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DE3642915C2 - Elektromotorisches Stellelement insbesondere für eine zentrale Türverriegelung - Google Patents

Elektromotorisches Stellelement insbesondere für eine zentrale Türverriegelung

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Publication number
DE3642915C2
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
actuator
push rod
spring arm
end positions
actuator according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE3642915A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3642915A1 (de
Inventor
Theo Baukholt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Mannesmann VDO AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mannesmann VDO AG filed Critical Mannesmann VDO AG
Priority to DE3642915A priority Critical patent/DE3642915C2/de
Priority to EP87110057A priority patent/EP0271635B1/de
Publication of DE3642915A1 publication Critical patent/DE3642915A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3642915C2 publication Critical patent/DE3642915C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/24Power-actuated vehicle locks characterised by constructional features of the actuator or the power transmission
    • E05B81/25Actuators mounted separately from the lock and controlling the lock functions through mechanical connections

Landscapes

  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein elektromotorisches Stellelement für eine zentrale Türverriegelung, welches einen von einem Elektromotor antreibbaren Betätiger hat, welcher mittels einer Kupplung mit einer Schubstange derart verbunden ist, daß die Kupplung durch geringfügiges Weiterfahren des Betätigers über die Schubstangenendstellungen hinaus, durch Überwinden einer Auskuppelkraft auskuppelt.
Ein derartiges Stellelement ist aus der DE-PS 34 43 288 be­ kannt. Dabei besteht die Kupplung aus Nasen, die einerseits an einer Spindelmutter und andererseits an elastischen, gabel­ förmigen Armen ausgebildet sind. Das bekannte Stellelement weist den Nachteil auf, daß das Auskuppeln nicht nur wie gewünscht in den Endstellungen erfolgen kann, sondern auch in jeder Zwischenstellung, wenn die Schubstange aufgrund irgend­ welcher Widerstände nicht oder nicht mehr leichtgängig beweg­ bar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das bekannte Stell­ element so weiterzubilden, daß ein Auskuppeln nur in den Schubstangenendstellungen möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kupplung mit einer Sperre in Form von Sperrflächen versehen ist, die ein Auskuppeln zwischen Schubstange und Betätiger in den Endstellungen gestatten, zwischen den Endstellungen jedoch verhindern.
Durch diese erfindungsgemäße Auskuppelsperre erreicht man, daß ein Auskuppeln nur in den Endstellungen möglich ist. Dadurch wird verhindert, daß es während der Betäti­ gung zu einem Auskuppeln kommen kann. Deshalb steht bei jeder Betätigung die volle motorische Betätigungskraft zur Verfügung. Die in den Endstellungen zu überwindende Auskuppelkraft braucht nicht über der normalen Betäti­ gungskraft zu liegen, so daß der Elektromotor zum Aus­ kuppeln keine höhere Kraft aufbringen muß als zur norma­ len Schloßbetätigung. Dadurch verbilligt sich das Stell­ element erheblich. Weiterhin ist der Energiebedarf des Stellelementes erheblich geringer als bei dem bekannten Stellelement.
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung des Stellelementes arbeitet seine Kupplung in ihren Endstellungen kraft­ schlüssig, während des Arbeitshubes der Schubstange je­ doch formschlüssig.
Unterschiedliche Schlösser weisen einen unterschied­ lichen Verlauf der Betätigungskraft relativ zum Stellhub auf. Wenn schon zu Beginn des Stellhubes eine relativ große Betätigungskraft erforderlich ist, dann ist es zweckmäßig, wenn die Schubstange eine einen Freihub in den Endstellungen zulassende Stellhebelaufnahme hat und dieser Freihub gleich oder größer ist als die Unwirksam­ keitsbereiche der Auskuppelsperre in den Endstellungen der Schubstange. Durch diese Gestaltung erreicht man, daß die Auskuppelsperre wirksam wird, bevor die Betäti­ gungskraft auf einen Wert angestiegen ist, der ohne Aus­ kuppelsperre zu einem Auskuppeln führen könnte.
Eine konstruktiv besonders einfache Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß die Kupplung durch einen Federarm der Schubstange gebildet ist, welcher über den Betätiger greift und mit ihm kraftschlüssig verrastbar ist und daß die Auskuppelsperre durch eine im geringeren Abstand als der Auskuppelweg des Federarmes über den Federarm verlaufende gehäusefeste Sperrfläche gebildet ist.
Die Kupplung selbst kann sehr einfach dadurch gebildet sein, daß am Federarm ein auf den Betätiger gerichteter Mitnehmer und auf dem Betätiger ein gegen den Mitnehmer bewegbarer Nocken vorgesehen ist.
Die Möglichkeit des Auskuppelns in den Endstellungen der Schubstange läßt sich auf sehr einfache Weise erreichen, wenn die Unwirksamkeitsbereiche der Auskuppelsperre durch Ausnehmungen in der entlang des Hubweges des Feder­ armes verlaufenden Sperrfläche gebildet sind.
Sollte es während des Freihubes nicht zu einem vollstän­ digen Einkuppeln gekommen sein, so wird der Federarm an­ schließend zwangsläufig vollständig eingekuppelt, bevor die Kupplung in den Bereich der Kupplungssperre gelangt, wenn gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung die Sperrfläche im Kupplungssperrbereich an ihren beiden Enden zu den Ausnehmungen hin jeweils eine Rampe hat.
Das Stellelement kann weitgehend aus üblichen, bei be­ reits gebauten Stellelementen gebräuchlichen Bauteilen aufgebaut sein, wenn der Betätiger eine von einer Gewin­ despindel bewegbare Spindelmutter ist. Die Erfindung läßt sich jedoch auch bei einem Stellelement mit Zahn­ stangenantrieb anwenden.
Eine gewünschte Ausrückkraft der Kupplung läßt sich durch Festlegung der Hebellänge des Federarmes auf ein­ fache Weise erreichen, wenn der Federarm mit einem Gleit­ nocken gegen die Sperrfläche anliegt und der Mitnehmer nahe des antriebsseitigen Endes der Schubstange mit Abstand zum Gleitnocken angeordnet ist.
Die Erfindung läßt zahlreiche Ausführungsformen zu. Eine davon ist in der Zeichnung dargestellt und wird nach­ folgend beschrieben. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein erfindungs­ gemäßes Stellelement,
Fig. 2-5 Längsschnitte durch jeweils einen Teilbe­ reich des Stellelementes in verschie­ denen Stellungen.
Das in Fig. 1 gezeigte Stellelement hat in einem Gehäu­ se 1 einen Elektromotor 2, welcher über ein aus zwei Zahnrädern 3, 4 bestehendes Getriebe eine Gewindespindel 5 anzutreiben vermag. Auf dieser Gewindespindel 5 ist ein Betätiger 6 angeordnet, bei dem es sich bei diesem Ausführungsbeispiel um eine unverdrehbar angeordnete Spindelmutter handelt.
Eine Schubstange 7 greift mit einem Federarm 8 über den Betätiger 6. Dieser Federarm 8 hat nahe seines freien Endes einen zum Betätiger 6 hin gerichteten, gerundet endenden Mitnehmer 9, gegen den ein ebenfalls gerundeter Nocken 10 auf dem Betätiger 6 zu gelangen vermag. Dieser Mitnehmer 9 ragt auch auf der dem Betätiger 6 abgewand­ ten Seite geringfügig aus dem Federarm 8 heraus. Der Federarm 8 bildet mit dem Mitnehmer 9 und dem Nocken 10 eine Kupplung 11, durch welche die Schubstange 7 mit dem Betätiger 6 verbindbar ist.
Eine Sperrfläche 12 verläuft mit geringem Abstand zum Federarm 8 entlang des Hubweges der Schubstange 7. Diese Sperrfläche 12 weist dort, wo sich der Mitnehmer 9 in den Endstellungen der Schubstange 7 befindet, jeweils eine Ausnehmung 13, 14 auf. Dadurch kann sich der Feder­ arm 8 in den Endstellungen in diese Ausnehmungen 13, 14 hineinbiegen, wenn der Nocken 10 gegen den Mitnehmer 9 drückt, und es dem Nocken 10 dadurch ermöglichen, am Mit­ nehmer 9 vorbei zu gelangen. Rampen 15, 16 stellen sicher, daß der Federarm 8 bei einem Hub der Schubstange 7 zwangsläufig in die Einkuppelstellung gelangt, so daß er sich entlang der Sperrfläche 12 bewegen kann.
Die Fig. 1 läßt weiterhin erkennen, daß der Federarm 8 mit einem Gleitnocken 17 gegen die Sperrfläche 12 an­ liegt. Dadurch ist der federnde Hebelarm des Federarmes 8 genau festgelegt, so daß sich beim Auskuppeln genau festlegbare Auskuppelkräfte ergeben. Am freien, aus dem Gehäuse 1 herausragenden Ende der Schubstange 7 ist eine Stellhebelaufnahme 18 in Form eines rechteckigen Loches vorgesehen, in die ein in den Fig. 2 bis 5 gezeigter Stellhebel 19 mit Spiel eingreift.
Zur Erläuterung der Funktionsweise des beschriebenen Stellelementes sei nunmehr auf die Fig. 2 bis 5 Bezug genommen. Bei der in Fig. 2 gezeigten Stellung der Bau­ teile des Stellelementes ist der Stellhebel 19 so ge­ schwenkt, daß sich ein nicht gezeigtes Türschloß in Offenstellung befindet. Der Nocken 10 des Betätigers 6 befindet sich links vom Mitnehmer 9. Dadurch kann man von Hand mittels eines Schlüssels die Schubstange 7 in der Zeichnung gesehen nach rechts schieben, um das Tür­ schloß in Schließstellung zu bringen. Der Betätiger 6 bleibt hierbei in der dargestellten Endstellung stehen.
Soll das Türschloß elektromotorisch geschlossen werden, so wird die Gewindespindel 5 vom in Fig. 1 gezeigten Elektromotor 2 in einem solchen Drehsinn angetrieben, daß der Betätiger 6 sich nach rechts bewegt. Dadurch gelangt der Nocken 10 gegen den Mitnehmer 9, so daß die Schubstange 7 verschoben werden kann. Durch einen in Fig. 2 gezeigten Freihub 20 wird erreicht, daß der Stellhebel 19 erst zu schwenken beginnt, wenn sich der Mitnehmer 9 unterhalb der Sperrfläche 12 befindet, was in der Fig. 3 gezeigt ist.
In der in Fig. 4 gezeigten Position der Bauteile ist der Stellhebel 19 in die Offenstellung des Türschlosses gelangt. Der Mitnehmer 9 befindet sich unterhalb der Ausnehmung 14. Wenn nun der Betätiger 6 sich weiter nach rechts bewegt, dann drückt der Nocken 10 gegen den Mit­ nehmer 9, welcher dadurch zur Ausnehmung 14 hin aus­ weicht. Dadurch kann der Nocken 10 am Mitnehmer 9 vorbei bis in die in Fig. 5 gezeigte Stellung gelangen. In ihr ist die Schubstange 7 von Hand aus der Schließstellung nach links in Offenstellung zu verschieben, ohne daß hierbei der Betätiger 6 verschoben werden muß.
Soll das geschlossene Türschloß aus der in Fig. 5 ge­ zeigten Stellung elektromotorisch in Offenstellung be­ wegt werden, so muß die Gewindespindel 5 in einem sol­ chen Drehsinn angetrieben werden, daß der Betätiger 6 sich nach links bewegt. Der Nocken 10 gelangt dann wiederum gegen den Mitnehmer 9 und schiebt dadurch die Schubstange 7 nach links. Ein Freihub 21 des Stellhebels 19 stellt wiederum sicher, daß dieser anfängliche Hub so lange leichtgängig ist, bis daß sich der Mitnehmer 9 unterhalb der Sperrfläche 12 befindet und dadurch nicht mehr ausweichen kann.

Claims (8)

1. Elektromotorisches Stellelement für eine zentrale Türver­ riegelung, welches einen von einem Elektromotor angetriebenen Betätiger hat, welcher mittels einer Kupplung mit einer Schub­ stange derart verbunden ist, daß die Kupplung durch gering­ fügiges Weiterfahren des Betätigers über die Schubstangenend­ stellungen hinaus, durch Überwinden einer Auskuppelkraft auskuppelt, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (11) mit einer Sperre in Form von Sperrflächen (12) versehen ist, die ein Auskuppeln zwischen Schubstange (7) und Betätiger (6) in den Endstellungen gestatten, zwischen den Endstellungen jedoch verhindern.
2. Elektromotorisches Stellelement nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die Schubstange (7) eine einen Freihub in den Endstellungen zulassende Stellhebelauf­ nahme (18) hat und dieser Freihub (20, 21) gleich oder größer ist als die Unwirksamkeitsbereiche der Auskuppel­ sperre in den Endstellungen der Schubstange (7).
3. Elektromotorisches Stellelement nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (11) durch einen Federarm (8) der Schubstange (7) gebildet ist, welcher über den Betätiger (6) greift und mit ihm kraftschlüssig verrastbar ist und daß die Auskuppel­ sperre durch eine im geringeren Abstand als der Auskup­ pelweg des Federarmes (8) über den Federarm (8) verlau­ fende, gehäusefeste Sperrfläche (12) gebildet ist.
4. Elektromotorisches Stellelement nach einem oder mehre­ ren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Federarm (8) ein auf den Betätiger (6) gerich­ teter Mitnehmer (9) und auf dem Betätiger (6) ein gegen den Mitnehmer (9) bewegbarer Nocken (10) vorgesehen ist.
5. Elektromotorisches Stellelement nach einem oder mehre­ ren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unwirksamkeitsbereiche der Auskuppelsperre durch Ausnehmungen (13, 14) in der entlang des Hubweges des Federarmes (8) verlaufenden Sperrfläche (12) gebildet sind.
6. Elektromotorisches Stellelement nach einem oder mehre­ ren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrfläche (12) im Kupplungssperrbereich zu den Ausnehmungen (13, 14) hin jeweils eine Rampe (15, 16) hat.
7. Elektromotorisches Stellelement nach einem oder mehre­ ren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätiger (6) eine von einer Gewindespindel (5) bewegbare Spindelmutter ist.
8. Elektromotorisches Stellelement nach einem oder mehre­ ren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federarm (8) mit einem Gleitnocken (17) gegen die Sperrfläche (12) anliegt und der Mitnehmer (9) nahe des antriebsseitigen Endes der Schubstange (7) mit Ab­ stand zum Gleitnocken (17) angeordnet ist.
DE3642915A 1986-12-16 1986-12-16 Elektromotorisches Stellelement insbesondere für eine zentrale Türverriegelung Expired - Lifetime DE3642915C2 (de)

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DE3642915A1 DE3642915A1 (de) 1988-06-30
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