DE3535679A1 - Drucklos arbeitendes geraet zur verbesserung der qualitaet von trinkwasser - Google Patents
Drucklos arbeitendes geraet zur verbesserung der qualitaet von trinkwasserInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein drucklos arbeitendes Gerät zum
Verbessern der Qualität von Trinkwasser, bestehend aus einem über
einem topfartigen Auffanggefäß anzuordnenden Einfülltrichter
und einer in eine zentrale Bodenöffnung des Trichters dichtend
einsetzbaren Durchlaufpatrone, die mit einem Behandlungsmaterial
wie Ionenaustauschharz und/oder Aktivkohle sowie einem bakteriostatisch
wirkenden Stoff wie insbesondere Silber in dissoziierbarer
Form gefüllt ist.
Bei einem marktbekannten Gerät dieser Art (DE-OS 29 19 901) sitzt
der Trichter auf dem Auffanggefäß auf, und die Patrone ragt in das
darin aufgefangene Wasser. Beim Ausgießen des Gefäßes wird der
Trichter mit der Patrone durch Daumendruck entgegengesetzt angekippt
und dadurch in wenigstens nahezu senkrechter Stellung gehalten.
Nach dem Ausgießen wird das Gefäß erneut gefüllt, um die am unteren
Ende offene Patrone feucht zu halten und dadurch die bakteriostatische
Wirkung der Füllung innerhalb der Patrone zu gewährleisten. Diese
Wirkung reicht jedoch nicht aus, um auch das bereits durch die
Patrone hindurchgeflossene Wasser im Auffanggefäß vor Keimvermehrung
und Rekontamination zu bewahren. Wird das Auffüllen
vergessen, was in der Praxis häufig vorkommen wird, trocknet die
Patrone mit allen nachteiligen Folgen aus.
Auf dem Markt wird ferner ein drucklos arbeitendes Gerät zum
Verbessern der Qualität von Trinkwasser angeboten, bei dem die gleichfalls
am oberen und unteren Ende offene Patrone in ein im Durchmesser
nur wenig größeres Überlaufgefäß eingesetzt ist, auf das der
an die obere Patronenöffnung anschließende Trichter aufgeschraubt
ist. Das Überlaufgefäß ist nach der Inbetriebnahme ständig mit
Wasser gefüllt und gibt über einen seitlichen Ausguß jeweils nur
so viel Wasser ab, wie in den Trichter nachgefüllt wird. Da das
Überlaufgefäß normalerweise nicht ausgegossen wird, ist die
Möglichkeit eines Austrocknens der Patrone zwar mit Sicherheit
vermieden; jedoch besteht auch hier die Gefahr der Keimvermehrung
und Rekontamination für das außerhalb der Patrone
im Gefäß enthaltene Wasser.
Ansonsten sind beide marktbekannten Geräte verhältnismäßig einfach
im Aufbau und in der Handhabung und haben aufgrund niedriger
Herstellungskosten einen geringen Anschaffungspreis, der eine
breite Käuferschicht anspricht.
Aufgabe der Erfindung ist es, unter Aufrechterhaltung der
Einfachheit im Aufbau und im Gebrauch sowie der niedrigen Herstellungskosten
ein drucklos arbeitendes Gerät zum Verbessern der Qualität
von Trinkwasser zu schaffen, bei welchem jegliche Keimvermehrung
und Verseuchung des im Gerät enthaltenen Wassers von der Auslaufseite
her vermieden und zugleich ein Austrocknen der Patronenfüllung
verhindert ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die
Patrone als Zwei-Kammer-Patrone mit einer zum Trichter hin über
eine siebartige Abdeckung offenen, abwärts durchströmten zentralen
Kammer und eine dieserumschließenden, aufwärts durchströmten und
am oberen Ende mit ringsum auf gleicher Höhe verteilten Auslaß-
Öffnungen versehenen Außenkammer ausgebildet ist, wobei die Kammern
an ihren unteren Enden miteinander in Verbindung stehen.
Die Ausbildung der Patrone mit zwei Kammern bei einem drucklos
arbeitenden Gerät zum Verbessern der Qualität von Trinkwasser
ist zwar auch bereits bekannt (DE-PS 32 48 126). Bei dem bekannten
Gerät befinden sich die beiden Kammern jedoch, von einer geraden
Schneidewand getrennt, nebeneinander innerhalb eines flaschenförmigen
Behälters, auf dessen mit einer Öffnung zur Einlaßkammer
versehenen Hals der Trichter dichtend aufgesetzt wird,
während an den mit einer entsprechenden Öffnung der Auslaßkammer
versehenen konischen Übergangsteil zwischen Hals und
Bauch das Steigrohr eines im Außengehäuse angeordneten Auslaufstutzens
angepreßt wird. Das bekannte Gerät ist deshalb wesentlich
aufwendiger in seiner Ausbildung, und die Anschlüsse an
die Ein- und Auslauföffnungen der Patrone werfen besondere
Dichtungsprobleme auf, während umgekehrt die Durchlaufgeschwindigkeit
durch das Gerät aufgrund der verhältnismäßig kleinen Ein-
und Auslaßöffnungen vergleichsweise gering ist. Auch erfordert
das Auswechseln der Patrone im Falle einer Erschöpfung ihrer
Füllung eine ganze Reihe von Handgriffen, die sorgfältig ausgeführt
werden müssen, um die Dichtungen an den Ein- und Auslässen
der Patrone nicht zu beschädigen.
Demgegenüber ist das erfindungsgemäße Gerät äußerst einfach in
seinem Aufbau und leicht zu bedienen, und die einander konzentrisch
umschließende Ausbildung der beiden Kammern innerhalb der Patrone
in Verbindung mit der Vielzahl der auf gleicher Höhe verteilten
Auslaßöffnungen für die Außenkammer gewährleistet einen schnellen
Durchsatz der benötigten Wassermenge, die anschließend aus dem
Auffanggefäß ausgegossen werden kann, ohne das Gefäß zur Vermeidung
der Austrocknung der Patrone nachfüllen zu müssen. Mit jeder erneuten
Ingebrauchnahme wird das in der Patrone zurückgebliebene keimarme
Wasser durch das nachströmende Frischwasser herausgespült und
ersetzt, so daß die Ansammlung von abgestandenem Wasser vermieden
wird.
Nach einem ersten Merkmal zur vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung weist die Patrone unterhalb der Auslaßöffnung einen ringsum
geschlossenen und sich in einer Horizontalebene erstreckenden
Überlaufrand auf, dessen Aufgabe darin besteht, das Herablaufen des
gereinigten Wassers an der Außenwand der Patrone und dadurch eine
Keimvermehrung an dieser Stelle nach dem Gebrauch des Gerätes zu
vermeiden. Dabei ist es besonders zweckmäßig, den Überlaufrand am
Außenumfang mit einer nach abwärts gerichteten Abtropfkante zu
versehen, die sich mit besonderem Vorteil in einer zur Horizontalen
geneigten Ebene erstreckt, so daß das aus den Auslaßöffnungen
austretende Wasser zur tiefsten Stelle der Abtropfkante läuft und
dadurch am Ende des Gebrauchs praktisch kein Wasser an der Außenseite
der Patrone zurückbleibt.
Nach einem anderen Merkmal zur vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung ist der Einlaß der Patrone kleiner als der Durchmesser
der zentralen Kammer ausgebildet und an der Unterseite
von einem nach abwärts gerichteten Kragen eingefaßt. Durch diese
Ausbildung wird sichergestellt, daß das in die zentrale Kammer
eingeleitete Wasser auch tatsächlich durch die darin enthaltene
Füllung und nicht an der Wandung der zentralen Kammer
herabläuft. Auch ist es hierbei zweckmäßig, die Oberseite der
Patrone zum Einlaß hin geneigt auszubilden, um sicherzustellen,
daß alles in den Trichter eingegossene Wasser in die Einlaßkammer
gelangt und nicht auf der Patronenoberseite außerhalb
der Einlaßöffnung Rückstände verbleiben. Auch ist es bei einer
solchen Ausbildung des Geräts besonders vorteilhaft, wenn die
siebartige Abdeckung der Einlaßöffnung von einer domartig aufragenden
Haube gebildet ist, welche am Umfang mit Einlaßschlitzen
versehen ist. Durch diese Ausbildung läßt sich trotz des kleinen
Durchmessers des Einlasses im Verhältnis zum Durchmesser der
zentralen Kammer ein großer Einlaßquerschnitt erzielen, und
zugleich wird ein Handgriff geschaffen, mit welchem die Patrone
bei der Auswechslung aus dem Trichter herausgezogen werden kann.
Die Patrone des erfindungsgemäßen Gerätes läßt sich äußerst
einfach und preisgünstig herstellen. Zu diesem Zweck besteht das
Gehäuse der Patrone nach einem besonderen Ausgestaltungsmerkmal
der Erfindung aus einem Topfteil und einem Deckelteil, an dessen
Unterseite zwei konzentrische Ringwände angeformt sind, von denen
die äußere mit am Umfang verteilten Auslaßschlitzen versehen ist
und mit ihrem unteren Ende bündig in die Öffnung des Topfteils
eingreift und die innere als Trennwand zwischen den beiden Kammern
dient. Topfteil und Deckelteil der Patrone lassen sich in großen
Stückzahlen billig aus Kunststoff gießen oder spritzen und nach
dem Einfüllen des Behandlungsmaterials fest verbinden wie verkleben
oder verschweißen. Dabei kann die innere Ringwand mit Abstand
vor dem Boden des Topfteils zur Herstellung der Verbindung zwischen
der zentralen Kammer und der Außenkammer enden und an diesem
Ende außenseitig mit einem Radialflansch versehen sein, der
ähnlich wie der oben erwähnte Kragen am Einlaß zur zentralen
Kammer das in die Außenkammer gelangende Wasser durch die darin
enthaltene Füllung leitet und ein Entlangfließen an der Trennwand
zwischen den beiden Kammern verhindert. Alternativ dazu
kann die innere Ringwand aber auch auf dem Boden des Topfteils
aufsitzen und darüber mit ringsum verteilten Überströmöffnungen
zur Verbindung der beiden Kammern versehen sein, wenn dies
beispielsweise aus Stabilitätsgründen zweckmäßiger sein sollte.
Zur Bildung des Überlaufrandes trägt bei dieser Ausbildung des
Patronengehäuses der Topfteil an seinem Öffnungsrand einen
radial nach auswärts gerichteten Flansch, an dessen Außenumfang
ein nach unten gerichteter Kragen zur Bildung der Abtropfkante
ansetzt. In weiterer Ausbildung dieses Ausgestaltungsmerkmals
ist der Flansch über nach aufwärts weisende Stege mit
einem eine Schulterfläche enthaltenden Ringteil verbunden, in
welchem der Deckel aufgenommen und befestigt ist. Dadurch wird
eine kompakte Patrone geschaffen, die mit einem einzigen Handgriff
in den Trichter eingesetzt und im Falle des Auswechselns
aus diesem wieder herausgenommen werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Geräts wird
nachstehend in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch ein über einem
Auffanggefäß angeordnetes Gerät mit einer
ersten Ausführungsform der mit einem (nicht
gezeigten) Behandlungsmaterial gefüllten
Durchlaufpatrone und
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch eine abgeänderte
Ausführungsform der Patrone.
In Fig. 1 ist mit 10 ein rotationssymmetrisch ausgebildeter
Einfülltrichter bezeichnet, der über einen mit einem
Griff 12 und einem Schnäuzchen 14 versehenen Auffanggefäß
16, beispielsweise durch Aufhängen an einem Wandhalter 17,
angeordnet wird.
Der Trichter 10 hat im Beispielsfall eine zylindrische Seitenwand 18 und einen leicht konischen Boden 20 mit einer ziemlich großen zentralen Öffnung 22, die von einem wesentlich stärker konisch ausgebildeten und an der Endkante bei 24 umgebörtelten Kragen 26 eingefaßt ist.
Der Trichter 10 hat im Beispielsfall eine zylindrische Seitenwand 18 und einen leicht konischen Boden 20 mit einer ziemlich großen zentralen Öffnung 22, die von einem wesentlich stärker konisch ausgebildeten und an der Endkante bei 24 umgebörtelten Kragen 26 eingefaßt ist.
In den Kragen 26 ist eine in ihrer Gesamtheit mit 30 bezeichnete
Durchlaufpatrone eingesetzt, deren Gehäuse aus einem Topfteil
32 und einem Deckelteil 34 besteht.
Der Topfteil 32 hat einen geschlossenen Boden 36 und eine
sich nach oben geringfügig erweiternde Mantelwand 38, an derem
oberem Ende ein ebener Flansch 40 ansetzt, der einen Überlaufrand
bildet. Vom äußeren Ende des Flansches 40 gehen in größeren
Umfangsabständen schräg nach aufwärts weisende Stege 42 aus,
die den Flansch 40 mit einem konischen Ringteil 44 verbinden.
Der Ringteil 44 hat eine Schulter 46, mit der er dichtend, aber
lösbar in den Öffnungskragen 26 des Einfülltrichters 10 eingesetzt
ist. An der Unterseite des Flansches 40 ist ein umlaufender
Kragen 48 angeformt, der sich im Querschnitt nach unten
verjüngt und unter Ausbildung einer Abtropfkante 50 endet, die
sich in einer zur Horizontalen geneigten Ebene erstreckt. Hierdurch
wird erreicht, daß das über den Flansch 40 aus dem Topfteil
32 überlaufende Wasser zum Schluß, wenn kein weiteres Wasser
nachströmt, an dem Kragen 48 zu dessen tiefster Stelle
entlangläuft und von dort abtropft, so daß allenfalls an dieser
Stelle ein letzter Tropfen hängen bleibt.
Der Deckelteil 34 besteht aus einer zur Mitte hin leicht konisch
abfallenden Wand 52, die von einem stärker konischen Kragen 54
eingefaßt ist. Der Kragen 54 ist dem Ringteil 44 des Topfteils
32 angepaßt und wird von diesem aufgenommen, wobei sich die
Übergangskante zwischen der Wand 52 und dem Kragen 54 auf der
Schulter 46 des Ringteils 44 abstützt und ein ringförmiger
Ansatz 56 an der Unterseite der Wand 52 in den Ringteil 44 innerhalb
der Schulter 46 eingreift, Der Deckelteil 34 weist ferner
an seiner Unterseite zwei konzentrische Ringwände 58, 60 auf,
von denen die äußere Ringwand 58 verhältnismäßig kurz ausgebildet
ist und mit ihrem unteren Ende bündig in die Mantelwand
38 des Topfteils 32 eingreift. Schlitze 62 in der Ringwand 58
gestatten dennoch ein Auslaufen des im Topfteil 32 enthaltenen
Wassers.
Die zweite, kleinere Ringwand 60 ist demgegenüber wesentlich
länger ausgebildet und erstreckt sich bis zum Boden 36 des
Topfteils 32, wodurch das Innere des Topfteils 32 in eine
zentrale Kammer 64 und eine diese umschließende Kammer 66
unterteilt wird. Die Kammern 64, 66 sind durch Schlitze 68
in der Ringwand 60 verbunden, die unmittelbar oberhalb des
Topfteilbodens 36 ringsum verteilt sind.
Schließlich enthält der Deckelteil 34 eine zentrale Öffnung
70, die einen wesentlich kleineren Durchmesser als die innere
Ringwand 60 aufweist und von einem nach abwärts gerichteten
Kragen 72 eingefaßt ist. Über die Öffnung 70 erstreckt sich domartig
aufragende Haube 74, die mit Schlitzen 76 zum Eintritt
des Wassers aus dem Einfülltrichter 10 in die zentrale
Kammer 64 versehen ist.
Der Topfteil 32 und der Deckelteil 34 mit der Haube 74 bestehen
vorzugsweise aus Kunststoff und werden nach dem Einfüllen des
(nicht gezeigten) Behandlungsmaterials miteinander dauerhaft
verbunden. Das Behandlungsmaterial kann beispielsweise
ein körniges Ionenaustauschharz und/oder Aktivkohle sein, dem
ein bakteriostatisch wirkender Stoff wie Silber in disoziierbarer
Form beigefügt ist. Die Schlitze 62 in der äußeren Ringwand
58 und die Schlitze 76 in der Haube 74 verhindern, daß
das Behandlungsmaterial nach dem Einschließen in das Patronengehäuse
wieder herausrieselt, während gleichzeitig verhältnismäßig
große Querschnitte für den Eintritt des unbehandelten
Wassers in die Patrone und den Austritt des Wassers nach seiner
Behandlung geschaffen werden.
Die in Fig. 2 gezeigte abgeänderte Ausführungsform der Patrone
unterscheidet sich von der nach Fig. 1 dadurch, daß die innere
Ringwand 60 mit Abstand vor dem Boden 36 des Topfteils 32
endet und mit einem nach auswärts gerichteten ebenen Ringflansch
78 versehen ist, der sich etwa bis zur radialen Mitte der Außenkammer
66 erstreckt und dadurch sicherstellt, daß das von der
zentralen Kammer 64 in die Außenkammer 66 übertretende Wasser
durch das Behandlungsmaterial in der Außenkammer 66, und nicht
an der Ringwand 60 entlangströmt.
Claims (12)
1. Drucklos arbeitendes Gerät zum Verbessern der Qualität von
Trinkwasser, bestehend aus einem über einem topfartigen Gefäß
anzuordnenden Einfülltrichter und einer in eine zentrale
Bodenöffnung des Trichters dichtend einsetzbaren Durchlaufpatrone,
die mit einem Behandlungsmaterial wie Ionenaustauschharz
und/oder Aktivkohle sowie einem bakteriostatisch wirkenden
Stoff wie insbesondere Silber in dissoziierbarer Form gefüllt
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Patrone (30) als Zwei-Kammer-Patrone mit einer zum Trichter (10)
hin über eine siebartige Abdeckung (74, 76) offenen, abwärts
durchströmten zentralen Kammer (64) und einer diese umschließenden,
aufwärts durchströmten und am oberen Ende mit ringsum auf
gleicher Höhe verteilten Auslaßöffnungen (62) versehenen Außenkammer
(66) ausgebildet ist, wobei die Kammern (64, 66) an ihren
unteren Enden miteinander in Verbindung stehen.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Patrone (30) unterhalb der Auslaßöffnungen (62)
einen ringsum geschlossenen und sich in einer horizontalen
Ebene erstreckenden Überlaufrand (40) aufweist.
3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Überlaufrand (40) am Außenumfang mit einer nach
abwärts gerichteten Abtropfkante (50) versehen ist.
4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Abtropfkante (50) in einer zur Horizontalen
geneigten Ebene erstreckt.
5. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einlaß (70) der Patrone
(30) kleiner als der Durchmesser der zentralen Kammer (64)
ausgebildet und an der Unterseite von einem nach abwärts
gerichteten Kragen (72) eingefaßt ist.
6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberseite (Deckelteil 34) der Patrone zum
Einlaß (70) hin geneigt ausgebildet ist.
7. Gerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die siebartige Abdeckung der Einlaßöffnung
(70) von einer domartig aufragenden Haube (74) gebildet
ist, welche am Umfang mit Einlaßschlitzen (76) versehen ist.
8. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Patrone (30)
aus einem Topfteil (32) und einem Deckelteil (34) besteht,
an dessen Unterseite zwei konzentrische Ringwände (58, 60)
angeformt sind, von denen die äußere (58) mit am Umfang verteilten
Auslaßschlitzen (62) versehen ist und mit ihrem unteren Ende
bündig in die Öffnung des Topfteils (32) eingreift und die
innere (60) als Trennwand zwischen den beiden Kammern (64, 66)
dient.
9. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Ringwand (60) mit Abstand vor dem Boden
des Topfteils zur Herstellung der Verbindung zwischen der zentralen
Kammer (64) und der Außenkammer (66) endet und an diesem Ende
außenseitig mit einem Radialflansch (78) versehen ist (Fig. 2).
10. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Ringwand (60) auf dem Boden (36) des
Topfteils (32) aufsitzt und darüber mit ringsum verteilten
Überströmöffnungen (68) zur Verbindung der beiden Kammern versehen
ist.
11. Gerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10 in Verbindung mit Anspruch
2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Topfteil (32) an seinem Öffnungsrand einen radial nach
auswärts gerichteten Flansch (40) trägt, an dessen Außenumfang
ein nach unten gerichteter Kragen (48) zur Bildung der Abtropfkante
(50) ansetzt.
12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Flansch (40) über nach aufwärts weisende Stege
(42) mit einem eine Schulterfläche enthaltenden Ringteil (44)
verbunden ist, in welchem der Deckel (34) aufgenommen und
befestigt ist.
Priority Applications (2)
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---|---|---|---|
DE8525643U DE8525643U1 (de) | 1985-10-05 | 1985-09-09 | Drucklos arbeitendes Gerät zum Verbessern der Qualität von Trinkwasser |
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Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19853535679 DE3535679A1 (de) | 1985-10-05 | 1985-10-05 | Drucklos arbeitendes geraet zur verbesserung der qualitaet von trinkwasser |
Publications (2)
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DE3535679A1 true DE3535679A1 (de) | 1987-05-07 |
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ID=6282909
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE8525643U Expired DE8525643U1 (de) | 1985-10-05 | 1985-09-09 | Drucklos arbeitendes Gerät zum Verbessern der Qualität von Trinkwasser |
DE19853535679 Granted DE3535679A1 (de) | 1985-10-05 | 1985-10-05 | Drucklos arbeitendes geraet zur verbesserung der qualitaet von trinkwasser |
Family Applications Before (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE8525643U Expired DE8525643U1 (de) | 1985-10-05 | 1985-09-09 | Drucklos arbeitendes Gerät zum Verbessern der Qualität von Trinkwasser |
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