DE3433164A1 - Kuechenmaschine, insbesondere mehrzweck-kuechenmaschine fuer den haushalt - Google Patents
Kuechenmaschine, insbesondere mehrzweck-kuechenmaschine fuer den haushaltInfo
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Description
BOSCH-SIEMENS HAUSGERÄTE GMBH 8000 München 80, 03.09.1984
7000 Stuttgart <2 Hochstraße 17
TZP 84/518 Vei/hü
Die Erfindung betrifft eine Küchenmaschine, insbesondere eine Mehrzweck-Küchenmaschine
für den Haushalt gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Aus der US-Patentschrift 4,373,677 ist eine derartige Küchenmaschine bekannt,
die aus Sicherheitsgründen nur mit einem auf die Arbeitsschüssel aufgesetzten Deckel in Betrieb gesetzt werden kann. Der Deckel greift mit einem Ansatz in
einen Teil des Gerätegehäuses ein und betätigt bei ordnungsgemäßer Verriegelung mit dem Rand der Arbeitsschüssel einen im Gerätegehäuse angeordneten Sicherheitsriegel.
So betätigt gibt der Sicherheitsriegel die Schalter zum Einschalten des Elektromotors frei. Bei Betätigung eines dieser Schalter wird der Sicherheitsriegel
blockiert und blockiert seinerseits den Deckel. Erst wenn der Motor ausgeschaltet wurde, ist der Sicherheitsriegel wieder entriegelt und kann der
Deckel von der Arbeitsschüssel abgenommen werden. Durch diese Maßnahme wird zwar die Sicherheit des Gerätes erhöht bzw. der Benutzer gegen Verletzungen am
laufenden Werkzeug geschützt, jedoch wird auch die Benutzung ungefährlicher Werkzeuge, wie z.B. einer Zitruspresse, die bei offenem Deckel zu betreiben sind,
verhindert.
Die Küchenmaschinen dieser Bauart weichen von den konventionellen Küchenmaschinen
ab, die eine schnelle Abtriebswelle zum Aufsetzen eines schmalen Mixbechers und eine langsame Abtriebswelle zum Aufsetzen einer Rührschüssel aufweisen.
Der in seinem Bodenbereich schnellaufende Messer aufweisende Mixbecher gibt durch seine relativ große Höhe und Schlankheit einen gewissen Schutz
gegen ein unbeabsichtigtes Hineingreifen der Bedienungsperson in die laufenden Messer. Die mit der langsamen Abtriebswelle verbundenen Werkzeuge sind aufgrund
der relativ geringen Geschwindigkeiten an sich weniger gefährlich. Daher
wird bei diesen Küchenmaschinen auf einen Sicherheitsriegel, wie er von der
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Konstruktion gemäß der US-PS 4,373,677 bekannt ist, verzichtet. Die Küchenmaschinen
gemäß dem Oberbegriff des Pantentanspruches 1 arbeiten üblicherweise nur
mit einer Abtriebswelle, deren Drehzahlen in einem Bereich zwischen der der
schnellen Abtriebswelle und der langsamen Abtriebswelle der konventionellen Küchenmaschinen
liegen. Die Arbeitsschüssel liegt in ihrem Durchmesser zwischen dem des herkömmlichen Mixbechers und dem der herkömmlichen Rührschüssel. Die Höhe
der Arbeitsschüssel ist jedoch wesentlich niedriger als die Höhe der konventionellen
Mixbecher. In dieser Arbeitsschüssel werden nun eine Vielzahl von unterschiedlichen
Arbeiten bis hin zum Kneten von Teig mit relativ großen umlaufenden Messern ausgeführt,
die bis in den Randbereich der Arbeitsschüssel reichen und erhebliche Umfangsgeschwindigkeiten
erreichen. Da diese Arbeitsschüssel wesentlich weiter ist als ein herkömmlicher Mixbecher und eine wesentlich niedrigere Höhe aufweist, besteht
eine sehr viel größere Gefahr, daß die Bedienungsperson mit der Hand in die Messer
greifen kann und sich verletzt. Aus diesen Gründen besitzen Küchenmaschinen dieser
Bauart, die auch "Food Processoren" genannt werden, immer einen mit einem Dekkel
der Arbeitsschüssel zusammenwirkenden Sicherheitsriegel, so daß sie ohne aufgesetzten
Deckel nicht betreibbar sind. Ein Vorteil dieser Geräte besteht im übrigen darin, daß in der gleichen Arbeitsschüssel verschiedene Werkzeuge während der Bearbeitung
eines Gutes nacheinander verwendet werden können. Nachteilig ist jedoch wie gesagt, daß ein weniger gefährliches Gerät, wie z.B. eine Zitruspresse, nicht in
der Arbeitsschüssel betrieben werden kann, da der Benutzer in diesem Fall die Zitrusfrüchte
mit seiner Hand auf einen rotierenden Preßkegel drücken muß und daher die Zitruspresse mit einem Deckel nicht betrieben werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Küchenmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1 zu schaffen, die mit offen zugänglichen Werkzeugen, insbesondere einer Zitruspresse betreibbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Kennzeichnungsteiles
des Patentanspruches 1. Vorzugsweise ist der Riegelbetätigungsarm unlösbar mit dem Werkzeug verbunden. Diese Lösung hat den Vorteil, daß ein weniger
gefährliches Werkzeug bzw. Zubehörgerät bei abgenommenem Deckel der Arbeitsschüssel in dieser betreibbar ist, wobei jedoch der Riegelbetätigungsarm nicht ohne
dieses Werkzeug verwendet werden kann, um die Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen
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und ohne dieses spezielle Werkzeug mit entsicherter Maschine ohne Deckel zu arbeiten.
Selbst wenn der Riegelbetätigungsarm sich von dem Werkzeug lösen sollte, ist doch seine Nabe, wenn er allein in die Arbeitsschüssel eingesetzt wird, dem
Einsetzen weiterer Werkzeuge, wie z.B. des Messers im Wege. Damit ist eine relativ
hohe Sicherheit für den Benutzer gegeben und auch eine gewollte Fehlbedienung unter Umgehung der Sicherheitseinrichtungen erschwert.
Der Riegelbetätigungsarm kann betriebsmäßig lösbar an der Arbeitsschüssel befestigbar
sein, wobei er mit Deckel-Verriegelungseinrichtungen an der Arbeitsschüssel zusammenwirken kann. Hierdurch wird ohne größeren Aufwand ein fester Sitz des
Riegelbetätigungsarmes erreicht, wodurch die Gefahr gemindert ist, daß er z.B. am
äußeren Rand des Werkzeuges schleift und die Arbeit behindert. Der Riegelbetätigungsarm
kann in diesem Fall relativ leicht ausgeführt sein und nimmt auch wenig Platz in Anspruch.
Zweckmäßigerweise ist der Riegelbetätigungsarm an der dem Boden der Arbeitsschüssel zugewandten Seite des Werkzeuges gelagert und greift am Werkzeug seitlich
vorbei nach oben und über den Rand der Arbeitsschüssel. Insbesondere wenn der Riegelbetätigungsarm mit Deckelverriegelungen verriegelbar ist, kann er sehr leicht
und dünn ausgebildet sein, so daß ein großer Außendurchmesser des Werkzeuges möglich ist und der Riegelbetätigungsarm insgesamt den Betrieb wenig behindert.
Zweckmäßigerweise besitzt der Riegelbetätigungsarm im Bereich des Randes der
Arbeitsschüssel einen Handgriff, der seine Verankerung am Rand der Arbeitsschüssel
und die Betätigung des Sicherheitsriegels wesentlich erleichtert.
Die Arbeitsschüssel dient vorzugsweise als Auffangbehälter für das ausgepreßte Gut.
Hierdurch wird ein unter Umständen unnötiges Umfüllen vermieden, wenn in der gleichen Schüssel mit weiteren Zutaten weitergearbeitet werden kann.
Der Sicherheitsriegel muß nicht die elektrischen Schalter mechanisch verriegeln,
sondern kann seinerseits einen elektrischen Schalter betätigen, der die Verriegelung
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dann z.B. elektromagnetisch bewirkt. Anstelle eines Sicherheitsriegels kann auch
einfach ein in Reihe mit dem Ein-Ausschalter des Gerätes liegender Sicherheitsschalter
angeordnet sein, wenn das Gerät z.B. eine starke Bremseinrichtung zum Stillsetzen der Werkzeuge nach Abschaltung des Motors aufweist.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand schematischer
Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 einen vertikalen axialen Schnitt durch eine Küchenmaschine;
Fig. 2 einen Schnitt im wesentlichen entlang der Linie H-II in Fig. 1 und
Fig. 3 einen Schnitt im wesentlichen entlang der Linie HI-III in Fig. 2.
Die Küchenmaschine des Ausführungsbeispieles besitzt ein Sockelgehäuse 2 mit einer
Deckwand 4, die ein Bajonettgewinde 6 zur Befestigung einer darüber angeordneten
Arbeitsschüssel 8 aufweist. Die Deckwand 4 besitzt in ihrem mittleren Bereich einen
nach oben aufragenden Rohransatz 10, der sich etwa bis zur mittleren Höhe der Arbeitsschüssel 8 erstreckt. Im Sockelgehäuse 2 ist ein Elektromotor 12 befestigt,
der eine als schnelle Abtriebswelle dienende, verlängerte und sich durch den Rohransatz
10 vertikal nach oben bis in den oberen Bereich der Arbeitsschüssel 8 erstreckende
Motorwelle 14 aufweist. Die Arbeitsschüssel 8 besitzt eine Seitenwand Ιό, die sich rotationssymmetrisch zur Motorwelle 14 leicht kegelig nach oben erweiternd
erstreckt und einen oberen Randflansch 18 besitzt. Der Randflansch weist nicht dargestellte Durchbrechungen und an seiner Unterseite ausgebildete Bajonettflächen
auf, die zum Zusammenwirken mit entsprechenden Verriegelungsansätzen eines weggelassenen Deckels bestimmt sind. Die Arbeitsschüssel 8 besitzt einen Boden
20, der in seinem innersten Bereich einen nach oben aufragenden Rohransatz bildet. Der Rohransatz 22 umgreift den Rohransatz 10 der Deckwand 4 des Sockelgehäuses
2 und ragt ein Stück weiter nach oben als dieser.
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Ein nach unten offenes rotationssymmetrisches Getriebegehäuse 32 besitzt einen
oberen Rohransatz 34, der im Rohransatz 10 der Deckwand 4 des Sockelgehäuses 2 nach oben ragt, wobei zwischen die beiden Rohransätze 10 und 34 eine O-Ring-Dichtung
36 eingesetzt ist. Das Getriebegehäuse 32 besitzt eine an den Rohransatz 34 unten anschließende und sich unter dem Boden 4 des Sockelgehäuses 2 erweiternde
Gehäuseschale 38 mit einer Innenverzahnung 40. Mit der Innenverzahnung 40 kämmen Planetenräder 42, die andererseits mit einem auf der Motorwelle 14 befestigten
Zahnradritzel 44 zusammenwirken. Die Planetenräder 42 sind an einem darüber angeordneten scheibenförmigen Planetenträger 46 gelagert, der an einer sich
davon nach oben erstreckenden, als Hohlwelle ausgebildeten langsamen Abtriebswelle
48 ausgebildet ist. Die langsame Abtriebswelle 48 erstreckt sich über das obere Ende des Rohransatzes 10 des Sockelgehäuses 2 nach oben und trägt in ihrem
oberen Endabschnitt eine Kupplungshülse 50, die an ihrer Außenseite steil schraubenlinienförmig
verlaufende Kupplungsnuten aufweist. Die langsame Abtriebswelle ist mittels nicht dargestellter dünnschaliger Gleitlager gegen den Rohransatz 34 des
Getriebegehäuses 32 nach außen abgestützt und trägt ein unteres Gleitlager 52 und
ein oberes Gleitlager 54, die die schnelle Abtriebswelle bzw. Motorwelle 14 lagern.
Die Motorwelle 14 überragt die Kupplungshülse 50 nach oben und trägt über dieser
eine Kupplungshülse 52, die an ihrem Außenumfang eine Zahnrad-Verzahnung 54 aufweist, die die Kupplungsverzahnung bildet. Der Motor 12 besitzt seitliche Befestigungsarme
56 und das Getriebegehäuse 32 besitzt einen unteren Randflansch 58, mit denen sie an von der Deckwand 4 des Sockelgehäuses 2 nach unten ragenden
Ansätzen/befestigt sind.
Eine Zitruspresse 70 ist in die Arbeitsschüssel 16 eingesetzt. Sie besitzt einen zentralen
Preßkegel 72, in dessen Innerem ein sich zentral nach unten erstreckender Rohransatz 74 ausgebildet ist, der an seinem unteren Ende eine Kupplungsverzahnung
aufweist und damit auf die Kupplungshülse 50 der langsamen Abtriebswelle 48 aufgesteckt
ist. Die Kupplungshülse 52 liegt dabei funktionslos im Inneren des Rohransatzes 74. An das untere Ende des Preßkegels 72 schließt nach außen ein Schleuderkorb
76 an mit einem sich im wesentlichen radial nach außen erstreckenden Boden 78, an den eine vertikale Ringwand 80 anschließt. Im Übergangsbereich zwischen
dem Boden 78 und der Ringwand 80 sind Austrittsschlitze 82 ausgebildet, durch die
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der ausgepreßte Saft in die Arbeitsschüssel 8 abfließen kann. Der Preßkegel ist im
Inneren durch daran ausgebildete radiale Rippen 84 versteift, von denen benachbart
dem Rohransatz 22 der Arbeitsschüssel 8 Lageransätze 86 nach unten ragen. Mit den
unteren Enden der Lageransätze ist ein kreisscheibenförmiger Flansch 88 verschweißt.
Ein Riegelbetätigungsarm 90 besitzt einen sich unter dem Boden 78 des
Schleuderkorbes 76 etwa horizontal erstreckenden Armabschnitt 92, an den ein Ring
94 anschließt, der die Lageransätze 86 der Rippen 84 über dem Flansch 88 mit Spiel umgreift. Vom äußeren Ende des Armabschnittes 92 erstreckt sich ein zweiter,
flacher, entsprechend der Krümmung der Seitenwand 16 der Arbeitsschüssel 8 gekrümmter
Armabschnitt 96 entlang der Seitenwand 16 nach oben. An dessen oberes Ende schließt ein radial nach außen vorspringender Armabschnitt 98 an, der auf dem
Randflansch 18 des Deckels aufliegt und von dem ein Handgriff 100 nach oben vorspringt.
An diesen horizontalen Armabschnitt 98 schließt ein vierter außen am
Randflansch 18 nach unten vorbeigreifender Armabschnitt 102 an, von dem ein Befestigungsansatz
104 unter den Randflansch 18 vorspringt und in gleicher Weise wie der nicht dargestellte Topfdeckel mit dem Randflansch 18 verriegelt ist. Der Randflansch
18 besitzt nicht dargestellte Unterbrechungen, durch die der Ansatz 104 beim Aufsetzen der Zitruspresse 70 nach unten unter den Randflansch 18 schiebbar
ist. An das untere Ende des Armabschnittes 102 schließt ein radial nach außen vorspringender
Armabschnitt 106 an, der auch als Riegelbetätigungsansatz bezeichnet werden kann.
Wie in Fig. 3 zu sehen ist, besitzt der Riegelbetätigungsansatz 106 einen bei einer
Drehung um den Preßkegel 72 im Uhrzeigersinn vorderen Endabschnitt 108 mit um die Drehachse des Preßkegels 72 kreisbogenförmiger Vorderkante, an den nach hinten
bzw. entgegen dem Uhrzeigersinn ein Rücksprung bzw. ein Ausnehmung 110 anschließt.
Daran wieder schließt ein radial weiter als der Endabschnitt 108 vorspringender hinterer Endabschnitt 112 an, der wiederum eine Kreisbogenkontur an seinem
äußeren Ende aufweist.
Das Sockelgehäue 2 besitzt einen an einer Seite der Arbeitsschüssel 8 bis zu deren
oberem Rand aufragenden Turmansatz 120, in dessen der Arbeitsschüssel zugewandten
Seitenwand 122 ein horizontaler Eingriffschlitz 124 ausgebildet ist. Der Verrie-
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gelungsansatz 106 ist durch eine Drehung im Uhrzeigersinn um die Drehachse bzw.
die Motorwelle 14 mit seinen Endabschnitten 108 durch den Eingriffsschlitz 124 in
den Turmansatz 120 hineinschwenkbar. Unterhalb des Eingriffsschlitzes 124 besitzt
die Vorderwand 122 des Turmansatzes 120 einen horizontalen Lageransatz 126, auf dem ein Sicherheitsriegel 128 verschwenkbar gelagert ist und von der Motorwelle her
gesehen nach links durch eine im Turmansatz 120 befestigte Zugfeder 130 vorgespannt
ist. Der Sicherheitsriegel 128 besitzt eine nach oben vorspringende, der Frontwand 122 benachbart angeordnete Verriegelungsnase 132, die zum Zusammenwirken
mit der Ausnehmung 110 des Riegelbetätigungsansatzes 106 bestimmt ist, jedoch in ihrere Ruhestellung, die in Fig. 2 in unterbrochenen Linien 134 angedeutet
ist, unterhalb der Bewegungsbahn des Riegelbetätigungsansatzes 106 liegt. Der Sicherheitsriegel
128 besitzt außerhalb der Reichweite des vorderen Endabschnittes des Riegelbetätigungsansatzes 106 einen weiter nach oben vorspringenden Wandab-
-Ί3>£Γ
schnitt -£34^ mit dessen Vorderkante 136 die Vorderkante des hinteren weiter radial vorspringenden Endabschnttes 112 des Riegelbetätigungsansatzes 106 zusammenwirkt, wenn der Riegelbetätigungsarm 90 in seine Arbeitsstellung geschwenkt wird und in den Turmansatz 120 angreift. Dabei wird der Sicherheitsriegel 128 verschwenkt, wodurch der Riegelansatz 132 auf einer kreisbogenbahn ansteigt und in die Ausnehmung 110 des Riegelbetätigungsansatzes 106 eingreift. Im Turmansatz 120 ist ferner ein den Elektromotor 12 betätigender Drucktastenschalter 138 angeordnet, von dem eine Drucktaste 140 vertikal nach oben durch eine Deckwand 142 des Turmansatzes 120 ragt. Die Drucktaste 140 besitzt unterhalb der Deckwand 142 eine nach unten weisende Schulter 144. Von dem weiter nach oben ragenden Wandabschnitt 124 des Sicherheitsriegels 128 erstreckt sich ein kreiszylindrisch um die Achse 126 geführter Wandabschnitt 146 in Richtung von der Motorwelle 14 weg und liegt in der in unterbrochenen Linien 134 angedeuteten, nicht betätigten Stellung des Sicherheitsriegels 120 unter der Schulter 144 der Drucktaste 140 und besitzt ferner eine Anschlagnase 148, die in dieser nicht betätigten Stellung seitlich an der Drucktaste 140 anschlägt und eine weitere Verschwenkung unter der Wirkung der Zugfeder 130 verhindert. In dieser Stellung kann die Drucktaste 140 nicht betätigt und der Motor somit nicht eingeschaltet werden. Erst wenn der Riegelbetätigungsarm 90 an seinem Handgriff 100 erfaßt und in den Turmansatz 120 eingeschwenkt wird, wird der Wandabschnitt 146 des Sicherheitsriegels 128 aus der Bewegungsbahn der Drucktaste 140 weggeschwenkt, so daß diese nach unten drückbar ist. Der
schnitt -£34^ mit dessen Vorderkante 136 die Vorderkante des hinteren weiter radial vorspringenden Endabschnttes 112 des Riegelbetätigungsansatzes 106 zusammenwirkt, wenn der Riegelbetätigungsarm 90 in seine Arbeitsstellung geschwenkt wird und in den Turmansatz 120 angreift. Dabei wird der Sicherheitsriegel 128 verschwenkt, wodurch der Riegelansatz 132 auf einer kreisbogenbahn ansteigt und in die Ausnehmung 110 des Riegelbetätigungsansatzes 106 eingreift. Im Turmansatz 120 ist ferner ein den Elektromotor 12 betätigender Drucktastenschalter 138 angeordnet, von dem eine Drucktaste 140 vertikal nach oben durch eine Deckwand 142 des Turmansatzes 120 ragt. Die Drucktaste 140 besitzt unterhalb der Deckwand 142 eine nach unten weisende Schulter 144. Von dem weiter nach oben ragenden Wandabschnitt 124 des Sicherheitsriegels 128 erstreckt sich ein kreiszylindrisch um die Achse 126 geführter Wandabschnitt 146 in Richtung von der Motorwelle 14 weg und liegt in der in unterbrochenen Linien 134 angedeuteten, nicht betätigten Stellung des Sicherheitsriegels 120 unter der Schulter 144 der Drucktaste 140 und besitzt ferner eine Anschlagnase 148, die in dieser nicht betätigten Stellung seitlich an der Drucktaste 140 anschlägt und eine weitere Verschwenkung unter der Wirkung der Zugfeder 130 verhindert. In dieser Stellung kann die Drucktaste 140 nicht betätigt und der Motor somit nicht eingeschaltet werden. Erst wenn der Riegelbetätigungsarm 90 an seinem Handgriff 100 erfaßt und in den Turmansatz 120 eingeschwenkt wird, wird der Wandabschnitt 146 des Sicherheitsriegels 128 aus der Bewegungsbahn der Drucktaste 140 weggeschwenkt, so daß diese nach unten drückbar ist. Der
/O
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Schalter 138 ist so ausgebildet, daß dis Drucktaste 140 im na<
h unten gedrückten Zustand verbleibt, bis sie erneut gedrückt wird. In der nach unten gedrückten Stellung
liegt der obere breitere Abschnitt der Drucktaste 140 vor der Hinterkante des Wandabschnittes 146, wodurch eine Rückschwenkung des Sicherheitsriegels 128
nicht möglich ist und damit dieser über den Verriegelungsansatz 132 auch den Riegelbetätigungsarm
90 in der Betriebsstellung verriegelt. Wenn durch einen erneuten Druck die Drucktaste 140 nach oben zurückgeführt wird, gibt sie den Sicherheitsriegel 128 wieder frei, so daß der Riegelbetätigungsarm 90 aus dem Turmansatz
herausschwenkbar ist. Dabei greift der Sicherheitsriegel 128 wieder unter die Schulter 144 der Drucktaste 140 und verriegelt diese.
Der Innendurchmesser des Rings 94 des Riegelbetätigungsarmes ist kleiner als der
Außendurchmesser des mit den Rippen 84 verschweißten Flansches 88. Dadurch ist der Riegelbetätigungsarm drehbar aber unlösbar mit der Zitruspresse 70 verbunden.
Im Betrieb wird der Riegelbetätigungsarm vorzugsweise frei von der Arbeitsschüssel
getragen, so daß er nicht an den übrigen Teilen der Zitruspresse schleift.
Die Umlaufrichtung der Abtriebswellen 14 und 48 und der Eingriffsschlitz 124 des
Gehäuses sind so aufeinander abgestimmt, daß der Riegelbetätigungsarm, falls der
übrige Teil der Zitruspresse 70 daran schleifen sollte, in die verriegelte Stellung
gedrückt wird.
■A1-
- Leerseite -
Claims (10)
- TZP 84/518AnsprücheKüchenmaschine, insbesondere Mehrzweck-Küchenmaschine für den Haushalt, mit einem in einem Gerätegehäuse angeordneten und eine Abtriebswelle antreibenden Elektromotor und einer an das Gerätegehäuse ansetzbaren Arbeitsschüssel, wobei unterschiedliche Werkzeuge in die Arbeitsschüssel einsetzbar und mit der Abtriebswelle kuppelbar sind und ein auf die Arbeitsschüssel aufsetzbarer Deckel einen Sicherheitsriegel im Gerätegehäuse betätigt, der in nicht betätigter Stellung die Einschaltung des Elektromotors verhindert, dadurch gekennzeichnet, daß ein bei abgenommenem Deckel in der Arbeitsschüssel (8) zu betreibendes Werkzeug (Zitruspresse 70) einen drehbar damit verbundenen Riegelbetätigungsarm (90) aufweist, der in Eingriff mit dem Sicherheitsriegel (128) bringbar ist.
- 2. Küchenmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelbetätigungsarm (90) unlösbar mit dem Werkzeug (Zitruspresse 70) verbunden ist.
- 3. Küchenmaschine nach Anspruch 1 und/oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelbetätigungsarm (90) betriebsmäßig lösbar an der Arbeitsschüssel befestigbar ist.
- 4. Küchenmaschine nach Anspruch 3, wobei die Arbeitsschüssel (8) im Randbereich (Randflansch 18) Verriegelungseinrichtungen, z.B. Bajonettansätze zum Zusammenwirken mit dem Deckel aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelbetätigungsarm (90) mit den Verriegelungseinrichtungen der Arbeitsschüssel (8) zusammenwirkende Verriegelungseinrichtungen (104), z.B. einen Bajonettansatz aufweist.
- 5. Küchenmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelbetätigungsarm (90) an der dem Boden (20) der Arbeitsschüssel (8) zugewandten Seite des Werkzeuges (Zitruspresse 70) gelagert ist und am Werkzeug seitlich vorbei nach oben und über den Rand der Arbeitsschüssel (8) greift.TZP 84/518
- 6. Küchenmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelbetätigungsarm (90) im Bereich des Randes der Arbeitsschüssel (8) einen Handgriff (100) aufweist.
- 7. Küchenmschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug ein Preßwerkzeug, insbesondere eine Zitruspresse (70) ist.
- 8. Küchenmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zitruspresse einen Preßkegel (72) aufweist, der im Inneren durch sich radial zur Drehachse erstreckende Rippen (84) versteift ist und der Riegelbetätigungsarm (90) an bc~ denseitigen Lageransätzen (86) der Rippen (84) gelagert ist.
- 9. Küchenmaschine nach Anspruch 7 und/oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsschüssel (8) als Auffangbehälter für das ausgespreßte Gut dient.
- 10. Küchenmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelbetätigungsarm (90) bei Einschaltung des Ein-Ausschalters (Drucktaste 140) des Elektromotors (12) mechanisch verriegelbar ist.
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DE19843433164 DE3433164A1 (de) | 1984-09-10 | 1984-09-10 | Kuechenmaschine, insbesondere mehrzweck-kuechenmaschine fuer den haushalt |
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DE3433164C2 DE3433164C2 (de) | 1992-06-11 |
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