DE3530084C2 - Verfahren zum Behandeln von Zigaretten und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Behandeln von Zigaretten und Einrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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- A24—TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
- A24C—MACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
- A24C5/00—Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
- A24C5/60—Final treatment of cigarettes, e.g. marking, printing, branding, decorating
- A24C5/608—Treating cigarettes with a liquid or viscous solution
Landscapes
- Manufacturing Of Cigar And Cigarette Tobacco (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren
bzw. eine Einrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1 bzw. des
Patentanspruches 6.
Während Zigaretten zwischen der Fertigungs- und Verpackungsmaschine
gefördert werden, weist der lockere
Tabak eine Tendenz auf, aus den Tabakenden der Zigaretten
herauszufallen. Geht eine übermäßige Menge von Tabak
verloren, dann können die Enden einiger Zigaretten ungenügend
gefüllt sein, wobei solche Zigaretten
ausgesondert werden müssen, da
sie sonst zu Reklamationen der Kunden führen würden.
Um die Gefahr von "lockeren Enden" weitgehend herabzusetzen,
erzeugt meist die Zigarettenfertigungsmaschine
einen Zigarettenfüllstrom mit speziell angeordneten zusätzlichen
Tabakmengen (sogenannte "dichte Enden"),
welche mit den Tabakenden der Zigaretten zusammenfallen,
so daß die Enden mindestens anfänglich dichter sind,
als der Rest der Zigaretten. Dieses Verfahren verringert
die Möglichkeiten, daß einige Zigaretten mit lockeren
Enden ankommen, doch schaltet es diese Möglichkeit nicht
vollkommen aus und beinhaltet auch einen Verlust in
Form von zusätzlicher Verwendung von Tabak.
Es wurde gemäß US 10 13 825 vorgeschlagen, zusätzlichen Klebstoff auf den
Tabak an den Zigarettenenden anzuwenden, um den Tabakverlust
an diesen Enden zu verhindern oder zu verringern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren und eine
Einrichtung, durch die dieser Tabakverlust
verringert wird, zu verbessern.
Diese Aufgabe wird beim Verfahren bzw.
bei der Einrichtung durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches
1 bzw. des Patentanspruches 6 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den
jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
Klebstoff wird an die
Tabakenden der Zigaretten in Form eines Schaums aufgebracht.
Der Schaum weist ein Expansionsverhältnis von
mindestens 10 : 1 auf, das heißt, daß das Volumen des
Schaums infolge der Luftbläschen oder anderer Gasbläschen
im Kleber um das 10fache größer ist, als das Volumen
des ursprünglich flüssigen Klebstoffes. Damit
kann der Schaum mit einer genügend großen Fläche von
Tabakteilchen am Ende der Zigarette in Berührung kommen,
ohne so viel von der Flüssigkeit einzusetzen, daß das
Trocknen des Klebstoffes zu einem Problem wird. Bei
einem Expansionsverhältnis von mindestens 10 : 1 (vorzugsweise
mindestens 15 : 1) kann die Menge der verwendeten
Flüssigkeit leicht durch den Tabak in der Zigarette absorbiert
werden, wodurch keine besonderen Trocknungsfragen
entstehen.
Der Schaum kann allgemein in abgemessenen Mengen auf die
Zigarettenenden durch Blasen oder mit Hilfe eines Druckverfahrens
aufgebracht werden. In beiden Fällen kann
Unterdruck an den Filterenden der Zigaretten aufgebracht
werden, damit der Schaum besser in die Tabakenden eingesaugt
werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in
der Zeichnung dargestellt und werden nachstehend
ebenso wie das Verfahren näher erläutert.
Die Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Teilansicht einer Einrichtung
zum Einblasen des Schaums in die Zigaretten,
Fig. 2 eine andere Anordnung zum Einblasen
des Schaums in die Zigaretten,
Fig. 3 eine schematische Ansicht einer Anordnung zum
Aufdrucken des Schaums auf die Zigaretten,
Fig. 4 eine Abänderung der Anordnung der Fig. 3, von
rechts gesehen,
Fig. 5 eine andere Anordnung zum Aufblasen des Schaums
auf die Zigaretten,
Fig. 6 eine Ansicht, von rechts, der Einrichtung der
Fig. 5.
Die Erfindung wird zwar anhand von Filterzigaretten beschrieben,
die nur ein einziges Tabakende aufweisen. Es sei
jedoch bemerkt, daß die Erfindung auch auf einfache,
filterlose Zigaretten anwendbar ist und Klebstoff auf beide
Enden solcher Zigaretten aufgetragen werden kann.
Fig. 1 zeigt Zigaretten 10, die durch eine genutete
Trommel 12 auf einer Welle 14 weiterbefördert werden.
Eine dosierte Menge von Schaum wird auf das Tabakende
10A einer jeden Zigarette 10 durch eine Vorrichtung
16 aufgebracht, während Unterdruck auf das Filterende
10B über einen stationären Saugnapf 18 aufgebracht wird,
der an einem Flansch 12A der Trommel 12 anliegt. Der
Unterdruck gelangt über einen Kanal 12B im Flansch über
eine biegsame konische Dichtung 12C zur Zigarette 10. Um
einen dichtenden Kontakt mit der entsprechenden Dichtung
12C herzustellen, können die einzelnen Zigaretten 10 durch
eine nicht gezeigte Vorrichtung vor der schaumauftragenden
Einrichtung 16 durch Druck auf das Tabakende 10A
der Zigarette 10 zur Dichtung 12C gedrückt werden. Andererseits kann auch
jede einzelne Zigarette 10 auf ihre Dichtung 12C durch Unterdruck,
der über den Verteiler des Saugnapfes 18 kommt, gesaugt werden.
Die Vorrichtung zum Aufbringen dosierter Mengen von
Schaum weist eine Scheibe 20 auf einer Welle 22 auf,
die mit über den Umfang verteilten Öffnungen 20A versehen
ist, welche mit den aufeinanderfolgenden Zigaretten
10 fluchten. Die einzelnen Öffnungen 20A sind mit
von einem Rohr 24 zugeführten Schaum gefüllt, während
eine stationäre Schließplatte 26 die Rückseite der
Öffnung deckt. Während jede Öffnung 20A mit einer Zigarette 10
fluchtet, wird ein Luftstoß durch ein Rohr 28 zugeführt,
der einen Luftstrahl oder eine Gruppe von im
wesentlichen parallelen Strahlen erzeugt, welche den
Schaum von der Öffnung 20A aus auf das benachbarte
Zigarettenende bläst.
Die Öffnungen 20A in der Scheibe 20 können mit derselben
Teilung wie die Zigaretten 10 auf der Trommel 12 angeordnet
sein. Dies würde jedoch erhebliche Pausen bedeuten,
in denen kein Schaum vom Rohr 24 in die Öffnung 20A
fließen kann. Während dieser Pausen muß der Schaumstrom
gepuffert oder abgeblockt werden, und zu diesem Zweck
ist eine Umgehungsanordnung vorgesehen, die aus einer
Membrane oder einem anderen beweglichen Teil 30A besteht,
das von einer Feder 30B angedrückt wird. Die Puffer-
oder Blockmöglichkeit für diesen Zweck kann herabgesetzt
oder möglicherweise ausgeschaltet werden, wenn
die Teilung der Öffnungen 20A herabgesetzt wird, so
daß diese fast einander benachbart sind. In diesem Falle
müßte die Umfangsgeschwindigkeit der Öffnungen 20A
im Vergleich zur Umfangsgeschwindigkeit der Zigaretten 10
entsprechend herabgesetzt werden.
Fig. 1 zeigt, wie Schaum den Öffnungen 20A in einer
Stellung zugeführt wird, die um 180° gegenüber dem
Rohr 28 versetzt ist. In der Praxis kann der Schaum
den Öffnungen 20A unmittelbar vor dem Rohr 28 zugeführt
werden, um die Zeit weitgehend zu verringern, in
der der Schaum beginnen kann sich zu zersetzen (d h.
in seine ursprüngliche Form zurückzukehren).
Die Scheibe 20 (mit einem entsprechend größeren Durchmesser)
kann auf einer Verlängerung der Welle 14 anstelle
auf der Welle 22 montiert sein, d. h. koaxial zur Trommel
12. In diesem Falle kann Luft ständig vom Rohr 28 hereinblasen,
wobei sie trotzdem möglichst in Stößen zugeführt
wird, wie im Falle der in Fig. 1 gezeigten Anordnung,
wobei jeder Stoß mit der Ankunft einer Zigarette
10 und der mit dem Rohr 28 fluchtenden Öffnung 20A
zusammenfällt.
Beispielsweise kann jede Öffnung 20A einen Durchmesser
von 5,0 bis 5,5 mm aufweisen. Es soll sichergestellt
werden, daß der Schaum nicht in Berührung mit dem Zigarettenpapier
bzw. der Zigarettenumhüllung kommt. Das
kann dadurch erreicht werden, daß der Durchmesser der
Öffnung 20A erheblich kleiner gehalten wird als der Zigarettendurchmesser
der meist 8 mm beträgt. Die Dicke der
Scheibe 20 kann beispielsweise 3 mm betragen.
Der Innendurchmesser des Rohrs 24 kann gleich oder ein
wenig kleiner sein als der der Öffnung 20A. Das Auslaßende
des Rohrs 24 kann auch in der Form von mehreren parallelen
Düsen mit kleinem Durchmesser ausgebildet sein.
Im ersten Fall muß der Luftdruck verhältnismäßig niedrig
sein, zum Beispiel 0,25 bis 0,5 psi (1725 bis 3450 Pa),
damit die Zigarettenumhüllung nicht mit dem Klebstoff
aufgrund eines übermäßigen Luftstroms bespritzt werden kann.
Im zweiten Falle (mit mehreren Düsen) kann ein höherer
Luftdruck angewandt werden.
Um die Reibung zwischen der Scheibe 20 und dem Rohr 24
sowie der Platte 25 weitgehend herabzusetzen, kann die
Scheibe 20 aus reibungsarmem Grundstoff gefertigt oder
beschichtet sein, wie Polyäthylen mit hohem
Molekulargewicht.
Der zur Ausformung des Schaumes verwendete Kleber kann
beispielsweise ein Natriumsalz von Carboxymethylzellulose
(meist NaCMC abgekürzt) sein. Der Kleber kann beispielsweise
als eine 3%ige Lösung in Wasser verwendet
werden. Als Schaummittel wird eine geringe Menge, beispielsweise
1% eines Oberflächenbehandlungsmittels zugegeben.
Bei einem Experiment wurde Schaum aus einer Wasserlösung
mit 3% einer Form mit niedriger Viskosität von
Carboxymethylzellulose ausgebildet,
plus 1% eines
Oberflächenbehandlungsmittels.
Das
optimale Blasverhältnis ergab sich mit 16 : 1, wobei eine
hinreichende Verbindung bis zu einer Tiefe von ca. 1,5 mm
in das Zigarettenende hinein erzielt wurde und eine
Wassermenge verwendet wurde, die gering genug war, um
ein ziemlich schnelles Trocknen zu ermöglichen.
Es ergab sich, daß bei durchschnittlichen atmosphärischen
Bedingungen der Kleber trotzdem einige Minuten
brauchte, um soweit zu trocknen, daß er den Tabak in
den Zigarettenenden vollkommen festhielt. Um die
Trocknungszeit zu verringern kann die Klebermischung
erwärmt werden (auf z. B. zwischen 60 und 70°C) ehe er
in die Schaumerzeugungsvorrichtung eingeführt wird.
Die Erwärmung erleichtert außerdem die Anwendung eines
höheren Blasverhältnisses, wodurch die Trocknungszeit
durch Verringerung des Wasseranteils in einem gegebenen
Volumen von Schaum herabgesetzt wird.
Fig. 2 zeigt eine andere Anordnung zum Blasen von
dosierten Mengen von Schaum auf Zigarettenu 10, die
auf einer Trommel geführt werden, welche gleich der
der Trommel 12 in Fig. 1 sein kann und gleiche Einrichtungen
aufweisen kann, um den Schaum in die Zigaretten
10 einzusaugen.
In diesem Fall wird der Schaum durch ein Rohr 50 zugeführt,
das nahe seinem Auslaßende mehrere über den Umfang
verteilte Kanäle 50A aufweist, die so
geneigt sind, daß die von einem Verteiler 52 in sie eingeblasene
Luft eine dosierte Menge zum Ende der benachbarten
Zigarette 10 hinbläst. Luftdruckstöße gelangen
an den Verteiler 52 mit einer Frequenz, welche der
Geschwindigkeit entspricht, mit welcher die Zigaretten 10
am Rohr 40 vorbeilaufen. Bei dieser Anordnung braucht
kein Puffer wie bei der Anordnung in der Fig. 1 vorgesehen
zu werden.
Es können zwei oder mehrere am Umfang verteilte Rohre
50 vorhanden sein. Jedes Rohr 50 kann einen Teil der Gesamtschaummenge
zuführen, die für jede Zigarette 10 erforderlich
ist. Andererseits können beispielsweise zwei Rohre
50 mit der halben Stoßfrequenz beaufschlagt werden, um
Schaum jeweils der nächsten Zigarette 10 zuzuführen. Infolge
der Neigung der Kanäle 50A in Fig. 2 tendieren
die einzelnen am Rohr 50 beförderten Schaumkugeln oder
-pfropfen dazu, eine Stromlinienform (etwa birnenförmig)
anzunehmen, wobei sie in ihrer Bewegungsrichtung gestreckt
werden und seitlich durch die Wirkung der sich
vereinigenden Luftstrahlen ausgedünnt werden. Dies unterstützt
das Eindringen der einzelnen Schaumpfropfen
in die entsprechende Zigarette 10 wobei die Gefahr verringert
wird, daß der Kleber mit dem Zigarettenpapier in Berührung
kommt.
Die gleiche Wirkung kann bei der Anordnung der Fig. 1
erzielt werden, d. h. durch Erzeugen mehrerer zusammenströmender,
sich vereinigender Luftstrahlen (oder eines
gleichwertigen ringförmigen Luftstrahls) im Rohr 28,
um aufeinanderfolgende Schaumpfropfen von den Öffnungen
20A auszublasen. Wie bei Fig. 2 liegt der Vereinigungspunkt
der Luftstrahlen
im wesentlichen im Mittelpunkt der Vorderfläche
eines jeden Pfropfens ehe sein Vortrieb durch
den Luftstrahl oder die -strahlen beginnt, wodurch die
größte Geschwindigkeit dem Vorderende eines jeden
Pfropfens mitgeteilt wird.
Fig. 3 zeigt die von einer Trommel 12 geförderten Zigaretten
10, die der Trommel 12 der Fig. 1 gleich sein
kann und auch dieselbe Saugeinrichtung aufweisen kann.
Dosierte Mengen von Schaum werden auf die Zigarettenenden
durch Stifte 32 aufgedrückt, die auf dem Umfang
einer Scheibe 34 verteilt sind. Die einzelnen Stifte 32
weisen ein sphärisches oder kugeliges Ende 32A auf,
das beispielsweise einen Durchmesser von 6 mm besitzt.
Schaum wird von einem endlosen Schaumband aufgegriffen,
das auf einem Rad 36 durch eine Düse 38 ausgeformt wird.
Die Scheibe 34 wird von einer Welle 35 getragen, die
im Winkel von 45° zur Achse der Trommel 12 angeordnet
ist. Daher tritt der nächste Punkt zwischen den einzelnen
Stiften 32 und der entsprechenden Zigarette 10 (Fig. 3)
dort auf, wo der Schaum von Stift zur Zigarette 10 übertragen
wird.
Fig. 4 zeigt eine Abänderung der Einrichtung der Fig. 3.
Jeder Stift 60 auf einer geneigten Scheibe 62 (entsprechend
der Scheibe 34 in der Fig. 3) ist in einem
Winkel von 45° zur Scheibe 62 angeordnet und ist hohl,
so daß eine dosierte Menge von Schaum in den Stift 60 eintritt,
wenn er sich einem Rad 64 nähert. Ein Schaumband
66 wird am Rand 64 zu diesem Zweck von einer Düse
68 ausgeformt, wobei der überschüssige Schaum am Rand 64
durch einen Schaber 70 entfernt und zur Quelle des
Klebstoffs zurückgeleitet wird. Wenn die einzelnen
Stifte 60 mit einer entsprechenden Zigarette 10 fluchten,
wird der im Stift 60 enthaltene Kleber durch Luft herausgeblasen,
die über einen Verteiler 72 zugeführt wird.
Die Fig. 5 und 6 zeigen eine andere Anordnung bei
welcher der Schaum auf die Enden der durch eine Trommel
12 getragenen Zigaretten 10 aufgedruckt wird. Der Schaum
wird durch ein Rohr 74 einem bogenförmigen Verteiler 76
zugeführt, der mit einem dünnen Umfangsabschnitt 78A
einer Scheibe 78 in Berührung steht. In regelmäßigen
Abständen, die den Abständen zwischen den Zigaretten
10 auf der Trommel 12 entsprechen, sind Öffnungen 78B im
Umfangsabschnitt 78A vorgesehen. Schaum wird sanft
durch die Öffnungen 78B ausgeschieden und erzeugt Perlen 76A,
die von der linken Seite der Scheibe 78 aus herausragen,
um auf entsprechende Zigarettenenden aufgetragen zu
werden.
Die Scheibe 78 dreht sich um eine Achse 78D, die gegenüber
der Trommelachse geneigt ist. Somit bewegt sich
jede Öffnung 78B im Umfangsabschnitt 78A der Scheibe 78 langsam
näher an die Trommel 12 heran, um den Klebeschaum anzubringen,
worauf sie sich langsam von der Trommel 12
entfernt. Auf der Scheibe 78 verbleibender Klebstoff wird
heruntergeschabt und zur Schaumquelle durch zwei Schaber
80 rückgefördert, welche mit sich gegenüberliegenden
Flächen des Abschnittes 78A der Scheibe 78 im Eingriff
stehen.
Die Öffnungen 78B in der Scheibe 78 können einen Durchmesser
von ca. 4 bis 5 mm aufweisen. Andererseits kann
jede Öffnung 78B durch eine Gruppe von kleineren Öffnungen
ersetzt werden, die vom Schaumdruck und von dem Mächtigkeitsgrad
abhängen, mit welchem der Schaum sich beim
Austreten aus diesen Öffnungen verteilt.
Wie vorstehend beschrieben, kann auch Sog oder Unterdruck
an die Filterenden 10B der Zigaretten 10 angelegt werden.
Die Scheibe 78 ist drehbar auf einer Welle 78C gelagert
und wird von mehreren Stiften 82 angetrieben, die axial
aus dem Ende der Trommel 12 herausragen und in entsprechende
Öffnungen 84 der Scheibe 78 eingreifen. Dadurch
dreht sich die Scheibe 78 mit derselben Geschwindigkeit
wie die Trommel 12.
Claims (12)
1. Verfahren zum Behandeln von Zigaretten, bei dem Klebstoff auf mindestens ein
Ende der Zigaretten aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zigaretten seitlich an einem
Klebstoffspender vorbeigeführt werden, wobei eine
dosierte Menge eines geschäumten Klebers auf das Tabakende
der einzelnen Zigaretten aufgebracht wird,
um den Tabak in der Zigarette festzuhalten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die dosierten Mengen von Klebstoff erzeugt werden,
indem Öffnungen in einer bewegten Scheibe mit
Schaum gefüllt werden, wobei der Schaum aus jeder
Öffnung durch einen Luftstrahl auf das entsprechende
Zigarettenende herausgeblasen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß Unterdruck am anderen Ende der Zigarette
aufgebracht wird, während der Schaum
aufgebracht wird, damit der Schaum
besser in die Zigarette eingesaugt werden kann.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaum so auf den
Tabak aufgebracht wird, daß er nicht die Zigarettenumhüllung
erreichen kann.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaum aus einer
Lösung von Klebstoff und Oberflächenbehandlungsmittel
in Wasser mit einem Expansionsverhältnis von
mindestens 10 : 1 erzeugt wird.
6. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
bei dem Klebstoff auf mindestens ein
Ende der Zigaretten aufgebracht wird,
gekennzeichnet durch eine Fördereinrichtung (Trommel 12), die
Zigaretten (10) in seitlicher Richtung auf einer bestimmten
Bahn führt, eine Vorrichtung zum Erzeugen geschäumten
Klebstoffs und eine Vorrichtung (Einrichtung 16; Rohr 50; Stifte 32; Stifte 60; Scheibe 78)
neben der Bahn, die eine dosierte Menge von
Schaum an einem Tabakende (10A) einer jeden Zigarette (10) aufträgt.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung zum Auftragen geschäumten Klebstoffes
eine Zuführeinrichtung (Scheibe 20; Rohr 50; Stifte 60) aufweist,
welche dosierte Mengen des geschäumten Klebers einem Abgabepunkt
zuführt, und eine Vorrichtung (Rohr 24; Verteiler 52; Verteiler 72)
diese dosierte Menge auf das Tabakende (10A) einer Zigarette (10)
aufbläst.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführeinrichtung eine Drehscheibe (Scheibe 20; Scheibe 62)
aufweist, in der Öffnungen (20A; hohler Stift 60) gebildet sind, die mit
geschäumtem Kleber an einer Station gefüllt werden, die
von der Station entfernt ist, in der der geschäumte
Kleber aus den Öffnungen (20A; hohler Stift 60) auf die
Tabakenden (10A) geblasen wird.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnungen (20A; hohler Stift 60) einen im wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt aufweisen, dessen Durchmesser kleiner ist
als der der Zigaretten (10).
10. Einrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der geschäumte Kleber in die Öffnungen (20A) der
Scheibe (20) von einer feststehenden Quelle (Rohr 24) eingeführt
wird.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine
feststehende Platte (Schließplatte 26), die die Öffnungen (20A) auf
einer Seite der Scheibe (20) verschließt, während der
geschäumte Kleber in den Öffnungen (20A) von der anderen
Seite der Scheibe (20) her aufgenommen wird.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung (Saugnapf 18) Unterdruck an
einem Ende der einzelnen Zigaretten (Filterende 10B) anlegt, während
geschäumter Kleber am anderen Ende (Tabakende 10A) aufgebracht
wird.
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