DE3526448A1 - Verbindungselement zum verbinden von holzbalken - Google Patents
Verbindungselement zum verbinden von holzbalkenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement aus
Metall zum stirnseitigen Verbinden eines querkraftbelasteten
ersten Holzbalkens, wie beispielsweise
eines Deckenbalkens oder Dachsparrens, mit einem
rechtwinklig zu diesem verlaufenden zweiten Holzbalken,
beispielsweise einem Randträger oder einer
Pfette, bestehend aus einer im Verbindungszustand
mit ihrer einen (ersten) Anlagefläche an der Stirnseite
des ersten Holzbalkens und mit ihrer anderen
(zweiten) Anlagefläche am zweiten Holzbalken anliegenden,
rechtwinkligen Stegplatte, von deren oberem
Rand ein integral mit der Stegplatte ausgebildeter Auflagerschenkel
von der zweiten Anlagefläche auskragt,
und von deren unterem Rand ein integral mit der Stegplatte
ausgebildeter, entgegengesetzt zum Auflagerschenkel
gerichteter Tragschenkel auskragt.
Derartige im wesentlichen Z-förmige Verbindungselemente
sind in unterschiedlicher Ausgestaltung bekannt und haben
sich in der Praxis an sich gut bewährt. Bei den bekannten
Verbindungselementen verläuft der Auflagerschenkel sowie
der Tragschenkel jeweils rechtwinklig zur Stegplatte, wobei
der Auflagerschenkel im Verbindungszustand auf dem
zweiten Holzbalken aufliegt bzw. in einer entsprechenden
Ausnehmung des zweiten Holzbalkens angeordnet ist und der
Tragschenkel den ersten Holzbalken entweder untergreift
oder aber bevorzugt in eine seiner Form entsprechende
Ausnehmung des ersten Holzbalkens eingefügt ist, um das
Verbindungselement verdeckt anzuordnen, damit es im montierten
Zustand von der Unterseite her nicht sichtbar ist.
Aus diesem Grunde wird auch die Stegplatte häufig in die
Stirnseite des ersten Holzbalkens eingelassen, und zwar
so, daß sie auch von den beiden Seiten des ersten Holzbalkens
bedeckt ist.
Die Schenkel eines solchen Z-förmigen Verbindungselementes
sind wenigstens mit einer parallel zur Stegplatte verlaufenden
Querkraft belastet, die aus dem Eigengewicht
des ersten Holzbalkens resultiert. In zahlreichen Fällen
sind derartige Balken aber darüber hinaus noch durch eingeprägte
Querkräfte belastet, so daß die vom Verbindungselement
aufzunehmende Querkraft entsprechend größer ist.
Die abzutragende Querkraft wirkt exzentrisch zur Stegplatte
auf die Oberseite des Tragschenkels bzw. als Auflagerkraft, wodurch
ein Moment gebildet wird, welches im oberen Bereich
der Stegplatte zu einer senkrecht auf die erste
Anlagefläche der Stegplatte wirkenden Druckkraft
sowie im unteren Bereich der Stegplatte und damit des
Auflagerschenkels zu einer hierzu parallelen, entgegengesetzt
zur Druckkraft gerichteten Zugkraft führt.
Um diese Kräfte aufnehmen zu können, ist beispielsweise
aus der DE-PS 31 30 445 ein Verbindungselement bekannt
geworden, bei dem außer dem der Aufnahme der Querkraft
dienenden Tragschenkel eine zu diesem parallele bzw.
fluchtende, erheblich dünnere und demgemäß biegeweiche
weitere, im ersten Holzbalken verankerbare Lasche vorgesehen
ist, mittels welcher die Zugkräfte aufgenommen
werden sollen. Dabei werden - je nach Anordnung der
dünnen Lasche - von der Unter- oder Oberseite des ersten
Holzbalkens her stabförmige Verbindungsmittel wie Nägel,
Schrauben od. dgl. in den ersten Holzbalken soweit eingetrieben,
daß sie die dünne Lasche durchdringen, um auf
diese Weise die auftretenen Zugkräfte getrennt von den
Querkräften aufnehmen zu können.
Ein wesentlicher fertigungstechnischer Nachteil dieses
bekannten Verbindungselementes besteht darin, daß die
erforderlichen Einschnitte unterschiedlicher Dicke in
den Holzbalken nur äußerst schwierig mit der erforderlichen
Genauigkeit herstellbar sind, und zwar insbesondere
dann, wenn die dünne Lasche zu dem Tragschenkel
fluchtet, so daß ein Einschnitt unterschiedlicher Dicke
in den ersten Holzbalken erforderlich ist.
Es ist daher mit der deutschen Patentanmeldung P 35 02 234.5
auch bereits vorgeschlagen worden, den Tragschenkel mit
konstanter Dicke auszubilden und mit Abstand zur Stegplatte
mit einer parallel zu dieser verlaufenden Schwächungslinie
zu versehen, so daß durch diese Maßnahme der der Stegplatte
abgekehrte äußere Abschnitt des Tragschenkels biegeweich
mit dem der Stegplatte zugekehrten Abschnitt des Tragschenkels
verbunden ist und demgemäß zur Aufnahme der entstehenden
Zugkraft mit stabförmigen Verbindungsmitteln verbunden
werden kann, die von außen her in den Holzbalken
einzutreiben sind.
Es hat sich gezeigt, daß die bei den bekannten Verbindungsmitteln
aus Gründen des statischen Nachweises vorgenommene
Trennung der Querkraft- und der Zugkraftaufnahme, die den
Einsatz stabförmiger Verbindungsmittel zwischen dem Tragschenkel
des Verbindungselementes und dem Balken erforderlich
macht, mit verschiedenen Nachteilen verbunden ist. Diese
bestehen zunächst einmal darin, daß es überhaupt erforderlich
ist, derartige Verbindungsmittel bei der Montage anzubringen,
da dieses mit einem nicht unerheblichen Montageaufwand verbunden
ist. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn die
Verbindungselemente aus Stahl bestehen, so daß das erforderliche
Vorbohren auf der Baustelle schwierig und mit einem
entsprechend großen Zeitaufwand verbunden ist. Es kommt
hinzu, daß die Endseiten der stabförmigen Verbindungsmittel
aus optischen und brandschutztechnischen Gründen im allgemeinen
versenkt und die Einschlagstellen durch Pfropfen od. dgl.
ausgefüllt werden müssen. Außerdem ist es bei einem Auftreten
verhältnismäßig großer Zugkräfte häufig schwierig, die
erforderliche Anzahl stabförmiger Verbindungsmittel unter
Berücksichtigung der vorgeschriebenen Abstände unterzubringen,
so daß es dazu kommen kann, daß das Verbindungsmittel aus
diesem Grunde breiter ausgeführt werden muß als dieses an
sich erforderlich ist. Ein zusätzlicher Aufwand bei Verbindungsmitteln,
die aus einer Aluminiumlegierung od. dgl.
bestehen, ergibt sich daraus, daß stabförmige Verbindungsmittel
aus Edelstahl verwendet werden müssen, damit es nicht
zu unerwünschten Reaktionen zwischen den beiden unterschiedlichen
Metallen kommen kann, obwohl in derartigen
Fällen aus Festigkeitsgründen der Einsatz von Nägeln aus
nicht so hochwertigem Material an sich ausreichen würde.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die
Verbindungsmittel der eingangs beschriebenen Gattung zur
Vermeidung ihrer Nachteile insbesondere dahingehend
zu verbessern, daß es keines Einsatzes stabförmiger Verbindungsmittel
bedarf, und daß dennoch nicht nur die vorhandenen
Querkräfte, sondern auch die entstehenden Zugkräfte
aufgenommen werden, wobei das Verbindungsmittel
darüber hinaus so ausgestaltet sein soll, daß die Aufnahmeöffnung
für den Tragschenkel im ersten Holzbalken
mit üblichen Werkzeugen einfach und demgemäß kostensparend
möglich sein soll.
Die Lösung dieser Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet, daß
der Tragschenkel in einem spitzen Winkel zur Stegplatte
verläuft.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Verbindungselementes
kann der Tragschenkel mithin nicht nur
die parallel zur Stegplatte verlaufende Querkraft aufnehmen,
sondern darüber hinaus auch die rechtwinklig zur Querkraft
verlaufende Zugkraft, ohne daß es hierfür eines Einsatzes
stabförmiger Verbindungsmittel bedarf. Dabei wird der
Winkel zwischen dem Tragschenkel und der Stegplatte bevorzugt
so groß ausgebildet, daß die resultierende Kraft, die sich
aus der vom Tragschenkel aufzunehmenden Querkraft und der
entstehenden Zugkraft ergibt, im wesentlichen senkrecht
zum Tragschenkel verläuft.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
besteht darin, daß das Verbindungsmittel ggf. aus mehreren
parallel zueinander anzuordnenden Elementen mit gleichem
Querschnittsprofil bestehen kann, wodurch eine handelsmäßige
Bevorratung zur verwirklichen ist. Dadurch ist es
mithin nicht mehr erforderlich, jeweils für einen konkreten
Einsatzfall ein Verbindungsmittel der erforderlichen
Breite von einem Halbzeug abzulängen, sondern das Verbindungsmittel
kann ggf. aus einigen auf Vorrat gehaltenen
Elementen unterschiedlicher Breite so zusammengestellt
werden, daß die erforderliche Gesamtbreite sich aus der
Summe der Breite der Einzelelemente ergibt.
Die Bestimmung der Tragschenkellänge kann in Kenntnis der
jeweiligen Gegebenheiten von dem zuständigen Fachmann nach
den einschlägigen Vorschriften ohne Schwierigkeit ermittelt
werden, wobei - ebenso wie bei den bekannten Verbindungselementen -
die Länge des Tragschenkels wenigstens so groß
zu wählen ist, daß die zwischen dem Tragschenkel und dem
ihn umgebenen Holz entstehenden Beanspruchungen hinsichtlich
Pressung, Abscherung etc. unterhalb der jeweils zulässigen
Werte verbleiben, und höchstens so groß, daß
die zulässige Einschnittstiefe und/oder Einschnittshöhe
nicht überschritten wird.
Die freien Ecken des Tragschenkels sind bevorzugt abgerundet.
Aufgrund dieser Maßnahme kann der entsprechende Einschnitt
in den Holzbalken mit einer handelsüblichen Kettenfräse
erfolgen, wobei die Abrundung der Tragschenkelecken dann
zweckmäßigerweise in Anpassung an die entsprechende Rundung
der Kettenfräse erfolgt, so daß der Einschnitt in
den Holzbalken nicht größer zu sein braucht, als dieses
für die Aufnahme des Tragschenkels tatsächlich erforderlich
ist und dieser passend in die entsprechend gebildete
Ausnehmung eingepaßt werden kann.
In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann
auch der zwischen dem Auflagerschenkel und der Stegplatte
eingeschlossene Winkel kleiner als 90° sein und beispielsweise
etwa 85° betragen. Diese Ausbildung hat den Vorteil,
daß ein derartiges Verbindungselement bei entsprechend
ausgenommener Auflagefläche des zweiten Holzbalkens beim
Anlegen an den zweiten Holzbalken sogleich formschlüssig
gehalten wird und bei der Montage nicht zu leicht von
diesem abrutschen kann, wie dieses bei einer rechtwinkligen
Erstreckung des Auflagerschenkels zur Stegplatte
der Fall ist.
Darüber hinaus hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn
die Stegplatte (beispielsweise mittig) mit einer Durchgangsbohrung
versehen ist, in welche - ebenfalls als Montagehilfe -
von außen her ein Nagel oder eine Schraube in die
Stirnseite des ersten Holzbalkens einzutreiben ist, so daß
das am ersten Holzbalken angebrachte Verbindungsmittel
während des Montagevorgangs sich von diesem nicht lösen
kann und der Holzbalken nebst Verbindungsmittel in besonders
einfacher Weise am zweiten Holzbalken zu montieren
ist. Da eine solche Sicherungsnagelung bzw. -verschraubung
in der statischen Berechnung nicht berücksichtigt werden
kann, also auch keine hochfesten Materialien wie z. B.
Stahlnägel erforderlich sind, ist der Einsatz von Leichtmetall
möglich und besonders dann angezeigt, wenn das Verbindungselement
ebenfalls aus Leichtmetall besteht.
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung
sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein zwei Balken
verbindendes Verbindungselement
in Richtung der Schnittlinie
I-I in Fig. 2 gesehen; und
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Verbindung
gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles
II in Fig. 1 gesehen.
Die Zeichnung zeigt ein im ganzen mit 1 bezeichnetes Verbindungselement
1 zum stirnseitigen Verbinden eines mit einer
Querkraft Q belasteten ersten Holzbalkens 2 mit einem
rechtwinklig zu diesem verlaufenden zweiten Holzbalken 3.
Das Verbindungselement 1 besteht aus einer Aluminiumlegierung
und weist eine Stegplatte 4 auf, die mit ihrer einen
(ersten) Anlagefläche 5 an der Stirnseite 6 des ersten
Holzbalkens 2 und mit ihrer gegenüberliegenden anderen
(zweiten) Anlagefläche 7 am zweiten Holzbalken 3 anliegt.
Die Stegplatte 4 ist rechtwinklig. Von ihrem oberen Rand
kragt ein integral mit ihr ausgebildeter Auflagerschenkel 8
vor, der im rechten Winkel zur zweiten Anlagefläche 7 verläuft.
Vom unteren Rand der Stegplatte 4 kragt ein ebenfalls
integral mit ihr ausgebildeter, entgegengesetzt zum Auflagerschenkel
8 gerichteter Tragschenkel 9 vor, der indes
nicht in einem rechten Winkel zur Stegplatte 4 steht, sondern
in einem spitzen Winkel α, der bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel 30° beträgt.
Es ist erkennbar, daß die Breite b des Tragschenkels 9
mit der Breite des Auflagerschenkels 8 übereinstimmt und
gleich der Breite der Stegplatte 4 ist.
Die freien Ecken 11 des Tragschenkels 9 sind abgerundet.
Der Winkel α zwischen dem Tragschenkel 9 und der Stegplatte
4 ist höchstens so groß, daß die sich aus der vom Tragschenkel
9 aufzunehmenden Querkraft Q und der entstehenden
Zugkraft Z ergebende resultierende Kraft R senkrecht zum
Tragschenkel 9 verläuft, wie dieses in Fig. 1 angedeutet
ist. Aus Sicherheitsgründen wird man regelmäßig die errechnete
Zugkraft noch um einen Sicherheitszuschlag im
Kraftdiagramm vergrößern, so daß der Winkel α zwischen
der Stegplatte 4 und dem Tragschenkel 9 entsprechend
kleiner ist.
Die Bestimmung der Länge des Tragschenkels 9 erfolgt nach
den üblichen Berechnungsmethoden und sonstigen Vorschriften,
wobei u. a. darauf zu achten ist, daß die zulässige Pressung
zwischen dem Holz und dem Tragschenkel nicht überschritten
wird, die Einschnitthöhe e den zulässigen Werten entspricht,
die zulässigen Abscherkräfte nicht überschritten werden etc.
Die schlitzförmige Ausnehmung 12 zur Aufnahme des Tragschenkels
9 kann in einfacher Weise mit einer Kettenfräse
od. dgl. hergestellt werden, wobei der Einschnitt aufgrund
der abgerundeten Ecken des Tragschenkels nur so tief ausgeführt
zu werden braucht, daß der Tragschenkel 9 diesen
im montierten Zustand im wesentlichen voll ausfüllt, so
daß hierdurch eine unnötige Vergrößerung der Einschnittiefe
vermieden ist.
Für die Verbindung der beiden Holzbalken 2, 3 wird zunächst
die erforderliche Ausfräsung zur Aufnahme der
Stegplatte 4 in der Stirnseite des ersten Holzbalkens
2 ausgeführt und sodann die Ausnehmung 12 unter dem
entsprechenden Winkel α in den ersten Holzbalken 2 gefräst.
Danach kann das Verbindungselement 1 in der aus
der Zeichnung ersichtlichen Weise am ersten Holzbalken
2 befestigt werden, wobei als Montagehilfe eine Schraube
13 von außen her durch eine Durchgangsöffnung 14 geschraubt
wird, um das Verbindungselement 1 während der
Montage sicher in Position zu halten.
Ist im zweiten Holzbalken 3 die erforderliche Ausnehmung
15 zur Aufnahme des Auflagerschenkels 8 fertiggestellt,
so kann der erste Holzbalken 2 in der aus der Zeichnung
ersichtlichen Weise eingehängt werden.
Wie aus Fig. 1 erkennbar ist, kann der Auflagerschenkel 8
in einem spitzen Winkel β zur Stegplatte 4 verlaufen, der
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel 85° beträgt.
Dieses führt insbesondere bei der Montage zu einem sicheren
formschlüssigen Arretieren.
Es ist erkennbar, daß das erfindungsgemäße Verbindungselement
nicht nur bezüglich seiner Fertigung, sondern auch
bezüglich der Montage besonders einfach und zweckmäßig ist,
wobei dennoch die an das Verbindungselement zu stellenden
Aufgaben von ihm in vollem Umfange erfüllt werden.
1
Verbindungselement
2
Erster Holzbalken
3
Zweiter Holzbalken
4
Stegplatte
5
Erste Anlagefläche (von
4
)
6
Stirnseite (von
2
)
7
Zweite Anlagefläche (von
4
)
8
Auflagerschenkel
9
Tragschenkel
10
-
11
Ecken (von
9
)
12
Ausnehmung
13
Schraube
14
Durchgangsöffnung
15
Ausnehmung
Claims (7)
1. Verbindungselement aus Metall zum stirnseitigen Verbinden
eines querkraftbelasteten ersten Holzbalkens mit
einem rechtwinklig zu diesem verlaufenden zweiten Holzbalken,
bestehend aus einer im Verbindungszustand mit
ihrer einen (ersten) Anlagefläche einer Stirnseite des
ersten Holzbalkens und mit ihrer anderen (zweiten) Anlagefläche
am zweiten Holzbalken anliegenden, rechtwinkligen
Stegplatte, von deren oberem Rand ein integral
mit der Stegplatte ausgebildeter Auflagerschenkel
von der zweiten Anlagefläche auskragt, und von deren
unterem Rand ein integral mit der Stegplatte ausgebildeter,
entgegengesetzt zum Auflagerschenkel gerichteter
Tragschenkel auskragt, dadurch gekennzeichnet, daß der
Tragschenkel (9) in einem spitzen Winkel (α) zur Stegplatte
(4) verläuft.
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel (α) zwischen dem Tragschenkel
(9) und der Stegplatte (4) höchstens so groß ist, daß
die sich aus der vom Tragschenkel (9) aufzunehmenden
Querkraft (Q) und der entstehenden Zugkraft (Z) ergebende
resultierende Kraft (R) im wesentlichen senkrecht zum
Tragschenkel (9) verläuft.
3. Verbindungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Breite (b) des Tragschenkels
(9) und/oder des Auflagerschenkels (8) gleich der Breite
der Stegplatte (4) ist.
4. Verbindungselement nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die freien Ecken (11) des Tragschenkels (9) abgerundet
sind.
5. Verbindungselement nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der zwischen dem Auflagerschenkel (8) und der Stegplatte
(4) eingeschlossene Winkel (β) kleiner als 90°
ist.
6. Verbindungselement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der zwischen dem Auflagerschenkel (8)
und der Stegplatte (4) eingeschlossene Winkel (β) etwa
85° beträgt.
7. Verbindungselement nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stegplatte (4) mit einer Durchgangsbohrung (14)
versehen ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19853526448 DE3526448A1 (de) | 1985-07-24 | 1985-07-24 | Verbindungselement zum verbinden von holzbalken |
CH272486A CH671059A5 (de) | 1985-07-24 | 1986-07-04 |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19853526448 DE3526448A1 (de) | 1985-07-24 | 1985-07-24 | Verbindungselement zum verbinden von holzbalken |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3526448A1 true DE3526448A1 (de) | 1987-02-05 |
DE3526448C2 DE3526448C2 (de) | 1987-05-21 |
Family
ID=6276617
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19853526448 Granted DE3526448A1 (de) | 1985-07-24 | 1985-07-24 | Verbindungselement zum verbinden von holzbalken |
Country Status (2)
Country | Link |
---|---|
CH (1) | CH671059A5 (de) |
DE (1) | DE3526448A1 (de) |
Citations (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3130445C2 (de) * | 1981-07-23 | 1984-09-06 | Gerhard Dipl.-Ing. 5461 Ockenfels Meickl | Beschlag zum querkraftbelastbaren Anschluß an die Stirnseite von Holzbalken |
-
1985
- 1985-07-24 DE DE19853526448 patent/DE3526448A1/de active Granted
-
1986
- 1986-07-04 CH CH272486A patent/CH671059A5/de not_active IP Right Cessation
Patent Citations (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3130445C2 (de) * | 1981-07-23 | 1984-09-06 | Gerhard Dipl.-Ing. 5461 Ockenfels Meickl | Beschlag zum querkraftbelastbaren Anschluß an die Stirnseite von Holzbalken |
Non-Patent Citations (1)
Title |
---|
DE-Z.: "Holz als Roh- und Werkstoff", 1983, H.8, S.347-349 * |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3526448C2 (de) | 1987-05-21 |
CH671059A5 (de) | 1989-07-31 |
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