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Treppenholm für eine Glieder treppe
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Treppenholm für eine Glieder
treppe, insbesondere Mittelholmtreppe, mit mehreren jeweils eine Treppenstufe abstützenden
Holmelementen, die jeweils aus einem aus Blech geformten, zumindest U-förmig und
im Steg halbkreisförmig gebogenen Bügel und einem damit verbundenen Rohrstück bestehen,
das in den Bügel des benachbarten Holmelementes einsteckbar und mit demselben durch
Klemmung verbindbar ist.
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Zur Bildung eines Treppenholmes sind Holmelemente bekannt, die aus
zwei parallelen, mit Abstand voneinander angeordneten Rohrstücken mit unterschiedlicher
Länge und unterschiedlichem Durchmesser bestehen. Über zwei annähernd tangential
angeschlossene Winkelstücke, deren oberer und horizontal verlaufender Schenkel die
Tragplatte zur Aufnahme einer Treppenstufe bildet, sind die beiden Rohrstücke durch
Schweißung miteinander verbunden.
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Das Rohr mit dem kleineren Außendurchmesser ragt um ein vorbestimmtes
Maß über die Winkelstücke hinaus und kann in das andere Rohrstück des benachbarten
Holmelementes, welches einen dementsprechend großen Innendurchmesser aufweist und
dessen Länge mit der Breite des Schenkels der angeschweißten Winkelstücke übereinstimmt,
eingesteckt werden. Zur Sicherung der Rohrstücke ineinander weist das Rohrstück
mit dem größeren Durchmesser im Bereich zwischen den beiden Winkelstücken zwei mit
Abstand übereinander angeordnete Klemmschrauben auf, die gegen das eingesteckte
Rohrstück festgedreht werden, so daß dasselbe durch Klemmung gesichert ist. Ein
derartiges, aus vier Einzelteilen
bestehendes Holmelement ist in
seiner Herstellung, insbesondere durch die Schweißarbeit, aufwendig und teuer und
hinterläßt damit zwangsläufig keinen guten optischen Eindruck. Die Klemmschrauben
sind zwar durch die Winkelstücke gut verdeckt, was jedoch den Nachteil hat, daß
sie auch schlecht zugänglich sind.
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Die Verwendung der beiden Klemmschrauben ergibt eine sogenannte punktförmige
Klemmung, was einerseits die Gefahr einer unerwünschten Verformung des Rohrstückes
mit sich bringt und andererseits ein Lockern der Holmelemente nicht ausschließt.
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Aus der DE-OS 30 31 095 ist eine Gliedertreppe bekannt, bei der die
einzelnen Holmelemente des Treppenholmes aus einem aus Blech geformten, zumindest
U-förmig und im Steg halbkreisförmig gebogenen Bügel bestehen, dessen freie Schenkelenden
mit einem Rohrstück verschweißt sind, das im Bereich des Steges in den Bügel des
benachbarten Holmelementes einsteckbar ist. Mit Abstand von diesem einzusteckenden
Rohrstück ist zwischen den beiden Schenkeln des Bügels ein Widerlager eingeschweißt,
welches zwei übereinander angeordnete Spannschrauben aufnimmt, die über eine verschiebbare
Klemmbacke das Rohrstück im Bereich des halbkreisförmigen Steges des Bügels festklemmen.
Auf der Oberseite des Bügels ist eine Deckplatte angeordnet, auf der die Treppenstufe
befestigt werden kann. Durch die Klemmbacke ist hier eine punktförmige Belastung
und damit eine Verformung des Rohrstückes weitgehend ausgeschlossen. Die zwischen
den Schenkeln des Bügels angeordneten Schrauben sind jedoch auch hier schlecht zugänglich,
was den Befestigungs- bzw. Klemmvorgang beeinträchtigt. Die Verbindung des Bügels
mit dem Rohrstück, dem Widerlager und der Deckplatte durch Schweißung führt jedoch
dazu, daß ein solches Holmelement in seiner Herstellung ebenfalls aufwendig und
teuer ist. Die Vielzahl der vorhandenen und zumeist auch sichtbaren Schweißnähte
beeinträchtigt auch hier den optischen Eindruck der Holmelemente bzw. des Treppenholmes.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen aus mehreren
Holmelementen zusammengesetzten Treppenholm der eingangs beschriebenen Art so weiterzubilden,
daß bei gleichzeitiger Reduzierung des Herstellungsaufwandes durch Verringerung
der Schweißnähte nicht nur eine Verbesserung des Aussehens, sondern auch eine sichere
Klemmung erreicht wird, die jederzeit, also auch nach der Montage der einzelnen
Holmelemente leicht zugänglich ist und damit jederzeit nachgestellt werden kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen,
daß zwischen den beiden Rohrabschnitten eines Bügels zwei mit ihren Keilflächen
an den Außenflächen beider Rohrstücke anliegende und durch mindestens eine Schraube
gegeneinander bewegbare, keilartige Klemmbacken angeordnet sind.
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Ein aus derartigen Holmelementen zusammengesetzter Treppenholm ist
in einfacher Weise und ohne großen Aufwand herzustellen, durch die Verringerung
der Schweißnähte erhalten die Holmelemente nicht nur ein elegantes Aussehen, sondern
wirken als geschlossenes, glattes, homogenes Element und die Schraube zum Verspannen
der beiden Klemmbacken ist, beispielsweise über eine in einem Schenkel des Bügels
vorgesehene Bohrung, jederzeit zugänglich und damit auch nachstellbar.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 - 8 offenbart.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand in einer Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigen Fig. 1 eine Aufrißdarstellung
eines Holmelementes für einen Treppenholm gemäß der Erfindung, Fig. 2 eine Draufsicht
auf das Holmelement der Fig. 1, Fig. 3 eine weitere Ausbildung eines Holmelementes,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Holmelement der Fig. 1, Fig. 5 eine Aufrißdarstellung
zweier miteinander verbundener Holmelemente und Fig. 6 eine Draufsicht auf die beiden
Holmelemente der Fig. 5.
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In den Fig. 1 und 2 der Zeichnung ist ein Holmelement 1 gezeigt, welches
zur Bildung eines Treppenholmes für eine Gliedertreppe, insbesondere Mittelholmtreppe
dient. Dieses Holmelement 1 besteht aus einem Rohrstück 2, welches mit den freien
Enden der beiden Schenkel 3 eines U-förmigen Bügels 4 durch Schweißung verbunden
ist. Dieser Bügel 4 ist als sogenanntes Stanz-Biegeteil aus Blech geformt und weist
einen halbkreisförmig gebogenen Steg 5 auf. Dabei ist der Abstand zwischen den beiden
Schenkeln 3 gleich dem oder geringfügig größer als der Außendurchmesser des Rohrstückes
2. An der oberen Seitenkante der Schenkel 3 schließt sich jeweils eine rechtwinklig
nach außen abgebogene und horizontal verlaufende Tragplatte 6 an. Dabei dienen die
beiden Tragplatten 6, die mit Bohrungen 7 versehen sind, entweder zur direkten Aufnahme
einer Treppenstufe oder eines Zwischenträgers. Wie die Fig. 1 erkennen läßt, sind
in einem Schenkel 3 des Bügels 4 zwei übereinander angeordnete, kreisförmige Öffnungen
8 vorgesehen, auf die weiter unten noch eingegangen wird.
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Das in den Fig. 3 und 4 dargestellte Holmelement 10 besteht ebenfalls
aus einem Rohrstück 2 und einem Bügel 4. Im Gegensatz zu der Ausbildung gemäß den
Fig. 1 und 2 weist hier jedoch der Bügel 4 keine U-förmige Gestalt auf. Hier gehen
die freien Enden der Schenkel 3 in viertelkreisförmige, gegeneinander gerichtete
Abbiegungen 9 über, die an ihren freien, aneinanderliegenden Enden miteinander verschweißt
sind, so daß der Bügel 4 eine annähernd ovale, von zwei Halbkreisen und zwei parallelen
Schenkeln 3 begrenzte Form besitzt. Auch hier schließen sich an die beiden Schenkel
3 Tragplatten 6 mit Bohrungen 7 an, und ein Schenkel 3 ist ebenfalls mit zwei übereinander
angeordneten, kreisförmigen Öffnungen 8 versehen. An der Unterseite jedes Schenkels
3 schließt sich in diesem Ausführungsbeispiel eine rechtwinklig nach innen abgebogene
Stützplatte 11 an, deren seitliche Endkanten als parallel zueinander verlaufende
Viertelkreise ausgebildet sind. Die Breite dieser beiden Stützplatten
11
ist so bemessen, daß sich dieselben bei fertig geformtem Bügel 4 berühren und, wie
in Fig. 4 angedeutet, miteinander verschweißt werden können. An den beiden Stützplatten
11 liegt das Rohrstück 2 mit seiner unteren Stirnfläche an.
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In den Fig. 5 und 6 sind zwei vollkommen gleich ausgebildete Holmelemente
12 gezeigt, die in ihrem Aufbau eine Kombination der Holmelemente 1 und 10 darstellen.
Der Bügel 4 weist hier eine der Ausbildung gemäß Fig. 1 entsprechende U-förmige
Gestalt auf und die Schenkel 3 sind mit dem Rohrstück 2 durch Schweißung verbunden.
Zusätzlich sind hier die beiden Schenkel 3 des Bügels 4 mit einer Stützplatte 11
gemäß den Fig. 3 und 4 versehen, die im Bereich ihrer als konvexer Viertelkreis
ausgebildeten Seitenkante ebenfalls mit dem Rohrstück 2 verschweißt sind. Das untere
Holmelement 12 ist hier mit seinem Rohrstück 2 von unten in den Bügel 4 des oberen
Holmelementes 12 eingesteckt bzw. das obere Holmelement 12 wurde mit dem Bügel 4
auf das Rohrstück 2 des unteren Holmelementes 12 aufgesteckt. Nachdem sich das zweite
Rohrstück 2 in dem Bügel 4 des oberen Holmelementes 12 befindet, werden von oben
zwei keilartige Klemmbacken 13, die durch zwei mit Abstand voneinander angeordnete
Schrauben im Abstand zusammengehalten sind, in den Bügel 4 zwischen die beiden Rohrstücke
2 eingeschoben. Dabei werden die Klemmbacken 13 so weit eingeschoben, daß die Köpfe
der Schrauben 14 in den Öffnungen 8 des Schenkels 3 sichtbar sind.
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Durch diese Öffnungen 8 können nun mittels eines geeigneten Werkzeuges
die Schrauben 14 derart gedreht werden, daß sich die Klemmbacken 13 gegeneinander
bewegen. Damit kommen die Keilflächen der Klemmbacken 13 an den Rohrstücken 2 zum
Anliegen, so daß das eingeschobene Rohrstück 2 von denselben gegen den halbkreisförmigen
Steg gepreßt und damit festgeklemmt wird.
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Wenn der Treppenholm aus mehreren Holmelementen 12 in der richtigen
Höhen- und Winkellage fertig montiert ist, werden auf den Tragplatten 6 der einzelnen
Holmelemente 12 nur angedeutete
Trittstufen 15 befestigt. Auch
danach sind die Schrauben 14 durch die Öffnungen 8 immer noch frei zugänglich, so
daß dieselben jederzeit nachstellbar sind. Bedarfsweise können die Öffnungen 8 durch
einen Kunststoffstopfen verschlossen werden.