DE3643322A1 - 4-hydroxycumarin-verbindungen, verfahren zu deren herstellung und diese enthaltende mittel - Google Patents
4-hydroxycumarin-verbindungen, verfahren zu deren herstellung und diese enthaltende mittelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft 4-Hydroxycumarin-Verbindungen, Verfahren
zu deren Herstellung und rodenticide Mittel, die diese
Verbindungen enthalten.
Warfarin, 3-(α-Acetonylbenzyl)-4-hydroxycumarin ist das
früheste bekannte Antikoagulans-Rodenticid und wurde im Jahre
1947 in der US-PS 24 27 578 beschrieben.
Das Auftreten von "Warfarin"-resistenten Stämmen von Nagetieren
hat dazu geführt, daß es erforderlich geworden ist, neue Rodenticide
zu entwickeln.
Die US-PS 39 57 824 (und die entsprechende GB-PS 14 58 679) beschreibt
eine Klasse von rodenticiden 4-Hydroxycumarin-Derivaten,
die 3-(3-substituierte 1,2,3,4-Tetrahydro-1-naphthyl)-
4-hydroxycumarin-Verbindungen sind der allgemeinen Formel
in der R1 und R2 gleich oder verschieden sind und jeweils ein
Wasserstoff- oder Halogenatom, vorzugsweise ein Chlor- oder
Bromatom oder eine Alkyl- oder Alkoxygruppe, vorzugsweise mit
bis zu 6 Kohlenstoffatomen, bedeuten R3 eine Arylgruppe ist der
Formel
in der m 1 oder 2 ist und wenn m 2 ist, die Reste R gleich oder
verschieden sein können und R jeweils ein Halogenatom, eine gerade
oder verzweigte Aklyl- oder Alkoxygruppe, vorzugsweise mit
mindestens 2 Kohlenstoffatomen, insbesondere mit 5 bis 12 Kohlenstoffatomen,
eine Cycloalkyl-, vorzugsweise Cyclohexylgruppe,
eine Aralkyl-, vorzugsweise eine α-Aralkylgruppe, eine Phenyl-
oder eine Phenoxygruppe oder ein durch Halogen, vorzugsweise in
p-Stellung substituiertes Derivat davon bedeutet. Das Halogenatom
bzw. die Halogenatome ist/sind vorzugsweise Chlor oder
Brom. Wenn m 1 ist, befindet sich R vorzugsweise in p-Stellung
und wenn m 2 ist, befindet sich einer der Reste R, vorzugsweise
in p-Stelllung. R3 enthält vorzugsweise, zumindest ein aber
nicht mehr als 3 und am besten nicht mehr als 2 Halogenatome.
Zwei spezielle Verbindungen der oben angegebenen allgemeinen
Formel ist diejenige, bei denen R1 und R2 jeweils Wasserstoff
ist und R3 eine 4-Phenylphenylgruppe ist (Difenacoum) und diejenige,
bei der R1 und R2 beide Wasserstoff sind und R3 eine
4-(4-Bromphenyl)phenylgruppe ist (Bromdifacoum).
Die GB-A-21 26 578 und die entsprechende EP-A-98 629 beschreiben
eine weitere Klasse von 4-Hydroxycumarin-Derivaten
mit Antikoagulans-Eigenschaften, insbesondere als Rodenticide.
Entsprechend der breitesten Definition sind diese Verbindungen
3-(3-substituierte-1,2,3,4-Tetrahydro-1-naphthyl)-4-hydroxycumarin-
Verbindungen der Formel
in der Z ein Halogenatom, vorzugsweise ein Chloratom, bedeutet
und n 0,1 oder 2 ist und R4 entweder (1) eine Gruppe bedeutet,
umfassend einen Phenylenrest, der direkt oder indirekt an den
Tetralinring gebunden ist und in p-Stellung (bezogen auf diese
Bindung) ein elektronenabziehendes Atom oder eine solche Gruppe
besitzt, dessen/deren Rotationsvolumen im wesentlichen nicht
über das einer Phenylgruppe hinausgeht und die zusammen mit dem
Phenylenrest eine polarisierbare Struktur bildet, oder (2) eine
Gruppe, ausgewählt aus
und
oder (3) eine Gruppe, umfassend einen Phenylenrest der direkt
an den Tetralinring gebunden ist und in p-Stellung (bezogen auf
diese Bindung) einen substituierten Furanyl- oder Thiophenylrest
direkt oder über ein Sauerstoffatom und/oder eine Methylengruppe
gebunden, enthält, wobei der Furanyl- oder
Thiophenylrest ein elektronenabziehendes Atom oder eine solche
Gruppe als Substituenten in einer Stellung besitzt, die
zusammen mit dem Furanyl- oder Thiophenylrest eine
polarisierbare Struktur ergibt, wobei das Atom oder die Gruppe
ein Rotationsvolumen besitzt, das im wesentlichen nicht über
dasjenige einer Phenylgruppe hinausgeht.
In der oben angegebenen Formel V, ist R4 spezieller definiert
als eine Gruppe, ausgewählt aus
in der X ein Halogenatom oder eine Gruppe CN, NO2, SO2R5, CF3,
OCF3, COOR5 oder COR5 ist, wobei R5 ein C1-6 Alkylgruppe, n′
0,1 oder 2 und Y ein Fluor- oder Chloratom ist, mit der
Maßgabe, daß wenn X ein Halogenatom ist, n′ 1 oder 2 ist;
in der X, n′ und Y wie oben definiert sind, n″ 0 oder 1 ist,
und D ein Sauerstoffatom- oder eine Gruppe -O-(CH2) m -,
-(CH2) m -O-, -O-(CH2) m -O-,-(CH2) m -O-(CH2) p -, -(CH2) m -, oder
-CH=CH-, oder ein Schwefelanaloges davon ist, wobei m im
Bereich von 1 bis 6 und p im Bereich von 1 bis 6 liegt, mit der
Maßgabe, daß wenn n″ 0 oder 1 ist, D ein Sauerstoffatom und X
ein Halogenatom ist, n′ 1 oder 2 ist und wenn n″ 1 und D
-CH=CH- ist, X außerdem ein Wasserstoffatom sein kann;
wobei X, n′ und Y wie oben definiert sind;
(d) eine Gruppe ausgewählt aus und
(e) eine Gruppe ausgewählt aus wobei X und n″ wie oben definiert sind, A ein Sauerstoff- oder Schwefelatom ist und D′ ein Sauerstoffatom oder eine Gruppe -CH2- ist.
(d) eine Gruppe ausgewählt aus und
(e) eine Gruppe ausgewählt aus wobei X und n″ wie oben definiert sind, A ein Sauerstoff- oder Schwefelatom ist und D′ ein Sauerstoffatom oder eine Gruppe -CH2- ist.
Die oben beschriebenen bekannten 3-(3-substituierte-1,2,3,4-
Tetrahydro-1-naphthyl)-4-hydroxycumarin-Verbindungen besitzen
alle maximal 2 Phenyl- oder Phenylengruppen. Überraschenderweise
wurde nun eine neue Gruppe von 4-Hydroxycumarin-Verbindungen
gefunden, die wertvolle (Antikoagulans)-Rhodenticid-
Eigenschaften besitzen.
Die Erfindung betrifft 4-Hydroxycumarin-Verbindungen der allgemeinen
Formel
in der R1 und R2 unabhängig ausgewählt sind aus Wasserstoff-
und Halogenatomen und R eine Gruppe bedeutet, angegeben durch
die Formel
in der einer der Indizes n und n′ 0 und der andere 0 oder 1
ist, D eine Gruppe -O-, -(CH2) m - oder-O(CH2) m - bedeutet, wobei
m 1 oder 2 ist, und X einen Substituenten angibt,
ausgewählt aus Wasserstoff, Halogen, CN, CF3, OCF3, C1-6-Alkyl-
und C1-6-Alkoxy mit der Maßgabe, daß wenn n 1 und D -OCH2- ist,
X außerdem eine Phenylgruppe bedeuten kann, die gegebenenfalls
in 4-Stellung durch einen Substituenten, ausgewählt aus
Halogen, CN, CF3, C1-6,-Alkyl und C1-6-Alkoxy, substituiert
ist.
Ein durch R1 oder R2 angegebenes Halogenatom ist vorzugsweise
ein Fluor-, Chlor- oder Bromatom. Es ist jedoch bevorzugt, daß
R1 und R2 beide Wasserstoffatome sind.
Vorzugsweise ist m 1.
X bedeutet vorzugsweise ein Wasserstoff- , Fluor-, Chlor- oder
Bromatom, oder CN, CF3, OCF3, Methyl oder Methoxy, oder wenn n
1 und D -OCH2- ist, ist X eine Phenylgruppe. Insbesondere
bedeutet X ein Wasserstoff-, Chlor- oder Bromatom oder eine CN-
oder CF3-Gruppe. Günstigerweise bedeutet X ein Wasserstoff-,
Chlor- oder Bromatom oder eine CF3-Gruppe.
Der Fachmann wird erkennen, daß Verbindungen der Formel I in
Form einzelner Isomere, Gemische von Isomerenpaaren (z. B. cis-
oder trans-Isomeren) oder Gemische aller möglichen Isomeren
vorliegen können.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer
4-Hydroxycumarin-Verbindung der Formel I, wie oben definiert,
umfassend die thermische Kondensation von 4-Hydroxycumarin mit
einer Verbindung der allgemeinen Formel
oder dem entsprechenden 1,2-Dihydronaphthalin, wobei R1, R2 und
R wie oben definiert sind und L eine Hydroxygruppe oder ein
Halogenatom, vorzugsweise ein Bromatom, bedeutet. Bevorzugte
Verbindungen der Formel II sind solche, bei denen L eine
Hydroxygruppe ist.
Die Verbindungen der Formel II können nach Verfahren hergestellt
werden, analog denen, die in der US-PS 39 57 824, der
GB-PS 14 58 670, der GB-A-21 26 578 und der EP-A-98 629, die
oben angegeben sind, zur Herstellung von 3-substituierten-
1,2,3,4- Tetrahydro-1-naphtolen beschriebenen sind. Spezieller
können die Verbindungen der Formel II, wie später in den
speziellen Beispielen hergestellt werden oder nach analogen
Methoden, wie für den Fachmann leicht verständlich ist.
4-Hydroxycumarin kann bequem thermisch mit der Verbindung der
Formel II bei einer Temperatur im Bereich von 60 bis 170°C
kondensiert werden. Die Kondensation kann mit oder ohne Anwendung
eines Lösungsmittels durchgeführt werden. So können 4-Hydroxycumarin
und die Verbindung der Formel II direkt miteinander
umgesetzt werden in Abwesenheit eines Lösungsmittels,
typischerweise bei Temperaturen im Bereich von 160 bis 170°C.
Wenn ein Lösungsmittel vorhanden ist, kann die Reaktion im allgemeinen
bei Temperaturen von 60°C bis zur Rückflußtemperatur
in Gegenwart eines Katalysators, z. B. von Schwefelsäure oder
Sulfonsäure durchgeführt werden.
Geeignete Lösungsmittel umfassen z. B. Essigsäure, Ameisensäure
und deren Gemische und flüssige halogenierte Kohlenwasserstoffe
mit einer Siedetemperatur von zumindest 60°C, z. B. chlorierte
Alkane, wie C2-4-Di- und Trichloralkane. 1,2-Dichlorethan (Kp
83 bis 84°C) ist sehr geeignet, aber andere geeignete
chlorierte Alkane sind 1,1,2-Trichlorethan (Kp 113 bis 114°C),
1,1,1-Trichlorethan (Kp 74 bis 75°C), 1,1-Dichlorpropan (Kp
87°C), 1,2-Dichlorpropan (Kp 95 bis 96°C) und 1,3-Dichlorpropan
(Kp 125°C).
Beispiele für Sulfonsäure umfassen Methansulfonsäure, Trifluormethansulfonsäure
und Arylsulfonsäuren, wie Benzolsulfonsäure
und p-Toluolsulfonsäure.
Die Erfindung betrifft auch ein rodenticides Mittel, umfassend
einen Träger in Kombination mit einer Verbindung der Formel I,
wie oben definiert, als Wirkstoff, ein Verfahren zur Ausrottung
von Nagetieren, bei dem man ein solches Mittel an eine Stelle
ausbringt und die Verwendung einer Verbindung der Formel I, wie
oben definiert, als Rodenticid.
Erfindungsgemäße Mittel können bis zu 50% Wirkstoff, z. B.
0,0005 bis 50% Wirkstoff enthalten. Sie können in Form eines
Köderkonzentrats (das bei der Anwendung durch Vermischen mit
geigneten Mengen einer Ködergrundsubstanz verdünnt werden kann)
als lose kornförmige Köder, als blockförmige Köder, als pelletförmige
Köder, als Suspensionskonzentrat (das bei der Herstellung
von gelförmigen Mittel verwendet oder zunehmend durch
Vermischen mit entsprechenden Mengen Ködergrundsubstanz verdünnt
werden kann) als Gel, als Stäubemittel oder als wäßriger
Köder vorliegen.
Der Träger kann je nach der Art des speziellen Mittels eine
oder mehrere Ködergrundsubstanzen (z. B. Weizen, Gerste, Hafer,
Roggen, Mais, Reis, Hirse, Sorghum oder Hülsenfrüchte), einen
anorganischen Feststoff (z. B. Kreide, Kaolin, Gips, amorphe
Kieselsäure oder Diatomeenerde) oder Wasser enthalten. Ein
Warn-Farbstoff wird üblicherweise aus Sicherheitsgründen zugesetzt.
Aromastoffe (z. B. Salz, Mononatriumglutamat, Zucker
oder Saccharin) können ebenfalls zugesetzt werden. Andere Zusätze,
die in rodenticiden Mitteln vorhanden sein können, umfassen
grenzflächenaktive Mittel, Öle, Wachse, Verdickungsmittel
(z. B. Polysaccharide), Gummen und, wenn erwünscht, zerhackte
oder fein zerteilte Pflanzen oder Früchte.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele näher
erläutert.
(a) 33,6 g Phenylacetylchlorid wurden in einzelnen Anteilen unter Rühren
zu einer Lösung von 40 g 4-Methoxybiphenyl in 300 ml
Methylenchlorid bei 0 bis 5°C zugegeben. Dann wurden 30,5 g
pulverförmiges Aluminiumchlorid zugesetzt und das erhaltene
Gemisch bei Raumtemperatur (20°C) gerührt, bevor es 2 Stunden
unter Rückfluß erhitzt wurde. Das Gemisch wurde abgekühlt und
in Eis in eine wäßrigen 2n Salzsäurelösung gegossen. Das Gemisch
trennte sich und die organische Phase wurde 2 mal mit
Wasser gewaschen und über MgSO4 getrocknet. Beim teilweisen
Eindampfen kristallisierte ein weißer Feststoff aus (18 g), der
durch Chromatogrphie über Silicatgel unter Verwendung von
Methylenchlorid gereinigt wurde. Man erhielt als Produkt
4′-Methoxybiphenyl-4-yl-benzyl-keton (23%) Fp 173°C.
(b) 1,25 g Natriumborhydrid wurden in einzelnen Anteilen unter
Rühren zu einer Lösung von 5 g des wie oben unter 1 (a) erhaltenen
Produktes in 75 ml Ethanol und 75 ml Methylenchlorid bei
40°C gegeben. Das Gemisch wurde dann 16 h bei Raumtemperatur
(20°C) gerührt. Überschüssiges Lösungsmittel wurde abgedampft
und das Gemisch in Wasser gegeben und mit Methylenchlorid
extrahiert. Der Methylenchloridauszug wurde eingedampft und
ergab als Produkt 5,0 g 1-(4′-Methoxybiphenyl-4-yl)-2-phenylethanol
Fp. 110°C.
(c) 4 g Phosphortribromid wurden unter Rühren zu einer Lösung
von 6 g des oben unter 1 (b) angegebenen Produktes in 60 ml
Methylenchlorid bei 0 bis 5°C gegeben. Das Gemisch konnte sich
innerhalb von 30 min auf 15°C erwärmen und wurde dann in ein
Gemisch aus Eis und Wasser gegossen und mit Methylenchlorid
extrahiert. Der Methylenchloridauszug wurde über MgSO4 getrocknet
und bei einer Temperatur unterhalb von 30°C eingedampft,
wobei man 7,2 g eines Feststoffes erhielt, der in 100 ml Toluol
und 5 ml N,N-Dimethylformamid gelöst und zu einer Lösung von
Natrio-diethylmalonat (1,4 g Natriumhydrid 60 Gew.-%) und 6,4 g
Diethylmalonat) in 40 ml Toluol und 10 ml N,N-Dimethylformamid,
enthaltend 100 mg Tetrabutylammoniumbromid, gegeben wurde. Das
erhaltene Gemisch wurde 16 h unter Rückfluß erhitzt, in Wasser
gegossen und mit Toluol extrahiert. Der Toluolauszug wurde über
MgSO4 getrocknet und eingedampft wobei man einen festen Rückstand
erhielt, der durch Chromatographie über Kieselsäure unter
Verwendung von Methylenchlorid als Eluens gereinigt wurde. Man
erhielt als Produkt 6,5 g 1,1-Dicarbethoxy-2-(4′-methoxybiphenyl-
4-yl)-3-phenylpropan Fp 63,9°C.
(d) 35 g des oben unter 1 (c) erhaltenen Produktes wurden in
einer Lösung von 40 g Natriumhydroxid in 500 ml Wasser und 500
ml Ethanol gelöst und die erhaltene Lösung 4 h unter Rückfluß
erhitzt. Überschüssiges Ethanol wurde abgedampft und die
erhaltene wäßrige Suspension mit wäßriger 2n Salzsäure angesäuert.
Der ausgefallenen Niederschlag wurde abfiltriert, mit
Wasser gewaschen und getrocknet. Man erhielt 26,5 g (66%)
1,1-Dicarboxy-2-(4′-methoxybiphenyl-4-yl)-3-phenylpropan Fp
228 bis 229°C.
(e) 25 g des oben unter 1(d) erhaltenen Produktes wurden in
Suspension in 500 ml Toluol, enthaltend 1 ml Quinolin 1 h unter
Rückfluß erhitzt. Das erhaltene Gemisch wurde auf 150 ml
eingedampft, 125 ml Thionylchlorid zugegeben und die erhaltene
Lösung vor dem Eindampfen 2 h unter Rückfluß erhitzt. Der erhaltene
feste Rückstand wurde in 250 ml Toluol gelöst, unter
Rühren auf 0°C gekühlt und eine Lösung aus 25 g Zinn-VI-Chlorid
in 25 ml Toluol schnell zugetropft. Das erhaltene dunkelbraune
Gemisch wurde 45 min bei 0°C gerührt und ein Gemisch aus konzentrierter
wäßriger Salzsäure und Eis zugegeben und anschließend
50 ml Methylenchlorid. Das Gemisch wurde 1 Stunde gerührt
und der Feststoff abfiltriert. Die organische Schicht wurde
abgetrennt, mit Wasser und mit wäßriger Natronlauge gewaschen,
über MgSO4 getrocknet und eingedampft. Man erhielt als Produkt
16 g (76%) 3-(4′-Methoxybiphenyl-4-yl)-3,4-dihydronaphtalin-1-
(2H)on (Fp 130°C).
(f) 15,5 g des oben unter 1(e) erhaltenen Produktes wurden in
einem Gemisch aus 160 ml Eisessig und 128 ml einer 48 Gew.-%igen
wäßrigen Bromwasserstoffsäure 7 h unter Rückfluß erhitzt.
Nach dem Abkühlen wurde das Gemisch in Eis und Wasser gegossen
und der ausgefallene Feststoff abfiltriert, mit Wasser
gewaschen und getrocknet. Man erhielt als Produkt 15 g 3-(4′-
Hydroxybiphenyl-4-yl)-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on Fp 193°C.
(g) 0,01 mol des oben unter 1 (f) erhaltenen Produktes, 0,02
mol Natriumhydroxid, 0,011 mol, 4 Trifluormethylbenzylbromid
und 3 Tropfen "ADOGEN 464" (Handelsprodukt der Aldrich Chemical
Company); Gemisch aus Methyltri-(C8-10)-ammoniumchloriden, n
1,4665) in 20 ml Methylenchlorid, enthaltend einen Tropfen
Wasser, wurden 5 h unter Rückfluß erhitzt. Dann wurde Wasser
zugegben und die organische Phase abgetrennt, mit Wasser
gewaschen, über MgSO4 getrocknet und eingedampft, wobei ein
fester Rückstand entstand, der durch Chromatographie über
Kieselsäure unter Verwendung von Methylenchlorid als Eluens gereinigt
wurde. Man erhielt als Produkt 3 g (64%) 3-[4′-(4-Trifluormethylbenzyloxy)-
biphenyl-4-yl]-3,4-dihydronaphtalin-1-
(2H)-on, Fp 196,4°C.
(h) 1 g des oben unter 1 (g) erhaltenen Produktes wurde in
einem Gemisch aus 30 ml Methylenchlorid und 15 ml Ethanol 6 h
mit 0,5 g Natriumborhydrid auf 40°C erwärmt. Das Ethanol und
Methylenchlorid wurden abgedampft, Wasser zugegeben und das Gemisch
mit Methylenchlorid extrahiert. Beim Eindampfen des Auszugs
erhielt man als Produkt 1 g (100%) 3-[4′-(4-Trifluormethylbenzoyloxy)
biphenyl-4-yl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphtol.
(i) 1 g des oben unter 1 (h) erhaltenen Produktes, 0,7 g
4-Hydroxycumarin und 0,25 g p-Toluolsulfonsäure wurden in 30 ml
1,2- Dichlorethan in einer Dean-Stark-Vorrichtung 24 h unter
Rückfluß erhitzt. Das erhaltene Gemisch wurde eingedampft und
der Rückstand durch Chromatographie über Kieselsäure unter Verwendung
von Methylenchlorid als Eluens gereinigt. Man erhielt
als Produkt 1,25 g (95%) eines Gemisches von cis- und trans-
Isomeren von 3-{3-[4′-(4-Trifluormethylbenzyloxy)biphenyl-4yl]-
-1,2, 3,4-tetrahydro-naphthyl}-4-hydroxycumarin, Fp 223°C.
Analyse: C39H29O4F3
berechnet: 75,4 C 4,8 H
gefunden: 75,7 C 4,7 H
Analyse: C39H29O4F3
berechnet: 75,4 C 4,8 H
gefunden: 75,7 C 4,7 H
(a) Die oben unter 1 (g) angegebene Reaktion wurde wiederholt
unter Verwendung von 4-Cyanobenzylbromid an Stelle der 4-Trifluormethyl-
Verbindung. Man erhielt 1,7 g (39,5%) 3-[4′-
(4-Cyanobenzyloxy)biphenyl-4-yl]-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-
on, Fp 170°C.
(b) Die oben unter 1 (h) angegebene Reaktion wurde wiederholt,
wobei das Produkt von 2(a) anstelle desjenigen von 1(g) verwendet
wurde. Man erhielt 0,75(g) (75%) 3-[4′-(4-Cyanobenzyloxy)
biphenyl-4-yl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphtol, Fp 172°C.
(c) Die oben unter 1(i) angegebene Reaktion wurde wiederholt
unter Verwendung des Produktes von 2(b) anstelle desjenigen
von 1(h). Man erhielt 0,55(g) (80%) 3-{3-[4′-(4-Cyanobenzyloxy)
biphenyl-4-yl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl}-4-hydroxycumarin,
Fp 127°C.
Analyse: C39H29NO4
berechnet: 81,1 C 5,0 H 2,8 N
gefunden: 81,4 C 5,1 H 2,4 N
Analyse: C39H29NO4
berechnet: 81,1 C 5,0 H 2,8 N
gefunden: 81,4 C 5,1 H 2,4 N
(a) Die oben unter 1(g) angegebene Reaktion wurde wiederholt,
unter Verwendung von 4-Brombenzylbromid an Stelle der 4-Trifluormethyl-
Verbindung. Man erhielt 1,28(g) (27%) 3-[4′-
(4-Brombenzyloxy)biphenyl-4-yl]-3,4-dihydronaphthalin-1-
(2H)-on, Fp 191°C als Produkt.
(b) Die oben unter 1(h) angegebene Reaktion wurde wiederholt
unter Verwendung des Produktes nach 3(a) anstelle desjenigen
nach 1(g). Man erhielt 0,78(g) (78%) 3-[4′-(4-Brombenzyloxy)biphenyl-
4-yl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphtol als Produkt, Fp 178°C.
(c) Die oben unter 1(i) angegebene Reaktion wurde wiederholt,
unter Verwendung des Produktes nach 3(b) anstelle desjenigen
nach 1(h). Man erhielt 0,6(g) (48%) 3-{3-[4′(4-Brombenzyloxy)
biphenyl-4-yl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl}-4-hydroxycumarin
Fp 240°C.
Analyse: C38H29O4Br
berechnet: 72,2 C 4,6 H
gefunden: 72,2 C 4,8 H
Analyse: C38H29O4Br
berechnet: 72,2 C 4,6 H
gefunden: 72,2 C 4,8 H
(a) 28(g) pulverförmiges Aluminiumchlorid wurden in einzelnen
Anteilen unter Rühren zu einem Gemisch aus 46(g) p-Terphenyl und
31(g) Phenylacetylchlorid in 300 ml Methylenchlorid unter
Stickstoff bei 0 bis 5°C zugegeben. Das erhaltene Gemisch wurde
2(h) bei 5 bis 10°C und einer weitere Stunde bei Raumtemperatur
(20°C) gerührt und anschließend in Eis in wäßriger 2n Salzsäure
gegossen. Dann wurde Methylenchlorid zugegeben. Ein weißer
Feststoff wurde abfiltriert und das verbliebene Gemisch
getrennt und die organische Phase mit Wasser gewaschen, über
MgSO4 getrocknet und eingedampft, wobei 61(g) eines rohen
Gemisches aus 4-Phenacetyl-4′-terphenyl enthaltend etwas bisphenylaceliertes
Nebenprodukt zurückblieb.
(b) 4 g Natriumborhydrid wurden in einzelnen Anteilen zu einer
partiellen Suspension von 20(g) des oben unter 4(a) erhaltenen
Produktes in 1 l 1,1,2-Trichlorethan und 120 ml Ethanol unter
Rühren bei 95 bis 100°C zugegeben. Es wurde weitere 4(h) bei 95
bis 100°C gerührt und das Gemisch eingedampft und der erhaltene
Rückstand mit Wasser gewaschen und aus Chloroform umkristallisiert.
Man erhielt 14,6(g) (62,7%) des Produktes 1-(4′-Terphenyl-
4-yl)-2-phenyl-ethanol, Fp 197°C.
(c) 5(g) Phosphortribromid wurden in einzelnen Anteilen unter
Rühren zu einer Lösung von 9,3(g) des oben unter 1 (b) erhaltenen
Produktes in 250 ml Methylenchlorid und 30 ml N,N-
Dimethylformamid bei 0°C gegeben. Die Lösung konnte sich
innerhalb 1(h) auf 15°C erwärmen und wurde dann in Eiswasser gegossen.
Ausgefallene feste Substanzen wurden abgetrennt, mit
N,N-Dimethylformamid vermischt und zu der abgetrennten organischen
Phase gegeben. Das erhaltene organische Gemisch wurde
über MgSO4 getrocknet bei unter 35°C auf ein geringes Volumen
(ca. 30 ml) eingeengt. Dann wurden 80 ml Toluol zu der erhaltenen
Suspension gegeben und das erhaltene Gemisch zu einer
Lösung von Natrio-dimethylmalonat gegeben, die erhalten worden
war durch Lösen von 2 g Natriumhydrid in 60 ml Toluol, enthaltend
8,6(g) Diethylmalonat, 200 mg Tetrabutylammoniumbromid und
10 ml N,N-Dimethylformamid. Das erhaltene Gemisch wurde 16(h)
unter Rückfluß erhitzt und dann in Wasser gegossen. Entstandene
Feststoffe wurden abfiltriert und die abtrennte organische
Phase zu einem Öl eingedampft. Diese Öl wurde mit 12 g Natriumhydroxid
in 150 ml Ethanol und 150 ml Wasser 6(h) unter Rückfluß
erhitzt. Nach dem Abkühlen wurde überschüssiges Ethanol abgedampft
und das Gemisch mit Wasser verdünnt und mit Diethylether
zur Entfernung von Kohlenwasserstoffen extrahiert. Die wäßrige
Phase wurde mit wäßriger 2n Salzsäure angesäuert. Der ausgefallene
Feststoff wurde abfiltriert und aus Acetonitril umkristallisiert.
Man erhielt das Produkt 4,5(g) (38,8%) 1,1-Dicarboxy-
2-(4′-terphenyl-4-yl)-3-phenylpropan.
(d) 4 g des oben unter 4 (c) erhaltenen Produktes wurden in
100 ml Toluol mit 0,5 g Quinolin 4 h unter Rückfluß erhitzt.
Nach dem Abkühlen wurden 40 ml Thionylchlorid zugegeben und das
Gemisch 1 h unter Rückfluß erhitzt und anschließend
eingedampft. Der dabei erhaltene Rückstand wurde in 80 ml
trockenem Toluol gelöst, unter Rühren unter
Stickstoffatmosphäre auf 0°C gekühlt und eine Lösung von 4 g
Zinn-IV-chlorid in 4 ml Toluol schnell zugetropft. Das Gemisch
wurde 1 h bei 0°C schnell gerührt und Eis und konzentrierte
Salzsäure zugegeben. Das Gemisch wurde 1 h gerührt und die
organische Phase dann abgetrennt, mit wäßriger 2n Natronlauge
und mit Wasser gewaschen über MgSO4 getrocknet und zu einem
rohen Produkt eingedampft, das durch Chromatographie über
Kieselsäure unter Verwendung von Methylenchlorid als Eluens
gereinigt wurde. Man erhielt als Produkt 0,5 g (14%)
3-(4′Terphenyl-4-yl)-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on, Fp 177°C.
(e) 250 mg Natriumborhydrid wurden unter Rühren zu einem
Gemisch von 0,5 g des nach 4 (d) erhaltenen Produktes in 30 ml
Methylenchlorid und 15 ml Ethanol bei Raumtemperatur (20°C) zugegeben.
Nach 4-stündigem Rühren wurde das Gemisch eingedampft,
Wasser zugegeben und das Gemisch mit Methylenchlorid extrahiert.
Der Auszug wurde über MgSO4 getrocknet und eingedampft.
Man erhielt als Produkt 0,5 g 3-(4′-Terphenyl-4-yl)-1,2,3,4-
tetrahydro-1-naphtol, Fp 162°C.
(f) Die oben unter 1 (i) angegebene Reaktion wurde wiederholt
unter Verwendung des Produktes nach 4 (e) anstelle desjenigen
nach 1 (h). Man erhielt 0,58 g (84%) 3-[3-(4′-Terphenyl-4-yl)-
1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl]-4-hydroxycumarin, Fp 142°C.
Analyse: C37H28O3
berechnet: 85,4 C, 5,4 H
gefunden: 84,9 C, 5,4 H
Analyse: C37H28O3
berechnet: 85,4 C, 5,4 H
gefunden: 84,9 C, 5,4 H
(a) 3-(4-Hydroxyphenyl)-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on (hergestellt
wie auf Seiten 20 und 21 der EP-A-98 629 angegeben) wurde
mit 4-Brommethylbiphenyl unter entsprechenden Bedingungen, wie
oben bei 1 (g) angegeben, umgesetzt. Man erhielt als Produkt
3-[4-(4-Phenylbenzyloxy)phenyl]-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on
(49%), Fp 156 bis 157°C.
(b) Das oben unter 5 (a) erhaltene Produkt wurde unter entsprechenden
Bedingungen wie oben für 1 (h) angegeben, reduziert.
Man erhielt als Produkt 3-[4-(4-Phenylbenzyloxy)phenyl]
-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthol (ca. 100%), Fp 121-122°C.
(c) 2 g des nach 5 (b) erhaltenen Produktes wurden 45 min bei
160 bis 170°C mit 1 g 4-Hydroxycumarin erhitzt. Das Gemisch
konnte sich abkühlen, wurde in Methylenchlorid gelöst und durch
Chromatographie über Kieselsäure unter Verwendung von 3 Vol.-%
Methanol in Methylenchlorid gereinigt. Man erhielt als Produkt
0,5 g (18%) 3-{3-[4-(4-Phenylbenzyloxy)phenyl]-1,2,3,4-tetrahydro-
1-naphthyl}-4-hydroxycumarin, Fp 228-229°C.
Analyse: C38H30O4
berechnet: 82,9 C, 5,4 H
gefunden: 82,8 C, 5,4 H
Analyse: C38H30O4
berechnet: 82,9 C, 5,4 H
gefunden: 82,8 C, 5,4 H
(a) 4-Brommethyl-4′-brombiphenyl wurde unter den oben unter
5 (a) angegebenen Bedingungen umgesetzt. Man erhielt als
Produkt 3-[4-(4′-Brombiphenyl-4-ylmethoxy)phenyl]-3,4-dihydro-
naphthalin-1(2H)-on (46%), Fp 187°C.
(b) Das nach 6 (a) erhaltene Produkt wurde unter entsprechenden
Bedingungen wie unter 5 (b) oben angegeben reduziert. Man
erhielt als Produkt 3-[4-(4′-Brombiphenyl-4-ylmethoxy)phenyl]-
1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthol (ca. 100%), Fp 149°C.
(c) Die oben unter 5 (c) angegebene Reaktion wurde wiederholt,
wobei das Produkt nach 6 (b) anstelle desjenigen nach 5 (b)
verwendet wurde. Man erhielt als Produkt 3-{3-[4-(4′-Brombiphenyl-
4-ylmethoxy)phenyl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl}-
4-hydroxycumarin (10%) Fp 112°C.
(a) 20(g) Kalium-tert.-butoxid wurden zu einer Lösung von 33 g
4-Chlor-4′-hydroxybiphenyl (Fp 142°C, hergestellt wie in
J.A.C.S. 2219, 1964 angegeben) in 200 ml Methanol gegeben. Das
erhaltene Gemisch wurde unter vermindertem Druck zur Trockne
eingedampft und der erhaltene Feststoff mit 83(g) p-Bromtoluol,
1 g Kupferpulver und 80 ml Dimethylsulfoxid vermischt. Das
erhaltene Gemisch wurde 16 h bei 190°C unter Rückfluß erhitzt,
9 g Kaliumhydroxid zugegeben und das Gemisch weitere 6 h unter
Rückfluß erhitzt. Nach dem Abkühlen wurde das Gemisch in Wasser
gegossen und mit Methylenchlorid extrahiert. Der Methylenchloridauszug
wurde mit Wasser gewaschen über MgSO4 getrocknet und
zu einem rohen Produkt in Form eines Öls, das sich beim Stehen
verfestigte, eingedampft. Dieses rohe Produkt wurde mit 60/80
Petrolether verrieben und ergab 10 g (29%) 1-(4′-Chlorbiphenyl-
4-yloxy)-4-methylbenzol, Fp 130°C.
(b) 23 g des oben unter 7 (a) erhaltenen Produktes, 17 g
N-Bromsuccinimid und 5 mg Azobisisobutyronitril wurden 6 h in
300 ml Tetrachlorkohlenstoff unter einer Wolfram-Lampe unter
Rückfluß erhitzt. Nach dem Kühlen wurde Feststoff abfiltriert
und die Tetrachlorkohlenstofflösung zu einem braunen festen
Rückstand eingedampft, der mit 23 g Hexamin vermischt und 4 h
in 200 ml Methylenchlorid unter Rückfluß erhitzt wurde. Beim
Abkühlen entstand ein fester Niederschlag. Dieser Niederschlag
wurde abfiltriert und mit 75 ml einer 50 Vol.-% wäßrigen
Essigsäurelösung 6 h unter Rückfluß erhitzt. Dann wurden 15 ml
konzentrierte Salzsäure zugegeben und das Gemisch eine weitere
Stunde unter Rückfluß erhitzt. Das Gemisch wurde anschließend
abgekühlt und mit Methylenchlorid extrahiert. Die Methylenchloridauszüge
wurden mit Wasser gewaschen, über MgSO4 getrocknet
und zu einem festen Rückstand eingedampft, der durch Chromatographie
über Kieselsäure unter Verwendung von Methylenchlorid
als Eluens gereinigt wurde. Man erhielt 12,2 g (50%)
4-(4′-Chlorbiphenyl4-yloxy)-benzaldehyd, Fp 123°C.
(c) Eine Lösung von 16,5 g sec.-Butyloxycarbonylmethylen-triphenylphosphoran
in 50 ml Methylenchlorid wurde bei Raumtemperatur
(20°C) unter Rühren zu einer Lösung von 11,5 g des
Produktes von 7 (b) in 100 ml Methylenchlorid gegeben. Nach
1-stündigem Rühren wurde die Lösung eingedampft und der Rückstand
durch Chromatographie über Kieselsäure unter Verwendung
von Methylenchlorid als Eluens gereinigt. Man erhielt als
Produkt 15 g (95%) sek-Butyl-4-(4′-chlorbiphenyl-4-yloxy)-
cinnamat, Fp 109°C.
(d) Eine Lösung von 11 g Benzylchlorid in 150 ml trocknem
Diethylether wurde unter heftigem Rühren zu einer Suspension
von 12,5 g Magnesiumspänen in 100 ml Diethylether enthaltend
ein Jodkristall als Initiator, unter Stickstoffatmosphäre
zugegeben. Beim Abklingen des spontanen Siedens unter Rückfluß
wurde die Etherlösung unter Stickstoff in einen Kolben, enthaltend
200 mg Kupfer-II-chlorid dekantiert. Zu diesem Gemisch
wurde bei 0°C unter Stickstoff innerhalb von 30 min eine Lösung
von 14 g des Produktes von 7 (c) in 150 ml Diethylether gegeben.
Es wurde weitere 15 min bei Raumtemperatur (20°C) gerührt und
die Lösung in einen Überschuß einer gesättigten wäßrigen
Ammoniumchloridlösung gegossen. Die Etherschicht wurde abgetrennt,
mit 0,5 n Salzsäure und mit Wasser gewaschen, über
MgSO4 getrocknet und eingedampft. Man erhielt 19,4 g eines
festen Rückstands, enthaltend sek-Butyl-3-[4-(4′-Chlorbiphenyl-
4-yloxy)phenyl]-4-phenyl-butanoat. 18 g dieses Rückstandes
wurden mit 36 g (88%) Kaliumhydroxid in 36 ml Wasser und 100
ml Ethanol 16 h unter Rückfluß erhitzt. Das Ethanol wurde abgedampft
und das verbliebene wäßrige Gemisch mit Wasser verdünnt
und mit Methylenchlorid extrahiert. Die verbliebene wäßrige
Lösung wurde mit Salzsäure angesäuert, das Gemisch mit Methylenchlorid
extrahiert und die Auszüge mit Wasser gewaschen, über
MgSO4 getrocknet und eingedampft. Man erhielt 15 g eines
Rückstands enthaltend 3-[4-(4′-Chlorbiphenyl-4-yloxy)phenyl]-4-
phenylbuttersäure. Dieser Rückstand (14 g) wurde in 70 ml
Benzol 1 h mit 70 ml Thionylchlorid unter Rückfluß erhitzt. Das
Gemisch wurde eingedampft und der Rückstand in 28 ml Benzol
gelöst, auf 0°C gekühlt und eine Lösung von 14 ml Zinn-IV-chlorid
in 14 ml Benzol unter schnellem Rühren innerhalb von 3 min
zugegeben. Die erhaltene dunkelbraune Lösung wurde 45 min bei
0°C gerührt, Eis und ein Gemisch aus 28 ml Chloroform und 3 ml
Diethylether zugegeben und das erhaltene Gemisch 15 min bei
Raumtemperatur (20°C) gerührt. Das Gemisch wurde dann mit
Diethylether extrahiert. Die Etherauszüge wurden mit Wasser
gewaschen über MgSO4 getrocknet und zu einem rohen Produkt
(17 g) eingedampft, das durch Chromatographie über Kieselsäure
unter Verwendung von Toluol als Eluens gereinigt wurde. Man
erhielt als Produkt 7,1 g (51%) bezogen auf die rohe Säure
3-[4-(4′-Chlorbiphenyl-4-yloxy)phenyl]-3,4-dihydronaphthalin-1-
(2H)-on, Fp 118°C.
(e) Die oben unter 1 (h) angegebene Reaktion wurde wiederholt
unter Verwendung des Produktes nach 7 (d) anstelle desjenigen
nach 1 (g). Man erhielt als Produkt 3-[4-(4′-Chlorbiphenyl-4-
yloxy)phenyl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthol (95%), Fp 156,4°C.
(f) Die oben unter 1 (i) angegebene Reaktion wurde wiederholt
unter Verwendung des Produktes nach 7(e) anstelle desjenigen
nach 1 h. Man erhielt 3-{3-[4-(4′-Chlorbiphenyl-4-yloxy)phenyl]-
1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl}-4-hydroxycumarin (93%), Fp 132°C.
Analyse: C37H24ClO4
berechnet: 77,8 C, 4,7 H
gefunden: 77,0 C, 4,7 H
Analyse: C37H24ClO4
berechnet: 77,8 C, 4,7 H
gefunden: 77,0 C, 4,7 H
(a) Zu einer Lösung von 96,9 g 4-Brom-4′-benzylbiphenyl,
hergestellt nach Can. J. Chem. 52, 1974, 1230, und 47 g Phenacetylchlorid
in 500 ml Methylenchlorid wurden 44 g verriebenes
Aluminiumchlorid bei 0°C unter Stickstoff zugegeben.
Es wurde weitere 3 h bei 0 bis 10°C und dann weitere 20 h bei
Raumtemperatur (20°C) gerührt. Das erhaltene Gemisch wurde in
Eis in wäßriger 2n Salzsäure gegossen und mit Methylenchlorid
extrahiert. Die Methylenchloridauszüge wurden mit Wasser,
wäßriger Natriumhydroxidlösung und nochmals mit Wasser
gewaschen und über MgSO4 getrocknet und eingedampft. Man
erhielt einen Rückstand, der aus n-Propanol umkristallisiert
wurde und 89 g (76%) Benzyl-4-(4′-brombiphenyl-4-ylmethyl)-
phenyl-keton, Fp 113°C ergab.
(b) Die unter 1(b) oben angegebene Reaktion wurde wiederholt,
wobei das Produkt von Stufe 8(a) anstelle desjenigen von 1(a)
verwendet wurde. Man erhielt als Produkt 1-[4-(4′-Brombiphenyl-
4-ylmethyl)phenyl]-2-phenyl-ethanol (80%), Fp 119°C.
(c) 20 g Phosphortribromid wurden unter Rühren zu einer Lösung
von 44,3 g des Produktes nach 8(b) in 450 ml Methylenchlorid
bei 0°C unter Stickstoff zugetropft. Das Gemisch konnte sich
innerhalb 1 h auf 18°C erwärmen und wurde dann in ein Gemisch
aus Eis und Wasser gegossen und mit Methylenchlorid extrahiert.
Der Methylenchloridauszug wurde über MgSO4 getrocknet und
eingedampft, wobei man ein Öl erhielt, das in 100 ml Toluol
gelöst und zu einer Lösung gegossen wurde, bestehend aus 7 g
(60 Gew.-%) Natriumhydrid, 100 ml Toluol, 15 ml N,N-Dimethylformamid,
32 g Diethylmalonat und 200 ml Tetrabutylammoniumbromid.
Das erhaltene Gemisch wurde 16 h unter Rückfluß erhitzt,
abkühlen gelassen, in Wasser gegossen und mit Chloroform extrahiert.
Der Chloroformauszug wurde über MgSO4 getrocknet und
eingedampft, wobei man einen Rückstand erhielt, der durch
Chromatographie über Kieselsäure unter Verwendung von Toluol
als Eluens gereinigt wurde. Man erhielt als Produkt 40 g (70%)
1,1-Dicarbetoxy-2-[4-(4′-brombiphenyl-4-ylmethyl)phenyl]-
-3-phenylpropan, Fp 71°C.
(d) Ein Gemisch aus 30 g des Produktes nach 8(c), 60 g Natriumhydroxid
in 500 ml Wasser, 500 ml Ethanol und 100 ml Acetonitril
wurde 8 h unter Rückfluß erhitzt. Beim Abdampfen von
Ethanol und Acetonitril erhielt man eine wäßrige Lösung, die
durch Zugabe von wäßriger 2n Salzsäure angesäuert wurde. Nach
30 min langem Rühren wurde der ausgefallene Niederschlag
abfiltriert, mit Wasser gewaschen und getrocknet. Man erhielt
als Produkt 25 g (93%) 1,1-Dicarboxy-2-[4-(4′-brombiphenyl-4-
ylmethyl)phenyl]-3-phenylpropan, Fp 154,5°C.
(e) 20 g des Produktes nach 8(d) wurden in 400 ml Toluol,
enthaltend 1 ml Chinolin 4 h unter Rückfluß erhitzt. Das
erhaltene Gemisch wurde eingedampft, wobei ein Rückstand
entstand. Dieser Rückstand (weniger als 5 g) wurde mit 75 ml
Thionylchlorid in 75 ml Toluol vermischt und 2 h unter Rückfluß
erhitzt und anschließend eingedampft. Der erhaltene Rückstand
wurde in 20 ml Benzol gelöst unter Rühren auf 0°C gekühlt und
eine Lösung von 15 ml Zinn-IV-chlorid in 15 ml Benzol innerhalb
von 2 min zugetropft. Nach weiterem 15 minütigem Rühren wurde
Eis zugegeben und anschließend 25 ml konzentrierte wäßrige
Salzsäure und 3 ml Diethylether. Nach 15 minütigem Rühren wurde
Wasser zugegeben und das Gemisch mit Diethylether extrahiert.
Beim Eindampfen erhielt man einen schwarzen öligen Rückstand,
der durch Chromatographie über Kieselsäure unter Verwendung von
Toluol als Eluensmittel gereinigt wurde. Man erhielt als
Produkt 6,7 g (38%) 3-[4-(4′-Brombiphenyl-4-ylmethyl)-
phenyl]-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on, Fp 119,2°C.
(f) Die unter 1 h angegebene Reaktion wurde wiederholt, wobei
das Produkt von 8(e) anstelle desjenigen von 1 g verwendet
wurde. Man erhielt als Produkt 3-[4-(4′-Brombiphenyl-4-yl-
methyl)phenyl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthol (95%), Fp 158°C.
(g) Die oben unter 1(i) angegebene Reaktion wurde wiederholt,
wobei das Produkt von 8(f) anstelle desjenigen von 1 h verwendet
wurde. Man erhielt 3-{3-[4-(4′-Brombiphenyl-4-ylmethyl)-
phenyl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl}-4-hydroxycumarin (92%),
Fp 230,5°C.
Analyse: C38H29O3Br
berechnet: 74,4 C, 4,7 H
gefunden: 74,3 C, 4,8 H
Analyse: C38H29O3Br
berechnet: 74,4 C, 4,7 H
gefunden: 74,3 C, 4,8 H
3-{3-[4-(4-Biphenyl-4-ylbenzyloxy)phenyl]-1,2,3,4-tetrahydro-
1-naphthyl}-4-hydroxycumarin, Fp 245-248°C wurde nach einem
Verfahren analog dem in dem Beispiel 8 angegebenen hergestellt.
3-{3-[4-(Biphenyl-4-ylmethyl)phenyl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-
naphtyl}-4-hydroxycumarin, Fp 118-121°C, wurde nach einem Verfahren
analog dem in dem Beispiel 8 angegebenen hergestellt.
3-{3-[4-(Biphenyl-4-yloxy)phenyl]-1,2,3,4-tetrahydro-1-
naphthyl}-4-hydroxycumarin,, Fp 124-127°C wurde nach einem
Verfahren analog dem in Beispiel 7 beschriebenen hergestellt.
Die Antikoagulansaktivität der Verbindungen nach den Beispielen
1 bis 11 wurde bestimmt durch Messung der Prothrombinzeit, die
ein Maß für die Blutgerinnungseigenschaften und ein zuverlässiger
Indikator für die Wirksamkeit eines Antikoagulansrodenticids
ist. Das Verfahren zur Messung der Prothrombinzeit
ist angegeben in Quick et al, Am. J. Med. Sci., 190, 501 bis
511, 1935.
Prothrombinzeiten wurden nach den speziellen im folgenden angegebenen
Verfahren bestimmt. Die Testverbindungen wurden in
einem Gemisch aus Polyethylenglykol 200 (d. h. Polyethylenglykol
mit einer mittleren Molekularmasse von 200) und Triethanolamin
(9 : 1 Gewicht : Gewicht) gelöst und in Reihe mit dem gleichen
Lösungsmittelsystem verdünnt, um Konzentrationen von 5,0, 2,5,
1,0, 0,9, 0,8, 0,7, 0,6, 0,5, 0,45, 0,40, 0,35, 0,30, 0,25, 0,2
bzw. 0,1 mg/ml zu erhalten.
Da diese Verdünnungen eine bekannte Menge (mg/ml) der zu
untersuchenden Substanz enthalten, liefert die Verabreichung
einer beliebigen Lösung an das Versuchstier in einer Menge von
1 ml/kg Körpergewicht (z. B. 0,25 ml an eine Rate von 250 g),
eine Dosis in ml/kg, die zahlenmäßig der Konzentration der
Lösung entspricht. In diesem Falle sind die Ausdrücke Konzentration
und Dosis synonym.
Als geeignete Dosen wurde ein Bereich von mindestens 3 aufeinanderfolgenden
Dosen aus der oben angegebenen Verdünnungsreihe
angewandt, von dem angenommen wurde, daß er zu einem Bereich
von Zunahme der Prothrombinzeit-Werten von 0 auf 100% führte,
so daß die Dosis/Ansprech-Kurve analog konstruiert werden
konnte.
Die Dosen wurden den Testtieren (männlichen Wistar-Ratten von
200 bis 250 g) intraperitoneal injiziert. 3 Tage nach der Injektion
wurde durch Herzpunktion Blut entnommen, während die
Tiere unter "Halothan" Anästhesie gehalten wurden.
Bei jedem Test für eine spezielle Verbindung wurden 3 Ratten
verwendet und 3 Prothrombinzeit-Bestimmungen an jeder Blutprobe
durchgeführt. Die Prothrombinzeiten wurden bestimmt mit Hilfe
der modifizierten einstufigen Methode nach Quick. Die prozentuale
Zeitverlängerung jeder Prothrombinzeit wurde bestimmt,
indem einer beliebig festgesetzten Prothrombinzeit von 12 s der
Wert 0% Zunahme zugeorndet wurde und der Wert 100%ige Zunahme
einer Prothrombinzeit, die willkürlich auf 212 s verlängert
war. Die Ergebnisse wurden auf einem log-Papier aufgetragen und
die bestpassende Kurve durch die Punkte gezogen und die Prothrombinzeit
ED50 aus der Kurve abgelesen. Für einige Verbindungen
wurden auch LD50 Daten folgendermaßen bestimmt:
Die Verbindungen wurden in einem Gemisch aus Polyethylenglykol
200 und Triethanolamin (9 : 1 Gewicht : Gewicht) gelöst und eine
Verdünnungsreihe in dem gleichen Lösungsmittel-System hergestellt,
um Konzentrationen von 10,0, 4,64, 2,15, 1,00, 0,464,
0,215 bzw. 0,10 mg/ml zu erhalten.
Da diese Konzentrationen eine bekannte Menge Wirkstoff (mg/ml)
enthalten führt die Verabreichung einer beliebigen Lösung an
ein Versuchstier in einer Menge von 1 ml/kg Körpergewicht zu
einer Dosis in mg/kg, deren Zahlenwert der Konzentration der
Lösung entspricht.
Als geeignete Dosen wurde einem Bereich von 4 aufeinanderfolgenden
oralen Dosen der Verdünnungsreihe angewandt, die
ausreichten eine geringe Todesrate pro Gruppe bei der
niedrigsten Dosis und eine hohe Todesrate bei der höchsten
Dosis zu ergeben. Die tatsächlichen oralen LD50-Werte wurden
dann bestimmt, entsprechend den Tabellen in der
Veröffentlichung von Horns' "Simplified LD50 (or ED50) Calculations",
Biometrics, 12, 311-322.
Die Ergebnisse dieser Versuche sind in der folgenden Tabelle
angegeben, die als Vergleichswerte Daten enthält, die mit den
handelsüblichen Rodenticiden Warfarin und Difenacoum erhalten
wurden.
Die Verbindungen der Beispiele 1 bis 8 (Wirkstoff) können in
rodentizide Mittel eingebaut werden, wie durch die folgenden
Beispiele angegeben.
(1) Köderkonzentrate (Grundgemische)
Köderkonzentrate der folgenden Zusammensetzung wurden
hergestellt:
Gew.-%
(a) Wirkstoff50
Salz (NaCl)10
Kreide25
amorphe Kieselsäure (Gasil) 5
Eurocert Indigo Carmin (Warnfarbstoff)10
Gew.-%
(b) Wirkstoff 0,05
Salz10
Zucker10
amorphe Kieselsäure (Aerosil-200) 2
Eurocert Indigo Carmin (Warnfarbstoff) 5
gemahlene Gerste (Ködergrundsubstanz)72,95
Der Wirkstoff, Warnfarbstoff und andere Bestandteile wurden
miteinander vermischt und im Falle von (b) homogen mit der
Ködergrundsubstanz vermischt.
Zur Verwendung als einfache feste Köder wurden die erhaltenen
Köderkonzentrate durch Vermischen von entsprechenden Mengen
Ködergrundsubstanz verdünnt.
(2) Feste (granulatförmige) Köder
Feste granulatförmige Köder der folgenden Zusammensetzung
wurden hergestellt:
Gew.-%
(c) Wirkstoff 0,025
Zucker10
amorphe Kieselsäure (SILICA HP21) 1
Helio Fast Blue (Warnfarbstoff) 0,1
Sojabohnenöl 1
Hafermehl (Pin-head oatmehl) (Ködergrundsubstanz)87,875
Gew.-%
(d) Wirkstoff 0,0005
Salz 0,1
Saccharin 0,1
amorphe Kieselsäure (SILICA HP21) 0,1
Helio Fast Blue (Warnfarbstoff) 0,05
Mineralöl 2
ganzer Weizen (Ködergrundsubstanz)97,6495
Der Wirkstoff, Warnfarbstoff und andere Bestandteile wurden
miteinander vermischt und dann homogen mit der Ködergrundsubstanz.
(3) Feste Köder in Form von Blöcken und Pellets
Feste block- und pelletförmige Köder der folgenden
Zusammensetzung wurden hergestellt:
Gew.-%
(e) Wirkstoff 0,025
Mono-natriumglutamat 0,5
Solvent Blue-A (Warnfarbstoff) 0,15
amorphe Kieselsäure (Syloid) 0,1
Fischmehl (Ködergrundsubstanz)10
Hafermehl (Ködergrundsubstanz)30
Roggen (Ködergrundsubstanz)29,225
Paraffinwachs30
Gew.-%
(f) Wirkstoff 0,0005
Zucker 7,5
Lactose15
Solvent Blue-A (Warnfarbstoff) 0,15
Maismehl (Köder)20
Paraffinwachs57,3495
Der Wirkstoff, Warnfarbstoff und andere Bestandteile wurden
vermischt und homogen mit der/den Ködergrundsubstanzen(en) und
Paraffinwachs vermischt und entweder zu 20 g schweren
wasserbeständigen Blöcken in einer Form verpreßt oder zu
Pellets (4 mm Durchmesser · 7 bis 15 mm Länge) extrudiert.
(4) Suspensionskonzentrate
Es wurden Suspensionskonzentrate der folgenden Zusammensetzung
hergestellt:
Gew.-%
(g) Wirkstoff50
Ligninsulfonat 3
Polyethylen-polypropylenglykol15
Polysaccharid 0,5
Bentonit 7,5
Monethylenglykol 2,5
Diphenyl Brilliant Blue (Warnfarbstoff) 0,1
Wasser,10auf 100
Gew.-%
(h) Wirkstoff1
Saccharin 5
Ligninsulfonat 2,5
Polymethacrylat3
Bentonit5
Diphenyl Brilliant Blue (Warnfarbstoff)0,1
Wasser,10auf 100
Das Ligninsulfonat und Bentonit wurden mit der Gesamtmenge
Wasser vermischt und der Wirkstoff zu der erhaltenen Dispersion
zugegeben und das Gemisch in einer Naßmühle vermahlen vor der
Zugabe der restlichen Bestandteile und Wasser auf 100% und
Mischen bis zur Homogenität.
Suspensionskonzentrate können zur Herstellung von Gelzubereitungen
verwendet werden. Wahlweise können zur Verwendung in
einfachen festen Ködern die erhaltenen Suspensionskonzentrate
mit Ködergrundsubstanz vermischt und die festen Konzentrate
homogen mit weiteren Mengen Ködergrundsubstanz vermischt
werden.
(5) Gele
Es wurden Gele der folgenden Zusammensetzung hergestellt:
Gew.-%
(i) Wirkstoff 5
Natriumalginat10
Calciumsulfat10
Carboxypolymethylen 5
Polysaccharid 5
Natriumstearat 2
Polypropylenglykol 5
amorphe Kieselsäure (Aerosil-200)20
Chloramine Sky Blue (Warnfarbstoff) 0,5
Wasser,10auf 100
Gew.-%
(j) Wirkstoff 0,005
Polypropylenglykol20
amorphe Kieselsäure (Aerosil-200)30
Chloramine Sky Blue (Warnfarbstoff) 0,05
Polyethylenglykol40
Carboxycellulose 9,945
Die Komponenten des grenzflächenaktiven Mittels wurden (soweit
erforderlich) mit etwas Wasser vermischt, der Wirkstoff unter
Vermahlen in einer Naßmühle zugesetzt und die verbliebenen Bestandteile
zugegeben und das Gel bis zur Homogenität vermischt.
Die Gele wurden in Rinnen gegossen und in Laufwege von
Nagetieren gelegt.
(6) Stäubemittel
Stäubemittel (Tracking Dusts) der folgenden Zusammensetzung
wurden hergestellt:
Gew.-%
(k) Wirkstoff 5
Direct Blue (Warnfarbstoff) 2,5
amorphe Kieselsäure (Sipernat 17) 1
Gips (Pulver)91,5
Gew.-%
(l) Wirkstoff 0,05
Direct Blue (Warnfarbstoff) 0,1
amorphe Kieselsäure (Sipernat 17) 0,5
basische Schlacke (Pulver)99,35
Der Wirkstoff, Warnfarbstoff und amorphe Kieselsäure wurden
homogen in dem anorganischen Pulver dispergiert.
Die Stäubemittel wurden in Laufgänge von Nagetieren gestäubt
oder in einer Tiefe von 1 bis 2 mm auf den Laufwegen von
Nagetieren ausgelegt.
(7) Wasserköder
Es wurden Wasserköder der folgenden Zusammensetzung
hergestellt:
Gew.-%
(m) Wirkstoff 0,025
Zucker 5
Akkaziagummi10
Natriumcellulose-glykolat 5
Paper Blue Dye (Warnfarbstoff) 0,025
Wasser,10auf 100
Gew.-%
(n) Wirkstoff 0,0005
Glycerin 5
Sorbit 5
Triethanolamin 0,05
Carboxymethylcellulose 2,5
Polyoxyethylensorbitan-monolaurat 2
Wasser,10auf 100
Der Wirkstoff wurde mit den anderen Bestandteilen vermischt, um
ein Konzentrat zu erhalten, das mit Wasser verdünnt wurde.
Wasserköder werden häufig in trockenen Umgebungen wie
Warenhäusern und Hühnerställen (deep liter chicken houses)
verwendet, wo die Nagetiere die Zufuhr von Trinkwasser
benötigen.
Claims (8)
1. 4-Hydroxycumarin-Verbindungen der allgemeinen Formel
in der R1 und R2 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus
Wasserstoff- und Halogenatomen und R eine Gruppe angibt der
Formel
in der einer der Indices n und n′ 0 und der andere 0 oder 1
ist, D eine Gruppe -O-, -(CH2) m - oder -O(CH2) m - bedeutet, in
der m 1 oder 2 ist, und X einen Substituenten bedeutet,
ausgewählt aus Wasserstoff, Halogen, CN, CF3, OCF3, C1-6-Alkyl
und C1-6-Alkoxy, mit der Maßgabe, daß wenn n 1 und D -OCH2-
ist, X außerdem eine Phenylgruppe sein kann, die gegebenenfalls
in 4-Stellung substituiert ist durch einen Substuenten
ausgewählt aus Halogen, CN, CF3, OCF3, C1-6-Alkyl und
C1-6-Alkoxy.
2. Verbindung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß R1 und R2 beide
Wasserstoffatome sind.
3. Verbindung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß m 1 ist.
4. Verbindung nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß X Wasserstoff,
Fluor, Chlor oder Brom oder CN, CF3, OCF3, Methyl oder Methoxy
bedeutet oder wenn n 1 und D -OCH2- ist, X eine Phenylgruppe
ist.
5. Verbindung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß X Wasserstoff,
Chlor oder Brom oder CN oder CF3 ist.
6. Verbindung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß X Wasserstoff,
Chlor oder Brom oder CF3 ist.
7. Verfahren zur Herstellung von Verbindungen nach einem der
Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß man
4-Hydroxycumarin thermisch kondensiert mit einer Verbindung der
allgemeinen Formel
in der R1, R2 und R die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung
haben und L eine Hydroxygruppe oder ein Halogenatom bedeutet
oder dem entsprechenden Dihydronaphthalin.
8. Rodenticides Mittel enthaltend einen Träger und als
Wirkstoff eine Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
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