DE3528248A1 - Verfahren und vorrichtung zum kontrollieren der dichtheit von gefuellten, durch einen angesiegelten bzw. aufgeschweissten deckel od. dgl. verschlossenen behaelter - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum kontrollieren der dichtheit von gefuellten, durch einen angesiegelten bzw. aufgeschweissten deckel od. dgl. verschlossenen behaelterInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich zunächst auf ein Verfahren zum
Kontrollieren der Dichte von gefüllten, durch einen angesiegelten
bzw. aufgeschweißten Deckel od. dgl. verschlossenen Behältern.
Aus der Praxis ist eine Dichtheitskontrolle bekannt, die sich der
Hilfe einer Vakuumkammer bedient. Eine solche Vakuumkammer ist zwar
für den Einsatz im Labor geeignet, jedoch nicht zur
Dichtheitskontrolle unmittelbar an einer ein Produkt in den Behälter
einbringenden Abfüllmaschine. Hier fehlt es in der Regel nicht nur
an dem zur Unterbringung der Vakuumkammer benötigten Bauraum und der
erforderlichen Evakuierungszeit, sondern auch an einer geeigneten
Möglichkeit einer genauen Vakuumvolumenmessung.
Der Anmelderin ist ferner ein Testgerät bekannt, bei dem
entsprechend dem Behälterinnenrand kreisförmig angeordnete
Abtastnägel angeordnet sind, mit deren Hilfe der aufgesiegelte
Deckel des als Kunststoffbecher ausgebildeten Behälters abgetastet
werden kann. Fällt einer oder mehrere Nägel nach unten, fehlt an
dieser bzw. an diesen Stellen der Deckel. Mit dem bekannten
Testgerät kann man mithin nur das ordnungsgemäße Vorhandensein des
Deckels feststellen, jedoch nicht die Dichtheit des Verschlusses
oder des Behälters.
Aber gerade bei Füllprodukten im Lebensmittelbereich, wie z. B. beim
Abfüllen von Milchprodukten, wie Joghurt, Quarkspeisen usw., ist ein
absoluter dichter Verschluß unbedingt notwendig, da andernfalls das
eingefüllte Produkt ungenießbar wird.
Die Anmelderin hat sich daher intensive Gedanken gemacht, wie das
Problem der Kontrolle der Dichtheit von gefüllten Behältern mit
einfachen Mitteln gelöst werden kann. Gemäß der DE-OS 34 30 082.1
geht die Anmelderin von dem Gedanken aus, daß die im Behälter
zwischen dem Deckel und dem eingefüllten Produkt befindliche
Luft- oder Gasschicht derart stark erwärmt wird, bis durch die
Luft- oder Gasvolumenvergrößerung innerhalb des schon verschlossenen
Behälters der angesiegelte oder aufgeschweißte Deckel sich wie ein
Trommelfell spannt. Die trommelfellähnliche Spannung tritt auch dann
ein, wenn bei gasenden Produkten der Behälter z. B. unter der
Siegelstation, seitlich eingedrückt wird, um beim Aufheben des
Druckes im Behälter ein Vakuum zu erzeugen. Bei der älteren
Anmeldung der Anmelderin geht man ferner von der Überlegung aus, daß
ein fehlerfreier, d. h. einen absoluten dichten Verschluß
gewährleistender Deckel als gespannte Membrane und ein fehlerhafter,
z. B. ein Loch aufweisender Deckel als entspannte Platine wirkt und
die Membrane und die Platine ein unterschiedliches
Schwingungsverhalten aufweisen. Demgemäß wird der am Behälter
angesiegelte bzw. aufgeschweißte Deckel in Schwingungen versetzt und
sein Schwingungsverhalten gemessen. Auf diese Weise läßt sich ein
fehlerfreier und ein fehlerhafter Behälter leicht erkennen und kann
mithin schnell aussortiert werden, so daß man zu einer guten
Produktion mit bester Ware kommt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
vorzugschlagen, das mit noch einfacheren Mitteln eine absolut sichere
Kontrolle der Dichtheit eines durch einen angesiegelten oder
aufgeschweißten Deckel od. dgl. verschlossenen Behälters,
insbesondere eines Kunststoffbechers, ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das zwischen
dem Deckel od. dgl. und dem Füllgut des Behälters befindliche
Luft- oder Gaspolster erwärmt, die aufgrund der sich dabei
ergebenden Luft- oder Gasvolumenvergrößerung eintretende
Lageveränderung des Deckels od. dgl. abgetastet und schließlich das
Abtastergebnis zum Anzeigen sowie gegebenenfalls Aussortieren
fehlender bzw. fehlerhafter Deckel od. dgl. ausgenutzt wird. Bei dem
erfindungsgemäßen Verfahren wird mithin das unterschiedliche
Verhalten eines fehlerfreien und fehlerhaften Deckels ausgenutzt,
d. h. die sich aufgrund der Luft- oder Gasvolumenänderung ergebende
unterschiedliche Höhenlage des Deckels wird abgetastet bzw.
festgestellt und das Prüfergebnis ausgewertet, z. B. in der Weise,
daß auf den Rand eines Behälters ein Code aufgespritzt wird oder
aber ein gutsichtbares Loch in den schlechten Behälter eingestoßen
wird, so daß der schlechte Behälter bzw. Becher oder aber der
betreffende Umkarton mit einer Weiche aussortiert werden kann.
Erforderlichenfalls kann die festgestellte Fehlerinformation auch in
eine PC-Steuerung eingegeben werden, so daß die genaue Position des
schlechten Behälters bzw. Bechers über ein Schieberegister
weitergeleitet wird, so daß der fehlerhafte Karton über eine Weiche
auf ein Korrekturband geschoben werden kann. Auf einem solchen Band
kann eine Stoppvorrichtung mit einem Kommitor angebracht werden; per
Aufruf kann man ein Fehlerbild mit einem invertiert blinkenden
schlechten Becher erzeugen.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das
zwischem dem Deckel und dem Füllgut des Behälters befindliche
Luft- oder Gaspolster durch den Deckel hindurch erwärmt wird.
Hierdurch wird eine schnelle Erwärmung der Luft bzw. des Gases
ermöglicht, was für schnellaufende Produktionsmaschinen von großer
Bedeutung ist.
Ferner hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Deckel od. dgl.
nach dem Erwärmen und vor dem Abtasten bzw. Anzeigen des
Prüfergebnisses von seiner Außenseite her vorübergehend mit Druck
beaufschlagt wird. Hierdurch wird der Wärmeübergang beschleunigt und
die Luft bzw. das Gas durch die möglicherweise im Deckel vorhandenen
Öffnungen gedrückt, so daß bei einem fehlerhaften Deckel dieser in
seiner Lage verbleibt, hingegen sich ein fehlerfreier Deckel nach
oben bewegt, sobald dieser Druck wieder aufgehoben wird.
Zum Durchführen des Verfahrens ist eine Vorrichtung vorgesehen, die
durch eine Verstelleinheit mit einer Heizvorrichtung, einer
Abtastvorrichtung sowie einer damit zusammenwirkenden Meßeinrichtung
und Anzeigeeinrichtung sowie gegebenenfalls einer
Aussortiereinrichtung für die Behälter gekennzeichnet ist.
Die Heizvorrichtung weist dabei für jeden Behälter bzw. Deckel
od. dgl. einen stößelartigen, entgegen wenigstens einer Druckfeder in
Führungsbuchsen axial beweglich gelagerten Heizkopf auf. Der oder
die Heizköpfe bestehen zweckmäßigerweise aus Aluminium und besitzen
eine Heizpatrone mit einem Thermoelement zur Temperaturregelung.
Der Heizkopf ist vorteilhaft an seiner auf dem Deckel aufsetzbaren
Berührungsfläche gewölbt bzw. ballig ausgebildet, um sich der
Deckelbewegung beim Aufsetzen besser anpassen zu können.
Außerdem hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die
Berührungfläche des Heizkopfes mit Rillen versehen ist und diese
zweckmäßigerweise konzentrisch und/oder diagonal bzw. quer dazu
angeordnet sind. Diese Rillenausbildung hat den Sinn,
sicherzustellen, daß beim Aufdrücken des Heizkopfes auf den Deckel
kleinste Öffnungen nicht verschlossen werden, sondern das Entweichen
der Luft bzw. der Gase ermöglicht wird. Praktische Versuche haben
gezeigt, daß auch Öffnungen unter den erhabenen, also zwischen den
Rillen liegenden Flächen des Heizkopfes erkannt werden. Dabei ist
unter Öffnungen zu verstehen, z. B. eine nadellochgroße Öffnung im
Deckel oder eine feinste Kanüle in der Siegelnaht oder ein Riß in
der Deckelwand oder aber der Zustand, wenn überhaupt kein Deckel
vorhanden ist. Zu einer gedrängten und einfachen Bauweise der
gesamten Kontrolleinrichtung trägt bei, wenn die den Heizkopf
beaufschlagende Druckfeder einerseits am einem an einer
Führungsstange des Heizkopfes feststellbaren Klemmstück und
andererseits an einer relativ zu die Führungsbuchsen aufnehmenden
Halteplatten verstellbaren Druckplatte abgestützt ist. Diese kann
mit wenigstens einer pneumatischen Zylinder-Kolbeneinheit verbunden
sein, die über eine oder mehrere Einstellstangen mit einem die
Halteplatten tragenden Rahmen verbunden ist. Auf diese Weise läßt
sich auf sehr einfache Weise der zusätzliche Druck auf die
Außenseite des Deckels aufbringen, so daß das Gas oder die Luft
schnell aus dem Innenraum entweichen kann.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Kontrolleinrichtung mit zwei
Heizköpfen,
Fig. 2 eine Unteransicht auf die Berührungsfläche der Heizköpfe und
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines gefüllte Becher aufweisenden
Kartons mit einem fehlerhaften Behälter bzw. Becher.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, können mit Hilfe einer
Fördereinrichtung 1 einer im einzelnen nicht dargestellten
Behälterfüll- und -verschließmaschine in Richtung des Pfeils 2
entlang verschiedener Arbeitsstationen Behälter bzw. Becher 3
transportiert werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind
jeweils zwei Behälter 3 in einer Tasche 4 der Fördereinrichtung 1
eingesetzt. Die als Kunststoffbecher ausgebildeten Behälter 3 sind
mit einem aus Aluminium od. dgl. bestehenden Deckel 5 verschlossen.
Hinter einer nicht dargestellten Siegelstation der Becherfüll- und
-verschließmaschine ist eine Kontrolleinrichtung 6 zum Feststellen
der Dichtheit der Behälter 3 angeordnet. Diese Kontrolleinrichtung 6
besitzt eine über eine nicht dargestellte Kurvenscheibe und durch
einen nicht dargestellten Antrieb in vertikaler Ebene auf und ab
bewegbare Verstelleinheit 7 mit einer Heizvorrichtung in Gestalt von
je einem Becher 3 zugeordneten Heizköpfen 8. Da die beiden Heizköpfe
8 identisch ausgebildet sind, wird im folgenden nur noch der im
linken Teil der Zeichnung dargestellte Heizkopf 8 näher beschrieben.
Der Heizkopf 8 besteht aus Aluminium und nimmt eine Heizpatrone 9
mit einem Thermoelement zur Temperaturregelung auf. Der Heizkopf 8
ist stößelartig ausgebildet und besitzt eine Führungsstange 11, die
in Führungsbuchsen 12, 13 axial beweglich gelagert ist. Die beiden
Führungsbuchsen 12, 13 sitzen in aus Aluminium bestehenden
Halteplatten 14, 15, die an einem Rahmen 16 befestigt sind. An dem
Rahmen 16 sind mittels Befestigungsschrauben 17 Einstellstangen 18
befestigt, die ihrerseits mit einer Zylinder-Kolbeneinheit 19
verbunden ist. Die pneumatisch wirkende Zylinder-Kolbeneinheit 19
ist an einer Druckplatte 21 befestigt, die über die Zylinder-
Kolbeneinheit 19 gegenüber dem Rahmen 16 bzw. den Halteplatten 14, 15
verstellbar ist. Diese Verstellung erfolgt entgegen der Wirkung
einer Druckfeder 22, die sich einerseits an der Druckplatte 21 und
andererseits an einem um 90° versetzt gezeichneten Klemmstück 23
abstützt, das an der Führungsstange 11 des Heizkopfes 8
festklemmbar ist. An seinem dem Heizkopf 8 abgewandten Ende besitzt
die Führungsstange 11 eine Platte 24, die mit einer
Abtasteinrichtung 25 zusammenarbeitet. Diese Abtasteinrichtung
besitzt eine optische Meßeinrichtung 26 in Gestalt z. B. einer
Faseroptik, mittels der Höhenunterschiede der Platte 24 auf ein
Zehntel Millimeter genau festgestellt werden können. Die
Abtasteinrichtung 25 ist an einem Höhenabstandsstößel 27 befestigt,
der über einen Feststellring 28 in bezug auf die die Becher 3
tragende Tasche 4 einstellbar ist, so daß der weiter unten
beschriebene Meßvorgang immer denselben Höhenabstand, und zwar auch
bei einer gebogenen Bechertasche 4, aufweist. Der
Höhenabstandsstößel ist in Buchsen 29, 31 verschiebbar geführt.
Die dem Deckel 5 zugewandte Berührungsfläche 32 des Heizkopfes ist
gewölbt bzw. ballig ausgebildet und mit Rillen 33 versehen. Wie aus
Fig. 2 hervorgeht, verlaufen die Rillen 33 konzentrisch und diagonal
bzw. quer dazu.
Die Vorrichtung arbeitet wie folgt:
Während des Betriebes der Becherfüll- und -verschließmaschine werden
die Behälter 3 mittels der Fördereinrichtung 1, wie oben bereits
angegeben, in der angegebenen Pfeilrichtung 2 durch die einzelnen
Arbeitsstationen der Maschine transportiert. Hinter der
Heißsiegelstation, in der die Deckel 5 auf die Behälter 3
aufgesiegelt worden sind, gelangen die Behälter 3 unter die
Kontrolleinrichtung 6. Dabei wird die gesamte Verstelleinheit über
eine nicht dargestellte Kurvenscheibe gesteuert und einen nicht
dargestellten Antrieb beaufschlagt, nach unten bewegt, so daß sich
der bzw. die Heizköpfe 8 auf die Deckel 5 der Behälter 3 setzen.
Dabei wird durch die Feder 22 eine Aufsetzunruhe verhindert. Zur
Unterstützung des Aufsetz- bzw. Auflagedruckes wird die pneumatische
Zylinder-Kolbeneinheit 19 ausgefahren, so daß der Anpreßdruck erhöht
wird. Dabei wird der von den Heizköpfen 8 ausgehende Wärmeübergang
zum Erwärmen des zwischen dem Deckel 5 und dem Füllgut befindlichen
Luft- oder Gaspolsters beschleunigt und zugleich die Luft bzw. die
Gase durch etwa vorhandene Öffnungen im Deckel 5 gedrückt. Dieser
Vorgang dauert ca. 0,3 bis 0,4 Sekunden. Nach Ablauf dieser Zeit
fährt die pneumatische Zylinder-Kolbeneinheit 19 wieder ein, und der
Heizkopf 8 liegt mit seinem Eigengewicht plus der Kraft der Feder 22
auf dem Deckel 5 auf.
Hat nun der Deckel 5 bzw. der Becher eine Öffnung, so ist die durch
die oben beschriebene Wärmeeinwirkung im Volumen ausgedehnte Luft
bzw. das Gas entwichen. Dies hat zur Folge, daß der Heizkopf 8 in
gleicher Höhenlage verbleibt.
Ist der Behälter 3 bzw der Deckel 5 jedoch "gasdicht", so wird der
gesamte Heizkopf 8 durch die ausgedehnte Luft bzw. das Gas über den
nach oben gehenden Deckel angehoben, wobei sich ein
Höhenmaßunterschied von ca. 0,5 bis 1 mm ergibt. Dabei wird das
Eigengewicht des Heizkopfes und der Druck der Druckfeder 22
überwunden.
Diese axiale Verstellung des Heizkopfes 8 wird über die
Führungsstange 11 auf die Platte 24 übertragen, die mit der
Abtasteinrichtung 25 zusammenwirkt. Da die darin enthaltene
Abtastoptik in der Lage ist, Höhenunterschiede exakt festzustellen,
kann man mithin auf diese Weise fehlerfreie und fehlerhafte Behälter
bzw. Deckel feststellen.
Durch die in der Berührungsfläche 32 des Heizkopfes 8 vorhandene
Ausbildung der Rillen 33 wird sichergestellt, daß etwa vorhandene
feine Öffnungen und Risse nicht durch die Berührungsfläche verdeckt
werden bzw. abgeschlossen werden. Somit lassen sich auch feinste
Öffnungen im Deckel bzw. im Behälter feststellen.
Um die Messung stabil und betriebssicher auch für den rauhen Umgang
auf einer Abfüll- und Verschließmaschine zu machen, ist über den
Höhenabstandsstößel 27, an der die Abtasteinrichtung 25 befestigt
ist, eine Möglichkeit geschaffen, um immer von dem gleichen
Ausgangspunkt auszugehen, selbst wenn die Tasche 4 durchgebogen sein
sollte.
Da die Kontrolleinrichtung unmittelbar nach einer Heißsiegelstation
angeordnet ist, wird die im Becher verbliebene Restwärme
mitverwendet.
Es ist jedoch auch denkbar, die Kontrolleinrichtung an einer anderen
Stelle zu montieren. Der Anwärmvorgang der Luft bzw. der Gase dauert
dann jedoch etwas länger.
Da die Meßmethode recht robust ist, kann die Kontrolleinrichtung
auch fahrbar ausgebildet sein, d. h. mit mitlaufenden Bechern wirksam
sein.
Zur Auswertung des Prüfergebnisses ist es möglich, das Prüfergebnis
von der Faseroptik auf eine Auswerteelektronik zu geben. Auf diese
Weise ist es sehr einfach, z. B. auf den Becherrand einen Code
aufzuspritzen oder mit einer Nadel ein gut sichtbares Loch in einen
schlechten Becher zu stoßen, so daß dieser Becher oder der damit
gefüllte Karton mittels einer Weiche aussortiert werden kann.
Zweckmäßigerweise kann die Prüfinformation aber auch in eine
PC-Steuerung eingegeben werden. Die genaue Position eines schlechten
Bechers wird dabei über ein Schieberegister weitergegeben. Die
Becher werden dabei in Kartons eingesetzt, und eine Weiche sortiert
den Karton aus, der einen schlechten Becher aufweist, und zwar auf
ein Korrekturband. Auf diesem Korrekturband ist eine
Stoppvorrichtung mit einem Kommitor angebracht, so daß per Aufruf
ein Bild mit der Ausgabe des fehlerhaften Bechers, z. B. invertiert
blinkend, ausgegeben werden kann, so wie das in Fig. 3 schematisch
angedeutet ist.
Claims (13)
1. Verfahren zum Kontrollieren der Dichtheit von gefüllten, durch einen
angesiegelten bzw. aufgeschweißten Deckel od. dgl. verschlossenen
Behältern, dadurch gekennzeichnet, daß das
zwischen dem Deckel od. dgl. und dem Füllgut des Behälters
befindliche Luft- oder Gaspolster erwärmt, die aufgrund der sich
dabei ergebenden Luft- oder Gasvolumenvergrößerung eintretende
Lageveränderung des Deckels od. dgl. abgetastet und schließlich das
Abtastergebnis zum Anzeigen sowie gegebenenfalls Aussortieren
fehlender bzw. fehlerhafter Deckel od. dgl. ausgenutzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das zwischem dem Deckel und dem Füllgut des
Behälters befindliche Luft- oder Gaspolster über den Deckel erwärmt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel od. dgl. nach dem Erwärmen und vor
dem Abtasten bzw. Anzeigen des Prüfergebnisses von seiner Außenseite
her vorübergehend mit Druck beaufschlagt wird.
4. Vorrichtung zum Kontrollieren der Dichtheit von gefüllten, durch
einen angesiegelten bzw. aufgeschweißten Deckel od. dgl.
verschlossenen Behältern, zum Durchführen des Verfahrens nach einem
oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet
durch eine Verstelleinheit (7) mit einer Heizvorrichtung (8), einer
Abtastvorrichtung (25) sowie einer Meß-Anzeigeeinrichtung (26) sowie
gegebenenfalls einer Aussortiereinrichtung für die Behälter (3).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizvorrichtung für jeden Behälter (3) bzw.
Deckel (5) einen stößelartigen, entgegen wenigstens einer
Druckfeder (22) in Führungsbuchsen (12, 13) axial beweglich
gelagerten Heizkopf (8) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Heizkopf (8) an seiner auf den Deckel (5)
aufsetzbaren Berührungsfläche (32) gewölbt bzw. ballig ausgebildet
ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Berührungsfläche (32) des Heizkopfes (8) mit Rillen (33) versehen
ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rillen (33) konzentrisch und/oder diagonal bzw quer
dazu angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die den
Heizkopf (8) beaufschlagende Druckfeder (22) einerseits an einem an
einer Führungsstange (11) des Heizkopfes (8) feststellbaren
Klemmstück (23) und andererseits an einer relativ zu die
Führungsbuchsen (12, 13) aufnehmenden Halteplatten (14, 15)
verstellbaren Druckplatte (21) abgestützt ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Druckplatte (21) mit wenigstens einer pneumatischen
Zylinder-Kolbeneinheit (19) verbunden ist, die über eine oder
mehrere Einstellstangen (18) mit einem die Halteplatten (14, 15)
tragenden Rahmen (16) verbunden ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Abtasteinrichtung (25) eine mit einer an der Führungsstange (11) des
Heizkopfes (8) befestigten Platte (24) zusammenwirkende, optische
Meßeinrichtung (26) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Meßeinrichtung (26) an einem in in den Halteplatten (14, 15)
angeordneten Buchsen (29, 31) verschieblich gelagerten, einstellbaren
Höhenabstandsstößel (27) befestigt ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtheits-
Kontrolleinrichtung (6) unmittelbar hinter einer Siegel- oder
Schweißstation einer Behälterfüll- und -verschließmaschine
angeordnet ist.
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