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DE3521853C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3521853C2
DE3521853C2 DE19853521853 DE3521853A DE3521853C2 DE 3521853 C2 DE3521853 C2 DE 3521853C2 DE 19853521853 DE19853521853 DE 19853521853 DE 3521853 A DE3521853 A DE 3521853A DE 3521853 C2 DE3521853 C2 DE 3521853C2
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DE
Germany
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abutment
folding sword
folding
jaw
locking jaw
Prior art date
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DE19853521853
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DE3521853A1 (de
Inventor
Hans 4000 Duesseldorf De Lissner
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Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B7/00Closing containers or receptacles after filling
    • B65B7/02Closing containers or receptacles deformed by, or taking-up shape, of, contents, e.g. bags, sacks
    • B65B7/06Closing containers or receptacles deformed by, or taking-up shape, of, contents, e.g. bags, sacks by collapsing mouth portion, e.g. to form a single flap
    • B65B7/08Closing containers or receptacles deformed by, or taking-up shape, of, contents, e.g. bags, sacks by collapsing mouth portion, e.g. to form a single flap and folding

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Package Closures (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen offener Papiersäcke, die einen oberen Randstreifen mit einer Verschlußklappe aufweisen, - mittels relativ zueinander bzw. zum Papiersack beweglicher und sich wenigstens über die Sackbreite erstreckender Faltelemente, nämlich mindestens einer Verschlußbacke, einem Widerlager und einem Faltschwert, wobei der Randstreifen über das Faltschwert faltbar und nach dem Entfernen des Faltschwertes die Verschlußbacke gegen das Widerlager bewegbar ist, um den umgefalteten Randstreifen gegen die Seite des Papiersackes zu pressen
Bei einer bekannten Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung (DE-PS 7 30 222) wird der obere Randbereich des gefüllten Papiersackes bzw. -beutels S-förmig mit Faltelementen gefaltet, zu denen außer der Verschlußbacke und dem Widerlager auch zwei Faltschwerter gehören. Die Verschlußbacke und das Widerlager sind in einer horizontalen Ebene gegeneinander bewegbar. Ein Faltschwert ist in dieser horizontalen Ebene senkrecht zur Bewegungsrichtung der Verschlußbacke bzw. des Widerlagers bewegbar, das andere Faltschwert senkrecht zu dieser Ebene. Die gefüllten Papiersäcke bzw. -beutel werden zu der Vorrichtung gebracht und dort auf einer Unterlage so abgesetzt, daß ihr oberer Randbereich sich im Wirkungsbereich der Faltelemente befindet. Das setzt voraus, daß der gefüllte Papiersack eine hinreichende Stabilität besitzt und in seinem oberen Randbereich nicht gehalten oder positioniert werden muß.
Wenn ein Sack nicht nur weitgehend staubfrei abgefüllt, sondern auch staubdicht verschlossen werden soll, dann ist es notwendig, den zu befüllenden Sack vor, während und nach dem Abfüllen sowie beim Verschließen so zu führen und zu halten, daß jedenfalls seine obere Füllöffnung jederzeit eine exakt definierte räumliche Position einnimmt. Dazu ist es bekannt (DE-OS 33 38 962), den Sack bereits vor dem Füllen einer Klemmeinrichtung zu übergeben, mit deren Hilfe der Sack auf einen Füllstutzen geschoben und nach dem Füllen von diesem wieder abgezogen wird. Zur Klemmeinrichtung gehören bewegliche Klemmleisten, die den Sack seitlich im oberen Randbereich erfassen. Mit der insoweit bekannten Vorrichtung können aber nur Säcke, insbesondere Kunststoffsäcke, abgefüllt und anschließend verschlossen werden, die in ihrem oberen Randbereich einen sich nur teilweise über die Sackbreite erstreckenden Füllschlitz aufweisen.
Zum Verschließen offener Papiersäcke ist es auch bekannt, die Papiersäcke nach ihrer Befüllung aufrecht auf einem Förderer stehend durch eine Falzeinrichtung, die den oberen Randstreifen des Sackes umschlägt, sowie anschließend durch eine Preßeinrichtung zu transportieren, in welcher der gefaltete Sackabschnitt gegebenenfalls unter Beheizung zwischen umlaufenden Preßbändern oder zwischen Preßrollen geführt wird (DE-OS 19 64 674). Eine exakte Positionierung der Säcke ist dabei nicht möglich. Außerdem benötigt diese Vorrichtung wegen der Hintereinanderschaltung mehrerer Arbeitsstationen verhältnismäßig viel Platz.
Bei einer ausschließlich von Hand bedienbaren Vorrichtung zum Verschließen von Papiersäcken wird ein Faltschwert im Bereich der Faltlinie an den Sack gelegt und zusammen mit dem gefalteten Sackabschnitt zwischen beheizbare Preßbacken geschoben. Der verschlossene Sack muß von der Bedienungsperson seitlich vom Faltschwert abgezogen und dann abgelegt oder palettiert werden (DE-OS 25 20 744).
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs be­ schriebenen Gattung so auszubilden, daß sie auch für Papiersäcke, deren oberer Randbereich mit einer Klemmeinrichtung gehalten werden muß, verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Widerlager und das Faltschwert dreigeteilt sind, wobei die mittleren Teile des Widerlagers bzw. des Faltschwertes unabhängig von den jeweils äußeren Teilen bewegbar sind und die äußeren Teile auch als Klemmeinrichtung zum exakten Positionieren des Papiersackes einsetzbar sind.
Damit können die gefüllten Säcke in der Positionierung der während des Füllens wirksamen Klemmeinrichtung anschließend auch verschlossen werden, ohne daß ein Umsetzen der Säcke erforderlich ist. Die während des Füllens wirksame Klemmeinrichtung kann von den äußeren Teilen des Widerlagers und des Faltschwertes gebildet sein, es kann aber auch eine gesonderte Klemmeinrichtung vorgesehen sein, die nach dem Füllen durch die äußeren Teile von Widerlager und Faltschwert ersetzt wird. In diesem Fall können das Widerlager und das Faltschwert jedenfalls in ihrer Arbeitsstellung in gleicher Höhe angeordnet sein, wie die Klemmleisten der Klemmeinrichtung, so daß durch die verschiedenen Einspannungen des Papiersackes mit Klemmleisten einerseits und Faltschwert/Widerlager andererseits kein Rauminhalt des Papiersackes verschenkt wird. Damit die während des Füllens wirksame Klemmeinrichtung entfernt werden kann, ohne die momentane Einspannung des Sackes zu verändern, werden zunächst die mittleren Teile des Widerlagers und des auf der gegenüberliegenden Seite des Papiersackes angeordneten Faltschwertes aufeinander zubewegt, bis sie den entsprechenden Abschnitt des Papiersackes zwischen sich einspannen. Die Länge der mittleren Teile von Widerlager und Faltschwert kann sich dabei nach den gegebenen Umständen richten. Wenn gefüllte Seitenfaltensäcke verschlossen werden sollen, ist es vorteilhaft, wenn die Länge der mittleren Abschnitte von Widerlager und Faltschwert dem Abstand der Innenkanten der Seitenfalten entspricht.
Nachdem ein mittlerer Abschnitt des Sackes zwischen Faltschwert und Widerlager eingespannt ist, kann die während des Füllens wirksame Klammeinrichtung entfernt werden. Anschließend werden auch die äußeren Teile des Widerlagers und des Faltschwertes gegeneinanderbewegt, so daß nunmehr der Sack über seine gesamte Breite eingespannt ist. Anschließend wird mit Hilfe der Verschlußbacke der Randstreifen über das Faltschwert gefaltet und gegen die Seite des Papiersackes gepreßt. Dementsprechend sollen nach bevorzugter Ausführung der Erfindung das Widerlager und das Faltschwert von gegenüberliegenden Seiten gegen den Papiersack bewegbar sein und soll die Verschlußbacke aus einer Ruhestellung im Bereich des Widerlagers längs einer Bahn geführt sein, auf der sie den über das Faltschwert vorstehenden Randstreifen des Papiersackes erfaßt und über das Faltschwert klappt sowie danach gegen das Widerlager bewegbar ist.
Eine Faltlinie kann insbesondere dadurch definiert werden, daß das Faltschwert mit seinen Teilen eine durchgehende Oberkante aufweist, die während des Faltvorganges sich in gleicher Höhe wie eine entsprechende Oberkante der Oberseite des Widerlagers befindet. Die Verschlußbacke befindet sich in Ruhestellung zweckmäßig unmittelbar über dem Widerlager. Sie kann in einer Schwenkbewegung geführt sein, wobei auch translatorische Bewegungen überlagert sein können. Eine einfache, bevorzugte Ausführung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbacke zunächst in Richtung auf den vorstehenden Randstreifen des Sackes, dann parallel zur Ebene des Faltschwertes und schließlich gegen das Widerlager geführt ist. Dann kann auch mit verhältnismäßig einfachen Antrieben für die Verschlußbacke gearbeitet werden. Insbesondere eignen sich Hubzylinder als Antriebe.
Zum Verschließen von Säcken, die eine siegelfähige Innenbeschichtung oder einen Kunststoffeinsatz besitzen, kann die Verschlußbacke auch auf der in Ruhestellung dem oberen Sackrand gegenüberliegenden Fläche beheizbar sein und kann im Bereich der anderen Seite des Sackrandes eine unabhängig vom Faltschwert bewegliche Heizbacke vorgesehen sein. Diese Heizbacke und die Verschlußbacke werden vor dem Faltvorgang gegeneinandergeführt, um die Innenlagen des Sackes miteinander zu veschweißen. Anschließend kann dann der Falt- und Verschlußvorgang durchgeführt werden.
Die Beheizung der Verschlußbacke und/oder der Heizbacke erfolgt zweckmäßig mit Heizimpulsbändern, die auf den beheizbaren Seiten dieser Backen angeordnet sind. Sollen die entsprechenden Verschlußnähte Entlüftungsöffnungen aufweisen, dann können die Heizimpulsbänder auch abschnittsweise und mit gegenseitigem Abstand angeordnet sein, so daß die Verschlußnähte Durchbrechungen aufweisen oder labyrinthartig ausgebildet sind. Der Einsatz von Heizimpulsbändern hat im übrigen den Vorteil, daß sie keine große Wärmekapazität besitzen. Wenn die Verschlußbacke und/oder die Heizbacke zusätzlich gekühlt sind, kann die Wärmeabgabe sehr genau definiert werden. Außerdem wird erreicht, daß die Klebstellen schnell abkühlen und aushärten, so daß der Sack bereits nach kurzer Zeit freigegeben werden kann.
Im folgenden wird ein in der Zeichnung dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert; es zeigt
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung und schematisch eine Vorrichtung zum Verschließen von offenen Papiersäcken,
Fig. 2-7 verschiedene Funktionsstellungen des Gegenstandes nach Fig. 1,
Fig. 8 schematisch einen Schnitt durch ein Faltschwert.
Die dargestellte Vorrichtung zum Verschließen offener Papiersäcke kann bei einer Abfüllvorrichtung eingesetzt werden, wie sie z. B. in der DE-OS 33 38 962 beschrieben ist. Von der Abfüllvorrichtung sind nur zwei Klemmleistenpaare 1, 2 dargestellt, die die Seiten­ ränder eines Papiersackes 3 kurz unterhalb seines oben offenen Endes einspannen. Der darge­ stellte Papiersack 3 ist ein Seitenfaltensack, dessen Sei­ tenfalten 4, 5 gerade von den Klemmleistenpaaren 1, 2 über­ faßt werden. Die Klemmleistenpaare 1, 2 sind wie üblich auf­ einander zu- bzw. voneinander wegbeweglich.
Oberhalb der Klemmleistenpaare 1, 2 und in der Flucht der von den Klemmleistenpaaren 1, 2 definierten Einspannebene befin­ det sich ein nicht dargestellter Füllstutzen, auf den der geöffnete und von den Klemmleistenpaaren 1, 2 gehaltene Pa­ piersack 3 aufgeschoben und an diesem mit zugeordneten Stutzen­ klemmen festgelegt wird. Der Papiersack 3 wird nach dem Be­ füllen in der Einspannung der Klemmleistenpaare 1, 2 vom Füll­ stutzen abgezogen und in die in Fig. 1 dargestellte Position abgesenkt. Die Klemmleistenpaare 1, 2 werden auseinanderbe­ wegt, so daß das obere Ende des Sackes gestrafft und die Füllöffnung geschlossen wird. Wie in der Zeichnung darge­ stellt, verbleibt oberhalb der Klemmleistenpaare 1, 2 ein Randstreifen 6, der umgefaltet und mit der zugeordneten Ge­ genfläche verklebt werden soll.
In der dargestellten abgesenkten Position der Klemmleisten­ paare 1, 2 befinden sich auf der in Fig. 1 rechten Seite des Papiersackes 3 ein dreigeteiltes Widerlager 7, 8, 9, dessen äußere Teile 7, 9 eine Länge besitzen, die etwa der Länge der Klemmleistenpaare 1, 2 entsprechen und dessen mittleres Teil 8 eine Länge besitzt, die etwa dem Abstand der beiden Klemmleistenpaare 1, 2 entspricht. Die Oberseite des Wider­ lagers 7, 8, 9 fluchtet mit der Oberseite der Klemmleisten­ paare 1, 2. Das mittlere Teil 8 des Widerlagers ist unabhän­ gig von den beiden äußeren Teilen 7, 9 in Richtung auf den eingespannten Papiersack 3 beweglich. Zugeordnete Antriebe sind nicht dargestellt. Es kann sich dabei, wie auch bei Antrieben für die weiter unten beschriebenen Bauteile, um Hubzylinder, insbesondere pneumatische Hubzylinder, handeln.
Auf der gegenüberliegenden, in der Figur linken Seite des Papiersackes 1 befindet sich ein dreigeteiltes Faltschwert 10, 11, 12, dessen mittleres Teil 11 unabhängig von den bei­ den äußeren Teilen 10, 11 ebenfalls in Richtung auf den ein­ gespannten Papiersack 3 beweglich ist. Die Oberkante des Faltschwertes 10, 11 befindet sich in Höhe der Oberseite der Klemmleistenpaare 1, 2 bzw. in Höhe der Oberseite des Wider­ lagers 7, 8, 9. Die Oberkante des Faltschwertes 10, 11, 12 definiert eine Faltlinie für den umzuschlagenden Randstrei­ fen 6.
Das Faltschwert bzw. seine Teile 10, 11, 12 können auch als Leimauftraggerät ausgebildet sein und dazu Leimführungskanäle besitzen, die an Austrittsdüsen bzw. -schlitzen 13 im Bereich der Oberkante 14 enden, wie das in Fig. 8 angedeutet ist.
Unmittelbar über dem Widerlager 7, 8, 9 ist eine Verschluß­ backe 15 angeordnet, die sich über die gesamte Sackbreite erstreckt. Die Verschlußbacke 15 weist auf einander gegenüber­ liegenden Seiten, die sich parallel zur Einspannebene des Sackes 3 erstrecken, Heizimpulsbänder 16, 17 auf, die auch abschnittsweise und zueinander versetzt angeordnet sein kön­ nen. Die Verschlußbacke ist mit nicht dargestellten Antrie­ ben in unterschiedlichen Richtungen beweglich, wie das wei­ ter unten beschrieben wird.
Im Bereich des Faltschwertes 10, 11, 12 befindet sich eine Heizbacke 18, die sich ebenfalls über die gesamte Sackbrei­ te erstreckt und die auf ihrer dem Papiersack 3 zugewandten Seite ebenfalls ein Heizimpulsband 19 trägt.
Die Verschlußbacke 15 und die Heizbacke 18 besitzen eine im einzelnen nicht dargestellte Kühlung.
Das Widerlager 7, 8, 9, das Faltschwert 10, 11, 12, die Ver­ schlußbacke 15 und die Heizbacke 18 sind, wie im Falle des Faltschwertes 10, 11, 12 angedeutet, über als Antriebe, Füh­ rungen oder dergleichen ausgebildete Elemente 20 an einen gemeinsamen Träger 21 angeschlossen, der seinerseits gegenüber der Abfüllvorrichtung beweglich ist.
Die dargestellte Vorrichtung arbeitet wie folgt: Der Papier­ sack 3 besitzt eine heißsiegelfähige Innenbeschichtung oder eine entsprechende Kunststoffeinlage, deren Lagen vor dem Ver­ schließen des Sackes miteinander verschweißt werden sollen. Nach dem Absenken des gefüllten und von den Klemmleistenpaa­ ren 1, 2 gehaltenen Sackes nehmen die beschriebenen Bauteile die in Fig. 2 dargestellte Funktionsstellung ein. Nunmehr werden die Verschlußbacke 15 und die Heizbacke 18 beidseits gegen den oberen Randstreifen 6 des Papiersackes 3 bewegt, so daß die Lagen der heißsiegelfähigen Innenbeschichtung im Bereich des Randstreifens 6 unter der Wirkung des von der Verschlußbacke 15 und der Heizbacke 18 ausgeübten Druckes sowie der von ihren Heizimpulsbändern 16 bzw. 19 abgegebenen Wärme miteinander verschweißt werden (Fig. 3).
Anschließend wird die Heizbacke 18 vertikal nach oben wegbe­ wegt und werden die mittleren Teile 8 bzw. 11 des Widerla­ gers bzw. des Faltschwertes in Richtung auf den eingespann­ ten Papiersack 3 bewegt, bis sie den Papiersack 3 im Bereich zwischen den beiden Klemmleistenpaaren 1, 2 einspannen. Nun­ mehr können die Klemmleistenpaare 1, 2 gelöst und aus dem Sackbereich entfernt werden (Fig. 4). Dann werden die äußeren Teile 7, 9 bzw. 10, 12 des Widerlagers bzw. des Faltschwertes ebenfalls in Richtung auf den Papiersack 3 bewegt, bis auch sie die äußeren Bereiche des Papiersackes 3 einspannen. Dabei definieren die Oberkanten der Teile 10, 11, 12 des Faltschwer­ tes eine Faltlinie für den oberen Randstreifen 6 des Papier­ sackes 3.
Nunmehr wird die Verschlußbacke 15 über die Oberkante 14 des Faltschwertes 10, 11, 12 hinweggeführt, wobei der obere Rand­ streifen 6 längs der definierten Faltlinie um 90° abgewinkelt wird, wie das in Fig. 5 dargestellt ist. Wenn die Verschluß­ backe 15 eine Position (links) neben dem Faltschwert erreicht hat, wird sie parallel zur Ebene des Faltschwertes abgesenkt und faltet dabei den Randstreifen 6 um weitere 90°, so daß der um die Teile 10, 11, 12 des Faltschwertes gefaltete Rand­ streifen 6 sich nunmehr parallel zum Papiersack 3 erstreckt (Fig. 6).
Sofern die miteinander zu verklebenden Flächen des Randstrei­ fens 6 und des Papiersackes 3 noch keinen Klebstoffauftrag besitzen, kann nun über die Austrittsdüsen 13 ein Klebstoff ausgepreßt werden, wobei die Teile 10, 11, 12 des Faltschwer­ tes, gegebenenfalls nacheinander, parallel zur Ebene des Pa­ piersackes 3 aus der Falte gezogen werden (Fig. 11). Dann wird die Verschlußbacke 15 in Richtung auf das Widerlager 7, 8, 9 bewegt und preßt den umgeschlagenen Randstreifen 8 ge­ gen die zugeordnete Fläche des Papiersackes 3, wobei gegebenen­ falls die Heizimpulsbänder 17 eingeschaltet werden, wenn ein bereits vorhandener Klebstoffauftrag aktiviert werden soll.
Der gefüllte und verschlossene Papiersack 3 kann dann von seinem Sackstuhl, auf dem er während des Füll- und Verschließ­ vorganges ruhte, abgenommen werden.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Verschließen offener Papiersäcke, die einen oberen Randstreifen mit einer Verschlußklappe aufweisen, - mittels relativ zueinander bzw. zum Papiersack beweglicher und sich wenigstens über die Sackbreite erstreckender Faltelemente, nämlich mindestens einer Verschlußbacke, einem Widerlager und einem Faltschwert, wobei der Randstreifen über das Faltschwert faltbar und nach dem Entfernen des Faltschwertes die Verschlußbacke gegen das Widerlager bewegbar ist, um den umgefalteten Randstreifen gegen die Seite des Papiersackes zu pressen, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager (7, 8, 9) und das Faltschwert (10, 11, 12) dreigeteilt sind, wobei die mittleren Teile (8 bzw. 11) des Widerlagers bzw. des Faltschwertes unabhängig von den jeweils äußeren Teilen (7, 9 bzw. 10, 12) bewegbar sind und die äußeren Teile (7, 9 bzw. 10, 12) auch als Klemmeinrichtung zum exakten Positionieren des Papiersckes (3) einsetzbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager (7, 8, 9) und das Faltschwert (10, 11, 12) von gegenüberliegenden Seiten gegen den Papiersack (3) bewegbar sind und die Verschlußbacke (15) aus einer Ruhestellung im Bereich des Widerlagers (7, 8, 9) längs einer Bahn geführt ist, auf der sie den über das Faltschwert (10, 11, 12) vorstehenden Randstreifen (6) des Papiersackes (3) erfaßt und über das Faltschwert (10, 11, 12) klappt sowie danach gegen das Widerlager (7, 8, 9) bewegbar ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Faltschwert mit seinen Teilen (10, 11, 12) eine durchgehende Oberkante (14) aufweist, die während des Faltvorganges sich in gleicher Höhe wie eine entsprechende Oberkante der Oberseite des Widerlagers (7, 8, 9) befindet.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbacke (15) in Ruhestellung unmittelbar über dem Widerlager (7, 8, 9) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbacke (15) in einer Schwenkbewegung geführt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbacke (15) zunächst in Richtung auf den vorstehenden Randstreifen (6) des Sackes (3), dann parallel zur Ebene des Faltschwertes (10, 11, 12) und schließlich gegen das Widerlager (7, 8, 9) geführt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbacke (19) wenigstens auf der mit dem Widerlager (7, 8, 9) zusammenwirkenden Fläche beheizbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbacke (15) auch auf der in Ruhestellung dem oberen Randstreifen (6) des Papiersackes (3) gegenüberliegenden Fläche beheizbar ist und daß im Bereich der anderen Seite des Randstreifens (6) eine unabhängig vom Faltschwert (10, 11, 12) bewegliche Heizbacke (18) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbacke (15) und/oder die Heizbacke (18) auf ihren beheizbaren Seiten mit Heizimpulsbändern (16, 17, 19) versehen sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizimpulsbänder (16, 17, 19) abschnittsweise und mit gegenseitigem Abstand angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbacke (15) und/oder die Heizbacke (18) gekühlt sind.
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