DE3611391A1 - Verfahren und vorrichtung zum abfuellen von kohlensaeurehaltigen getraenken, insbesondere sekt, in flaschen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum abfuellen von kohlensaeurehaltigen getraenken, insbesondere sekt, in flaschenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abfüllen von
kohlensäurehaltigen Getränken, insbesondere Sekt, nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Abfüllen
und Verschließen von kohlensäurehaltigen Getränken
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
Nach dem Stande der Technik ist es erforderlich, stark zum
Schäumen neigende Getränke, insbesondere Sekt, vor dem Abfüllen
auf eine Temperatur nahe Null Grad C zu kühlen, um
die Löslichkeit des CO₂-Gases zu vergrößern und dadurch
den Sättigungsdruck von 5 bis 6 bar Überdruck bei 20°C
auf etwa 2,5 bis 2,7 bar Überdruck bei 0°C abzusenken.
Die zu füllenden Flaschen werden in einem Füllapparat,
dem sogenannten Füller, zunächst mit Spanngas vorgespannt,
dann unter Druckausgleich mit kaltem Sekt gefüllt. Nach
Beendigung des Füllens werden die Flaschen vorsichtig und
langsam bis zur Überdrucklosigkeit entlastet und dann erst
aus dem Füller herausgeführt. Mehr als ein Viertel des
Weges, den die Flasche in dem Füller zurücklegt, entfällt
allein auf das Entlasten. - Ohne das starke Abkühlen und
ohne die sorgfältige Entlastung würde der Sekt stark überschäumen,
sobald die Flasche von einem Füllorgan in dem
Füller gelöst wird, größe Sektverluste wären die Folge,
und es wäre überhaupt nicht möglich, eine normalvolle
Flasche aus dem Füller zu erhalten. - Die aus dem Füller
kommenden gefüllten Flaschen werden auf möglichst kurzem
Wege offen dem sogenannten Verschließer zugeführt. Auf
diesem Wege sind die offenen Flaschen stets den Gefahren
ausgesetzt, infolge von Erschütterungen oder von Stößen
überzuschäumen, Flüssigkeit zu verlieren, Kohlensäure zu
verlieren, Luftsauerstoff aufzunehmen und Infektionen zu
erleiden. - Ein Nachteil des notwendigen Kühlens des
Sektes ist der große erforderliche Aufwand für Energie, die
nicht zurückgewonnen werden kann. Nach dem Füllen und Verschleißen
beschlagen die kalten Flaschen mit Kondenswasser.
Das Etikettieren solch kondensatnasser Flaschen bereitet
große Schwierigkeiten. Nach dem Verpacken werden etwa 6 bis
10 Gramm Kondensatwasser pro Flasche an den Karton abgegeben,
mit der Folge, daß der Karton aufweicht und seine
Stapelfähigkeit stark herabgesetzt wird. Um diese Nachteile
des Kondensatwassers zu vermeiden, werden in kleineren
Betrieben die Flaschen nach dem Verschließen erst für
mehrere Tage zwischengelagert, bis sie abgetrocknet sind.
Danach erst werden die Flaschen etikettiert und verpackt.
Für diese Zwischenlagerung müssen Arbeit, Zeit und Platz
aufgewendet werden. In größeren Betrieben läßt man die
frisch verschlossenen, kalten Flaschen durch einen Wärmetunnel
laufen, in dem sie mit warmem Wasser berieselt,
dabei ungefähr auf Raumtemperatur erwärmt werden und anschließend
mit Hilfe von Gebläsen einigermaßen trocken
geblasen werden, damit kein Kondensat mehr gebildet wird. -
Die für die Berieselung aufgewandte Energie kann ebenfalls
nicht zurückgewonnen werden, so daß der Energieaufwand
entsprechend hoch ist.
Es hat bisher nicht an intensiven Bemühungen gefehlt, das
Verfahren des Abfüllens von Sekt zu verbessern, um das
Kühlen des Sektes ganz oder wenigstens teilweise zu vermeiden.
Zu diesem Zweck wurden Einzelheiten des Füllapparats, insbesondere
Werkstoffe, Formen und Oberflächen von Füllrohren
und Rückluftrohren, aber auch Füllventile, Flüssigkeits-
und Gaswege des Füllapparats sowie Form und Größe
der Vorratsbehälter vielfach modifiziert. Weiterhin waren
die Dauer der Beruhigungsphase zwischen dem Füllen und
dem Druckentlasten sowie der Druckentlastungsvorgang
selbst Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Verbesserungsvorschlägen
von Fachleuten. Gleichwohl wurden
in bezug auf eine höhere Fülltemperatur nur bescheidene
Teilerfolge erzielt. Wenn man Leistungseinbußen vermeiden
will, mußte der Sekt nach wie vor bei etwa Null
Grad C abgefüllt werden. Unter Inkaufnahme von Leistungseinbußen
gelingt es zwar, auch bei einer um wenige Grade
höheren Sekttemperatur noch relativ verlustarm abzufüllen.
Die noch vertretbare äußerste Grenze liegt aber
zwischen +6 und +8°C Sekttemperatur, sofern alle anderen
Einflußgrößen optimal sind. - Somit muß Sekt, bevor er
in Flaschen abgefüllt wird, immer noch gekühlt werden.
Nach dem Abfüllen muß der Druck nach wie vor vorsichtig
und langsam entlastet werden. Die gefüllten Flaschen
müssen wie immer bisher offen und mit Risiken bis zum
Verschließen befördert werden.
Seit es Maschinen zum Abfüllen von Sekt gibt, sind das
Abfüllen und das Verschließen Vorgänge, die von empfindlichen
Vorrichtungen mit hohem Kostenaufwand und mit beträchtlichen
Risiken stets getrennt bei erheblich unterschiedlichen
Drücken ausgeführt werden.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ungekühlte
kohlensäurehaltige Getränke, insbesondere Sekt, abzufüllen
und damit die Nachteile des Kühlens selbst sowie
der sich an das Abfüllen dieser gekühlten Getränke unmittelbar
anschließenden Vorgänge bis zum Verschließen
der Flaschen zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird durch das in dem Anspruch 1 angegebene
Verfahren gelöst.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die Vorgänge
des Abfüllens und des Verschließens nicht mehr voneinander
getrennt bei unterschiedlichem Druck, sondern in einem
einzigen Füll- und Verschließraum, in dem der zu dem Füllen
sonst als Druckvorspannung in der Flasche erforderliche
Überdruck herrscht, unmittelbar aufeinanderfolgend ausgeführt.
Damit entfallen sowohl das aufwendige Abkühlen des abzufüllenden
Getränks als auch das schwierige Entlasten
insbesondere von Sekt.
Das Getränk wird mit normaler oder, falls pasteurisiert,
mit erhöhter Temperatur abgefüllt. Der gesamte Füll- und
Verschließraum, in dem die Flaschenmündung zum Füllen und
Verschließen - für in den Füll- und Verschließraum ragende
Organe - zugänglich ist, wird dem Überdruck des Spanngases
ausgesetzt, der höher als der Sättigungsdruck bei Abfülltemperatur
des abzufüllenden Getränks ist, und zwar vorzugsweise
um 10 bis 40 kPa (0,1 bis 0,4 bar) höher ist. Als
Spanngas kann jedes hierfür übliche Gas verwendet werden,
z. B. CO₂, N₂, Argon, komprimierte Luft. Dieser Überdruck
wird in dem Füll- und Verschließraum erst hergestellt,
wenn die Flasche bzw. die äußere Flaschenmündung, die
zum Füllen und Verschließen der Flasche zugänglich sein
soll, in den Füll- und Verschließraum eingeführt ist und
gegenüber der umgebenden Atmosphäre abgedichtet ist. Nachdem
der Füll- und Verschließraum auf den genannten Überdruck
gebracht ist, wird das ungekühlte Getränk, das
ebenfalls unter einem Druck steht, der den Sättigungsdruck
des Getränks überschreitet, abgefüllt, wobei das Getränk
unter Druckausgleich in die Flasche fließt.
Bevorzugt wird eine Erhöhung der Fließgeschwindigkeit, die
das Getränk während des Einfließens in die Flasche hat, im
Vergleich zu der Fließgeschwindigkeit, die es hierbei
allein unter Einwirkung der Schwerkraft hätte.
So lassen sich Werte um das Vierfache der normalen Fließgeschwindigkeit
einstellen, wodurch der Füllvorgang erheblich
abgekürzt wird. Die Erhöhung der Fließgeschwindigkeit
kann durch auf das Getränk einwirkendes Druckgas
oder Pumpen bewirkt werden. Infolge der gesteigerten Fließgeschwindigkeit
und der damit einhergehenden Leistungssteigerung
eines zum Füllen verwendeten Füllorgans können
Füllapparate oder Füller einer geforderten Leistung mit
verhältnismäßig wenig Füllorganen auskommen. Dieser Vorteil
läßt sich für alle abzufüllenden kohlensäurehaltigen
Getränke, beispielsweise auch für Bier, nutzen.
Mit zunehmender Erhöhung der Fließgeschwindigkeit wächst
der Reibungswiderstand, den das Getränk auf seinem Fließweg
vom Vorratsbehälter des Füllers bis zur Flasche erleidet
und der sich als Druckverlust bemerkbar macht.
Der zusätzliche Druck, der zur Erhöhung der Fließgeschwindigkeit
aufgewandt werden muß, soll zweckmäßigerweise
jenem Betrag entsprechen, der als Druckverlust durch den
Reibungswiderstand des Fließweges hervorgerufen wird, so
daß der nur zu Beginn des Fließweges vollwirksame zusätzliche
Druck bis zum Ende des Fließweges wieder ganz abgebaut
wird.
Während des Abfüllens des Getränks in die unter dem Überdruck
des Füll- und Verschließraums stehende Flasche wird
ein der eingefüllten Flüssigkeitsmenge entsprechendes Volumen
des Druckgases über die Gaszufuhr- und Abfuhrleitung verdrängt,
wobei jedoch der Sättigungsdruck des Getränks nicht erreicht
oder gar unterschritten wird. Anschließend, wenn
das Getränk bis zum Erreichen der Füllhöhe in der Flasche
abgefüllt ist, ist keine Druckentlastung des Füll- und
Verschließraums vorgesehen, bis die Flasche endgültig oder
zumindest vorläufig verschlossen ist. Das vorläufige Verschließen
kann beispielsweise bedeuten, daß eine Sektflasche
zunächst mit einem Kork- oder Kunststoffstopfen
verschlossen wird, während das den Verschluß sichernde
Verdrahten außerhalb des Füll- und Verschließraums erfolgen
kann. Es ist aber auch möglich, den Verschluß endgültig
innerhalb des Füll- und Verschließraums durchzuführen. Der
Überdruck wird erst bei Entnahme der verschlossenen Flasche
oder des entsprechenden Flaschenteils aus dem Füll- und
Verschließraum abgelassen.
Wenn die Flasche in dem Füll- und Verschließraum nur vorläufig
verschlossen wird und die Flasche in eine externe
Verschlußsicherungsposition gefördert werden soll, kann
es nach Anspruch 12 zweckmäßig sein, während des Transports
der Flasche den provisorisch angebrachten Verschluß, insbesondere
einen Sektkorken, auf der Flasche niederzuhalten.
Der in dieser Anmeldung verwendete Begriff Überdruck des
Füll- und Verschließraums kann auch als Spanndruck bezeichnet
werden, da dieser Druck durch Vorspannen mit dem Spanngas
erzeugt wird.
Nach Anspruch 4 wird die Flasche unterhalb ihrer Flaschenmündung
den Füll- und Verschließraum begrenzend von der
äußeren Atmosphäre abgedichtet, bevor die in den Füll- und
Verschließraum ragende Flaschenmündung dem Überdruck des
Spanngases ausgesetzt wird. Wenn nur ein kurzer Abschnitt
der Flasche unterhalb der Flaschenmündung in den Füll- und
Verschließraum ragt, beispielsweise bis zum Flaschenhals
oder der Flaschenschulter, kann das Volumen des mit dem
Spanngas unter Überdruck zu setzenden Füll- und Verschließraums
vorteilhaft kleingehalten werden. In diesem Fall
wird ein Teil der Außenfläche der Flasche zum Abdichten
des Füll- und Verschließraums gegenüber der umgebenden
äußeren Atmosphäre mit herangezogen. - Wenn statt dessen
die gesamte Flasche von dem Füll- und Verschließraum umfaßt
und eingeschlossen wird, kann die Abdichtung des
Füll- und Verschließraums innerhalb einer Druckkammer
ausschließlich an Elementen der Druckkammer selbst, praktisch
unabhängig von der Flaschenform, erfolgen.
Nach einer vorteilhaften Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Flasche in dem unter Überdruck stehenden
Füll- und Verschließraum zwischen dem Füllen und
Verschließen - nach dem Grundprinzip der Erfindung ohne
Druckabsenkung - verschoben. In diesem Fall brauchen Füll-
und Verschließorgane, die in den Füllraum hineinragen,
weniger beweglich zu sein als in der Variante des Verfahrens,
bei der die Flasche in dem Zeitraum zwischen dem
Füllen und Verschließen arretiert bleibt.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ausübung des geschilderten
Verfahrens zeichnet sich durch die in dem kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 13 angegebenen Merkmale aus.
Die Druckkammer, in welche zumindest die Flaschenmündung
eingeführt werden kann, bildet den gegenüber der äußeren
Atmosphäre abgedichteten Füll- und Verschließraum, der
mittels der Spanngaszuführung auf den Spanndruck bzw.
Überdruck vorgespannt werden kann. Da sowohl das Füllorgan
als auch das Verschließorgan in die Druckkammer hineinragen
und aufeinanderfolgend in Wirkverbindung mit der
Flaschenmündung in der unter Überdruck stehenden Druckkammer
gebracht werden können, kann die gefüllte Flasche
ohne Druckabsenkung verschlossen werden. - In vorteilhafter
Weise können bekannte
Füller so abgewandelt werden, daß sie eine Reihe von
Druckkammern mit jeweils einer Spanngaszuführung, einem
Füllorgan und einem Verschließorgan ausgerüstet sind. Als
Füllorgane können übliche Füllorganarten verwendet werden,
und zwar solche mit langen oder kurzen Füllrohren, mit
oder ohne Vorevakuierung sowie mit oder ohne Trennung
zwischen Spannluft und Rückluft arbeitend. - Als Verschließorgane
lassen sich ebenfalls übliche Organe zum
Verschließen von Korkstopfen, Kunststoffstopfen (PE-Stopfen),
Schraubverschlüssen oder Kronenkorken einsetzen.
Nach Anspruch 14 wird davon ausgegangen, daß in der Druckkammer
das Füllorgan und das Verschließorgan unmittelbar
nebeneinander druckdicht gegenüber der umgebenden Atmosphäre
befestigt sind. Um die Wirkverbindung zwischen der
Flaschenmündung und diesem Füll- und Verschließorgan aufeinanderfolgend
ohne Druckabsenkung in der Druckkammer herzustellen,
weist diese einen schieberartigen Kammerboden
mit einer Flaschenaufnahmeöffnung auf, die in Form einer
Hülse zweckmäßig ausgebildet ist. In diese Flaschenaufnahmeöffnung
wird die Flasche zumindest mit dem Flaschenhals
in die Druckkammer hineinragend und diese abdichtend
eingesetzt, bevor die Druckkammer vorgespannt wird. In
der vorgespannten Druckkammer ist die Flaschenmündung
zunächst unter dem Füllorgan angeordnet. Nach Befüllen
der Flasche kann die Flaschenmündung ohne jegliche Druckabsenkung
mit dem schieberartigen Kammerboden unter das
Verschließorgan geschoben werden, um von diesem mit dem
Verschluß versehen zu werden. Danach kann der Überdruck
in der Kammer abgesenkt und die verschlossene Flasche aus
der Flaschenaufnahmeöffnung des Kammerbodens entfernt
werden.
Der schieberartige Kammerboden kann translatorisch verschiebbar
in der Druckkammer gelagert werden, statt dessen
nach Anspruch 15 aber auch um eine vertikale Achse drehbar.
Die letztgenannte Ausführungsform kann insbesondere dann
günstig sein, wenn die Flaschenmündung mit mehr als zwei
Organen nacheinander in Wirkverbindung gebracht werden
soll, beispielsweise zum Sichern eines vorläufig
aufgebrachten Stopfens, wenn dieser Sicherungsvorgang
ebenfalls innerhalb der Druckkammer erfolgen soll.
Nach Anspruch 16 wird eine Abwandlung des Füllorgans und
des Verschließorgans dergestalt vorgeschlagen, daß die
beiden Organe ineinander angeordnet sind und die Flaschenmündung
der zu befüllenden und verschließenden Flasche
ihre Lage in der Druckkammer nicht zu verändern braucht,
wenn nacheinander die Füll- und Verschließvorgänge unter
dem Überdruck in der Druckkammer stattfinden.
Nach Anspruch 17 ist ein Vertikalhuborgan mit einem
Flaschenhalter so zu der Druckkammer angeordnet, daß die
mit dem Flaschenhalter getragene Flasche durch das Vertikalhuborgan
von unten in die Flaschenaufnahmeöffnung
des Kammerbodens gedrückt werden kann. Es können dabei
Vertikalhuborgane mit Flaschenhalter üblicher Füller
eingesetzt und in der beschriebenen Weise angeordnet
werden.
Bei der Ausführung der Druckkammer mit schieberartigem
Kammerboden ist das Vertikalhuborgan mit Flaschenhalter
vorteilhaft nach Anspruch 18 an dem Kammerboden angebracht,
so daß mit diesem Vertikalhuborgan und Flaschenhalter
die Flasche stets zentrisch und dicht in der Flaschenaufnahmeöffnung
in dem Zeitraum vor Beginn des Füllvorgangs bis
zum Abschluß des Verschließens gehalten wird und keine
Absenkung des Spanndrucks in der Druckkammer bei dem Verschieben
des Kammerbodens eintritt. -
Wenn durch das Vertikalhuborgan und den Flaschenhalter
die Flasche zu dem Kammerboden bzw. der Flaschenaufnahmeöffnung
in einer festen Lage während des Befüllens und
Verschließens der Flasche mit den voranstehend erörterten
unkomplizierten Ausführungsformen gehalten wird, sind
nach Anspruch 19 das Füllorgan und das Schließorgan in
der Druckkammer heb- und senkbar, um nacheinander mit
der Flaschenmündung in Wirkverbindung gebracht zu werden. -
Es ist aber auch möglich, das Füllorgan und das Verschließorgan
in der Druckkammer fest anzuordnen, wenn der Vertikalhub,
um die Flaschenmündung mit den beiden Organen nacheinander
in Wirkverbindung zu bringen, durch das Vertikalhuborgan
durchgeführt wird. Im letztgenannten Fall können
Huborgane für das Füllorgan und das Verschließorgan eingespart
werden.
Anspruch 20 beinhaltet eine Dimensionierung der Flaschenaufnahmeöffnung
bzw. einer die Flaschenaufnahmeöffnung
bildenden Hülse an dem Kammerboden, damit nur ein kleiner
Teil der Flasche unterhalb der Flaschenmündung in die
Druckkammer hineinreicht. Dabei ist es vorteilhaft, daß nur
eine kurze Dichtstrecke zwischen dem Flaschenhals und
der Flaschenaufnahmeöffnung vorliegt und daß ein verhältnismäßig
geringer Vertikalhub ausreicht, um den mit dem
Füllorgan und anschließend dem Verschließorgan in Wirkverbindung
stehenden Teil der Flasche in die Druckkammer
einzuführen bzw. anschließend aus dieser zu entfernen.
Wenn nicht in der Druckkammer eine größere Anzahl von
Flaschenverschlüssen bevorratet sind, die nacheinander mit
dem Verschließorgan auf die in die Druckkammer eingeführten
Flaschen aufgebracht werden können, weist die Druckkammer
nach Anspruch 21 eine druckdicht verschließbare
Öffnung sowie einen in der Kammer bewegbaren Verschlußträger
auf, durch den jeweils ein Verschluß außerhalb der
Druckkammer aufgenommen, durch die Öffnung in die Druckkammer
eingeführt werden kann, wenn die Druckkammer noch
nicht vorgespannt ist, und anschließend unter dem Verschließorgan
positioniert und an diesem lösbar angebracht werden
kann.
Wenn die Flasche durch Korkstopfen verschlossen werden
soll, ist die Vorrichtung vorteilhaft nach Anspruch 22
abgewandelt. Die Korkstopfen werden in einer außerhalb
dieser Vorrichtung befindlichen Korkmaschine in üblicher
Weise zusammengedrückt und in die kalibrierten Transporthülsen
eingeführt. Die Transporthülsen werden mit dem
Verschlußträger wiederum durch die verschließbare Öffnung
der Druckkammer unter dem Verschließorgan positioniert
und durch dieses der Korkstopfen aus der Transporthülse
in die Flaschenmündung gedrückt. Zur
Übergabe der kalibrierten Transporthülsen mit den eingedrückten
Korkstopfen ist zweckmäßig ein besonderer Verschlußgreifer
vorgesehen, der die Transporthülsen von
einem üblichen Zubringer aufnimmt und in den Verschlußträger
einsetzt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung mit
vier Figuren erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Abfüllen und Verschließen
von Sekt in Flaschen in einer Seitenansicht, teilweise
geschnitten,
Fig. 2 eine Einzelheit der Vorrichtung nach Fig. 1 im
Bereich einer Druckkammer, in einem Längsschnitt,
Fig. 3 eine weitere Einzelheit der Vorrichtung nach
Fig. 1 im Bereich des Verschlußträgers und des
Verschlußgreifers, ebenfalls in einem Längsschnitt
und
Fig. 4 die Einrichtung nach Fig. 1 in einer Draufsicht.
In den Fig. 1 und 4 ist ein Füll- und Verschließapparat,
der als umlaufender Füller ausgebildet ist, mit 1
bezeichnet. Die Erfindung ist jedoch auch bei sogenannten
Reihen-Füllern realisierbar. Der Füll- und Verschließapparat
umfaßt einen Träger 2, auf dem ein Karussell 3 drehbar
gelagert ist, welches an seinem Umfang nebeneinander
angeordnete Abfüll- und Verschließeinheiten aufweist, von
denen einzelne Abfüll- und Verschließeinheiten mit 4, 5,
6, 7, 8 bezeichnet sind. Die Abfüll- und Verschließeinheiten
stehen mit einem zentralen Sektbehälter 9 in Verbindung.
Wie weiter aus Fig. 4 hervorgeht, ist neben dem Füll- und
Verschließapparat ein Transportband 10 angeordnet, welches
in Fig. 4 links neben einem Herzstück 11 leere Sektflaschen
zufördert und rechts davon gefüllte und verschlossene
Sektflaschen abfördert. Die zugeförderten leeren Sektflaschen
können über einen Einschubstern 12 in den Füll-
und Verschließapparat eingeschoben werden, während die
befüllten und verschlossenen Sektflaschen von einem Ausschubstern
13 aus dem Füll- und Verschließapparat herausgeschoben
werden können, um abtransportiert zu werden. Der
Einschubstern und der Ausschubstern sind in üblicher Weise
an einem Vortisch 14 angeordnet.
Weiterhin befindet sich neben dem Füll- und Verschließapparat
in der in Fig. 4 gezeigten Position ein erster
Verschlußgreifer 15 zum Übertragen von Transporthülsen
mit eingepreßten Korkstopfen oder anderen Verschlüssen von
einem Förderband 16 in den Füll- und Verschließapparat. Ein zweiter
Verschlußgreifer 17 befindet sich daneben, um entleerte
Transporthülsen von dem Füll- und Verschließapparat auf
das Förderband 16 zurück zu transportieren. Das Förderband
arbeitet mit einer Korkmaschine 18 zusammen, an deren
Stelle in anderen Ausführungsformen, wenn entsprechende
Flaschen verschlossen werden sollen, eine Sortiervorrichtung
für sonstige Verschlüsse stehen kann.
Die Bewegungseinrichtungen der beschriebenen Maschinenbaugruppen
oder -elemente ist mit nicht näher bezeichneten
Pfeilen angegeben.
In Fig. 2 ist - genauer als in Fig. 1 - der wesentliche
Teil einer Abfüll- und Verschließeinheit dargestellt. Die
Abfüll- und Verschließeinheit umfaßt ein an dem Umfang
des Karussells 3 befestigtes Gehäuseteil, welches im
wesentlichen eine Druckkammer beeinhaltet. Der Innenraum
der Druckkammer ist als Füll- und Verschließraum 20 bezeichnet.
In die Druckkammer münden ein verschiebbares
Füllorgan 21, welches mit einem Sektzufuhrstutzen 22 in
Verbindung steht. Unmittelbar neben dem Füllorgan ist
ebenfalls vertikal verschiebbar ein Verschließorgan 23
gelagert. Beide Organe dichten den Füll- und Verschließraum
20 gegenüber der die Druckkammer umgebenden äußeren
Atmosphäre mit nicht dargestellten Dichtungen ab.
In den Füll- und Verschließraum 20 kann Spanngas von einem
Gaszufuhr- und -abfuhrstutzen 24 zugeleitet werden. Der
Gaszufuhr- und -abfuhrstutzen steht dazu in nicht dargestellter
Weise mit dem Füll- und Verschließraum in gasleitender
Verbindung.
Als wesentlicher Bestandteil der Druckkammer 19 ist in
dieser ein schieberartiger Kammerboden 25 translatorisch
verschiebbar gelagert. Der Kammerboden weist eine Flaschenaufnahmeöffnung
26 auf, welche durch eine Hülse 27 gebildet
wird. Die Flaschenaufnahmeöffnung hat einen so
großen Durchmesser, daß eine Sektflasche 28 mit ihrer
Schulter an einer Ringdichtung 29 in der Hülse zur dichten
Anlage gelangt, wenn die Sektflasche von unten in die
Hülse eingeschoben wird. Dann befindet sich eine Flaschenmündung
30 in dem Füll- und Verschließraum 20, und zwar
so, daß sie für das Füllorgan 21 und das Verschließorgan
23 so zugänglich ist, daß sie mit diesen Organen Wirkverbindungen
eingehen kann. Wie aus der Zeichnung ersichtlich,
steht dazu die Flaschenmündung 30 über dem
schieberartigen Kammerboden zum Inneren des Füll- und
Verschließraums hervor. Unten ist an dem schieberartigen
Kammerboden 25 neben der Hülse 27 ein Vertikalhuborgan 31
fest angebracht, welches mit einem Flaschenhalter 32 verbunden
ist, um die Sektflasche 28 in einer abgesenkten
Stellung von dem Einschubstern 12 aufzunehmen und nach
oben in die Flaschenaufnahmeöffnung 26 der Druckkammer zu
drücken. Analog umgekehrt kann nach Befüllen und Verschließen
der Sektflasche das Vertikalhuborgan mit dem
Flaschenhalter 32 abgesenkt werden, damit die Sektflasche
durch den Ausschubstern 13 - siehe Fig. 4 - aus der Füll-
und Verschließeinheit heraus auf den Vortisch und das
Transportband geschoben werden kann.
Schließlich weist die Druckkammer 19 seitlich eine Öffnung
33 auf, die mit einem Schieber 34 druckdicht verschlossen
werden kann. Diese Öffnung 33 dient dazu, daß ein Verschlußträger
35, der in dem Füll- und Verschließraum 20 in
nicht dargestellter Weise angeordnet ist, aus diesem Raum
herausfahrbar ist, um eine kalibrierte Transporthülse 36
mit einem darin eingepreßten Korkstopfen aufzunehmen bzw.,
um die entleerte Transporthülse nach außen zu schieben,
damit die Transporthülse von einem Verschlußgreifer erfaßt
und auf dem Förderband 16 - siehe Fig. 1 und 4 - abgesetzt
werden kann. Andererseits kann der Verschlußträger
35 so weit in den Füll- und Verschließraum zurückgezogen
werden, der dann mit dem Schieber 34 wiederum druckdicht
abschließbar ist, daß die Transporthülse unter dem
Verschließorgan von diesem erfaßt werden kann. Dies geht
aus Fig. 2 hervor, in der die Transporthülse in dieser
Situation mit 37 bezeichnet ist. Es sei bereits hier vermerkt,
daß der in der Transporthülse zusammengedrückte
Korkstopfen in der Weise in die Flaschenmündung eingesetzt
wird, daß nach Absenken des Verschließorgans 23 der Korkstopfen
aus der Transporthülse 37 heraus und in die
Flaschenmündung gleichzeitig eingedrückt wird.
Die leere Transporthülse, die in Fig. 3 mit 36 bezeichnet
ist, kann dann von einem Greifkopf 38 des drehbaren Verschlußgreifers
17 erfaßt und nach oben herausgezogen werden.
Dies wird von einem Anschlag 40 der Druckkammer ausgelöst. -
Während der Greifkopf 38 in dem linken Teil der Fig. 3
im geöffneten Zustand dargestellt ist, wird ein
entsprechender Greifkopf 39 in dem rechten Teil
der Fig. 3 im geschlossenen Zustand gezeigt, in dem er
die Transporthülse festhalten kann.
Die beschriebene Vorrichtung zum Abfüllen und Verschließen
von Sekt arbeitet folgendermaßen, womit zugleich das Abfüll-
und Verschließverfahren verdeutlicht wird:
Es wird von der in Fig. 1 dargestellten Situation ausgegangen,
in der sich eine Sektflasche 28 unterhalb der
Flaschenaufnahmeöffnung 26 der Abfüll- und Verschließeinheit
4 befindet, da sie durch den Einschubstern 12 in
diese Stellung transportiert worden ist. In diesem Fall
steht der Füll- und Verschließraum 20 unter dem Druck der
umgebenden Atmosphäre. In diesem Zustand kann durch Zurückschieben
des Schiebers 34 zugleich die Öffnung 33 freigelegt
werden, damit der Verschlußträger 35 eine Transporthülse
mit eingepreßtem Korkstopfen von dem ersten Verschlußgreifer
15 aufnehmen und unter das Verschließorgan
23 bewegen kann, damit die Transporthülse hierunter festgeklemmt
wird. Gleichzeitig hebt das Vertikalhuborgan 31
mit dem Flaschenhalter 32 die Sektflasche in die in
Fig. 2 dargestellte Stellung, in der die Schulter der
Sektflasche an der Ringdichtung 29 dicht anliegt und die
Flaschenmündung 30 in den Füll- und Verschließraum 20
hineinragt. Zugleich wird bei in das Innere des Füll- und
Verschließraums zurückgezogenem Verschlußträger 35 die
Öffnung 33 mit dem Schieber 34 dicht verschlossen.
Während der beschriebenen Vorgänge läuft das Karussell 3
um. Dies bedeutet, daß in dem Sektor E der Einschub der
Sektflasche auf den Flaschenhalter 32 erfolgt und daß in
dem Sektor H die Sektflasche dicht in die Sektaufnahmeöffnung
an dem Kammerboden eingehoben wird, während zugleich
die Öffnung 33 verschlossen wird. In dem daran anschließenden
Sektor G ist somit der Füll- und Verschließraum
in der Druckkammer 19 gegenüber der umgebenden
Atmosphäre abgeschlossen und kann durch Beaufschlagen mit
Spanngas unter Überdruck, d. h. Spanndruck, gebracht werden.
Zugleich wird der schieberartige Kammerboden 25 nach innen
geschoben, so daß sich die Flaschenmündung 30 unter dem
Füllorgan 21 befindet. Wenn die Sektflasche diese Stellung
angenommen hat und in dem Füll- und Verschließraum ein
vorgegebener Spanndruck herrscht, kann bei abgesenktem
Füllorgan 21 der Füllvorgang beginnen. Dieser erstreckt
sich über den Sektor F, bis die gewünschte Füllhöhe in
der Sektflasche erreicht ist. Unmittelbar nach Beendigung
des Füllvorgangs wird das Füllorgan angehoben, sodann die
gefüllte Sektflasche mit dem schieberartigen Kammerboden
25 in der an die Ringdichtung 29 gepreßten Lage aus der
Füllstellung in die Verschließstellung unter das Verschließorgan
zurückgezogen. Dieses Herausziehen des Kammerbodens
in radialer Richtung des Karussells erstreckt sich
lediglich über den Sektor K. Währenddessen und bei dem
folgenden Verschließvorgang findet keinerlei Druckabsenkung
in dem Füll- und Verschließraum 20 statt. Das
Verschließen erfolgt innerhalb des Sektors V durch das
Absenken des Verschließorgans 23 mit dem anhängenden
Verschluß oder der anhängenden Transporthülse 27 auf
die Flaschenmündung und unmittelbar darauffolgendes
Herausdrücken des zusammengepreßten Korkstopfens aus
der Transporthülse 37 in die Flaschenmündung. Unmittelbar
anschließend beginnt erst die Druckentlastung, die
innerhalb des Sektors L abgeschlossen ist. Das Spanngas
kann dabei durch einen Gaszufuhrstutzen 24 zurückströmen,
aus dem es zuvor eingeführt worden ist.
Nachdem der Füll- und Verschließraum 20 wieder im wesentlichen
den umgebenden Atmosphärendruck angenommen hat, kann
der Schieber 34 in dem Sektor S geöffnet werden. Sofern die
Flasche mit einem Korkstopfen verschlossen worden war, kann die
von dem Verschlußträger 35 erfaßte, von dem Verschließorgan
gelöste leere Transporthülse kann aus der Druckkammer
herausgeschoben werden, um durch den zweiten Verschlußgreifer
17 mittels des Greifkopfes 38 erfaßt und zu
dem Förderband 16 transportiert zu werden, siehe auch
Fig. 3. Gleichzeitig wird innerhalb des Sektors S das
Vertikalhuborgan 31 mit dem Flaschenhalter 32 abgesenkt,
so daß die jetzt gefüllte und verschlossene Flasche
wiederum im wesentlichen die Position einnimmt, die in
Fig. 1 dargestellt ist, jedoch längs des Umfangs des
Karussells versetzt am Ende des Sektors S, wo mittels des
Ausschubsterns 13 der Ausschub auf das Transportband erfolgt.
Die mit den Korkstopfen vorläufig verschlossenen
Sektflaschen können zunächst noch zu einem Verdrahtungsapparat
gefördert werden, der in den Figuren nicht dargestellt
ist. Zu diesem Zweck kann es in einer Variante
des Ausschubsterns zweckmäßig sein, die Korkstopfen
während des Ausschubs der gefüllten, vorläufig verschlossenen
Flasche festzuhalten, bis zu dem Zeitpunkt kurz vor
Beginn des Verdrahtungsvorgangs. Hierzu ist der sogenannte
Verdrahter unmittelbar neben dem Ausschubstern angeordnet,
damit der Stopfen baldmöglichst gesichert werden kann.
Die Funktionen des Vertikalhuborgans, des nicht dargestellten
Abtriebs zur Verschiebung des Kammerbodens 25, der
Antriebsorgane für das Absenken und Heben der Füll- und
Verschließorgane sowie der ebenfalls nicht dargestellten
Betätigungselemente für den Schieber 34, sowie von Ventilen
für die Sektzufuhr und die Spanngaszu- und -abfuhr zu der
Druckkammer können durch elektrische, mechanische, pneumatische
oder hydraulische Schalt- und Steuerelemente
durchgeführt werden, die entsprechend dem geschilderten
Verfahrensablauf eingerichtet sind.
Die Druckkammer mit dem Gehäuseteil 19 und dem verschiebbaren
Kammerboden 25 kann auch als Druckschleuse aufgefaßt
werden.
Die folgende Übersicht soll, im Sinne eines Beispiels,
die Druckverhältnisse erläutern:
Claims (24)
1. Verfahren und Vorrichtung zum Abfüllen und Verschließen
von kohlensäurehaltigen Getränken, insbesondere Sekt,
in Flaschen, bei dem wenigstens das Flascheninnere
jeder Flasche zunächst gegenüber der umgebenden Atmosphäre
abgedichtet wird, sodann die Flasche mit Hilfe
eines Spanngases auf einen Überdruck vorgespannt wird,
der höher ist als der Sättigungsdruck bei Abfülltemperatur
des Getränks, wonach das Getränk unter Druckausgleich
in die Flasche fließt, und bei dem die Flasche nach dem
Füllen druckdicht verschlossen wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß außer dem Flascheninneren auch ein die Flaschenmündung
unmittelbar außen umgebender Füll- und Verschließraum
(20) von einem Zeitpunkt vor dem Füllen
bis zum Vollenden des Verschließens dem Überdruck
des Spanngases ausgesetzt wird, wobei der Überdruck
in dem Füll- und Verschließraum zwischen dem Füllen
und dem Verschließen der Flasche nicht abgesenkt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein die gesamte Flasche umgebender Füll- und Verschließraum
dem Überdruck des Spanngases ausgesetzt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Überdruck in dem Füll- und Verschließraum (20)
zum Abfüllen und Verschließen von Sekt um 10 bis 40 kPa
(0,1 bis 0,4 bar) höher ist als der Sättigungsdruck bei
Abfülltemperatur des Getränks.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flasche unterhalb ihrer Flaschenmündung (30)
den Füll- und Verschließraum (20) begrenzend von der
äußeren Atmosphäre abgedichtet wird und daß anschließend
die in den Füll- und Verschließraum ragende
Flaschenmündung dem Überdruck des Spanngases ausgesetzt
wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flasche in dem unter Überdruck stehenden Füll-
und Verschließraum (20) zwischen dem Füllen und dem
Verschließen verschoben wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flasche in dem unter Überdruck stehenden
Füll- und Verschließraum zwischen dem Füllen und Verschließen
arretiert bleibt.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flasche (28) mit einem Getränkefluß gefüllt
wird, dessen Fließgeschwindigkeit gegenüber
der Fließgeschwindigkeit im freien Fall erhöht ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fließgeschwindigkeit des Getränkeflusses durch
Druckgas eingestellt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fließgeschwindigkeit des Getränkeflusses
durch Pumpen eingestellt wird.
10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flasche unmittelbar nach dem Füllen endgültig
verschlossen wird.
11. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flasche unmittelbar nach dem Füllen zunächst
vorläufig mit einem Stopfen aus nachgiebigem Material
verschlossen wird und in diesem Zustand in eine
Position der endgültigen Verschließung gefördert wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stopfen auf die Flasche während des Transports
der Flasche in die Position der endgültigen Verschließung
niedergedrückt gehalten wird.
13. Vorrichtung zum Abfüllen und Verschließen von kohlensäurehaltigen
Getränken, insbesondere Sekt, in Flaschen,
mit wenigstens einem Füllorgan, welches mit einer
Flaschenmündung zum Befüllen in Verbindung gebracht
werden kann, sowie mit mindestens einem Verschließorgan,
welches die gefüllte Flasche jeweils mit einem Verschluß
versieht, sowie mit einer Transporteinrichtung, mit der
die Flaschen aufeinanderfolgend zu dem Füllorgan und
anschließend zu dem Verschließorgan transportierbar
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung eine gegen die umgebende Atmosphäre
abdichtbare Druckkammer (19, 20) aufweist, in die eine
Spanngaszuführung (von dem Gaszufuhrstutzen 24), das
Füllorgan (21) sowie das Verschließorgan (23) hineinragen,
und in die die Flasche zumindest mit der
Flaschenmündung (30) dergestalt einführbar ist, daß
die Flaschenmündung für das Füllorgan (21) und anschließend
das Verschließorgan (23) zugänglich ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckkammer (19, 20) einen schieberartigen
Kammerboden (25) mit einer Flaschenaufnahmeöffnung (26)
aufweist, in die zumindest die Flaschenmündung (30)
jeweils einer Flasche dicht einsetzbar ist, und daß
der schieberartige Kammerboden (25) einen solchen Verstellweg
aufweist, daß die Flaschenmündung (30) schrittweise
horizontal unter das Füllorgan (21) und unter das
neben dem Füllorgan angeordnete Verschließorgan (23)
schiebbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
gekennzeichnet durch
einen um eine vertikale Achse drehbaren statt translatorisch
verschiebbaren Kammerboden (25).
16. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Füllorgan und das Verschließorgan ineinander
angeordnet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14,
gekennzeichnet durch
ein Vertikalhuborgan (31) mit einem Flaschenhalter (32)
unter der Flaschenaufnahmeöffnung (26) des Kammerbodens
(25).
18. Vorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Vertikalhuborgan (31) mit dem Flaschenhalter
(32) an dem Kammerboden angebracht ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Füllorgan (21) und das Verschließorgan (23)
in der Druckkammer (20) heb- und senkbar sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser der Flaschenaufnahmeöffnung (26)
in dem schieberartigen Kammerboden (25) kleiner als
der Durchmesser des Flaschenbauches ist und mit einer
Ringdichtung (29) versehen ist, so daß der Hals der
an die Flaschenaufnahmeöffnung gedrückten Flasche (28)
an dieser dicht anliegt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckkammer (19, 20) eine druckdicht verschließbare
Öffnung (33) sowie einen Verschlußträger (35) aufweist,
durch den jeweils ein Flaschenverschluß außerhalb
der Druckkammer aufnehmbar, durch die Öffnung (33)
in die Druckkammer einführbar und unter dem Verschließorgan
(23) positionierbar ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß kalibrierte Transporthülsen (36) vorgesehen sind,
die in den Verschlußträger (35) lösbar passen und in
welchen jeweils ein zusammengepreßter Korkstopfen dem
Verschlußorgan zuführbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der die Flaschenaufnahmeöffnung aufweisende Kammerboden
(25) feststehend ist und daß das Füllorgan (21)
sowie das Verschließorgan (23) nacheinander in eine
Stellung über der Flaschenmündung (30) der in der
Flaschenaufnahmeöffnung (26) positionierten Flasche
positionierbar sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Verschlußgreifer (15) vorgesehen ist, durch den
die Transporthülsen (36) und Verschlüsse von einem Zubringer
(Förderband 16) aufgenommen und in den Verschlußträger
(35) eingesetzt werden bzw. entleerte Transporthülsen
von dem Verschlußträger übernommen und dem Zubringer
zurückübergeben werden.
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ID=6297978
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