DE3637611A1 - Einrichtung zur brandhemmenden durchfuehrung von kabeln, leitungen od. dgl. durch oeffnungen in waenden, decken od. dgl. - Google Patents
Einrichtung zur brandhemmenden durchfuehrung von kabeln, leitungen od. dgl. durch oeffnungen in waenden, decken od. dgl.Info
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- F16L5/02—Sealing
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur brandhemmenden
Durchführung von Kabeln, Leitungen od. dgl. durch Öffnungen
in Wänden, Decken od. dgl. hindurch mit einem aus Metall gefertigten
Rahmen, dessen lichte Öffnung durch parallel zu den
Rahmenbalken verlaufende, einander kreuzende Stege in eine
Mehrzahl von Bereichen unterteilt ist, in welchen Bereichen
aus unter Einwirkung von Hitze expandierendem Material gefertigte,
mit Kanälen zur Aufnahme der Kabel, Leitungen od. dgl. ausgebildete
Packstücke gehaltert und mittels Spindeln aufeinandergepreßt
sind.
Zur Herstellung von brandhemmenden Durchführungen für Kabel,
Leitungen od. dgl. durch Öffnungen in Wänden, Decken od. dgl.
hindurch werden in diese Öffnungen aus Metall gefertigte Rahmen
eingesetzt und werden innerhalb dieser Rahmen Packstücke angeordnet,
welche aus einem Material gefertigt sind, das unter
Einwirkung von Hitze expandiert. Diese Packstücke sind mit
mindestens einem Kanal ausgebildet, in welchen ein Kabel, eine
Leitung od. dgl. verlegt ist. Die Befestigung der Packstücke
innerhalb der Rahmen erfolgt mittels Preßspindeln, welche zwischen
einer auf den Packstücken angeordneten Preßplatte und einem
der Rahmenbalken angeordnet sind.
Da die Rahmen eine lichte Öffnung aufweisen, innerhalb welcher
einer Vielzahl von Packstücken angeordnet werden kann, sind
sie durch Stege in Bereiche unterteilt, wobei sich zwischen
nebeneinanderliegenden Packstücken jeweils ein von einem Rahmenbalken
zum parallel gegenüber liegenden Rahmenbalken erstreckenden
Steg befindet. Durch diese Stege ist der Rahmen in seiner
vertikalen Einbaulage in eine Gruppe von nebeneinander liegenden
Bereichen unterteilt, in welche jeweils übereinander liegende
Packstücke eingebracht werden können. Um weiters diese Bereiche
funktionsfähig zu erhalten, ist es bekannt, auch diese Bereiche
durch parallel zu den Packstücken verlaufende, weitere Stege
in Teilbereiche zu unterteilen. Zwischen diesen Stegen einerseits
und den parallel dazu verlaufenden Rahmenbalken andererseits
werden unter Zwischenlage von sogenannten Preßplatten
Spindeln angeordnet, durch welche Gruppen der Packstücke aufeinander
gepreßt werden. Zur Aufnahme der Köpfe dieser Preßspindeln
sind die zugeordneten Rahmenbalken entweder mit zylinderartigen
Aufsätzen oder mit einem U-förmig abgewinkelten Profil ausgebildet,
wodurch Räume gebildet sind, in welche die Köpfe der
Preßspindeln einragen.
Bei bekannten derartigen Rahmen sind die Stege zur Unterteilung
der lichten Öffnung des Rahmens in eine Mehrzahl von Bereichen
fest angeordnet. Demnach sind diejenigen Bereiche, welche durch
die quer zu den Packstücken verlaufenden Stege gebildet sind,
durch mindestens einen zu diesen quer verlaufenden festen Steg
in Teilbereiche unterteilt. Diese Unterteilung ist allerdings
bei der Montage der Kabel und der Packstücke deshalb äußerst
nachteilig, da durch die innerhalb dieser Bereiche angeordneten
festen Stege das Einbringen der Packstücke einerseits und der
Kabel bzw. der Leitungen andererseits stark behindert wird.
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, diesen den
bekannten Einrichtungen anhaftenden Nachteil zu vermeiden.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erzielt, daß die zueinander
parallelen Stege einer ersten Gruppe sich einstückig zwischen
den quer dazu ausgerichteten Rahmenbalken erstrecken und mit
diesen fest verbunden sind, wogegen die dazu quer verlaufenden
Stege durch Teilstücke gebildet sind, die zwischen den durchgehenden
Stegen angeordnet und mit diesen lösbar verbunden
sind. Durch diese Ausbildung können in die innerhalb des Rahmens
gebildeten Bereiche zwei oder mehrere aufeinander liegende
Packstücke und die diese durchsetzenden Kabel oder Leitungen
eingebracht werden, ohne daß diese Montage durch einen Quersteg
behindert wird. Sobald in den entsprechenden Teilbereich
hinreichend viele Packstücke eingebracht worden sind, wird
zwischen die durchgehenden Stege ein Teilstück eingesetzt und
in der erforderlichen Weise fixiert. Hierauf können die innerhalb
dieses Teilbereiches angeordneten Packstücke mittels einer
Preßspindel aufeinander gepreßt werden.
Vorzugsweise sind die Teilstücke durch Platten gebildet, von
denen Stirnflächen Vorsprünge, insbesondere Zapfen, abragen,
wobei diese Vorsprünge, insbesondere Zapfen, in Ausnehmungen,
welche in den mit den Rahmenbalken fest verbundenen Stegen
vorgesehen sind, einragen. Zur Fixierung dieser Platten sind
diese teilweise umgebende Gehäuse vorgesehen, welche zwischen
die Stirnflächen von Platten und die durchgehenden Stege einragen,
wodurch eine Lagefixierung der Platten bewirkt ist.
Bekannte Einrichtungen, deren lichte Öffnung durch fest angeordnete
Stege in eine Mehrzahl von Teilbereichen unterteilt
ist, sind weiters auch insoferne nachteilig, als die Spindeln
zum Aufeinanderpressen der Packstücke jeweils nur zwischen
einen Rahmenbalken und die anliegende Gruppe der Packstücke
eingesetzt werden können, da nur im Rahmenbalken der erforderliche
Raum zur Aufnahme des Kopfes der Preßspindel vorgesehen ist.
In Abhängigkeit von der örtlichen Lage des Rahmens, z. B. innerhalb
einer Wand, kann dies jedoch insoferne Nachteile bedingen,
als es bei der Montage vorteilhaft sein kann, die untere Preßspindel
oberhalb der unteren Gruppe der Packstücke, d. h. zwischen
den Packstücken und dem anliegenden horizontalen Quersteg,
anzuordnen bzw. da es in analoger Weise bei einer anderen Lage
des Rahmens zweckmäßig sein kann, die obere Preßspindel unterhalb
der Gruppe der Packstücke, also zwischen diesen und dem anliegenden
Steg, anzuordnen.
Eine derartige Anordnung der Preßspindeln ist jedoch bislang
nicht möglich, da die parallel zu den Packstücken verlaufenden
Stege nicht dazu geeignet sind, die Köpfe der Preßspindeln
aufzunehmen. Der Erfindung liegt demnach zudem die Aufgabe
zugrunde, Maßnahmen anzugeben, durch welche eine größere
Variabilität in der Anordnung der Preßspindeln gewährleistet
wird. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erzielt, daß die Platten
mit mindestens einer zentralen Durchbrechung für den Durchtritt
einer Preßspindel ausgebildet sind und daß das Gehäuse mit
einer der Durchbrechung zugeordneten Auswölbung zur Aufnahme
des Kopfes der betreffenden Preßspindel ausgebildet ist. Aufgrund
dieser Ausbildung der Platten bzw. der zugeordneten
Gehäuse können die Preßspindeln in Abhängigkeit von der Einbaulage
der Rahmen entweder zwischen einem Rahmenbalken und der
zugeordneten Gruppe der Packstücke oder auch zwischen einem
parallel zu den Packstücken angeordneten Steg und der zugeordneten
Gruppe der Packstücke angeordnet werden, wodurch eine Erleichterung
in der Montage der Preßspindeln erzielbar ist.
Die Gegenstände der Erfindung sind nachstehend anhand von
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläuert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Abschnitt einer erfindungsgemäßen Einrichtung,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 1,
Fig. 4 einen Teil aus einer erfindungsgemäßen Einrichtung
in auseinandergezogener Darstellung,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 3 und
Fig. 6 einen Abschnitt einer erfindungsgemäßen Einrichtung
mit einer gegenüber der Fig. 1 geänderten Anordnung
der unteren Preßspindel.
Wie aus den Fig. 1 bis 5 ersichtlich ist, besteht eine erfindungsgemäße
Einrichtung aus einem rechteckigen Rahmen, von
welchem mindestens zwei zueinander parallel verlaufende Rahmenbalken
1 und 2 mit einem hutförmig abgewinkelten Profil ausgebildet
sind. Zwischen diesen Rahmenbalken 1 und 2 erstrecken
sich Stege, die - wie dies aus Fig. 3 erkennbar ist - jeweils
durch zwei im Querschnitt ovale Rohre 7, 7 a gebildet sind.
Durch die Rahmenbalken 1 und 2 sowie durch zwei nebeneinanderliegende
Stege 7, 7 a ist ein Bereich definiert, in welchem
Packstücke 5, 5 a, 5 b unterschiedlicher Größe zur Halterung von
Kabeln 6, 6 a, 6 b, Leitungen u. dgl. angeordnet sind. Der Bereich
ist weiters durch eine zwischen den Stegen 3 angeordnete Platte
8 in zwei Teilbereiche unterteilt, innerhalb welcher die Packstücke
5, 5 a, 5 b angeordnet sind. Die in den Teilbereichen angeordneten
Packstücke 5, 5 a, 5 b können mittels Spindeln 10, die sich
entweder zwischen den Rahmenbalken 1 und 2 und den Packstücken
5, 5 a, 5 b bzw. zwischen der Platte 8 und den Packstücken 5, 5 a, 5 b
befinden, aufeinandergepreßt werden.
Hierfür ist die Platte 8 mit einer Bohrung 9 ausgebildet und
befindet sich auf der der zugeordneten Preßspindel 10 gegenüberliegenden
Seite ein Distanzstück 12, das mit einer Ausnehmung
13 zur Aufnahme des Kopfes der Preßspindel 10 ausgebildet ist.
Weiters ragt das freie Ende der Preßspindel 10, das als Vierkant
augebildet ist, in eine ensprechend gestaltete Öffnung in
eine Preßplatte 15, die auf den Packstücken 5, 5 a, 5 b aufliegt,
ein. Der Kopf derjenigen Preßspindel 10, welcher sich im Bereich
eines der beiden Rahmenbalken 1 und 2 befindet, ragt in diesen
ein, wobei die Mutter 11 der Preßspindel an den von den Rahmenbalken
1, 2 abragenden Flanschen zur Anlage kommt. Der Kopf
derjenigen Preßspindel 10, welche der Platte 8 zugeordnet ist,
durchsetzt diese Platte 8 in der Bohrung 9 und ragt in das
Distanzstück 12 ein. Durch Verdrehung der Mutter 11 erfolgt
ein Aufeinanderpressen der Packstücke 5, 5 a, 5 b. Aufgrund der
Profilierung des in die Preßplatte 15 einragenden Endes der
Preßspindel 10 ist eine Drehsicherung erzielt.
Zur erleichterten Montage der einzelnen Gruppen der Packstücke
5, 5 a, 5 b und der von diesen gehalterten Kabel 6, 6 a, 6 b oder
Leitungen sind die Platten 8 mit den Stegen 3 lösbar verbunden.
Hierfür sind die Platten 8 mit von ihren seitlichen Stirnflächen
abragenden Zapfen 15 ausgebildet, welche in korrespondierende
Bohrungen 16, welche in den Rohrstücken 7, 7 a vorgesehen sind,
einragen. Um das Einsetzen der Platten 8 zu ermöglichen, entspricht
die Länge der Platten 8 zusätzlich der Länge der auf
einer Seite befindlichen Zapfen 15 dem Abstand zweier Stege
7, 7 a voneinander. Demnach können die Platten 8 mit ihren an
einer Seite befindlichen Zapfen 15 in die Bohrungen 16 der
Rohrstücke 7, 7 a eingesetzt und in eine zu den zugeordneten
Rahmenbalken parallele Lage verschwenkt werden, worauf durch
deren Verschieben auch die an ihrer anderen Stirnseite befindlichen
Zapfen 15 in die zugeordneten Bohrungen 16 der Rohrstücke
7, 7 a eindringen. Hierauf wird auf die Platten 8 ein diese
teilweise umschließendes Gehäuse 20, das das Distanzelement 12
aufweist, aufgesetzt. Da die Stirnflächen dieses Gehäuses
20 in den zwischen den Stirnflächen der Platte 8 und den Rohrstücken
7, 7 a gebildeten Spalt eindringen, wird hierdurch eine
Lagefixierung der Platte 8 bewirkt. Das Distanzelement ist mit
einer Bohrung 13, die mit der Bohrung 9 der Platte 8 korrespondiert,
ausgebildet.
Soferne die Preßspindel 10 zwischen der Platte 8 und den Packstücken
5, 5 a, 5 b angeordnet wird, ragt deren Kopf in die Ausnehmung
13 ein. Da das Gehäuse 20 an seinen Stirnflächen mit den Zapfen
15 der Platte 8 entsprechenden Ausnehmungen 22 ausgebildet
ist, kann es auf die Platte 8 aufgesetzt werden. Da weiters
das Gehäuse 20 aus wärmeisolierendem Material gefertigt ist,
nimmt es die Funktion einer wärmeisolierenden Ummantelung wahr,
wodurch verhindert wird, daß durch die aus Metall gefertigte
Platte 8 eine Wärmebrücke gebildet wird.
In den nach dem Verpressen der Packstücke entstehenden freien
Raum werden Endverschlüsse 23 eingesetzt, wodurch eine vollständige
Abdichtung gegen Brand und Durchtritt von Flüssigkeiten
oder Gasen erzielt wird.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 unterscheidet sich vom
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 nur dadurch, daß die untere
Preßspindel 10 zwischen der unteren Gruppe der Packstücke und
dem unteren Rahmenbalken 2 vorgesehen ist. Da dabei der Kopf
der Preßspindel 10 in den unteren Rahmenbalken 2 einragt, steht
für die Aufnahme der Packstücke eine vergrößerte lichte Öffnung
zur Verfügung.
Claims (5)
1. Einrichtung zur brandhemmenden Durchführung von Kabeln,
Leitungen od. dgl., durch Öffnungen in Wänden, Decken od. dgl.
hindurch mit einem aus Metall gefertigten Rahmen, dessen lichte
Öffnung durch parallel zu den Rahmenbalken verlaufende, einander
kreuzende Stege in eine Mehrzahl von Bereichen unterteilt ist,
in welchen Bereichen aus unter Einwirkung von Hitze expandierendem
Material gefertigte, mit Kanälen zur Aufnahme von Kabeln,
Leitungen u. dgl. ausgebildete Packstücke gehaltert und mittels
Spindeln aufeinander gepreßt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die zueinander parallelen Stege (7, 7 a) einer ersten Gruppe
sich einstückig zwischen den quer dazu ausgerichteten Rahmenbalken
(1, 2) erstrecken und mit diesen fest verbunden sind,
wogegen die dazu quer verlaufenden Stege einer zweiten Gruppe
durch Teilstücke (8) gebildet sind, die zwischen den durchgehenden
Stegen (7, 7 a) angeordnet und mit diesen lösbar verbunden
sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teilstücke durch Platten (8) gebildet sind, von deren Stirnfläche
Vorsprünge, insbesondere Zapfen (15), abragen, wobei
die Vorsprünge in Ausnehmungen (16), welche in den einstückigen
Stegen (7, 7 a) vorgesehen sind, einsetzbar sind.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß den Platten (8) diese teilweise umgebende
Gehäuse (20) zugeordnet sind, welche zwischen die Stirnflächen
der Platten (8) und die durchgehenden Stege (7, 7 a) einragen,
wodurch eine Lagefixierung der Platten (8) bewirkbar ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Platten (8) mit mindestens einer zentralen Durchbrechung
(9) für den Durchtritt einer Preßspindel (10) ausgebildet sind
und daß das Gehäuse (20) mit einer der Durchbrechung (9) zugeordneten
Auswölbung (21) zur Aufnahme des Kopfes dieser Preßspindel
(10) ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die durchgehenden Stege jeweils durch
mindestens zwei voneinander im Abstand befindliche Rohrstücke
(7, 7 a) gebildet sind.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
AT324085A AT385864B (de) | 1985-11-08 | 1985-11-08 | Einrichtung zur brandhemmenden durchfuehrung von kabeln, leitungen od.dgl. durch oeffnungen in waenden, decken od.dgl. hindurch |
Publications (1)
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DE3637611A1 true DE3637611A1 (de) | 1987-05-21 |
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SE (1) | SE459020B (de) |
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Also Published As
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SE8604746D0 (sv) | 1986-11-05 |
SE459020B (sv) | 1989-05-29 |
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AT385864B (de) | 1988-05-25 |
ATA324085A (de) | 1987-10-15 |
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Legal Events
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---|---|---|---|
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