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DE3624852A1 - Elektronische daten- und/oder programmtraeger und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents

Elektronische daten- und/oder programmtraeger und verfahren zu seiner herstellung

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DE3624852A1
DE3624852A1 DE19863624852 DE3624852A DE3624852A1 DE 3624852 A1 DE3624852 A1 DE 3624852A1 DE 19863624852 DE19863624852 DE 19863624852 DE 3624852 A DE3624852 A DE 3624852A DE 3624852 A1 DE3624852 A1 DE 3624852A1
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carrier
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ORGA DRUCK GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Befestigungselementes für mindestens einen elektronischen Baustein mit integrierter Schaltung, welche mit einem vorzugsweise als eine Karte ausgebildeten Trägerelement einen homogenen Verbund bildet und dessen elektrische Kontakte von dem Trägerelement direkt oder indirekt abgreifbar sind. Die Erfindung betrifft ferner einen elektronischen Daten- und/oder Programmträger in Form eines oder mehrere elektronischer Bausteine mit integrierter Schatlung, welcher mit einem vorzugsweise als eine Karte ausgebildeten Trägerelement einen homogenen Verbund bildet und dessen elektrische Kontakte von dem Trägerelement direkt oder indirekt abgreifbar sind.
Im Geschäftsverkehr sind beispielsweise bereits seit langem sogenannte Scheckkarten bekannt, welche nicht nur optisch lesbare und mechanisch abgreifbare Daten aufweisen, sondern die auch zugleich mit Datenträgern in Form magnetischer Stoffe versehen sind. Mit Hilfe entsprechender Schreib- und Lesegeräte werden einem solchen Magnetstreifen Daten aufgetragen, welche von einem Lesegerät aufgenommen, verarbeitet und in entsprechende Funktionen umgesetzt werden.
Datenträger dieser Art werden beispielsweise in Parkhäusern eingesetzt. Bei der Einfahrt in ein Parkhaus zieht der Kunde aus einem Automaten eine Karte mit Magnetstreifen, dem die jeweilige Uhrzeit eingeschrieben wird. Bei der Abholung des geparkten Fahrzeugs liest ein weiterer Automat den Magnetstreifen, berechnet die Parkzeit und fügt Quittierungsdaten hinzu, welche die Schranke des Parkhauses über einen weiteren Leseautomaten dann freigeben, wenn die Quittierungsdaten zur Zeit der Betätigung des Schrankenautomaten in einer vorbestimmten Toleranzzeit liegen. Magnetstreifen lassen sich zwar einfach und preiswert herstellen, jedoch sind diese gegen mechanische Einwirkungen sehr empfindlich.
So führt ein Knicken der Karte oder ein Zerkratzen des Magnetstreifens bereits zur Löschung oder Zerstörung magnetisch gespeicherter Daten. Magnetstreifen, welche sich auf Karten der genannten Art befinden, sind frei zugängig und können somit auch in unbefugter Weise mit Hilfe entsprechender Geräte gelesen und gefälscht werden. Dies ist insbesondere bei Scheckkarten kritisch, da durch solche Manipulationen erhebliche Schäden auftreten können.
Um derartige gespeicherte Daten in ausreichender Weise zu sichern, ist es erforderlich, diese zu verschlüsseln, wodurch die Datenkapazität des Trägers erhöht werden muß, welche jedoch auf einer Scheckkarte dann nicht mehr ausreichend ist.
Zur Erhöhung der Datenkapazität einer Karte dieser Art ist es auch bereits bekannt, elektronische Bausteine mit einer integrierten Schaltung zu verwenden. Ein elektronischer Baustein wird hierbei in eine Öffnung oder eine Nut einer Karte eingesetzt und seine elektrischen Kontakte lassen ich durch entsprechende Schleifkontakte eines Automaten abgreifen. Der große Vorteil besteht darin, daß nunmehr eine ausreichende Datenkapazität zur Verfügung steht, so daß eine Datensicherung eines relativ großen Datenspeichers möglich ist.
Bei den bekannten Karten, welche einen elektronischen Baustein aufweisen, besteht noch der Nachteil, daß die Bausteine oder ihre elektrischen Kontakte leicht beschädigt oder sogar aus der Karte herausgedrückt werden können. Dies kann bereits unbeabsichtigt dadurch erfolgen, daß die Karte unvorschriftsmäßig gelagert oder transportiert wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen elektronischen Datenträger in Form eines elektronischen Bausteins mit integrierter Schaltung mit einem Trägerelement, beispielsweise einer Karte, homogen und integral zu verbinden, derart, daß eine Entfernung des Datenträgers ohne Zerstörung der Karte ausgeschlossen ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die folgenden Verfahrensschritte:
  • a. ein Bogen einer Kunststoffolie wird beidseitig metallisiert und an vorbestimmten Stellen zur elektrischen Verbindung beider Seiten Durchkontaktiert;
  • b. auf beiden Seiten der metallisierten Folie werden eine Vielzahl sich gegenüberliegender Ätzbilder, entsprechend dem jeweils einzufügenden elektronischen Baustein, hergestellt, und die Ätzbilder auf dem Folienbogen werden in sich anschließenden Prozessen veredelt, und
  • c. die auf dem Folienbogen zweiseitig gebildeten schichtförmigen Flächenelemente werden mit einem ringsumverlaufenden Rand zur weiteren Befestigung eines jeden veredelten Flächenelementes mit einem Trägerelement aus dem Folienbogen herausgeschnitten.
Nach Durchführung dieses Verfahrens liegen eine Vielzahl veredelter Flächenelemente vor, welche jeweils die Grundform eines entsprechenden elektronischen Bausteins aufweisen, wobei darüberhinausgehend zur Befestigung eines jeden Flächenelementes ein ausreichender Rand vorhanden ist.
Hierfür ist es vorteilhaft, den Folienrand eines jeden veredelten Flächenelementes mit einer Vielzahl von Bohrungen zu versehen.
In Weiterbildung des Verfahrens nach der Erfindung wird:
  • a. auf den um das vergoldete Flächenelement verlaufenden Rand ein Schutzkörper oder Schutzring aus Kunststoff befestigt, welcher geringfügig höher als die Höhe des einzufügenden elektronischen Baustein ist,
  • b. der elektronische Baustein in den von dem Schutzkörper oder Schutzring gebildeten Innenraum eingefügt und mit dem veredelten Flächenelement mechanisch und mit seinen elektrischen Kontakten mit den dafür vorbereiteten Kontakten des Flächenelementes elektrisch verbunden, und
  • c. der noch verbleibende Raum zwischen dem elektronischen Baustein und dem Rand des Schutzkörpers oder Schutzringes wird bis zur Höhe des Befestigungsrandes des Lagerbettes mit Vergußmasse vergossen.
In einer Variante des Verfahrens nach der Erfindung wird:
  • a. der um das veredelte, beispielsweise vergoldete Flächenelement verlaufende Rand um geringfügig mehr als die Höhe des einzufügenden elektronischen Bausteins zu einem Lagerbett mit einem noch verbleibenden ringsumverlaufenden Befestigungsrand aufgebördelt,
  • b. der elektronische Baustein in dieses gebildete Bett eingefügt und mit dem veredelten Flächenelement mechanisch und mit seinen elektrischen Kontakten mit den dafür vorbereiteten Kontakten des Flächenelementes elektrisch verbunden, und
  • c. der noch verbleibende Raum zwischen dem elektronischen Baustein und dem Rand des Lagerbettes bis zur Höhe des Befestigungsrandes des Lagerbettes mit Vergußmasse vergossen.
Nach diesen beiden Verfahrensschritten liegen eine Vielzahl elektronischer Bausteine in vergossener und mit Befestigungsmitteln versehener Form vor, welche nunmehr mit einem Trägerelement, beispielsweise einer Karte, verbunden werden können.
Um dies zu erreichen, wird eine Kernfolie aus Kunststoff, Pappe, Hartpappe oder dergleichen mit mindestens einer Aussparung in der äußeren Form eines entsprechenden Lagerbettes zur Aufnahme eines oder mehrerer elektronischer Bausteine in ihrem jeweiligen Befestigungselement versehen. Die Befestigungselemente werden danach in die jeweilige Aussparung eingesetzt und mit der Umrandung derselben befestigt, wobei der Befestigungsrand des Lagerbettes auf der Kernfolie liegt und mit dieser beispielsweise verklebt oder verschweißt werden kann.
Zur weiteren Einbettung des Befestigungselementes und Verbindung mit der Kernfolie wird diese auf ihrer kontaktfreien Seite mit einer durchgehenden Abdeckfolie beschichtet. Aus den gleichen Gründen wird die Kernfolie auf der Seite, auf der sich die Kontakte oder Zuleitungen des oder der elektronischen Bausteine befinden, mit einer entsprechend der Größe dieser abtastbaren Kontakte ausgesparten Teilen versehenen Überzugsfolie beschichtet. Die andere Seite der Kernfolie oder die darauf befindliche Abdeckfolie wird mit einer durchgehenden Überzugsfolie beschichtet, welche auch mit optisch lesbaren Daten bedruckt sein kann.
Weiter ist es vorteilhaft die Kernfolie auf ihrer kontaktfreien Seite mit einer Zwischenfolie zu beschichten, welche Aussparungen in der Größe des Befestigungsrandes jeweils eines Lagerbettes aufweist. Auf diese Weise wird jeder Übergang von der Kernfolie zum Befestigungsrand des Befestigungselementes ausgeglichen, so daß die Karte vollkommen homogen ist und die Lage des elektronischen Elementes nicht fühlbar ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist das Ätzbild Kontakt- und/oder Befestigungsarme auf, so daß nach den galvanischen Bädern diese Befestigungsarme aus Metall vorliegen, welche sich über den Befestigungsrand des gebildeten Lagerbettes erstrecken. Hierdurch erfolgt eine zusätzliche Verankerung mit der Kernfolie. Gleichzeitig können diese Befestigungsarme auch als elektrisch leitende Verbindungen genutzt werden, um beispielsweise Verdrahtungen mit weiteren elektronischen Bauelementen in der Karte herzustellen.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen elektronischen Daten- und/oder Programmträger in Form einer Karte mit einem verankerten elektronischen Baustein in vergrößerter Darstellung;
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen elektronischen Daten -und/oder Programmträger in Form einer Karte nach einer weiteren Ausführungsform mit einem verankerten elektronischen Baustein in vergrößerter Darstellung, und
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Kontaktierungsseite einer Karte mit mehreren eingebauten elektronischen Bausteinen, in geringfügig vergrößerter Form.
Aus der Fig. 1 ist ein Querschnitt durch einen fertiggestellten elektronischen Daten- und/oder Programmträger in der Form einer Karte nach der Erfindung zu entnehmen. Ein elektronischer Baustein mit einer integrierten Schaltung 6 ist auf einer inneren Leiterbahn 2 befestigt, beispielsweise durch Kleben. Die Leiterbahn 2 befindet sich auf einer Kunststoffolie 1, welche mit ihren Schenkeln 14 und 16 und den Befestigungsrändern 15 und 17 für den Baustein 6 ein Bett bildet, durch das der Baustein geschützt gelagert ist. Der inneren Leiterbahn 2 liegt eine äußere Leiterbahn 2 a gegenüber, welche Kontaktflächen aufweist.
Die innere und die äußere Leiterbahn 2 bzw. 2 a sind miteinander durch eine Bohrung 3 verbunden, welche an ihren Bohrungsrändern metallisiert ist, so daß zwischen den beiden Leiterflächen ein elektrischer Kontakt besteht. Die Schenkel 14 und 16 der Kunststoffolie 1 sind mit einer Kernfolie 9 durch verschiedene Maßnahmen und Mittel verbunden. Die Schenkel 14 und 16 und die Befestigungsränder 15 und 17 sind mit Bohrungen 4 versehen. Beim Verbinden der Kernfolie 9 mit den genannten Schenkeln und Befestigungsrändern dringt der Kunststoff in die Bohrungen ein, erhärtet dort und bildet auf diese Weise eine innige Befestigung, ähnlich einer Nagelung oder Vernietung.
Der Raum 8 zwischen dem elektronischen Baustein 6 und den Schenkeln 14 und 16 ist nach Fertigstellung der elektrischen Verbindung zwischen dem Baustein und der inneren Leiterplatte 2 über den Leiter 7 mit einer Vergußmasse, wie beispielsweise Gießharz, vergossen. Damit ist nicht nur der elektrische Leiter 7 sicher gegen mechanische Beeinträchtigungen geschützt, sondern der gesamte Baustein.
Den Befestigungsrändern 15 und 17 schließt sich eine Zwischenfolie in gleicher Stärke an, so daß diese Ränder ausgeglichen werden und keine Unebenheiten auf der Karte fühlbar auftreten. Auf der unteren, kontaktfreien Seite der Karte ist eine durchgehende Abdeckfolie 11 aufgetragen, welche mit optisch lesbaren Informationen bedruckt sein kann. Auf dieser befindet sich eine ebenfalls durchgehende Überzugsfolie 12. Eine solche Folie ist auch auf der gegenüberliegenden Seite der Karte aufgetragen, welche jedoch Aussparungen für die Leiterbahn 2 a aufweist, so daß Schleifkontakte oder dergleichen die im Baustein 6 elektronisch gespeicherten Informationen gemäß einem vorgegebenen Programmablauf abgreifen können.
Die Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Hierbei sind gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der Baustein 6 ist mit Kontaktstellen 7 a versehen, welche mit dem inneren Leiter 2 der Folie 1 direkt verbunden, beispielsweise verlötet sind. Eine solche Ausführungsform vereinfacht nicht nur den Herstellungsprozeß sehr wesentlich, sondern verbessert auch die Sicherheit und Funktion des Daten- und Programmträgers, da keine langen Leiterwege vorhanden sind.
Die Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf eine Karte mit mehreren elektronischen Bausteinen 6, welche unter den Kontaktflächen 14 liegen und mit diesen elektrisch verbunden sind, beispielsweise in der Ausbildung nach Fig. 1 und 2.
Mit der Datenkarte nach der Erfindung liegt ein Daten- und/oder Programmträger für eine große Datenmenge vor, bei der elektronische Bausteine mit integrierter Schaltung in einem homogenen Verbund mit einer Kernfolie und weiteren Schutzfolien angeordnet sind. Dieser in Form einer Karte ausgebildete Daten- und/oder Programmträger ist nicht größer und auch nicht dicker als die bekannten Scheck- oder Automatenkarten, enthält jedoch um einige Zehnerpotenzen mehr Datenmengen, sodaß eine aufwendige und damit sichere Verschlüsselung der Daten möglich ist. Darüber hinaus ist der widerrechtliche Zugriff auf die Daten oder die Zerstörung derselben nur unter Zerstörung der gesamten Karte möglich.
Der elektronische Baustein mit seinem Befestigungsrand läßt sich auch in anderen Konfigurationen als eine Karte einbauen, beispielsweise in einen entsprechend preparierten Schüssel oder einen Stift, ähnlich einem Kugelschreiber. Diese Elemente können mit einem Sicherheitscode programmiert sein und können damit Schlüsselfunktionen ausüben.

Claims (14)

1. Verfahren zur Herstellung eines Befestigungselementes für mindestens einen elektronischen Baustein mit integrierter Schaltung, welches mit einem vorzugsweise als eine Karte ausgebildeten Trägerelement einen homogenen Verbund bildet und dessen elektrische Kontakte von dem Trägerelement direkt oder indirekt abgreifbar sind, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
  • a. ein Bogen einer Kunststoffolie wird beidseitig metallisiert und an vorbestimmte Stellen zur elektrischen Verbindung beider Seiten Durchkontaktiert;
  • b. auf beiden Seiten der metallisierten Folie werden eine Vielzahl sich gegenüberliegender Ätzbilder, entsprechend dem jeweils einzufügenden elektronischen Baustein, hergestellt, und die Ätzbilder auf dem Folienbogen werden in sich anschließend Prozessen mit Kontaktmaterial veredelt, und
  • c. die auf dem Folienbogen zweiseitig gebildeten schichtförmigen Flächenelemente werden mit einem ringsumverlaufenden Rand zur weiteren Befestigung eines jeden veredelten Flächenelementes mit einem Trägerelement aus dem Folienbogen herausgetrennt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienrand eines jeden veredelten Flächenelementes mit einer Vielzahl von Bohrungen versehen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a. auf den um das veredelte Flächenelement verlaufenden Rand ein Schutzkörper oder Schutzring aus Kunststoff befestigt wird, welcher geringfügig höher als die Höhe des einzufügenden elektronischen Bausteins ist,
  • b. der elektronische Baustein in den von dem Schutzkörper oder Schutzring gebildeten Innenraum eingefügt und mit dem veredelten Flächenelement mechanisch und mit seinen elektrischen Kontakten mit den dafür vorbereiteten Kontakten des Flächenelementes elektrisch verbunden wird, und
  • c. daß der noch verbleibende Raum zwischen dem elektronischen Baustein und dem Rand des Schutzkörpers oder Schutzringes bis zur Höhe des Befestigungsrandes des Lagerbettes mit Füllmasse ausgefüllt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a. der um das veredelte Flächenelement verlaufende Rand um geringfügig mehr als die Höhe des einzufügenden elektronischen Bausteins zu einem Lagerbett mit einem noch verbleibenden ringsumverlaufenden Befestigungsrand aufgebördelt wird,
  • b. der elektronische Baustein in dieses gebildete Bett eingefügt und mit dem veredelten Flächenelement mechanisch und mit seinen elektrischen Kontakten mit den dafür vorbereiteten Kontakten des Flächenelementes elektrisch verbunden wird, und
  • c. daß der noch verbleibende Raum zwischen dem elektronischen Baustein und dem Rand des Lagerbettes bis zur Höhe des Befestigungsrandes des Lagerbettes mit Füllmasse ausgefüllt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kernfolie aus Kunststoff, Pappe oder Hartpappe mit mindestens einer Aussparung in der äußeren Form eines entsprechenden Lagerbettes zur Aufnahme eines oder mehrerer elektronischer Bausteine in ihrem jeweiligen Befestigungselement versehen wird, und daß die Befestigungselemente in die jeweilige Aussparung eingesetzt und mit der Umrandung derselben befestigt werden, wobei der Befestigungsrand des Lagerbettes auf der Kernfolie liegt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, oder einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kernfolie auf ihrer kontaktfreien Seite mit einer durchgehenden Abdeckfolie beschichtet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kernfolie auf der Seite, auf der sich die Kontakte oder Zuleitungen des oder der elektronischen Bausteine befinden, mit einer entsprechend der Größe dieser abtastbaren Kontakte ausgesparten Teilen versehenen Überzugsfolie beschichtet wird und das die andere Seite der Kernfolie oder die darauf befindliche Abdeckfolie mit einer durchgehenden Überzugsfolie beschichtet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kernfolie auf ihrer kontaktfreien Seite mit einer Zwischenfolie beschichtet wird, welche Aussparungen in der Größe des Befestigungsrandes jeweils eines Lagerbettes aufweist.
9. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ätzbild Kontakt- und/oder Befestigungsarme aufweist, welche sich über den Befestigungsrand des gebildeten Lagerbettes erstrecken.
10. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger in Form eines oder mehrere elektronischer Bausteine mit integrierter Schaltung, welcher mit einem vorzugsweise als eine Karte ausgebildeten Trägerelement einen homogenen Verbund bildet und dessen elektrische Kontakte von dem Trägerelement direkt oder indirekt abgreifbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein elektronischer Baustein auf einer mindestens teilweise metallisch beschichteten Trägerfolie befestigt ist, welche an ihren Rändern Befestigungselemente aufweist, die mit einer angrenzenden Kernfolie mechanisch verbunden sind.
11. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder elektronische Baustein oder eine Gruppe derselben von einer Schutzfläche umgeben ist, welche von der Trägerfolie oder von einem separaten Körper aus Kunststoff gebildet ist.
12. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie auf ihrer Innen- und Ausßenseite in mehreren Lagen mit unterschiedlichen Metallen beschichtet ist und daß diese Schichten untereinander elektrisch verbunden sind.
13. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzflächen Bohrungen und Verankerungselemente aufweisen und der Raum zwischen dem elektronischen Baustein und der Innenseite der Schutzfläche mit einer Füllmasse ausgefüllt ist.
14. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger nach Anspruch 10, 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Trägerfolie, welche den oder die elektronischen Bausteine trägt, verbundene Kernfolie, von einer Überzugsfolie abgedeckt ist, wobei auf der Seite der Kernfolie, auf der sich die elektrischen Kontakte des elektronischen Bausteins befinden, die aufgetragene Überzugsfolie entsprechende Aussparungen aufweist.
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