DE3630050A1 - Schlossschlitten fuer flachstrickmaschinen - Google Patents
Schlossschlitten fuer flachstrickmaschinenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen
Schloßschlitten für Flachstrickmaschinen nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Derartige Schloßschlitten sind bspw. aus einer nicht
vorveröffentlichten Patentanmeldung der Anmelderin (P 86 ...)
und der DE-OS 32 45 230 bekannt. In beiden Fällen ist die
Unterplatte mit der Oberplatte starr verbunden, wobei im
ersteren Falle die Oberplatte über eine in eine Steuerkurve
einer Kulissenplatte eingreifende Kulissenrolle von der
angetriebenen Kulissenplatte hin und her bewegt wird, während
im anderen Falle die Oberplatte des Abzugsteils von einer
Zahnstange entgegen der Wirkung einer Zugfeder in
Abzugspositionsrichtung bewegt wird. Diese starre Verbindung
zwischen dem betreffenden Betriebselement und dem Abzugsteil
besitzt neben dem Vorteil einer Zwangsführung und einer
ausreichenden Kraftbeaufschlagung beim Verstellen des
Abzugsteils in eine der Abzugspositionen den Nachteil, daß eine
Verstellung während des Hubs des Schloßschlittens zu Störungen
führen kann, wenn bspw. eine der Nadeln schwergängig ist, wenn
durch Knoten und/oder Verdickungen im Gestrick die
Kulierbewegung einzelner Nadeln nicht richtig möglich ist oder
wenn dabei durch außergewöhnlichen Zug auf das Garn dieses
überbeansprucht wird. Dies kann zu Nadel- und/oder Garnbrüchen
oder zur Überlastung des Stellmotors für das oder die
Abzugsteile führen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß
beim Verstellen der Abzugsposition der Übergang von festerer
zu loserer Masche zu abrupt ist, was sich nachteilig auf das
Aussehen des Gestrickes auswirkt und u.U. auch zu Garnbrüchen
führen kann.
Aus der DE-PS 33 10 671 und der DE-OS 30 50 591 ist
demgegenüber ein Schloßschlitten bekannt, bei dem das
Abzugsteil zwar ebenfalls aus starr miteinander verbundenen
Ober- und Unterplatten besteht, jedoch wird dort das Abzugsteil
in Abzugspositionsrichtung von einer Zugfeder beaufschlagt, die
das Abzugsteil in der betreffenden Abzugsposition gegen das
betreffende Antriebselement drückt. Dies hat jedoch den
Nachteil, daß in der betreffenden Abzugsposition die Kraft der
Zugfeder, die das Abzugsteil in diese Position zieht, am
schwächsten ist, was zu einer Abzugskraft führt, die den
Anforderungen nicht gerecht wird. Mit anderen Worten, die
Abzugskraft kann in der eingestellten Abzugsposition derart
gering sein, daß einzelne Nadeln diese eingestellte
Abzugsposition nach oben verändern. Eine Erhöhung der
Abzugkraft der Feder ist jedoch wegen des damit verbundenen
erhöhten Kraftaufwandes beim Bewegen des Abzugsteils in
Kammgleiche-Position nicht möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen
Schloßschlitten für Flachstrickmaschinen der eingangs genannten
Art zu schaffen, dessen Abzugsteile einerseits für eine
sehr hohe Abzugskraft sorgen, aber andererseits während der
Bewegung in Abzugspositionsrichtung ausreichend elastisch
nachgiebig reagieren.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Schloßschlitten für
Flachstrickmaschinen der eingangs genannten Art die im
Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Erfindungsgemäß ist trotz der starren Antriebsverbindung
zwischen einem Antriebselement und der Oberplatte des
Abzugsteils, die für eine hohe Abzugskraft sorgt, die
Möglichkeit gegeben, daß die Unterplatte, die die Abzugsbahn
aufweist, auf schwergängige Nadeln, Knoten und Verdickungen im
Gestrick und dgl. elastisch nachgiebig reagieren kann, in der
Weise, daß bei einem derartigen Hindernis die Unterplatte
zunächst eine langsamere Bewegung als die zwangsweise
angetriebene Oberplatte ausführt, wobei jedoch die Unterplatte
durch die vorgespannte Verbindung mit der Oberplatte
nachgeführt werden kann. Dies erhöht einerseits die
Zuverlässigkeit, da dadurch mögliche Nadel- und/oder Garnbrüche
ausgeschlossen sind und macht es andererseits möglich, daß bei
einer Änderung der Abzugsposition während des Schlittenhubs ein
fließender Übergang von einer festeren zu einer loseren Masche
möglich ist, was sich nicht nur auf die Schonung des Garns
sondern insbesondere auch auf das Aussehen des betreffenden
Gestrickes vorteilhaft auswirkt. Darüber hinaus ist auch eine
Überlastung des Motors aufgrund einer ansonsten möglichen
Schwergängigkeit des Abzugsteils ausgeschlossen. Dabei ist nach
wie vor sichergestellt, daß während des normalen Betriebes das
Abzugsteil in üblicher Weise verstellt wird, ohne daß eine
Relativbewegung zwischen Unterplatte und Oberplatte auftritt.
Dies bedeutet, daß bspw. während der Schlittenhubumkehr die
Verstellung der Abzugsteile im wesentlichen kraftlos erfolgen
kann, da in diesen Fällen praktisch keine Federbeaufschlagung
vorhanden ist. Dies kann dazu ausgenutzt werden, daß während
der Schlittenhubumkehr der Antriebsmotor aufgrund des
erforderlichen geringeren Drehmoments schneller gedreht werden
kann, als dies während des Schlittenhubs bei Nadelbelastung und
damit aufzuwendendem höheren Drehmoment möglich ist. Dadurch
ist eine Verkürzung der Hubumkehrzeit möglich.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind zum Erreichen der
Relativbewegung zwischen Unterplatte und Oberplatte die
Merkmale des Anspruchs 2 vorgesehen, woraus sich ein relativ
einfacher konstruktiver Aufbau ergibt.
Bei der bisherigen starren Verbindung von Unterplatte und
Oberplatte ist es notwendig, ein genaues Einstellen des
Abzugsteils auf Kammgleiche durch mechanische Nachbearbeitung
vorzunehmen. Dies ist durch die Merkmale des Anspruchs 3
vermieden, da diese Justierung bzw. Einstellung des Abzugsteils
auf die Kammgleiche durch einfaches Verstellen des Anschlags
für das Abzugsteil möglich ist. Diese Justierbewegung wird
dabei zweckmäßiger Weise durch einen konstruktiv einfachen
Aufbau entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 4 vorgenommen.
Je nach der Größe der Nadelteilung und der damit aufzuwendenden
Abzugskraft muß auch die die Unterplatte gegen den Anschlag der
Oberplatte drängende Feder ausgebildet sein, so daß es bei
großer Nadelteilung notwendig sein kann, zwei parallele Federn
vorzusehen. Unabhängig davon jedoch, kann die Feder als
Druckfeder oder als Zugfeder ausgebildet sein, wobei sich im
ersteren Falle ein sehr kompakter Aufbau ergibt. Dabei kann es
zweckmäßig sein, die Vorspannung der Feder einstellbar zu
machen was bspw. bei Druckfedern durch die Merkmale des
Anspruchs 8 erreichbar ist.
Eine gute Führung von Unter- und Oberplatte und eine
problemlose Justierbarkeit der Kammgleiche-Position und der
Federkraft ergibt sich durch die Merkmale des Anspruchs 9.
In vorteilhafter Weise sind die Merkmale des Anspruchs 10
vorgesehen, um einen mechanisch einfachen Aufbau des
Abzugsteils zu erreichen. Dabei ist entsprechend den Merkmalen
des Anspruchs 11 eine einfache Herstellung der einzelnen Teile
des Abzugsteils gewährleistet, während gemäß den Merkmalen des
Anspruchs 12 eine Teilereduzierung erreicht ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher
beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1A, B in schematischer Darstellung die Lage eines vor
und eines nachlaufenden Abzugsteils in
Kammgleiche-Position an einem Schloßschlitten,
wobei die Teilfigur A die Draufsicht auf das eine
Abzugsteil und die Teilfigur B die Unteransicht
des anderen Abzugsteils darstellt,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Teilfigur
1A,
Fig. 3 eine Draufsicht ähnlich der der Teilfigur 1A,
jedoch gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung und
Fig. 4 einen Schnitt ähnlich dem der Fig. 2, jedoch in
einer Abzugsposition und gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung.
Von einem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Schloßschlitten 10
einer Flachstrickmaschine sind zwei V-förmig zueinander
gerichtete Abzugsteile 11 und 12 dargestellt, von denen je nach
Hubrichtung des Schloßschlittens 10 das eine das sich auf
Kammgleiche befindende bzw. eingestellte Abzugsteil und das
andere das sich in einer von vielen Abzugspositionen
befindliche bzw. eingestellte und während des Schlittenhubs
auch verstellbare nachlaufende Abzugsteil ist. Die gegenläufige
Verstellung der Abzugsteile 11, 12 in Richtungen gemäß den
Doppelpfeilen C und D erfolgt in nicht im einzelnen
dargestellter Weise formschlüssig über eine Kulissenrolle 13 an
jedem der Abzugsteile 11, 12, welche beiden Kulissenrollen 13
in eine eine V-förmige Grundform mit einem mittleren und zwei
seitlichen horizontalen Ästen aufweisenden Steuerkurve
eingreifen, die an einer Kulissenplatte vorgesehen ist, welche
in Richtung des Doppelpfeiles E, also horizontal bspw. von
einem Schrittmotor hin und her bewegbar ist, wie dies aus der
eingangs genannten älteren nicht vorveröffentlichten
Patentanmeldung der Anmelderin ersichtlich ist. Zur Hin- und
Herbewegung gemäß den Doppelpfeilen C und D sind die
Abzugsteile 11 und 12 in entsprechend V-förmig angeordneten
Führungsschlitzen 16 und 17 in einer Schloßplatte 18 des
Schloßschlittens 10 gehalten und geführt.
Da die beiden Abzugsteile 11 und 12 einen im wesentlichen
identischen Aufbau besitzen, reicht es aus, eines der
Abzugsteile 11 bzw. 12 zu beschreiben. Die einzige Ausnahme
davon besteht darin, daß bei den symmetrisch zu einer
Mittellinie 19 V-förmig angeordneten Abzugsteilen 11 und 12 die
betreffenden Abzugsbahnen 21 für Füße 22 von Stricknadeln 23
und die betreffenden Arbeitsbahnen 24 spiegelbildlich zur
Symmetrielinie 19 angeordnet sind.
Jedes Abzugsteil 11, 12 besitzt eine Oberplatte 26 auf der
einen oberen Seite 38 der Schloßplatte 18 und eine Unterplatte
27 auf der gegenüberliegenden unteren Seite 39 der Schloßplatte
18. Die Platten 26 und 27 sind in Richtung des Doppelpfeiles C
bzw. D relativ zur Schloßplatte 18 und relativ zueinander
bewegbar. Die Unterplatte 27, die die Nadelfußbahnen 21 und 24
aufweist, ist mit einer Führungsleiste 28, die an ihrer
Oberseite 29 anliegt, verschraubt (Schrauben 31) und mittels
Paßstiften 32 und 33 fixiert. Die Führungsleiste 28 besitzt
eine der Breite des Führungsschlitzes 16 bzw. 17 der
Schloßplatte 18 entsprechende Breite. Die Führungsleiste 28 ist
mit ihrem Mittenbereich 34 ihres etwa rinnenförmigen
Querschnitts im Führungsschlitz 16 bzw. 17 aufgenommen und
besitzt höhenversetzte auskragende Enden 36 und 37, deren
Unterseite in Höhe der oberen Fläche 38 der Schloßplatte 18
angeordnet ist. Jedes dieser Enden 36, 37 ist mit einem
ringförmigen Gleitkörper 41 bzw. 42 über die Paßstifte 32
verbunden, welche Gleitkörper 41, 42 im Führungsschlitz 16 bzw.
17 passend aufgenommen sind und über die das Abzugsteil 11, 12
im Führungsschlitz 16, 17 gleitet und seitlich geführt ist. Auf
der Oberseite der Enden 36 und 37 der Führungsleiste 28 sind
plattenförmige Nutensteine 43 und 44 angeschraubt (Schrauben
46) und mittels der Paßstifte 32 fixiert. Diese Nutensteine 43
und 44 besitzen dieselbe Länge wie die Enden 36 und 37, sind
jedoch breiter als diese.
Die Oberplatte 26, die auf der oberen Fläche 38 der
Schloßplatte 18 aufliegt, ist etwa länglich rechteckförmig und
besitzt an zwei Längsbereichen etwa rechteckförmige innere
Ausnehmungen 47 und 48, in denen die Enden 36 bzw. 37 der
Führungsleiste 28 aufgenommen sind. Die Breite der Ausnehmungen
47 und 48 entspricht etwa denen der Enden 36 und 37, jedoch
sind die Ausnehmungen 47 und 48 länger als die Enden 36 und 37.
Diese inneren Ausnehmungen 47 und 48 gehen in äußere
Ausnehmungen 51 bzw. 52 über, die zwar dieselbe Länge wie die
inneren Ausnehmungen 47 und 48 aufweisen, jedoch breiter sind,
so daß sie die plattenförmigen Nutensteine 43 und 44 aufnehmen
können. Auf diese Weise ist die Unterplatte 27 mittels der
Enden 36 und 37 und der Nutensteine 43 und 44 in den
Ausnehmungen 47, 48 und 51, 52 längs der Doppelpfeile C und D
geführt und mittels der Nutensteine 43 und 44 in einer Richtung
senkrecht dazu gegen Auseinanderfallen gesichert. Die
Oberplatte 26 besitzt darüber hinaus in einem Mittenbereich
eine Bohrung 53, in der über ein Befestigungsstift 54 die
Kulissenrolle 13 gehalten ist.
An demjenigen Ende der Oberplatte 26, das der
Kammgleiche-Position des Abzugsteils 11, 12 zugewandt ist, ist
von den betreffenden Querbegrenzungsflächen 57 der oberen
Ausnehmungen 47 und 51 ausgehend eine Bohrung 56 vorgesehen, in
die eine Druckfeder 58 eingesetzt ist, welche sich einenends am
oberen Nutenstein 43 und dem auskragenden Ende 36 und
anderenends an einer Stellschraube 59 abstützt, die in einer
Gewindebohrung 61 aufgenommen ist, die sich an die
Druckfederaufnahmebohrung 56 anschließt und vom oberen Ende der
Oberplatte 26 aus zugängig ist. Es versteht sich, daß statt der
einen Druckfeder 58 auch zwei parallele Druckfedern vorgesehen
sein können, die auf den Nutenstein 43 drücken, in zwei
parallelen Bohrungen 56 aufgenommen sind und an zwei parallelen
Stellschrauben 59 in Gewindebohrungen 61 andernends anliegen.
Das demgegenüber abgewandte Ende der Oberplatte 26, das der
Abzugsposition des Abzugsteils 11, 12 zugewandt ist, ist mit
einer von der betreffenden Endstirn ausgehenden Gewindebohrung
62 versehen, in die eine Justierschraube 63 eingesetzt ist,
deren Ende in die untere Ausnehmung 48 und 52 ragen kann. Auf
diese Weise wird eine Anschlagfläche 64 des unteren Nutensteins
44 und des anliegenden auskragenden Endes 37 mittels der
Druckfeder 58 oder Druckfedern, die auf den oberen Nutenstein
43 drücken, an die Justierschraube 63 gedrückt. Mit Hilfe der
sicherbaren Justierschraube 63 kann somit die relative Lage der
Unterplatte 27 zur Oberplatte 26 verstellt und damit die
sogenannte Kammgleiche der Unterplatte 27 justiert werden. Mit
der Stellschraube 59 (oder mit den zwei Stellschrauben) kann
die vorspannende Federkraft der Druckfeder 58 (oder der beiden
Druckfedern) eingestellt werden.
Die Wirkung der Abzugsteile 11, 12 ist folgende: Wird das
Abzugsteil 11 über die Kulissenrolle 13 über die formschlüssig
damit verbundene Kulissenplatte aus der Kammgleiche gemäß Fig.
1 in eine in Teilfigur 1A strichpunktiert dargestellte
Abzugsposition nach unten verfahren, so kann, da der Antrieb
auf die Oberplatte 26 wirkt, die Unterplatte 27, über deren
Abzugsbahn 21 die Nadeln kuliert werden, aufgrund der
speicherartigen Wirkung der Druckfeder 58 elastisch nachgiebig
nachfolgen, wobei am Ende der Bewegung in die betreffende
Abzugsposition die ursprüngliche, in den Fig. 1 und 2
dargestellte Relativlage von Ober- und Unterplatte 26, 27
aufgrund der eingestellten Kraft der Druckfeder 58 wieder
eingenommen wird.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel eines
Abzugsteils 11′ unterscheidet sich von dem Abzugsteil 11 der
Fig. 1 und 2 lediglich darin, daß statt der Druckfeder oder
Druckfedern 58 und der zugeordneten Stellschraube oder
Stellschrauben 59 zwei parallele außen liegende Zugfedern 71
und 72 vorgesehen sind, die mit ihrem einen Ende an einer
Auskragung 73 bzw. 74 angreifen, die beidseitig am oberen
Nutenstein 43′ befestigt sind und oberhalb der Oberfläche der
Oberplatte 26 über deren Seitenrand hinausragen. Das jeweils
andere Ende der Zugfedern 71, 72 greift an einer Schraube 76,
77 an, die seitlich am unteren Ende der Oberplatte 26
eingeschraubt ist. Zur Verstellung der Federkraft der Zugfedern
71, 72 kann bspw. deren Ende exzentrisch an der Schraube 76, 77
angreifen. Durch die seitliche Verlagerung der Federn als
Zugfedern 71, 72 kann das obere Ende der Oberplatte 26 verkürzt
sein. Die weiteren Elemente dieses Abzugsteils 11′ entsprechen
denen des Abzugsteiles 11 bzw. 12, so daß sie mit denselben mit
einem Strich versehenen Bezugsziffern in Fig. 3 eingezeichnet
sind. Es versteht sich, daß zu diesem Abzugsteil 11′ ein dem
Abzugsteil 12 entsprechendes komplementäres Abzugsteil
vorhanden ist.
Das in Fig. 4 dargestellte Abzugsteil 111 entspricht vom
grundsätzlichen Aufbau her dem Abzugsteil 11 der Fig. 1 und 2
und dem Abzugsteil 11′ der Fig. 3, d.h., es besitzt eine mit
einer Kulissenrolle 113 versehene Oberplatte 126 und eine dazu
relativ bewegbare Unterplatte 127. Der wesentliche Unterschied
bei diesem Abzugsteil 111 besteht in der Ausbildung der
Unterplatte 127, die die Nadelbahnen 121 und 124 aufweist.
Diese Unterplatte 127 ist mit ihrer Führungsleiste 128 und
ihren Nutensteinen 143 und 144 einschließlich zwischen diesen
und der Führungsleiste 128 angeordneten Verbindungsstegen 149
und 150 einstückig ausgebildet. Die mit den Nutensteinen 143
und 144 versehene Führungsleiste 128 besitzt dabei im
Querschnitt eine etwa U-Form. Zur Montage der mit der
Führungsleiste 128 und den Nutensteinen 143, 144 einstückigen
Unterplatte 127 mit der Oberplatte 126 sind die inneren
Ausnehmungen 147 und 148 der Oberplatte 126 an dem der
Justierschraube 163 zugewandten Ende zu Einführungsöffnungen
167 bzw. 168 vergrößert, die damit eine der äußeren Ausnehmung
151 bzw. 152 entsprechende Breite aufweisen. Dadurch können die
Nutensteine 143 und 144 durch diese Einführungsöffnungen 167
und 168 in die äußeren Ausnehmungen 151 und 152 gebracht
werden. Entsprechend ist die Oberplatte 126 mit einer
Druckfeder 158 und einer Stellschraube 159 versehen. Zum Halten
der Nutensteine 143 und 144 innerhalb der äußeren Ausnehmung
151 und 152 in der Oberplatte 126 besitzt die Justierschraube
163 eine solche Länge, daß sie in jedem Falle die Länge der
Einführungsöffnung 168 überragt. Dies bedeutet, daß die
Justierschraube 163 erst nach dem Ineinandersetzen von
Unterplatte 127 und 126 eingeschraubt werden kann. Die weiteren
Elemente dieses Abzugsteils 111, die den Elementen des
Abzugsteils 11 der Fig. 1 und 2 entsprechen, sind demgemäß mit
einer entsprechenden Bezugsziffer gemäß Fig. 2, jedoch im
Hunderterbereich versehen. Es versteht sich, daß auch diesem
Abzugsteil 111 ein dem Abzugsteil 112 entsprechendes
komplementäres Abzugsteil zugeordnet ist.
Claims (12)
1. Schloßschlitten für Flachstrickmaschinen, mit mindestens je
einem vor- und nachlaufenden Abzugsteil, das eine
angetriebene Oberplatte und eine eine Abzugsbahn
aufweisende Unterplatte aufweist, die an entgegengesetzten
Seiten einer Schloßplatte angeordnet sind, in welcher in
einem Führungsschlitz das Abzugsteil zwischen einer
Kammgleiche-Position und mehreren Abzugspositionen bewegbar
geführt ist, wobei die angetriebene Oberplatte mit einem
Antriebselement zumindest in Abzugspositionsrichtung starr
verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberplatte
(26, 26′, 126) und die Unterplatte (27, 27′, 127) des
Abzugsteils (11, 12, 11′, 111) in dessen Längsrichtung
relativ zueinander bewegbar und zur Einnahme einer
Grundstellung vorgespannt sind, derart, daß eine
Relativbewegung von Ober- und Unterplatte nur bei einer
Verstellbewegung der Oberplatte zu einer der
Abzugspositionen hin durchführbar ist.
2. Schloßschlitten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Unterplatte (27, 27′, 127) unter der Wirkung
mindestens einer Feder (58, 71, 72, 158) gegen einen
Anschlag (63, 63′,163) der Oberplatte (26, 26′, 126)
gedrängt ist.
3. Schloßschlitten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (63, 63′, 163) der Oberplatte (26, 26′,
126) in Längsrichtung des Abzugsteils (11, 12, 11′, 111)
verstellbar ist.
4. Schloßschlitten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag durch ein in Längsrichtung in die
Oberplatte (26, 26′, 126) einschraubbares Gewindeelement
(63, 63′, 163) gebildet ist, das arretierbar ist.
5. Schloßschlitten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder eine Druckfeder (58, 158) ist.
6. Schloßschlitten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder eine Zugfeder (71, 72) ist.
7. Schloßschlitten nach einem der Ansprüche 2, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspannung der Feder (58,
71, 72, 158) einstellbar ist.
8. Schloßschlitten nach den Ansprüchen 5 und 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Druckfeder (58, 158) einenends in
einer Bohrung (61, 161) der Oberplatte (26, 126)
aufgenommen ist und an einer Stellschraube (59, 159)
anliegt.
9. Schloßschlitten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Unterplatte (27, 27′, 127)
mit vorzugsweise zwei Führungsklötzen (43, 44, 43′, 44′,
143, 144) verbunden ist, die in Ausnehmungen (51, 52, 51′,
52′, 151, 152) der Oberplatte (26, 26′, 126) aufgenommen
sind, von denen an einem Führungsklotz (43, 43, 143) die
Feder (58, 71, 72, 158) angreift und der andere
Führungsklotz (44, 44′, 144) in Grundstellung an dem
Anschlag (63, 63′, 163) anliegt.
10. Schloßschlitten nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsklötze (43, 44, 43′, 44′, 143, 144) über
eine Führungsleiste (28, 28′, 128), mittels der das
Abzugsteil (11, 12, 11′, 111) im Führungsschlitten (16,
17, 16′, 116) der Schloßplatte (18, 118) bewegbar geführt
ist, mit der Unterplatte (27, 27′, 127) verbunden sind.
11. Schloßschlitten nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsklötze (43, 44, 43′, 44′) und die
Führungsleiste (28, 28′) und die Unterplatte (27, 27′)
miteinander verschraubt sind.
12. Schloßschlitten nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsklötze (143, 144) und die
Führungsleiste (128) miteinander und mit der Unterplatte
(127) einstückig sind und daß die Ausnehmungen (147, 148)
in der Oberplatte (126) mit je einer Einführungsöffnung
(167, 168) verbunden ist.
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