DE3630244C2 - Kontinuierliches Trockenspinn- und Nachbehandlungsverfahren des Spinngutes für hochschrumpffähige Acrylnitrilfäden und -fasern und entsprechende Fäden und Fasern - Google Patents
Kontinuierliches Trockenspinn- und Nachbehandlungsverfahren des Spinngutes für hochschrumpffähige Acrylnitrilfäden und -fasern und entsprechende Fäden und FasernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein kontinuierliches Verfahren
zur Herstellung gekräuselter, hochschrumpffähiger Fäden
und Fasern aus Acrylnitrilpolymerisation mit mindestens
40 Gew.-% Acrylnitrileinheiten. Unter "kontinuierlichem
Verfahren" wird erfindungsgemäß verstanden, daß die
Fäden in einem Arbeitsgang ohne Unterbrechung nach der
Methode des Trockenspinnens ersponnen, präpariert, gedämpft,
verstreckt, gekräuselt und gegebenenfalls zu
Stapelfasern geschnitten werden, wobei die Dämpfung und
Streckung des Spinngutes ohne wäßrige Bäder erfolgt und
wobei das Verfahren bei Spinnkabeln mit hohen Bandgewichten
und mit hohen Produktionsendgeschwindigkeiten
durchführbar ist. Das Verfahren ist insbesondere durch
die Lösungsmittelrestentfernung durch trockene Luft oder
bevorzugt überhitztem Dampf im Gegenstrom in spannungsarmer
Form, vor dem Verstreck- und Kräuselungsvorgang
gekennzeichnet. Es sind so im wesentlichen vakuolenfreie
und vakuolenstabile Fasern mit erhöhter Faserdichte,
einem sehr niedrigen Präparations- und Restfeuchtegehalt,
mit erhöhter Festigkeit und mit ausgezeichneter
Stabilität der Hochschrumpfeigenschaften
zugänglich.
Die Herstellung von Acrylfasern erfolgt üblicherweise
nach Naßspinn-, Trockenspinn- und Schmelzspinn-Technologien.
Während bei der Herstellung von Acrylfasern nach
der Naßspinn- und Schmelzspinn-Technik bereits kontinuierlich
arbeitende Verfahren bekannt geworden sind,
beispielsweise der Naßspinnprozeß nach Textiltechnik 26
(1976), Seiten 479 bis 483,
die keinerlei Beschränkung
hinsichtlich der Bandgewichte unterworfen sind, ist
bisher nur ein kontinuierlich arbeitendes Verfahren zur
Erzeugung von Acrylfäden nach dem Trockenspinnprozeß
bekannt geworden, das ausschließlich für Multifilamentgarne
mit niedrigen Bandgewichten, sogenannter Acrylseide
anwendbar ist und bei dem bestimmte Bedingungen
erfüllt sein müssen, insbesondere eine hohe Viskosität
der Spinnlösung (US 28 11 409). Dieses Verfahren ist
zur Herstellung von Acrylkabeln mit hohen Bandgewichten
nicht geeignet. Es ist ferner nicht zur Erzeugung von
Hochschrumpffäden und -fasern geeignet.
Unter "hochschrumpffähigen" Fäden und Fasern werden
Fäden und Fasern mit einem Kochschrumpf von über 35%
verstanden. Solche Fasern werden bei niedrigen
Verstreckgraden und niedrigen Verstrecktemperaturen
hergestellt (DE-OS 14 35 611 und 25 04 079).
Die beiden heute großtechnisch verwendeten Verfahren,
das Naß- und das Trockenspinnverfahren, sind im Laufe
ihrer Entwicklung unterschiedliche Wege gegangen. Beim
Naßspinnverfahren, bei dem die Spinnlösung in ein Fällbad
gesponnen wird, wo sie zu Fäden koaguliert, die ohne
Unterbrechung des Verfahrens gewaschen, verstreckt, getrocknet
und präpariert werden, werden Düsen mit hoher
Lochzahl von ca. 10 000 verwendet. Die Spinngeschwindigkeit
ist mit 5 bis 20 m/min relativ niedrig. Beim
Trockenspinnverfahren kann wegen der Gefahr der Verklebung
der Fäden im mehrere Meter langen Spinnschacht
nur mit Düsen niedrigerer Lochzahlen, normalerweise 200
bis 1000-Loch, gesponnen werden, jedoch sind wesentlich
höhere Abzugsgeschwindigkeiten, üblicherweise zwischen
200 und 1000 m/min möglich, so daß im Prinzip ähnlich
hohe Produktionsleistungen wie beim Naßspinnverfahren
erzielt werden. Wegen der hohen Spinngeschwindigkeiten
ist es jedoch beim Trockenspinnverfahren bisher nicht
möglich gewesen, das Gesamtverfahren bei hohen Bandgewichten
kontinuierlich durchzuführen, da es in der kurzen
Zeit nicht gelang, den Lösungsmittelgehalt unter bestimmte
geforderte Werte zu senken. Das Trockenspinnverfahren
wird daher vor der Verstreckung unterbrochen, das
Spinngut wird in Kannen gesammelt, aus denen es dann der
weiteren Nachbehandlung zugeführt wird (Bela von Falkai,
Synthesefasern, Verlag Chemie, Weinheim/Deerfield Beach,
Florida/Basel (1981), S. 204 bis 206; R. Wiedermann,
Acrylfaser Spinn- und Nachbehandlungsverfahren in
Chemiefasern/Textilindustrie, Juni 1981, S. 481 bis 484,
insbesondere S. 482 linke Spalte oben).
Da die Ablage des Spinngutes in Kannen sowohl bezüglich
der Gleichmäßigkeit des Spinngutes, als auch aus
ökonomischen und ökologischen Gründen nachteilig ist,
war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein kontinuierliches
Verfahren zur Herstellung von hochschrumpffähigen
Acrylfasern nach der Trockenspinnmethode zur
Verfügung zu stellen, bei dem sämtliche Verfahrensstufen
von der Fadenbildung bis zur versandfertigen Faser in
einem Arbeitsprozeß ohne irgendeine Unterbrechung oder
Zwischenlagerung ablaufen, und das sich auf Spinnkabel
mit hohen Bandgewichten anwenden läßt. Vorzugsweise
sollte die Herstellung der Spinnlösung in den kontinuierlichen
Prozeß einbindbar sein.
In der EP 98 485 A2 wurde bereits ein Verfahren beschrieben,
wonach diese Aufgabe gelöst werden kann, wenn man
eine Spinnlösung bestimmter Viskosität verwendet, im
Spinnschacht den Anteil des Lösungsmittels im Spinngut
durch die Art der Lösungsmittelentfernung unter
bestimmte Werte drückt, die Fäden vor dem Verstrecken
mit einer, vorzugsweise einer wäßrigen Präparation
versieht, die ein Gleitmittel und ein Antistatikum
enthält, wobei jedoch die Wasseraufnahme (Feuchte) der
Fäden unter bestimmten Werten bleibt, und die Fäden vor
und während dem Verstrecken mit keiner weiteren Lösungsmittelextraktionsflüssigkeit
in Kontakt bringt. Wesentlich
für dieses beschriebene Verfahren ist, daß das
Spinngut, d. h. das Spinnkabel, das den Spinnschacht
verläßt, einen Restlösungsmittelgehalt von unter
10 Gew.-%, insbesondere zwischen 2 und 5 Gew.-%, bezogen
auf Faserstoff-Trockengewicht aufweist, denn Spinngut
mit höheren Restlösungsmittelgehalten, beispielsweise
an Dimethylformamid, verklebt beim anschließenden Verstrecken
über Galetten bei Bandtemperaturen um etwa
100°C oder es findet eine unerwünschte Kaltverdehnung
des Materials statt, d. h. eine ungleichmäßige und
unvollkommene Verstreckung unter nicht exakt definierten
Bedingungen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um die gewünschten niedrigen
Restlösungsmittelgehalte im Spinngut beim
Trockenspinnen einzustellen. Durch niedrige Spinngeschwindigkeiten
läßt sich die Verweilzeit im Spinnschacht
erhöhen, wodurch das Lösungsmittel nahezu vollkommen
entfernbar ist. Niedrige Spinngeschwindigkeiten
bedeuten jedoch eine starke Einbuße in der Spinnleistung
und sind daher unerwünscht. Durch Verwendung von Düsen
mit hohen Lochzahlen läßt sich die Spinnleistungsverminderung
bei niedrigen Spinngeschwindigkeiten nur teilweise
kompensieren. Eine andere Möglichkeit, Restlösungsmittel-arme
Fäden zu erzeugen, besteht in der
Anwendung hoher Spinnschacht- und Spinnlufttemperaturen.
Diese Maßnahmen führen jedoch zu starken Rohtonschädigungen
im Faserkabel und beeinträchtigen somit die
Faserqualität. Auch hier kann man mit Hilfe von
Stabilisatorzusätzen zur Spinnlösung nur graduelle Verbesserungen
erzielen.
In der EP 1 68 582 A2 wurde eine Vorrichtung beschrieben,
mit welcher Reste an Spinnlösungsmitteln durch die
Einwirkung von mehrstufig überhitztem Dampf im Gegenstrom
zur Kabelbewegung entfernt werden können, so daß
keine Kontakte mit wäßrigen Bädern erforderlich sind.
Die vorliegende Erfindung kann von einer solchen Dämpfvorrichtung
gleichfalls vorteilhaft Gebrauch machen,
jedoch wird das Verfahren in anderem Ablauf als in der
Vorliteratur, wo ein Heißverstrecken vor dem Dämpfschritt
zur Lösungsmittelentfernung erfolgt und unter
anderen Streckbedingungen gearbeitet wird, vorgenommen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeigt demgegenüber viele
Vorteile, wie sie noch in der Beschreibung hervorgehoben
werden. Außerdem sind nach dem Verfahren der EP 1 68 582 A2
ausschließlich schrumpffreie Fasern erhältlich,
da man eine Kräuselung vor der Dämpfung vornimmt.
Lösungsmittelhaltige Fäden müssen höher verstreckt
werden, ergeben dann aber zu hohe Dehnung und zumeist
schlechte Festigkeiten. Bei erfindungsgemäßer, praktisch
DMF-freier Verstreckung sind die Festigkeit der Fasern
besser als bei dem Verfahren nach dem Stand der Technik.
Auch ist die Verarbeitbarkeit günstiger und der Griff
der erfindungsgemäß hergestellten Fasern weicher.
Zusätzlich wird durch einen spannungslosen Dämpfschritt
des Spinngutes vor dem Verstrecken das Schrumpfniveau
angehoben (z. B. von 40 auf 50% Kochschrumpf bei einer
Verstreckung auf 250%).
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, ein
Verfahren zur Herstellung von hochschrumpffähigen Fäden
und Fasern aus Acrylnitrilpolymerisation in kontinuierlicher
Arbeitsweise zur Verfügung zu stellen, welches
die genannten Nachteile nicht aufweist und auch bei
hohen Spinnleistungen und Produktionsgeschwindigkeiten
für hohe Bandgewichte oberhalb 500 000 dtex, vorzugsweise
oberhalb 100 000 dtex, kontinuierlich durchgeführt
werden kann.
Es wurde nun überraschenderweise gefunden, daß man diese
Aufgabe lösen kann, wenn man eine Spinnlösung mit der
in EP 98 485 A2 erwähnten Viskosität von 10 bis 60 Kugelfallsekunden
bei 100°C verwendet, die Fäden innerhalb
oder direkt außerhalb des Spinnschachtes mit einer Präparation,
vorzugsweise einer wäßrigen Präparation, versieht,
die ein Gleitmittel und ein Antistatikum enthält,
wobei jedoch die Wasseraufnahme der Fäden unter bestimmten
Werten bleibt und die Fäden mit keiner weiteren
Lösungsmittelextraktionsflüssigkeit als dem Wasser der
Präparation in Kontakt bringt und nunmehr das Spinnlösungsmittel
im Spinngut vor dem Verstrecken, vorzugsweise
mit überhitztem Dampf oder mit Heißluft, entfernt.
Das heißt mit anderen Worten, das kontinuierliche Verfahren
zur Herstellung von hochschrumpffähigen Acrylfasern
nach dem Trockenspinnverfahren arbeitet vollkommen
wasserfrei (d. h. Wasserbäder oder ähnliches) und
ist somit besonders kostengünstig von der Energieseite
her.
Gegenstand der Erfindung ist daher ein kontinuierliches
Trockenspinnverfahren zur Herstellung von hochschrumpffähigen
Fäden und Fasern aus Acrylnitrilpolymerisaten
mit mindestens 40 Gew.-% Acrylnitrileinheiten und einem
Kochschrumpf von 35% durch Verspinnen einer Spinnlösung
des Polymerisates in einem Spinnschacht, Verdampfen
mindestens eines Teils des Spinnlösungsmittels im Spinnschacht,
Präparieren, Verstrecken, Restlösungsmittel-
Entfernung aus dem Spinngut, Kräuseln und gegebenenfalls
Schneiden in kontinuierlicher Arbeitsweise, wobei eine
Spinnlösung versponnen wird, deren Viskosität bei 100°C
10 bis 60 Kugelfallsekunden beträgt, die Fäden im Spinnschacht
oder unmittelbar nach Verlassen des Spinnschachtes
mit einer Präparation versehen werden, die ein
Gleitmittel und ein Antistatikum enthält und den Fäden
einen Feuchtegehalt von maximal 10 Gew.-%, bezogen auf
Faserfeststoffgehalt, verleiht, dadurch gekennzeichnet,
daß
- a) der Spinnverzug des Verfahrens 1, vorzugsweise 2, insbesondere von 2 bis 12 ist,
- b) der Gehalt an Spinnlösungsmitteln in den Fäden nach Verlassen des Spinnschachts beliebig hoch sein kann, solange noch handhabbare Fadenstrukturen erhalten werden, vorzugsweise bis 60% in den Fadenstrukturen, insbesondere bis 35 Gew.-% beträgt,
- c) die Fäden vor dem Verstrecken spannungsarm durch Behandlung mit überhitztem Dampf, vorzugsweise im Gegenstrom und einer Verweilzeit von 3, vorzugsweise 5 bis 20, insbesondere 8 bis 16 Minuten oder mit Heißluft von mindestens 200°C von Restlösungsmitteln auf Werte 2 Gew.-%, vorzugsweise 1 Gew.-%, insbesondere 0,6 Gew.-%, befreit,
- d) die Verstreckverhältnisse von 1 bis 2 bis maximal 1 : 4, vorzugsweise 1 : 2,5 bis 1 : 4, insbesondere 1 : 3 bis 1 : 4 und die Bandtemperaturen bei diesem trockenen Verstrecken 120°C, vorzugsweise 90 bis 120°C betragen, und
- e) die Fäden während des gesamten Verfahrens mit keiner weiteren Extraktionsflüssigkeit für das Spinnlösungsmittel in Kontakt sind.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die
Spinnlösung bei 100°C eine Viskosität von 15 bis 50
Kugelfallsekunden auf, der Lösungsmittelgehalt der Fäden
beim Verlassen des Spinnschachtes kann beliebig hoch
sein (z. B. bis 50 Gew.-%, d. h. 100 Teile DMF auf 100
Teile Festsubstanz) und das Verstreckverhältnis beträgt
hier 1 : 25 bis 1 : 4,0 bei Strecktemperaturen von 90
bis 120°C (Kabeltemperaturen).
Der Spinnverzug V ist definiert als Verhältnis von Abzugsgeschwindigkeit
A zur Ausspritzgeschwindigkeit S:
Die Ausspritzgeschwindigkeit S ergibt sich zu:
mit
mit
F = Fördermenge (cm³/min)
Z = Anzahl der Düsenlöcher pro Düse
d = Düsenlochdurchmesser (cm)
Z = Anzahl der Düsenlöcher pro Düse
d = Düsenlochdurchmesser (cm)
Die Fördermenge (Pumpenvolumen mal Umdrehungen pro
Minute) läßt sich nach folgender Gleichung rechnen:
GST = Gesamtspinntiter (dtex = g/10 000 m)
P = Pumpenvolumen (cm³)
U = Umdrehungen pro Minute (min-1)
K = Konzentrationen der Spinnlösung (g/cm³)
A = Abzugsgeschwindigkeit (m/min)
N = Anzahl der Spinnschächte
P = Pumpenvolumen (cm³)
U = Umdrehungen pro Minute (min-1)
K = Konzentrationen der Spinnlösung (g/cm³)
A = Abzugsgeschwindigkeit (m/min)
N = Anzahl der Spinnschächte
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich,
hochschrumpffähige Spinnkabel mit einem Bandgewicht von
z. B. 1000 000 dtex (zusammengefaßt aus einer Vielzahl von
Spinnschächten) und mehr, z. B. bis 1500 ktex, mit so
niedrigem Gehalt an Restlösungsmittel zu erzeugen, daß
nach der Heißverstreckung und dem anschließenden Kräuselprozeß,
der bei maximal 100°C, vorzugsweise 70°C,
durchgeführt wird, der Restlösungsmittelgehalt in der
fertigen Faser bzw. im Endloskabel deutlich unter
2 Gew.-%, vorzugsweise unter 1 Gew.-% liegt, ohne daß
das Spinngut mit einem flüssigen Extraktionsmittel für
das Spinnlösungsmittel in Berührung gekommen ist, sieht
man von den Wasseranteilen der Spinnpräparation ab. Die
erfindungsgemäß erhaltenen Fäden weisen Faserfestigkeiten
von 1,5 cN/dtex, vorzugsweise 2,0 cN/dtex, und
mehr auf.
Insgesamt läßt das neue Verfahren durch seine spezifische
Kombination der Verfahrensschritte: Spinnen+Präparieren,
spannungsarmer Dämpfen unter Entfernen des
Spinnlösungsmittels, Strecken (Trockenverstrecken),
(Stauch-)Kräuseln, Kühlen und Schneiden, eine außerordentlich
verbesserte Herstellung von Hochschrumpf(HS)-
Acrylfasern mit verbesserten Eigenschaften und Charakteristiken
zu.
Seitens des Trockenspinnverfahrens besteht keine Beschränkung
hinsichtlich des Lösungsmittelgehaltes der
Fäden, die den Spinnschacht verlassen, was rationelle
und schnelle Spinnverfahren zuläßt.
Der Präparationsauftrag, der bei HS-Acrylfasern üblicherweise
bei 2 bis 5 Gew.-% liegen muß, kann erheblichst
in der Menge reduziert werden und kann unter
1 Gew.-%, üblicherweise unter 0,5 Gew.-% und bevorzugt
noch unter 0,4 Gew.-% an Präparationsmittelauftrag (ohne
Wasser) liegen.
Durch die Entfernung der Spinnlösungsmittelreste durch
Heißluft, vorzugsweise jedoch durch Dämpfen mit überhitztem
Wasserdampf im Gegenstrom (z. B. unter Verwendung
einer Vorrichtung nach EP-A 1 68 582) werden Fäden
(Kabel), selbst Kabel mit sehr hohen Bandgewichten von
100 ktex, welche außerordentlich kleine Restlösungsmittelgehalte,
nach dieser Behandlung aufweisen, erhalten.
Derartige Fäden/Fasern weisen deshalb eine dichte, kompakte,
praktisch vakuolenfreie Struktur auf, besitzen
eine im wesentlichen glatte Oberfläche und sind auch bei
Kochen oder Dampfbehandlung praktisch vakuolenstabil.
In dieser stabilen, kompakteren Form lassen sie sich
auch effektiver und besser verstrecken, z. B. bei Streckverhältnissen
von 1 : 2 bis 1 : 4 (Streckverhältnisse 1 : 4
entsprechen 400% Verstreckung, d. h. Verstreckung der
ursprünglichen Länge um 300%). Derartige Streckverhältnisse
von bevorzugt 1 : 2,5 bis 1 : 4, insbesondere 1 : 3
bis 1 : 4 lassen sich in der Praxis bei Hochschrumpffasern
sonst nicht einstellen, ohne andere Werte deutlich negativ
zu beeinflussen. Die resultierenden Faserfestigkeiten,
insbesondere bei höheren Streckverhältnissen,
liegen deutlich höher (z. B. 2,0 cN/dtex) als bei üblichen
HS-Fasern (z. B. 1,5-1,7 cn/dtex). Die Strecktemperaturen
sind für die HS-Fasern nach oben zu begrenzen
( 120°C Bandtemperatur), damit der Schrumpf bestehen
bleibt.
Die praktisch lösungsmittelfreien Fäden/Fasern, welche
auch praktisch trocken sind (z. B. 1 Gew.-% Wasser),
lassen sich auch trocken kräuseln, wodurch eine beständigere
Kräuselung als bei Lösungsmittel und/oder höhere
Wassergehalte enthaltenen Fasern erzielt wird.
Derartige trocken gekräuselte, nicht zu hoch präparierte,
praktisch feuchtefreie Fasern lassen sich in der
Sekundärspinnerei zu Garnen mit höherer Verarbeitungsgeschwindigkeit
und besseren Garnausbeuten verarbeiten.
Die nach den Verfahren anfallenden, wenig Präparation
enthaltenden, praktisch trockenen Fasern sind
unbegrenzt lagerfähig und zeigen auch nach einjähriger
Lagerzeit bei erhöhten Temperaturen noch die volle Entwicklung
des Hochschrumpfes. Dies war mit den bisherigen
Hochschrumpftypen, die z. B. 2-3 Gew.-% Präparation und
3-7 Gew.-% Feuchte enthielten, nicht der Fall. Dadurch
verbot sich z. B. bisher der Versand von HS-Fasern in
Containern o. ä. in Ländern, wo während des Transportes
die Temperaturen anstiegen. Diese Beschränkung der
Lager- und Transportbedingung entfällt für die neuen,
erfindungsgemäßen Hochschrumpffasern.
Als Acrylnitrilpolymerisate sind alle, zu sogenannten
Acrylfasern, bzw. Modacrylfasern verspinnbaren Acrylnitrilhomo-
und -copolymerisate geeignet, vorzugsweise
Acrylnitrilcopolymerisate mit mindestens 85 Gew.-%
Acrylnitrileinheiten. Die Polymerisate sind bekannt.
Wesentlich für das erfindungsgemäße Verfahren ist unter
anderem, daß das Spinngut, d. h. das Spinnkabel, das den
Spinnschacht verläßt, in noch heißem Zustand, vorzugsweise
am Ende des Spinnschachtes, entweder innerhalb
oder unmittelbar hinter dem Spinnschacht, mit einer
Präparation zu benetzen, die ein Gleitmittel und ein
Antistatikum enthält, um einen guten Bandschluß für die
Aufgabe auf eine Konditioniervorrichtung zu erhalten und
eine Abkühlung zu vermeiden. Das aufgebrachte Gleitmittel
erlaubt nach der erfindungsgemäßen Dämpfung eine
einwandfreie Verstreckung, selbst dicker Kabel von
100 000 dtex und mehr. Die Präparation kann auch Wasser
als Bestandteil enthalten, jedoch ist darauf zu achten,
daß das Kabel nicht über ca. 10 Gew.-% Feuchte aufnimmt,
weil dieses Wasser den zu kondensierenden lösungsmittelbeladenen
Dampf der Konditioniervorrichtung unnötigerweise
verdünnt und zusätzliche Rückgewinnungskosten verursacht.
Die Präparationsmenge wird dabei vorzugsweise
sehr niedrig gehalten.
Als geeignete Gleitmittel kommen übliche Substanzen,
z. B. Glykole, deren Derivate, Silikonöle, Polyethersiloxane,
ethoxylierte Fettsäuren, -alkohole, -ester,
-amide, -alkylethersulfate sowie deren Mischungen in
Frage.
Die Präparation kann als Antistatikum ein entsprechendes
handelsübliches Präparat enthalten, beispielsweise eine
übliche kationaktive, anionenaktive oder nichtionogene
Verbindung, wie einen langkettigen ethoxylierten, sulfierten
oder neutralisierten Alkohol. Zweckmäßigerweise
hat die Präparation eine Temperatur von 50 bis 90°C, um
eine Abkühlung der heißen Fadenschar zu verhindern.
Die von einer Spinnmaschine mit beispielsweise 60 Spinnschächten
ersponnenen Schachtbändchen, zusammengefaßt
zu einem Band-Gesamttiter von 100 000 dtex und mehr
werden auf diese Weise präpariert, gebündelt und über
einem Abzugsorgan spannungsarm oder spannungslos
einem dampfdicht geschlossenen Siebbanddämpfer zugeführt.
Dort wird spannungslos (oder spannungsarm) mit
überhitztem Dampf von 105 bis 150°C und Verweilzeiten
von 1 bis 15 Minuten, je nach Durchsatzmenge und Belegdichte,
das Restlösungsmittel, z. B. Dimethylformamid,
dampfförmig ausgetrieben, und das nahezu lösungsmittelfreie
Spinngut über ein temperierbares Galettenstreckwerk
(vorzugsweise Streckseptett) auf Strecktemperatur
eingestellt. Als zweiter Klemmpunkt dient ein zweites
ebenfalls temperierbares Galettenstreckwerk (vorzugsweise
Streckseptett), wobei durch entsprechend höher
eingestellte Geschwindigkeit die Verstreckung des Kabels
erfolgt.
Die Entfernung des Spinnlösungsmittels, beispielsweise
DMF, aus dem Spinnkabel wird vorteilhafterweise in einer
dampfdichten Konditioniervorrichtung mit umlaufenden
Siebband und mindestens zweistufig überhitztem Dampf von
105 bis 150°C (spannungsarm oder spannungslos) vorgenommen,
wie sie in der DE 34 18 942 A1 beschrieben ist. Die
Behandlung erfolgt vorzugsweise gegenläufig zur Förderrichtung
des Kabels durch Eintragen von Frischdampf am
Ende des Dämpfers, wobei der (zunehmend lösungsmittelhaltige)
Dampf in einer Reihe hintereinander angeordneter
Dämpferkammern dem Faserkabel entgegenströmt, in einzelnen
Kammern jeweils durch Ventilatoren abgesaugt und
nach Durchleiten über Nacherhitzer im überhitzten
Zustand wieder mehrfach durch das Fadenkabel über dem
Siebband geleitet wird. Ein Teil des lösungsmittelbeladenen
Dampfes wird jeweils aus den Teil-Dämpfkammern
entnommen. Eine geeignete Vorrichtung dieser Art wird
beispielsweise in der EP 1 68 582 A2 beschrieben. Weitere
geeignete Vorrichtungen sind in der DE 34 18 942 A1
beschrieben.
Die Restlösungsmittel-Entfernung aus dem Spinngut erfolgt spannungsarm
oder spannungslos. Die Verwendung einer
Konditioniervorrichtung zur spannungsarmen Spinngut-
Dämpfung wirkt als ein zusätzlicher Puffer bei Störungen
im erfindungsgemäß beschriebenen Kontiverfahren.
Wird die Entfernung des Spinnlösungsmittels mit Heißluft
anstelle von überhitztem Dampf durchgeführt, so hat sich
der Zusatz von 0,1 Gew.-% an Ethylendiamintetraessigsäure,
bezogen auf den Feststoffgehalt, zur Spinnlösung,
gemäß DE 34 18 943 A1 zur Rohtonstabilisierung sehr gut
bewährt.
Für das erfindungsgemäße Verfahren lassen sich die beim
Trockenspinnprozeß üblichen Geschwindigkeiten von ca.
150 bis 500 m/min ohne weiteres anwenden. Die Streckgrade
liegen vorzugsweise zwischen 200 bis 400% und es
werden vorzugsweise maximale Endgeschwindigkeiten von
300 bis 1200 m/min erzielt, die technisch im kontinuierlichen
Verfahren noch beherrschbar sind.
Die Kräuselung wird vorzugsweise in einer Stauchkammer
durchgeführt. Bei Produktionsgeschwindigkeiten oberhalb
200 m/min wird vorzugsweise eine besondere Form der
Stauchkammer verwendet, wie sie in der DE-OS 36 31 905
beschrieben wird. Das gekräuselte
Kabel wird anschließend zu Stapelfasern geschnitten
und in Ballen gepreßt.
Das Verfahren ist insbesondere für die Herstellung
kleiner Partiegrößen, z. B. von spinngefärbten Fäden und
Fasern durch Zusatz von löslichen Farbstoffen, insbesondere
kationischen Farbstoffen oder Pigmenten zur
Spinnlösung, geeignet, weil durch die kontinuierliche
Fahrweise in der Nachbehandlung wesentlich weniger Anfahr-
und Abfahrmaterial anfällt.
Auch die Lösungsbereitung läßt sich ohne Mühe in das
kontinuierliche Verfahren integrieren, wobei konventionelle
Lösungsbereitungen oder insbesondere das folgende
Verfahren Verwendung finden:
Zunächst wird bei Raumtemperatur aus dem Spinnlösungsmittel,
dem Polymeren und gegebenenfalls einem Nichtlösungsmittel
für das Polymer, das mit dem Spinnlösungsmittel
mischbar ist, beispielsweise Wasser in einer
Menge von 20 bis 20 g pro 100 g Polymer, eine Suspension
hergestellt. Diese Suspensionen wird auf eine Temperatur
aufgeheizt, die mindestens 30 und höchstens 60°C über
den Temperaturen liegt, bei der die Suspension optisch
homogen wird und über dem Siedepunkt des Spinnlösungsmittels
liegt, also eine Lösung entsteht, 1 bis 15
Minuten bei dieser Temperatur gehalten und danach unmittelbar
der Verspinnung zugeführt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird eine
Lösungspolymerisation im verwendeten Spinnlösungsmittel,
z. B. Dimethylformamid, vorgeschaltet, so daß nach entsprechender
Aufkonzentration und Monomerentfernung über
Dünnschichtverdampfer erstmals ein kontinuierlich
arbeitendes Verfahren zur Herstellung von hochschrumpffähigen
Acrylfasern nach einem Trockenspinnprozeß mit
höchstmöglichen Automatisierungsgrad erreicht wird, ohne
daß wäßrige, lösungsmittelhaltige Bäder (z. B. Streckböden
oder Waschflüssigkeiten) aufgearbeitet werden
müssen.
Ein großer Vorteil des Verfahrens besteht darin, daß
kein Waschprozeß mehr erforderlich ist, was dazu führt,
daß auch der bisher nach dem Waschen notwendige Trockenprozeß
wegfällt.
die erfindungsgemäß erhaltenen Fasern besitzen eine
Dichte von über 1,170 g/cm³ und sind vakuolenstabil. Da
das Hochschrumpfkabel ferner im trockenen Zustand gekräuselt
werden kann, wird auf eine außerordentlich hohe
Haftung und eine sonst für Acrylhochschrumpffasern nicht
bekannte sehr hohe Kardiergeschwindigkeit, in der Regel
über 100 m/min, in der Sekundärspinnerei erzielt. Ein
weiterer Vorteil der Trockenhitzeverstreckung ist auch
die sehr gute Stapelverteilung mit extrem niedrigen
Kurz- und Langfaseranteilen. All diese Vorteile sind bei
herkömmlichen Verfahren zur Herstellung von Hochschrumpffasern
infolge zwischengeschalteter Waschprozesse
zur Spinnlösungsmittelentfernung nicht erzielbar.
Die Viskosität in Kugelfallsekunden, gemessen bei 100°C,
wurde nach der Methode von K. Jost, Rheologica Acta,
Band 1 (1958), Seite 303, bestimmt. Es gilt dabei die
Umrechnungsformel: 1 Kugelfallsekunde entspricht
4,37 dPa·s.
Sämtliche Temperaturen, die im Zuge des kontinuierlichen
Herstellprozesses von Acrylfasern ab der Spinnmaschine
erfaßt wurden, sind mit dem Strahlungsthermometer KT 15
(Hersteller: Fa. Heimann GmbH, D 6200 Wiesbaden) berührungslos
gemessen worden.
Die folgenden Beispiele dienen der weiteren Erläuterung
der Erfindung, ohne sie jedoch einzuschränken. Alle
Teil- und Prozentangaben beziehen sich, falls nicht
anders vermerkt, auf das Gewicht.
700 kg Dimethylformamid (DMF) werden in einem Kessel bei
Raumtemperatur unter Rühren mit 300 kg eines Acrylnitrilcopolymerisates
vom K-Wert 81, aus 93,6% Acrylnitril,
5,7% Acrylsäuremethylester und 0,7% Natriummethallylsulfonat,
vermischt. Die Suspension wird über
eine Zahnradpumpe in einen mit einem Rührwerk versehenen
Spinnkessel gepumpt. Dann wird die Suspension in einem
doppelwandigen Rohr mit Dampf von 4,0 bar erhitzt. Die
Verweilzeit im Rohr beträgt 5 Minuten. Die Spinnlösung,
welche am Rohrausgang eine Temperatur von 138°C aufweist
und eine Viskosität von 19 Kugelfallsekunden, gemessen
bei 100°C besitzt, wird nach Verlassen der Aufheizvorrichtung
auf 90°C abgekühlt, filtriert und direkt einer
Spinnanlage mit 60 Spinnschächten zugeführt.
Die Spinnlösung wird aus 550-Lochdüsen, Düsenlochdurchmesser
0,2 mm, mit einer Abzugsgeschwindigkeit von
200 m/min und einem Spinnverzug von 8,8 trocken versponnen.
Die Schachttemperatur liegt bei 180°C und die
Lufttemperatur beträgt 320°C. Die durchgesetzte Luftmenge
beträgt 35 m³/h für jeden Schacht.
Das Spinngut vom Gesamttiter 319.200 dtex, welches noch
einen Restlösungsmittelgehalt von 12,7 Gew.-%, bezogen
auf den Feststoffgehalt, besitzt, wird innerhalb der
Spinnschächte ca. 50 mm vor der unteren Spinnschachtenden
entfernt über zwei höhenversetzt einander gegenüberstehenden
Schlitzdüsen, wie sie der deutschen
Patentanmeldung P 35 15 091.2 der Anmelderin beschrieben
sind, mit einer 80 bis 90°C warmen, wäßrigen, ölhaltigen,
antistatischen Präparation derart benetzt, daß der
Ölgehalt der Fäden 0,19 Gew.-%, der Gehalt an Antistatikum
0,05 Gew.-% und die Feuchte 1,4 Gew.-%, bezogen
auf den Faserfeststoffgehalt, ausmacht. Dann wird das
warme Kabel über eine Eintäfelvorrichtung einer dampfdichten
Konditioniervorrichtung mit einem umlaufenden
endlosen Siebband zugeführt. Das gefaltete Kabel wird
mit überhitztem Dampf von 120°C behandelt (vgl. EP 1 68 582 A2).
Die Verweilzeit im Dämpfer beträgt 15 Minuten.
Die eingespeiste Dampfmenge betrug 96 kg/h bei einem
berechneten Faserkabeldurchsatz von 383 kg/h, so daß
sich ein spezifischer Dampfverbrauch von 0,25 kg Dampf
pro kg Faserkabel einstellte. Dann wurde das warme
Kabel, welches noch einen Restlösungsmittelgehalt von
0,45 Gew.-% an DMF aufweist, über eine Kühlzone geschickt,
durch die Luft von Raumtemperatur durchgesaugt
wurde und über eine auf 110°C beheiztes Streckseptett zur
Temperaturangleichung gefahren. Das Kabel nahm dabei
eine Bandtemperatur von 95°C, gemessen mit dem Strahlungsthermometer
KT 15 (Hersteller Fa. Heimann GmbH, D-
6200 Wiesbaden) an. Das Kabel wurde um 270% verstreckt,
wobei als zweiter Klemmpunkt ein Streckseptett mit
temperierbaren Walzen diente. Die Bandtemperatur nach
dem Streckvorgang betrug 36°C. Unmittelbar hierauf wurde
das verstreckte Kabel einer Stauchkammer zugeführt, wie
sie in der DE-OS 36 31 905
der Anmelderin beschrieben ist, wobei die Öffnung des
Kräuselkammeraustritts größer ist, als die Öffnung des
Kräuselkammereintritts nach den Einzugswalzen.
Die Stauchkammer ist in einem kurzen Siebbanddämpfer
dampfdicht integriert. In diesem wird das gekräuselte
Faserkabel mit umgewälzter Luft von Raumtemperatur
behandelt und anschließend zu hochschrumpffähigen
Stapelfasern von 75 mm Länge geschnitten und einer
Packpresse zugeführt.
Die auf diese Art und Weise in einem kontinuierlichen
Prozeß hergestellten hochschrumpffähigen Acrylfasern
haben einen Einzelfaserendtiter von 3,3 dtex. Der Faserkochstrumpf,
ermittelt in kochendem Wasser, beträgt
46,5%. Die Dichte vor dem Kochen liegt bei 1,188 g/cm³
und nach dem Kochen bei 1,178 g/cm³. Die Faserfestigkeit
beträgt 2,0 cN/dtex und die Faserdehnung 27%. Die
Fasern sind vakuolenstabil und besitzen eine fast glatte
strukturlose Faseroberfläche. Die Fasern ließen sich auf
einer Hochleistungskarde mit 100 m/min verarbeiten. Der
Kurz- bzw. Langfaseranteil im Stapeldiagramm liegt unter
2%. Die praktisch trockenen Fasern sind lagerstabil und
zeigen auch nach Verweilzeiten bis zu 1 Jahr bei Temperaturen
bis 40°C unveränderte Hochschrumpf-Charakteristik.
In der beiliegenden Tabelle I ist für Spinngut vom gleichen
Gesamttiter 319.200 dtex für verschiedene Bandtemperaturen
und Streckgrade das Schrumpfverhalten wiedergegeben.
Die Herstellung der Hochschrumpffasern entsprach
ansonsten den Angaben von Beispiel 1.
Wie man der Tabelle entnehmen kann, wird nur bei Streckgraden
bis zu 400% und Bandtemperaturen bis 120°C ein
Faserhochstrumpf über 35% erzielt. Bei sehr niedrigen
Bandtemperaturen, z. B. bei 80°C, wird das Spinngut nur
kalt verdehnt. Es kommt häufig zu Aufläufern und Abrissen
im Streckbereich. In allen Fällen wird wiederum eine
Dichte von größer als 1,170 g/cm³ vor und nach dem
Kochen gefunden.
Eine Suspension, gemäß Beispiel 1, wird im Spinnkessel
mit 1,18 Gew.-%, bezogen auf Feststoff, des roten
Farbstoffes der Formel:
und 0,11 Gew.-%, bezogen auf Feststoff, des gelben
Farbstoffes der Formel:
zur Erzielung eines karminroten Farbtones versetzt und
dann, wie im Beispiel 1 beschrieben, erhitzt, in eine
Spinnlösung überführt und zu karminroten Hochschrumpffasern
versponnen und nachbehandelt. Die Hochschrumpffasern
haben einen Einzelfaserendtiter von 3,4 dtex. Der
Faserkochschrumpf betrug 45,9%. Die Dichte der karminroten
Hochschrumpffasern vor dem Kochen liegt bei
1,180 g/cm³ und nach dem Kochen bei 1,172 g/cm³. Die
Faserfestigkeit beträgt 1,9 cN/dtex und die Faserdehnung
33%. Die Fasern ließen sich auf einer Hochleistungskarde
mit 100 m/min verarbeiten.
Eine Suspension, gemäß Beispiel 1, wurde mit 0,04 Gew.-%
Ruß, bezogen auf Feststoff, 0,02 Gew.-% Pigmentrot und
0,09 Gew.-% Pigmentgelb zur Erzielung eines beigen Farbtones
versetzt und, wie in Beispiel 1 beschrieben, erhitzt,
in einer Spinnlösung überführt und nachbehandelt.
Verstreckt wurde jedoch 1 : 0,4-fach bei einer Bandtemperatur
von 100°C. Die beigefarbenen Hochschrumpffasern
vom Einzelendtiter 2,2 dtex besitzen einen Kochschrumpf
von 36,4%. Die Faserfestigkeit liegt bei 2,8 cN/dtex
und die Dehnung bei 22%. Die Dichte beträgt 1,185 g/cm³
vor dem Kochen und 1,178 g/cm³ nach dem Kochen. Die
Fasern ließen sich auf der Hochleistungskarde wiederum
mit 100 m/min verarbeiten.
Spinngut vom Gesamttiter 319.200 dtex nach Beispiel 1,
welches zusätzlich 0,1 Gew.-% an Ethylendiamintetraessigsäure,
bezogen auf den Feststoffgehalt, an Rohtonstabilisator
enthielt und noch einen Restlösungsmittelgehalt
von 12,7 Gew.-%, bezogen auf den Feststoffgehalt,
besitzt, wird jedoch in der dampfdichten Konditioniervorrichtung
mit Heißluft von 200°C anstelle von überhitztem
Dampf behandelt. Die Verweilzeit im Dämpfer
beträgt 15 Minuten. Die eingesetzte Luftmenge betrug
145 kg/h bei einem berechneten Faserkabeldurchsatz von
383 kg/h. Das warme Kabel, welches noch einen Restlösungsmittelgehalt
von 0,85 Gew.-% an DMF aufweist, wurde
dann, wie in Beispiel 1 dargelegt, zu hochschrumpffähigen
Stapelfasern von 75 mm Schnittlänge weiterverarbeitet.
Der Einzelfaserendtiter, der auf diese Art und Weise in
einem kontinuierlichen Prozeß hergestellten hochschrumpffähigen
Acrylfasern, betrug 3,4 dtex. Der
Faserkochschrumpf beträgt 45,9%. Die Dichte vor dem
Kochen liegt bei 1,185 g/cm³ und nach dem Kochen bei
1,177 g/cm³. Die Faserfestigkeit beträgt 1,9 cN/dtex und
die Faserdehnung 31%. Die Fasern sind vakuolenstabil
und besitzen eine nahezu glatte, strukturlose und
riefenfreie Faseroberfläche. Die Fasern ließen sich auf
einer Hochleistungskarde mit 100 m/min verarbeiten.
Claims (9)
1. Kontinuierliches Trockenspinn- und Nachbehandlungsverfahren
zur Herstellung von hochschrumpffähigen
Fäden und Fasern aus Acrylnitrilpolymerisaten mit
mindestens 40 Gew.-% Acrylnitrileinheiten und einem
Kochschrumpf von 35% durch Verspinnen einer
Spinnlösung des Polymerisates in einem Spinnschacht,
Verdampfen mindestens eines Teils des
Spinnlösungsmittels im Spinnschacht, Präparieren,
Verstrecken, Restlösungsmittel-Entfernung aus dem
Spinngut, Kräuseln und gegebenenfalls Schneiden,
in kontinuierlicher Arbeitsweise, wobei eine Spinnlösung
versponnen wird, deren Viskosität bei 100°C
10 bis 60 Kugelfallsekunden beträgt, die Fäden im
Spinnschacht oder unmittelbar nach Verlassen des
Spinnschachtes mit einer Präparation versehen
werden, die ein Gleitmittel und ein Antistatikum
enthält und den Fäden einen Feuchtegehalt von
maximal 10 Gew.-%, bezogen auf Faserfeststoffgehalt,
verleiht, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) der Spinnverzug des Verfahrens 1, vorzugsweise 2 ist,
- b) der Gehalt an Spinnlösungsmittel in den Fäden bis 60 Gew.-% beträgt,
- c) die Fäden vor dem Verstrecken spannungslos oder spannungsarm durch Behandlung mit überhitztem Dampf von 105 bis 150°C oder mit Heißluft von mindestens 200°C bei einer Verweilzeit von mindestens 3 Minuten von Restlösungsmitteln befreit,
- d) die Streckverhältnisse von 1 : 2 bis 1 : 4 betragen,
- e) und die Fäden während des gesamten Verfahrens mit keiner weiteren Extraktionsflüssigkeit für das Spinnlösungsmittel in Kontakt bringt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spinnlösung eine Viskosität von 15 bis 50
Kugelfallsekunden bei 100°C aufweist, der Spinnverzug
des Verfahrens 2-12, der restliche Lösungsmittelgehalt
der Fäden nach der Behandlung mit überhitztem
Dampf maximal 1 Gew.-%, das Verstreckverhältnis
1 : 2,5 bis 1 : 4,0 beträgt und die Kräuselung
bei Temperaturen 100°C durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spinnlösungsherstellung in den
kontinuierlichen Prozeß eingebunden wird und daß
die Spinnlösung gegebenenfalls direkt durch Lösungspolymerisation
im verwendeten Spinnlösungsmittel
hergestellt wird.
4. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man der Spinnlösung lösliche Farbstoffe
oder Pigmente zusetzt und spinngefärbte
Fäden und Fasern erzeugt.
5. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß man das kontinuierliche Verfahren mit
Kabelstärken von mindestens 100 000 dtex ausführt.
6. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß man im Falle der Spinnlösungsmittelentfernung
mit Heißluft maximal 0,2 Gew.-% an
Ethylendiamintetraessigsäure, bezogen auf den Feststoffgehalt,
als Rohtonstabilisator zur Spinnlösung
zusetzt.
7. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß man die Kräuselung mit einer Stauchkammer
durchführt, wobei die Öffnung des Kräuselkammeraustrittes
größer ist, als die Öffnung des
Kräuselkammereintrittes.
8. Hochschrumpffähige Acrylfasern und -fäden, hergestellt
nach Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Kochschrumpf von mindestens
35%, eine Faserfestigkeit von mindestens
1,8 cN/dtex, vorzugsweise 2,0 cN/dtex und eine
Faserdichte von mindestens 1,170 g/cm³, vorzugsweise
von 1,178 g/cm³ (vor dem Kochen), aufweisen.
9. Hochschrumpffähige Acrylfasern und -fäden nach
Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine
strukturlose, nahezu glatte Faseroberfläche, einen
Präparationsgehalt von 0,5 Gew.-% und eine Restfeuchte
1,5 Gew.-%, bevorzugt 1,0 Gew.-% besitzen.
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Publications (2)
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