DE3515927A1 - Spritzgiessvorrichtung und verfahren zur herstellung eines gegenstandes in einer derartigen vorrichtung - Google Patents
Spritzgiessvorrichtung und verfahren zur herstellung eines gegenstandes in einer derartigen vorrichtungInfo
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Description
RAU & SCHNECK
PATENTANWÄLTE
VNR 106984 Nürnberg, o2.o5.1985
STYLO MATCHMAKERS INTERNATIONAL LIMITED, Matchmaker House, Clayton Wood Bank, Leeds LS16 6RJ/England
Spritzgießvorrichtung und Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes
in einer derartigen Vorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes mit Hilfe eines Spritzgießverfahrens und
auf eine Sprxtzgießvorrichtung zur Ausführung des Verfahrens.
Es ist bekannt, Gegenstände, wie z.B. Schuhe aus Kunststoff, mit Hilfe eines Spritzgießverfahrens herzustellen, wobei der
Kunststoff, typischerweise PVC oder Polyurethan, in eine aus einer Metallform gebildete Spritzgießform gespritzt wird.
Die Form des Gegenstandes wird dabei naturgemäß durch die Innenkontur der Form vorgegeben. Zuweilen ist es wünschenswert,
der Oberfläche des Gegenstandes ein bestimmtes Aussehen zu geben oder dort bestimmte Muster einzuprägen, wobei dies dadurch
bewerkstelligt wird, daß die Form mit einem entsprechenden Oberflächenfinish versehen wird, indem ein entsprechendes
Muster in die Oberfläche der Form eingeschnitten wird. Üblicherweise wird dies durch Elektroerrosion der Oberfläche der Form
oder durch maschinelle oder handwerkliche Bearbeitung der Form erreicht. Allerdings ermöglichen die herkömmlichen Verfahren,
welche sämtliche eine Bearbeitung des Metalls der Form einschließen, keine sehr ausgeprägte Ausarbeitung des auf
dem fertigen Artikel angestrebten Musters. Dementsprechend waren Versuche, Oberflächen mit feinen Details, wie z.B. entsprechend
einer Krokodil- oder Eidechsenhaut, zu reproduzieren, nicht erfolgreich, indem die erzielten Oberflächengestaltungen
verhältnismäßig grob und unattraktiv waren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neuartiges Verfahren
zur Herstellung einer Form zu schaffen, welche den Beschränkungen bekannter Verfahren nicht unterliegt, insbesondere
wenn höhere Drucke und Temperaturen angewendet werden.
Erfindungsgemäß ist dementsprechend ein Verfahren zur Formung
eines Gegenstandes mit Hilfe eines Spritzgießverfahrens vorgesehen, wobei ein Mustergegenstand in einen Formkasten gebracht
wird, so daß entsprechend ein Spritzfreiraum bzw. eine Ausnehmung geschaffen wird zwischen dem Mustergegenstand und dem
Gehäuse, wobei dann dieser Zwischenraum bzw. diese Ausnehmung mit einer gießfähigen, hitzebeständigen Gießverbindung ausgefüllt
wird, welche eine minimale Schrumpfung beim Aushärten aufweist, um auf diese Weise ein Formstück entsprechend dem
Mustergegenstand herzustellen, welches von dem Formgehäuse umgeben wird, wobei dann der Mustergegenstand nach Öffnen
des Gehäuses entfernt wird, das Gehäuse geschlossen und Gießmaterial in das Innere der Form zur Reproduktion des Artikels
gespritzt wird.
Vorteilhafterweise wird das Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes mit Hilfe eines Spritzgießverfahrens so ausgeführt,
daß ein Mustergegenstand in einer Formausnehmung angeordnet wird, daß die Form mit einer aushärtbaren Gießverbindung gefüllt
wird, welche eine minimale Schrumpfung beim Aushärten aufweist, um einen Abguß des Mustergegenstands herzustellen, daß das
Formstück des Mustergegenstandes in ein Formgehäuse eingesetzt wird, wo das Formstück festgelegt wird, und daß das Gehäuse
geschlossen und ein Spritzgießmaterial in die Form eingebracht wird, um den Gegenstand zu reproduzieren.
-s-
Als geeignete Gießverbindung kann ein Epoxyharz, welches bei
hoher Temperatur aushärtet, wie z.B. das unter der Bezeichnung Formite EHIo angebotene, ein wärmehärtendes Polyurethan oder
Silikongummi verwendet werden.
Die Erfindung richtet sich auch auf eine Spritzgießvorrichtung zur Ausführung des Verfahrens, welche ein Formgehäuse umfaßt,
in welchem ein Abguß eines Mustergegenstandes angeordnet ist, welcher aus einer gießfähigen, hitzebeständigen Gießverbindung
mit minimaler Schrumpfung beim Aushärten hergestellt ist, wobei der Abguß in dem Gehäuse abgestützt angeordnet ist,
Einrichtungen zum Schließen und Öffnen der Gießform und Einrichtungen zur Einbringung eines Spritzgießmaterials in die Form
zur Reproduktion des Mustergegenstandes.
Vorzugsweise sind Positionierungseinrichtungen zur Positionierung und Festlegung des Abgusses in der Gießform vorgesehen.
Bei einer Ausführungsform können die Positionierungseinrichtungen eine Mehrzahl von Ausnehmungen in dem Formgehäuse umfassen,
in welchen Vorsprünge des Abgusses angeordnet sind. Die Vorsprünge in dem Abguß können darin eingebettete, mit einem
Schraubengewinde versehene Teile umfassen, wie z.B. Muttern, welche verbunden werden können mit ähnlichen Schraubengewindeteilen,
wie z.B. Schrauben oder Bolzen, welche in dem Formgehäuse angeordnet sind.
Alternativ hierzu können Vorsprünge in Form von an dem Formgehäuse
befestigten Bolzen an der Innenseite der Form angebracht sein. Bei einer alternativen Ausführungsform werden die Positioniereinrichtungen
durch einen Klebstoff gebildet, welcher an der Innenseite des Formgehäuses aufgebracht wird, wobei
der Abguß des Mustergegenstandes mit dem Formgehäuse verbunden wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine zweiteilige Form verwendet, wobei der
Mustergegenstand so festgelegt wird, daß er teilweise in der unteren Gehäusehälfte mit Abstand für die Gießmasse zwischen
dem Mustergegenstand und dem Gehäuse angeordnet ist, wobei der Zwischenraum zwischen dem Mustergegenstand und dem unteren
Teil des Formgehäuses mittels eines formbaren Materials abgedichtet wird, welches sich zur Ausbildung einer entfernbaren Abdichtung
eignet, und wobei das Oberteil des Gehäuses auf das Unterteil gesetzt wird, um die Form zu schließen, worauf dann eine Gießverbindung
in den oberen Teil gegossen wird, um ein Formstückoberteil auszubilden, und daß nach dessen Aushärten das Formgehäuse
gewendet und geöffnet wird, wobei das formbare Dichtungsmaterial entfernt wird, ein Trennmittel auf die dementsprechend
nun freien Teile des oberen Formstücks aufgebracht wird, daß das Gehäuse der Form geschlossen und eine Gießverbindung
in den zweiten Teil des Formgehäuses gebracht wird, um den zweiten Teil des Formstücks auszubilden. Alternativ hierzu
können die beiden Teile des Formstücks, falls dies für besondere Anwendungen wünschenswert erscheint, verbunden werden, indem
das Trennmittel weggelassen wird und erforderlichenfalls die Verbindung mit einem Bindemittel überzogen wird.
Die Erfindung richtet sich auch auf eine neuartige Konstruktion eines zweiteiligen Formgehäuses umfassend eine erste Wand
an einem der Seitenteile und eine zweite Wand an dem anderen der Seitenteile, welche im geschlossenen Zustand zu der ersten
Wand durch eine Mehrzahl säulenartiger Elemente auf Abstand gehalten wird, welche zur Abstützung der Schließkraft dienen,
wenn die beiden Formhälften während des Spritzgießvorgangs geschlossen werden.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten
AusfUhrungsform anhand der Zeichnung. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Gießform,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Form nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt einer weiteren erfindungsgemäßen Ausfnhrungsform,
und
Fig. 4 die Darstellung einer neuen Form eines Gießformgehäuses.
Fig. 1 zeigt einen schematischen Schnitt einer Form für ein Spritzgießverfahren mit einem steifen Formgehäuse 1 aus Metall,
welches in zwei Teile 2 und 3 längs der Mittelebene 4 geteilt ist. Innerhalb des Formgehäuses ist ein Formstück 5 angeordnet,
welches mittels eines Verfahrens, welches nachstehend noch beschrieben wird, aus einer gießfähigen, hitzbeständigen Gießverbindung,
wie z.B. Epoxyharz, hergestellt ist, welche bei erhöhter Temperatur aushärtbar ist, z.B. ein Material, welches unter
der Bezeichnung Formite EHIo gehandelt wird, ein wärmehärtendes
Polyurethan oder Silikongummi. Das Innere der Form 5 bildet exakt die Form und Oberflächenkontur des herzustellenden Gegenstandes.
Das Formgehäuse kann bei gewissen Umständen auch nichtmetallischem Material hergestellt sein.
Nach seiner Herstellung wird das Formstück 5 längs einer Trennlinie
auseinandergeschnitten, und zwar derart, daß beim Einsetzen in das Formgehäuse die Trennlinie mit der Mittelebene 4 des
Gegenstandes zusammenfällt. Vorzugsweise ist das Formstück 5 so ausgebildet, daß es formschlüssig in das Gehäuse paßt und
dementsprechend die Außenseite durchgehend vom Inneren des Formgehäuses 1 getragen wird.
Um eine exakte Positionierung des Formstücks 5 in dem Gehäuse und eine zuverlässige Festlegung sicherzustellen, ist in den
Ausführungsformen nach Fig. 1 und 2 vorgesehen, daß an der Außenseite Vorsprünge 6 vorgesehen sind, welche in korrespon-
iO
dierende Ausnehmungen 7 in dem Gehäuse 1 eingreifen. Eine Nuß mit Schraubengewinde (nicht dargestellt) kann in einigen
oder in allen Vorsprüngen bei der Herstellung des Formstücks eingebettet werden, wobei das Formgehäuse 1 mit Stutzen oder
Bolzen 8 mit Schraubengewinde versehen ist, welche in die Nüsse eingreifen und das Formstück 5 fest und unbeweglich
in dem Gehäuse 1 festlegen.
Wie aus Fig. 2 deutlicher hervorgeht, dient diese Ausführungsform insbesondere zur Herstellung eines spritzgegossenen Schuhs,
wobei dementsprechend das Innere der Form 5 so ausgebildet ist, daß es einen Leisten 9 aufnehmen kann, so daß der Schuh
gebildet wird durch den Zwischenraum zwischen dem Leisten und dem Formstück 5. Der Leisten 9 wird in bekannter Weise
am Gehäuse 1 befestigt.
Nachdem das Formstück 5 an den beiden Gehäuseteilen 2 und befestigt worden ist und der Leisten 9 in seiner Position
festgelegt wurde, wird das Formgehäuse 1 durch eine Endplatte geschlossen, welche in Verbindung mit dem Leisten 9 das Innere
des Formteils 5 abschließt, wobei der Umriß der Schuhsohle zusammen mit einem gegebenenfalls vorgesehenen Absatz in der
Endplatte Io ausgebildet ist. Die Schuhsohle könnte durch ein zusätzliches Teil des Formstücks 5 gebildet werden, welches
an der Endplatte Io befestigt würde, jedoch wird in der Praxis die hohe Genauigkeit des Formstücks 5 nicht für die Sohle
benötigt. Der Schuh wird dann in herkömmlicher Weise mit Hilfe eines Spritzgießverfahrens geformt, wobei ein Spritzgießmaterial
wie z.B. Polyvinylchlorid oder Polyurethan mittels eines Einspritzkolbens oder eines Extruders in die Form durch Einlasse
(nicht dargestellt) in der Endplatte eingespritzt wird. Das Spritzgießverfahren wird entsprechend herkömmlichen Techniken
durchgeführt, z.B. bei einem Druck von 281,23 kg/cm2 und einer Temperatur von 18o 0C.
Das Formstück 5 wird dadurch hergestellt, daß ein Musterstück des herzustellenden Gegenstandes, im Ausfuhrungsbeispiel eines
Schuhs, in dem zweiteiligen Formgehäuse 1 angeordnet wird, welches die beiden Formhälften 2 und 3 aufweist. Die Erfindung
eignet sich insbesondere zur Herstellung von Schuhen mit feinen Oberflächenmustern oder Ornamenten wie z.B. denen von Krokodiloder
Eidechsenleder. Dabei wird ein Schuh, welcher aus dem entsprechenden Naturmaterial hergestellt ist, welches reproduziert
werden soll, als Musterstück verwendet, nachdem er mit einem Trennmittel überzogen wurde, und wird auf einem Leisten
in dem Gehäuse so angeordnet, daß er zur Hälfte in dem unteren Teil 3 und zur Hälfte im oberen Teil zu liegen kommt.
Auf diese Weise liegt die Trennlinie im fertigen Artikel (dem Schuh) längs der Mittellinie des Schuhs. Das obere Gehäuseteil 2
wird weggenommen und der Zwischenraum zwischen der Kontur des Musterstücks und der Wand des Gießformgehäuseteils 3 wird
mit einer formbaren Dichtverbindung abgedichtet, um das (leere) untere Innenteil des Gehäuseteils 3 abzudichten. Die formbare
Dichtmasse kann Lehm, Spachtelmasse, Silikongummi oder ein ähnliches Material wie es z.B. unter der Bezeichnung "Plasticene"
verkauft wird, sein, welches als entfernbare Dichtung dienen kann. Die Oberseite des Dichtmaterials wird glattgestrichen
entsprechend der Oberkante des Gehäuseteils 3, d.h. so daß diese Oberseite in der Trennlinie 4 liegt. Das Formgehäuse
wird dann geschlossen. Die hitzefeste Gießverbindung wird dann in den oberen Teil 2 durch den Vorratstrichter 11 eingegossen,
bis das Formgehäuseteil 2 ausgefüllt ist und das Material in den Auslaßstutzen 12 eintritt. Das Gießmaterial wird dann
in bekannter Weise ausgehärtet.
Wenn das Gießmaterial ausgehärtet ist, kann es aus der Form in bekannter V/eise entnommen werden und bietet dementsprechend
ein Formstück des Mustergegenstandes, welches in die Form zur Reproduktion eines zu reproduzierenden Gegenstandes einge-
setzt werden kann, im Ausführungsbeispiels also eines Schuhs.
Nach dem vollständigen Aushärten der Gießverbindung wird das Formgehäuse umgedreht, geöffnet und die formbare Dichtmasse
entfernt. Der durch die Dichtmasse abgedeckte Bereich wird gereinigt unter Verwendung eines Lösungsmittels wie Äthylalkohol.
Die freiliegende Oberseite der Formeinlage wird mit einem Trennmittel überzogen. Das Gehäuse wird dann geschlossen und
in ähnlicher Weise wie im ersten Arbeitsgang wird eine Gießverbindung in das Gehäuseteil 3 (welches nun oben liegt) eingeführt,
um auf diese Weise den zweiten Teil der Formeinlage zu bilden. Wenn dieser Teil ausgehärtet ist und die Form geöffnet wird,
wird das Musterstück entfernt und das Formgehäuse dazu verwendet, entsprechende Stückzahlen von Abgüssen des Musterstücks herzustellen.
Fig. 3 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform in einer Ansicht entsprechend derjenigen gemäß der Ausführungsform,
die in Fig. 2 dargestellt ist. Bei dieser Ausführungsform
wird das Formstück einstückig direkt im Formgehäuse hergestellt, welches durch eine Endplatte Io geschlossen wird. Das Musterstück
des Schuhs wird in dem Gehäuse 1 auf einem geeigneten Leisten 9 gehalten und das Gießmaterial wird durch den (nicht
dargestellten) Einlaß in den Zwischenraum zwischen dem Formgehäuse und dem Schuh eingeführt, wo es sich ablagert und das
Formstück 5 ausbildet.
Schuh und Leisten werden dann entfernt und nachdem das Formstück aus einem elastischen Material hergestellt ist, neigt es dazu,
zusammengepreßt zu werden, wenn es Druck ausgesetzt wird. Die Dicke des Formstücks 5 wird dann innerhalb vorgegebener
Grenzen längs des gesamten Profils überprüft, so daß das Bestreben zur Kompression bei dem Einlassen der endgültigen Gießmasse
in die Form reduziert wird.
Die Innenwand des Formgehäuses 1 wird zur Aufnahme der Gießmasse entsprechend vorbereitet, z.B. durch Behandeln der Ober-
fläche, so daß das Formstück sich direkt damit verbindet, oder durch Überziehen mit einem Bindemittel bevor die Gießmasse
eingegossen wird. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Formstück in einem getrennten Formgehäuse herzustellen
und es anschließend mit dem Formgehäuse 1 zu verbinden.
Nach dem Entfernen aus dem Formgehäuse wird das Formstück mit einer sehr feinen Trenneinrichtung, wie z.B. einer scharfen
Klinge oder einem Laserstrahl längs seiner Mittellinie geschnitten, so daß eine Hälfte in dem Gehäuseteil 2 des Formgehäuses
und die andere Hälfte in dem entsprechenden Gehäuseteil 2 befestigt werden kann. Die beiden Teile des Formstücks 5 sind
exakt in dem Formgehäuse hergestellt worden, so daß die bekannte Trennlinie, welche beim Gießprozeß üblicherweise erhalten
wird, praktisch vermieden wird, so daß das Aussehen des Fertigartikels verbessert wird.
In einem anschließenden Spritzgießvorgang wird dann ein entsprechender
Gegenstand hergestellt.
Der Leisten 9 ist in dem Gehäuse 1 mittels eines Zapfens festgelegt. Auf diese Weise ist der Leisten 9 in Richtung
des Pfeils A ebenso wie das Endprodukt, der Gegenstand 13, entfernbar. Diese Ausführungsform ist besonders geeignet für
die Massenproduktion von dreidimensionalen Hohlgegenständen, wie Überziehgamaschen für Pferde und Handtaschen.
Es wurde festgestellt, daß durch die Verwendung der Gießeinlage aus einer hochauflösenden Gießverbindung die Übertragung feinster
Details des Musters des Musterstücks auf den zu reproduzierenden Gegenstand ermöglicht, so daß durch ein Spritzgießverfahren
eine wirklichkeitsgetreue Reproduktion feiner Details wie z.B. von Krokodil- oder Eidechsenleder, möglich ist.
Wenngleich die Erfindung vorstehend in Verbindung mit dem Spritzgießen von Schuhen beschrieben wurde, ist sie gleichermaßen
für das Spritzgießen von anderen Gegenständen anwendbar, bei welchen eine hohe Oberflächenauflösung hinsichtlich eines
Musters oder eines Profils an dem fertigen Artikel gefordert wird, wie z.B. bei der Nachahmung von Lederwaren oder einem
weiteren Bereich anderer Gegenstände, wie Spielwaren und maßstabsgetreuen Modellen. Innerhalb des Konzepts des Vorsehens
einer Formeinlage, welche aus einem Musterstück unter Verwendung einer speziell gewählten Gießmasse abgegossen wurde, können
viele Abwandlungen vorgenommen werden.
Die Erfindung betrifft auch eine neuartige Form der Konstruktion eines Formgehäuses, wie in Fig. 4 schematisch dargestellt.
Das Gehäuse umfaßt einen unteren Teil, welcher eine erste untere Wand 15 aufweist, die eine Vielzahl von Sacklöchern
16 aufweist, welche zur Aufnahme bzw. Befestigung durch Schweißen od.dgl. von entsprechenden Säulenteilen 17 dienen. Die Säulenteile
17 liegen an einer oberen Wand (nicht dargestellt) an, welche einen Teil des Oberteils des Formgehäuses bildet. Ein
Leisten 18, welcher entsprechend dem zu formenden Artikel ausgebildet ist, wird in dem Gehäuse angeordnet und der Raum
zwischen den Wänden 15 und zwischen den Säulenteilen wird mit Epoxyharz-Gießmasse ausgefüllt. Die Schließkräfte, welche
erforderlich sind, die beiden Teile der Form während des Gießvorgangs zusammenzuhalten, werden durch Säulenteile aufgefangen.
Nachdem im wesentlichen alle auftretenden Kräfte durch diese Säulenteile aufgefangen werden, welche z.B. aus Stahlstangen
hergestellt sein können, ist der Rest der Form relativ geringen Spannungen unterworfen und kann sehr wirtschaftlich hergestellt
werden. Die Formeinlage wird in der vorstehend beschriebenen Weise hergestellt.
Die Innenseite der Form 1 wird für die Aufnahme der Gießmasse geeignet vorbereitet, indem die Oberfläche z.B. so behandelt
wird, daß die Gießmasse sich direkt damit verbindet, oder durch Überziehen desselben mit einem Bindemittel bevor die
Gießmasse hineingegeben wird, wenngleich auch eine lösbare Formeinlage stattdessen benutzt werden kann.
Das Formstück 5 kann in einem getrennten Gehäuse hergestellt und anschließend mit dem Formgehäuse verbunden werden.
Claims (14)
1. Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes mit Hilfe eines Spritzgießverfahrens umfassend das Plazieren eines Musterstücks
des Gegenstandes in einem Formgehäuse unter Ausbildung eines Formraums bzw. eines Leerraums zwischen dem Musterstück
und dem Gehäuse, das Ausfüllen des Zwischenraums mit einer gießfähigen, hitzefesten Gießverbindung mit minimaler Schrumpfung
beim Aushärten zur Ausbildung eines Formstücks entsprechend dem Musterstück, welches in dem Formgehäuse gehalten wird,
das Entfernen des Musterstücks nach dem Öffnen des Gehäuses, das Schließen des Gehäuses und das Einspritzen eines Gießmaterials
in den Zwischenraum zur Reproduktion des Gegenstandes.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießverbindung ein aushärtbares Material mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten
ist, welcher im wesentlichen dem des Formgehäuses entspricht.
D-8500 NÜRNBERG 1 · KÖNIGSTRASSE 2 . TELEFON 0911 / 2 45 37 · TELEX623965 . POSTSCHECKAMT NÜRNBERG 1843 52-857
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießverbindung ein Epoxyharz ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießverbindung Polyurethan ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießverbindung Silikongummi ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Formgehäuse zwei Teile aufweist, wobei das Musterstück so angeordnet wird, daß es teilweise in dem unteren
Teil des Formgehäuses mit einem Zwischenraum zwischen dem Musterstück und dem Gehäuse für die Gießverbindung zu liegen
kommt, wobei der Zwischenraum zwischen dem Musterstück und dem unteren Teil des Gehäuses mittels eines formbaren Materials
abdichtbar ist, welches sich als entfernbare Abdichtung eignet, daß das obere Gehäuseteil auf das untere Gehäuseteil aufgesetzt
wird, um das Formgehäuse zu schließen und eine Gießverbindung in das obere Teil des Formgehäuses zur Ausbildung einer oberen
Formeinlage zu gießen, daß nach dem Aushärten das Formgehäuse umgedreht und geöffnet wird, wobei das formbare Dichtungsmaterial
entfernt wird, und daß der freie Teil der Formeinlage mit einem Trennmittel behandelt wird, daß das Gehäuse geschlossen
und Gießmasse in den zweiten Teil des Formgehäuses zur Ausbildung des zweiten Teils der Formeinlage eingebracht wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile der Formeinlage ohne Trennmittel miteinander
verbunden werden.
8. Vorrichtung zur Herstellung von spritzgegossenen Gegenständen umfassend ein Formgehäuse, dadurch gekennzeichnet, daß in
dem Formgehäuse ein Formstück eines Musterstücks aus einer gießfähigen, hitzefesten Gießverbindung mit minimalen Schrumpfeigenschaften
beim Aushärten angeordnet ist, wobei dieses Formstück so in dem Gehäuse angeordnet ist, daß es festgelegt ist, und
daß Einrichtungen zum Schließen und Öffnen des Formgehäuses und Einrichtungen zum Einführen von Gießmaterial in das Formgehäuse
zur Reproduktion des Musterstücks vorgesehen sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Formgehäuse mit Einrichtungen versehen ist, um das Formstück in dem Formgehäuse zu positionieren und festzulegen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtungen zum Positionieren und Festlegen eine Mehrzahl von Ausnehmungen in dem Formgehäuse umfassen, welche korrespondierende
Vorsprünge des Formstücks aufnehmen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder Io, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtungen zum Positionieren und Festlegen aus Gewindeteilen bestehen, welche an dem Formstück angeordnet
sind und in Eingriff gebracht werden können mit Gewindeteilen an dem Formgehäuse.
12. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Formstück in dem Formgehäuse dadurch positioniert und festgelegt wird, daß es mit diesem mittels eines Bindemittels
verbunden wird.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Formgehäuse aus zwei Teilen besteht
und eine erste Wand an einem dieser Teile und eine zweite Wand an dem anderen dieser Teil umfaßt, welche von der ersten
Wand bei geschlossenem Formgehäuse durch eine Mehrzahl von Säulenteilen auf Abstand gehalten wird, wobei die Säulenteile
so ausgelegt sind, daß sie Schließkräfte aufnehmen können, welche die beiden Formhälften während des Gießvorgangs beaufschlagen.
14. Vorrichtung zur Herstellung eines Gegenstandes mit einer mit hoher Auflösung ausgearbeiteten Oberfläche mit Hilfe eines
Spritzgießverfahrens.
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