DE3640486C2 - - Google Patents
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- D05B1/18—Seams for protecting or securing edges
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Description
Die Erfindung betrifft einen Überwendlichstichtyp
bestehend aus zwei Nadelfäden und einem Greiferfaden
sowie einem durch diese Fäden verbundenen Werkstück,
wobei Schlingen der Nadelfäden mit Abstand zur Kante
des Werkstücks in diesem angeordnet sind.
Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Herstellung eines solchen Stichtyps,
wobei die Vorrichtung zwei in vorgegebenem Abstand
gleichsinnig gemeinsam oszillierende, fadenführende
Nadeln, einen oszillierenden, fadenführenden Greifer
und eine Vorschubeinrichtung für das Werkstück aufweist.
Ein Überwendlichstichtyp der genannten Art ist aus dem
Normblatt ISO 4915/1981 (E/F) unter der Nr. 521 bekannt.
Dieser Stichtyp findet insbesondere Verwendung bei der
Verbindung von Maschenwaren mit einer offenen Schnitt
kante, welche gleichzeitig durch die den Stich bildenden
Fäden eingefaßt werden sollen. Der Stichtyp findet
insbesondere auch zum Schließen der Spitzen von Strümpfen
oder Socken Verwendung, wobei eine übliche Überwendlich
nähmaschine verwendet werden kann. Derartige Maschinen
besitzen ihrerseits zwei in gegenseitigem Abstand in
das zu nähende Werkstück eindringende fadenführende
Nadeln, einen fadenführenden Greifer und gegebenenfalls
einen Spreizer, der die Stichbildung unterstützt. Das
Werkstück, beispielsweise ein Strumpf oder ein Socken,
wird durch einen Transporteur, der mit einem Drücker
fuß zusammenwirkt, durch die Stichbildezone hindurch
bewegt. Als Transporteur können dabei z.B. Zahnräder, gezahnte
oder gummierte Balken und Nadelkränze dienen.
Der Stichtyp Nr. 521 und die zu seiner Ausführung ver
wendeten Vorrichtungen haben sich beim Schließen der
Spitzen von Strümpfen oder Socken als unvollkommen er
wiesen. Die senkrecht zur Werkstückkante in relativ
kleinem Abstand im Werkstück angeordneten Nadelfaden
schlingen führen leicht zu einer wulstartigen Material
verdrängung, so daß die Naht, wenn sie an einer Strumpf-
oder Sockenspitze angeordnet ist, unangenehm auf den
Fuß drückt.
Außerdem hat eine unter Verwendung des bekannten Stich
typs 521 genähte Naht eine relativ geringe Elastizität.
Hierdurch entstehen Spannungen in der Naht beim Tragen
eines hierdurch verschlossenen Sockens, die zum Sprengen
von Maschen führen kann. Schließlich kann auch die
übliche Werkstückvorschubeinrichtung an herkömmlichen
Überwendlichnähmaschinen leicht zu einem unregelmäßigen
Transport und einer ungleichmäßigen Naht führen.
Man hat auch schon versucht, die Nachteile des Über
wendlichstichtyps Nr. 521 dadurch zu beseitigen, daß
die Strumpf- oder Sockenspitze mit zwei nacheinander
genähten, zweifädigen Überwendlichstichtypen ge
schlossen wird, wobei jeder Stichtyp einen Nadel- und
einen Greiferfaden umfaßt. Abgesehen davon, daß eine
Vorrichtung zur Herstellung zweier solcher Stichtypen
äußerst aufwendig ist, trägt auch die aus zwei über
einandergelegten Stichtypen hergestellte Naht sehr auf
und bildet ebenfalls einen Wulst. Schließlich ist der
Fadenverbrauch der aus insgesamt vier Fäden bestehen
den Doppelnaht beträchtlich größer als bei einer nur
dreifädigen Überwendlichnaht gemäß dem hier in Rede
stehenden Stichtyp.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungs
gemäßen Überwendlichstichtyp so zu verändern, daß die
genannten Nachteile des Stichtyps Nr. 521 vermieden
sind, d.h. eine feste, möglichst wenig auftragende,
jedoch elastisch nachgiebige Verbindung entsteht.
Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur
Herstellung eines solchen Stichtyps und eine einfache
Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens zu
schaffen.
Diese Aufgabe wird
bei dem gattungsgemäßen Überwendlichstichtyp bzw. dem
zugehörigen Verfahren bzw. der zugehörigen Vorrichtung
durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 7 bzw. 8 gelöst.
Durch diesen Versatz der Nadelfadenschlingen - oder was
dasselbe ist, der Nadelein- und -ausstichstellen am
Werkstück - parallel zur Werkstückkante trägt die Naht
weniger stark auf als die bekannten Überwendlichnähte
und es bildet sich insbesondere kein störender Wulst.
Außerdem ist die Naht wegen der versetzten Nadeleinstiche
elastischer als die bisher bekannten Nähte. Außerdem
lassen sich wegen der in Vorschub- oder Nährichtung
zueinander versetzten Anordnung der Ein- und Ausstich
stellen bei gleichem Stichabstand (Stichlänge) höhere
Nähgeschwindigkeiten als bisher erzielen.
Die Erfindung wird in der nachstehenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispieles anhand der
Zeichnung erläutert. Es
zeigt
Fig. 1 eine Nähvorrichtung;
Fig. 2 eine Draufsicht der Nähvorrichtung
aus Fig. 1;
Fig. 3 eine Werkstückvorschubeinrichtung
für die Vorrichtung aus Fig. 1 und 2;
Fig. 4 und 5 die Stichbildezone der Nähvorrichtung
mit unterschiedlichen Stellungen der
Stichbildewerkzeuge;
Fig. 6 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 4;
Fig. 7 einen mit der Vorrichtung gemäß Fig. 1
hergestellten, neuen Überwendlichstich
typ;
Fig. 8 schematisch eine Ansicht der einen Seite
eines Werkstücks mit Nadeleinstichstellen;
Fig. 9 eine Ansicht ähnlich Fig. 7 eines
abgewandelten Stichtyps und
Fig. 10 eine Ansicht ähnlich Fig. 8 des
abgewandelten Stichtyps aus Fig. 9.
Die in der Fig. 1 dargestellte Nähvorrichtung um
faßt ein übliches Säulengestell 1 mit einem Bedienungs
pedal 2, einer Konsole 3 für einen Antriebsmotor 4 und
eine allgemein mit 5 bezeichnete Nähmaschine. Auf dem
Säulengestell 1 ist ein Fadenständer 6 befestigt, der
Fadenspulen 7, 8, 9 trägt.
Die Nähmaschine 5 weist eine Hauptwelle 11 auf, die
über einen Riemen 12 und Riemenscheiben 13, 14 mit dem
Antriebsmotor 4 verbunden ist. Handräder 15 an beiden
Enden der Hauptwelle 11 dienen in üblicher Weise dem
Antrieb der Nähmaschine von Hand.
Auf der Hauptwelle 11 ist ein erster Schneckentrieb 16
befestigt, der eine Schneckenwelle 17 antreibt, die
ihrerseits an einem Ende eine Riemenscheibe 18 trägt.
Die Riemenscheibe 18 treibt über einen Riemen 19 eine
Riemenscheibe 21 an, die auf einer im wesentlichen
vertikal verlaufenden Welle 22 sitzt. Auf der Welle 22
ist ein Zahnrad 23 und darunter ein verdeckt liegendes
Kettenrad befestigt, um das eine erste, vordere Trans
portkette 25 gelegt ist (Fig. 3), die um ein weiteres
verdeckt liegendes Kettenrad an der Werkstückeinlauf
seite (in Fig. 3 oben) geführt ist. Die Transportkette
25 ist mit Zähnen ausgerüstet, die in ein zu vernähen
des Werkstück eindringen und dieses festhalten. Eine
gleiche, zweite Transportkette 31 liegt der Transport
kette 25 gegenüber und ist um verdeckt liegende Ketten
räder geführt, von denen das der Einlaufseite abge
kehrte mit einer Welle 32 verbunden ist, die ihrer
seits ein Zahnrad 33 trägt (Fig. 1). Das Zahnrad 33
kämmt mit dem Zahnrad 23, wodurch auch die zweite
Kette angetrieben ist. Entgegen der Werkstückvorschub
richtung (Pfeil A in Fig. 2, 3) erstrecken sich über die
vorderen Enden der Ketten (25, 31) hinaus Führungs
schienen 34, 35.
Ein weiteres Transportkettenpaar bestehend aus Ketten
41, 42 mit Zähnen 43 ist in Werkstückvorschubrichtung A
den Transportketten 25, 31 nachgeschaltet, wobei sich
die Ketten 41, 42 und 25, 31 teilweise überlappen. Die
Transportkette 41 wird von einem zweiten Schnecken
trieb 44 auf der Hauptwelle 11 angetrieben. Der Schnec
kentrieb 44 treibt eine Schneckenwelle 45 mit einer
Riemenscheibe 46 an. Die Riemenscheibe 46 ist durch
einen Riemen 47 mit einer Riemenscheibe 48 verbunden,
auf deren Welle 49 ein Zahnrad 50 befestigt ist. Das
Zahnrad 50 kämmt mit einem Zahnrad 51 auf einer Welle
52 zum Antrieb der Transportkette 42. Die Ketten 25,
31 bzw. 41, 42 sind somit in analoger Weise angetrieben.
Auf der Hauptwelle 11 sitzt ferner ein Exzenter 60
(Fig. 2), der über eine Zugstange 61 mit einem Hebel
62 verbunden ist, der seinerseits ein Messer 63 trägt.
Das Messer 63 arbeitet mit einem Messer 64 an einem
ortsfesten Halter 65 zusammen, um überstehende Werk
stückkanten oder Teile hiervon vor der Vernähung ab
zuschneiden.
Ein weiterer Exzenter 70 auf der Hauptwelle 11 treibt
eine Zugstange 71 an, die über einen Hebel 72 mit einer
Schaukelwelle 73 (Fig. 4) verbunden ist. Die im wesent
lichen parallel zur Vorschubrichtung A verlaufende
Schaukelwelle 73 ist in einem ortsfesten Lagerauge 74
des Maschinengehäuses gelagert und trägt am anderen
Ende einen Nadelhebel 75, auf dem mit einem Nadelhalter
76 zwei bogenförmige Nadeln 77, 78 befestigt sind. Die
Nadeln 77, 78 sind im wesentlichen gleich lang und in
einem bestimmten gegenseitigen Abstand am Nadelhalter
76 befestigt, so daß sie gemeinsam gleichsinnig vom
Exzenter 70 oszillierend angetrieben sind. Die räumliche
Anordnung der im wesentlichen parallel zueinander ver
laufenden Nadeln ist so, daß die beiden Nadelspitzen
bei jedem Hub auf das Werkstück 95 an Stellen auf
treffen, die in Fig. 8 dargestellt sind. In dieser
Fig. 8 ist das zu vernähende, von den Transportketten 25,
31, 41, 42 hängend transportierte Werkstück mit dem
Bezugszeichen 95 versehen (vergleiche auch Fig. 4 und 5).
Die obenliegende, zu umnähende Werkstückkante ist mit
117 bezeichnet. Die Vorschubrichtung verläuft entlang
dem Pfeil A. Die beiden Nadelspitzen treffen bei jedem
Hub des Nadelhalters 76 auf die dargestellte Werkstück
seite an Stellen auf, die mit B bzw. C bezeichnet sind.
Diese Einstichstellen B und C liegen jeweils senkrecht
zur Werkstückkante 117 in einem bestimmten Abstand von
dieser, wobei der Abstand der Einstichstellen B größer
als der Abstand der Einstichstellen C ist. Zusätzlich
sind die Einstichstellen B gegenüber den Einstichstellen
C in Vorschubrichtung A parallel zur Werkstückkante 117
versetzt, und zwar bei der dargestellten Ausführungs
form gemäß Fig. 8 jeweils um eine halbe Stichlänge, wo
bei die Stichlänge durch den Abstand zweier aufein
anderfolgender Einstichstellen C oder B bestimmt ist.
Die Einstichstellen B sind der Bogennadel 78, die Ein
stichstellen C der Bogennadel 77 zugeordnet.
Die Hauptwelle 11 trägt weiterhin einen Exzenter 80,
der mit einer Zugstange 81 verbunden ist, die ihrer
seits über einen Hebel 82 mit einer im wesentlichen
vertikal verlaufenden Welle 83 mechanisch in Verbindung
steht. Die Welle 83 ist über einen weiteren Hebel 84
mit einer Zugstange 85 verbunden, die über einen Hebel
86 (Fig. 4) eine Welle 87 oszillierend antreibt. Die
Welle 87 trägt einen Halter 88 mit einem nadelförmigen
Greifer 89. Die Wellen 83 und 87 sind in frei vorstehen
den, ortsfesten Lagerarmen 90 bzw. 91 gelagert, von
denen der Lagerarm 91 ein Lagerauge 92 bildet, an dem
eine Fadenführung 93 ausgebildet ist. Eine weitere
Fadenführung 94 trägt der Halter 88.
Die Längsachsen der oszillierend angetriebenen Wellen
73 und 87 sind so zueinander schief angeordnet, daß
der Greifer 89 die Nadeln 77, 78 auf der Ein- und Aus
stichseite des Werkstücks 95 an unterschiedlichen
Seiten, nämlich vor oder hinter den Nadeln passiert.
Für eine einwandfreie Stichbildung ist eine herkömm
liche Stichbildezunge 96 vorgesehen (Fig. 4). Nicht
dargestellt sind ebenfalls vorgesehene, übliche Faden
steuereinrichtungen zwischen den Fadenspulen 9 und der
Fadenführung 93 für einen Greiferfaden 100 sowie zwischen
den Spulen 7, 8 und einer Fadenführung 97 für die von
den Nadeln 77, 78 getragenen Nadelfäden 98 bzw. 99.
Auf der Hauptwelle sitzt schließlich noch ein weiterer
Exzenter 101 (Fig. 2), der über eine Zugstange 102 mit
einer Einrichtung 103 zum Abschneiden der gebildeten
Fadenkante zwischen den einzelnen Werkstücken 95
versehen ist.
Zur Herstellung eines Überwendlichstichtyps, wie er in
Fig. 7 dargestellt ist, tragen die Nadeln 77,78 die
Fäden 98 bzw. 99 durch das Werkstück 95 hindurch. Die
Fäden 98, 99 bilden auf der Austrittsseite der Nadeln
77,78 am Werkstück 95 Schlingen 115 bzw. 116, durch
welche die Spitze des Greifers 89 mit seinem Greiferfaden
100 ausgehend von einer Position über oder unter der Werkstückkante
117 hindurchgeführt wird. Der Greifer 89 trägt den Faden 100
als Schlinge 118 sowohl durch die Schlingen 115, 116 der
Nadelfäden 98, 99 als auch über die Werkstückkante herum
auf die andere Werkstückseite, wobei die Greiferspitze dort
wiederum über oder unter der Werkstückkante 117 liegen kann.
Gleichzeitig oder kurz danach gehen die Nadeln 77, 78 zurück,
bis sie an ihren Einstichstellen (B, C in Fig. 8) wieder
austreten. Bei ihrer erneuten Vorwärtsbewegung dringen
die Nadeln 77, 78 dann durch die nunmehr auf die an der
Nadeleintrittsseite des Werkstücks 95 liegenden Schlingen
118 des Greiferfadens 100 hindurch. Sobald die Nadeln
77, 78 in diese Schlingen 118 eingetreten sind, geht der
Greifer 89 in seine Ausgangsposition auf der gegenüber
liegenden Werkstückseite zurück, wodurch die anfänglich
gebildeten Nadelfadenschlingen 115, 116 freigegeben
werden. Diese werden durch entsprechenden Anzug der
Fäden so gegen das Werkstück 95 gezogen, daß ihre
Verschlingung an der Austrittsstelle der Schlinge 116 des
Nadelfadens 99 liegt. Dabei wird die Schlinge des von
der Nadel 78 geführten Fadens 98 von ihrer Austrittsstelle
weg zur Austrittsstelle des von der Nadel 77 geführten
Fadens 99 hin gezogen.
Nach Rückkehr des Greifers 89 aus seiner rückwärtigen
Position wiederholt sich der Vorgang. Nachdem die
Nadeln 77, 78 aus dem Werkstück 95 und der Schlinge 118
des Greiferfadens 100 zurückgezogen sind, werden auch
die Verschlingungen der Fadenschlingen auf der Nadelein
stichseite des Werkstücks 95 wie oben beschrieben an die
Eintrittsstelle der Schlinge des Fadens 99 gezogen.
Die abgewandelte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Überwendlichstichtyps gemäß Fig. 9 und 10 unterscheidet
sich von der Ausführungsform gemäß Fig. 7 und 8 dadurch,
daß die Ein- und Ausstichstellen B a , C a (Fig. 10) und
dementsprechend die beiden Nadeln 77 a, 78 a (Fig. 9) nur in einer
Richtung, nämlich parallel zur Nährichtung A oder zur
Werkstückkante 117 zueinander versetzt sind, nicht aber
in Richtung senkrecht hierzu, wie in Fig. 7, 8.
Bei anderen abgewandelten Ausführungsformen der Erfindung
ist es auch möglich, durch Veränderung der Nadelfaden
steuerung, d.h. insbesondere der Fadenspannung, die
gegenseitige Verschlingung der Fäden 98, 98 a; 99, 99 a;
100 an andere Stellen des Werkstücks, vorzugsweise auch
an dessen Kante, zu ziehen. Im letzteren Fall entsteht
eine besonders flache Naht, wenn die beiden vernähten
Werkstückteile auseinandergeklappt werden.
Außerdem kann durch Umkehr der Vorschubrichtung A um
180° eine weiterhin abgewandelte Ausführungsform
bezüglich der gegenseitigen Lagen der Fadenverschlingungen
erreicht werden, ohne daß sich hierbei am Stichtyp
grundsätzlich etwas ändert.
Gemäß Fig. 8 sind auch die Nadeln 77, 78, welche die
Einstichstellen B bzw. C erzeugen, aufgrund ihrer
Anordnung am Nadelhalter 76 parallel zur Werkstückkante
117 um weniger als eine Stichlänge, nämlich um eine
halbe Stichlänge, zueinander versetzt. Bei einer
anderen, nicht dargestellten Ausführungsform der
Erfindung können die Nadeln 77, 78 auch so am Nadelhalter
76 angeordnet sein, daß ihr gegenseitiger Versatz parallel
zur Werkstückkante 117 mehr als eine Stichlänge beträgt.
In beiden Fällen muß aber darauf geachtet werden, daß in
der gebildeten Überwendlichnaht alle Einstichstellen B
parallel zur Werkstückkante mit Bezug auf alle Einstich
stellen C versetzt liegen, weil nur hierdurch die Vorteile
der Erfindung, z.B. höhere Nähgeschwindigkeiten, zu
verwirklichen sind.
Claims (12)
1. Überwendlichstichtyp bestehend aus zwei Nadelfäden und einem
Greiferfaden sowie aus einem durch diese Fäden verbundenen
Werkstück, daß Nadelfadenschlingen im Werkstück im Abstand
von dessen Kante angeordnet sind und durch Greiferfadenschlingen
verlaufen, die ihrerseits auf der Nadeleinstichseite des Werkstückes
quer zur Werkstückkante verlaufen, und daß ferner
die Nadelfadenschlingen von der Nadelausstichseite an die
Werkstückkante gebracht sind, wo sie mit einer weiteren Greiferfadenschlinge
verschlungen sind, die ihrerseits bis zu den nächsten
Nadeleinstichstellen verläuft,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadeleinstichstellen (B, C; Ba, Ca) und damit die von
ihnen ausgehenden Nadelfadenschlingen (115, 116; 115 a, 116 a) im
Werkstück (95) parallel zur Werkstückkante (117) zueinander versetzt
sind.
2. Überwendlichstichtyp nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadeleinstichstellen (Ba, Ca) und die von ihnen ausgehenden
Nadelfadenschlingen (115 a, 116 a) im Werkstück (95) gleichen
Abstand zur Werkstückkante (117) haben.
3. Überwendlichstichtyp nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadeleinstichstellen (B, C) und die von ihnen ausgehenden
Nadelfadenschlingen (115, 116) unterschiedliche Abstände zur
Werkstückkante (117) haben.
4. Überwendlichstichtyp nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadelfadenschlingen (B, C; Ba, Ca) und die
von ihnen ausgehenden (115, 116; 115 a, 116 a)
gegeneinander um eine halbe Stichlänge versetzt sind.
5. Überwendlichstichtyp nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlingungen der Nadelfadenschlingen (115, 116) mit
der Greiferfadenschlinge (118) sowohl an der Ein- als auch an
der Austrittsseite der Nadelfadenschlingen in bzw. aus dem Werkstück
(95) an die Werkstückkante (117) näher liegende Ein-
bzw. Austrittsstelle der Nadelfadenschlinge (116) gezogen sind.
6. Überwendlichstichtyp nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschlingungen der Nadelfadenschlingen
(115, 116; 115 a, 116 a) mit der Greiferfadenschlinge (118) an die
Werkstückkante (117) gezogen sind.
7. Verfahren zur Herstellung eines Überwendlichstich
typs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß beide Nadelfadenschlingen durch
das zu nähende Werkstück geführt werden, daß ein erster Teil
einer Greiferfadenschlinge durch beide Nadelfadenschlingen
an deren Austrittsseite am Werkstück und um die
Werkstückkante herum auf die andere Werkstückseite
geführt wird, wo sie ausgeweitet wird, und daß die
nachfolgenden Nadelfadenschlingen durch einen zweiten Teil
der Greiferfadenschlinge und das Werkstück geführt werden.
8. Vorrichtung zur Herstellung eines Überwendlichstich
typs nach einem der Ansprüche 1 bis 6 mit zwei in
vorgegebenem, gegenseitigem Abstand gleichsinnig
gemeinsam oszillierenden, fadenführenden Nadeln,
einem oszillierenden, fadenführenden Greifer und
einer Vorschubeinrichtung für das Werkstück,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nadeln (77, 78; 77 a, 78 a) an
einem Nadelhalter (76) befestigt sind, der sich etwa
senkrecht zur Werkstückoberfläche bewegt und an dem die
Nadeln parallel zur Vorschubrichtung des Werkstücks
(95) versetzt angeordnet sind, und daß der Greifer
(89) an einem Greiferhalter (88) befestigt ist, der
den Greifer von der einen Werkstückseite über die
Werkstückkante (117) auf die andere Werkstückseite
bewegt, wobei der Greifer die Nadeln auf der einen
Werkstückseite vor und auf der anderen Werkstückseite
hinter den Nadeln passiert.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadeln (77 a, 78 a) zusätzlich auch senkrecht
zur Vorschubrichtung (A) des Werkstücks (95) versetzt
angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nadeln (77, 78) als Bogen
nadeln ausgebildet und mit dem Nadelhalter (76)
an einem Nadelhebel (75) befestigt sind, dessen
Antriebswelle (73) etwa parallel zur Vorschub
richtung (A) des Werkstücks (95) verläuft.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Greifer (89) bogenförmig
ausgebildet und mit seinem Halter (88) an einer
Schaukelwelle (87) befestigt ist, deren Achse
bezüglich der Werkstückvorschubrichtung (A) derart
schräg geneigt ist, daß die Greiferbahn von einer
Position oberhalb oder unterhalb der zu umnähenden Werkstückkante
(117) auf der einen Werkstückseite über die Werkstückkante
hinweg zu einer Position oberhalb oder unterhalb der
Werkstückkante auf der anderen Werkstückseite
verläuft.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Greifer (89) als Bogennadel ausgebildet ist.
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