DE3606117A1 - Kocheinheit mit strahlheizkoerper - Google Patents
Kocheinheit mit strahlheizkoerperInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kocheinheit mit mindestens
einem Strahlheizkörper, der mit einer Kochplatte, wie einer
Glaskeramik-Platte eine geschlossene Baugruppe bildet, wo
bei die Kochplatte an einem Träger befestigt ist, welcher
einen Isolierkörper des Strahlheizkörpers an dessen von der
Kochplatte abgekehrten Rückseite umgreift.
Bei Kocheinheiten dieser Art wird bisher die Glaskeramik-
Platte für sich an der Herdmulde befestigt, wonach eine der
Anzahl der an der Herdmulde vorzusehenden Kochstellen ent
sprechende Anzahl von Strahlheizkörpern als gesonderte Bau
gruppen befestigt werden. Dies kann leicht zu Montagefeh
lern führen, wobei es bei der Verwendung von Strahlheizkör
pern als Beheizung insbesondere darauf ankommt, daß der
Isolierkörper sicher gegen die Unterseite der Kochplatte
anliegt, was mit Hilfe von Federn erreicht wird, die in der
Regel während der Montage eingelegt bzw. angeordnet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kocheinheit
der genannten Art zu schaffen, welche bei sicherer Verbin
dung des Strahlheizkörpers mit der Kochplatte eine einfache
Montage gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Kocheinheit der
eingangs beschriebenen Art gemäß der Erfindung vorgesehen,
daß zwischen dem Träger und dem Strahlheizkörper mindestens
eine diesen gegen die Kochplatte drückende Feder angeordnet
ist. Im Gegensatz zu einer Baugruppe, bei welcher der
Strahlheizkörper ohne Federn starr mit der Kochplatte ver
bunden ist, ergibt sich hierdurch eine Anordnung, bei wel
cher der Strahlheizkörper innerhalb der Baugruppe gegenüber
der Kochplatte wenigstens um einen Federweg rechtwinklig
zur Kochplatte bewegbar gelagert und mit Federn gegen die
Kochplatte gepreßt ist, so daß bereits vor der Montage der
Kocheinheit in der Herdmulde die federnd angepreßte Anlage
des Isolierkörpers an der Kochplatte eingestellt und kon
trolliert werden kann.
Die Ausbildung läßt sich dabei noch wesentlich dadurch ver
einfachen, daß nicht quer über die Unterseite des Strahl
heizkörpers verlaufende Tragbügel vorgesehen sind, sondern
daß der Träger durch mindestens eine von der Kochplatte zur
Rückseite des Strahlheizkörpers verlaufende, insbesondere
durch ein abgewinkeltes Profil gebildete Tragzarge gebildet
ist, die den Strahlheizkörper an der Rückseite nur im zuge
hörigen Randbereich umgreift, so daß die Kocheinheit vor
allem in der Höhe äußerst wenig Raum beansprucht. Auch kann
dabei die Feder zwischen einem die Rückseite des Strahl
heizkörpers umgreifenden Schenkel des Trägers und der Rück
seite des Strahlheizkörpers liegen, so daß sie völlig ver
deckt und raumsparend angeordnet ist und in Federrichtung
nur eine sehr geringe Federerstreckung benötigt wird, was
es erlaubt, verhältnismäßig harte Federn zu verwenden.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des Er
findungsgegenstandes ist der Strahlheizkörper an der Rück
seite im Bereich des ihn umgreifenden Trägers abgesetzt,
vorzugsweise derart, daß die Rückseite des Strahlheizkör
pers außerhalb des abgesetzten Bereiches etwa in einer Ebe
ne mit dem umgreifenden Teil des Trägers liegt. Dadurch
kann die Unterseite der Kocheinheit über deren gesamte Er
streckung im wesentlichen durchgehend plan ausgebildet wer
den, was vor allem der Stapelfähigkeit der Kocheinheit zu
gute kommt, aber auch den Einbau erleichtert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Feder an
einer am Isolierkörper vorgesehenen Abdeckung aus Blech
o.dgl. abgestützt, die im Gegensatz zu einer schalenförmig
den Isolierkörper aufnehmenden Abdeckung vorzugsweise durch
eine den Isolierkörper am Außenumfang freilassende annä
hernd ebene Bodenplatte gebildet ist, so daß sich eine wei
tere Vereinfachung im Aufbau ergibt. Diese Bodenplatte hat
zweckmäßig gleichen Grundriß wie der Isolierkörper, so daß
sie mit ihrer äußeren Kantenfläche mit dessen Außenumfangs
fläche abschließt. Auch ist diese Abdeckung in vorteilhaf
ter Weise dafür geeignet, innerhalb des Außenumfanges, ins
besondere im Bereich eines mittleren Ausschnittes, eine
Halterung für einen Anschlußkörper für den elektrischen
Anschluß des Strahlheizkörpers zu bilden, der im wesent
lichen vollständig versenkt innerhalb des Isolierkörpers
bzw. eines zentralen, in diesem vorgesehenen Ausschnittes
liegen kann.
Zum Schutz des Isolierkörpers am Außenumfang ist es, insbe
sondere wenn dieser nicht von der Abdeckung umgeben ist,
zweckmäßig, wenn der Träger den Isolierkörper am Außenumfang
abdeckt, insbesondere annähernd am Außenumfang anliegt,
wobei der Träger zweckmäßig über den Außenumfang bzw. die
jeweilige Außenkante des Isolierkörpers ununterbrochen
durchgeht.
Eine hohe mechanische Festigkeit der in sich geschlossenen
Baugruppe wird erreicht, wenn der Träger einen den Strahl
heizkörper umgebenden Rahmen bildet.
Der Träger kann in äußerst einfacher Weise dadurch mit der
Kochplatte verbunden sein, daß er, insbesondere mit einem
nach außen gerichteten Schenkel, mit der Kochplatte wärme
fest, z.B. mit einem Silikonkleber, verklebt ist. Der Trä
ger liegt zweckmäßig vollständig innerhalb der Außenkanten
der Kochplatte, so daß die Verklebung nur an der Unterseite
der Kochplatte erfolgt.
Am Außenumfang der Kochplatte kann ein Tragrand vorgesehen
sein, der ebenfalls in vorteilhafter Weise am Träger oder
an der Kochplatte oder an beiden Teilen durch Verkleben
o.dgl. befestigt ist. Im Falle der Verklebung gegenüber der
Kochplatte erfolgt diese zweckmäßig gegenüber deren zugehö
rigen Kantenfläche. Besonders zweckmäßig ist es hierbei,
wenn der Tragrand den Träger, insbesondere dessen nach au
ßen gerichteten Schenkel untergreift, so daß der Tragrand
ein Auflager für den Träger und damit auch für die unmit
telbar darüberliegende Kochplatte bildet.
Die Feder kann in einfacher Weise als Blattfeder, Wellfe
der, Bügelfeder, Tellerfeder o.dgl. ausgebildet sein.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen
der Erfindung gehen auch aus der Beschreibung und den
Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils
für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombina
tionen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf an
deren Gebieten verwirklicht sein können. Ausführungsbei
spiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt
und werden im folgenden näher erläutert.
In den Zeichnungen
zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kocheinheit im Verti
kalschnitt,
Fig. 2 die Kocheinheit gemäß Fig. 1 in Ansicht von
unten,
Fig. 3 einen Ausschnitt der Fig. 1 in vergrößerter
Darstellung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer Feder im
Längsschnitt,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform in einer Dar
stellung entsprechend Fig. 4,
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform einer Feder in
Draufsicht,
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform einer Feder in
einer Darstellung entsprechend Fig. 3,
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform einer Feder in
einer Darstellung entsprechend Fig. 3.
Die Kocheinheit 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 weist einen
Strahlheizkörper 2, eine an dessen Oberseite angelegte
Kochplatte 3, einen die Kochplatte 3 federnd mit dem
Strahlheizkörper 2 verbindenden Träger 4 und einen benach
bart zur Kantenfläche der Kochplatte 3 liegenden Tragrand 5
zum Übergreifen des Öffnungsrandes einer Herdmulde o.dgl.
auf. Die Kocheinheit 1 ist im dargestellten Ausführungsbei
spiel im Grundriß rechteckig, sie kann aber auch für andere
Anwendungsfälle rund bzw. kreisrund sein.
Der Strahlheizkörper 2 weist einen Isolierkörper 6 aus mi
neralischem, verpreßtem Fasermaterial auf, der an seiner
der Kochplatte 3 zugekehrten Seite einer zur Kochplatte
etwa parallelen Bodenplatte 9 auf einem verhältnismäßig
großen Feld mindestens einen durch teilweise Einbettung in
das Isoliermaterial gehalterten Heizwiderstand 10 in Form
einer in wechselnden Richtungen verlaufenden Heizwendel
aufweist. An die äußere Begrenzung der Bodenplatte 9
schließt ein einteilig mit dieser ausgebildeter, gegen die
Kochplatte 3 gerichteter Außenrand 7 an, der den im Quer
schnitt zur Kochplatte 3 rechtwinkligen Außenumfang 8 des
Isolierkörpers 6 bildet und mit seiner Endfläche im wesent
lichen plan an der Unterseite der Kochplatte 3 unter Druck
anliegt. Zur zentralen Abstützung im Mittelbereich des Iso
lierkörpers 6 ist ein ringförmiger, ebenfalls einteilig mit
der Bodenplatte 9 ausgebildeter, das Heizfeld im Innenbe
reich begrenzender Innenring 11 vorgesehen, der ebenfalls
mit seiner Endfläche im wesentlichen plan an der Unterseite
der Kochplatte 3 federnd abgestützt ist, so daß der von
diesem Innenring 11 begrenzte zentrale Bereich der Koch
platte 3 gegenüber der Heizstrahlung des Heizwiderstandes
10 abgeschirmt ist. Der Isolierkörper 6 ist mit seiner ebe
nen Unterseite auf eine plattenförmige Isolierschicht 12
aufgelegt, die gleichen Grundriß wie der Isolierkörper 6
hat und gegenüber diesem geringere Höhe bzw. Dicke auf
weist. An der Unterseite der Isolierschicht 12 ist eine im
wesentlichen ebene Abdeckung 13 aus Blech angeordnet, die
ebenfalls gleichen Grundriß wie der Isolierkörper 6 bzw.
die Isolierschicht 12 hat. Sowohl die Isolierschicht 12 als
auch die Abdeckung 13 weisen etwa in Deckung mit dem Innen
raum des Innenrandes 11 liegende Ausschnitte auf, die ge
genüber diesem Innenraum geringfügig weiter sind. Dadurch
ergibt sich ein Aufnahmeraum für ein Anschlußstück 14 für
den elektrischen Anschluß der Heizwiderstände 10, das voll
ständig versenkt in diesem Aufnahmeraum liegen kann und
sich für den Anschluß durch den Ausschnitt 15 der Abdeckung
13 nach unten herausbewegen bzw. -ziehen läßt.
Ein schmaler Randstreifen 16 der Abdeckung 13 ist an allen
deren Außenkanten bzw. über deren Umfang im wesentlichen
ununterbrochen derart in Richtung zur Kochplatte 3 um ein
geringes, gegenüber der Dicke der Isolierschicht 12 gerin
geres Maß abgesetzt, daß er parallel zur übrigen Abdeckung
13 liegt und in diese über eine Abstufung 17 übergeht. Die
ser Randbereich 16 schließt mit seiner Außenkante bündig
mit dem Außenumfang 8 des Isolierkörpers 6 bzw. der Iso
lierschicht 12 ab. Unmittelbar benachbart zu diesem Außen
umfang 8 und parallel zu diesem liegt ein Zugabschnitt 18
des Trägers 4, der zweckmäßig durch ein zweifach entgegen
gesetzt an den Längsrändern abgewinkeltes Blechprofil
o.dgl. gebildet ist. Der eine, längere, unmittelbar an den
Zugabschnitt 18 anschließende Schenkel 19 des Trägers 4
untergreift den Randstreifen 16 mit geringem Abstand und
auf einer Breite, die annähernd gleich der Breite des Rand
streifens 16 ist, wobei dieser zur Abdeckung 13 parallele
Schenkel 19 mit seiner Ebene in der Ebene der Unterseite
der Abdeckung 13 liegt. Der andere, nach außen gerichtete
und ebenfalls unmittelbar an den Zugabschnitt 18 anschlie
ßende Schenkel 20 liegt benachbart zum Außenumfang 8 bzw.
zum Außenrand 7 an der Unterseite der Kochplatte 3 und ist
an dieser durch Verklebung befestigt. Dieser Schenkel 20
reicht annähernd bis zur zugehörigen Kantenfläche 21 der
Kochplatte 3. Zwischen dem Schenkel 19 und dem Randstreifen
16 sind Federn 22 in Form von Druckfedern angeordnet, wobei
beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 in Längs
richtung des Randstreifens 16 eine Vielzahl von im Abstand
zueinander liegenden, kurzen, vorgespannten Schraubenfedern
vorgesehen sind. Durch diese Federn 22 wird der Strahlheiz
körper 2 stets unter Vorspannung gegen die Unterseite der
Kochplatte 3 gepreßt. Der dadurch ebenfalls gegen die Un
terseite der Kochplatte 3 gepreßte, durch den Innenring 11
gebildete Vorsprung gewährleistet dabei, daß auch verhält
nismäßig harte Schlagwirkungen, denen die Kochplatte 3 aus
gesetzt ist, so gedämpft werden, daß eine Beschädigung der
Kochplatte 3 nicht zu befürchten ist. Der Randstreifen 16,
der Schenkel 19, die Abstufung 17 und der Zugabschnitt 18
begrenzen einen im Querschnitt parallel zur Kochplatte 3
länglich-flachen Hohlraum 23, in welchem die Federn 22 ge
gen Herausfallen gesichert angeordnet sind, da die Lücke
zwischen der Endkante des Schenkels 19 und der Abstufung 17
der Abdeckung 13 wesentlich kleiner als die Weite der Fe
dern 22 ist.
Der Tragrand 5 weist einen den Schenkel 20 des Trägers 4
untergreifenden und gegenüber diesem verklebten Schenkel
24, einen an diesen anschließenden und die Kantenfläche 21
der Kochplatte 3 teilweise abdeckenden Profilsteg 25 sowie
ein an diesen anschließendes, nach außen gerichtetes fla
ches Abdeckprofil 26 auf, welches den Randbereich einer
Montageöffnung in der zugehörigen Herdmulde übergreift. Der
zur Kantenfläche 21 etwa parallele Profilsteg 25 kann ge
genüber dieser Kantenfläche 21 ebenfalls durch Verkleben
gesichert sein. Sowohl die einzelnen Zargen des Trägers 4
als auch diejenigen des Tragrandes 5 sind jeweils zu einem
geschlossenen, der Grundform der Kochplatte 3 bzw. des
Strahlheizkörpers 2 entsprechenden Rahmen miteinander ver
bunden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 sind zwischen dem Rand
streifen 16 a und dem Schenkel 19 a nicht einzelne Federn
vorgesehen, sondern es ist eine Wellfeder 22 a angeordnet,
die zweckmäßig über die Länge der zugehörigen Außenkante
des Strahlheizkörpers durchgehend einteilig ausgebildet
ist. Diese Wellfeder 22 a stützt sich mit den konvexen Bo
genseiten ihrer Wellen an dem Randstreifen 16 a und dem
Schenkel 19 a ab.
Gemäß Fig. 5 sind als Federn 22 b einzelne, bügelförmige
Blattfedern vorgesehen, die in Längsrichtung des Randstrei
fens 16 b und des Schenkels 19 b im Abstand hintereinander
vorgesehen sind. Die Feder 22 b gemäß Fig. 6 ist ebenfalls
durch eine streifenförmige Blattfeder gebildet, die entlang
einer Längskante mäanderförmig ausgeschnitten ist, so daß
aus ihrer Ebene herausgebogene Federschenkel gebildet sind,
die sich beispielsweise abwechselnd am Randstreifen 16 und
am Schenkel 19 abstützen können.
Wie Fig. 7 zeigt, können als Federn 22 c auch ringförmige
Tellerfedern vorgesehen sein, wobei jeweils nur eine Tel
lerfeder oder aber zwei oder mehr achsgleich zueinander
liegende Tellerfedern zwischen dem Randstreifen 16 c der
Abdeckung 13 c und dem Schenkel 19 c des Trägers 4 c verwendet
werden können.
Die Federn 22 d gemäß Fig. 8 sind einteilig mit dem Träger
4 d bzw. dessen Schenkel 19 d ausgebildet und aus diesem her
ausgebogen. Sie weisen einteilig mit ihnen ausgebildete,
durch noppenförmige Ausprägungen gebildete Steckglieder 27
auf, die in entsprechende Stecköffnungen des Randstreifens
16 d der Abdeckung 13 d eingreifen, so daß der Träger 4 d bzw.
die Federn 22 d rastend gegenüber der Abdeckung 13 d festge
legt sind. Gemäß Fig. 8 liegt der Randstreifen 16 d in einer
Ebene mit der übrigen Abdeckung 13 d, so daß diese übrige
Abdeckung 13 d also über dem Schenkel 19 d geringfügig in
Richtung zur Kochplatte versetzt ist. Wie Fig. 7 zeigt,
kann der an den Randstreifen 16 c anschließende übrige Be
reich der Abdeckung 13 c auch gegenüber dem Schenkel 19 c
bzw. gegenüber dem Träger 4 c geringfügig nach unten ver
setzt sein.
Die Abdeckung 13 bildet eine laschenförmig frei vorstehende
Halterung 28 für das Anschlußstück 14, wobei diese Halte
rung in den vom Innenrand 11 und vom zugehörigen Ausschnitt
der Isolierschicht 12 gebildeten Aufnahmeraum frei hinein
ragt. Sie ist im dargestellten Ausführungsbeispiel zweifach
rechtwinklig abgewinkelt und derart federnd, daß wenn die
Kocheinheit 1, beispielsweise zur Stapelung, auf eine Flä
che aufgesetzt wird, der zuvor geringfügig über die Unter
seite der Kocheinheit 1 bzw. der Abdeckung 13 vorstehende
Anschlußkörper 14 so weit nach oben gedrückt wird, daß er
nicht mehr über die Unterseite der Kocheinheit 1 vorsteht.
Die Halterung 28 kann auch von der Abdeckung 13 schräg nach
oben in den Aufnahmeraum hineinragen. Des weiteren kann sie
auch als gesonderte Lasche an der Abdeckung 13, beispiels
weise mit Schrauben, befestigt sein. Insbesondere wenn sich
die Federn bzw. der zugehörige Schenkel des Trägers in den
Strahlheizkörper einrasten lassen, kann der Träger 4 be
reits vor der Montage des Strahlheizkörpers an der Koch
platte 3 befestigt werden, wonach er unter federnder Ver
formung so nach außen verschwenkt wird, daß der Strahlheiz
körper eingesetzt werden kann. Danach wird der Träger zu
rückgeschwenkt, bis er seine vorbestimmte Lage einnimmt und
in dieser ggf. eingerastet ist.
Claims (14)
1. Kocheinheit mit mindestens einem Strahlheizkörper (2),
der mit einer Kochplatte (3), wie einer Glaskeramik-
Platte, eine geschlossene Baugruppe bildet, wobei die
Kochplatte (3) an einem Träger (4) befestigt ist, wel
cher einen Isolierkörper (6) des Strahlheizkörpers (2)
an dessen von der Kochplatte (3) gekehrten Rückseite
umgreift, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Trä
ger (4) und dem Strahlheizkörper (2) mindestens eine
diesen gegen die Kochplatte (3) drückende Feder (22)
angeordnet ist.
2. Kocheinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (4) durch mindestens eine von der Koch
platte (3) zur Rückseite des Strahlheizkörpers (2) ver
laufende, insbesondere durch ein abgewinkeltes Profil
gebildete Tragzarge gebildet ist, die den Strahlheiz
körper (2) an der Rückseite nur im zugehörigen Randbe
reich umgreift.
3. Kocheinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Feder (22) zwischen einem die Rück
seite des Strahlheizkörpers (2) umgreifenden Schenkel
(19) des Trägers (4) und der Rückseite des Strahlheiz
körpers (2) liegt.
4. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Strahlheizkörper (2) an der
Rückseite im Bereich des ihn umgreifenden Trägers (4)
abgesetzt ist, vorzugsweise derart, daß die Rückseite
des Strahlheizkörpers (2) außerhalb des abgesetzten
Bereiches etwa in einer Ebene mit dem umgreifenden Teil
(19) des Trägers (4) liegt.
5. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feder (22) gegen Herausfallen
gesichert nach außen abgedeckt in einem Hohlraum (23)
angeordnet ist, der vorzugsweise im Querschnitt annä
hernd flach-rechteckig ist.
6. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feder (22) an einer im Isolier
körper (6) vorgesehenen Abdeckung (13) aus Blech o.dgl.
abgestützt ist, die vorzugsweise durch eine den Iso
lierkörper (6) am Außenumfang freilassende Bodenplatte
gebildet ist.
7. Kocheinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckung (13) innerhalb des Außenumfanges,
insbesondere im Bereich eines mittleren Ausschnittes
(15), eine Halterung (28) für einen Anschlußkörper (14)
für den elektrischen Anschluß des Strahlheizkörpers (2)
bildet.
8. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (4) den Isolierkörper
(6) am Außenumfang abdeckt, insbesondere annähernd am
Außenumfang (8) anliegt.
9. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (4) einen den Strahl
heizkörper (2) umgebenden Rahmen bildet.
10. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (4), insbesondere mit
einem nach außen gerichteten Schenkel (20), mit der
Kochplatte (3) tragend verbunden, vorzugsweise wärme
fest verklebt ist.
11. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß am Außenumfang der Kochplatte (3)
ein Tragrand (5) vorgesehen und vorzugsweise am Träger
(4) und/oder an der Kochplatte (3) durch Verkleben
o.dgl. befestigt ist.
12. Kocheinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tragrand (5) den Träger (4), vorzugsweise des
sen an der Kochplatte (3) befestigten Schenkel (20),
mit einem etwa gleich breiten Schenkel (24) unter
greift.
13. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feder als Blattfeder, Wellfe
der, Bügelfeder, Tellerfeder o.dgl. ausgebildet ist.
14. Kocheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Isolationskörper (6) außer im
Randbereich auch in seinem Mittelfeld angedrückt an der
Kochplatte (3) anliegt.
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ID=6294937
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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