DE3624852A1 - Elektronische daten- und/oder programmtraeger und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Elektronische daten- und/oder programmtraeger und verfahren zu seiner herstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Befestigungselementes
für mindestens einen elektronischen Baustein mit integrierter
Schaltung, welche mit einem vorzugsweise als eine Karte
ausgebildeten Trägerelement einen homogenen Verbund bildet und dessen
elektrische Kontakte von dem Trägerelement direkt oder indirekt abgreifbar
sind. Die Erfindung betrifft ferner einen elektronischen
Daten- und/oder Programmträger in Form eines oder mehrere elektronischer
Bausteine mit integrierter Schatlung, welcher mit einem
vorzugsweise als eine Karte ausgebildeten Trägerelement einen homogenen
Verbund bildet und dessen elektrische Kontakte von dem Trägerelement
direkt oder indirekt abgreifbar sind.
Im Geschäftsverkehr sind beispielsweise bereits seit langem sogenannte
Scheckkarten bekannt, welche nicht nur optisch lesbare und mechanisch
abgreifbare Daten aufweisen, sondern die auch zugleich mit Datenträgern
in Form magnetischer Stoffe versehen sind. Mit Hilfe entsprechender
Schreib- und Lesegeräte werden einem solchen Magnetstreifen Daten
aufgetragen, welche von einem Lesegerät aufgenommen, verarbeitet und in
entsprechende Funktionen umgesetzt werden.
Datenträger dieser Art werden beispielsweise in Parkhäusern eingesetzt.
Bei der Einfahrt in ein Parkhaus zieht der Kunde aus einem Automaten
eine Karte mit Magnetstreifen, dem die jeweilige Uhrzeit eingeschrieben
wird. Bei der Abholung des geparkten Fahrzeugs liest ein weiterer
Automat den Magnetstreifen, berechnet die Parkzeit und fügt Quittierungsdaten
hinzu, welche die Schranke des Parkhauses über einen
weiteren Leseautomaten dann freigeben, wenn die Quittierungsdaten zur
Zeit der Betätigung des Schrankenautomaten in einer vorbestimmten
Toleranzzeit liegen. Magnetstreifen lassen sich zwar einfach und preiswert
herstellen, jedoch sind diese gegen mechanische Einwirkungen sehr
empfindlich.
So führt ein Knicken der Karte oder ein Zerkratzen des Magnetstreifens
bereits zur Löschung oder Zerstörung magnetisch gespeicherter Daten.
Magnetstreifen, welche sich auf Karten der genannten Art befinden, sind
frei zugängig und können somit auch in unbefugter Weise mit Hilfe
entsprechender Geräte gelesen und gefälscht werden. Dies ist insbesondere
bei Scheckkarten kritisch, da durch solche Manipulationen erhebliche
Schäden auftreten können.
Um derartige gespeicherte Daten in ausreichender Weise zu sichern, ist
es erforderlich, diese zu verschlüsseln, wodurch die Datenkapazität des
Trägers erhöht werden muß, welche jedoch auf einer Scheckkarte dann
nicht mehr ausreichend ist.
Zur Erhöhung der Datenkapazität einer Karte dieser Art ist es auch
bereits bekannt, elektronische Bausteine mit einer integrierten
Schaltung zu verwenden. Ein elektronischer Baustein wird hierbei in
eine Öffnung oder eine Nut einer Karte eingesetzt und seine elektrischen
Kontakte lassen ich durch entsprechende Schleifkontakte eines
Automaten abgreifen. Der große Vorteil besteht darin, daß nunmehr eine
ausreichende Datenkapazität zur Verfügung steht, so daß eine Datensicherung
eines relativ großen Datenspeichers möglich ist.
Bei den bekannten Karten, welche einen elektronischen Baustein
aufweisen, besteht noch der Nachteil, daß die Bausteine oder ihre
elektrischen Kontakte leicht beschädigt oder sogar aus der Karte
herausgedrückt werden können. Dies kann bereits unbeabsichtigt dadurch
erfolgen, daß die Karte unvorschriftsmäßig gelagert oder transportiert
wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
elektronischen Datenträger in Form eines elektronischen Bausteins mit
integrierter Schaltung mit einem Trägerelement, beispielsweise einer
Karte, homogen und integral zu verbinden, derart, daß eine Entfernung
des Datenträgers ohne Zerstörung der Karte ausgeschlossen ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die
folgenden Verfahrensschritte:
- a. ein Bogen einer Kunststoffolie wird beidseitig metallisiert und an vorbestimmten Stellen zur elektrischen Verbindung beider Seiten Durchkontaktiert;
- b. auf beiden Seiten der metallisierten Folie werden eine Vielzahl sich gegenüberliegender Ätzbilder, entsprechend dem jeweils einzufügenden elektronischen Baustein, hergestellt, und die Ätzbilder auf dem Folienbogen werden in sich anschließenden Prozessen veredelt, und
- c. die auf dem Folienbogen zweiseitig gebildeten schichtförmigen Flächenelemente werden mit einem ringsumverlaufenden Rand zur weiteren Befestigung eines jeden veredelten Flächenelementes mit einem Trägerelement aus dem Folienbogen herausgeschnitten.
Nach Durchführung dieses Verfahrens liegen eine Vielzahl veredelter
Flächenelemente vor, welche jeweils die Grundform eines entsprechenden
elektronischen Bausteins aufweisen, wobei darüberhinausgehend zur
Befestigung eines jeden Flächenelementes ein ausreichender Rand vorhanden
ist.
Hierfür ist es vorteilhaft, den Folienrand eines jeden veredelten
Flächenelementes mit einer Vielzahl von Bohrungen zu versehen.
In Weiterbildung des Verfahrens nach der Erfindung wird:
- a. auf den um das vergoldete Flächenelement verlaufenden Rand ein Schutzkörper oder Schutzring aus Kunststoff befestigt, welcher geringfügig höher als die Höhe des einzufügenden elektronischen Baustein ist,
- b. der elektronische Baustein in den von dem Schutzkörper oder Schutzring gebildeten Innenraum eingefügt und mit dem veredelten Flächenelement mechanisch und mit seinen elektrischen Kontakten mit den dafür vorbereiteten Kontakten des Flächenelementes elektrisch verbunden, und
- c. der noch verbleibende Raum zwischen dem elektronischen Baustein und dem Rand des Schutzkörpers oder Schutzringes wird bis zur Höhe des Befestigungsrandes des Lagerbettes mit Vergußmasse vergossen.
In einer Variante des Verfahrens nach der Erfindung wird:
- a. der um das veredelte, beispielsweise vergoldete Flächenelement verlaufende Rand um geringfügig mehr als die Höhe des einzufügenden elektronischen Bausteins zu einem Lagerbett mit einem noch verbleibenden ringsumverlaufenden Befestigungsrand aufgebördelt,
- b. der elektronische Baustein in dieses gebildete Bett eingefügt und mit dem veredelten Flächenelement mechanisch und mit seinen elektrischen Kontakten mit den dafür vorbereiteten Kontakten des Flächenelementes elektrisch verbunden, und
- c. der noch verbleibende Raum zwischen dem elektronischen Baustein und dem Rand des Lagerbettes bis zur Höhe des Befestigungsrandes des Lagerbettes mit Vergußmasse vergossen.
Nach diesen beiden Verfahrensschritten liegen eine Vielzahl elektronischer
Bausteine in vergossener und mit Befestigungsmitteln versehener
Form vor, welche nunmehr mit einem Trägerelement, beispielsweise einer
Karte, verbunden werden können.
Um dies zu erreichen, wird eine Kernfolie aus Kunststoff, Pappe,
Hartpappe oder dergleichen mit mindestens einer Aussparung in der
äußeren Form eines entsprechenden Lagerbettes zur Aufnahme eines oder
mehrerer elektronischer Bausteine in ihrem jeweiligen Befestigungselement
versehen. Die Befestigungselemente werden danach in die jeweilige
Aussparung eingesetzt und mit der Umrandung derselben
befestigt, wobei der Befestigungsrand des Lagerbettes auf der Kernfolie
liegt und mit dieser beispielsweise verklebt oder verschweißt werden
kann.
Zur weiteren Einbettung des Befestigungselementes und Verbindung mit
der Kernfolie wird diese auf ihrer kontaktfreien Seite mit einer
durchgehenden Abdeckfolie beschichtet. Aus den gleichen Gründen wird
die Kernfolie auf der Seite, auf der sich die Kontakte oder Zuleitungen
des oder der elektronischen Bausteine befinden, mit einer entsprechend
der Größe dieser abtastbaren Kontakte ausgesparten Teilen versehenen
Überzugsfolie beschichtet. Die andere Seite der Kernfolie oder die
darauf befindliche Abdeckfolie wird mit einer durchgehenden
Überzugsfolie beschichtet, welche auch mit optisch lesbaren Daten
bedruckt sein kann.
Weiter ist es vorteilhaft die Kernfolie auf ihrer kontaktfreien Seite
mit einer Zwischenfolie zu beschichten, welche Aussparungen in der
Größe des Befestigungsrandes jeweils eines Lagerbettes aufweist. Auf
diese Weise wird jeder Übergang von der Kernfolie zum Befestigungsrand
des Befestigungselementes ausgeglichen, so daß die Karte vollkommen
homogen ist und die Lage des elektronischen Elementes nicht fühlbar
ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist das Ätzbild
Kontakt- und/oder Befestigungsarme auf, so daß nach den galvanischen
Bädern diese Befestigungsarme aus Metall vorliegen, welche sich über
den Befestigungsrand des gebildeten Lagerbettes erstrecken. Hierdurch
erfolgt eine zusätzliche Verankerung mit der Kernfolie. Gleichzeitig
können diese Befestigungsarme auch als elektrisch leitende Verbindungen
genutzt werden, um beispielsweise Verdrahtungen mit weiteren elektronischen
Bauelementen in der Karte herzustellen.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Hierbei
zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen elektronischen Daten- und/oder
Programmträger in Form einer Karte mit einem verankerten
elektronischen Baustein in vergrößerter Darstellung;
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen elektronischen Daten -und/oder
Programmträger in Form einer Karte nach einer weiteren Ausführungsform
mit einem verankerten elektronischen Baustein in
vergrößerter Darstellung, und
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Kontaktierungsseite einer Karte mit
mehreren eingebauten elektronischen Bausteinen, in geringfügig
vergrößerter Form.
Aus der Fig. 1 ist ein Querschnitt durch einen fertiggestellten elektronischen
Daten- und/oder Programmträger in der Form einer Karte nach
der Erfindung zu entnehmen. Ein elektronischer Baustein mit einer
integrierten Schaltung 6 ist auf einer inneren Leiterbahn 2 befestigt,
beispielsweise durch Kleben. Die Leiterbahn 2 befindet sich auf einer
Kunststoffolie 1, welche mit ihren Schenkeln 14 und 16 und den
Befestigungsrändern 15 und 17 für den Baustein 6 ein Bett bildet, durch
das der Baustein geschützt gelagert ist. Der inneren Leiterbahn 2 liegt
eine äußere Leiterbahn 2 a gegenüber, welche Kontaktflächen aufweist.
Die innere und die äußere Leiterbahn 2 bzw. 2 a sind miteinander durch
eine Bohrung 3 verbunden, welche an ihren Bohrungsrändern metallisiert
ist, so daß zwischen den beiden Leiterflächen ein elektrischer Kontakt
besteht. Die Schenkel 14 und 16 der Kunststoffolie 1 sind mit einer
Kernfolie 9 durch verschiedene Maßnahmen und Mittel verbunden. Die
Schenkel 14 und 16 und die Befestigungsränder 15 und 17 sind mit
Bohrungen 4 versehen. Beim Verbinden der Kernfolie 9 mit den genannten
Schenkeln und Befestigungsrändern dringt der
Kunststoff in die Bohrungen ein, erhärtet dort und bildet auf diese
Weise eine innige Befestigung, ähnlich einer Nagelung oder Vernietung.
Der Raum 8 zwischen dem elektronischen Baustein 6 und den Schenkeln 14
und 16 ist nach Fertigstellung der elektrischen Verbindung zwischen dem
Baustein und der inneren Leiterplatte 2 über den Leiter 7 mit einer
Vergußmasse, wie beispielsweise Gießharz, vergossen. Damit ist nicht
nur der elektrische Leiter 7 sicher gegen mechanische Beeinträchtigungen
geschützt, sondern der gesamte Baustein.
Den Befestigungsrändern 15 und 17 schließt sich eine Zwischenfolie in
gleicher Stärke an, so daß diese Ränder ausgeglichen werden und keine
Unebenheiten auf der Karte fühlbar auftreten. Auf der unteren,
kontaktfreien Seite der Karte ist eine durchgehende Abdeckfolie 11
aufgetragen, welche mit optisch lesbaren Informationen bedruckt sein
kann. Auf dieser befindet sich eine ebenfalls durchgehende
Überzugsfolie 12. Eine solche Folie ist auch auf der gegenüberliegenden
Seite der Karte aufgetragen, welche jedoch Aussparungen für die
Leiterbahn 2 a aufweist, so daß Schleifkontakte oder dergleichen die im
Baustein 6 elektronisch gespeicherten Informationen gemäß einem
vorgegebenen Programmablauf abgreifen können.
Die Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Hierbei
sind gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der Baustein
6 ist mit Kontaktstellen 7 a versehen, welche mit dem inneren Leiter 2
der Folie 1 direkt verbunden, beispielsweise verlötet sind. Eine solche
Ausführungsform vereinfacht nicht nur den Herstellungsprozeß sehr
wesentlich, sondern verbessert auch die Sicherheit und Funktion des
Daten- und Programmträgers, da keine langen Leiterwege vorhanden sind.
Die Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf eine Karte mit mehreren
elektronischen Bausteinen 6, welche unter den Kontaktflächen 14 liegen
und mit diesen elektrisch verbunden sind, beispielsweise in der
Ausbildung nach Fig. 1 und 2.
Mit der Datenkarte nach der Erfindung liegt ein Daten- und/oder
Programmträger für eine große Datenmenge vor, bei der elektronische
Bausteine mit integrierter Schaltung in einem homogenen Verbund mit
einer Kernfolie und weiteren Schutzfolien angeordnet sind. Dieser in
Form einer Karte ausgebildete Daten- und/oder Programmträger ist nicht
größer und auch nicht dicker als die bekannten Scheck- oder Automatenkarten,
enthält jedoch um einige Zehnerpotenzen mehr Datenmengen,
sodaß eine aufwendige und damit sichere Verschlüsselung der Daten
möglich ist. Darüber hinaus ist der widerrechtliche Zugriff auf die
Daten oder die Zerstörung derselben nur unter Zerstörung der gesamten
Karte möglich.
Der elektronische Baustein mit seinem Befestigungsrand läßt sich auch
in anderen Konfigurationen als eine Karte einbauen, beispielsweise in
einen entsprechend preparierten Schüssel oder einen Stift, ähnlich
einem Kugelschreiber. Diese Elemente können mit einem Sicherheitscode
programmiert sein und können damit Schlüsselfunktionen ausüben.
Claims (14)
1. Verfahren zur Herstellung eines Befestigungselementes für mindestens
einen elektronischen Baustein mit integrierter Schaltung,
welches mit einem vorzugsweise als eine Karte ausgebildeten
Trägerelement einen homogenen Verbund bildet und dessen elektrische
Kontakte von dem Trägerelement direkt oder indirekt abgreifbar
sind, gekennzeichnet durch die folgenden
Verfahrensschritte:
- a. ein Bogen einer Kunststoffolie wird beidseitig metallisiert und an vorbestimmte Stellen zur elektrischen Verbindung beider Seiten Durchkontaktiert;
- b. auf beiden Seiten der metallisierten Folie werden eine Vielzahl sich gegenüberliegender Ätzbilder, entsprechend dem jeweils einzufügenden elektronischen Baustein, hergestellt, und die Ätzbilder auf dem Folienbogen werden in sich anschließend Prozessen mit Kontaktmaterial veredelt, und
- c. die auf dem Folienbogen zweiseitig gebildeten schichtförmigen Flächenelemente werden mit einem ringsumverlaufenden Rand zur weiteren Befestigung eines jeden veredelten Flächenelementes mit einem Trägerelement aus dem Folienbogen herausgetrennt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienrand
eines jeden veredelten Flächenelementes mit einer Vielzahl von
Bohrungen versehen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
- a. auf den um das veredelte Flächenelement verlaufenden Rand ein Schutzkörper oder Schutzring aus Kunststoff befestigt wird, welcher geringfügig höher als die Höhe des einzufügenden elektronischen Bausteins ist,
- b. der elektronische Baustein in den von dem Schutzkörper oder Schutzring gebildeten Innenraum eingefügt und mit dem veredelten Flächenelement mechanisch und mit seinen elektrischen Kontakten mit den dafür vorbereiteten Kontakten des Flächenelementes elektrisch verbunden wird, und
- c. daß der noch verbleibende Raum zwischen dem elektronischen Baustein und dem Rand des Schutzkörpers oder Schutzringes bis zur Höhe des Befestigungsrandes des Lagerbettes mit Füllmasse ausgefüllt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
- a. der um das veredelte Flächenelement verlaufende Rand um geringfügig mehr als die Höhe des einzufügenden elektronischen Bausteins zu einem Lagerbett mit einem noch verbleibenden ringsumverlaufenden Befestigungsrand aufgebördelt wird,
- b. der elektronische Baustein in dieses gebildete Bett eingefügt und mit dem veredelten Flächenelement mechanisch und mit seinen elektrischen Kontakten mit den dafür vorbereiteten Kontakten des Flächenelementes elektrisch verbunden wird, und
- c. daß der noch verbleibende Raum zwischen dem elektronischen Baustein und dem Rand des Lagerbettes bis zur Höhe des Befestigungsrandes des Lagerbettes mit Füllmasse ausgefüllt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Kernfolie aus Kunststoff, Pappe oder Hartpappe mit mindestens
einer Aussparung in der äußeren Form eines entsprechenden Lagerbettes
zur Aufnahme eines oder mehrerer elektronischer Bausteine in
ihrem jeweiligen Befestigungselement versehen wird, und daß die
Befestigungselemente in die jeweilige Aussparung eingesetzt und mit
der Umrandung derselben befestigt werden, wobei der Befestigungsrand
des Lagerbettes auf der Kernfolie liegt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, oder einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kernfolie auf ihrer kontaktfreien
Seite mit einer durchgehenden Abdeckfolie beschichtet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kernfolie auf der Seite, auf der sich die Kontakte oder Zuleitungen
des oder der elektronischen Bausteine befinden, mit einer entsprechend
der Größe dieser abtastbaren Kontakte ausgesparten Teilen
versehenen Überzugsfolie beschichtet wird und das die andere Seite
der Kernfolie oder die darauf befindliche Abdeckfolie mit einer
durchgehenden Überzugsfolie beschichtet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kernfolie auf ihrer kontaktfreien
Seite mit einer Zwischenfolie beschichtet wird, welche Aussparungen
in der Größe des Befestigungsrandes jeweils eines Lagerbettes
aufweist.
9. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ätzbild Kontakt- und/oder
Befestigungsarme aufweist, welche sich über den Befestigungsrand
des gebildeten Lagerbettes erstrecken.
10. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger in Form eines oder
mehrere elektronischer Bausteine mit integrierter Schaltung,
welcher mit einem vorzugsweise als eine Karte ausgebildeten Trägerelement
einen homogenen Verbund bildet und dessen elektrische Kontakte
von dem Trägerelement direkt oder indirekt abgreifbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein elektronischer Baustein
auf einer mindestens teilweise metallisch beschichteten Trägerfolie
befestigt ist, welche an ihren Rändern Befestigungselemente aufweist,
die mit einer angrenzenden Kernfolie mechanisch verbunden
sind.
11. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder elektronische Baustein oder eine
Gruppe derselben von einer Schutzfläche umgeben ist, welche von der
Trägerfolie oder von einem separaten Körper aus Kunststoff gebildet
ist.
12. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger nach Anspruch 10 oder
11, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie auf ihrer Innen-
und Ausßenseite in mehreren Lagen mit unterschiedlichen Metallen
beschichtet ist und daß diese Schichten untereinander elektrisch
verbunden sind.
13. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger nach Anspruch 10, 11
oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzflächen Bohrungen
und Verankerungselemente aufweisen und der Raum zwischen dem elektronischen
Baustein und der Innenseite der Schutzfläche mit einer
Füllmasse ausgefüllt ist.
14. Elektronischer Daten- und/oder Programmträger nach Anspruch 10, 11,
12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Trägerfolie,
welche den oder die elektronischen Bausteine trägt, verbundene
Kernfolie, von einer Überzugsfolie abgedeckt ist, wobei auf der
Seite der Kernfolie, auf der sich die elektrischen Kontakte des
elektronischen Bausteins befinden, die aufgetragene Überzugsfolie
entsprechende Aussparungen aufweist.
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