DE3636943C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Einziehgerät
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es ist bekannt, daß im Erdreich, zum Beispiel
längsverlaufend zu Straßenrändern oder auch quer
zu Straßen unterhalb der Straßendecken, oder auch
in Mauerwerk, Gebäuden und dgl. Röhren verlegt
sind, die auf dem gesamten Umfang geschlossen und
nur in gewissen, zum Teil sehr großen Abständen,
an den Stirnseiten zugänglich sind. Solche Röhren
bestehen zum Beispiel aus Formsteinen, Tonrohren,
Zementrohren oder dgl., wenn sie zum Abfluß von
Abwässern dienen, oder aus Kabelschutzrohren,
in welchen Starkstromkabel oder Fernsprechkabel
eingezogen sind. Zum Zugang zu diesen Röhren sind
meist mit Abstand voneinander begehbare Schächte oder
andere Zwischenstationen vorgesehen. An derartigen
Röhren sind häufig Arbeiten durchzuführen, sei es,
daß Abflußröhren von Zeit zu Zeit gereinigt werden
müssen, um Verstopfungen zu vermeiden oder zu be
seitigen, sei es , daß elektrische Kabel eingezogen
werden müssen. Zu diesem Zweck dienen Einziehgeräte,
wodurch vermieden werden soll, daß das Erdreich,
Mauerwerk od. dgl. auf der gesamten Röhrenlänge
in langwierigen und störenden Arbeitsvorgängen
geöffnet werden muß.
Ein zu Anfang angesprochenes Einziehgerät, von dem
die Erfindung ausgeht, ist durch die DE-OS
23 33 435 bekannt. Dieses Einziehgerät besteht
im wesentlichen aus einem auf den Boden aufleg
baren Gestell mit einer mittigen Drehachse und aus
einem Haspelrad zur Aufnahme des flexiblen strang
förmigen Einzugorgans, welches auf die Drehachse
des Gestells aufsetzbar ist. Das Gestell hat dabei
eine Dreipunktauflage und besteht zu diesem Zweck
im wesentlichen aus drei radialen Armen, die aber
so gestaltet sind, daß die Drehachse des
Gestelles unter einem kleinen Winkel zur
Vertikalen nach oben ragt, so daß das Haspelrad
ausschließlich in einer Ebene drehbar ist, die
unter einem kleinen Winkel zur waagerechten Ebene
verläuft. Das Gestell und das Haspelrad lassen
sich zwar voneinander lösen und getrennt
transportieren und erst bei Gebrauch zusammen
fügen. Das Gestell ist aber verhältnismäßig
sperrig, wodurch einmal ein großer Raum bei der
Lagerhaltung des Herstellers benötigt wird, ferner
auch beim Transport sowie bei der Verpackung zum
Versand des Einziehgerätes. Außerdem ist das
Gestell verhältnismäßig kompliziert aufgebaut und
damit material- und kostenaufwendig. Schließlich
erlaubt das Gestell nur eine Einstellung des
Haspelrades in einer leichten Schräglage zur
Waagerechten.
Ferner ist in dem DE-GM 69 10 759 eine Kabelrolle
beschrieben, die von einem Gestell frei drehbar
getragen wird. Die Kabeltrommel besteht im wesentlichen
aus einem zylindrischen Hohlkörper mit zwei seitlichen
Flanschen. Auf dem Umfang dieses zylindrischen Hohlkörpers
ist eine elektrische Verlängerungsleitung
oder ein sonstiges Kabel aufwickelbar. In diesem Zweck
ist an dem einen Stirnende eine Steckdose vorgesehen,
an welcher das eine Ende des Kabels elektrisch angeschlossen
ist. Es handelt sich hierbei also um eine
Speichertrommel für ein elektrisch anschließbares
Kabel und nicht um ein Einziehgerät. Das Gestell für
die Aufnahme der Kabeltrommel besteht im wesentlichen
aus drei gleich geformten, mit einer ausbauchenden
Abrundung L-förmig gebogenen Rohren, wobei zwei Rohre
die Füße und das dritte Rohr den Tragegriff des Gestells
bilden. An ihrem inneren Ende sind die drei Rohre gemeinsam
zwischen zwei gegeneinander preßbaren Klemmbacken
miteinander verbunden. Um ein Verdrehen der Rohrenden
zu vermeiden, sind zusätzlich quer eingebrachte federnde
Rohrstifte vorgesehen. Ferner ist eine Ablaufbremse mit
einem Bremskeil vorgesehen, der mittels einer Verstellschraube
gegen die Innenwand eines zentralen Rohres
gepreßt wird. Ein Zerlegen der bekannten Kabelrolle ist
nur mit großem Aufwand und Verwendung von Spezialwerkzeugen
möglich.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Einziehgerät zu schaffen, welches für die Her
stellung einen geringen Material- und Arbeitsaufwand
erfordert, welches sich ferner mit geringem Raum
bedarf bei der Lagerhaltung stapeln oder transpor
tieren oder in einer Verpackung versenden läßt und
dessen Einstellung den Erfordernissen der Praxis
angepaßt werden kann.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst
durch die Merkmale des Kennzeichens des Anspruchs 1.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß das
auf dem Haspelrad aufwickelbare flexible strangförmige
Einzugorgan, auch Einschiebenadel genannt, bei der
praktischen Handhabung nicht geknickt werden darf,
weil dieses Einzugorgan derart federnd ausgebildet
ist, daß es das Bestreben hat, eine geradlinige
Stellung einzunehmen, sobald es von dem Haspelrad
abgewickelt ist. Es besitzt dann eine große Zug-
und Druckfestigkeit, so daß es in einer Länge unter
Umständen bis zu mehreren hundert Metern ausgeführt
werden kann. Es läßt sich also über sehr große
Strecken in Röhren einschieben und nach dem Befesti
gen eines einzuziehenden Kabels am äußeren Ende zum
Einziehen dieses Kabels wieder zurückziehen. Je nach
den gegebenen räumlichen Verhältnissen verlaufen die
Röhren waagerecht oder senkrecht. Dadurch daß das
Haspelrad gemäß einem wesentlichen Merkmal der
Erfindung wahlweise in die waagerechte oder senk
rechte Stellung gebracht werden kann, ist eine
Anpassung an den jeweiligen Verlauf der Röhren möglich
und es wird ein Knicken des Einzugorganes infolge
zu scharfer Umlenkung vermieden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung im Schema dargestellt, und zwar zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des Ständers
mit zwei Ständerteilen vor deren Zusammenfügen in die
Betriebsstellung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des Ständers
in Betriebsstellung mit Haspelrad vor dem Anbringen
an den Ständer,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des Einzieh
gerätes in Betriebsstellung mit senkrechter Stellung
des Haspelrades,
Fig. 4 eine Stirnansicht auf das Einziehgerät nach
Fig. 3,
Fig. 5 einen Teilquerschnitt gemäß Schnittlinie V-V
in Fig. 3,
Fig. 6 eine Seitenansicht auf das Einziehgerät gemäß
Pfeil VI in Fig. 3,
Fig. 7 eine Draufsicht zu Fig. 6 gemäß Pfeil VII,
Fig. 8 eine Einzelheit aus Fig. 2 bzw. Fig. 3 in
vergrößertem Maßstab,
Fig. 9 eine Stirnansicht entsprechend Fig. 4, jedoch
bei waagerechter Stellung des Haspelrades,
Fig. 10 ein anderes Ausführungsbeispiel eines Ein
ziehgerätes in perspektivischer Ansicht und
Fig. 11 eine Einzelheit aus dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 10.
Das in den Fig. 1 bis 9 dargestellte Ausführungs
beispiel des erfindungsgemäßen Einziehgerätes weist
einen Ständer auf, der im wesentlichen aus zwei
U-förmigen Bügeln 1 und 2 mit je einem Steg 3 und 6
und je einem unteren Schenkel 5 und 8 und je einem
oberen Schenkel 4 und 7 besteht. Die Bügel 1, 2
können vorteilhafterweise aus verzinkten gebogenen
Stahlrohren oder aus einem anderen geeigneten Metall
gebildet sein. An dem einen oberen Schenkel 4 des
Ständerteiles 1 ist eine Hülse 12 z.B. durch Schweißen
befestigt, deren Innendurchmesser so bemessen ist,
daß der obere Schenkel 7 des anderen Ständerteiles 2
in Richtung des Pfeiles gemäß Fig. 1 eingeschoben
werden kann. Die eingeschobene Betriebsstellung zeigt
der rechte Teil der Fig. 2. An dem anderen oberen
Schenkel 7 ist ein Anschlag 11 für die auseinander
geklappte Betriebsstellung des Ständers z. B.
ebenfalls durch Schweißen befestigt. Der Anschlag 11
hat, wie Fig. 2 zeigt, eine zweifache Wirkung. Er
legt sich nämlich einmal an das rechte Ende der Hülse
12 an und begrenzt damit den Einschiebeweg des
Schenkels 7 durch die Hülse. Zum anderen liegt das
freie Ende des rechteckigen Anschlagstückes auf dem
oberen Schenkel 4 des Ständerteils 1 auf, womit die
Spreizstellung der beiden Ständerteile 1 und 2 zuein
ander begrenzt ist. Wie aus Fig. 1 ohne weiteres
verständlich wird, können die beiden Ständerteile 1
und 2 sowohl in auseinandergenommenem Zustand zu
Verpackungs- oder Transportzwecken usw. dicht auf
einandergelegt werden, als auch in der zusammen
geschobenen Stellung nach Fig. 2 aufeinandergeklappt
werden.
Fig. 2 gibt ferner zu erkennen, daß der in die Hülse 12
eingeschobene obere Schenkel 7 des Ständerteils 2
verlängert bzw. länger ausgeführt ist als der Schenkel 4
des Ständerteils 1, so daß der Schenkel 7 mit einem
Teil aus der Hülse 12 herausragt. An diesem Schenkel
teil ist das Haspelrad befestigbar. Zu diesem Zweck
ist das aus der Hülse 12 herausragende Teil des
Schenkels 7 mit einer senkrechten Bohrung 9 und mit
einer waagerechten Bohrung 10 versehen. Insbesondere
Fig. 8 veranschaulicht in Verbindung mit Fig. 2,
daß an dem einen freien Ende der Achse 14 des
Haspelrades ein quer-, wie unter einem
Winkel von 90°, zu dieser Achse 14 verlaufender
Rohrstutzen 13 an der Achse angebracht ist, zum
Beispiel durch Schweißen. An dem Rohrstutzen 13
sitzt eine Bolzenführung 24 für einen nicht ge
zeichneten inneren vertikal verlaufenden Bolzen
mit einem Bolzenkopf 25, der durch den Druck einer
nicht gezeichneten Feder nach unten gedrückt wird.
Wenn man den Bolzenkopf 25 mit dem Bolzen gegen die
Federkraft nach oben zieht, läßt sich der Rohr
stutzen 13 auf das herausragende Ende des Schenkels 7
in Pfeilrichtung (Fig. 8) aufschieben. Wenn dann
der Bolzenkopf 25 losgelassen wird, greift der
Bolzen mit seinem unteren Ende in die Bohrung 9
ein. In diesem Falle wird das Haspelrad in senk
rechter Stellung gemäß den Fig. 2, 3, 4, 6 und 7
gehalten. Nach einfachem Herausziehen des Bolzens
aus der Bohrung 9 kann das Haspelrad in die waage
rechte Lage gemäß Fig. 9 geschwenkt werden, so daß
dann der Bolzen in die Bohrung 10 eingreift und das
Haspelrad in dieser waagerechten Lage gehalten wird.
Der Winkel 31 zwischen den beiden Bohrungen 9 und 10 kann
90° betragen. Infolge der perspektivischen
Darstellung der Fig. 8 erscheint dieser Winkel
kleiner.
Auf der Achse 14 des Haspelrades ist eine Lagerhülse
15 drehbar angebracht, die zweckmäßigerweise zwischen
zwei Endscheiben 34 gehalten ist. An der Lagerhülse
sind die inneren Enden von beispielsweise sechs radial
nach außen verlaufenden Speichen 16, 17, 18, 19, 20
und 21 befestigt. Gemäß Fig. 2 gehen diese Speichen
an ihren äußeren Enden in etwa halbkreisförmige Bügel
22 über, deren stirnseitige Enden mit einem gemein
samen kreisförmigen Ring 23 fest verbunden sind.
Die Fig. 5 und 6 veranschaulichen deutlich, daß
das Einzugorgan bzw. ein flexibler strangförmiger
elastischer Stab 29 im Außenbereich des Haspelrades,
d.h. im Bereich der Bügel 22, aufgewickelt ist. Das
innere Ende dieses biegeelastischen Stabes 29 ist
in an sich bekannter Weise an einem dieser Bügel 22
befestigt. Im aufgewickelten Zustand wird das andere
Ende des Einzugorganes bzw. des biegeelastischen
Stabes 29 in einer Öse 27 einer radial verlaufenden
Stange 26 gehalten und geführt. Diese Stange 26 mit
der äußeren Öse 27 bildet auch die Führung für das
Einzugorgan während des Abwickelns und Aufwickelns.
Die Stange 26 ist zweckmäßigerweise an der Achse 14
des Haspelrades schwenkbar und durch eine nicht
gezeichnete Schraube in jeder gewünschten Stellung
feststellbar angebracht. Mit dem Bezugszeichen 30
ist der Einführkopf des biegeelastischen Stabes 29,
aus dem der Wickel 28 besteht, versehen. Der An
schaulichkeit wegen ist in Fig. 9 das Haspelrad 32
strichpunktiert in der senkrechten Stellung und das
Haspelrad 33 ausgezogen gezeichnet in der waagerechten
Stellung bzw. Lage dargestellt.
Die Fig. 10 und 11 veranschaulichen noch ein
anderes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Einziehgerätes, wobei für die gleichen oder gleich
wirkenden Teile die gleichen Bezugszeichen wie zu
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 9 verwendet
worden sind und hierfür auch die obigen Erläuterungen
gelten. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind jedoch
die inneren Enden der Speichen auf dem Umfang ab
wechselnd nahe dem einen und dem anderen Ende der
Lagerhülse 15 befestigt, und zwar die Enden der
Speichen 16, 18 und 20 gemäß Fig. 1 nahe dem vorderen
Ende und die inneren Enden der Speichen 36, 37, 38
nahe dem hinteren Ende der Lagerhülse 15. Auf diese
Weise ergibt sich eine wesentliche Stabilisierung
des gesamten Haspelrades. Ferner ist bei diesem Aus
führungsbeispiel die Achse 35 gegenüber der Ausfüh
rung nach Fig. 2 etwas nach außen verlängert. Dieses
verlängerte Achsenteil wirkt mit einem etwa kubischen
Klotz 39 zusammen, welcher an dem aus der Hülse 12
herausragenden Teil des oberen Schenkels 7 des
Ständerteils 2 sitzt. Wie insbesondere Fig. 11
verdeutlicht, weist dieser Klotz 39 eine waagerechte
Bohrung 41 und eine senkrechte Bohrung 42 auf, in
welche das verlängerte Ende der Achse 35 des Haspel
rades wahlweise einschiebbar ist, um wiederum ent
weder eine senkrechte Stellung oder eine waagerechte
Stellung des Haspelrades zu fixieren. Von der Stirn
seite 43 des Klotzes 39 aus ist eine Schraube 44,
die ein Schraubenbolzen mit Flügeln 45
(Flügelschraube) sein kann, gegen das eingeführte Ende der
Achse 35 einschraubbar. Um einen festen Sitz bzw.
eine sichere Halterung des Endes der Achse 35 in dem
Klotz 39 zu gewährleisten, ist an einer passenden
Stelle im Bereich des Endes der Achse 35 eine Aus
nehmung 40, die eine Ringnut sein kann, für den Ein
griff der Flügelschraube vorgesehen.
Der Klotz 39 kann an dem Stirnende des Schenkels 7
fest angebracht sein, und zwar so, daß die beiden
Ständerteile 1 und 2 aufeinander bzw. zusammengeklappt
werden können oder in Betriebsstellung gespreizt
werden können, wobei jedoch eine größere Verschiebung
des Schenkels 7 in der Hülse 2 vermieden wird. Statt
dessen kann der Klotz 39 aber auch so gestaltet werden,
daß er lose auf den oberen Schenkel 7 aufgeschoben
werden kann, und zwar so weit, daß die Bohrungen 41
und 42 des Klotzes mit den erläuterten Bohrungen 9, 10
im Schenkel 7 fluchten. Man kann dann das Ende der
Achse 35 wieder wahlweise durch die zusammengehörenden
und miteinander fluchtenden Bohrungen einschieben und
den festen Zusammenhalt zwischen Achse 35, Klotz 39
und Schenkel 7 durch die Flügelschraube 44, 45 sichern.
Es versteht sich, daß bei dieser letzterläuterten
Konstruktion die Bohrung in dem Klotz 39 für die
Aufnahme des Endes des Schenkels 37 im Innern mit
Abstand vor der Stirnfläche 43 endet.
Claims (11)
1. Einziehgerät, vorzugsweise zum Einziehen von
Kabeln in auf dem Umfang geschlossene, an den
Stirnseiten zugängliche Röhren aus Formsteinen
oder Kabelschutzrohren, mit einem Haspelrad,
in welchem ein flexibles strangförmiges Einzug
organ aufwickelbar ist, dessen eines Ende an dem
Haspelrad befestigt und dessen anderes Ende durch
eine Führung nach außen geführt ist, sowie mit
einem Ständer, an welchem das Haspelrad mit
seiner Achse drehbar gelagert ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ständer aus in Ruhe
stellung zusammenklappbaren und in Betriebs
stellung auseinanderklappbaren Ständerteilen
(1, 2) besteht, und daß das Haspelrad wahlweise in zwei Betriebsstellungen
entweder in waagerechter Stellung (33) mit
senkrechter Achse oder in senkrechter Stellung
(32) mit waagerechter Achse lösbar an dem
Ständer befestigbar ist.
2. Einziehgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Ständer aus zwei U-förmigen
Bügeln (1, 2) mit je einem Steg (3, 6) und je
einem unteren Schenkel (5, 8) und je einem
oberen Schenkel (4, 7) besteht, daß an dem
einen oberen Schenkel (4) eine Hülse (12) zum
Einschieben des anderen oberen Schenkels (7)
angebracht ist, und daß an dem anderen oberen
Schenkel (7) ein Anschlag (11) für die ausein
andergeklappte Betriebsstellung befestigt ist.
3. Einziehgerät nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der in die Hülse (12) einge
schobene obere Schenkel (7) soweit verlängert ist,
daß er mit einem Teil aus der Hülse (12) heraus
ragt, und daß das Haspelrad an diesem Schenkel
teil befestigbar ist.
4. Einziehgerät nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das aus der Hülse (12) heraus
ragende Teil mit einer senkrechten (9) und einer
waagerechten (10) Bohrung versehen ist, daß an dem
einen freien Ende der Achse (14) des Haspelrades
ein quer, unter einem Winkel von 90°,
zu der Achse verlaufender Rohrstutzen (13) ange
bracht ist, daß an dem Rohrstutzen (13) eine Bolzen
führung (24) für einen unter Federdruck stehenden
Bolzen mit Bolzenkopf (25) sitzt, derart, daß
der Bolzen wahlweise in die senkrechte Bohrung (9)
oder waagerechte Bohrung (10) eingreift.
5. Einziehgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem aus der Hülse (12) herausragenden Teil
des oberen Schenkels (7) ein kubischer Klotz (39)
sitzt, welcher eine waagerechte (41) und eine
senkrechte (42) Bohrung aufweist, in welche ein
Ende der Achse (14; 35) des Haspelrades wahlweise
einschiebbar und durch eine Schraube (44), wie
eine Flügelschraube (44, 45), befestigbar ist.
6. Einziehgerät nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Klotz (39) auf den Teil des
oberen Schenkels (7) aufschiebbar gestaltet ist,
derart, daß seine Bohrungen (41, 42) mit den
Bohrungen (9, 10) des oberen Schenkels (7)
fluchten.
7. Einziehgerät nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
Achse (14, 35) eine Lagerhülse (15) drehbar
angebracht ist, an welcher die inneren Enden der
Speichen (16 bis 21; 16, 18, 20, 36, 37, 38)
des Haspelrades befestigt sind.
8. Einziehgerät nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die inneren Enden der Speichen
(16, 18, 20, 36, 37,38) auf dem Umfang ab
wechselnd nahe dem einen und dem anderen Ende
der Lagerhülse (15) befestigt sind.
9. Einziehgerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lagerhülse (15)
zwischen zwei Endscheiben (34) gehalten ist.
10. Einziehgerät nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß an dem Ende der Achse (35)
eine Ausnehmung, wie eine Ringnut
(40) für den Eingriff der Schraube (44, 45),
vorgesehen ist.
11. Einziehgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche , dadurch gekennzeichnet, daß als
Führung für das Einzugorgan eine an der Achse
(14) des Haspelrades schwenkbare und feststell
bare, radial verlaufende Stange (26) mit einer
Öse (27) am äußeren Ende vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
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DE19863636943 DE3636943A1 (de) | 1986-10-30 | 1986-10-30 | Einziehgeraet |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19863636943 DE3636943A1 (de) | 1986-10-30 | 1986-10-30 | Einziehgeraet |
Publications (2)
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DE3636943A1 DE3636943A1 (de) | 1988-05-11 |
DE3636943C2 true DE3636943C2 (de) | 1989-06-08 |
Family
ID=6312812
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19863636943 Granted DE3636943A1 (de) | 1986-10-30 | 1986-10-30 | Einziehgeraet |
Country Status (1)
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DE (1) | DE3636943A1 (de) |
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---|---|---|---|---|
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DE102018122065A1 (de) * | 2018-09-11 | 2020-03-12 | HEDI GmbH Elektro- und Gerätebau | Kabeltrommel mit schräg gestellter Trommelachse |
Families Citing this family (12)
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