DE3516839A1 - Alarmleuchte - Google Patents
AlarmleuchteInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21S—NON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
- F21S8/00—Lighting devices intended for fixed installation
- F21S8/02—Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters
- F21S8/028—Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters being retractable, i.e. having two fixed positions, one recessed, e.g. in a wall, floor or ceiling, and one extended when in use
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V21/00—Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
- F21V21/14—Adjustable mountings
- F21V21/22—Adjustable mountings telescopic
-
- G—PHYSICS
- G08—SIGNALLING
- G08B—SIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
- G08B5/00—Visible signalling systems, e.g. personal calling systems, remote indication of seats occupied
- G08B5/22—Visible signalling systems, e.g. personal calling systems, remote indication of seats occupied using electric transmission; using electromagnetic transmission
- G08B5/36—Visible signalling systems, e.g. personal calling systems, remote indication of seats occupied using electric transmission; using electromagnetic transmission using visible light sources
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Description
- Beschreibung
- Die Erfindung betrifft eine Alarmleuchte, d.h.
- insbesondere eine Leuchte, wie sie bei automatisch arbeitenden Anlagen zur Anzeige von Betriebsstörungen verwendet wird.
- Zur überwachung des Betriebszustandes automatisch arbeitender Anlagen, wie z.B. Pumpenanlagen in Kanalisations- oder Wasserversorgungssystemen, werden Signal lampen verwendet, die selbsttätig eingeschaltet werden, wenn beispielsweise eine Funktionsstörung oder dergleichen auftritt. Derartige, einen Alarmzustand anzeigende Lampen, die üblicherweise in einem Schutzbehälter, einer Schutzhaube oder dergleichen aus transparentem bzw. durchscheinendem und in der Regel farbigen Material, wie Glas oder Kunststoff untergebracht sind, sollen auf eine Betriebsstörung bereits aus größerer Entfernung aufmerksam machen und sind daher in der Regel an exponierter Stelle, und zwar vorzugsweise auf den Gehäusen bzw. Kästen der Schalt-und Steuergeräte der zu überwachenden Anlagen angeordnet.
- Da sich diese Gehäuse bzw. Schaltkästen häufig an gut erreichbaren Stellen des allgemeinem Zutritt offen stehenden Raumes befinden, werden Randalierer offenbar dazu gereizt, die freistehend montierten Alarmleuchten zu zerstören oder zu beschädigen, auch wenn sie nicht -oder gerade weil sie nicht - eingeschaltet sind. So kommt es, daß eine solche Leuchte, wenn sie für den vorgesehenen Zweck benötigt wird, in vielen Fällen nicht einsatzbereit oder sogar weitgehend unbrauchbar ist.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Alarmleuchte der vorstehend genannten Art zu schaffen, die auf Grund ihrer Anordnung und/oder Ausbildung eine Zerstörung oder Beschädigung weitgehend unmöglich macht oder doch den Anreiz hierzu beseitigt.
- Diese Aufgabe ist bei einer Alarmleuchte der eingangs genannten Art, die eine im Alarmfall einschaltbare elektrische Lampe besitzt, die in einer transparenten und insbesondere farbigen Schutzhaube angeordnet ist, erfindungsgemäß in erster Linie dadurch zu lösen, daß Lampe und Schutzhaube aus einer Ruhestellung, in der diese Teile gegen äußere Einwirkung geschützt sind, in eine Betriebsstellung bringbar sind, in der eine ausreichende Lichtabstrahlung gewährleistet ist. Dies kann in einfacher Weise dadurch erreicht werden, daß Lampe und Schutzhaube in ihrer Ruhestellung in einem Schutzgehäuse untergebracht und durch eine Relativbewegung von Lampe und Schutzhaube einerseits gegenüber zumindest Teilen des Schutzgehäuses andererseits in die Betriebsstellung bringbar sind. Dies kann beispielsweise in der Weise geschehen, daß Lampe und zugehörige Schutzhaube aus einem ortsfest angeordneten Schutzgehäuse heraus in die Betriebsstellung führbar sind, oder auch dadurch, daß das Lampe und Schutzhaube umgebende Schutzgehäuse wegbewegbar, beispielsweise anhebbar ist.
- In gewissen Fällen kann es genügen, daß das Lampe und Schutzhaube umgebende Schutzgehäuse zumindest teilweise wegbewegbar, beispielsweise absenk- oder anhebbar ist.
- Als Schutzgehäuse für die im wesentlichen aus Lampe und zugehöriger Schutzhaube gebildete Alarmleuchte kann zweckmäßigerweise das Gehäuse bzw. der Schaltkasten der Schalt- oder Steuereinrichtung der zu überwachenden Anlage dienen, in dem durch eine Trennwand eine besondere Kammer für die Unterbringung der Leuchte abgeteilt sein kann, die heb- und senkbar in einer öffnung dieser Kammer sitzt. Die Schutzhaube der Lampe kann an ihrem freien Ende mit einem flanschartigen Rand versehen sein, der sich in abgesenkter Schutzstellung an das Gehäuse anlegt und die Gehäuseöffnung abdichtet. Lampe und Schutzhaube der Leuchte können auf einem gemeinsamen Träger angeordnet und von diesem bei ihrer Bewegung aus der Schutzstellung in die Betriebsstellung geführt sein. Diese Bewegung sollte durch einen Antrieb gesteuert sein, der gleichzeitig mit dem Einschalten der Alarmlampe aus lösbar ist. Als Antriebsmittel kann in besonders einfacher Form eine Feder vorgesehen sein, die ihrerseits zweckmäßigerweise unmittelbar auf den Träger einwirkt und diesen aus der Schutzstellung in die Betriebsstellung führt. In der Schutzstellung kann dieser Träger durch eine ausrückbare Arretierung, beispielsweise eine Sperrklinke, gehalten sein, die vorzugsweise im wesentlichen gleichzeitig mit der Einschaltung der Alarmlampe selbsttätig ausrückbar ist. Die Bewegung von Lampe und Schutzhaube bzw. deren Träger aus der Schutzstellung in die Betriebsstellung sollte durch einen Anschlag begrenzt sein, der bei Erreichen der Betriebsstellung wirksam wird.
- Die Erfindung läßt mannigfache Ausführungsmöglichkeiten zu und soll nun an Hand eines in der Zeichnung mit den zum Verständnis wesentlichen Teilen dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert werden.
- Bei dem dargestellten Beispiel ist davon ausgegangen, daß die Leuchte in einer nicht besonders dargestellten Kammer des Schaltkastens 11 der zu überwachenden Anlage untergebracht ist. Dieser Schaltkasten besitzt eine öffnung 111, in der ein die erfindungsgemäße Alarmleuchte mit allen ihren Teilen aufnehmender Napf 12 sitzt. Dieser Napf ist gegenüber der Gehäusewandung 11 durch einen Dichtungsring 13 abgedichtet. In dem Napf 12 befindet sich eine Fassung 14 für eine eLektrische Lampe 15. Diese Fassung 14 sitzt in einem mit seinem Rand 161 auf der Innenseite des Napfes 12 geführten Trägerblech 16. Gegen den Rand 161 dieses Trägerblechs drückt eine Feder 17, die sich mit ihrem unteren Ende auf dem Boden des Napfes 12 abstützt. Auf der der Feder 17 gegenüberliegenden Seite des Randes 161 ist eine becherförmige Schutzhaube 19 für die Alarmlampe 15 mittels Schrauben 191 befestigt. Diese Schutzhaube 19 besitzt an ihrem freien, aus dem Napf 12 herausragenden Ende einen flanschartig verbreiterten Rand 192, der zusammen mit dem Boden der Schutzhaube einen Deckel bildet, der die Napföffnung abdeckt und sich in der eingefahrenen Schutzstellung der Leuchte gegen einen Abdichtring 20 legt, der am Innenumfang der Napföffnung angebracht ist. Dieser Abdichtring 20 dient gleichzeitig als Führung für die Schutzhaube, wenn diese aus der in der Zeichnung dargestellten, in das Gehäuse eingefahrenen Schutzstellung in die in gestrichelten Linien angedeutete Betriebsstellung bewegt wird. Die Feder 17, die den Träger 16 mit der Lampe 15 und der Schutzhaube 19 nach oben drücken kann, dient dazu, die Leuchte in die Betriebsstellung zu bringen, sobald eine durch ein Relais 21 ausgelöste Sperrklinke 22 ausgeklinkt worden ist, die das Trägerblech in der unteren Stellung hält. Die Aufwärtsbewegung des Trägers 16 mit der Lampe 15 und der Schutzhaube 19 wird durch einen Anschlag 23 begrenzt, an den sich der Träger 16 anlegt, sobald die Betriebsstellung erreicht ist. Ist die Störung, die durch die Alarmleuchte angezeigt wird, beseitigt, braucht lediglich die Schutzhaube 19 von Hand nach unten gedrückt zu werden, bis die Sperrklinke 22 hinter dem Trägerblech 16 einrastet. Die Schutzhaube 19 bildet dann mit ihrem flanschartigen Rand und dem Boden, die gegebenenfalls noch durch Einlagen oder Auflagen verstärkt und in der Farbe des Schutzgehäuses 11 gestrichen sein können, einen unauffälligen Geräteteil, der außerdem gegen mutwillige Zerstörung weitgehend gesichert ist.
Claims (16)
- Alarm leuchte Ansprüche 1. Alarmleuchte mit einer im Alarmfall einschaltbaren elektrischen Lampe, die in einer sie umgebenden, transparenten und insbesondere farbigen Schutzhaube angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß Lampe und zugehörige Schutzhaube als wesentliche Bestandteile der Leuchte aus einer Ruhestellung, in der diese Teile gegen äußere Einwirkung geschützt sind, in eine Betriebsstellung bringbar sind, in der eine ausreichende Lichtabstrahlung gewährleistet ist.
- 2. Alarmleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Lampe und Schutzhaube in ihrer Ruhestellung in einem Schutzgehäuse untergebracht und durch eine Relativbewegung von Lampe und Schutzhaube einerseits gegenüber zumindest Teilen des Schutzgehäuses andererseits in die Betriebsstellung bringbar sind.
- 3. Alarmleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Lampe und Schutzhaube aus einem ortsfest angeordneten Schutzgehäuse heraus in die Betriebsstellung führbar sind.
- 4. Alarmleuchte nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Lampe und Schutzhaube umgebende Schutzgehäuse wegbewegbar, beispielsweise anhebbar ist.
- 5. Alarmleuchte nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Lampe und Schutzhaube umgebende Schutzgehäuse teilweise wegbewegbar, beispielsweise absenk- oder anhebbar ist.
- 6. Alarmleuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Schutzgehäuse das Gehäuse bzw. der Schaltkasten der Schalt- oder Steuereinrichtung der Anlage dient.
- 7. Alarmleuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Schaltkasten durch eine Trennwand eine besondere Kammer für die Aufnahme der Leuchte abgeteilt ist.
- 8. Alarmleuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube der Lampe in der Uffnung des Schutzgehäuses hin und her bewegbar, insbesondere heb- und senkbar angeordnet ist.
- 9. Alarmleuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube der Lampe an ihrem freien Ende oder in dessen Nähe einen flanschartigen Rand besitzt, der in der eingefahrenen Schutzstellung der Lampe unter Abdichtung der Schutzgehäuseöffnung an die Schutzgehäusewandung anlegbar ist.
- 10. Alarmleuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampe und deren Schutzhaube auf einem gemeinsamen Träger angeordnet sind, der sie bei ihrer Bewegung aus der Schutzin die Betriebsstellung führt.
- 11. Alarmleuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch einen im wesentlichen gleichzeitig mit dem Einschalten der Alarmlampe ausgelösten Antrieb, der die Bewegung von Lampe und zugehöriger Schutzhaube aus der Schutzstellung in die Betriebsstellung steuert.
- 12. Alarmleuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsmittel eine Feder vorgesehen ist.
- 13. Alarmleuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder auf den Träger einwirkt, um diesen aus der Schutzstellung in die Betriebsstellung zu führen.
- 14. Alarmleuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 13, gekennzeichnet durch eine ausrückbare Arretierung, wie eine Sperrklinke, für den Träger in der Schutzstellung.
- 15. Alarmleuchte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierung für den Träger im wesentlichen gleichzeitig mit der Einschaltung der Alarmlampe selbsttätig ausrückbar ist.
- 16. Alarmleuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch einen die Bewegung von Lampe und Schutzhaube bei Erreichen der Betriebsstellung begrenzenden Anschlag.
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