DE3623366C2 - - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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- B65C9/00—Details of labelling machines or apparatus
- B65C9/08—Label feeding
- B65C9/18—Label feeding from strips, e.g. from rolls
- B65C9/1865—Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels adhering on a backing strip
- B65C9/1876—Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels adhering on a backing strip and being transferred by suction means
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B65C—LABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
- B65C9/00—Details of labelling machines or apparatus
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- Labeling Devices (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Etikettiergerät zum Aufbringen von
Etiketten auf Gegenstände, mit Mitteln, die die auf einem
Trägerband ablösbar angeordneten Etiketten um eine Umlenkkante
führen, an der die Etiketten nach zumindest teilweise Ablösung
vom Trägerband von einem axial verfahrbaren Aufnahmestempel
in einer ersten axialen Position erfaßt und durch Saugluft in
ihrer Ebene auf dem Aufnahmestempel verschiebbar gehalten
werden, wobei Ausrichtklappen vorgesehen sind, die die Etiketten
in einer zweiten Position allseitig umschließen und ausrichten,
wobei ferner der Aufnahmestempel die Etiketten in einer dritten
axialen Position auf die Gegenstände aufbringt.
Ein Etikettiergerät der vorstehend genannten Art ist aus der
DE 23 50 792 B2 bekannt.
Das bekannte Etikettiergerät führt in einem Maschinentragrahmen
einen zylindrischen Etikettenhalter, der von schwenkbaren
Halbrohrabschnitten umgeben ist. In einer ersten Schwenkendlage,
in der die Halbrohrabschnitte etwa parallel zur Längsachse
des Etikettenhalters verlaufen, bilden die Halbrohrabschnitte
ein geschlossenes Rohr, das den Etikettenhalter umschließt.
In einer zweiten Schwenkendlage hingegen schließen die Halb
rohrabschnitte zu der freien Stirnfläche des Etikettenhalters
hin einen Winkel von 20° bis 40° ein. Der Etikettenhalter
weist achsparallele Bohrungen auf, die an seine freie Stirn
fläche führen und mit einem Unterdruckerzeuger verbunden sind.
Beim Abspenden eines Etiketts von einem Trägerband wird das
Trägerband an eine Umlenkkante einer Etikettenzuführstation
geführt, die in unmittelbarer Nähe der Stirnfläche des Etiket
tenhalters angeordnet ist. Das abgespendete Etikett gelangt
auf die Stirnfläche und wird dort mittels Unterdruck angesaugt.
Die Saugwirkung ist dabei so bemessen, daß das Etikett in
seiner Ebene, d. h. in der Ebene der Stirnfläche, noch verschieb
bar ist. Die Umlenkkante muß dabei möglichst nahe an die freie
Stirnseite des Etikettenhalters herangeführt werden, und zwar
umso näher, je kleiner das jeweilige Etikett ist. Das Etikett
auf der Stirnfläche des Etikettenhalters wird, bevor es an
einen zu etikettierenden Gegenstand abgegeben wird, ausgerichtet
bzw. zentriert.
Die Zentrierung des Etiketts auf der Stirnfläche des Etiketten
halters erfolgt durch das Zusammenschwenken der Halbrohrab
schnitte. Im geschlossenen Zustand bilden die Halbrohrabschnitte
im Bereich des Etiketts einen Zentrierring. Damit die freien
Enden der Halbrohrabschnitte bei einem Zentriervorgang nicht
an die Umlenkkante der Etikettenzuführstation stoßen, wird
das bekannte Etikettiergerät, bevor die Halbrohrabschnitte
zusammenschwenken, gesamthaft aus dem Bereich der Umlenkkante
geschwenkt oder in einer lotrechten Richtung zur Lenkachse
des Etikettenhalters verschoben.
Das bekannte Etikettiergerät hat damit den Nachteil, daß zum
Zentrieren des Etiketts die gesamte Einheit, bestehend aus
Etikettenhalter, Rohrabschnitten, deren Betätigungseinheiten
und dem Maschinenrahmen selbst, bewegt werden muß. Da diese
Einheit infolge der heutzutage üblichen hohen Etikettierge
schwindigkeiten massiv ausgebildet ist, ergeben sich erhebliche
Bewegungskräfte oder die erzielbare Etikettiergeschwindigkeit
ist gering.
Es sind weiterhin raumfeste Etikettiergeräte bekannt, die ein
Etikett aufnehmen, teilweise ausrichten und Gegenstände etiket
tieren, obwohl sich die Umlenkkante der Etikettenzuführung
sehr nahe an dem Etikettenhalter befindet.
Diese Etikettiergeräte haben jedoch den Nachteil, daß ein
Etikett nicht von allen Seiten auf einer Stirnfläche des
Etikettenhalters ausgerichtet werden kann. Das auf dem Etiket
tenhalter aufliegende Etikett kann von derjenigen Seite, die
durch die Umlenkkante der Etikettenzuführung versperrt ist,
nicht verschoben und somit ausgerichtet werden. Eine Ausrichtung
eines derartigen Etiketts ist damit dann nicht möglich, wenn
das Etikett lediglich an dem Rand über die Stirnfläche des
Etikettenhalters übersteht, die der Umlenkkante zu weist.
Aus der DE 29 00 123 C2 ist eine Etikettiermaschine bekannt,
bei der aus einem Aufkleber-Magazin einzelne Aufkleber an
eine Ansaugtrommel übergeben werden, die Mittel zum Ausrichten
der Aufkleber aufweist. Von der Ansaugtrommel gelangen die
Aufkleber dann auf eine Auftragtrommel und von dort wiederum
auf die zu beklebenden Gegenstände.
Diese bekannte Etikettiermaschine hat damit den Nachteil, daß
vom Aufkleber-Magazin bis hin zu dem zu beklebenden Gegenstand
insgesamt zwei Übertragungselemente erforderlich sind, nämlich
die Ansaugtrommel und die Auftragtrommel, so daß hierdurch
ein relativ komplizierter Aufbau entsteht. Ferner ist von
Nachteil, daß die Aufkleber auf der Ansaugtrommel zwar aus
gerichtet werden können, diese ausgerichtete Position der
Aufkleber jedoch auf dem Wege von der Ansaugtrommel auf die
Auftragtrommel und bei der Rotation der Auftragtrommel wieder
verlorengehen kann.
Schließlich sind noch weitere Etikettiergeräte aus der
DE-PS 21 13 943 sowie der DE-PS 20 09 816 bekannt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Etikettier
gerät der eingangs genannten Art mit allseitiger Ausrichtung
der Etiketten und kleinem Abstand zwischen Umlenkkante und
Aufnahmestempel, wie dies für kleine Etiketten erforderlich
ist, dahingehend weiterzubilden, daß die Etikettiergeschwin
digkeit erhöht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
drei Positionen auf einer gemeinsamen Achse liegen, daß die
erste Position zwischen der zweiten Position und der dritten
Position liegt und daß der Aufnahmestempel zwischen den drei
Positionen verfahrbar ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auf diese
Weise vollkommen gelöst, weil nur noch der Aufnahmestempel
des Etikettiergerätes entlang der gemeinsamen Achse bewegt
werden muß, während die übrigen Bauelemente, vor allem die
Ausrichtklappen, nur noch ihre Schließ- bzw. Öffnungsbewegung
ausführen müssen, nicht jedoch gesamthaft mit einem Maschinen
rahmen verschoben oder verschwenkt werden müssen. Dadurch,
daß die zweite Position, in der die Etiketten ausgerichtet
werden, sich hinter der ersten Position befindet, in der die
Etiketten von der Umlenkkante auf den Aufnahmestempel übertragen
werden, ergeben sich auch erhebliche konstruktive Freiheiten
für den Schließmechanismus der Ausrichtklappen, weil in diesem
hinteren axialen Bereich des Etikettiergerätes keine weiteren
Einbauten, insbesondere keine Umlenkkante oder sonstige Zuführ
elemente für das Trägerband vorhanden sind. Zum nachfolgenden
Etikettieren braucht dann der Aufnahmestempel nur noch aus
der hinteren, zweiten Position über die erste Position hinaus
nach vorne axial verfahren zu werden, um dann das aufgespendete
und ausgerichtete Etikett präzise auf den zu etikettierenden
Gegenstand aufzudrücken.
Hieraus folgt, daß sämtliche Elemente zum Abspenden des Eti
kettes vom Trägerband und zum Betätigen der Ausrichtklappen
raumfest angeordnet sein können, während nur noch der Aufnahme
stempel und die Ausrichtklappen selbst beweglich sein müssen.
Dies erhöht die mögliche Arbeitsgeschwindigkeit des Etikettier
gerätes und reduziert die erforderlichen Abmessungen. Auch
die Produktionssicherheit wird erhöht, da zum Etikettieren
nicht mehr mehrere Bewegungsabläufe und Justierungen notwendig
sind, die das Etikettiergerät gegenüber der Etikettenzuführung
und der Etikettierstation ausrichten.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist der Aufnahmestempel
einen axialen und in einer Stirnfläche ausmündenden Luftkanal
auf, der in der ersten Position das teilweise abgelöste Etikett
zunächst durch einen Luftstrom stabilisiert und alsdann durch
Unterdruck an der Stirnfläche festhält.
Dies hat den Vorteil, daß auch ein großes, langflächiges Etikett
auf die Stirnfläche des Aufnahmestempels sicher übertragen
werden kann. Die von der Stirnfläche auf das Etikett flächenhaft
strömende Luft führt das Etikett richtungsstabil und verhindert,
daß sich das Etikett beim Ablösen von dem Trägerband nach
oben wölbt oder sich zusammenrollt.
Der Vorgang, daß durch den Luftkanal Luft über die Stirnfläche
auf das ihr zugeführte Etikett strömt oder daß über die Stirn
fläche Luft in den Luftkanal gesaugt wird, hat den Vorteil,
daß das Etikett im Bereich der Stirnfläche lagerichtig geführt,
schnell angesaugt und sicher festgehalten wird.
Obwohl bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung in
Übereinstimmung mit dem eingangs genannten Etikettiergerät
die Ausrichtklappen um raumfeste Achsen schwenkbar sind, sind
bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung die Ausricht
klappen in raumfesten Achsen verschiebbar.
Werden die Ausrichtklappen nämlich in lotrechten Achsen zum
Aufnahmestempel verschoben, so hat dies den Vorteil, daß z. B.
sehr breit ausgeführte Ausrichtklappen für schnelle Etikettier
vorgänge sicher geführt werden können.
Bei einer Weiterbildung werden die Ausrichtklappen über Kurven,
Rollen und/oder Anschlagstifte in Endlagen geführt und/oder
gehalten.
Dies hat den Vorteil, daß je nach konstruktiven Erfordernissen
die Ausrichtklappen am Etikettiergerät zum Ausrichten des
Etiketts mit unterschiedlichen Mitteln bewegt, geführt und
gehalten werden können.
In einer Ausbildung der Erfindung sind erste und zweite Aus
richtklappen, vorzugsweise paarweise einander an dem Aufnahme
stempel gegenüberstehend, angebracht.
Dies hat den Vorteil, daß ein z. B. rechteckiges Profil des
Aufnahmestempels mit einfachen Mitteln allseitig an seinen
Seitenflächen abgedeckt ist. Es versteht sich jedoch von
selbst, daß auch einzelne Ausrichtklappen das Etikett auf
der Stirnfläche eines z. B. dreieckförmigen Aufnahmestempels
anforderungsgerecht ausrichten können. Die einzelnen Aus
richtklappen sind dann je nach Profil des Aufnahmestempels
nebeneinander oder in unterschiedlichen Winkeln zueinander
stehend am Aufnahmestempel angeordnet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Aufnahme
stempel an seiner Stirnfläche mit einem weichen Material,
insbesondere mit Moosgummi, beschichtet, das Bohrungen
aufweist, die mit dem Luftkanal verbunden sind und auf das
Etikett weisen.
Dies hat den Vorteil, daß der Aufnahmestempel beim Eti
kettieren fest auf einen Gegenstand gedrückt werden kann.
Ein Etikett kann ohne den zu etikettierenden Gegenstand zu
beschädigen, durch einen stärkeren Anpreßdruck auf Oberflä
chen mit schlechteren Hafteigenschaften angebracht werden.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist der Aufnah
mestempel die Außenmaße des Etiketts auf.
Dies hat den Vorteil, daß das Etikett mit großer Genauigkeit
auf der Stirnfläche ausgerichtet werden kann, da die Aus
richtklappen allseitig bündig an die Kanten der Stirnfläche
grenzen.
Die Erfindung wird
anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine seitliche Prinzipdarstellung eines Ausfüh
rungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Etikettier
gerätes;
Fig. 2 eine Vorderansicht in einer Schnittdarstellung
II-II gemäß Fig. 1;
Fig. 3a bis 3c verschiedene Positionen eines Aufnahme
stempels des Etikettiergerätes gemäß Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine seitliche Prinzipdarstellung eines erfin
dungsgemäßen Etikettiergerätes 1 dargestellt. Die Figur
zeigt einen Aufnahmestempel 2, der von einem Rahmen 3 und
ersten Ausrichtklappen 4, 4′ umgeben ist. Der Aufnahmestem
pel 2 ist mit einer Führungsstange 5 fest verbunden, die
durch den Rahmen 3, geführt und gehalten in einer Hülse 6,
hindurchragt. Der Aufnahmestempel 2 ist in axialer Richtung
der Führungsstange 5 verschiebbar.
Mit strichpunktierten Linien ist eine erste Position 7 des
Aufnahmestempels 2 dargestellt. In diese erste Position 7
kann der Aufnahmestempel 2 nur bei ausgeschwenkten Ausricht
klappen 4, 4′ verschoben werden, die für diesen Fall eben
falls mit strichpunktierten Linien in Fig. 1 dargestellt
sind. Der Aufnahmestempel 2 grenzt in der ersten Position 7
an eine Umlenkkante 8 einer Etikettenzuführstation, die in
der Figur nicht dargestellt ist.
Die ersten Ausrichtklappen 4, 4′ sind schwenkbar in ersten
Haltern 9, 9′ gelagert, die fest mit dem Rahmen 3 verbunden
sind. Die Halter 9, 9′ weisen erste Stellmittel 10, 10′ auf,
die z. B. elektrisch oder pneumatisch betätigt werden. Die
Stellmittel 10, 10′ führen einen Stift 11, der an einer
Seitenfläche der Ausrichtklappen 4, 4′ anliegt. Der Stift 11
ist durch die Stellmittel 10, 10′ axial verschiebbar. Eine
Feder 12 zieht die Ausrichtklappen 4, 4′ bei der in der
Figur dargestellten Position der Stellmittel 10, 10′ in eine
Schwenkendlage, in der der Aufnahmestempel 2 z. B. die erste
Position 7 einnehmen kann.
Fig. 1 zeigt in durchgezogener Linienführung den Aufnahme
stempel 2 in einer zweiten Position 14. In der zweiten
Position 14 verschieben die Stellmittel 10, 10′ den Stift 11
und verschwenken damit die Ausrichtklappen 4, 4′ in einer
Art und Weise, daß sie eng an Seitenflächen des Aufnahme
stempels 2 grenzen.
In der zweiten Position 14 kommen zumindest zeitweise In
nenflächen der Ausrichtklappen 4, 4′ in Anlage an Seiten
flächen des freien Endes des Aufnahmestempels 2. Der Aufnah
mestempel 2 ist auf einer Stirnseite mit einem weichen
Material, z. B. Moosgummi 15, beschichtet, das Bohrungen
aufweist, die mit einem Luftkanal 16 in Verbindung stehen,
der im Aufnahmestempel 2 angeordnet ist.
In Fig. 2 ist das erfindungsgemäße Etikettiergerät 1 in
einer Vorderansicht im Schnitt II-II gemäß der Fig. 1 darge
stellt. An dem Rahmen 3 sind zweite Halter 20, 20′ befes
tigt, die zweite Stellmittel 21, 21′ aufweisen, die zweite
Ausrichtklappen 22, 22′ verschwenken. In einer Schwenklage
liegen die zweiten Ausrichtklappen 22, 22′ bündig an Sei
tenflächen des Aufnahmestempels 2.
In Fig. 3a bis 3c ist ein Ausschnitt des Aufnahmestempels 2
und der ersten Ausrichtklappen 4, 4′ in verschiedenen Po
sitionen dargestellt.
Die Fig. 3a zeigt den Aufnahmestempel 2 in der ersten Posi
tion 7 bei der Aufnahme eines Etiketts 23, das dem Aufnahme
stempel 2 von einer nur andeutungsweisen in der Figur darge
stellten Etikettenzuführstation zugeführt wird. Die ersten
Ausrichtklappen 4, 4′ befinden sich dabei in einer ausge
schwenkten Endlage, damit der Aufnahmestempel 2 ohne Wider
stand axial verschoben werden kann.
In der Fig. 3b befindet sich der Aufnahmestempel 2 in der
zweiten Position 14, in der die ersten Ausrichtklappen 4, 4′
bündig an den Außenflächen des freien Endes des Aufnahme
stempels 2 anliegen. Das Etikett 23 wird in dieser zweiten
Position 14 auf der Stirnfläche des Aufnahmestempels 2
ausgerichtet.
In der Fig. 3c befindet sich der Aufnahmestempel 2 in einer
dritten Position 24, in der das Etikett 23 auf einen Gegen
stand 25 aufgedrückt wird. Die ersten Ausrichtklappen 4, 4′
befinden sich dabei in der ausgeschwenkten Endlage.
Die Fig. 3a bis 3c zeigen, daß der Aufnahmestempel 2 an der
Umlenkkante 8 der Etikettenzuführstation vorbeigeführt
werden kann und daß die ersten Ausrichtklappen 4, 4′ beim
Verschwenken in ihre Endlagen von der Umlenkkante 8 nicht
behindert werden.
Es versteht sich jedoch von selbst, daß die Ausrichtklap
pen 4, 4′, 22, 22′ auch über Kurven, Anschlagstifte, Rollen
o. dgl. bewegbar sind, die in der zweiten Position 14 das
angesaugte Etikett 23 ausrichten. Die Ausrichtklappen 4, 4′,
22, 22′ müssen nicht, wie in den Figuren gezeigt, paarweise
einander gegenüberliegend am Aufnahmestempel 2 im Bereich
der Stirnfläche angeordnet sein, sondern sie können auch
einzeln unregelmäßig zueinander versetzt an den Aufnahme
stempel 2 angrenzen oder diesen umschließen.
Die Wirkungsweise des in den Fig. 1 bis 3c beschriebenen
Etikettiergerätes 1 ist folgende:
Dem Etikettiergerät 1 werden über eine Etikettenzuführ
station mit der Umlenkkante 8 die Etiketten 23 zugeführt.
Für eine Etikettenaufnahme durch den Aufnahmestempel 2 des
Etikettiergerätes 1 schwenken die ersten und zweiten Aus
richtklappen 4, 4′, 22, 22′ in eine Endlage, die es dem
Aufnahmestempel 2 ermöglicht, in die erste axiale Position 7
zu fahren. In der ersten Position 7 grenzt der Aufnahme
stempel 2 dicht an die Umlenkkante 8. An der Umlenkkante 8
wird das Etikett 23 mindestens teilweise von einem Träger
band abgelöst und ragt zumindest teilweise in den Bereich
der Stirnfläche des Aufnahmestempels 2. Bei diesem Vorgang
wird das Etikett 23 aus dem Luftkanal 16 über die Bohrungen
des Moosgummis 15 von einem Luftstrom angeblasen. Die aus
strömende Luft stabilisiert das frei über die Umlenkkante 8
vorstehende Etikett 23 in seiner Lage, damit sich das Eti
kett beim Ablösen von dem Trägerband nicht nach oben wölbt
oder sich zusammenrollt.
Befindet sich das Etikett 23, wie in der Fig. 3a gezeigt,
mindestens teilweise lagerichtig unterhalb des Aufnahmestem
pels 2, so wird der Luftstrom abgestellt und durch den
Luftkanal 16 und die mit ihm in Verbindung stehenden Bohrun
gen des Moosgummis 15 Luft aus der Umgebung des Aufnahme
stempels 2 angesaugt. Dabei wird das frei über die Umlenk
kante 8 vorstehende Etikett 23 an die freie Stirnfläche des
Moosgummis 15 angesaugt. Mit dem zumindest teilweise an dem
Aufnahmestempel 2 haftenden Etikett 23 führt der Aufnahme
stempel 2 in die zweite Position 14.
Hat der Aufnahmestempel 2 die zweite axiale Position 14
erreicht, so werden die ersten und die zweiten Ausrichtklap
pen 4, 4′, 22, 22′ aus der ausgeschwenkten Endlage mit Hilfe
von ersten und zweiten Stellmitteln 10, 10′, 21, 21′ in eine
zweite Endlage verschwenkt, in der die Ausrichtklappen 4,
4′, 22, 22′ an Seitenflächen des Aufnahmestempels 2 anlie
gen. Bei dem Schwenkvorgang der Ausrichtklappen 4, 4′, 22,
22′ an den Aufnahmestempel 2 wird das Etikett 23 auf der
Stirnfläche des Aufnahmestempels 2 so verschoben, daß das
Etikett 23 nicht mehr über Seitenkanten des Aufnahmestem
pels 2 vorsteht.
Weist nun die Anlagefläche des Aufnahmestempels 2 die glei
chen Außenmaße wie das Etikett 23 auf, so kann das Eti
kett 23 durch das Anschwenken der Ausrichtklappen 4, 4′, 22,
22′ exakt auf der Stirnfläche ausgerichtet werden.
Ist der Ausrichtvorgang des Etiketts 23 abgeschlossen,
werden die Ausrichtklappen 4, 4′, 22, 22′ über die Stellmit
tel 10, 10′, 21, 21′ bzw. über die Feder 12 ausgeschwenkt
und geben den Aufnahmestempel 2 frei.
Der Aufnahmestempel 2 fährt nun mit dem ausgerichteten
Etikett 23 aus der zweiten Position 14 in die dritte axiale
Position 24. In der dritten Position 24 drückt der Aufnah
mestempel 2 das Etikett 23 auf einen zu etikettierenden
Gegenstand 25.
Aus der dritten Position 24 fährt der Aufnahmestempel 2
wieder in die erste Position 7, um für einen weiteren Eti
kettiervorgang ein neues Etikett 23 aufzunehmen.
Claims (7)
1. Etikettiergerät zum Aufbringen von Etiketten (23) auf
Gegenstände (25), mit Mitteln, die die auf einem Träger
band ablösbar angeordneten Etiketten (23) um eine
Umlenkkante (8) führen, an der die Etiketten (23) nach
zumindest teilweiser Ablösung vom Trägerband von einem
axial verfahrbaren Aufnahmestempel (2) in einer ersten
axialen Position (7) erfaßt und durch Saugluft in ihrer
Ebene auf dem Aufnahmestempel (2) verschiebbar gehalten
werden, wobei Ausrichtklappen (4, 4′; 22, 22′) vorgesehen
sind, die die Etiketten (23) in einer zweiten Position
(14) allseitig umschließen und ausrichten, wobei ferner
der Aufnahmestempel (2) die Etiketten (23) in einer
dritten axialen Position (24) auf die Gegenstände (25)
aufbringt, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Posi
tionen (7, 14, 24) auf einer gemeinsamen Achse liegen,
daß die erste Position (7) zwischen der zweiten Position
(14) und der dritten Position (24) liegt, und daß der
Aufnahmestempel (2) zwischen den drei Positionen (7,
14, 24) verfahrbar ist.
2. Etikettiergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufnahmestempel (2) einen axialen und in einer
Stirnfläche ausmündenden Luftkanal (16) aufweist, der
in der ersten Position (7) das teilweise abgelöste
Etikett (23) zunächst durch einen Luftstrom stabilisiert
und alsdann durch Unterdruck an der Stirnfläche festhält.
3. Etikettiergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ausrichtklappen (4, 4′; 22, 22′) in
raumfesten Achsen verschiebbar sind.
4. Etikettiergerät nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtklappen
(4, 4′; 22, 22′) über Kurven, Rollen und/oder Anschlag
stifte in Endlagen geführt und/oder gehalten werden.
5. Etikettiergerät nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß erste und zweite
Ausrichtklappen (4, 4′, 22, 22′), vorzugsweise paarweise
einander an dem Aufnahmestempel (2) gegenüberstehend,
angebracht sind.
6. Etikettiergerät nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmestempel
(2) an seiner Stirnfläche mit einem weichen Material,
insbesondere mit Moosgummi (15) beschichtet ist, das
Bohrungen aufweist, die mit dem Luftkanal (16) verbunden
sind und auf das Etikett (23) weisen.
7. Etikettiergerät nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmestempel
(2) die Außenmaße des Etiketts (23) aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19863623366 DE3623366A1 (de) | 1986-07-11 | 1986-07-11 | Etikettiergeraet |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19863623366 DE3623366A1 (de) | 1986-07-11 | 1986-07-11 | Etikettiergeraet |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3623366A1 DE3623366A1 (de) | 1988-02-04 |
DE3623366C2 true DE3623366C2 (de) | 1988-09-22 |
Family
ID=6304927
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19863623366 Granted DE3623366A1 (de) | 1986-07-11 | 1986-07-11 | Etikettiergeraet |
Country Status (1)
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---|---|
DE (1) | DE3623366A1 (de) |
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FR2694269B1 (fr) * | 1992-07-30 | 1994-09-23 | Guy Neyret | Dispositif pour la pose d'étiquettes amenées adhérant sur une bande sans fin. |
IT1286738B1 (it) * | 1996-10-31 | 1998-07-17 | Neri Srl Ora Neri S P A | Metodo e dispositivo per il centraggio di etichette su superfici di piccole dimensioni |
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CN109334284B (zh) * | 2018-11-29 | 2024-02-23 | 上海通领汽车科技股份有限公司 | 标签印制装置 |
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DE2350792C3 (de) * | 1973-10-10 | 1979-08-09 | Schaefer - Etiketten Inhaber Hubert H. Schaefer, 7441 Wolfschlugen | Vorrichtung zum Aufbringen von Selbstklebeetiketten |
JPS5564032A (en) * | 1978-10-24 | 1980-05-14 | Koyo Jidoki | Labeling machine |
-
1986
- 1986-07-11 DE DE19863623366 patent/DE3623366A1/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3623366A1 (de) | 1988-02-04 |
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