DE3624033A1 - Transport- und wechselvorrichtung mit einem endlos umlaufenden kettentrieb - Google Patents
Transport- und wechselvorrichtung mit einem endlos umlaufenden kettentriebInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Transport- und
Wechselvorrichtung mit den Merkmalen im Oberbegriff des
Hauptanspruches.
Es sind Palettenwechsler mit einem liegenden, endlos
umlaufenden Kettentrieb bekannt, bei denen sich die
Kette in einer horizontalen Ebene bewegt und mit einem
aufrecht stehenden Mitnehmer ausgerüstet ist. Dieser
greift zum Fördern in eine an der Palette angeordnete
Mitnahmeöffnung, die als seitlich und nach unten offene
U-Schiene ausgebildet ist.
Die bekannte Anordnung hat den Nachteil, daß durch den
liegenden Kettentrieb im Umlenkbereich unerwünschte
Querkräfte auf die Palette und ihre Führung ausgeübt
werden. Der Palettenwechsler kann außerdem immer nur in
eine Richtung auf- und abladen. Ist der Palettenwechsler
auf einem Verschiebewagen montiert, besteht außerdem die
Gefahr des Anstoßens des über die Fahrzeugkontur
seitlich vorragenden Kettentriebes.
Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, eine
universelle Transport- und Wechselvorrichtung mit
höherer Betriebssicherheit aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im
Kennzeichen des Hauptanspruches.
Bei der erfindungsgemäßen Transport- und
Wechselvorrichtung wirken die Schleppkräfte des
Kettentriebes stets nur in Förderrichtung, so daß
unerwünschte Querkräfte mit Sicherheit vermieden werden.
Der Kettentrieb kann nunmehr auch mittig zwischen den
seitlichen Führungsmitteln der Güter angeordnet sein,
wodurch ein antriebbedingtes Verkanten ausgeschlossen
ist. Dies Ist vor allem für hochpräzise Palettenwechsler
von Bedeutung.
Die erfindungsgemäße Transport- und Wechselvorrichtung
baut dabei sehr klein und kann auf beliebigen ortsfesten
oder beweglichen Fördervorrichtungen oder Unterbauten,
wie Verschiebewagen oder anderen Transportmitteln,
ortsfesten Drehtischen, Verteilstationen und dgl.,
angeordnet sein. Sie kann als selbständiges Bauteil
mitsamt einer Führungsvorrichtung für die Güter auch an
bestehenden Anlagen nachgerüstet werden, ohne daß diese
konstruktiv wesentlich geändert werden müssen.
Die Transport- und Wechselvorrichtung ist nicht nur für
das Wechseln von Paletten geeignet, sondern auch für den
Transport oder das Wechseln anderer auf
Fördervorrichtungen geführter Güter, wie beispielsweise
Werkzeuge, Werkstücke oder dergleichen. Als
Fördervorrichtung kommen hierbei auch ortsfeste lange
Schienenbahnen in Frage, auf denen die Güter mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung geschleppt werden.
Die nachstehend für Palettenwechsler genannten Vorteile
ergeben sich auch bei einer anderen Verwendung der
Transport- und Wechselvorrichtung in der vorgenannten
Art.
Die erfindungsgemäße Transport- und Wechselvorrichtung
besitzt einen eigenen Stelltrieb für den ausfahrbar
gelagerten Kettentrieb. Zum Überbrücken des Abstandes
zwischen einer Übergabestelle an einer
Bearbeitungsstation und einem vorpositionierten
Verschiebewagen fährt nur der Kettentrieb aus, während
die übrigen Teile des Palettenwechslers stehen bleiben.
Gegenüber einer ausfahrbaren Schlittenkonstruktion, mit
der der gesamte Palettenwechsler samt einer eventuell
aufgeladenen Palette bewegt wird, ist die
erfindungsgemäße Konstruktion vom Konstruktions- und
Energieaufwand her wesentlich wirtschaftlicher.
Der eigene Stelltrieb und die längsbewegliche Lagerung
des Kettentriebes haben eigenständige Bedeutung und
können mit Vorteil bei jeder Art von Kettentrieb
Verwendung finden.
Durch die seitliche Ausfahrbarkeit des Kettentriebes,
vorzugsweise in Verbindung mit zwei Mitnehmern auf der
Kette kann die Palette nach beiden Seiten ab- und
aufgeladen werden.
Bei der bevorzugten Verwendung als Palettenwechsler hat
die erfindungsgemäße Transport- und Wechselvorrichtung
den Vorteil, daß die Paletten an den Übergabestellen
bereits sehr genau vorpositioniert werden können.
Dies erlaubt auch die Verwendung einer hochpräzisen
Zahnkupplung, beispielsweise einer Hirth-Verzahnung, zum
Feinpositionieren der Palette an der
Bearbeitungsstation. Dabei wird die Palette aus ihrer
Übergabeposition etwas abgesenkt.
Die federnd schwenkbare Lagerung der
Kettenumlenkführungen, eventuell in Verbindung mit einer
Anlaufschräge, gestatten dann ein Eintauchen der
Mitnehmer in die Mitnahmeöffnungen während die Palette
noch durch die Hirth-Verzahnung in ihrer abgesnkten Lage
gesichert ist. Durch diese zeitliche Überschneidung im
Eingriff der Fixiermittel ist die Palette beim Auf- und
Abladen in ihrer Lage stets kontrolliert.
Die Mitnehmer sind gegenüber einem liegenden Kettentrieb
auch besser geschützt, da sie bei leerem
Palettenwechsler im Bereich des unteren Kettentrums sich
befinden und damit nicht mehr ungeschützt nach oben
ragen. Die Mitnehmer sind schwenkbar angeordnet und
greifen paßgenau in die Mitnahmeöffnung, in der sie
fixiert und seitlich nach allen Richtungen hin
formschlüssig geführt sind. Die schwenkbare Anordnung
ist notwendig, um die Mitnehmer von unten her in die
Mitnahmeöffnung eintauchen zu lassen.
Die schwenkbare Anordnung kann einerseits durch ein Auf-
und Abschwenken der Kette oder durch eine entsprechend
schräge Lage der Kettenführung getroffen werden. Nach
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel empfiehlt es sich
jedoch, die Mitnehmer selbst an der Kette schwenkbar zu
lagern und sie unter Ausführung einer Drehbewegung in
die Mitnahmeöffnungen von unten her eintauchen zu
lassen. Durch die paßgenaue Führung der Mitnehmer in der
Mitnahmeöffnung können diese beim weiteren
Kettenvorschub nicht mehr um ihre Schwenkachse drehen,
so daß die Kettenzugkräfte unmittelbar auf die Palette
übertragen werden. Bei der erfindungsgemäßen, senkrecht
umlaufenden Kette entsteht dabei nur ein Moment, um die
Längsachsen der Kettenaugen, was wesentlich
verschleißgünstiger ist als das quer dazu gerichtete
Moment bei horizontal umlaufender Kette.
In den Unteransprüchen ist eine besonders günstige
Formgestaltung des Mitnehmers und der Mitnahmeöffnung
beschrieben, die ein sicheres und verklemmungsfreies
Eintauchen des Mitnehmers ermöglicht. Daneben sind auch
Mittel vorgesehen, die den Mitnehmer in eine vorgegebene
Winkelstellung bringen und dort halten, die das
Eintauchen des Mitnehmers trotz höchster Paßgenauigkeit
der Führung in der Aufnahmeöffnung ermöglicht. Sind an
der Kette mehrere Mitnehmer angeordnet, werden die in
Kettenlaufrichtung hinteren Mitnehmer in einer
stumpferen Winkelstellung gehalten als der vorderste.
Dadurch wird ihr Eintauchen in die dann bereits bewegten
Mitnahmeöffnungen erleichtert.
Die Mittel zum Erreichen und Einhalten der
Winkelstellung sind bivalent und damit auch bei
Laufrichtungsumkehr der Kette zum Palettenwechsel in der
Gegenrichtung wirksam.
Hierbei ändern der erste und der letzte Mitnehmer ihre
Winkelstellung, da der vorher letzte Mitnehmer nun mit
spitzer Winkelstellung in seine noch ruhende
Mitnahmeöffnung greift und der vorher erste Mitnehmer
nun mit weniger spitzer Winkelstellung in seine bewegte
Mitnahmeöffnung taucht.
Die Mitnehmer werden bei Laufrichtungsumkehr einfach
durch Umlenkstifte umgelegt und nehmen dann für die
andere Laufrichtung die richtige Winkelstellung ein. Die
Umlenkstifte dienen auch zur Kontrolle und eventuellen
Korrektur der Winkellage der Mitnehmer vor dem Umlaufen
der Kettenumlenkführung, wodurch ein Verklemmen beim
Eintauchen in die Mitnahmeöffnungen ausgeschlossen wird.
Zur Erfüllung ihrer Doppelfunktion - Umlegen und
Lagekontrolle der Mitnehmer - sind die Umlenkstifte
ausweichfähig und federbelastet gelagert.
Der erfindungsgemäße Palettenwechsler kann auch an
bestehenden Bearbeitungstraßen mit Paletten nachgerüstet
werden. Durch einfaches Anschrauben von Führungsklötzen
kann dabei jede Art von Palette umgerüstet werden. Von
besonderem Vorteil ist hierbei, daß die Unterseite der
Palette keine konstruktive Anpassung an den
Palettenwechsler benötigt. Umgekehrt entstehen aber auch
durch die freie Palettenunterseite keine negativen
Zwänge zur konstruktiven Anpassung der
Bearbeitungsstationen.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und
schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Fig. (1) eine teilweise aufgebrochene
Seitenansicht eines
Palettenwechslers auf einem
Verschiebewagen,
Fig. (2) eine Stirnansicht der Anordnung
gemäß Fig. (1),
Fig. (3) eine Draufsicht der Anordnung
gemäß Fig. (1) und (2),
Fig. (4) eine Draufsicht auf einen
Palettenwechsler auf einem
Drehtisch,
Fig. (5) eine vergrößerte Seitenansicht
des Palettenwechslers gemäß
Fig. (1),
Fig. (6, 7 und 8) eine Seitenansicht des
Mitnehmers und der
Mitnahmeöffnung in verschiedenen
Eingriffsstellungen,
Fig. (9) eine Seitenansicht des
Mitnehmers mit Ansatz und Feder,
Fig. (10, 11 und 12) Variationen des Mitnehmers
gemäß Fig. (9) in verschiedenen
Eingriffsstellungen,
Fig. (13) einen abgebrochenen Längsschnitt
durch einen zweiteiligen
Mitnehmer gemäß Fig. (10) und
Fig. (14) eine abgebrochene Seitenansicht
eines Palettenwechslers mit
abgeschwenkter Kettenumlenkung.
Fig. (1, 2 und 3) zeigen einen Palettenwechsler (1) auf
einem flurgebundenen Verschiebewagen (3). Der
Verschiebewagen (3) kann induktiv oder durch Schienen
geführt sein und in anderen Ausführungsformen auch als
hängendes Fördermittel oder dgl. ausgebildet sein. Mit
dem Palettenwechsler (1) werden Paletten (2) an einer
Bearbeitungsstation (5) (vgl. auch Fig. (4)) gewechselt.
Verschiebewagen (3) und Bearbeitungsstation (5) können
dazu in Variation zum dargestellten Ausführungsbeispiel
auch zusätzliche Ablagepositionen aufweisen. Die
Bearbeitungsstationen (5) können Werkzeugmaschinen,
Waschplätze, Rüststationen oder dgl. sein. Der
Palettenwechsler kann eine Einzelvorrichtung oder
Bestandteil eines ganzen Palettenwechselsystems für eine
flexible Fertigungsstraße sein.
Der Verschiebewagen (3) wird zum Palettenwechsel
gegenüber der Bearbeitungsstation (5) vorpositioniert.
Mittels eines schwenkbaren Hubtisches wird der
Palettenwechsler (1) danach so ausgerichtet, daß seine
Führungsschienen (6) mit denjenigen der
Bearbeitungsstation (5) fluchten.
Wie im weiteren Fig. (5) näher verdeutlicht, besitzt der
Palettenwechsler (1) einen in vertikaler Ebene
umlaufenden Kettentrieb (7), der über einen relativ
ortsfesten Stellzylinder (11) seitlich in die in Fig. (1)
gestrichelt dargestellten Positionen ausfahrbar ist.
Der Kettentrieb (7) ist unterhalb der Palette (2) und
längs sowie mittig zwischen den Führungsschienen (6)
angeordnet. Der Kettentrieb (7) kann auch mehrfach in
entsprechend abgewandelter Anordnung vorhanden sein.
Der Kettentrieb besteht aus einer endlos in vertikaler
Ebene umlaufenden Gliederkette (8), an der im gezeigten
Ausführungsbeispiel zwei Mitnehmer (18, 19) schwenkbar
gelagert sind. Die Mitnehmer (18, 19) greifen paßgenau
von unten in entsprechend geformte Mitnahmeöffnungen
(20) an der Palette (2). Die Mitnahmeöffnungen (20)
können in der Palette (2) selbst oder in einem mit der
Palette (2) verschraubten Führungsklotz (21) angebracht
sein.
Der Stellzylinder (11) weist eine durchgehende
Kolbenstange (12) auf, die beidseits des Stellzylinders
(11) in relativ ortsfesten Lagern (16) zusätzlich
geführt und abgestützt ist. Die Ausfahrbewegung der
Kolbenstange (12) wird in einfacher Weise über
Endanschläge gesteuert. An den beiden Enden der
Kolbenstange (12) ist jeweils eine Kettenumlenkführung
(13) befestigt, die im gezeigten Ausführungsbeispiel als
Gleitführung aus unterschiedlichen, geeigneten
Werkstoffen ausgebildet ist. Stattdessen können auch
Umlenkräder Verwendung finden. Zumindest eine der beiden
Kettenumlenkführungen (13) ist mit der Kolbenstange (12)
unter Zwischenlage einer Spanneinrichtung (14)
verbunden, mit der die aufgelegte Kette (8) vor- und
nachgespannt werden kann. Stattdessen kann auch eine an
sich bekannte Spanneinrichtung im unteren Kettentrum
angeordnet sein.
Zum Aufladen einer an der Arbeitsstation (5) bereits
vorpositionierten Palette (2) wird nach dem Justieren
des Verschiebewagens (3) der Kettentrieb (7) über den
anschlaggesteuerten Stellzylinder (11) seitlich
ausgefahren. Das Ende der Kettenumlenkführung (13)
befindet sich dann mit einem minimalen Positionsfehler
unterhalb der freiliegenden Mitnahmeöffnung (20) in der
Palette (2). Die Kette (8) nimmt dabei eine solche
Drehlage ein, daß sich die Mitnehmer (18, 19) noch im
Bereich des Untertrums befinden. Nach dem seitlichen
Ausfahren des Kettentriebes (7) wird die Kette (8) in
Gang gesetzt, wodurch der erste Mitnehmer (18) nach
Umlaufen der Kettenumlenkführung (13) von unten her in
die Aufnahmeöffnung (20) taucht. Der eingetauchte
Mitnehmer (18) ist in der Mitnahmeöffnung (20) so
paßgenau in Transportrichtung (31) der Kette (8) und der
Palette (2) geführt, daß er keine Schwenkbewegungen um
die Kette (8) mehr ausführen kann. Damit besteht eine
starre Verbindung zwischen der Kette (8) und der Palette
(2), so daß diese von der Kette (8) auf die
Führungsschienen (6) des Palettenwechslers (1) gezogen
wird.
Im Verlaufe der Förderbewegung gelangt auch der zweite
Mitnehmer (19) in Eingriff mit der zweiten
Aufnahmeöffnung (20). Die Abstände der beiden Mitnehmer
(18, 19) und der beiden Mitnahmeöffnungen (20) sind
gleich groß. Sobald die Palette (2) eine Mittenlage auf
dem Kettentrieb (7) einnimmt, was durch eine
Positionskontrolle (22), vorzugsweise in Form von zwei
Kettennocken und zwei berührungslosen Schaltern,
signalisiert wird, wird vom Stellzylinder (11) der
Kettentrieb (7) unter Mitnahme der Palette (2) in die
Mittenlage gegenüber dem Palettenwechsler (1) bzw. dem
Verschiebewagen (3) gebracht. In dieser Lage ragt der
Kettentrieb (7) nicht mehr seitlich über die
Fahrzeugkontur vor.
Der Kettenantrieb (15) ist relativ ortsfest auf dem
Verschiebewagen (3) angeordnet und greift über eine
Doppelradpaarung am Untertrum der Kette (8) in dessen
mittleren Bereich an. Bei einer Verschiebebewegung des
Kettentriebs (7) über den Stellzylinder (11) ist der
Kettenantrieb (15) zur Beibehaltung der
Kettenmittenstellung auf Freilauf geschaltet. In anderen
Ausführungsformen kann der Kettenantrieb (15) in
Wirkverbindung mit der Kette (8) bleiben und diese bei
Verschiebebewegungen weiterdrehen. Hierdurch wird die
Palettenfördergeschwindigkeit erhöht.
Die Mittenlage der Kette und der Palette wird dann erst
nach Beendigung der Verschiebebewegung erreicht. Statt
einer relativ ortsfesten Lage am Verschiebewagen (3),
die eine platzsparende Unterbringung ermöglicht, kann
der Kettenantrieb (15) auch an einem bewegten Teil des
Kettentriebes (7) angeordnet und bei
Verschiebebewegungen mitgeführt werden.
Die aufgeladene Palette (2) ist über die beiden
Mitnehmer (18, 19) gehalten und für den Transport auf dem
Verschiebewagen (3) fixiert. Um ein unbeabsichtigtes
Verdrehen der Kette (8) zu verhindern, ist der
Kettenantrieb (15), der vorzugsweise als Elektroantrieb
ausgebildet ist, elektrisch blockiert. Desgleichen kann
auch die Kette (8) über eine Bremseinrichtung
festgehalten werden.
Zum Abladen der Palette (2) an einer Bearbeitungsstation
(5) wird zuerst der Kettentrieb (7) mit der Palette (2)
nach einer der beiden Seiten verschoben. Bei der
anschließenden Kettendrehung ziehen die beiden Mitnehmer
(18, 19) die Palette bis zum Ende der Kettenumlenkführung
(13). Dort gerät der vordere Mitnehmer (18 oder 19)
wieder außer Eingriff mit der Mitnahmeöffnung (20), und
die Palette (2) wird nur noch vom hinteren Mitnehmer (19
oder 18) auf die Bearbeitungsstation (5) geschoben.
Sobald auch der zweite Mitnehmer abtaucht, befindet sich
die Palette automatisch in der richtigen
Übergabeposition auf der Bearbeitungsstation (5), in der
sie einerseits vom Verschiebewagen (3) mit seinem
Palettenwechsler (1) wieder abgeholt oder andererseits
vom Fördermittel der Bearbeitungsstation (5)
weitertransportiert wird.
Wenn der Palettenwechsler (1) stets nur nach einer
Richtung auf- und ablädt, braucht nur ein Mitnehmer
(18) vorhanden zu sein.
Fig. (4) zeigt eine Variation der Anlage in Gestalt
eines Palettenwechslers (1), der auf einem ortsfesten
Drehtisch (4) angeordnet ist. Um den Palettenwechsler
(1) sind im Kreis mehrere Bearbeitungsstationen (5)
angeordnet, die wechselweise beschickt werden. Die
Paletten können diesem Bearbeitungszentrum von außen
über eine ortsfeste oder bewegliche Förderstrecke
zugeführt werden.
In Fig. (6) bis (13) sind Details der Gestaltung des
Mitnehmers (18, 19) und der Mitnahmeöffnung (20)
dargestellt. Fig. (6) bis (8) verdeutlichen außerdem die
Bewegungsabläufe beim Eintauchen des Mitnehmers (18, 19)
in die Mitnahmeöffnung (20). Beim Austauchen findet der
gleiche Vorgang in umgekehrter Reihenfolge statt.
Der Mitnehmer (18, 19) ist schwenkbar an der Kette (8)
gelagert, wobei seine Schwenkachse (23) mit der
Augenachse eines Kettengliedes (9) zusammenfällt. Das
Oberteil (24) weist im wesentlichen die gleiche, sich
nach oben hin verjüngende, hauptsächlich konische Form
wie die Mitnahmeöffnung (20) auf. Mitnehmer (18, 19) und
Mitnahmeöffnung (20) sind in Eingriffsstellung
gegenseitig paßgenau über jeweils ein Paar obere
Führungsflächen (27, 29) und untere Führungsflächen
(28, 30) in Transportrichtung (31) aneinander geführt.
Wie Fig. (8) verdeutlicht, findet dadurch eine
gegenseitige Abstützung und Führung an vier voneinander
distanzierten Punkten statt, die verhindert, daß auf dem
horizontalen, oberen Kettentrum Mitnehmer (18, 19) und
Mitnahmeöffnung (20) wieder außer Eingriff geraten. Erst
bei Überlaufen der Kettenumlenkführung (13) wird durch
das Abtauchen des Mitnehmers (18, 19) der Eingriff wieder
gelöst.
Wie Fig. (7) verdeutlicht, sind die Führungsflächen
(27, 28) parallel zueinander und im rechten Winkel zur
Transportrichtung (31) der Palette (2) ausgerichtet. Das
untere Paar Führungsflächen (28) befindet sich direkt am
Eingang der Mitnahmeöffnung (20), während die beiden
Führungsflächen (27) mit Abstand darüber im Kopfbereich
angeordnet sind. Demgegenüber weist das Oberteil (24)
des Mitnehmers (18, 19) verrundete Führungsflächen
(29, 30) auf. Um ein leichtes Gleiten beim Eintauchen zu
ermöglichen (vgl. Fig. (7)), besitzt der Kopf (25) des
Oberteils (24) eine kreisrunde Form, wobei die oberen
Führungsflächen (29) in Höhe des Radiusmittelpunktes
(26) angeordnet sind. Die abgerundeten Führungsflächen
(29, 30) sind dabei an ihrem Übergang zum Konusmantel
(41) hinterschnitten. Dadurch wird die Vierpunkt-Führung
sichergestellt und ein Anliegen der Konusflächen von
Mitnehmer (18, 19) und Mitnahmeöffnung (20) verhindert.
Wie Fig. (10) verdeutlicht, kann in die Mitnahmeöffnung
(20) eine federnde Kugelraste (44) ragen, die in die
Unterschneidung am Übergang vom Kopf (25) des Mitnehmers
(18, 19) in dessen Konusmantel (41) greift. Die
Kugelraste (44) sichert den Eingriff von Mitnehmer
(18, 19) und Mitnahmeöffnung (20), falls die mit Abstand
unterhalb der Mitnahmeöffnung (20) verlaufende Kette (8)
wegen zu geringer Kettenspannung oder dgl. in
Schwingungen geraten sollte.
Für die Formgestaltung des Mitnehmeroberteiles (24) und
der Mitnahmeöffnung (20) hat es sich als günstig
erwiesen, den Abstand der oberen Führungsflächen (27)
bzw. (29) zu den unteren Führungsflächen (28) bzw. (30)
ungefähr gleich groß wie die Eingangsbreite der
Mitnahmeöffnung (20) zu wählen. Die Eingangsweite
entspricht dem gegenseitigen Abstand der unteren
Führungsflächen (28) bzw. (30). Im weiteren ist der
gegenseitige Abstand der Führungsflächen (28) bzw. (30)
gegenüber dem gegenseitigen Abstand der oberen
Führungsflächen (27) bzw. (29) ungefähr (1, 8) mal so
groß. Außerdem empfiehlt es sich, den Abstand der
Schwenkachse (23) zum Radiusmittelpunkt (26) gegenüber
dem Abstand der unteren Führungsflächen (28, 30) in einem
Verhältnis von (1, 6) zu wählen.
Um trotz der paßgenauen Führung ein Eintauchen des
Mitnehmers (18, 19) in die Mitnahmeöffnung (20) zu
ermöglichen und den Eingriff zu sichern, wird der
Mitnehmer (18, 19) in einer vom Kettenumlenkradius
abhängigen Winkelstellung gegenüber seinem Kettenglied
(9) gehalten. Wie Fig. (7) verdeutlicht, wandert zuerst
der Kopf (25) in die Mitnahmeöffnung (20) und wird von
deren schräger Mantelfläche (41) unter Verdrehung des
Mitnehmers (18, 19) nach oben abgeleitet. Für den
Mitnehmer (18, 19) entsteht aus dieser Schwenkbewegung
und der weiterführenden Kettenbewegung eine
resultierende, genau vertikal nach oben weisende
Eintauchbewegung.
Für die Eintauchbewegung des in Kettenlaufrichtung
ersten Mitnehmers (18) und des zweiten und eventuell
weiterer nachfolgender Mitnehmer (19) bestehen
unterschiedliche, dynamische Bedingungen. Beim Eingriff
des ersten Mitnehmers (18) ruht die Palette (2) und
damit die Mitnahmeöffnung (20) noch, während jeder
nachfolgende Mitnehmer (19) in eine bewegte
Mitnahmeöffnung (20) tauchen muß.
Zur Kompensation dieses Unterschiedes bei maximaler
Paßgenauigkeit nehmen die Mitnehmer (18, 19)
unterschiedliche Winkelstellungen ein. Der Winkel
gegenüber dem Kettenglied (9) ist für den ersten
Mitnehmer (18) spitzer als für den nachfolgenden
Mitnehmer (19).
Bei Laufrichtungsumkehr der Kette (8) für ein Aufladen
der Palette (2) von der anderen Seite müssen die
Mitnehmer umgelegt werden und der vorher nachfolgende
Mitnehmer (19) wird zum ersten Mitnehmer (18), der
nunmehr in eine ruhende Mitnahmeöffnung (20) greift und
damit eine spitzere Winkelstellung als vorher einnimmt.
Der vorher erste Mitnehmer (19) wird zum nachfolgenden
Mitnehmer mit mehr stumpfer Winkelstellung. Eventuelle
weitere Mitnehmer ändern ihre Winkellage nicht. Dies tun
stets nur der erste und der letzte der in Eingriff
kommenden Mitnehmer.
Um die Mitnehmer (18, 19) in der vorerwähnten
Winkelstellung zu halten, gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Im Ausführungsbeispiel der Fig. (6) und
(9) sind an den Augen der benachbarten Kettenglieder
(10) vorstehende Anschlagnasen (32, 33) angebracht, die
bei Anlage die Winkelstellung definieren. Die
Anschlagnase (32) ist dabei für die Vorwärtsbewegung der
Kette (8) wirksam, während die Anschlagnase (33) nur für
die Rückwärtsbewegung der Kette (8) bei umgedrehten
Mitnehmern (18, 19) da ist. Die unterschiedlichen
Winkelstellungen der beiden Mitnehmer (18, 19) sind aus
Fig. (11) ersichtlich. Im Ausführungsbeispiel der Fig. (6)
und (9) werden diese durch unterschiedliche Neigung
und Anordnung der Anschlagnasen (32) bzw. (33) für die
Gegenrichtung realisiert (nicht dargestellt).
Die Mitnehmer (18, 19) werden in Fig. (9) in der
Anschlaglage fixiert durch einen keilförmigen Ansatz
(38), auf den eine vorgespannte Blattfeder (37) drückt.
Bei laufender Kette (8) wandern die Mitnehmer (18, 19)
unter Umlenkstiften (17) an den Kettenumlenkführungen
(13) vorbei. Dabei werden sie in ihre Sollage an den
jeweiligen Anschlagnasen (32, 33) verschwenkt, in der
auch eine der beiden Keilflächen des Ansatzes (38) flach
auf der Feder (37) liegt und damit gegen Verdrehen
gesichert ist. Erst beim Eintauchen des Kopfes (25) in
die Mitnahmeöffnung (20) kann der Mitnehmer (18, 19) mit
seinem Ansatz (38) gegen die Haltekraft der Feder (37)
in die in Fig. (9) gezeigte Eingriffslage verdreht
werden.
Wie Fig. (5) und (11) verdeutlichen, sind die
Umlenkstifte (17) an beiden Umlenkführungen (13) jeweils
mit Abstand vor deren Ende angeordnet. Um die
Höhenunterschiede der Unterteile (34) der beiden mit
unterschiedlichen Winkeln anliegenden Mitnehmer (18, 19)
zu kompensieren und die Umlegfunktion bei
Laufrichtungsumkehr beizubehalten, sind die Umlenkstifte
(17) auf schwenkbaren Hebeln (42) gelagert, die jeweils
nur in Richtung zum Ende der Kettenumlenkführungen (13)
gegen die Kraft einer nicht dargestellten Rückholfeder
ausweichen können. Zur Kontrolle und eventuellen
Korrektur der Winkelstellung übt die Rückholfeder eine
größere Kraft aus als die Feder (37).
An Stelle des federbelasteten Hebels (42) können auch
andere Konstruktionen für die nur einseitig
ausweichfähige Lagerung der Umlenkstifte vorgesehen
sein.
Soll nach einem Abladen der Palette nach der einen Seite
die nächste Palette von der anderen Seite her aufgeladen
werden, müssen die Mitnehmer (18, 19) um mehr als 90°
schwenken und die vorbeschriebene, geänderte
Winkelstellung nach der anderen Seite hin einnehmen.
Diese Schwenkbewegung erfolgt ebenfalls durch die
nunmehr blockierten Umlenkstifte (17), an denen alle
Mitnehmer (18, 19) mit ihrem Unterteil (34) anstoßen.
Um Drehbewegungen der Mitnehmer (18, 19) beim Umlaufen
der Kettenumlenkführungen (13) und beim Verschwenken an
den Umlenkstiften (17) gegenüber den gerade nicht im
Eingriff stehenden Anschlagnasen (32, 33) zu ermöglichen,
weisen die Unterteile (34) eine um die Schwenkachse (23)
gebogene Ausnehmung (35) auf, die ein Überstreichen der
Anschlagnasen (32, 33) gestattet.
Fig. (10) bis (12) zeigen eine Variation gegenüber dem
Ausführungsbeispiel der Fig. (6) und (9). Die
Anschlagnasen (32, 33) sitzen diesmal in Gestalt von
vorstehenden Stiften direkt auf den benachbarten
Kettenaugen. Sie geraten beim Verschwenken des
Mitnehmers (18, 19) in an dessen Unterseite vorgesehenen,
um die Schwenkachse (23) gebogenen Nuten (36, 43), deren
Länge sich nach der gewünschten Winkelstellung richtet.
Zur Erzielung der unterschiedlichen Winkel sind die
Nuten (36, 43) für den ersten (18) und den letzten
Mitnehmer (19) unterschiedlich lang. Beide Mitnehmer
(18, 19) weisen je eine lange (36) und eine kurze Nut
(43) auf, deren Lage entsprechend der Winkeländerung bei
Laufrichtungsumkehr jedoch vertauscht ist.
Zur Sicherung der Winkellage weisen die Mitnehmer
(18, 19) im Ausführungsbeispiel der Fig. (10, 11 und 13)
auf ihrer der Kette (8) zugekehrten Innenseite einen
Ansatz (38) mit drei Führungsflächen auf. Der Ansatz
(38) steht im Eingriff mit einer gebogenen Feder (37),
die unter Spannung zwischen die Anschlagnasen (32, 33)
eingehängt ist. Zur Sicherung gegen Herausfallen weist
die Feder (37) an ihren Enden Fanghaken auf. Wie Fig. (11)
verdeutlicht, liegt der Ansatz (38), je nach
Laufrichtung der Kette (8), mit einer seiner beiden
gebogenen Seitenflächen an der Feder (37) an und wird
von dieser mitsamt dem Mitnehmer (18, 19) gegen die
Anschlagnase (32) gepreßt. Nach dem Umklappen des
Mitnehmers (18, 19) durch Anstoßen seines gepfeilten
Unterteiles (34) am Umlenkstift (17) liegt die andere
Seitenfläche des Ansatzes (38) an der Feder (37) an.
Durch die Pfeil- oder Schwalbenschwanzform seines
Unterteils (34) kann der Mitnehmer (18, 19) ohne
anzuecken um seine Achse (23) unter dem Umlenkstift (17)
schwenken.
Wie Fig. (10) verdeutlicht, weist der Ansatz (38) in
Richtung zum Oberteil (24) einen exzentrischen Ansatz
mit gerader Oberkante auf. Die Feder (37) besitzt
demgegenüber im Mittelbereich einen leichten Knick, so
daß sie in Eingriffsstellung des Mitnehmers (18, 19) nur
an den Ecken des Ansatzes (38) aufliegt. In dieser
Stellung genügt beim Austauchen des Mitnehmers (18, 19)
bereits eine kleine Winkelbewegung, damit die Feder (37)
den Mitnehmer (18, 19) aus der eingriffsbedingten
Totpunktlage in die gewünschte Winkelstellung bringt.
Fig. (12) zeigt einen Mitnehmer (18, 19) mit anderer
Federkonstruktion. Die Feder (37) ist auch hier unter
den Anschlagnasen (32, 33) verschiebbar und unter
Spannung eingehängt. Sie durchsetzt einen Haltestift
(45), der schwenkbar und mit Abstand in Richtung Kopf
(25) oberhalb der Schwenkachse (23) im Mitnehmer (18, 19)
gelagert ist. Der Haltestift (45) ist außerdem etwas
seitlich in Richtung auf die kürzere Nut (43) gegenüber
der Längsachse des Mitnehmers (18, 19) versetzt
angeordnet. Die Feder (37) kann sich gegenüber dem
Haltestift (45) etwas bewegen und ist gegen ein größeres
Verrutschen durch zwei angrenzende, höckerartige
Federbiegungen gesichert. Auch in diesem Fall nimmt die
Feder (37) mit dem Haltestift (45) bei Eingriff des
Mitnehmer (18, 19) eine Totpunktstellung ein, aus der sie
beim Austauchen den Mitnehmer (18, 19) sofort in die
gewünschte Winkellage schwenkt.
Für einen stets nur einseitig abschiebenden
Palettenwechsler (1) kann der Mitnehmer (18) stark
vereinfacht werden, da er nur in der in Fig. (6) und (12)
gezeigten Winkellage gehalten werden muß. Damit ist nur
auf einer Seite eine Anschlaglage nötig, die durch eine
einfache Spiralfeder gesichert werden kann.
In den Fig. (1) bis (12) ist ein einteiliger Mitnehmer
(18, 19) dargestellt, der im wesentlichen scheibenförmig
ist und dessen Führungsflächen (29, 30), genauso wie
diejenigen der Mitnahmeöffnung (20), nur quer zur
Transportrichtung (31) liegen. In Variation dazu ist es
auch möglich, einen kegelförmigen Mitnehmer (18, 19) mit
entsprechender Mitnahmeöffnung (20) und umlaufenden
Führungsflächen (27, 28, 29, 30) vorzusehen.
Fig. (13) zeigt eine weitere Möglichkeit in Gestalt
eines in zwei Mitnehmerhälften (39, 40) geteilten
Mitnehmers (18, 19). Diese Anordnung hat den Vorteil, daß
die Schleppkräfte an der Kette (8) nicht einseitig
einwirken. Die beiden Mitnehmerhälften (39, 40) sind quer
zur Transportrichtung (31) deckungsgleich angeordnet und
durch eine Achse drehstarr miteinander verbunden.
Gegenüber der Kette (8) können sie jedoch nach wie vor
verschwenken. Wie Fig. (13) zeigt, kann die Anordnung
zur Sicherung der Winkelstellung nur an der einen
Mitnehmerhälfte (39) vorgesehen sein. Zur Erhöhung der
Betriebssicherheit kann sie allerdings auch zusätzlich
an der anderen Mitnehmerhälfte (39) vorhanden sein.
In Variation dazu können die Mitnehmerhälften (39, 40)
auch einzeln schwenkbar miteinander verbunden sein und
nur axial zusammengehalten werden.
Fig. (14) zeigt eine Palette (2), die in geringfügig
abgesenkter Lage in der Bearbeitungsstation (5) durch
eine Zahnkupplung (48), vorzugsweise in Form einer
sogenannten Hirth-Verzahnung fixiert ist. Diese
Verzahnung wirkt als selbstzentrierende Kupplung, die
ein hochpräzises Ausrichten der Palette (2) ermöglicht.
An der Palettenunterseite sind im Kreis mehrere
stirnverzahnte Bogenelemente angeordnet, die nach einem
Absenken der Palette (2) in einen Gegenzahnkranz in der
Bearbeitungsstation (5) greifen und dabei die Palette
(2) justieren sowie durch deren Eigengewicht
formschlüssig fixieren.
Zur Lagesicherung soll der Palettenwechsler (1) mit der
Palette (2) in Eingriff kommen, während diese noch in
abgesenkter Lage durch die Zahnkupplung (48) fixiert
ist.
Der Palettenwechsler (1) weist dazu
Kettenumlenkführungen (13) auf, die über ein Gelenk (47)
schwenkbar an der Kolbenstange (12) befestigt sind. Die
Kettenumlenkführung (13) kann dadurch beim Ausfahren des
Kettentriebes (7) etwas nach unten schwenken und in
geneigter Stellung unter die abgesenkte Palette (2)
gelangen. Eine Anlaufschräge (46) an der Palette (2)
erleichtert dabei die Ablenkung.
In dieser Stellung wird die Kette (8) in Bewegung
gesetzt und der Mitnehmer (18) taucht in die
Mitnahmeöffnung (20). Diese ist hierfür etwas weiter
nach vorne versetzt als im Ausführungsbeispiel der Fig. (1)
bis (12). Nach erfolgtem Eingriff wird die Kette (8)
gestoppt und danach die Palette (2) unter Lösung der
Zahnkupplung (48) in der Bearbeitungsstation (5)
angehoben. Sobald die Führungsschienen wieder fluchten,
zieht die Kette (8) die Palette (2) auf den
Palettenwechsler (1).
Im Gelenk (47) greift eine nicht dargestellte
Rückstellfeder an, die die Kettenumlenkführung (13) beim
Anheben der Palette (2) in ihrer Ausgangslage
zurückbewegt.
Beim Abladen einer Palette läuft der vorbeschriebene
Vorgang in umgekehrter Reihenfolge ab, wobei die
Kettenumlenkführung (13) unter der absenkenden Palette
(2) nach unten schwenkt und der Mitnehmer (18) in
Eingriff mit der Mitnahmeöffnung (20) bleibt. Dieser
Eingriff wird erst gelöst, wenn die Zahnkupplung (48)
die Palette (2) fixiert.
- Stückliste
(1) Transport- und Wechselvorrichtung,
Palettenwechsler
(2) Palette
(3) Verschiebewagen
(4) Drehtisch
(5) Bearbeitungsstation
(6) Führungsschienen
(7) Kettentrieb
(8) Kette
(9) Kettenglied
(10) Kettenglied
(11) Stelltrieb, Stellzylinder
(12) Kolbenstange
(13) Kettenumlenkführung
(14) Spanneinrichtung
(15) Kettenantrieb
(16) Lager
(17) Umlenkstift
(18) Mitnehmer
(19) Mitnehmer
(20) Mitnahmeöffnung
(21) Führungsklotz
(22) Positionskontrolle
(23) Schwenkachse
(24) Oberteil
(25) Kopf
(26) Radiusmittelpunkt
(27) Führungsfläche, oben
(28) Führungsfläche, unten
(29) Führungsfläche, oben
(30) Führungsfläche, unten
(31) Transportrichtung
(32) Anschlagnase
(33) Anschlagnase
(34) Unterteil
(35) Ausnehmung
(36) Nut
(37) Feder
(38) Ansatz
(39) Mitnehmerhälfte
(40) Mitnehmerhälfte
(41) Konusmantel, Mantelfläche
(42) Hebel
(43) Nut
(44) Kugelraste
(45) Haltestift
(46) Anlaufschräge
(47) Gelenk
(48) Zahnkupplung, Hirth-Verzahnung
Claims (28)
- (1.) Transport- und Wechselvorrichtung für Paletten oder andere, auf stationären oder instationären Fördervorrichtungen geführte Güter, mit einem endlos umlaufenden Kettentrieb, an dessen Kette ein hochragender Mitnehmer für den Eingriff in eine Mitnahmeöffnung an der Palette angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kettentrieb (7) in senkrechter Ebene umläuft und mindestens einen fingerförmigen, schwenkbar gelagerten Mitnehmer (18, 19) aufweist, der für den Gütertransport mit seinem Oberteil (24) von unten in eine Mitnahmeöffnung (20) paßgenau eingreift.
- (2.) Transport- und Wechselvorrichtung für Paletten oder andere, auf stationären oder instationären Fördervorrichtungen geführte Güter, mit einem endlos umlaufenden Kettentrieb, an dessen Kette ein hochragender Mitnehmer für den Eingriff in eine Mitnahmeöffnung an der Palette angeordnet ist, insbesondere nach Anspruch (1), dadurch gekennzeichnet, daß der Kettentrieb (7) längsbeweglich gelagert ist und einen eigenen Stelltrieb (11) aufweist.
- (3.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (1) oder (2), dadurch gekennzeichnet, daß an der Palette (2) zwei Mitnahmeöffnungen (20) und am Kettentrieb (7) zwei Mitnehmer (18, 19) angeordnet sind, die untereinander gleiche Abstände aufweisen.
- (4.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (1) oder (3), dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (24) des Mitnehmers (18, 19) und die Mitnahmeöffnung (20) im wesentlichen die gleiche, sich nach oben verjüngende, hauptsächlich konische Form und paarweise senkrecht zur Transportrichtung (31) liegende, in der Höhe voneinander distanzierte obere und untere Führungsflächen (27, 28 und 29, 30) aufweisen.
- (5.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (4), dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (24) des Mitnehmers (18, 19) einen runden Kopf (25) mit in Höhe des Radiusmittelpunktes (26) liegenden, runden Führungsflächen (29) aufweist, die am Übergang in den Konusmantel (41) unterschnitten sind.
- (6.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (4), dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Führungsflächen (30) des Mitnehmers (18, 19) ebenfalls abgerundet und am Übergang in den Konusmantel (41) unterschnitten sind.
- (7.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsflächen (27, 28) der Mitnahmeöffnung (20) gerade sind, und daß das untere Paar Führungsflächen (28) direkt am Eingang der Mitnahmeöffnung (20) angeordnet ist.
- (8.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (7), dadurch gekennzeichnet, daß der Höhenabstand der Führungsflächen (27, 28 und 29, 30) ungefähr gleich der Eingangsbreite der Mitnahmeöffnung (20) ist, daß das Verhältnis des gegenseitigen Abstands der unteren (28, 30) zu dem der oberen Führungsflächen (27, 29) ungefähr (1, 8) beträgt und daß der Abstand des Radiusmittelpunktes (26) von der Schwenkachse (23) des Mitnehmers (18, 19) in einem Verhältnis von ungefähr (1, 6) zur Eingangsbreite der Mitnahmeöffnung (20) steht.
- (9.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (1), dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (18, 19) in einem Kettenauge gelagert ist und bis zum Eingriff in die Mitnahmeöffnung (20) in einer spitzen Winkelstellung zur Längsachse seines Kettengliedes (9) gehalten ist.
- (10.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (9), dadurch gekennzeichnet, daß der in Laufrichtung der Kette (8) jeweils hintere Mitnehmer (18 oder 19) eine stumpfere Winkelstellung einnimmt als der vordere Mitnehmer (19 oder 18).
- (11.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (10), dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (18, 19) bei Laufrichtungsumkehr der Kette (8) um mehr als 90° schwenken und danach vertauschte Winkelstellungen aufweisen.
- (12.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (9) bis (11), dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (18, 19) über einen Ansatz (38) mit mindestens zwei Anlageflächen und einer Feder (37) in Anschlagstellung gegen eine jeweils in Laufrichtung vor ihm liegende, die verschiedenen Winkelstellungen definierende Anschlagnase (32, 33) an der Kette (8) gehalten wird.
- (13.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (9) bis (11), dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (18, 19) über einen drehbar und oberhalb der Schwenkachse (23) gelagerten Haltestift (45) und eine damit verbundene Feder (37) in Anschlagstellung gegen eine jeweils in Laufrichtung vor ihm liegende, die verschiedenen Winkelstellungen definierende Anschlagnase (32, 33) an der Kette (8) gehalten wird.
- (14.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (12) und (13), dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagnasen (32, 33) auf den benachbarten Kettenaugen angeordnet sind und in zwei um die Schwenkachse (23) gebogene Nuten (36, 43) am Mitnehmer (18, 19) greifen.
- (15.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (11) und (14), dadurch gekennzeichnet, daß jeder Mitnehmer (18, 19) entsprechend der unterschiedlichen Winkelstellungen zwei verschieden lange Nuten (16, 43) aufweist, deren Lageanordnung zwischen den Mitnehmern (18, 19) spiegelbildlich vertauscht ist.
- (16.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (9) oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (18, 19) ein schwalbenschwanzförmiges Unterteil (34) aufweisen.
- (17.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (9) oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (18, 19) an seinem Unterteil (34) eine die Anschlagnasen (32, 33) übergreifende Ausnehmung (35) aufweist.
- (18.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (1) oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß an den Kettenumlenkführungen (13) im Bereich des unteren Kettentrums jeweils ein Umlenkstift (17) angeordnet ist, der in Umlenkrichtung der Kette (8) ausweichfähig und federbelastet gelagert ist.
- (19.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (1), dadurch gekennzeichnet, daß der Kettenantrieb (15) im mittleren Bereich des Untertrums der Kette (8) angreift und relativ ortsfest angeordnet ist.
- (20.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (2), dadurch gekennzeichnet, daß der Stelltrieb einen anschlaggesteuerten, relativ ortsfesten Stellzylinder (11) mit durchgehender Kolbenstange (12) aufweist, an deren Enden Kettenumlenkführungen (13) angeordnet sind.
- (21.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (20), dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenstange (12) beidseits des Stellzylinders (11) in relativ ortsfesten Lagern (16 geführt ist.
- (22.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (20), dadurch gekennzeichnet, daß die Kettenumlenkführungen (13) als Gleitführungen ausgebildet und über eine Spanneinrichtung (14) mit der Kolbenstange (12) verbunden sind.
- (23.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (20) oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettenumlenkführungen (13) in der Vertikalen federnd schwenkbar an der Kolbenstange (12) gelagert sind.
- (24.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (1), dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnahmeöffnung (20) in einem mit der Palette (2) verbundenen Führungsklotz (21) angeordnet ist.
- (25.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (23), dadurch gekennzeichnet, daß die Palette (2) oder der Führungsklotz (21) stirnseitig eine Anlaufschräge (46) zum Ablenken der ausgefahrenen Kettenumlenkführung (13) aufweisen.
- (26.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (1), dadurch gekennzeichnet, daß eine Positionskontrolle (22) für die Mittellage des Kettentriebs (7) am Palettenwechsler (1) vorgesehen ist.
- (27.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch (1) oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (18, 19) in zwei Mitnehmerhälften (39, 40) zerteilt ist, die beidseits des Kettengliedes (9) angeordnet und über die Schwenkachse (23) miteinander verbunden sind.
- (28.) Transport- und Wechselvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffslage von Mitnehmer (18, 19) und Mitnahmeöffnung (20) durch eine Kugelraste (44) gesichert ist.
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