung durch Siegeln, also
durch Aufbringen von Wärme und Druck, miteinander ver
bunden.
Die Siegelung der Schlauchlappen an der Seitenfläche 11
erfolgt im Bereich des Förderturms 24. Quer zu den Füh
rungswänden 27, 28, nämlich im Bereich der Seitenflä
chen 11, befindet sich ein Siegelorgan in Gestalt einer
aufrechten Siegelbacke 41. Diese erstreckt sich über
die volle Länge der Seitenflächen 11 und damit über die
volle Breite des Förderturms 24 (Fig. 4) und über eine
Höhe von mehreren - im vorliegenden Falle vier - Pac
kungen 10 innerhalb des Förderturms 24. Die im wesent
lichen plattenförmige Siegelbacke 41 ist mit (elektri
schen) Heizpatronen 42 ausgerüstet. Über eine an der
freien Rückseite angebrachte Betätigungsstange 43 kann
die Siegelbacke 41 quer zu den Packungen 10 bzw. zu
deren Seitenflächen 11 bewegt werden.
Die Siegelbacke 41 führt jeweils während der Still
standsphasen der Packungen 10 im Förderturm 24 einen
Siegeltakt aus, wird demnach (kurzzeitig) an die Sei
tenflächen 11 gedrückt. Die Aufwärtsbewegung der Pac
kungen 10, also der Fördertakt, geht während einer zu
rückgezogenen, entlastenden Position der Siegelbacke 41
vonstatten. Diese ist jedoch während der Transportbewe
gung der Packungen 10 nur geringfügig von den
Seitenflächen 11 abgehoben. Der (pulsierende) Hub der
Siegelbacke 41 beträgt etwa 1 mm. Unter Berücksich
tigung einer gewissen Verformbarkeit der Packungen 10
ergibt sich daraus, daß diese auch während der Förder
bewegung, also bei zurückgezogener Siegelbacke 41, an
dieser anliegen. Die Siegelbacke 41 glättet dadurch die
Folie bzw. die Schlauchlappen und setzt auch die
Siegelung fort.
Auf der zur Siegelbacke 41 gegenüberliegenden Seite be
finden sich aufrechte mit den Führungswänden 27, 28
verbundene, randseitige Haltestege 44 als weitere Be
grenzung des Förderturms 24.
Die in den Bereich der (horizontalen) Packungsbahn 33
nacheinander eintreten Packungen 10 sind hinsichtlich
ihrer Schlauchlappen fertig gesiegelt. Für die stirn
seitigen Faltlappen 14..17 sind Siegelorgane im Bereich
der Packungsbahn 33 zu beiden Seiten derselben ange
ordnet.
Jeweils eine Siegelbacke 45, 46 mit Heizpatronen 47 er
streckt sich als seitliche Begrenzung der Packungsbahn
33 über eine Länge von mehreren Packungen 10 in Förder
richtung - im vorliegenden Fall über drei Paare. Die
Höhe der Siegelbacken 45, 46 entspricht der Höhe der
beiden Packungen 10 übereinander. Die Siegelbacken 45,
46 erstrecken sich bis in den Bereich oberhalb des För
derturms 24, so daß die aufwärtsbewegten Packungen 10
beim Verlassen des Förderturms 24 unmittelbar zwischen
die in diesem Bereich mit einer unteren Einlaufphase
versehenen Siegelbacken 45 und 46 eintreten. Die Siege
lung beginnt demnach bereits während der Aufwärts
bewegung.
In dem in Förderrichtung der Packungsbahn 33 anschlie
ßenden Bereich sind die Siegelbacken 45, 46 in beson
derer Weise gestaltet, nämlich auf den den Packungen 10
(Stirnflächen 12, 13) zugekehrten Seiten mit Erhöhungen
48, 49 versehen, die die eigentlichen Siegelflächen 50
bilden. Die Erhöhungen 48, 49 bzw. deren Siegelfläche
50 haben eine geringere Abmessung (Breite und Höhe) als
die Stirnflächen 12, 13 der Packungen 10. Dadurch wird
erreicht, daß die Erhöhungen 48, 49 mit ihren Siegel
flächen 50 nicht im Bereich der formstabilen Kanten der
Packungen 10 anliegen. Die Erhöhungen 48, 49 sind
ringsherum mit Fasen 51, 52 versehen. Die (aufrechte)
Fase 52 an der Eintrittsseite der Packungen 10 in dem
Bereich der Erhöhungen 48, 49 ist langgestreckt und
schräg auslaufend gestaltet, damit ein störungsfreier
Einlauf gewährleistet ist.
Die Siegelbacken 45, 46 werden ebenfalls taktweise ge
gen die zugeordneten (sechs) Packungen 10 unter Aus
übung des erforderlichen Siegeldrucks bewegt. Dieser
Siegeltakt findet während der Stillstandsphase der Pak
kungen 10 statt. Für den Weitertransport derselben wer
den die Siegelbacken 45, 46 von den Stirnflächen 12, 13
geringfügig abgehoben (Hub etwa 1 mm). Dadurch wird er
reicht, daß die Packungen 10 zwar störungsfrei weiter
bewegt werden können, deren Stirnflächen 12, 13 bzw.
deren Faltlappen 14..17 aber weiterhin gleitend an den
Siegelflächen 50 anliegen. Es wird deshalb auch während
der Förderung Wärme und (geringerer) Druck übertragen,
der eine glättende Wirkung auf die Faltlappen ausübt.
An den Siegelbacken sind im vorliegenden Falle Betäti
gungsstangen 53 angebracht, die durch ein geeignetes
Betätigungsorgan (Druckmittelzylinder) beaufschlagt
werden.
Die aus den Bereich der Siegelbacken 45, 46 austreten
den gesiegelten Packungen 10 durchlaufen im Bereich der
Packungsbahn 33 einen Abschnitt der Kühlung und Stabi
lisierung der Siegelung. Hier werden die Packungen 10
durch die feststehenden Seitenwände 35, 36 der Pac
kungsbahn 33 seitlich geführt. Im Anschluß an diese
folgt eine Station, in der die Packungen während des
Stillstands durch quergerichtete Relativbewegung von
einander gelöst werden, sofern aufgrund der Siegelungen
Verklebungen benachbarter Packungen miteinander ent
standen sind. Es werden sowohl die beiden übereinander
liegenden Packungen relativ zueinander verschoben als
auch benachbarte Paare von Packungen.
Zu diesem Zweck sind seitlich neben der Packungsbahn 33
besonders geformte, quer zur Förderrichtung bewegbare
Verschiebeplatten 55 und 56 angeordnet. Diese kommen an
den Stirnflächen 12 und 13 von jeweils zwei aufeinan
derfolgenden Paaren von Packungen 10 während der Still
standsphase zur Anlage. Die Verschiebeplatten 55, 56
sind zu diesem Zweck über Stößel 57 hin und herbeweg
bar.
Den Packungen 10 zugekehrte Druckflächen sind in beson
derer Weise gestaltet. Die eine Verschiebeplatte 55 ist
in dem in Förderrichtung rückwärtigen Bereich mit einem
absatzförmigen Doppelvorsprung 58 und in Förderrichtung
daran anschließend mit einem Rücksprung 59 versehen.
Der Doppelvorsprung 58 bildet auch in der Höhe einen
Versatz 60, so daß zwei Druckflächen 61, 62 in diesem
Bereich versetzt zueinander angeordnet sind, von denen
jede einer der übereinanderliegenden Packungen 10 zuge
ordnet ist (Fig. 8 und 9).
Die Verschiebeplatte 56 auf der gegenüberliegenden Sei
te der Packungsbahn 33 ist korrespondierend ausge
bildet. Im Bereich des Doppelvorsprungs 58 der Ver
schiebeplatte 55 ist demnach die Verschiebeplatte 56
mit einem Doppelrücksprung 54 versehen, der ebenfalls
zwei Druckflächen 63 und 64 aufweist, die durch einen
Versatz 65 voneinander getrennt sind. Dieser ist gegen
sinnig zum Versatz 60 ausgebildet, so daß die Druckflä
che 61 vorspringend, die gegenüberliegende Druckfläche
63 hingegen in einer zurückgesetzten Ebene angeordnet
ist. Die Druckfläche 62 hingegen ist zurückgesetzt,
während korrespondierend die Druckfläche 64 vorspringt.
Durch diese Ausgestaltung der Verschiebeplatten 55, 56
im Bereich einer in Förderrichtung rückwärtigen Gruppe
von (zwei) Packungen wird eine Relativverschiebung die
ser übereinanderliegenden Packungen bei Beaufschlagung
durch die Verschiebeplatten 55, 56 bewirkt (Fig. 8).
Ein in Förderrichtung nachfolgender Bereich der Ver
schiebeplatten 55, 56 hat ausrichtende Funktion für die
im vorangehenden Arbeitstakt gegeneinander verschobenen
Packungen. Zu diesem Zweck ist die Verschiebeplatte 55
in diesem Bereich mit einem Rücksprung 59 versehen, der
über die volle Höhe (zwei Packungen) glattflächig bzw.
absatzfrei ausgebildet ist, jedoch sowohl gegenüber der
Druckfläche 61 als gegenüber der Druckfläche 62 zurück
gesetzt ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die
Verschiebeplatte 56 mit einem Vorsprung 66 versehen,
der ebenfalls glattflächig bzw. absatzfrei ausgebildet
ist.
Die einzelnen Flächen der verschiedenen Bereiche der
Verschiebeplatten 55, 56 sind in ihrer Lage so aufein
ander abgestimmt, daß während eines Arbeitshubes der
Verschiebeplatten 55, 56 zueinander bzw. gegen die
Stirnflächen der Packungen im Bereich des Doppelvor
sprungs 58 und des Doppelrücksprungs 54 die beiden
übereinanderliegenden Packungen sowohl gegeneinander
als auch relativ zu den benachbarten Packungen verscho
ben werden (Position gemäß Fig. 8). Gleichzeitig werden
die vorher in diese Relativstellung gebrachten Packun
gen im Bereich von Rücksprung 59 und Vorsprung 66 ge
geneinander derart verschoben, daß sie wieder ausge
richtet sind. Gleichzeitig werden die beiden Packungen
auf die Packungsbahn 33 und damit auf die weitergeför
derten Packungen ausgerichtet.
Zur Erlangung besonders präziser Faltungen und Siege
lungen ist die Vorrichtung mit Einrichtungen zum Vor
siegeln der Faltlappen im Bereich der Stirnflächen 12,
13 versehen, so daß vor der Fertigstellung der Faltung
die zuerst gefalteten Lappen in ihrer Position fixiert
sind. Im vorliegenden Falle geht es um die Festlegung
des zuerst gefalteten, inneren Längslappens 16. Dieser
wird durch zwei Siegelpunkte 67, 68 an die bereits vor
her gefalteten Seitenlappen 14, 15 angesiegelt.
Die rechteckigen Siegelpunkte 67, 68 werden bei dem
vorliegenden Beispiel durch Siegelorgane hergestellt,
die im Bereich der Förderbahn 18 zu beiden Seiten der
selben angeordnet sind. Die Faltweichen 21 als seitli
che Begrenzung der Förderbahn 18 sind mit Durchtritten
69 versehen in Gestalt einer langgestreckten Öffnung.
Durch diese gelangen Siegelorgane, nämlich zwei Siegel
stifte 70, 71 hindurch an die Stirnflächen 12, 13 der
Packungen 10 und damit an den (dreieckigen) Bereich der
Längslappen 16.
Die beheizten Siegelstifte 70, 71 sind an einem gemein
samen Halter 72 in Gestalt eines zweiarmigen, schwenk
baren Hebels angeordnet. Dieser wird durch eine umlau
fende Kurvenscheibe 73 (Topfkurve) über eine Tastrolle
74 betätigt. Auch die Siegelstifte 70, 71 führen einen
verhältnismäßig kurzen Arbeitshub aus. Bei zeitweiligem
Stillstand der Vorrichtung werden die Siegelstifte 70,
71 in eine deutlich zurückgezogene Stellung bewegt
(strichpunktiert in Fig. 5), und zwar durch einen pneu
matischen Zylinder 75, dessen Kolbenstange über eine
Übertragungsrolle 76 auf den Halter 72 im abhebenden
Sinne wirkt.
- Bezugszeichenliste
10 Packung
11 Seitenfläche
12 Stirnfläche
13 Stirnfläche
14 Seitenfläche
15 Seitenlappen
16 innerer Längslappen
17 äußerer Längslappen
18 Förderbahn
19 Tragplatte
20 Faltdaumen
21 Faltweichen
22 Hochheber
23 Positionsanschlag
24 Förderturm
25 Tragschiene
26 Tragschiene
27 Führungswand
28 Führungswand
29 Unterkante
30 Tragfinger
31 Tragfinger
32 Tragarm
33 Packungsbahn
34 Auflageschiene
35 Seitenwand
36 Seitenwand
37 Führungssteg
38 Führungssteg
39 Bürste
40 Schieber
41 Siegelbacke
42 Heizpatronen
43 Betätigungsstange
44 Haltesteg
45 Siegelbacke
46 Siegelbacke
47 Heizpatrone
48 Erhöhung
49 Erhöhung
50 Siegelfläche
51 Fase
52 Fase
53 Betätigungsstange
54 Doppelrücksprung
55 Verschiebeplatte
56 Verschiebeplatte
57 Stößel
58 Doppelvorsprung
59 Rücksprung
60 Versatz
61 Druckfläche
62 Druckfläche
63 Druckfläche
64 Druckfläche
65 Versatz
66 Vorsprung
67 Siegelpunkt
68 Siegelpunkt
69 Durchtritt
70 Siegelstift
71 Siegelstift
72 Halter
73 Kurvenscheibe
74 Tastrolle
75 Zylinder
76 Übertragungsrolle
Claims (19)
1. Verfahren zum Siegeln von Faltlappen einer in einen
siegelbaren Zuschnitt eingehüllten Packung (Zigaretten-
Packung) mit Hilfe von beheizten Siegelorganen, die
während eine Stillstandsphase der taktweise geförderten
Packungen im Bereich der Faltlappen an diese andrückbar
sind (Siegeltakt), dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens die Übertragung von
Wärme auf die Faltlappen (14..17) zwischen den Siegel
takten während des Transports der Packungen (10) auf
rechterhalten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Siegelorgane (41; 45, 46) zwischen den Sie
geltakten mit vermindertem Druck an den Packungen (10)
im Bereich der Faltlappen anliegen, derart, daß die
Faltlappen ohne Veränderung der Relativstellung während
des Transports an den Siegelorganen entlang gleiten
(Glättstellung der Siegelorgane).
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekenn
zeichnet, daß die Siegelorgane (41; 45, 46) zwischen
der Siegelstellung und der Glättstellung (zurückbewegte
Stellung) einen Hub von etwa 1 mm ausführen.
4. Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
Faltlappen, insbesondere zuerst gefaltete, innenliegen
de Längslappen (16), vor dem Eintritt in den Bereich
der Siegelorgane vorgesiegelt werden, insbesondere
durch punktförmiges Anheften an andere Bereiche des Zu
schnitts.
5. Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
streckenweise aufwärts geförderten Packungen (10) durch
ein an einer Seite angeordnetes, aufrechtes Siegelorgan
(41) im Bereich von Schlauchlappen des Zuschnitt ge
siegelt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
in Dichtfolge geförderten Packungen (10) im Bereich ei
ner Packungsbahn (33) kurzzeitig relativ zueinander
verschoben werden, um die Packungen (10) voneinander zu
lösen, insbesondere durch kurzzeitige Relativver
schiebung quer zur Förderrichtung.
7. Vorrichtung zum Siegeln von Faltlappen einer in ei
nen siegelbaren Zuschnitt eingehüllten Packung (Ziga
retten-Packung) mit Hilfe von beheizten Siegelorganen,
die während eine Stillstandsphase der taktweise geför
derten Packungen im Bereich der Faltlappen an diese
andrückbar sind (Siegeltakt), dadurch ge
kennzeichnet, daß die Siegelorgane, insbe
sondere Siegelbacken (41; 45, 46), in eine Ausgangs
stellung (Glättstellung) zurück bewegbar sind, in der
die (beheizten) Siegelorgane mit weitgehend druckloser
Berührung an den Faltlappen (14..17) des Zuschnitts
anliegen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß die als Siegelbacken (41; 45, 46) ausgebilde
ten Siegelorgane quer zur Transportrichtung der Pak
kungen (10) einen Hub von ca. 1 mm ausführen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Siegelbacke (41) zur Siegelung von
Schlauchlappen des Zuschnitts im Bereich einer aufrech
ten Förderstrecke der Packungen (10) angeordnet ist,
insbesondere als seitliche Begrenzung eines Förderturms
(24), wobei die Siegelbacke (41) eine Höhe von mehreren
übereinander angeordneten Packungen (10) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 sowie einem oder meh
reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß seitlich gerichtete Faltlappen, insbesondere Sei
tenlappen (14, 15) und Längslappen (16, 17) der Packun
gen (10) im Bereich einer horizontalen Packungsbahn
(33) durch zu beiden Seiten derselben angeordnete Sie
gelbacken (45, 46) siegelbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10 sowie einem oder meh
reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Siegelbacken (45, 46) in den Bereich des
Förderturms (24) bzw. oberhalb desselben und in Förder
richtung der Packungen (10) über eine Länge von mehre
ren (drei) nebeneinanderliegenden Packungen (10) er
strecken, wobei die Packungen (10) von unten her aus
dem Förderturm (24) heraus zwischen die Siegelbacken
(45, 46) förderbar sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 sowie einem oder meh
reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Siegelbacken (45, 46) auf der den Packungen
(10) zugekehrten Seite wenigstens in den Bereichen ne
ben dem Förderturm (24) mit Erhöhungen (48, 49) ver
sehen sind, die vorstehende Siegelflächen (50) zur An
lage an die Stirnflächen (12, 13) der Packungen (10)
aufweisen, wobei die jeder Packung (10) bzw. Stirn
fläche (12, 13) zugeordneten Siegelflächen (50) kleiner
sind als die Stirnflächen (12, 13).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, daß die Erhöhungen (48, 49) der Siegelbacken (45,
46) mit die Siegelflächen (50) umgebenden Fasen (51,
52) versehen sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10 sowie einem oder meh
reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Faltlappen, insbesondere die inneren Längslappen
(16) im Bereich der Stirnflächen (12, 13) der Packungen
(10) vor dem Eintritt in den Förderturm (24), insbeson
dere im Bereich einer (horizontalen) Förderbahn (18)
durch Siegelorgane (70, 71) vorsiegelbar sind, insbe
sondere durch Anbringen von Siegelpunkten (67, 68) im
Bereich der Überdeckung der inneren Längslappen (16)
mit den Seitenlappen (14, 15).
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich
net, daß im Bereich der Förderbahn (18) quer zur För
derrichtung taktweise bewegbare Siegelorgane mit je
weils zwei im Abstand voneinander angeordneten, beheiz
ten Siegelstiften (70, 71) angeordnet sind, die während
einer Stillstandsphase der Packungen (10) gegen die
Stirnflächen (12, 13) im Bereich des (gefalteten) inne
ren Längslappens (16) bewegbar sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich
net, daß die Siegelorgane für die Vorsiegelung, insbe
sondere die Siegelstifte (70, 71) im Bereich von seit
lichen Faltorganen, insbesondere Faltweichen 21, durch
eine Öffnung bzw. einen Durchtritt 69 derselben hin
durch gegen die Stirnflächen (12, 13) bewegbar sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 7 sowie einem oder meh
reren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Packungen (10) im Anschluß an die Siegelung,
insbesondere im Bereich der horizontalen Packungsbahn
(33) durch quer zur Förderrichtung bewegbare Druckorga
ne verschiebbar sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch
wenigstens je eine Verschiebeplatte (55, 56) zu beiden
Seiten der paarweise übereinander angeordneten Packun
gen (10), wobei die Verschiebeplatten (55, 56) versetz
te Druckflächen (61, 62; 63, 64), je für eine Packung
(10), aufweisen, die derart miteinander korrespondie
ren, daß bei einer Beaufschlagung der Stirnflächen (12,
13) die übereinanderliegenden Packungen (10) gegenein
ander sowie gegenüber benachbarten Packungen (10) ver
schiebbar sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 und 18, dadurch ge
kennzeichnet, daß in Förderrichtung auf die paarweise
übereinander angeordneten Druckflächen (61..64) die
Verschiebeplatten (55, 56) mit zueinander korrespondie
rendem Rücksprung (59) (Verschiebeplatte 55) und Vor
sprung (66) (Verschiebeplatte 56) ausgebildet sind, wo
bei Rücksprung (59) und Vorsprung (66) derart angeord
net sind, daß die Packungen (10) im Bereich derselben
gegeneinander sowie in bezug auf die weitergeförderten
Packungen (10) ausgerichtet werden.
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