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DE3621648C2 - Ladegeschirr, insbesondere Spreader, und Verfahren zum Ankuppeln von Containern an dasselbe - Google Patents

Ladegeschirr, insbesondere Spreader, und Verfahren zum Ankuppeln von Containern an dasselbe

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Publication number
DE3621648C2
DE3621648C2 DE19863621648 DE3621648A DE3621648C2 DE 3621648 C2 DE3621648 C2 DE 3621648C2 DE 19863621648 DE19863621648 DE 19863621648 DE 3621648 A DE3621648 A DE 3621648A DE 3621648 C2 DE3621648 C2 DE 3621648C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
locking
loading
harness according
containers
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19863621648
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DE3621648A1 (de
Inventor
Klaus Dipl Ing Behn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ERICH BEHN MASCHINEN und FEINS
Original Assignee
ERICH BEHN MASCHINEN und FEINS
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Priority to DE19863621648 priority Critical patent/DE3621648C2/de
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Publication of DE3621648C2 publication Critical patent/DE3621648C2/de
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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C1/00Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles
    • B66C1/10Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles by mechanical means
    • B66C1/62Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles by mechanical means comprising article-engaging members of a shape complementary to that of the articles to be handled
    • B66C1/66Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles by mechanical means comprising article-engaging members of a shape complementary to that of the articles to be handled for engaging holes, recesses, or abutments on articles specially provided for facilitating handling thereof
    • B66C1/663Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles by mechanical means comprising article-engaging members of a shape complementary to that of the articles to be handled for engaging holes, recesses, or abutments on articles specially provided for facilitating handling thereof for containers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Ladegeschirr, insbesondere Spreader, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Ankuppeln von Containern oder ähnlichen Großraumbehältern an das Ladegeschirr bzw. den Spreader.
Zum Umschlag von Großbehältern, insbesondere Containern, wird ein Ladegeschirr - in der Fachsprache Spreader genannt - verwendet. Dazu sind die Container an den (oberen und unteren) Ecken mit genormten Eckbeschlägen zum Einführen von Verriegelungsbolzen des Spreaders ausgrüstet. Spreader dienen dabei als Lastaufnahmemittel an Umschlagbrücken, Krane und insbesondere an gleisgebundenen Container- Transportfahrzeugen, sogenannten Van-Carriern. Für letztere ist die Erfindung besonders, aber nicht ausschließlich geeignet.
Aus der US-PS 39 80 185 ist ein Ladegeschirr (Spreader) für einzelne Container bekannt. Dieser weist vier etwa in einer Ebene liegende Kupplungsorgane auf, nämlich Verriegelungsbolzen, die mit den obenliegenden Eckbeschlägen eines Containers in Verbindung bringbar sind. Im Bereich der Eckbeschläge weisen die Container Verbindungselemente auf, die es ermöglichen, übereinander angeordnete Container zum Zwecke der Lagerung miteinander zu verbinden. Die Verbindungselemente sind dabei so ausgebildet, daß beim Eingreifen der Verriegelungsbolzen des Spreaders in die obenliegenden Eckbeschläge des obersten Containers die Verbindung zwischen diesem und dem darunter angeordneten Container gelöst wird. Entsprechend ist der Spreader ausschließlich zur Aufnahme eines einzigen Containers geeignet. Der Umschlagleistung eines mit einem derartigen Spreader ausgerüsteten Van-Carriers - oder einer ähnlichen Transport- bzw. Umschlageinrichtung - sind daher natürliche Grenzen gesetzt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein La­ degeschirr, nämlich ein Spreader, sowie ein Verfahren zum Ankuppeln von Containern an ein derartiges Lastaufnahmemittel zu schaffen, wodurch eine erhöhte Umschlagleistung möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist das erfindungsgemäße La­ degeschirr die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 auf. Durch die gruppenweise in zwei unterschiedlichen Ebenen angeordneten Kupplungsorgane kann das erfindungsgemäße Ladegeschirr gleichzeitig zwei Container übereinander aufnehmen. Die Lastaufnahme eines mit einem solchen Ladegeschirr versehenen Van-Carriers oder ähnlicher Hubfahrzeuge bzw. Hebezeuge kann so praktisch verdoppelt werden.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Kupp­ lungsorgane zur Aufnahme des unteren Containers an freien Enden entsprechender Schwenkarme angeordnet. Jedem Kupp­ lungsorgan ist ein Schwenkarm zugeordnet, wodurch das er­ findungsgemäße Ladegeschirr über vier Schwenkarme verfügt. Letzte sind in den Eckbereichen des Tragwerks mit ihren oberen (freien) Enden verbunden, und zwar gelenkig. Dadurch lassen sich mit den Schwenkarmen die daran angeordneten Kupplungsorgane exakt in Eingriff zu den obenliegenden Eckbeschlägen des unteren Containers brin­ gen.
Vorzugsweise lassen sich die Schwenkarme in parallel zu den (aufrechten) Längsseitenflächen der Container verlau­ fenden Ebenen und quer dazu bewegen, also auf die Eckbe­ schläge der Container gerichtet. Zusätzlich ist in weiterer Ausgestaltung der Erfin­ dung vorgesehen, die Schwenkarme längenveränderlich auszubilden, indem diese vorzugsweise teleskopartig ein- und ausfahrbar sind. Dadurch lassen sich die einzelnen Kupplungsorgane bei Bedarf geringfügig aus einer gemein­ samen (horizontalen) Ebene herausfahren, um natürliche Toleranzen und Lageabweichungen des unteren Containers zu dem oberen Container auszugleichen. Insgesamt lassen sich durch all diese Bewegungsmöglichkeiten die unteren Kupplungsorgane in drei unterschiedlichen Achsrichtungen, also räumlich, verändern.
In einfachster Weise können die Kupplungsorgane an den unteren, freien Enden der Schwenkarme als seitlich gegen­ über denselben vorstehende Kragbolzen ausgebildet sein, die im Gegensatz zu den (üblichen) oberen Verriegelungs­ bolzen nicht drehbar sind. Diese lassen sich durch ein­ faches quer zu den aufrechten Längsseitenflächen der Container gerichtetes Bewegen der Schwenkarme mit den Container-Eckbeschlägen in Eingriff bringen, indem diese durch die aufrechten, seitlichen Langlöcher in die Eck­ beschläge eintreten.
Bei einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung sind am Ende jeden Schwenkarmes sowohl Kupplungsorgane in Form drehbarer Verriegelungsbolzen zur Herstellung einer Verbindung mit den obenliegenden Eckbeschlägen des unteren Containers als auch gegenüber­ liegende, nach oben gerichtete (feststehende) Zapfen aus­ gebildet, die in die unteren Eckbeschläge des oberen Con­ tainers eingreifen. Die zusätzlichen Zapfen sichern die beiden übereinander liegenden Container bezüglich quer­ gerichteten Relativbewegungen, aber nicht in vertikaler Richtung. Dadurch wird einerseits verhindert, daß beim Verfahren des Van-Carriers die übereinanderliegenden Con­ tainer sich relativ zueinander in horizontaler Richtung bewegen können, d. h. insoweit bilden sie eine starre Ein­ heit, während andererseits in Hubrichtung kein Kraftschluß zwischen beiden Containern besteht, also der oben liegende Container ausschließlich durch die oberen Verriegelungs­ bolzen und der unten liegende Container ausschließlich durch die unteren Verriegelungsbolzen getragen wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Ankuppeln von Contai­ nern oder ähnlichen Großraumbehältern an ein Ladegeschirr, insbesondere das erfindungsgemäße Ladegeschirr, weist die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 20 auf. Demnach ist es möglich, entweder unmittelbar zwei jeweils übereinander gestapelte Container mit einem Spreader zu verbinden oder zunächst einen oberen Container in konventioneller Weise mit den am Tragwerk des Spreaders angeordneten Verriege­ lungsbolzen zu verbinden und anschließend über einen zwei­ ten Container zu fahren und diesen durch die Schwenkarme mit den untenliegenden Kupplungsorganen zu verbinden. Das erfindungsgemäße Verfahren verfügt dadurch über eine aus­ reichende Flexibilität, die den üblichen Gegebenheiten beim Containerumschlag gerecht wird.
Bei einem mit seitlich in die Eckbeschläge des unteren Containers angreifenden Kragbolzen versehenen Spreader erfolgt das Ankuppeln des unteren Containers dergestalt, daß zunächst die Schwenkarme in parallel zu den (aufrech­ ten) Längsseitenflächen des Containers verlaufenden Ebenen verschwenkt werden, bis die Kragzapfen mit horizontalem Abstand neben die aufrechten Langlöcher der oberen Eckbe­ schläge des unteren Containers zu liegen kommen. Sodann erfolgt eine quergerichtete Weiterbewegung der Schwenk­ arme, bis die Kragbolzen in die entsprechenden Eckbe­ schläge des unteren Containers eingreifen.
Durch das Ein- und Ausfahren der teleskopierbaren Schwenk­ arme kann der zum Ankuppeln mit Abstand unter dem Ober­ container sich befindende Container soweit an den Ober­ container herangezogen werden, bis sich beide berühren, aber der obere Container noch nicht mit seinem Gewicht auf dem unteren Container aufliegt.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Spreaders mit zwei angehängten Containern,
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Lagerung eines obe­ ren Endes eines Schwenkarms am Tragwerk des Spreaders,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Lagerung des Schwenk­ arms gemäß der Fig. 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Lagerung des Schwenkarms gemäß der Fig. 2,
Fig. 5 einen Querschnitt durch ein unteres Ende des Tragarms,
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung eines am unteren Ende des Tragarms angeordneten Kragarms gemäß der Einzelheit VI aus der Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt VII/VII durch den im Eingriff mit einem Eckbeschlag stehenden Kragbolzen,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels des Spreaders mit zwei an­ gehängten Containern,
Fig. 9 einen Vertikalschnitt durch zwei Eckbeschläge übereinanderliegender Container mit einem da­ zwischen angeordneten Verriegelungsbolzen und einem Zapfen, und
Fig. 10 einen horizontalen Schnitt X/X durch die Anord­ nung der Fig. 9.
Der erfindungsgemäße Spreader basiert auf einer solchen handelsüblichen Bauart. Er kann - wie in den Fig. 1 und 8 vereinfacht dargestellt - in einfachster Weise aus einem (starren) Tragwerk 10 bestehen, welches im Bereich seiner vier Ecken in den Figuren nicht gezeigte, drehbare Verriegelungsbolzen handelsüblicher Bauart zur Verbindung des Spreaders mit den obenliegenden Eckbeschlägen 11 eines Containers, nämlich im vorliegenden Fall eines oberen Con­ tainers 12 aufweisen. Spreader mit einem starren Tragwerk 10 sind geeignet zur Aufnahme von Container einer bestimm­ ten (genormten) Größe. Genausogut läßt sich die Erfindung auch an sogenannten Universal-Spreadern einsetzen, die ein in Längsrichtung der Container teleskopierbares Trag­ werk aufweisen, welches sich an gängige Container-Typen, beispielsweise 40′- und 20′-Container bei Bedarf anpassen läßt.
Gegenüber diesen herkömmlichen Spreadern verfügt der er­ findungsgemäße Spreader über vier Schwenkarme 13, die im Bereich ihrer oberen Enden 14 gelenkig mit dem Tragwerk 10 verbunden sind, und zwar mit zwei parallelen, im seit­ lichen Bereich des Tragwerks 10 verlaufenden Holmen 15. Hierbei verfügt jeder Holm 15 über zwei an gegenüberlie­ genden Enden derselben angeordnete Schwenkarme 13.
Die unteren Enden 16 der Schwenkarme 13 stehen über ge­ eignete Kupplungsorgane mit den obenliegenden Eckbeschlä­ gen 17 eines zweiten untenliegenden Containers 18 in Ver­ bindung.
Wie in den Fig. 1 und 8 durch Pfeile schematisch angedeu­ tet, lassen sich die Schwenkarme 13 in drei unterschied­ liche Richtungen bewegen. Zunächt können die Schwenkarme 13 in einer etwa parallel zur aufrechten Längsseiten­ fläche 19 des oberen Containers 12 verlaufenden Ebene um etwa 90° verschwenkt werden, und zwar aus einer etwa ho­ rizontalen Ruhestellung in eine etwas zur vertikalen ge­ neigte Arbeitsstellung. Dabei ist die Schwenkrichtung der Schwenkarme 13 derart gewählt, daß jeweils die beiden an einer Seite des Containers 12 liegenden Schwenkarme mit ihren unteren Enden 16 in Ruhestellung gegensinnig zueinander bewegbar sind, während sie in Arbeitsstellung gegensinnig auseinander beschwenkt werden können (Pfeil 20). Des weiteren lassen sich die Schwenkarme 13 im be­ grenzten Maße, beispielsweise um 5°, auf die entsprechen­ den Eckbeschläge 17 des unteren Containers 18 zubewegen, um die daran angeordneten Kupplungsorgane mit dem unteren Container 18 in Verbindung zu bringen (Pfeil 21). Schließ­ lich sind die Schwenkarme 13 langenveränderlich ausgebil­ det, und zwar in Längsrichtung teleskopierbar (Pfeil 22).
Der Fig. 2 ist die Lagerung eines Schwenkarms 13 am Trag­ werk 10 des Spreaders zu entnehmen. Demnach läßt sich die­ ser um eine senkrecht zur Längsseitenfläche 19 des oberen Containers 12 verlaufende Drehachse 23 und um eine parallel zur Längsseitenfläche 19 verlaufende, horizontale Drehachse 25 verschwenken. Beide Drehachsen 24 und 25 verlaufen dem­ nach rechtwinklig zueinander. Sie schneiden sich in einer gemeinsamen, horizontalen Ebene.
Die Lagerung der Schwenkarme 13 auf der Drehachse 23 erfolgt durch einen am Tragwerk 10 angeordneten Lagerbock 26, in­ dem sich ein korrespondierender Lagerzapfen 27 befindet. Letzter steht mit einer von zwei durch ebenfalls zwei quergerichtete Stege 28 mit Abstand voneinander verbun­ dene Backen 29 in Verbindung, indem der Lagerzapfen 27, die Stege 28 und die Backen 29 miteinander verschweißt sind. Die Stege 28 der Backen 29 sind in ihren gegenüber­ liegenden, äußeren Seiten von zwei Laschen 30 überlappt, die mit dem oberen Ende 14 eines Vierkantrohres 31 des Schwenkarms 13 verschweißt sind. Die Laschen 30 und die Stege 28 sind, wie die Fig. 3 und 4 zeigen, verbunden durch einen die Drehachse 24 bildenden Bolzen 32.
Durch diese Anordnung des Schwenkarms 13 am Tragwerk 10 kann dieser um die Drehachse 23 Bewegungen in Richtung des Pfeils 20 und um die Drehachse 24 Bewegungen um den Pfeil 21 durchführen.
Die Bewegung des Schwenkarms 13 um die Drehachsen 23 bzw. 24 erfolgt hier durch druckmittelbetriebene Betätigungs­ organe, nämlich Hydraulikzylinder 33 bzw. 34. Der Hydraulikzylinder 33 dient dabei zum Bewegen des Schwenk­ arms 13 um die Schwenkachse 23. Dazu ist eine Seite des Hydraulikzylinders 34 an einem mit dem Lagerbock 26 starr verbundenen Arm 35 befestigt, und zwar an einer senkrecht zum Arm 35 verlaufenden und nach außen seitlich vor­ stehenden Achse 36. Das freie, gegenüberliegende Ende des Hydraulikzylinders 33 ist auf einem zwischen den am Schwenkarm 13 mit Abstand voneinander angeordneten Backen 29 angeordneten Bolzen 37 gelagert, der mit den am Vierkantrohr 31 des Schwenkarms 13 angeordneten Backen 29 um die Drehachse 23 schwenkbar ist. Die Fig. 4 zeigt die Position der Backen 29 bei eingefahrenem Hydraulikzylinder 33, also bei in Arbeitsstellung be­ findlichem Schwenkarm 13. Dagegen ist in dieser Fig. 4 die Stellung der Backen in Ruhestellung und ausgefahrenem Hydraulikzylinder 33 gestrichelt angedeutet.
Die Fig. 2 und 3 zeigen darüber hinaus die Anordnung des zum Bewegen des Schwenkarms 13 um die Drehachse 24 dienenden Hydraulikzylinders 34. Dieser ist demnach einerseits an einem an der äußeren Backe 29 des Schwenk­ arms 13 angeordneten Lagerbock aus zwei mit Abstand von­ einander angeordneten Nasen 38 und andererseits an einen außen am Vierkantrohr 31 des Schwenkarms 13 angeordneten Lagerbock aus zwei Laschen 39 durch entsprechende quer­ gerichtete Bolzen 40 gelagert. Da die ganze Einheit aus dem Hydraulikzylinder 34 und dessen Lagerböcke am Schwenkarm 13 angeordnet ist, dreht sich diese als Ganzes mit, wenn letzter in der Ebene parallel zur Längsseiten­ fläche 19 des oberen Containers 12 verschwenkt wird.
Die Fig. 5 zeigt das untere Ende 16 des Schwenkarms 13, welches teleskopierbar ausgebildet ist. Zu diesem Zweck ist außen auf dem freien Ende des Vierkantrohrs 31 ein (kurzes) ebenfalls vierkantförmiges Teleskoprohr 41 mit korrespondierenden Abmessungen längsverschieblich ge­ lagert. Zum Ein- und Ausfahren des Teleskoprohrs 41 dient hier auch ein druckmittelbetriebenes Betätigungsorgan, nämlich ein dritter Hydraulikzylinder 42. Dieser ist mit einem (oberen) Ende durch einen quergerichteten Stift 43 fest im Inneren des Vierkantrohrs 31 gelagert, und zwar mit geringfügigem Abstand vom Ende desselben. Das gegen­ überliegende, bewegliche Ende des Hydraulikzylinders 42 ist unmittelbar auf einem quergerichtet im unteren Be­ reich des Teleskoprohrs 41 befestigten Kragbolzen 44 ge­ lagert, der als Kupplungsorgan dient und - wie die Fig. 6 zeigt - mit einem seitlich gegenüber dem Teleskoprohr 41 hervor­ ragenden Kragabschnitt 45 in ein aufrechtes Langloch 46 des Eckbeschlags 17 am unteren Container 18 im ange­ kuppelten Zustand hineinragt.
Den Fig. 6 und 7 kann anschaulich die konstruktive Aus­ bildung des Kragbolzens 44 entnommen werden. Demnach ver­ fügt dieser über einen kreisrunden Querschnitt, der im Bereich des Kragabschnitts 45 gegenüberliegende, seit­ liche Abflachungen 47 aufweist und zum Ende hin gering­ fügig verjüngt ist. Darüber hinaus verfügt der Kragab­ schnitt 45 im Bereich seines freien Endes über eine nach oben vorstehende Nase 48. Letzte ragt in ein oberes Lang­ loch 49 des (oberen) Eckbeschlags 17 am unteren Container 18. Dadurch wird ein unbeabsichtigtes Herausrutschen des Kragbolzens 44 aus dem Eckbeschlag 17 beim angehobenen Container 18 wirkungsvoll vermieden.
Das Ankuppeln der Container 12 und 18 an den in den Fig. 1 bis 7 dargestellten Spreader verläuft wie folgt: Zu­ nächst wird der obere Container 12 mit seinen oberen Eck­ beschlägen 11 - wie an sich üblich - mit den nicht ge­ zeigten Verriegelungsbolzen am Tragwerk 10 verbunden, wo­ bei die Schwenkarme 13 sich in einer etwa waagerechten Ruhestellung befinden und die Kragbolzen 44 sich in ihrer äußeren Stellung befinden. Anschließend wird der Spreader zusammen mit dem angekuppelten oberen Container 12 mit geringfügigem Abstand über den daruntenliegenden Container 18 gebracht. Dann werden die Schwenkarme 13 in Richtung des Pfeils 20 in ihre etwa vertikale Arbeitsstellung ge­ schwenkt, gegebenenfalls die Länge der Schwenkarme 13 in Richtung der Pfeile 22 verändert, derart, daß die Krag­ bolzen 44 in vertikalen Langlöchern 46 der oberen Eckbe­ schläge 17 des unteren Containers 18 etwa gegenüber­ liegen und die Schwenkarme 13 in Richtung des Pfeils 21 an den unteren Container 18 geschwenkt, bis die Kragab­ schnitte 45 des Kragbolzens 44 ausreichend in die Eckbe­ schläge hineinragen. Anschließend werden die Schwenkarme 13 soweit in Richtung des Pfeils 21 eingefahren, bis der untere Container 18 soeben unter den oberen Container 12 zur Anlage kommt, diesen aber noch nicht anhebt. Dadurch wird einerseits sichergestellt, daß sich die Container 12 und 18 beim Verfahren des Van-Carriers gegeneinander nicht verschieben können, andererseits das Gewicht des oberen Containers 12 unmittelbar vom Tragwerk 10 und das Gewicht des unteren Containers 18 von den Schwenkarmen 13 getragen wird.
Der Spreader gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Fig. 8 bis 10 dargestellt. Dieser unterscheidet sich von demjenigen des ersten Ausführungs­ beispiels lediglich in der Ausbildung der Kupplungsorgane an den unteren Enden 16 der Schwenkarme 13. Diese be­ finden sich seitlich neben dem Teleskoprohr 41, und zwar derart, daß sie in den durch die beabstandeten Container 12 und 18 gebildeten Zwischenraum bei sich in Arbeits­ position befindlichen Schwenkarmen 13 eintreten. Zu diesem Zweck weist jeder Schwenkarm 13 am unteren Ende des Teleskoprohrs 41 eine Quertraverse 50 auf, in der nach unten ragende Kupplungsorgane, nämlich Verriegelungs­ bolzen 51 üblicher Bauart, wie sie beispielsweise auch für die Verbindung des oberen Containers 12 mit dem Trag­ werk 10 Verwendung finden können, gelagert sind. Der Ver­ riegelungsbolzen 51 ist durch einen Druckmittelzylinder 52, der sowohl mit Druckluft als auch durch ein Fluid betätigbar sein kann, in eine End- und Verriegelungs­ stellung verdrehbar. Der Druckmittelzylinder 52 ist horizontalliegend an einer seitlich neben dem Teleskop­ rohr 41 - etwa in Höhe der Quertraverse 50 - angebrachten Platte 53 fest gelagert. Eine Kolbenstange 54 des Druck­ mittelzylinders 52 ist hier winkelförmig ausgebildet und mit einem am Verriegelungsbolzen 51 unverdrehbar befestig­ ten Hebel 55 gelenkig verbunden. Letzterer wird zusammen mit dem Verriegelungsbolzen 51 beim Ein- und Ausfahren der Kolbenstange 54 des Druckmittelzylinders 52 um 90° in eine Ver- und Entriegelungsstellung verdreht. Parallel zum Druckmittelzylinder 52 ist hier noch eine Sensor­ fahne 56 angeordnet, die in beiden Endstellungen des Druckmittelzylinders 52 auf jeweils einen von zwei mit Abstand voneinander angeordneten Näherungssensoren 57 einwirkt. Dadurch kann vom Fahrerhaus des Van-Carriers oder dergleichen aus vor dem Anheben des unteren Containers 18 überprüft werden, ob die Verriegelungs­ bolzen 51 vollständig in ihre Verriegelungsposition ge­ schwenkt worden sind.
Über der Quertraverse 50 ist eine weitere Quertraverse neben dem Teleskoprohr 41 angeordnet, und zwar mit einem derartigen Abstand, daß zwischen den beiden übereinander­ liegenden Containern 12 bzw. 18 genügend Freiraum für den Druckmittelzylinder 52 zum Antrieb des Verriegelungs­ bolzens 51 und den damit zusammenhängenden Organen bleibt. Auf der Quertraverse 58 ist nach oben gerichtet ein Zapfen 59 angeordnet, dessen Längsmittelachse 60 mit der Längsmittelachse des Verriegelungsbolzens 51 etwa zu­ sammenfällt. Der Zapfen 59 tritt durch ein unteres Lang­ loch 61 in einen unteren Eckbeschlag 62 des oberen Containers 12 ein, und zwar ohne diesen auch in verti­ kaler Richtung zu verriegeln.
Der Verfahrensablauf beim Ankuppeln der Container 12 und 18 an den Spreader gemäß den Fig. 8 bis 10 läuft wie folgt ab: Zunächst wird - wie üblich - der obere Container 12 durch die mit dem Tragwerk 10 verbundenen Verriegelungsbolzen am Spreader angekuppelt. Dieser wird dann zusammen mit dem oberen Container 12 so weit ange­ hoben, daß er mit geringfügigem Abstand über einen darunterliegenden Container 18 bringbar ist. Sodann werden die Schwenkarme 13 von der etwa horizontalen Ruheposition in eine etwa vertikale Arbeitsposition in Richtung des Pfeils 20 geschwenkt und danach quer zu dieser Schwenkrichtung in Richtung des Pfeils 22 auf die Ecken der Container 12 bzw. 18 zubewegt, derart, daß die Quertraversen 50 und 58 mit den daran angeordneten Verriegelungsbolzen 51 bzw. Zapfen 59 in den Freiraum zwischen dem oberen Container 12 und dem unteren Container 18 soweit eintreten, bis sie etwa vertikal über bzw. unter den Langlöchern der Eckbeschläge 17 bzw. 62 zu liegen kommen. Hiernach werden die Schwenk­ arme 13 in Richtung des Pfeils 21 soweit eingefahren, bis die Zapfen 59 in die Langlöcher 61 der unteren Eckbe­ schläge 62 des oberen Containers 12 eintreten und die Quertraverse 58 soeben unter dem oberen Container 12 formschlüssig, aber noch nicht kraftschlüssig zur An­ lage gelangt. Sodann wird der gesamte Spreader mit dem oberen Container 12 und den daran befestigten Schwenk­ armen 13 auf den unteren Container 18 abgesenkt, bis die Quertraverse 50 für die Verriegelungsbolzen 51 auf den oberen Eckbeschlägen 17 des unteren Containers 18 zur Anlage kommt, wodurch die Verriegelungsbolzen 51 durch die oberen (horizontalen) Langlöcher in die Eckbeschläge 17 eingreifen und schließlich durch die Druckmittel­ zylinder 52 um annähernd 90° verdreht werden können in ihre Verriegelungsstellung. Hiernach können beide Container 12 und 18 mit dem erfindungsgemäßen Spreader angehoben werden.
Das Abkuppeln der Container 12 und 18 erfolgt in umge­ kehrter Verfahrensweise.
Bezugszeichenliste
10 Tragwerk
11 Eckbeschlag
12 oberer Container
13 Schwenkarm
14 oberes Ende
15 Holm
16 unteres Ende
17 Eckbeschlag
18 unterer Container
19 Längsseitenfläche
20 Pfeil
21 Pfeil
22 Pfeil
23 Drehachse
24 Drehachse
25 -
26 Lagerbock
27 Lagerzapfen
28 Steg
29 Backe
30 Lasche
31 Vierkantrohr
32 Bolzen
33 Hydraulikzylinder
34 Hydraulikzylinder
35 Arm
36 Achse
37 Bolzen
38 Nase
39 Lasche
40 Bolzen
41 Teleskoprohr
42 Hydraulikzylinder
43 Stift
44 Kragbolzen
45 Kragabschnitt
46 Langloch
47 Abflachung
48 Nase
49 Langloch
50 Quertraverse
51 Verriegelungsbolzen
52 Druckmittelzylinder
53 Platte
54 Kolbenstange
55 Hebel
56 Sensorfahne
57 Näherungssensoren
58 Quertraverse
59 Zapfen
60 Längsmittelachse
61 Langloch
62 Eckbeschlag

Claims (23)

1. Ladegeschirr, insbesondere Spreader, mit an einem Tragwerk angeordneten Kupplungsorganen, vorzugs­ weise Verriegelungsbolzen zur Verbindung mit Eckbeschlägen von Containern oder ähnlichen Transportbehältern, gekennzeichnet durch zwei in unterschiedliche Ebenen bringbare Gruppen von Kupplungsorganen.
2. Ladegeschirr nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gruppen der Kupplungsorgane in zwei übereinanderliegende Ebenen bringbar sind zur Verbindung mit den Eckbeschlägen (11, 17) zweier übereinanderliegen­ der Container (12, 18).
3. Ladegeschirr nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe von vorzugsweise vier in einer horizontalen Ebene liegenden Kupplungsorganen mit obenliegenden Eckbeschlägen (11, 17) beider Container (12, 18) in Eingriff bringbar ist.
4. Ladegeschirr nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine zur Verbindung mit den Eckbeschlägen (17) des unteren Containers (18) dienende (untere) Gruppe von Kupplungsorganen (Verriegelungsbolzen 51, Kragbolzen 44) in eine in einer unteren Ebene sich be­ findenden Verriegelungsstellung schwenkbar ist.
5. Ladegeschirr nach Anspruch 4 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jedes der vier Kupplungsorgane (Ver­ riegelungsbolzen 51, Kragbolzen 44) der (unteren) Gruppe an einem Schwenkarm (13) angeordnet ist.
6. Ladegeschirr nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schwenkarme (13) gelenkig am Tragwerk (10) angeordnet sind.
7. Ladegeschirr nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schwenkarme (13) im Bereich ihrer oberen Enden mit einer Doppelgelenkverbindung in einer parallel zu den (aufrechten) Längsseitenflächen (19) der Container (12, 18) verlaufenden Ebene und einer senkrecht dazu verlaufenden Querebene bewegbar am Trag­ werk (10) angelenkt sind.
8. Ladegeschirr nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schwenkarme (13) in drei unterschied­ lichen Ebenen durch druckmittelbetriebene Betätigungs­ organe, insbesondere doppelwirkende Hydraulikzylinder (33, 34, 42), bewegbar sind.
9. Ladegeschirr nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schwenkarme (13) längenveränderlich ausgebildet sind.
10. Ladegeschirr nach Anspruch 9 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die am unteren Ende der Schwenkarme (13) angeordneten Kupplungsorgane (Verriegelungsbolzen 51, Kragbolzen 44) der (unteren) Gruppe teleskopartig in Längsrichtung der Schwenkarme (13) verfahrbar sind.
11. Ladegeschirr nach Anspruch 9 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die (unteren) Kupplungsorgane (Ver­ riegelungsbolzen 51, Kragbolzen 44) mit den Schwenk­ armen (13) über einem gegenüber dem unteren Ende (16) derselben längsverschieblichen Teleskopteil (Teleskop­ rohr 41) verbunden sind.
12. Ladegeschirr nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Teleskopteile (Teleskoprohr 41) mit den Kupplungsorganen (Verriegelungsbolzen 51, Krag­ bolzen 44) durch druckmittelbetriebene Betätigungs­ organe, insbesondere Hydraulikzylinder (42), gegenüber den feststehenden Teilen (Vierkantrohr 31) der Schwenk­ arme (13) verschiebbar sind.
13. Ladegeschirr nach Anspruch 5 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schwenkarme (13) aus einem Rohr, ins­ besondere einem Vierkantrohr (31), gebildet sind, in dem jeweils ein Hydraulikzylinder (42) zum Verfahren des entsprechendenTeleskoprohrs (41) angeordnet ist.
14. Ladegeschirr nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kupplungsorgane der (unteren) Gruppe als quer zu der Längsrichtung der Schwenkarme (13) ver­ laufende Kragbolzen (44) ausgebildet sind, die zumindest an der zum Container (12, 18) gerichteten Seite der Schwenkarme (13) hervorragen zum seitlichen Eingriff in die jeweiligen oberen Eckbeschläge (17) eines unteren Containers (18).
15. Ladegeschirr nach Anspruch 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kragbolzen (44) an der in die Eck­ beschläge (17) des Containers (18) eingreifenden Seite, vorzugsweise im Bereich des freien Endes, eine nach oben ragende Nase (48) zur Eingriffssicherung mit dem Container (18) aufweisen.
16. Ladegeschirr nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kupplungsorgane der (unteren) Gruppe als um eine aufrechte Achse verdrehbare Verriegelungs­ bolzen (51) ausgebildet sind.
17. Ladegeschirr nach Anspruch 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verriegelungsbolzen (51) durch ein druckmittelbetriebenes Betätigungsorgan, insbe­ sondere einen Druckmittelzylinder (52), verdrehbar sind.
18. Ladegeschirr nach Anspruch 16 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß den Verriegelungsbolzen (51) Arretierungs­ organe (Zapfen 59) zur gegenseitigen Arretierung der übereinanderliegenden Container (12, 18) zugeordnet sind.
19. Ladegeschirr nach Anspruch 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Arretierungsorgane als den Ver­ riegelungsbolzen (51) entgegengesetzt gerichtet zuge­ ordnete (unverdrehbare) Zapfen (59) zum Eingriff in die unteren Eckbeschläge (62) des obenliegenden Containers (12) ausgebildet sind.
20. Verfahren zum Ankuppeln von Containern oder ähnlichen Großraumbehältern an ein Ladegeschirr (Spreader), insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, wobei eine am Ladegeschirr drehbar angeordnete (obere) Gruppe von Kupplungsorganen durch Verdrehen mit den oberen Eckbeschlägen eines Containers verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Ankuppeln des oberen (ersten) Containers (12) das Ladegeschirr samt Container (12) mit geringem vertikalen Abstand über einem unteren (zweiten) Container (18) positioniert wird und die (untere) Gruppe von Kupplungsorganen (Kragbolzen 44) durch entsprechendes Bewegen von mit denselben verbunde­ nen Schwenkarmen (13) in Eingriff mit den oberen Eck­ beschlägen (17) des unteren Containers gebracht werden.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zum Ankuppeln des unteren Containers (18) zunächst die Schwenkarme (13) vorzugsweise gleichzeitig in parallel zu den aufrechten Längsseitenflächen (19) der Container (12) verlaufenden Ebenen und anschließend senkrecht dazu in Richtung auf die oberen Eckbeschläge (17) des unteren Containers (18) verschwenkt werden um die Kupplungsorgane (Kragbolzen 44) unmittelbar in Ein­ griff mit den entsprechenden Eckbeschlägen (17) bzw. in eine Verriegelungsposition zu denselben zu bringen.
22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Ankuppeln des unteren Containers (18) die Schwenkarme (13) teleskopartig ein­ gezogen werden zum Anheben des unteren Containers (18) gegen die Unterseite des oberen Containers (18) derart, daß lediglich Formschluß, aber kein Kraftschluß entsteht.
23. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (13), nachdem sie in die Verriegelungsposition gebracht worden sind, teleskop­ artig eingefahren werden, bis entsprechende Arretierungs­ organe (Zapfen 59) in Eingriff mit den unteren Eckbe­ schlägen (62) des oberen Containers (12) gelangen und an­ schließend das Ladegeschirr mit dem oberen Container (12) auf den unteren Container (18) gesenkt wird zum Ver­ riegeln der verdrehbaren Verriegelungsbolzen (51) in den oberen Eckbeschlägen (17) des unteren Containers (18).
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