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DE3627276A1 - Schneideinsatz fuer einen arbeitsbehaelter einer kuechenmaschine - Google Patents

Schneideinsatz fuer einen arbeitsbehaelter einer kuechenmaschine

Info

Publication number
DE3627276A1
DE3627276A1 DE19863627276 DE3627276A DE3627276A1 DE 3627276 A1 DE3627276 A1 DE 3627276A1 DE 19863627276 DE19863627276 DE 19863627276 DE 3627276 A DE3627276 A DE 3627276A DE 3627276 A1 DE3627276 A1 DE 3627276A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cutting insert
positioning plate
knife
insert according
actuating
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863627276
Other languages
English (en)
Inventor
Walter Dipl Ing Ilg
Bernd Dipl Ing Dr Fraenzel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to IT21605/87A priority Critical patent/IT1222460B/it
Publication of DE3627276A1 publication Critical patent/DE3627276A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D1/00Cutting through work characterised by the nature or movement of the cutting member or particular materials not otherwise provided for; Apparatus or machines therefor; Cutting members therefor
    • B26D1/01Cutting through work characterised by the nature or movement of the cutting member or particular materials not otherwise provided for; Apparatus or machines therefor; Cutting members therefor involving a cutting member which does not travel with the work
    • B26D1/12Cutting through work characterised by the nature or movement of the cutting member or particular materials not otherwise provided for; Apparatus or machines therefor; Cutting members therefor involving a cutting member which does not travel with the work having a cutting member moving about an axis
    • B26D1/14Cutting through work characterised by the nature or movement of the cutting member or particular materials not otherwise provided for; Apparatus or machines therefor; Cutting members therefor involving a cutting member which does not travel with the work having a cutting member moving about an axis with a circular cutting member, e.g. disc cutter
    • B26D1/157Cutting through work characterised by the nature or movement of the cutting member or particular materials not otherwise provided for; Apparatus or machines therefor; Cutting members therefor involving a cutting member which does not travel with the work having a cutting member moving about an axis with a circular cutting member, e.g. disc cutter rotating about a movable axis
    • B26D1/16Cutting through work characterised by the nature or movement of the cutting member or particular materials not otherwise provided for; Apparatus or machines therefor; Cutting members therefor involving a cutting member which does not travel with the work having a cutting member moving about an axis with a circular cutting member, e.g. disc cutter rotating about a movable axis mounted on a movable arm or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J43/00Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
    • A47J43/04Machines for domestic use not covered elsewhere, e.g. for grinding, mixing, stirring, kneading, emulsifying, whipping or beating foodstuffs, e.g. power-driven
    • A47J43/046Machines for domestic use not covered elsewhere, e.g. for grinding, mixing, stirring, kneading, emulsifying, whipping or beating foodstuffs, e.g. power-driven with tools driven from the bottom side
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D3/00Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor
    • B26D3/18Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor to obtain cubes or the like
    • B26D3/22Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor to obtain cubes or the like using rotating knives
    • B26D3/225Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor to obtain cubes or the like using rotating knives with adjustable knives

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Description

Die Erfindung betrifft einen Schneideinsatz gemäß dem Oberbegriff des Patentan­ spruches 1.
Ein derartiger Schneideinsatz ist bekannt aus der deutschen Offenlegungsschrift 34 33 008. Bei einem solchen Schneideinsatz für einen Arbeitsbehälter besteht das Problem, daß die Anstellplatte im wesentlichen eine glatte Oberfläche aufweisen muß, die bei der Zuführung des umlaufenden Rundmessers an das Schneidgut das Schneidgut führt bzw. auf der richtigen Höhe hält. Eine Stelleinrichtung zur Schnitt­ breiteneinstellung muß daher unterhalb der Anstellplatte angeordnet werden und ist dann zur Verstellung nicht mehr zugänglich, sobald der Schneideinsatz in den Ar­ beitsbehälter eingesetzt ist, wobei die Anstellplatte die deckseitige Öffnung des Ar­ beitsbehälters im wesentlichen ganz verschließt.
Der Erfindung liegt hiervon ausgehend die Aufgabe zugrunde, einen Schneideinsatz gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 zu schaffen, bei dem in der Be­ triebsstellung im Arbeitsbehälter der Küchenmaschine die Stelleinrichtung zur Ein­ stellung der Schnittdicke betätigbar ist und der bequem und sicher zu bedienen ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Kennzeichnungs­ teiles des Patentanspruches 1. Das Betätigungselement kann für sich allein sehr klein sein und daher in einem Bereich der Anstellplatte angeordnet werden, in dem es nicht stört. Z.B. kann das Betätigungselement die Anstellplatte in einem Bereich durchsetzen, der außerhalb des unter dem Füllschacht des Deckels der Küchenma­ schine vorbeistreichenden Bereiches liegt. Dabei kann die Betätigungsöffnung in ei­ nem äußeren Randbereich der Anstellplatte oder im Bereich über deren Nabe ange­ ordnet sein, letztere Anordnung ist insb. dann möglich, wenn der Füllschacht relativ eng und in relativ großem Abstand von der Achse der Antriebswelle der Küchenma­ schine angeordnet ist. Auch die Größe des Messers spielt in diesem Fall eine Rolle. Es sollte einen solchen Durchmesser und eine solche Anordnung aufweisen, daß es nicht den ganzen Bereich über der Nabe überdeckt. Besonders zweckmäßig ist die das Rundmesser aufnehmende Öffnung der Anstellplatte bzw. den das Messer umge­ benden Spalt zwischen dem Rundmesser und der Anstellplatte für den Durchgriff ei­ nes Beätigungselementes zu verwenden. Da dieser Spalt auf jeden Fall vorhanden ist, wird keine zusätzliche Öffnung geschaffen oder der Spalt in Teilbereichen lediglich ein wenig erweitert.
Bei einem über die Anstellplatte ragenden, nicht abnehmbaren Betätigungselement besteht eine gewisse Gefahr, daß vom Schneidgut losgerissene Teile in die Bahn des Betätigungselementes gelangen und bei einem unglücklichen Zusammentreffen die Stelleinrichtung betätigen. Insbesondere aus diesem Grund ist es zweckmäßig, das Betätigungselement vom Schneideinsatz abnehmbar auszubilden. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß die Oberseite der Anstellplatte im wesentlichen ganz frei von Hindernissen ist. Hinsichtlich der Anordnung der Betätigungsöffnung, durch die das abnehmbare Betätigungselement mit der unter der Anstellplatte angeordneten Stell­ einrichtung zusammenwirkt, gelten die vorstehenden Ausführungen über zweckmäßige Anordnungen des Betätigungselementes. Es soll auf diese Weise vermieden werden, daß das Schneidgut unmittelbar auf die Betätigungsöffnung gedrückt wird und diese verstopfen kann. Besonders vorteilhaft ist die Kombination des abnehmbaren Betäti­ gungselementes mit Verwendung des Messerspaltes als Betätigungsöffnung. Der Mes­ serspalt muß während des Betriebes vorhanden sein, da das abgeschnittene Schneid­ gut durch ihn von der Oberseite der Anstellplatte nach unten in den unteren Teil des Arbeitsbehälters fällt. Das abnehmbare Betätigungselement ist zweckmäßigerwei­ se so ausgebildet, daß es in seiner Betriebsstellung einen Schneidbetrieb verhindert. Vorzugsweise ist es zu diesem Zweck so groß ausgebildet, daß ein ordnungsgemäßes Aufsetzen des Deckels des Arbeitsbehälters nicht möglich ist, ohne vorher das Betä­ tigungselement vom Schneideinsatz zu entfernen. Hierzu kann es insb. hoch, z.B. et­ wa 5 bis 50 mm, vorzugsweise 5 bis 30 mm und insbesondere 5 bis 15 mm über die Ebene der Messerschneide hinaus ragen, was auch bei maximaler Schnittdickenein­ stellung der Fall sein sollte. Besonders wirksam sind diese Maßnahmen bei Küchen­ maschinen, bei denen der ordnungsgemäß verriegelte Deckel einen Sicherheitsschalter im Motorstromkreis betätigt.
Das Betätigungselement kann mit dem Rundmesser oder dem Messerträger verbind­ bar und zusammen mit diesem von der Anstellplatte abnehmbar sein. Dies hat den Vorteil, daß das Betätigungselement gleichzeitig als Handgriff zur Handhabung des Messers bei der Zerlegung des Gerätes dient und hierdurch die Gefahr von Verlet­ zungen an der Schneide des Messers verringert wird. Verletzungen an der Schneide bzw. Verletzungen der Schneide können dabei dadurch weiter vermieden werden, daß das Betätigungselement als Messerschutzkappe ausgebildet ist. Die Messerschutzkappe liegt über dem Messer und erstreckt sich ein kleines Stück über dessen Schneide ra­ dial nach außen und besitzt vorzugsweise einen daran anschließenden axialen Ab­ schnitt der an der Schneide vorbeigreift und so dimensioniert ist, daß er in den das Rundmesser umgebenden Messerspalt bzw. den das Rundmesser aufnehmenden Aus­ schnitt der Anstellplatte eingreifen kann. Die Messerschutzkappe kann Öffnungen für den Durchfluß von Spülwasser aufweisen, so daß das Rundmesser zusammen mit der Schutzkappe z.B. in einer Spülmaschine spülbar ist, wodurch die Gefahr von Verlet­ zungen am Messer bzw. des Messers weiter herabgesetzt wird.
Die Stelleinrichtung kann eine Stütznocke aufweisen, die z.B. nach Art eines vor­ zugsweise gestuft ausgebildeten Keils die Anstellplatte gegen den Messerträger ab­ stützt. Um die Gesamtanordnung in axialer Richtung möglichst flach auszubilden ist es zweckmäßig, die Stütznocke als Stellschieber auszubilden, der parallel zur Ebene der Anstellplatte verschiebbar und vorzugsweise an der Anstellplatte geführt ist. Aufgrund der runden Form der Anstellplatte und von deren Messerausschnitt ist ein auf einer Kreisbahn verschiebbarer Schieber besonders vorteilhaft unterzubringen, wobei insb. bei Verwendung des Messerspaltes als Betätigungsöffnung zum Eingriff des Betätigungselementes der Stellschieber besonders vorteilhaft auf einer Kreisbahn um die Drehachse des Rundmessers verschiebbar ist.
Zusätzlich zu einem durch die Ebene der Anstellplatte greifenden Betätigungselement kann ein unter der Anstellplatte angeordneter Betätigungshandgriff an der Stellein­ richtung vorhanden sein. Dies hat den Vorteil, daß, auch wenn das abnehmbare Be­ tätigungselement gerade nicht greifbar ist, die Verstellung nach Herausnehmen des Einsatzes aus dem Arbeitsbehälter vorgenommen werden kann und dieser Betätigungs­ handgriff unverlierbar mit dem Schneidansatz verbunden sein kann, da er an der Un­ terseite der Anstellplatte nicht stört. Die Anstellplatte kann ferner durchsichtig sein, so daß durch sie hindurch die Einstellung der Stelleinrichtung sichtbar ist, wo­ bei insb. der an der Unterseite angeordnete Betätigungshandgriff als Zeiger für die Einstellung dienen kann, auch wenn die Einstellung von oben mittels des abnehmba­ ren Betätigungselementes vorgenommen wird.
Die Stelleinrichtung kann als Verriegelungseinrichtung ausgebildet sein, die die An­ stellplatte und den Messerträger leicht lösbar miteinander verriegelt. Besonders vor­ teilhaft ist auch in diesem Fall die Verwendung eines Betätigungselementes, das gleichzeitig als Messerschutzkappe dient, da damit gleichzeitig der Messerträger mit dem Messer entriegelt und von der Anstellplatte abgenommen werden kann und das Messer dabei geschützt ist. Schließlich kann eine Befestigungseinrichtung für das Messer am Messerträger gelöst werden und der Messerträger vom Rundmesser mit der daran befestigten Achse abgenommen werden, wobei das Messer immer noch ge­ schützt mittels des als Schutzkappe ausgebildeten Betätigungselementes gehalten werden kann. Wie bereits erwähnt, kann das Messer schließlich mit der Schutzkappe zusammen gespült und wieder montiert werden, wobei die Messerschneide immer ge­ schützt bleibt.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schneideinsatz in Verbindung mit einem als Messer­ schutzkappe ausgebildeten Betätigungselement für die Stelleinrichtung, die in der Einsetz-Stellung steht, in einem axialen Schnitt im wesentlichen entlang der Linie I-I in Fig. 2;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Schneideinsatz gemäß Fig. 1, wobei ein Teil der Messerschutzkappe weggebrochen ist;
Fig. 3 ausschnittsweise in einem Schnitt entsprechend dem der Fig. 1 den Schneideinsatz im in den Arbeitsbehälter der Küchenmaschine eingesetzten Zustand, wobei die Stell­ einrichtung abweichend von Fig. 1 auf die maximale Schnitt­ breite eingestellt und das Betätigungselement abgenommen ist;
Fig. 4 eine Ansicht von unten der Anstellplatte in Verbindung mit der Stelleinrichtung, wobei Teile weggebrochen sind, um die Stelleinrichtung ganz sichtbar zu machen;
Fig. 5 in einer abgewickelten Ansicht von links in Fig. 4 gesehen den Stellschieber der Stelleinrichtung in Verbindung mit der Stütznase des Messerträgers;
Fig. 6 ausschnittsweise in einem Schnitt entsprechend dem der Fig. 1 und 3 eine abgewandelte Ausführungsform und
Fig. 7 in einem Schnitt entsprechend dem der Fig. 1 und 3 eine weitere abgewandtelte Ausführungsform.
Das in den Fig. 1 bis 5 dargestellte Schneidgerät ist dazu ausgebildet, in einem Ar­ beitsbehälter einer nur zum Teil in Fig. 3 dargestellten Küchenmaschine eingesetzt zu werden. Der Arbeitsbehälter 4 ist mit einem nicht-dargestellten Sockelgehäuse der Küchenmaschine verriegelt und besitzt eine rotationssymmetrische Außenwand 10 sowie einen nicht-dargestellten Boden, der in seinem mittleren Bereich in einen nach oben ragenden Rohransatz 14 übergeht, so daß er insgesamt einer Napfkuchen­ form ähnlich ist. Der Rohransatz 14 erstreckt sich über etwa zwei Drittel des Ar­ beitsbehälters 4. Der Arbeitsbehälter 4 ist im übrigen durch einen Deckel 18 ver­ schließbar, der einen seitlich versetzten, sich vertikal erstreckenden Zufuhrschacht 20 für die Zufuhr zu bearbeitenden Gutes aufweist. Der Deckel betätigt nicht-dar­ gestellte Sicherheitseinrichtungen, die bei nicht-aufgesetztem Deckel verhindern, daß das Gerät in Betrieb gesetzt wird und solange das Gerät in Betrieb ist, ein Abneh­ men des Deckels verhindern. Der unter dem Arbeitsbehälter 4 liegende Bereich des Sockelgehäuses der Küchenmaschine besitzt in seinem mittleren Bereich einen kamin­ artigen Rohransatz 22, der sich im lnneren des Rohransatzes 14 des Arbeitsbehälters 4 bis etwa zur mittleren Höhe des Arbeitsbehälters 4 erstreckt. Durch den Rohran­ satz 14 ragen zwei konzentrische Antriebswellen vertikal nach oben, wobei die nicht-dargestellte langsamere, äußere Antriebswelle eine unmittelbar über dem obe­ ren Ende des Rohransatzes 22 des Arbeitsbehälters 4 angeordnete Kupplungshülse 52 mit einer schrägen Kupplungsverzahnung 54 trägt. Unmittelbar über der Kupplungs­ hülse 52 ist auf einem diese durchsetzenden oberen Ende einer schnellen Antriebswel­ le 32 eine Kupplungshülse 34 angeordnet. Die Kupplungshülse 34 besitzt um ihren Außenumfang verteilt eine Kupplungsverzahnung 36, die als Zahnradverzahnung ausge­ bildet ist. Der Rohransatz 14 des Arbeitsbehälters 4 erstreckt sich über den größten Teil der langsamen Kupplungshülse 52 nach oben.
Das Schneidgerät 2 besitzt einen Messerträger 60, der mit einer Nabe 62 auf die langsame, untere Kupplungshülse 52 aufgesteckt ist, wobei eine innere Kupplungsver­ zahnung 55 in Eingriff mit der Kupplungsverzahnung 54 kommt. Die Nabe 62 stützt sich ferner in axialer Richtung auf der Kupplungshülse 52 nach unten ab. Die Nabe 62 erstreckt sich an der oberen, schnelleren Kupplungsnabe 34 entlang weiter nach oben und besitzt einen seitlichen Trägeransatz 64, an dem eine Rundmesser-Bau­ gruppe 66 gelagert ist. Die Rundmesserbaugruppe 66 besitzt ein horizontal angeord­ netes, im wesentlichen flaches Rundmesser 68 mit einer einen Kreis beschreibenden Schneide 70. Der Durchmesser des Rundmessers 68 ist so groß, daß es in der in Fig. 3 dargestellten dem Füllschacht 20 nächstliegenden Stellung mit dem außenlie­ genden Bereich der Schneide über die radial äußere Begrenzung des Füllschachtes 20 ein Stück hinausgreift und mit seinem gegenüberliegenden Bereich die Kupplungshül­ sen 34 und 52 und die Nabe 62 des Messerträgers 60 überdeckt und noch ein kleines Stück darüber hinausragt. Eine vertikal verlaufende, kurze Messerwelle 72 ist mit dem Rundmesser 68 vernietet, wobei gleichzeitig ein topfförmiges, nach unten offe­ nes, außen verzahntes Zahnrad 74 am Rundmesser 68 mittels dieser Nietverbindung mitbefestigt wird. Das Zahnrad 74 besitzt in seinem unteren äußeren Bereich eine Außenverzahnung 76, die mit der zahnradartigen Kupplungsverzahnung 36 der oberen schnellen Kupplungshülse 34 in Eingriff ist. Der Tragansatz 64 des Messerträgers 60 ist sich nach unten verjüngend etwa kegelstumpfförmig ausgebildet, wobei sich die­ ser Kegelstumpf mit der zylindrischen Nabe durchdringt und die Nabe 62 und der Trägeransatz 64 nach oben offen sind. Die etwa konische Seitenwandung 78 des Trä­ geransatzes 64 ist konkav leicht nach innen gewölbt, wodurch eine Torroid-Fläche entsteht, die als Abfallkurve zur Führung des abgetrennten Schneidgutes nach unten dient. Der Trägeransatz 60 ist unten durch einen Boden 80 verschlossen, von dem sich mittig ein Lageransatz 82 mit einer vertikalen Durchgangsbohrung 84 nach oben in das topfförmige Zahnrad 74 hinein erstreckt. Die Welle 72 des Rundmessers 68 durchsetzt den Lageransatz 82 vertikal, wobei eine zentrale Nabe des Hohlzahnra­ des 74 sich auf dem Lageransatz 82 abstützt, um das Rundmesser 68 axial zu stüt­ zen. jedoch besitzt der äußere obere Rand der konischen Seitenwandung 78 des Trä­ geransatzes 64 eine solche Höhe, daß die Unterseite des Rundmessers leicht darauf schleift und sich bereits bei geringer Belastung darauf abstützt. Hierdurch kann das Rundmesser ohne Nachteile dünn und damit preiswert gestaltet sein. An der Unter­ seite des Bodens 80 des Trägeransatzes 64 sind Schiebeführungen 85 und 86 ausge­ bildet, in denen ein aus einem Blechstreifen hergestellter Verriegelungsschieber 88 radial zur Nabe 62 verschiebbar geführt ist. Der Messerträger 60 ist aus einem ela­ stischen Kunststoffmaterial hergestellt und vom oberen Ende des Lageransatzes 82 für die Messerwelle 72 ragt ein Federarm 90 nach unten und wirkt mit dem inneren Ende des Verriegelungsschiebers 88 zusammen, um diesen in seiner dargestellten Verriegelungsstellung zu halten. Das andere Endes des Verriegelungsschiebers 88 ist als Betätigungshandgriff 92 ausgebildet, der nach unten abgewinkelt ist und mittels dem der Verriegelungsschieber 88 gegen die Wirkung der Feder 90 axial gegen die Nabe hin verschiebbar ist. Der Verriegelungsschieber 88 besitzt eine schlüssellochar­ tige Öffnung 94, die unter der Wirkung der Feder 90 mit ihrem engeren Teil in Eingriff mit einer Umfangsnut 96 in einem unteren Endabschnitt der Messerwelle 72 gedrückt wird.
Ein als Anstellplatte 100 bezeichneter rotierender Tisch besitzt eine zentrale, sich vertikal erstreckende Nabe 102, die die Nabe 62 des Messerträgers 60 umgibt und auf dieser axial verschiebbar jedoch drehfest geführt ist. Hierzu besitzt die Nabe 102 Nuten 104, die mit axialen Führungsrippen 106 an der Außenseite der Nabe 62 des Messerträgers 60 zusammenwirken. Die Nabe 102 ist mit einer eigentlichen An­ stellplatte 108 in einem Stück aus Kunststoff hergestellt. Die eigentliche Anstell­ platte 108 besitzt einen von deren äußerem Ende ein Stück nach unten ragenden, um­ laufenden Versteifungsrand 110. Die eigentliche Anstellplatte 108 besitzt ferner ein­ ander gegenüberliegende seitliche Griffausnehmungen 112 und 114, in deren Bereich der Versteifungsrand 110 etwas von ihrer Außenkante zurückgesetzt verläuft und niedriger ausgebildet ist bzw. ebenfalls eine Art Griffausnehmungen 116 und 118 aufweist. Die eigentliche Anstellplatte 108 besitzt eine von oben gesehen im wesent­ lichen kreisrunde Durchbrechung 120 zur Aufnahme des Rundmessers 68. Die Durch­ brechung 120 erstreckt sich außen bis zum Versteifungsrand 110 und nach innen ein kleines Stück über die ganze Nabe 102 hinaus. Vom Versteifungsrand 110 ausgehend schließt an den Rand der Durchbrechung 120 nach unten ein Versteifungsrand 122 an, der sich über die ganze in Drehrichtung der Anstellplatte voraneilenden Bereich und an der Nabe vorbei über etwa zwei Drittel des Umfanges der Durchbrechung 120 erstreckt und im radial äußeren Bereich durch den Versteifungsrand 110 der ei­ gentlichen Anstellplatte 108 ein Stück fortgesetzt wird, so daß drei Viertel des Um­ fanges der Durchbrechung 120 einen sich davon ein Stück vertikal nach unten er­ streckenden Versteifungsrand aufweisen. Im restlichen Viertel des Umfanges der Durchbrechung 120 bleibt die eigentliche Anstellplatte 108 an ihrer im Betrieb nacheilenden Kante unverstärkt, um den Abfluß des geschnittenen Schneidgutes nach unten nicht durch einen Versteifungsrand zu behindern. An den Versteifungsrand 122 schließt nach unten ein sich mit der mittleren Konizität des Trägeransatzes 64 des Messerträgers 60 nach unten verjüngender Führungsrand 124 für das Schneidgut an, der etwas weiter nach unten führt als der äußere Versteifungsrand 110 der eigentli­ chen Anstellplatte 108 und im nabennahen Bereich den Versteifungsrand 122 der Durchbrechung 120 mit der Nabe 102 verbindet. Die Nabe 102, der Versteifungsrand 122, der Führungsrand 124, die Unterseite der eigentlichen Anstellplatte 108 und de­ ren äußerer Versteifungsrand 110 sind durch zwei vertikale Versteifungsrippen 126 und 128 miteinander verbunden, die in ihrem äußeren Bereich die Höhe des Verstei­ fungsrandes 110 aufweisen und deren Unterkante schräg nach unten verläuft bis zu einer Höhe, die etwas unterhalb der Unterkante des Führungsrandes 124 liegt. Die Versteifungsrippen 126 und 128 münden etwa tangential in die Nabe 102 und schlie­ ßen einen Winkel von etwa 70° zwischen sich ein, wobei ihre Ebenen sich etwa im Bereich der Messerachse 72 schneiden. Zwischen der Durchbrechung 120 der eigent­ lichen Anstellplatte 108 und der Schneide 70 des Rundmessers 68 verbleibt von oben gesehen ein Messerspalt 130, wie am besten aus Fig. 2 zu ersehen ist.
Die Anstellplatte 100 weist eine Stelleinrichtung 140 zur Einstellung der Schnittdicke bzw. Schnittbreite der vom Schneidgut abgeschnittenen Scheibe auf. Die Stellein­ richtung besitzt einen Schieber 142, der sich kreisbogenförmig um die Messerachse 72 erstreckt und entlang der Außenseite des Versteifungsrandes 122 der Durchbre­ chung 120 und an der Unterseite der eigentlichen Anstellplatte 108 um die Messer­ achse 72 verschiebbar geführt ist. Die Versteifungsrippen 126 und 128 besitzen Durchbrechungen 146 und 148, durch die der Stellschieber 142 hindurchgreift. Diese Durchgangsöffnungen 146 und 148 sind in Richtung auf die Messerachse 72 hin of­ fen, da der Versteifungsrand 122 der Durchbrechung 120, ausgehend von der Durch­ gangsöffnung 146 in der Versteifungsrippe 126 bis über die Durchgangsöffnung 148 in der Versteifungsrippe 128 ein Stück hinaus in den in Drehrichtung vorlaufenden Bereich der Durchbrechung 120 ein, der größten Höhenerstreckung des Stellschiebers 142 entsprechendes Fenster 144 aufweist. Vom unteren Rand des Fensters 144 aus­ gehend springt vom Versteifungsrand 122 horizontal und radial zur Messerachse 72 eine Stützrippe 150 ein Stück über den Stellschieber 142 hinaus vor, auf der der Stellschieber 142 aufliegt. Ausgehend von den Durchgangsöffnungen 146 und 148 in den Versteifungsrippen 126 und 128 erstrecken sich jeweils ausgehend von einer Ver­ steifungsrippe jeweils zur anderen hin ein kleines Stück vertikale Verbindungswände 152 und 154 zwischen der eigentlichen Anstellplatte 108 und der Stützrippe 150.
Zwischen den Verbindungswänden 152 und 154 verbleibt ein äußeres Fenster 156, durch die sich ein Handgriff 158 des Stellschiebers 142 erstreckt, der als radial zur Messerwelle 72 ausgerichtete Rippe ausgebildet ist. Der Handgriff 158 dient gleich­ zeitig als Zeiger für die eingestellte Schnittbreite. Die Führungsplatte 100 ist aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial hergestellt und besitzt an ihrer Unterseite in Form flacher Ausnehmungen Einstellmarkierungen 160, die sich in die gleiche Richtung wie der Handgriff 158 erstrecken und zu radial weiter außen gelegenen, piktogrammähnlichen Darstellungen weisen. Dabei zeigt ein Doppelpfeil 162 die Stel­ lung des Handgriffes 158 an, bei der der Messerträger 60 und die Anstellplatte 100 voneinander trennbar sind. Ein Kreis 164 deutet die Null-Stellung an, bei der die Schneide 70 des Messers 68 mit der Oberfläche der eigentlichen Anstellplatte 108 bündig ist oder ein kleines Stück darunter liegt. Eine sich über die nächsten vier Markierungsstriche 160 erstreckende Treppe 166 zeigt unterschiedlich einstellbare Schnittdicken an.
Der Stellschieber 142 ist aus einem elastischen Kunststoff hergestellt und besitzt einen hauptsächlich die Führung übernehmenden Hauptkörper 168, der von oben ge­ sehen, entsprechend dem Versteifungsrand 122 kreisbogenförmig gekrümmt ist und in einem Schnitt quer dazu einen rechteckigen Querschnitt aufweist. Ein Endabschnitt 170 des Hauptkörpers 168 ist in der Höhe sich von unten her verjüngend ausgebildet und trägt an seiner Oberseite eine Rastnase 172, die mit nicht-dargestellten Rast­ mulden an der Unterseite der eigentlichen Anstellplatte 108 zusammenwirkt. Bei Verstellungen des Stellschiebers 142 in Richtung der Pfeile 174 wird die Rastnase 172 jeweils aus einer Rastmulde unter elastischer Verbiegung des Endabschnittes 170 herausgedrückt und rastet fühlbar in die nächste Rastmulde ein und hält den Stell­ schieber 142 jeweils in den dadurch definierten Einstellungen fest. Das freie Ende des Endabschnittes 170 wirkt in der äußersten bzw. Entnahmestellung zusätzlich mit einem Anschlag 176 an der Unterseite der eigentlichen Anstellplatte 108 und der Außenseite des Verstärkungsrandes 122 zusammen. Vom mittleren Bereich der Länge des Hauptkörpers 168 erstreckt sich radial nach außen der Handgriff 158 durch das äußere Fenster 156, während nach innen in das innere Fenster Stellvorsprünge 178 und 180 vom Hauptkörper 168 um eine Distanz vorspringen, die geringfügig größer ist als die radiale Dicke des Versteifungsrandes 122, in dem das innere Fenster 144 ausgebildet ist. Die eigentliche Anstellplatte 108 weist zwischen den Versteifungs­ rippen 126 und 128 einen in den Zeichnungen nicht-dargestellten, von der Unterseite her über dem Stellschieber 142 ausgenommenen bzw. verdünnten Bereich auf, in dem der erhöhte mittlere Bereich des Hauptkörpers 168 verschiebbar ist. Ferner weist über einen mittleren Teilbereich dieses Bereiches die das Messer aufnehmende Durchbrechung 120 eine Randausnehmung 182 auf, auf einen Durchmesser, der etwas größer als der Außendurchmesser des die Durchbrechung 120 zum Teil umgebenden Versteifungsrandes 122 ist und den Eingriff von oben eines noch zu beschreibenden Betätigungselementes für die Stelleinrichtung 140 ermöglicht. An der Nabe 62 des Messerträgers 60 ist ferner auf der dem Trägeransatz 64 abgewandten Seite eine etwa radial vorspringende Stütznase 184 angeformt, die durch diese Ausnehmung 182 beim Einsetzen des Messerträgers 60 in die Anstellplatte 100 in das Fenster 144 einführbar ist. Die Stellvorsprünge 178 und 180 besitzen zwei einander zugewandte, sich über die ganze Höhe des Hauptkörpers 168 in diesem Bereich erstreckende ver­ tikale Wandabschnitte 186 bzw. 188, zwischen denen eine vertikale Nut 190 frei bleibt, durch die dabei die Stütznase 184 in die in Fig. 1 dargestellte Stellung unter dem Stellschieber 142 einführbar ist. Der Stellschieber 142 steht dabei in der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Zerlegungsstellung. Durch eine Drehung um eine Raststel­ lung im Uhrzeigersinn in der Draufsicht gemäß Fig. 2 bzw. entgegen dem Uhrzeiger­ sinn in der Ansicht von unten gemäß Fig. 4 kann der Stellschieber 142 in die in Fig. 4 dargestellte Null-Stellung gebracht werden, wobei die Stütznase 184 unter der vertikalen Führungswand 186 des Stellvorsprunges 178 gefangen ist. Der Stellvor­ sprung 178 besitzt von oben gesehen entgegen dem Uhrzeigersinn neben der vertika­ len Führungswand 186 eine Ausnehmung 192 von unten her, deren mit der Stütznase 184 zusammenwirkende Oberkante 194 von der vertikalen Führungswand 186 weg ge­ stuft abfällt, wobei die äußerste Stufe 196 etwas höher liegt als das untere Ende der vertikalen Führungswand 186 und die schmalste Schnittdickeneinstellung ergibt, wenn der Stellschieber 142 von oben gesehen im Uhrzeigersinn bis zum Anschlag ge­ dreht wird, wobei der Handgriff 158 an die Verbindungswand 152 anschlägt. Der Messerträger 60 und die Anstellplatte 100 sind - wie beschrieben - unverdrehbar, jedoch axial verschiebbar aneinander geführt und die untere Führungswand 150 für den Stellschieber 142 besitzt eine Ausnehmung bzw. Nische 200 zur Aufnahme der Stütznase 184 in der maximal abgesenkten Stellung, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist. In der Null-Stellung und den verschiedenen gestuften Schnittbreiteneinstellungen ist die Stütznase 184 zwischen dieser Nische 200 und dem Stellvorsprung 178 mehr oder weniger eng gefangen, wobei sich die Anstellplatte 100 über den Stellschieber 142 und die Stütznase 184 am Messerträger 60 in unterschiedlichen einstellbaren Höhen abstützt. In Verbindung mit der abgewickelten Darstellung des Stellschiebers 142 in Fig. 5 ist die Rastnase in voll ausgezogenen Linien in einer mittleren Schnittbrei­ teneinstellung sowie in unterbrochenen Linien in der Null-Stellung dargestellt. Fig. 3 zeigt das Schneidgerät 2 in der Einstellung mit der maximalen Schnittbreite.
In den Fig. 1 und 2 ist das Schneidgerät 2 mit einem zugehörigen abnehmbaren Be­ tätigungselement 300 dargestellt. Das Betätigungselement besitzt eine Messerschutz­ kappe 302 mit einer das Rundmesser 68 ganz überdeckenden und sich parallel dazu erstreckenden Deckwand 304 und einem sich von deren äußeren Rand nach unten an der Messerschneide 70 vorbei in den Messerspalt 130 ein Stück hinein erstreckenden zylindrischen Umfangswandabschnitt 306. An der Unterseite der Deckwand 304 ist ein ringförmiger Permanentmagnet 308 befestigt, der das Betätigungselement 300 am Rundmesser 68 festhält und umgekehrt. Die übrigen Bereiche der Deckwand 304 be­ sitzen Durchbrechungen 310 und 312 für den Durchfluß von Spülwasser. Mit der Deckwand 304 ist in einem Stück eine Griffrippe 314 ausgebildet, die sich in einer durch die Drehachse des Rundmessers 68 gelegten Ebene über den ganzen Durchmes­ ser der Deckwand 304 erstreckt und sich auf der den Naben 55 und 62 benachbar­ ten Seite ein Stück über die Deckwand 304 und den Umfangswandabschnitt 306 hinaus radial erstreckt und damit einen Zeiger 316 bildet. Von der Unterseite des Zeigers 316 erstreckt sich an der Außenseite des Umfangswandabschnittes 306 ent­ lang und auch damit in einem Stück ein Stellansatz 318 vertikal nach unten. Der Stellansatz 318 besitzt von oben gesehen einen rechteckigen Querschnitt und greift teils durch den Messerspalt 130, teils durch dessen Erweiterung in Form der Rand­ ausnehmung 182 nach unten in die Nut 190 des Stellschiebers 142 und endet am un­ teren Ende der Nut 190.
Im Gegensatz zu der relativ zur Anstellplatte 100 drehfesten Stütznase 184 des Mes­ serträgers 60 ist das Betätigungselement 300 zusammen mit dem Rundmesser 68 re­ lativ zur Anstellplatte 100 drehbar, wobei der Stellansatz 318 sich auf einer Um­ fangsbahn im Messerspalt 130 bzw. dessen Erweiterung 182 bewegt und mit seinem unteren Teil den Stellschieber 142 in seine verschiedenen Stellungen mitnimmt, um die Schnittbreite einzustellen. Der Schneideinsatz 2 kann dabei, wie in Fig. 3 darge­ stellt, im Arbeitsbehälter 4 der Küchenmaschine eingesetzt sein, wobei allerdings der Deckel 18 des Arbeitsbehälters 4 abgenommen sein muß, da das Betätigungsele­ ment 300 mit seiner hohen Griffrippe 314 keinen Platz unter dem Deckel 18 hat. Auf diese Weise kann die Küchenmaschine bzw. der Schneideinsatz 2 nicht in Be­ trieb genommen werden, solange das Betätigungselement 300 sich auf dem Rundmes­ ser 68 befindet und der Deckel 18 nicht geschlossen sein kann. Dies ist insb. dann der Fall, wenn der Deckel 18 in nicht dargestellter Weise in seiner richtig verrie­ gelten Stellung einen Sicherheitsschalter der Küchenmaschine schließt der im geöff­ neten Zustand den Motorstromkreis unterbricht. Auf diese Weise wird auch verhin­ dert, daß die Messerabdeckung im Gerät bleibt, der Deckel auf ge­ setzt und das Gerät in Betrieb gesetzt wird, wobei die Messerabdeckung am Einfüll­ schacht 20 anstoßen und zu einer Blockierung und evtl. Beschädigung des Gerätes führen kann. Aufgrund des durchsichtigen Materials der Anstellplatte 100 sind die Einstellmarkierungen 160 bis 166 an der Unterseite der eigentlichen Anstellplatte 108 von oben zu sehen und der Zeiger 316 des Betätigungselementes 300 kann dar­ auf eingestellt werden. Gleichzeitig ist der zusätzlich vorhandene Handgriff 158 durch die eigentliche Anstellplatte 108 als Verlängerung des Zeigers 316 zu sehen, wodurch die Bedienung des Gerätes übersichtlich und handlich ist. Stellt man den Zeiger 318 auf die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Entnahmestellung, die durch den Doppelpfeil 162 markiert ist, kann bei von der Küchenmaschine abgenommenem Schneidgerät 2 der Messerträger 60 aus der tischartigen Anstellplatte 100 herausge­ hoben werden. Der Messerträger kann zusammen mit dem montierten Messer und dem daran haftenden Betätigungselement 300 mit der Messerabdeckung 302 z.B. in einer Spülmaschine gespült werden. Durch Betätigung des Verriegelungsschiebers 88 an der Unterseite des Trägeransatzes 64 kann jedoch die Messerwelle 72 befreit und das Rundmesser 68 zusammen mit der Messerwelle 72 und dem Hohlzahnrad 74 vom Messerträger 60 gelöst werden, wobei wiederum die Messerschutzkappe 302 auf dem Rundmesser 68 verbleiben kann und Verletzungen sowohl des Benutzers wie auch der Messerschneide 70 verhindert. Mit Hilfe des Betätigungselementes 300 kann das Schneidgerät 2 in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammengesetzt werden, wo­ bei durch Drehung des Zeigers auf die durch den Kreis 164 bezeichnete Null-Stel­ lung das Gerät in seine Aufbewahrungsstellung gebracht wird.
Die Anordnung des Stellschiebers 142 am Umfang der das Rundmesser 68 aufneh­ menden Durchbrechung 120 der Anstellplatte 100 hat den Vorteil, daß nach Tren­ nung von Messerträger 60 und Anstellplatte 100 die Stellvorsprünge 178 und 180 des Stellschiebers 142 durch den großen Durchbruch 120 zur Reinigung optimal zugäng­ lich sind. Auch die Montage des Stellschiebers 142 an der Anstellplatte 100 kann durch den Durchbruch 120 und das Fenster 144 hindurch unter leichter elastischer Verbiegung des Hauptkörpers 168 des Stellschiebers 142 leicht erfolgen. Hierdurch wird der Fertigungsaufwand gering gehalten. Insgesamt besitzt der Schneideinsatz den Vorteil, aus wenigen, als Spritzgußteile relativ einfach herstellbaren Teilen zu bestehen und durch einfache Zerlegbarkeit im Haushalt leicht und gründlich reinig­ bar zu sein. Die Stelleinrichtung kann, falls das abgenommene Betätigungselement 300 gerade nicht greifbar ist, trotzdem an dem zusätzlich immer vorhandenen Hand­ griff 158 eingestellt werden.
Die Griffausnehmungen 112 und 116 der Anstellplatte 100 sind jeweils um 90° ver­ setzt von der Stelle angeordnet, an der das Rundmesser 68 dem Außenumfang der Anstellplatte 100 am nächsten kommt. Die Griffausnehmungen 112 und 116 liegen daher in Bereichen, in denen die geringste Gefahr von Verletzungen an dem Rund­ messer 68 besteht, falls dieses ohne Messerabdeckung 304 in den Arbeitsbehälter 4 eingesetzt wird. Überdies wird abweichend von der Betriebsstellung bei diesem Ein­ setzen der Messerträger 60 von der Anstellplatte 100 getragen, wobei sich die Stütznase 184 in der Nische 200 abstützt, was der Null-Stellung der Schnittbreiten­ einstellung entspricht, wodurch ebenfalls die Verletzungsgefahr gering ist. Erst beim Aufdrücken des Schneidgerätes 2 auf die Kupplungshülse 52 übernimmt diese die Tragfunktion und die Anstellplatte 100 senkt sich soweit ab, daß die eingestellte Schnittbreite vorhanden ist. Der Schneideinsatz 2 ist hierdurch sowie durch die Ein­ stellbarkeit mittels des Betätigungselementes 300 von oben sowie durch die Mon­ tierbarkeit und Spülbarkeit des Messers zusammen mit der Messerschutzkappe 302 sehr bedienungsfreundlich. Im eingesetzten Zustand des Schneideinsatzes 2 wirken in der Nabe 62 des Messerträgers 60 angeordnete Kupplungsrippen 55 mit den Kupp­ lungsrippen 54 der Kupplungshülse 52 der Küchenmaschine zusammen.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 6 sind der Messerträger 60 mit seiner Stütznase 184, das Rundmesser 68 sowie die Anstellplatte 100 unverändert wie bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 5 ausgebildet. Ein Stellschieber 642 weist alle Merkmale des Stellschiebers 142 der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 4 auf. Zusätzlich ist im wesentlichen in Verlängerung der vertikalen Führungs­ wand 186 ein nach oben vorspringender Stellansatz 643 ausgebildet, der sich durch den Messerspalt 130 bzw. die daran nach außen anschließende Ausnehmung 182 am Messer 68 vorbei nach oben ragt und so hoch ist, daß er bei allen Einstellungen das Rundmesser 68 einschließlich einer nicht-dargestellten, daraufgesetzten flachen Mes­ serabdeckung überragt oder etwa in der Höhe der Oberkante der Messerabdeckung endet. Der als Betätigungselement dienende Stellansatz 643 erstreckt sich schildartig flach ein Stück in Richtung des Messerspaltes 130 und besitzt in seiner mittleren Erstreckung eine vertikale, nach außen vorspringende Griffrippe 644. Wesentlich ist, daß die Größe des Rundmessers 68 und die Lage und Größe des Zuführschachtes 20 des Arbeitsbehälters 4 so aufeinander abgestimmt sind, daß der Stellansatz 643 im­ mer außerhalb des unter der inneren Öffnung des Füllschachtes 20 vorbeistreichen­ den Bereiches des Schneidgerätes liegt.
Bei der weiteren abgewandtelten Ausführungsform gemäß Fig. 7 stimmt der Messer­ träger 60, das Rundmesser 68 die Stütznase 184 mit der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 4 überein. Ein Stellschieber 742 besitzt alle Merkmale des Stell­ schiebers 142 dieser Ausführungsform. Zusätzlich besitzt der Stellschieber in Ab­ wandlung des Handgriffes 158 einen sich bis in den äußeren Randbereich einer An­ stellplatte 800 erstreckenden Stellhebel 858. Eine eigentliche Anstellplatte 808 be­ sitzt eine von deren Außenumfang nach unten ragenden Versteifungsrand 810. Über den Verstellbereich des Stellhebels 858 erstreckt sich entlang der Innenseite des Versteifungsrandes 810 ein Durchbruch durch die eigentliche Anstellplatte 808, durch die ein nach oben abgekröpfter Endabschnitt 900 des Stellhebels 858 ragt. Da der Stellschieber 742 sich bei einer Verstellung nicht um die Antriebswelle 32, sondern um die Messerwelle 72 dreht, erstreckt sich die Durchbrechung, durch die der End­ abschnitt 900 nach oben greift, nicht ganz parallel zu dem Versteifungsrand 810. Je­ doch ist die Abweichung gering. Falls der Stellschieber auf einer Kreisbahn um die Achse der Antriebswelle der Küchenmaschine verschiebbar geführt wird, kann sich der Stelldurchbruch 882 auch entlang dem Versteifungsrand 110 erstrecken. Der als Betätigungselement über die Oberfläche der Anstellplatte 800 hinausragende Teil des Stellhebels 858 braucht nicht hoch über die Oberfläche aufragen. Wichtig ist bei dieser Ausführungsform, daß die Anstellplatte 800 sich unter dem Füllschacht hin­ durch nach außen erstreckt, so daß der als Betätigungselement dienende Endab­ schnitt 900 des Stellhebels 858 in einem Bereich liegt, der außen am Füllschacht vorbeifährt und somit normalerweise nicht mit dem Schneidgut in Berührung kommt.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 5 ist zur leichten Montage oder De­ montage des Stellschiebers 146 der Endabschnitt 170 des die Form eines gekrümm­ ten, rechteckigen, länglichen Stabes aufweisenden Hauptkörpers 168 so nach unten oder radial nach außen abbiegbar, daß er an dem rechteckigen Anschlagvorsprung 176 vorbeischiebbar ist. Das andere Ende des Hauptkörpers 168 tritt dann in das in­ nere Fenster 144 der Anstellplatte ein und der Stellschieber 146 kann durch dieses nach innen herausgezogen werden. In Abwandlung der dargestellten Ausführungsform kann der Anschlag und/oder der Endabschnitt 170 eine sich quer zur Bewegungsrich­ tunng des Stellschiebers 146 in diesem Bereich erstreckende Schrägfläche aufweisen, die bewirkt, daß bei verstärktem Druck mittels des Betätigungselementes 300 oder des Handgriffes 158 der Endabschnitt 170 zur Seite gedrückt wird und den Anschlag überfährt und vom Benutzer zur gelegentlichen gründlichen Reinigung leicht demon­ tierbar ist.
Die Messerschutzkappe kann in Abwandlung der dargestellten Ausführungsform zu­ sätzlich eine mechanische Verriegelungseinrichtung zur Verriegelung am Rundmesser 168 aufweisen, die z.B. beim Aufsetzen automatisch unter der Messerschneide 70 einrastet und zum Lösen vom Benutzer im Entriegelungssinn betätigt werden muß. Hierdurch kann die Sicherheit weiter erhöht werden, da hierdurch verhindert wird, daß die Messerschutzkappe sich bei Stößen vom Rundmesser 68 löst.
Durch die Schrägstellung der Mitnehmerrippen 54 der Kupplungshülse 52 der Kü­ chenmaschine wird während des Betriebes das Schneidgerät 2 nach unten gezogen und verhindert, daß das Gerät durch das Ablenken des Schneidgutes nach unten in die Gegenrichtung nach oben gehoben wird. Für den Fall, daß bei extremen Verhält­ nissen, z.B. des Schneidgutes ein Anheben erfolgt, ist am Deckel 18 mittig eine nach unten vorspringende Stütznoppe 400 ausgebildet, an die in diesem Fall das Rundmesser 68 anläuft und die ein weiteres Anheben verhindert.
Zu den Abwandlungsmöglichkeiten der Messerschutzkappe ist noch nachzutragen, daß eine der das Rundmesser 68 aufnehmenden Durchbrechung 120 der eigentlichen An­ stellplatte 108 entsprechende Durchbrechung in ihrem im Betrieb nachlaufenden Be­ reich eine Erweiterungsöffnung - ähnlich der Öffnung 182 jedoch über einen gerin­ geren Teil des Umfanges - aufweisen kann, durch die ein an der Messerschutzkappe ausgebildeter Haken zur Verriegelung am Rundmesser 68 greift. Eine solche Rand­ ausnehmung der Durchbrechung stört im hinteren nacheilenden Bereich weniger als im voraneilenden Bereich, in dem das Schneidgut in der richtigen Höhe für das her­ ankommende Messer geführt werden muß. lm übrigen ist es denkbar, einen das Rundmesser umgreifenden Rand der Schutzkappe z.B. durch Druck auf zwei Stellen am Umfang belastisch zu verformen, um die am Rundmesser eingerasteten Rastha­ ken außer Eingriff zu bringen.

Claims (21)

1. Schneideinsatz für einen Arbeitsbehälter einer Küchenmaschine, wobei der Arbeitsbehälter eine zentrische Antriebswelle und einen Deckel mit einem zur Antriebswelle exzentrischen Füllschacht aufweist und der Schneideinsatz eine sich quer zur Achse der Antriebswelle erstreckende Anstellplatte mit einer exzentrischen Durchbrechung zur Aufnahme eines rotierend antreibbaren Rundmessers mit zur Anstellplatte parallele Schneide sowie eine mit der Antriebswelle kuppelbare und sich vorzugsweise auf der Antriebswelle axial abstützende Nabe aufweist und mittels einer Stelleinrichtung der axiale Ab­ stand zwischen der Anstellplatte und der Schneide des Rundmessers einstellbar ist, um die Schnittdicke zu verändern, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelleinrichtung (140; 642; 742) ein die deckseitige Ebene der An­ stellplatte (100; 800) durchsetzendes Betätigungselement (300; 644; 900) aufweist.
2. Schneideinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungs­ element (300; 644; 900) die deckseitige Ebene der Anstellplatte (100; 800) in einem Bereich durchsetzt, der außerhalb des unter dem Füllschacht (20) des Deckels (18) der Küchenmaschine vorbeistreichenden Bereichs der Anstell­ platte liegt.
3. Schneideinsatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Be­ tätigungselement (300; 644; 900) durch eine Betätigungsöffnung (130, 182; 882) der Anstellplatte (100; 800) greift.
4. Schneideinsatz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Be­ tätigungsöffnung (882) in einem äußeren Randbereich der Anstellplatte (800) angeordnet ist.
5. Schneideinsatz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Be­ tätigungsöffnung (130, 182) im Bereich über der Nabe (102) der Anstellplatte (100) angeordnet ist.
6. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Betätigungsöffnung ein Spalt (130) zwischen dem Rundmesser (68) und der dieses aufnehmenden Durchbrechung (120) der Anstellplatte (100) dient.
7. Schneideinsatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungs­ öffnung (130, 182) in dem der Drehachse der Anstellplatte (100) nächstlie­ genden Bereich der Durchbrechung (120) angeordnet ist.
8. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (300) abnehmbar ausgebildet ist.
9. Schneideinsatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das abnehmbare Betätigungselement (300) so groß ist, daß es in seiner Betriebsstellung ein Aufsetzen des Deckels (18) des Arbeitsbehälters (4) der Küchenmaschine ver­ hindert, wozu es sich z.B. mehr als etwa 5 mm, vorzugsweise etwa 5 bis 50 mm und insb. etwa 5 bis 30 mm über die Ebene der Messerschneide erhebt.
10. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (300) mit dem Rundmesser (68) oder einem Mes­ serträger verbindbar und zusammen mit diesem von der Anstellplatte (100) abnehmbar ist.
11. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (300) als Messerschutzkappe ausgebildet ist bzw. eine Messerschutzkappe (302) aufweist.
12. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 1 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelleinrichtung (140; 642; 742) eine vorzugsweise gestufte Stütznocke (178) aufweist.
13. Schneidgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütznocke (178) an einem Stellschieber (142) ausgebildet ist.
14. Schneideinsatz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellschie­ ber (142; 642; 742) auf einer Kreisbahn, vorzugsweise um die Drehachse des Rundmessers (68) verschiebbar in der Anstellplatte (100) geführt ist.
15. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelleinrichtung (140) einen unter der Anstellplatte (100) angeordne­ ten Betätigungsgriff (158) aufweist.
16. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Anstellplatte (100) durchsichtig ist und durch sie hindurch die Ein­ stellung der Stelleinrichtung (140) sichtbar ist.
17. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der unter der Anstellplatte angeordnete Betätigungsgriff (158) als Zeiger für die Einstellung dient.
18. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelleinrichtung (140; 642; 742) als Verriegelungseinrichtung ausgebil­ det ist, die die Anstellplatte (100; 800) und den Messerträger (60) leicht lös­ bar miteinander verriegelt.
19. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerträger (60) eine Stütznase (184) aufweist, die in der veriegel­ ten Stellung durch die Stelleinrichtung (140; 642; 742) vorzugsweise zwischen einem Stellschieber (142) und einem Teil der Anstellplatte (100; 800) gefan­ gen ist.
20. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerträger (100; 800) eine Nabe (62) aufweist, die in Kupplungs­ eingriff mit der Antriebswelle (52) der Küchenmaschine bringbar ist und sich dabei axial an der Antriebswelle (52) abstützt und die Anstellplatte (100; 800) sich über die Stelleinrichtung (140; 642; 742) am Messerträger (60) ab­ stützt.
21. Schneideinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Anstellplatte (100; 800) eine Nabe (102) aufweist, die auf der Nabe (62) des Messerträgers (60) axial verschiebbar, jedoch drehfest geführt ist.
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