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DE3606117A1 - Kocheinheit mit strahlheizkoerper - Google Patents

Kocheinheit mit strahlheizkoerper

Info

Publication number
DE3606117A1
DE3606117A1 DE19863606117 DE3606117A DE3606117A1 DE 3606117 A1 DE3606117 A1 DE 3606117A1 DE 19863606117 DE19863606117 DE 19863606117 DE 3606117 A DE3606117 A DE 3606117A DE 3606117 A1 DE3606117 A1 DE 3606117A1
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DE
Germany
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hotplate
cooking unit
carrier
unit according
radiant heater
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19863606117
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English (en)
Inventor
Felix Schreder
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EGO Elektro Geratebau GmbH
Original Assignee
EGO Elektro Gerate Blanc und Fischer GmbH
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Publication date
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Priority to US07/439,445 priority patent/US5001328A/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C7/00Stoves or ranges heated by electric energy
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    • HELECTRICITY
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Resistance Heating (AREA)
  • Electric Stoves And Ranges (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Kocheinheit mit mindestens einem Strahlheizkörper, der mit einer Kochplatte, wie einer Glaskeramik-Platte eine geschlossene Baugruppe bildet, wo­ bei die Kochplatte an einem Träger befestigt ist, welcher einen Isolierkörper des Strahlheizkörpers an dessen von der Kochplatte abgekehrten Rückseite umgreift.
Bei Kocheinheiten dieser Art wird bisher die Glaskeramik- Platte für sich an der Herdmulde befestigt, wonach eine der Anzahl der an der Herdmulde vorzusehenden Kochstellen ent­ sprechende Anzahl von Strahlheizkörpern als gesonderte Bau­ gruppen befestigt werden. Dies kann leicht zu Montagefeh­ lern führen, wobei es bei der Verwendung von Strahlheizkör­ pern als Beheizung insbesondere darauf ankommt, daß der Isolierkörper sicher gegen die Unterseite der Kochplatte anliegt, was mit Hilfe von Federn erreicht wird, die in der Regel während der Montage eingelegt bzw. angeordnet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kocheinheit der genannten Art zu schaffen, welche bei sicherer Verbin­ dung des Strahlheizkörpers mit der Kochplatte eine einfache Montage gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Kocheinheit der eingangs beschriebenen Art gemäß der Erfindung vorgesehen, daß zwischen dem Träger und dem Strahlheizkörper mindestens eine diesen gegen die Kochplatte drückende Feder angeordnet ist. Im Gegensatz zu einer Baugruppe, bei welcher der Strahlheizkörper ohne Federn starr mit der Kochplatte ver­ bunden ist, ergibt sich hierdurch eine Anordnung, bei wel­ cher der Strahlheizkörper innerhalb der Baugruppe gegenüber der Kochplatte wenigstens um einen Federweg rechtwinklig zur Kochplatte bewegbar gelagert und mit Federn gegen die Kochplatte gepreßt ist, so daß bereits vor der Montage der Kocheinheit in der Herdmulde die federnd angepreßte Anlage des Isolierkörpers an der Kochplatte eingestellt und kon­ trolliert werden kann.
Die Ausbildung läßt sich dabei noch wesentlich dadurch ver­ einfachen, daß nicht quer über die Unterseite des Strahl­ heizkörpers verlaufende Tragbügel vorgesehen sind, sondern daß der Träger durch mindestens eine von der Kochplatte zur Rückseite des Strahlheizkörpers verlaufende, insbesondere durch ein abgewinkeltes Profil gebildete Tragzarge gebildet ist, die den Strahlheizkörper an der Rückseite nur im zuge­ hörigen Randbereich umgreift, so daß die Kocheinheit vor allem in der Höhe äußerst wenig Raum beansprucht. Auch kann dabei die Feder zwischen einem die Rückseite des Strahl­ heizkörpers umgreifenden Schenkel des Trägers und der Rück­ seite des Strahlheizkörpers liegen, so daß sie völlig ver­ deckt und raumsparend angeordnet ist und in Federrichtung nur eine sehr geringe Federerstreckung benötigt wird, was es erlaubt, verhältnismäßig harte Federn zu verwenden.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des Er­ findungsgegenstandes ist der Strahlheizkörper an der Rück­ seite im Bereich des ihn umgreifenden Trägers abgesetzt, vorzugsweise derart, daß die Rückseite des Strahlheizkör­ pers außerhalb des abgesetzten Bereiches etwa in einer Ebe­ ne mit dem umgreifenden Teil des Trägers liegt. Dadurch kann die Unterseite der Kocheinheit über deren gesamte Er­ streckung im wesentlichen durchgehend plan ausgebildet wer­ den, was vor allem der Stapelfähigkeit der Kocheinheit zu­ gute kommt, aber auch den Einbau erleichtert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Feder an einer am Isolierkörper vorgesehenen Abdeckung aus Blech o.dgl. abgestützt, die im Gegensatz zu einer schalenförmig den Isolierkörper aufnehmenden Abdeckung vorzugsweise durch eine den Isolierkörper am Außenumfang freilassende annä­ hernd ebene Bodenplatte gebildet ist, so daß sich eine wei­ tere Vereinfachung im Aufbau ergibt. Diese Bodenplatte hat zweckmäßig gleichen Grundriß wie der Isolierkörper, so daß sie mit ihrer äußeren Kantenfläche mit dessen Außenumfangs­ fläche abschließt. Auch ist diese Abdeckung in vorteilhaf­ ter Weise dafür geeignet, innerhalb des Außenumfanges, ins­ besondere im Bereich eines mittleren Ausschnittes, eine Halterung für einen Anschlußkörper für den elektrischen Anschluß des Strahlheizkörpers zu bilden, der im wesent­ lichen vollständig versenkt innerhalb des Isolierkörpers bzw. eines zentralen, in diesem vorgesehenen Ausschnittes liegen kann.
Zum Schutz des Isolierkörpers am Außenumfang ist es, insbe­ sondere wenn dieser nicht von der Abdeckung umgeben ist, zweckmäßig, wenn der Träger den Isolierkörper am Außenumfang abdeckt, insbesondere annähernd am Außenumfang anliegt, wobei der Träger zweckmäßig über den Außenumfang bzw. die jeweilige Außenkante des Isolierkörpers ununterbrochen durchgeht.
Eine hohe mechanische Festigkeit der in sich geschlossenen Baugruppe wird erreicht, wenn der Träger einen den Strahl­ heizkörper umgebenden Rahmen bildet.
Der Träger kann in äußerst einfacher Weise dadurch mit der Kochplatte verbunden sein, daß er, insbesondere mit einem nach außen gerichteten Schenkel, mit der Kochplatte wärme­ fest, z.B. mit einem Silikonkleber, verklebt ist. Der Trä­ ger liegt zweckmäßig vollständig innerhalb der Außenkanten der Kochplatte, so daß die Verklebung nur an der Unterseite der Kochplatte erfolgt.
Am Außenumfang der Kochplatte kann ein Tragrand vorgesehen sein, der ebenfalls in vorteilhafter Weise am Träger oder an der Kochplatte oder an beiden Teilen durch Verkleben o.dgl. befestigt ist. Im Falle der Verklebung gegenüber der Kochplatte erfolgt diese zweckmäßig gegenüber deren zugehö­ rigen Kantenfläche. Besonders zweckmäßig ist es hierbei, wenn der Tragrand den Träger, insbesondere dessen nach au­ ßen gerichteten Schenkel untergreift, so daß der Tragrand ein Auflager für den Träger und damit auch für die unmit­ telbar darüberliegende Kochplatte bildet.
Die Feder kann in einfacher Weise als Blattfeder, Wellfe­ der, Bügelfeder, Tellerfeder o.dgl. ausgebildet sein.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung gehen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombina­ tionen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf an­ deren Gebieten verwirklicht sein können. Ausführungsbei­ spiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kocheinheit im Verti­ kalschnitt,
Fig. 2 die Kocheinheit gemäß Fig. 1 in Ansicht von unten,
Fig. 3 einen Ausschnitt der Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer Feder im Längsschnitt,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform in einer Dar­ stellung entsprechend Fig. 4,
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform einer Feder in Draufsicht,
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform einer Feder in einer Darstellung entsprechend Fig. 3,
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform einer Feder in einer Darstellung entsprechend Fig. 3.
Die Kocheinheit 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 weist einen Strahlheizkörper 2, eine an dessen Oberseite angelegte Kochplatte 3, einen die Kochplatte 3 federnd mit dem Strahlheizkörper 2 verbindenden Träger 4 und einen benach­ bart zur Kantenfläche der Kochplatte 3 liegenden Tragrand 5 zum Übergreifen des Öffnungsrandes einer Herdmulde o.dgl. auf. Die Kocheinheit 1 ist im dargestellten Ausführungsbei­ spiel im Grundriß rechteckig, sie kann aber auch für andere Anwendungsfälle rund bzw. kreisrund sein.
Der Strahlheizkörper 2 weist einen Isolierkörper 6 aus mi­ neralischem, verpreßtem Fasermaterial auf, der an seiner der Kochplatte 3 zugekehrten Seite einer zur Kochplatte etwa parallelen Bodenplatte 9 auf einem verhältnismäßig großen Feld mindestens einen durch teilweise Einbettung in das Isoliermaterial gehalterten Heizwiderstand 10 in Form einer in wechselnden Richtungen verlaufenden Heizwendel aufweist. An die äußere Begrenzung der Bodenplatte 9 schließt ein einteilig mit dieser ausgebildeter, gegen die Kochplatte 3 gerichteter Außenrand 7 an, der den im Quer­ schnitt zur Kochplatte 3 rechtwinkligen Außenumfang 8 des Isolierkörpers 6 bildet und mit seiner Endfläche im wesent­ lichen plan an der Unterseite der Kochplatte 3 unter Druck anliegt. Zur zentralen Abstützung im Mittelbereich des Iso­ lierkörpers 6 ist ein ringförmiger, ebenfalls einteilig mit der Bodenplatte 9 ausgebildeter, das Heizfeld im Innenbe­ reich begrenzender Innenring 11 vorgesehen, der ebenfalls mit seiner Endfläche im wesentlichen plan an der Unterseite der Kochplatte 3 federnd abgestützt ist, so daß der von diesem Innenring 11 begrenzte zentrale Bereich der Koch­ platte 3 gegenüber der Heizstrahlung des Heizwiderstandes 10 abgeschirmt ist. Der Isolierkörper 6 ist mit seiner ebe­ nen Unterseite auf eine plattenförmige Isolierschicht 12 aufgelegt, die gleichen Grundriß wie der Isolierkörper 6 hat und gegenüber diesem geringere Höhe bzw. Dicke auf­ weist. An der Unterseite der Isolierschicht 12 ist eine im wesentlichen ebene Abdeckung 13 aus Blech angeordnet, die ebenfalls gleichen Grundriß wie der Isolierkörper 6 bzw. die Isolierschicht 12 hat. Sowohl die Isolierschicht 12 als auch die Abdeckung 13 weisen etwa in Deckung mit dem Innen­ raum des Innenrandes 11 liegende Ausschnitte auf, die ge­ genüber diesem Innenraum geringfügig weiter sind. Dadurch ergibt sich ein Aufnahmeraum für ein Anschlußstück 14 für den elektrischen Anschluß der Heizwiderstände 10, das voll­ ständig versenkt in diesem Aufnahmeraum liegen kann und sich für den Anschluß durch den Ausschnitt 15 der Abdeckung 13 nach unten herausbewegen bzw. -ziehen läßt.
Ein schmaler Randstreifen 16 der Abdeckung 13 ist an allen deren Außenkanten bzw. über deren Umfang im wesentlichen ununterbrochen derart in Richtung zur Kochplatte 3 um ein geringes, gegenüber der Dicke der Isolierschicht 12 gerin­ geres Maß abgesetzt, daß er parallel zur übrigen Abdeckung 13 liegt und in diese über eine Abstufung 17 übergeht. Die­ ser Randbereich 16 schließt mit seiner Außenkante bündig mit dem Außenumfang 8 des Isolierkörpers 6 bzw. der Iso­ lierschicht 12 ab. Unmittelbar benachbart zu diesem Außen­ umfang 8 und parallel zu diesem liegt ein Zugabschnitt 18 des Trägers 4, der zweckmäßig durch ein zweifach entgegen­ gesetzt an den Längsrändern abgewinkeltes Blechprofil o.dgl. gebildet ist. Der eine, längere, unmittelbar an den Zugabschnitt 18 anschließende Schenkel 19 des Trägers 4 untergreift den Randstreifen 16 mit geringem Abstand und auf einer Breite, die annähernd gleich der Breite des Rand­ streifens 16 ist, wobei dieser zur Abdeckung 13 parallele Schenkel 19 mit seiner Ebene in der Ebene der Unterseite der Abdeckung 13 liegt. Der andere, nach außen gerichtete und ebenfalls unmittelbar an den Zugabschnitt 18 anschlie­ ßende Schenkel 20 liegt benachbart zum Außenumfang 8 bzw. zum Außenrand 7 an der Unterseite der Kochplatte 3 und ist an dieser durch Verklebung befestigt. Dieser Schenkel 20 reicht annähernd bis zur zugehörigen Kantenfläche 21 der Kochplatte 3. Zwischen dem Schenkel 19 und dem Randstreifen 16 sind Federn 22 in Form von Druckfedern angeordnet, wobei beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 in Längs­ richtung des Randstreifens 16 eine Vielzahl von im Abstand zueinander liegenden, kurzen, vorgespannten Schraubenfedern vorgesehen sind. Durch diese Federn 22 wird der Strahlheiz­ körper 2 stets unter Vorspannung gegen die Unterseite der Kochplatte 3 gepreßt. Der dadurch ebenfalls gegen die Un­ terseite der Kochplatte 3 gepreßte, durch den Innenring 11 gebildete Vorsprung gewährleistet dabei, daß auch verhält­ nismäßig harte Schlagwirkungen, denen die Kochplatte 3 aus­ gesetzt ist, so gedämpft werden, daß eine Beschädigung der Kochplatte 3 nicht zu befürchten ist. Der Randstreifen 16, der Schenkel 19, die Abstufung 17 und der Zugabschnitt 18 begrenzen einen im Querschnitt parallel zur Kochplatte 3 länglich-flachen Hohlraum 23, in welchem die Federn 22 ge­ gen Herausfallen gesichert angeordnet sind, da die Lücke zwischen der Endkante des Schenkels 19 und der Abstufung 17 der Abdeckung 13 wesentlich kleiner als die Weite der Fe­ dern 22 ist.
Der Tragrand 5 weist einen den Schenkel 20 des Trägers 4 untergreifenden und gegenüber diesem verklebten Schenkel 24, einen an diesen anschließenden und die Kantenfläche 21 der Kochplatte 3 teilweise abdeckenden Profilsteg 25 sowie ein an diesen anschließendes, nach außen gerichtetes fla­ ches Abdeckprofil 26 auf, welches den Randbereich einer Montageöffnung in der zugehörigen Herdmulde übergreift. Der zur Kantenfläche 21 etwa parallele Profilsteg 25 kann ge­ genüber dieser Kantenfläche 21 ebenfalls durch Verkleben gesichert sein. Sowohl die einzelnen Zargen des Trägers 4 als auch diejenigen des Tragrandes 5 sind jeweils zu einem geschlossenen, der Grundform der Kochplatte 3 bzw. des Strahlheizkörpers 2 entsprechenden Rahmen miteinander ver­ bunden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 sind zwischen dem Rand­ streifen 16 a und dem Schenkel 19 a nicht einzelne Federn vorgesehen, sondern es ist eine Wellfeder 22 a angeordnet, die zweckmäßig über die Länge der zugehörigen Außenkante des Strahlheizkörpers durchgehend einteilig ausgebildet ist. Diese Wellfeder 22 a stützt sich mit den konvexen Bo­ genseiten ihrer Wellen an dem Randstreifen 16 a und dem Schenkel 19 a ab.
Gemäß Fig. 5 sind als Federn 22 b einzelne, bügelförmige Blattfedern vorgesehen, die in Längsrichtung des Randstrei­ fens 16 b und des Schenkels 19 b im Abstand hintereinander vorgesehen sind. Die Feder 22 b gemäß Fig. 6 ist ebenfalls durch eine streifenförmige Blattfeder gebildet, die entlang einer Längskante mäanderförmig ausgeschnitten ist, so daß aus ihrer Ebene herausgebogene Federschenkel gebildet sind, die sich beispielsweise abwechselnd am Randstreifen 16 und am Schenkel 19 abstützen können.
Wie Fig. 7 zeigt, können als Federn 22 c auch ringförmige Tellerfedern vorgesehen sein, wobei jeweils nur eine Tel­ lerfeder oder aber zwei oder mehr achsgleich zueinander liegende Tellerfedern zwischen dem Randstreifen 16 c der Abdeckung 13 c und dem Schenkel 19 c des Trägers 4 c verwendet werden können.
Die Federn 22 d gemäß Fig. 8 sind einteilig mit dem Träger 4 d bzw. dessen Schenkel 19 d ausgebildet und aus diesem her­ ausgebogen. Sie weisen einteilig mit ihnen ausgebildete, durch noppenförmige Ausprägungen gebildete Steckglieder 27 auf, die in entsprechende Stecköffnungen des Randstreifens 16 d der Abdeckung 13 d eingreifen, so daß der Träger 4 d bzw. die Federn 22 d rastend gegenüber der Abdeckung 13 d festge­ legt sind. Gemäß Fig. 8 liegt der Randstreifen 16 d in einer Ebene mit der übrigen Abdeckung 13 d, so daß diese übrige Abdeckung 13 d also über dem Schenkel 19 d geringfügig in Richtung zur Kochplatte versetzt ist. Wie Fig. 7 zeigt, kann der an den Randstreifen 16 c anschließende übrige Be­ reich der Abdeckung 13 c auch gegenüber dem Schenkel 19 c bzw. gegenüber dem Träger 4 c geringfügig nach unten ver­ setzt sein.
Die Abdeckung 13 bildet eine laschenförmig frei vorstehende Halterung 28 für das Anschlußstück 14, wobei diese Halte­ rung in den vom Innenrand 11 und vom zugehörigen Ausschnitt der Isolierschicht 12 gebildeten Aufnahmeraum frei hinein­ ragt. Sie ist im dargestellten Ausführungsbeispiel zweifach rechtwinklig abgewinkelt und derart federnd, daß wenn die Kocheinheit 1, beispielsweise zur Stapelung, auf eine Flä­ che aufgesetzt wird, der zuvor geringfügig über die Unter­ seite der Kocheinheit 1 bzw. der Abdeckung 13 vorstehende Anschlußkörper 14 so weit nach oben gedrückt wird, daß er nicht mehr über die Unterseite der Kocheinheit 1 vorsteht. Die Halterung 28 kann auch von der Abdeckung 13 schräg nach oben in den Aufnahmeraum hineinragen. Des weiteren kann sie auch als gesonderte Lasche an der Abdeckung 13, beispiels­ weise mit Schrauben, befestigt sein. Insbesondere wenn sich die Federn bzw. der zugehörige Schenkel des Trägers in den Strahlheizkörper einrasten lassen, kann der Träger 4 be­ reits vor der Montage des Strahlheizkörpers an der Koch­ platte 3 befestigt werden, wonach er unter federnder Ver­ formung so nach außen verschwenkt wird, daß der Strahlheiz­ körper eingesetzt werden kann. Danach wird der Träger zu­ rückgeschwenkt, bis er seine vorbestimmte Lage einnimmt und in dieser ggf. eingerastet ist.

Claims (14)

1. Kocheinheit mit mindestens einem Strahlheizkörper (2), der mit einer Kochplatte (3), wie einer Glaskeramik- Platte, eine geschlossene Baugruppe bildet, wobei die Kochplatte (3) an einem Träger (4) befestigt ist, wel­ cher einen Isolierkörper (6) des Strahlheizkörpers (2) an dessen von der Kochplatte (3) gekehrten Rückseite umgreift, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Trä­ ger (4) und dem Strahlheizkörper (2) mindestens eine diesen gegen die Kochplatte (3) drückende Feder (22) angeordnet ist.
2. Kocheinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) durch mindestens eine von der Koch­ platte (3) zur Rückseite des Strahlheizkörpers (2) ver­ laufende, insbesondere durch ein abgewinkeltes Profil gebildete Tragzarge gebildet ist, die den Strahlheiz­ körper (2) an der Rückseite nur im zugehörigen Randbe­ reich umgreift.
3. Kocheinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Feder (22) zwischen einem die Rück­ seite des Strahlheizkörpers (2) umgreifenden Schenkel (19) des Trägers (4) und der Rückseite des Strahlheiz­ körpers (2) liegt.
4. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlheizkörper (2) an der Rückseite im Bereich des ihn umgreifenden Trägers (4) abgesetzt ist, vorzugsweise derart, daß die Rückseite des Strahlheizkörpers (2) außerhalb des abgesetzten Bereiches etwa in einer Ebene mit dem umgreifenden Teil (19) des Trägers (4) liegt.
5. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (22) gegen Herausfallen gesichert nach außen abgedeckt in einem Hohlraum (23) angeordnet ist, der vorzugsweise im Querschnitt annä­ hernd flach-rechteckig ist.
6. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (22) an einer im Isolier­ körper (6) vorgesehenen Abdeckung (13) aus Blech o.dgl. abgestützt ist, die vorzugsweise durch eine den Iso­ lierkörper (6) am Außenumfang freilassende Bodenplatte gebildet ist.
7. Kocheinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (13) innerhalb des Außenumfanges, insbesondere im Bereich eines mittleren Ausschnittes (15), eine Halterung (28) für einen Anschlußkörper (14) für den elektrischen Anschluß des Strahlheizkörpers (2) bildet.
8. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) den Isolierkörper (6) am Außenumfang abdeckt, insbesondere annähernd am Außenumfang (8) anliegt.
9. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) einen den Strahl­ heizkörper (2) umgebenden Rahmen bildet.
10. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4), insbesondere mit einem nach außen gerichteten Schenkel (20), mit der Kochplatte (3) tragend verbunden, vorzugsweise wärme­ fest verklebt ist.
11. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß am Außenumfang der Kochplatte (3) ein Tragrand (5) vorgesehen und vorzugsweise am Träger (4) und/oder an der Kochplatte (3) durch Verkleben o.dgl. befestigt ist.
12. Kocheinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrand (5) den Träger (4), vorzugsweise des­ sen an der Kochplatte (3) befestigten Schenkel (20), mit einem etwa gleich breiten Schenkel (24) unter­ greift.
13. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder als Blattfeder, Wellfe­ der, Bügelfeder, Tellerfeder o.dgl. ausgebildet ist.
14. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolationskörper (6) außer im Randbereich auch in seinem Mittelfeld angedrückt an der Kochplatte (3) anliegt.
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