DE3514304C2 - - Google Patents
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- DE3514304C2 DE3514304C2 DE19853514304 DE3514304A DE3514304C2 DE 3514304 C2 DE3514304 C2 DE 3514304C2 DE 19853514304 DE19853514304 DE 19853514304 DE 3514304 A DE3514304 A DE 3514304A DE 3514304 C2 DE3514304 C2 DE 3514304C2
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- A61L—METHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
- A61L2/00—Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
- A61L2/16—Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using chemical substances
- A61L2/20—Gaseous substances, e.g. vapours
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Gassterilisator mit
einer mittels einer Tür dicht verschließbaren Sterilisier
kammer und mit einer über einen Verbindungskanal zumindest
während des Sterilisiervorgangs mit dieser in Verbindung
stehenden Vorrichtung zum Öffnen einer Kartusche, wobei die
Vorrichtung eine Halterung sowie ein Betätigungsorgan
zum Verschieben der Kartusche und einem dem unteren Endbe
reich der Kartusche gegenüberliegenden, durch die Bewegung
der Kartusche mit dieser in Zusammenwirkung bringbaren
Aufschneiddorn umfaßt.
Es sind bereits Gassterilisatoren bekannt, bei welchen
das zur Sterilisation benötigte Wirkgas in geeigneter
Menge vorkonfektioniert in einer Kartusche bereitgestellt
wird. Der Inhalt einer Kartusche wird dabei während des
Sterilisationsprozesses in den Innenraum der Sterilisier
kammer eingeleitet, so daß dort die Sterilisation unter
den gewünschten Bedingungen erfolgen kann. Wegen der
starken Toxizität und Explosionsgefahr des Wirkgases ist
dieses in der jeweiligen Kartusche fest eingeschlossen,
die Kartusche wird erst dann geöffnet, wenn während des
Sterilisationsprozesses sichergestellt ist, daß das
Wirkgas nicht in die Umgebung entweichen kann.
Aus dem deutschen Patent 22 06 974 ist ein Gassterilisator
mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merk
malen bekannt. Dieser Sterilisator weist eine Sterilisier
kammer auf, welche mit einer schwenkbar angelenkten Tür
verschließbar ist. Auf der der Sterilisierkammer zugewand
ten Innenseite der Tür ist eine Halterung angebracht, in
welche eine Kartusche bei geöffneter Tür von oben ein
schiebbar ist. Die Kartusche kommt beim Einführvorgang in
Anlage an einen an der Halterung vorgesehenen, unterhalb
der Kartusche angeordneten Aufschneiddorn. Die Einführung
der Kartusche muß in entsprechend vorsichtiger Weise
erfolgen, um sicherzustellen, daß der Aufschneiddorn
nicht durch eine zu hohe auf die Kartusche aufgebrachte
Belastung die Kartuschenwand durchschneidet, was zum
sofortigen Austreten des Wirkgases führen würde. Zur
Durchführung des Sterilisationsprozesses wird die Tür
geschlossen, so daß die Sterilisierkammer dicht gegenüber
der Umgebung abgeschlossen ist. Zu geeignetem Zeitpunkt
während des Ablaufs des Sterilisationsprozesses wird
die Kartusche mittels eines im oberen Bereichs des
Innenraums der Sterilisierkammer angeordneten Kolbens
in Richtung auf den Aufschneiddorn gedrückt, wodurch
der Aufschneiddorn die Wandung der Kartusche aufschneidet,
so daß das Wirkgas durch eine entsprechende Bohrung im
Inneren des Aufschneiddorns in den Innenraum der Sterili
sierkammer entweichen kann. Eine derartige Vorrichtung
kann unter ungünstigen Umständen z.B. bei Bedienung durch
ungeübtes Personal oder bei Verwendung nicht geeigneter
Kartuschen die Gefahr mitsichbringen, daß beim Einsetzen
der Kartusche in die Halterung eine zu große Kraft auf
die Kartusche aufgebracht wird, so daß bereits bei diesem
Einsetzvorgang der Aufschneiddorn die Kartuschenwandung
durchtrennt. Das zu diesem Zeitpunkt ausströmende oder
auslaufende Wirkgas kann, je nach seiner Zusammensetzung,
größte Gefahren für Leib und Leben des Bedienungspersonals
hervorrufen.
Aus dem deutschen Patent 17 67 611 ist ein Gassterilisator
bekannt, bei welchem eine zusätzliche, mit der Sterilisier
kammer in Verbindung stehende Kartuschenkammer vorgesehen
ist, in welche die jeweilige Kartusche vor Beginn des
Sterilisationsprozesses eingebracht wird. Die Kartuschen
kammer ist im wesentlichen zylindrisch aufgebaut und
weist in ihrem inneren unteren Endbereich ebenfalls einen
Aufschneiddorn auf, welcher bei Niederdrücken der Kar
tusche deren Wandung durchtrennt. Die Kartuschenkammer
ist an ihrem oberen Ende mit einem deckelartigen Bauteil
versehen, welches nach Einführen der Kartusche die
Kartuschenkammer dichtend zur Umgebung hin verschließt.
Auch bei einer derartigen Vorrichtung besteht die oben
beschriebene Gefahr, daß durch zu kraftvolles Einsetzen
der Kartusche deren Wandung unbeabsichtigterweise durch
den Aufschneiddorn durchtrennt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gas
sterilisator der eingangs erläuterten Art zu schaffen,
welcher eine einfache und gefahrlose Positionierung einer
mit Wirkgas gefüllten Kartusche ermöglicht und bei
welchem sichergestellt ist, daß die Kartusche nicht
ungewollterweise während des Positioniervorganges ge
öffnet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Kartusche zur Anlage gegen einen Anschlag einer den
unteren Endbereich der Kartusche aufnehmenden, mit
der Kartusche bewegbaren Aufschneidführung bringbar ist,
daß an der Führung der Aufschneiddorn verschiebbar
gelagert und in einer einen Abstand zur Kartusche auf
weisenden Ausgangsstellung positioniert ist und daß
im geöffneten Zustand der Sterilisierkammer die Führung
und der Aufschneiddorn zusammen mit der Kartusche
ohne Erzeugung einer Relativbewegung zueinander ver
schiebbar sind und im geschlossenen Zustand der Sterili
sierkammer der Aufschneiddorn bei Verschiebung der
Kartusche mit seinem der Kartusche gegenüberliegenden
Ende zur Erzeugung einer Relativbewegung zur Kartusche
mit einem feststehenden Widerlager in Eingriff bringbar
ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Gassterilisator erfolgt, wie
auch bei den nach dem Stand der Technik bekannten Gas
sterilisatoren, das Einsetzen der mit Wirkgas gefüllten
Kartusche vor Beginn des Sterilisationsprozesses, bevor
die Sterilisierkammer zur Umgebung hin abgedichtet wurde.
Da jedoch der Aufschneiddorn am unteren Endbereich der
Kartusche so gelagert ist, daß er zusammen mit dieser
relativ verschiebbar ist, ist die Gefahr vollständig ausge
räumt, daß ein zu kraftvolles Einsetzen der Kartusche
in die Halterung zu einem Durchstoßen der Kartuschenwand
durch den Aufschneiddorn führt. Vielmehr bewegen sich in
diesem Fall die Kartusche und der Aufschneiddorn gemein
sam miteinander, ohne zueinander eine Relativbewegung
zu ermöglichen. Der Aufschneiddorn ist jedoch am unteren
Endbereich der Kartusche derart gelagert, daß er relativ
zu dieser verschiebbar ist. Diese Möglichkeit der Relativ
bewegung zwischen der Kartusche und dem Aufschneiddorn
ist nötig, um zu einem geeigneten Zeitpunkt während des
Sterilisationsprozesses die Kartuschenwand zu durch
stoßen und das Wirkgas in dem Innenraum der Sterilisier
kammer ausströmen zu lassen. Diese Relativbewegung
zwischen der Kartusche und dem Aufschneiddorn ist jedoch
erst dann möglich, wenn die Sterilisierkammer zur Umgebung
hin dichtend verschlossen wurde. In diesem Falle führt
eine Verschiebung der Kartusche, welche mittels eines
üblicherweise im oberen Bereich der Sterilisierkammer
angeordneten Kolbens erfolgt, zuerst zu einer Ver
schiebung der Kartusche zusammen mit dem Aufschneiddorn.
Nach einem bestimmten und den jeweiligen Gegebenheiten
anzupassenden Verschiebeweg kommt der dem Endbereich der
Kartusche gegenüberliegende Bereich des Aufschneiddorns
in Eingriff mit einem feststehenden Bereich im Innenraum
der Sterilisierkammer und wird somit an einer weiteren
Bewegung gehindert. Die voranschreitende Bewegung
der Kartusche führt ab diesem Zeitpunkt zu einer Relativ
bewegung zwischen der Kartusche und dem Aufschneiddorn
und als Folge davon zu einem Öffnen der Kartuschenwand.
Somit ist sichergestellt, daß weder durch Unachtsamkeiten
des Bedienungspersonals noch durch technische Mängel
eine unbeabsichtigte Öffnung der Kartusche erfolgen kann.
Die Aufschneidführung, welche in ihren Abmessungen genau
an die Dimensionen der Kartusche anpaßbar ist, ermöglicht
es, den Aufschneiddorn in entsprechend
betriebssicherer Weise zu lagern. Weiterhin ist es mit
Hilfe der Aufschneidführung möglich, geeignete Ausström
öffnungen zum Ausströmen des Wirkgases aus der geöffneten
Kartusche vorzusehen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Gassterilisators
ist dadurch gegeben, daß die Aufschneidführung in Bewe
gungsrichtung der Kartusche verschiebbar an einer Auf
schneidhalterung gelagert ist. Somit werden die zur
Lagerung des unteren Endbereichs der Kartusche und des
Aufschneiddorns benötigten Kräfte direkt auf den Ort der
Befestigung der gesamten Kartuschenhalterung übertragen
und brauchen nicht durch die Kartusche selbst abgeleitet
zu werden.
Zwischen der Aufschneidführung und der Aufschneidhalterung
sind zum Zwecke einer besonders vorteilhaften Weiter
bildung des Gassterilisators Druckfederelemente angeordnet,
welche die Aufschneidführung von der Aufschneidhalterung
wegbewegen. Da üblicherweise die Kartusche in einer
vertikalen Position in die Halterung eingesetzt wird,
bewirken die Druckfederelemente eine Bewegung der
Kartusche nach oben. Die Abmessungen der Druckfederelemente
sind so bemessen, daß die Kartusche sich in einer Position
befindet, in welcher ein Schließen der Sterilisierkammer
ohne Schwierigkeiten möglich ist. Weiterhin wird durch
die Druckfederelemente in sicherer Weise verhindert,
daß sich die Kartusche und der an ihrem Endbereich gelagerte
Aufschneiddorn nach dem Einsetzen der Kartusche bei ge
öffneter Sterilisierkammer in einer Position befinden,
welche ein nachfolgendes Verschließen der Sterilisier
kammer unmöglich machen würde.
Es erweist sich weiterhin als besonders vorteilhaft,
daß der Aufschneiddorn mittels eines Federelementes
in Richtung von der Kartusche weg vorgespannt ist.
Durch die Einwirkung dieses Federelementes ist sicherge
stellt, daß der Aufschneiddorn sich stets in seiner am
weitesten von der Kartusche entfernten Endlage befindet,
so daß eine Berührung zwischen Aufschneiddorn und Kar
tusche beim Einsetzen der Kartusche vollständig ausge
schlossen ist. Weiterhin erweist sich dieses Feder
element beim Öffnungsvorgang der Kartusche während des
Sterilisierprozesses als besonders vorteilhaft. Der
Öffnungsvorgang erfolgt, wie bereits angedeutet, nach
Schließen der Sterilisierkammer dadurch, daß die Kar
tusche mitsamt dem Aufschneiddorn durch
Einwirkung eines auf den oberen Endbereich der Kartusche
einwirkenden Druckkolbens verschoben wird. Nach einem
gewissen Verschiebeweg gelangt der Aufschneiddorn an
seinem der Kartusche gegenüberliegenden Ende
mit einem feststehenden Bereich im Innenraum der Sterilisier
kammer in Eingriff, so daß eine Relativbewegung zwischen der
Kartusche und dem Aufschneiddorn durch die weitere
Verschiebung der Kartusche hervorgerufen wird. Diese
Relativbewegung führt zu einem Aufschneiden der Kar
tuschenwand durch den Aufschneiddorn, woraufhin das in
der Kartusche befindliche Wirkgas, welches entweder
flüssig oder in Gasform vorliegen kann, aus der Kartusche
ausströmt und in den Innenraum der Sterilisierkammer
gelangt. Nach erfolgtem Aufschneiden der Kartuschenwand
ist es nicht erforderlich, während des gesamten Aus
strömvorgangs den Druckkolben in seiner nach unten ver
schobenen Position zu belassen. Die Rückbewegung des
Druckkolbens führt, bedingt durch die zwischen der Auf
schneidführung und der Aufschneidhalterung angeordneten
Federn, zu einer Aufwärtsbewegung der Aufschneidführung
und damit auch zu einer Aufwärtsbewegung der Kartusche und
des Aufschneiddorns. Nachdem der Aufschneiddorn außer
Eingriff mit dem feststehenden Bereich im Innenraum der
Sterilisierkammer ist, wird er durch die Einwirkung des
ihn vorspannenden Federelements von der Kartusche wegbe
wegt, so daß die Öffnung in der Kartuschenwand nunmehr
völlig frei ist. Dadurch erhöht sich der wirksame
Ausströmquerschnitt aus der Kartusche. Diese Erhöhung
des Ausströmquerschnitts ist einerseits während des
Sterilisierprozesses vorteilhaft, da das Wirkgas in
einem kürzeren Zeitraum vollständig ausströmen kann.
Andererseits ist es nach Beendigung des eigentlichen
Sterilisiervorgangs im Endbereich des Sterilisierpro
zesses nötig, den gesamten Innenraum der Sterilisier
kammer auszuspülen. Diesen Vorgang, welcher üblicher
weise durch mehrmalige Zugabe und nachfolgendes Absaugen
von Luft erfolgt, bezeichnet man auch als "Luftwäsche".
Da der Aufschneiddorn aus der Kartuschenöffnung zurück
gezogen wurde, kann durch die vergrößerte Öffnung der Kartusche diese
sog. Luftwäsche jetzt wesentlich effektiver und sicherer im Inneren
der Kartusche durchgeführt werden, als wenn diese nur durch die Dorn
öffnungen oder durch Dornkerbungen erfolgen würde.
Mit Vorteil ist der Gassterilisator auch so ausgebildet,
daß die Aufschneidhalterung und eine den oberen Endbereich
der Kartusche lagernde Kartuschenführung an der dem
Innenraum zugewandten Seite der Sterilisatortür angeordnet
sind. Eine derartige Anordnung gestattet eine besonders
problemlose Handhabung der Kartusche, da das Bedienungs
personal zum Einsetzen oder zum Entnehmen der Kartusche
nicht in den Innenraum der Sterilisatorkammer hineinlangen
muß. Weiterhin ist es möglich, Sterilisatorkammern mit
sehr geringer Bauhöhe zu verwenden, ohne daß der Einsetz
vorgang der Kartusche behindert wird.
In vorteilhafter Weise ist die Aufschneidhalterung und
eine den oberen Endbereich der Kartusche lagernde
Kartuschenführung an der seitlichen Innenwand der Sterilisatorkammer
angeordnet. Bei einer derartigen Ausbildung des Gas
sterilisators, welche jedoch eine in ihrer Höhe größer
dimensionierte Sterilisatorkammer erfordert, ist es möglich,
den Gassterilisator nicht mit einer mittels eines Scharniers
angelenkten Tür, sondern mit einer seitlich geführten Schiebetür zu
versehen. Da bei einer derartigen Schiebetür die der
Sterilisierkammer zugewandte Seite bei geöffneter Tür dem
Bedienungspersonal nicht zugänglich ist, kann die Kar
tusche mitsamt der zugeordneten Halterung und dem Aufschneiddorn an
einer der seitlichen Innenwände der Sterilisierkammer aufgesetzt oder
in einer Kammertasche angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt dabei in
einer, gemessen an dem Boden der Sterilisierkammer so großen
Höhe, daß auch bei vollständigem Abwärtsbewegen der
Kartusche mit dem Aufschneiddorn keine Relativbewegung
zwischen diesen erfolgen kann. Beim Schließen der Steri-
Iisierkammertür wird dann ein mit der Tür oder dem Tür
schließmechanismus in Verbindung stehender feststehender
Endbereich so unterhalb des Aufschneiddorns angeordnet,
daß die obenbeschriebene Relativbewegung zwischen der
Kartusche und dem Aufschneiddorn erfolgen kann.
Weiterhin kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn eine
an der Aufschneidführung gelagerte Abdeckung zum Abdecken
des unteren Endbereiches der Kartusche, der Druckfedern,
der Aufschneidhalterung und des unteren Endbereichs
des Aufschneiddorns vorgesehen ist. Die Abdeckung kann
zum Beispiel so dimensioniert sein, daß der Aufschneid
dorn und die Federn dem direkten Zugriff des Bedienungspersonals
völlig entzogen sind. Auf diese Weise kann wirkungsvoll
verhindert werden, daß durch unerlaubte Manipulationen
die Betriebssicherheit des Gassterilisators gefährdet
wird.
Die kinetische Energie einer in die Halterung hineinfallen
den Kartusche wird zuerst durch die Federn aufgenommen,
nachdem diese um den möglichen Federweg eingefedert sind,
gelangt die Aufschneidführung in Anlage an die Aufschneid
halterung, welche einen mechanischen Anschlag bildet,
ohne daß daher die Gefahr besteht, daß der Aufschneiddorn
die Kartusche öffnet.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auch dadurch
gelöst, daß die Halterung feststehend am Sterilisator
angeordnet ist und eine nach unten mittels eines Bodens
begrenzte Ausnehmung zur verschiebbaren Aufnahme der
Kartusche aufweist, daß die Kartusche mittels einer
Druckfeder in einem veränderbaren Abstand zum Boden
gelagert ist und daß am Boden der Aufschneiddorn
verschiebbar gelagert und mittels einer Feder in einer
oberen Ausgangsstellung positionierbar ist, und das der
Kartusche abgewandte Ende des Aufschneiddorns bei ge
schlossener Sterilisierkammer mit einem feststehenden
Widerlager zur Begrenzung der Bewegbarkeit des Aufschneid
dorns in Eingriff bringbar ist.
Ein derartig ausgestalteter Gassterilisator zeichnet sich
dadurch aus, daß nur eine minimale Anzahl an bewegbaren
Teilen benötigt wird, um ein Einsetzen der Kartusche zu
ermöglichen, ohne daß die Gefahr besteht, daß diese bereits
beim Einsetzvorgang durch den Aufschneiddorn geöffnet
wird. Die Druckfeder bewirkt einerseits eine Abstützung
der Kartusche, andererseits wird die kinetische Energie
umgewandelt, welche dann auftritt, wenn eine gefüllte
Kartusche durch ungeschicktes Bedienungspersonal in die
Kartuschenhalterung hinein fallengelassen wird. Da der
Aufschneiddorn ebenfalls verschiebbar gelagert ist und
mittels einer Feder in einer oberen Ausgangsstellung
positionierbar ist, führt eine Abwärtsbewegung der Kar
tusche zuerst zu einer Kompression der Druckfeder. Diese
erste Bewegung der Kartusche führt zu einer Relativbewegung
zu dem Aufschneiddorn, bis dieser von dem Boden der Kar
tusche berührt wird. Eine weitere Verschiebung der Kartusche
bewirkt eine Verschiebung des Aufschneiddorns, ohne daß die
zum Öffnen der Kartuschenwand benötigte Kraft auf den Auf
schneiddorn aufgebracht würde. Die Abwärtsbewegung der
Kartusche wird durch die Anlage der einzelnen Windungen
der Druckfeder begrenzt, bevor der Aufschneiddorn in seiner
Endlage zur Anlage an den Boden der Halterung kommt.
Somit ist sichergestellt, daß auch bei größter Kraftein
wirkung, wie sie zum Beispiel beim Hineinfallen der Kartusche
in die Halterung auftreten kann, ein Öffnen der Kartusche
vollständig ausgeschlossen ist. In der geschlossenen Stellung
der Sterilisierkammer gelangt das untere Ende des Auf
schneiddorns in Anlage an ein feststehendes Widerlager, so
daß dieser in seiner oberen Ausgangsstellung festgehalten
wird und eine Abwärtsbewegung auf ein Minimum begrenzt wird.
Eine jetzt erfolgende Verschiebung der Kartusche nach unten
führt zu einer Annäherung der Kartuschenwandung an den
jetzt feststehenden Aufschneiddorn und nachfolgend zu
einem Aufschneiden der Kartuschenwandung.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe
wird weiterhin auch dadurch gelöst, daß die Halterung
feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine nach
unten mittels eines Bodens begrenzte Ausnehmung zur ver
schiebbaren Aufnahme der Kartusche aufweist, daß die
Kartusche mittels einer Druckfeder in einem veränderbaren
Abstand zum Boden gelagert ist und daß am Boden der
Aufschneiddorn verschiebbar gelagert ist und bei geschlossener
Sterilisierkammer in eine obere Endlage mit einem Abstand
zur Kartusche bringbar ist. Der im Boden der Kartuschen
halterung verschiebbar gehalterte Aufschneiddorn gelangt
bei geöffneter Sterilisierkammer durch den Einfluß der
Schwerkraft stets in seine unterste Endlage. Eine Abwärts
bewegung der Kartusche führt zu einer Kompression der Druck
feder, welche die kinetische Energie der Kartusche umwandelt.
Die maximal mögliche Abwärtsbewegung der Kartusche wird
durch die gegeneinander zur Anlage kommenden Windungen
der Druckfeder derart begrenzt, daß die untere Wandung
der Kartusche bei geöffneter Sterilisierkammer nicht in
Berührung mit dem Aufschneiddorn gelangt, da sich dieser
in seiner untersten Endposition befindet. Somit kann die
Kartusche mit beliebiger Kraft in die Halterung eingesetzt
werden, eine Berührung mit dem Aufschneiddorn ist in jedem
Falle ausgeschlossen. Wird die Sterilisierkammer geschlossen,
so wird der Aufschneiddorn in eine obere Endlage gebracht
und dort so fixiert, daß er nunmehr ebenso wie die
Kartuschenhalterung feststehend ist und bei einer Abwärts
bewegung der Kartusche diese in Anlage an den Aufschneid
dorn gelangt und nachfolgend geöffnet wird.
Die zugrundeliegende Aufgabe wird auch dadurch gelöst,
daß die Halterung feststehend am Sterilisator angeordnet
ist und eine nach unten mittels eines Bodens begrenzte
Ausnehmung zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche auf
weist, wobei im Boden der Aufschneiddorn verschiebbar
gelagert ist und daß die Kartusche zur Anlage an einen
feststehenden Anschlag bringbar ist und der Aufschneiddorn
in einer Ausgangsposition mit einem Abstand zur Kartusche
positionierbar und durch Eingriff seines unteren Bereichs
mit einem feststehenden Widerlager bei geschlossener
Sterilisierkammer in eine die Kartusche anhebende Position
bringbar ist. Die Kartusche gelangt beim Einsetzen in die
Halterung somit zur Anlage gegen den feststehenden Anschlag,
so daß sie nicht weiter nach unten bewegt werden kann.
Ein zu heftiges Einsetzen der Kartusche mit zu großer Kraft
kann somit keinerlei Einfluß auf den Öffnungsvorgang
selbst ausüben. Unterhalb der Kartusche ist der Aufschneid
dorn verschiebbar gelagert und befindet sich bei geöffneter
Sterilisierkammer in einer Position, welche einen Abstand
zu der unteren Wandung der Kartusche festlegt. Wird die
Sterilisierkammer geschlossen, so wird auch der Aufschneid
dorn nach oben verschoben, bis er an der Wandung der
Kartusche anliegt. Eine weitere Verschiebung des Aufschneid
dorns bei restlichem Schließen der Sterilisierkammer führt
zu einem Anheben der Kartusche in der Kartuschenhalterung.
Die zum Anheben der Kartusche aufgebrachte Kraft ist jedoch
bedeutend geringer als die zum Aufschneiden der Kartuschen
wandung benötigte Kraft, so daß zu diesem Zeitpunkt in
sicherer Weise ein Aufschneiden der Kartusche durch den
Aufschneiddorn vermieden wird.
Da der Aufschneiddorn in Eingriff mit einem feststehenden
Widerlager ist, bildet er selbst ein festes Widerlager
gegen eine Abwärtsbewegung der Kartusche während des
Öffnungsvorgangs, so daß bei einer Abwärtsbewegung der
Kartusche deren untere Wandung aufgeschnitten wird.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist dadurch gegeben, daß
der Aufschneiddorn mittels einer Feder in seine Ausgangs
position vorgespannt ist. Eine derartige Vorspannung
bewirkt beim Öffnen der Sterilisierkammer eine Bewegung
des Aufschneiddorns in seine Ausgangsposition, wodurch
dieser aus der Kartusche herausgezogen wird. Dies
ermöglicht eine noch unkompliziertere Entnahme der Kartusche
durch das Bedienungspersonal.
Mit Vorteil ist bei den genannten Gassterilisatoren
der untere Endbereich des Aufschneiddorns mit einem Lauf
rad versehen und wird beim Schließen der Sterilisier
kammer mit einem Keil in Eingriff gebracht. Auf diese
Weise ist bei größtmöglicher Betriebssicherheit eine zu
verlässige Verschiebung des Aufschneiddorns in Richtung
zur Kartusche sichergestellt.
In vorteilhafter Weise kann weiterhin bei den letztge
nannten Gassterilisatoren die Kartuschenhalterung entweder
an der Innenseite der Sterilisatortür oder an der Innen
wandung der Sterilisierkammer befestigt sein. Je nach
Größe der zu verwendenden Kartusche und nach Größe der
Sterilisierkammer bzw. der Art der die Sterilisier
kammer verschließenden Tür kann somit die für eine optimale
Bedienung des Sterilisators günstigste Anordnung gewählt
werden.
Das Laufrad am unteren Endbereich des Aufschneiddorns
kann auch durch eine Lauf-Kugel ersetzt werden, welche
in allen Richtungen auf dem Keil abrollen kann und somit
einer Schwenkbewegung der Sterilisatortür direkt folgen
kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Gassterilisators
ist auch dadurch gegeben, daß mehrere nebeneinander ange
ordnete Kartuschen mit jeweils einem Aufschneiddorn
vorgesehen sind und daß die mehreren
Kartuschen gleichzeitig mittels des Betätigungsorgans bewegbar
sind. Bei dieser Ausgestaltung ist jeder Kartusche ein
eigener Aufschneiddorn zugeordnet, die Aufschneiddorne
sind jedoch insgesamt so dimensioniert und angeordnet,
daß bei einer Betätigung des Betätigungsorgans und einer
anschließenden Verschiebung der Kartuschen nach unten
die Relativbewegung zwischen dem Aufschneiddorn und der
jeweiligen Kartusche jeweils bei allen Kartuschen gleich
zeitig erfolgt.
Somit ist es möglich, entweder mehrere gleichartige
Kartuschen mit gleichem Wirkgas anzuordnen, um zum
Beispiel eine entsprechend groß dimensionierte Sterilisier
kammer mit Wirkgas zu beaufschlagen oder um eine Kombination
verschiedener Wirkgase, welche nicht in einer einzelnen
Kartusche miteinander lagerbar sind, der Sterilisierkammer
zuzuführen. Da das Betätigungsorgan, welches auf den oberen
Druckbereich der Kartuschen einwirkt, bevorzugterweise
an seinem Ende plattenförmig ausgestaltet ist, kann
es bei Verwendung verschieden dimensionierter Kartuschen
vorteilhaft sein, den unteren Endbereich der jeweiligen
Aufschneiddorne entsprechend verlängert auszubilden,
um ein gleichzeitiges Öffnen aller Kartuschen zu gewähr
leisten. Die Ausbildung der Aufschneidführung kann
ebenfalls derart abgewandelt werden, daß die ver
schiedenen Dimensionierungen im Durchmesser und in der
Höhe der einzelnen Kartuschen ausgeglichen werden.
Es ist auch möglich, mehrere Betätigungsorgane vorzusehen,
welche die einzelnen Kartuschen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten, abhängig von der Steuerung des Sterilisators,
öffnen.
Aus den oben gemachten Erläuterungen ergibt sich, daß
die Kartusche nicht notwendigerweise im Inneren der
Sterilisierkammer angeordnet zu werden braucht, es ist
vielmehr ebensogut möglich, eine separate, mit der
Sterilisierkammer in Verbindung stehende Kartuschenkammer
vorzusehen, in welcher die Kartusche und der an ihrem
unteren Endbereich gelagerte Aufschneiddorn entsprechender
weise angeordnet sind. Bei einer solchen Ausgestaltung
ist es lediglich notwendig, den mit dem unteren Ende
des Aufschneiddorns beim Öffnungsvorgang der Kartusche
in Eingriff zu bringenden feststehenden Bereich der
Kartuschenkammer so auszubilden, daß er nur bei ge
schlossener Sterilisierkammer sich mittels einer geeigneten
Mechanik in seiner entsprechenden Position befindet.
Der erfindungsgemäße Gassterilisator gewährleistet somit
sowohl beim Einsetzen der Kartuschen ein höchstmögliches
Maß an Sicherheit, da ein unbeabsichtigtes Öffnen der
Kartuschen durch Einwirkung des Aufschneiddorns unmöglich
gemacht wird, als auch beim Entnehmen der freigesetzten Kartuschen
nach Beendigung des Sterilisierprozesses, da durch die
während der Luftwäsche vorliegende vergrößerte Auslaß
öffnung der Kartusche in sicherer Weise verhindert wird,
daß sich in der Kartusche noch Reste von Wirkgas befinden,
welche das Bedienungspersonal beim Entnehmen der leeren Kartusche
gefährden könnten. Auch ist die Kartusche leicht zu entnehmen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungs
beispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben.
Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht der Kartusche, ihrer Halterung
und ihrer Öffnungsvorrichtung, wobei der rechte
Teil als Schnitt dargestellt ist,
Fig. 2 eine Seitenansicht im Schnitt, entlang der
Linie II-II von Fig. 1,
Fig. 3 einen Horizontalschnitt durch die Kartuschenführung,
Fig. 4 einen Horizontalschnitt durch die Aufschneid
führung, und
Fig. 5 eine Draufsicht, teils im Schnitt, der Aufschneid
halterung,
Fig. 6 eine Seitenansicht im Schnitt, ähnlich Fig. 2,
eines zweiten Ausführungsbeispieles,
Fig. 7 eine Seitenansicht im Schnitt, ähnlich Fig. 2
eines dritten Ausführungsbeispiels, und
Fig. 8 eine Seitenansicht im Schnitt, ähnlich Fig. 2
eines vierten Ausführungsbeispiels.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt
eine Kartusche 1, welche in vertikaler Position mit
ihrer Auslaßseite nach unten positioniert ist.
Der in der Figur obenliegende Endbereich der Kartusche
1 wird mittels einer Kartuschenführung 2 geführt, wobei
die Kartuschenführung 2 eine kreisförmige Ausnehmung
aufweist, welche in ihrem Durchschnitt dem kreisförmigen
Außenquerschnitt der Kartusche 1 so angepaßt ist, daß
die Kartusche 1 in der Kartuschenführung 2 frei bewegbar
ist. Die Kartusche 1 ist im wesentlichen zylindrisch aus
gestaltet, weist einen im wesentlichen ebenen, in der
Anordnung der Fig. 1 nach oben weisenden Boden auf und
ist an ihrem Auslaßbereich, welcher in Fig. 1 nach unten
weisend angeordnet ist, mit einer bördelartigen Auflage
schulter 19 versehen, welche sich ringförmig, allerdings mit
einem geringeren Außendurchmesser als die Kartusche selbst
erstreckt. Die Ausbildung der Kartusche entspricht dabei
den im Handel üblichen Ausführungsformen. Der in der Fig. 1
untenliegende Endbereich der Kartusche 1 wird von einer
Aufschneidführung 3 aufgenommen, welche eine zylindrische
Ausnehmung aufweist, welche in ihren Dimensionen ebenfalls
dem Außendurchmesser der Kartusche 1 so angepaßt ist,
daß diese ohne Kraftaufwendung in die Ausnehmung einführbar
ist. In ihrem Zentrum weist die Aufschneidführung eine
Ausnehmung 20 auf, welche über eine Ausströmöffnung 18
mit der Umgebung, d.h. in diesem Fall mit dem Innenraum der
Sterilisierkammer in Verbindung steht. In der Ausnehmung
20 ist ein Aufschneiddorn 4 angeordnet, welcher im
wesentlichen aus einem zylindrischen, an seinem Ende ab
geschrägten rohrförmigen Teil besteht, wobei der Innen
raum des rohrförmigen Teils durch eine entsprechende
Auslaßöffnung, welche in der Figur nicht näher bezeichnet
ist, mit der Ausnehmung 20 der Aufschneidführung 3 in
Verbindung steht. Der Aufschneiddorn 4 weist an seinem
unteren Ende einen Dornhalter 5 auf, welcher zylindrisch
ausgebildet ist und als obere Begrenzung mit einem Flansch
21 versehen ist, der in Anlage an den unteren Endbereich
der Ausnehmung 20 bringbar ist. Somit ist der Aufschneid
dorn 4 zusammen mit dem mit ihm einstückig verbundenen
Dornhalter 5 in vertikaler Richtung frei bewegbar.
Weiterhin ist der Dornhalter 5 von einer Spiralfeder 7 um
geben, welche als Druckfeder wirkt und den Aufschneiddorn
und den Dornhalter nach unten gerichtet vorspannt (gemäß
Fig. 1). Um eine Montage der Feder 7 auf dem Dornhalter
5 zu ermöglichen und um die Federkräfte auf den Dornhalter
5 überleiten zu können, ist an dessen unterem Ende ein
Federteller 6 mittels einer Schraubverbindung angebracht.
Wird die Kartusche 1 nach unten verschoben, so führt dies
auch zu einer Verschiebung der Aufschneidführung und
des an dieser gelagerten Aufschneiddorns sowie des an dem
Aufschneiddorn befestigten Dornhalters. Die Aufschneid
führung 3 weist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
in ihren seitlichen Bereichen zwei Ausnehmungen auf, in
welchen zylindrische Führungsbolzen 8 verschiebbar ge
lagert sind. Die Führungsbolzen 8 sind an ihrem oberen
Kopf 9 vergrößert ausgebildet, um eine Bewegung aus
der Aufschneidführung 3 heraus in einer Richtung zu
verhindern. Unterhalb der Aufschneidführung 3 ist eine
Aufschneidhalterung 17 angeordnet, welche ortsfest an
dem Gassterilisator befestigt ist. In dem gezeigten
Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung der Auf
schneidhalterung 17 ebenso wie die Befestigung der
Kartuschenführung 2 mittels zweier Schrauben. Die beiden
Führungsbolzen 8 sind in die Aufschneidhalterung 17
mittels eines Gewindes eingeschraubt, es ist jedoch auch
möglich, diese auf andere Weise an der Aufschneidhalterung
17 zu befestigen. Zwischen der Aufschneidhalterung 17
und der Aufschneidführung 3 ist jeweils eine Druckfeder
10 angeordnet, welche den jeweiligen Führungsbolzen 8
umgibt. Die beiden Druckfedern 10 bewirken eine Vor
spannung der Aufschneidführung 3 nach oben, so daß die
Kartusche 1 sich ohne Einwirkung äußerer Kräfte stets
in einer nach oben gerichteten Position befindet, wobei
die Köpfe 9 der Führungsbolzen 8 die nach oben gerichtete
Bewegung begrenzen. Weiterhin ist die Aufschneidhalterung
17 mit einer Aussparung 25 versehen, durch welche der Dorn
halter 5 und der an dessen unterem Ende befestigte Feder
teller 6 frei durchführbar sind.
Fig. 2 zeigt die eben beschriebene Vorrichtung in
Seitenansicht. Die Kartuschenführung 2 und die Aufschneid
halterung 17 sind dabei an einer Sterilisatortür 12 befe
stigt, welche mit einer umlaufenden Türdichtung 13 versehen
ist, die in Anlage an die Wandung einer Sterilisierkammer
11 bringbar ist, um den Innenraum 23 der Sterilisier
kammer gegen die Außenumgebung hin abzudichten. Im
oberen Bereich der Sterilisierkammer ist ein Druckkolben
22 angeordnet, welcher in Fig. 2 nur andeutungsweise
dargestellt ist. Der Druckkolben 22 trägt an seinem
unteren Bereich eine Druckplatte 14, welche mit dem oben
liegenden Boden der Kartusche 1 in Eingriff bringbar ist.
Der Druckkolben 22 ist selbstverständlich in geeigneter
Weise gegen die Umgebung abgedichtet, auf eine detaillierte
Darstellung dieser Abdichtung, welche üblicherweise
in Form eines metallischen Faltenbalges erfolgt, wurde
verzichtet. Die Betätigung des Druckkolbens 22 erfolgt
üblicherweise über eine Hydrauliksteuerung oder Pneumatiksteuerung, es ist
jedoch genausogut möglich, den Druckkolben durch eine
elektrisch betätigte Einrichtung zu bewegen. Eine
Abwärtsbewegung der Druckplatte 14 bewirkt unter Berück
sichtigung der obengemachten Ausführungen eine Ver
schiebung der Kartusche nach unten, wodurch auch die
Aufschneidführung 3 sowie der Aufschneiddorn 4, der
Dornhalter 5 und der Federteller 6 nach unten bewegt
werden. Nach einem gewissen Weg gelangt der Federteller
6 in Anlage an die untere Wandung der Sterilisatorkammer
11, so daß eine weitere Bewegung des Federtellers 6,
des Dornhalters 5 sowie des Aufschneiddorn 4 verhindert
wird. Werden nunmehr die Kartusche 1 und die Aufschneid
führung 3 weiter nach unten verschoben, so tritt eine
Relativbewegung zwischen dem Aufschneiddorn 4 und der
Kartusche 1 auf, wodurch der Aufschneiddorn 4 sich der
Kartusche nähert und schließlich die untere Wandung der
Kartusche 1 durchschneidet. Nunmehr kann das in der
Kartusche 1 bevorratete Wirkgas durch den Aufschneiddorn
4 in die Ausnehmung 20 und durch die Ausströmöffnung 18
in den Innenraum 23 der Sterilisierkammer gelangen.
Eine Rückziehung der Druckplatte 14 in ihre Ausgangs
position bewirkt durch Einwirkung der Federn 10 eine Auf
wärtsbewegung der Aufschneidführung 3 und der Kartusche 1.
Bedingt durch die zwischen der Aufschneidführung 3 und
dem Aufschneiddorn 4 wirksame Feder 7 wird der Aufschneid
dorn 4 ab einer bestimmten Aufwärtsbewegung der Kartusche
1 aus dieser herausgezogen, so daß sich der Ausström
querschnitt aus der Kartusche 1 beträchtlich vergrößert.
Fig. 3 zeigt einen Horizontalschnitt durch die Kartuschen
führung 2, welche bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
an der Sterilisatortür mittels zweier Schrauben ange
schraubt ist. Die Kartuschenführung 2 weist eine kreis
förmige Ausnehmung 15 auf, welche in ihrem Durchmesser an
den Außendurchmesser der Kartusche 1 angepaßt ist, so
daß diese in der Ausnehmung 15 frei bewegbar ist.
In Fig. 4 ist ein Horizontalschnitt durch die Aufschneidführung 3
dargestellt. Die Aufschneidführung 3 liegt mit geringem Abstand gegen
die Sterilisatortür 12 an, ist jedoch an dieser, wie sich auch aus
den Fig. 1 und 2 ergibt, nicht befestigt und ist deshalb frei beweglich.
In ihrem mittleren Bereich weist die Aufschneidführung 3
eine zylindrische Ausnehmung 24 auf, welche in die Aus
nehmung 20, die ihrerseits mit dem Innenraum der Sterili
sierkammer über die Ausströmöffnung 18 in Verbindung
steht, übergeht.
Links und rechts der Ausnehmung 24 sind zwei zylindrische
Ausnehmungen 16 zur Durchführung der Führungsbolzen 8
vorgesehen.
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht, teils im Schnitt, auf die
Aufschneidhalterung 17. Diese ist mittels dreier Schrauben
an der Sterilisatortür 12 angeschraubt. In ihrem mittleren
Bereich ist die Aufschneidhalterung 17 mit einer Aus
sparung 25 versehen, welche einen freien Durchtritt des
Federtellers 6 und des Dornhalters 5 ermöglicht. Im linken
und rechten Bereich ist eine Gewindebohrung 26 zum Ein
schrauben der Führungsbolzen 8 vorgesehen.
Die Außenabmessungen der Kartuschenführung 2 der Aufschneid
führung 3 sowie der Aufschneidhalterung 17 sind aus Gründen
der Unfallverhütung halbkreisförmig gewählt, es ist jedoch
auch jede andere beliebige Ausgestaltung möglich. Um eine
sichere Funktionsweise der beschriebenen Vorrichtung zu
gewährleisten, ist es nötig, daß die Ausnehmungen 15 und
24 der Kartuschenführung 2 sowie der Aufschneidführung 3
miteinander fluchten, ebenso wie die Ausnehmungen 16 und
26 für die Führungsbolzen 8 in der Aufschneidführung 3
und der Aufschneidhalterung 17. Der Federteller 6 oder
der Dornhalter (5) können in geeigneter Weise verlängert und
justierbar ausgestaltet werden, um den baulichen Gegeben
heiten angepaßt werden zu können.
Fig. 6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Gassterilisators, bei welchem an der
Innenwand der Sterilisatortür 12 eine Kartuschenhalterung
31 befestigt ist. Die Befestigung ist im Einzelnen nicht
näher dargestellt. Sie kann mittels Schrauben oder ähnlichem
erfolgen. Die Kartuschenhalterung 31 weist in ihrem
Inneren eine vornehmlich kreisrunde Ausnehmung zur Auf
nahme der Kartusche auf. Im oberen Bereich ist die Kar
tuschenhalterung 31 mit einer vorzugsweise ringförmigen
Führung 35 versehen, welche in ihrem Innendurchmesser
so dem Außendurchmesser der zu verwendenden Kartusche
1 angepaßt ist, daß diese sich leicht auf und ab bewegen
läßt. Der untere Bereich der Kartusche 1 befindet sich
in Anlage an einen Zentrierring 30, welcher frei verschieb
bar im Innenraum der Kartuschenhalterung 31 angeordnet ist.
Mit Bezug auf Fig. 6 ist unterhalb des Zentrierrings eine
Druckfeder 27 vorgesehen, welche in Form einer Spiralfeder
ausgebildet ist und mit ihrem oberen Teil in Anlage an
den Zentrierring 30 gelangt, während sie mit ihrem unteren
Bereich an einen Boden 38 der Kartuschenhalterung 31
anliegt. Der Boden 38 weist in seinem Zentrum eine Aus
nehmung auf, in welcher der Dornhalter 5, welcher den
Aufschneiddorn 4 trägt, verschiebbar gelagert ist.
Der Dornhalter 5 ist mit einem oberen Flansch 21 und einem
unteren Flansch 29 versehen, welche als Anschläge zur
Begrenzung der Bewegung des Dornhalters 5 dienen. Die
Flansche sind in nicht dargestellter Weise entweder ein
stückig mit dem Dornhalter 5 verbunden oder an diesem
befestigt. Zwischen dem oberen Flansch 21 und dem Boden 38
ist eine Druckfeder 28 angeordnet, welche den Dornhalter 5
bzw. den Aufschneiddorn 4 in eine obere Ausgangsposition
vorspannt. Das untere Ende des Dornhalters 5 ist in ent
sprechender Weise verlängert und bei geschlossener
Sterilisierkammer mit einem feststehenden Widerlager,
wie z.B. der Sterilisatorkammer 11 in Eingriff bringbar.
Erfolgt bei dem in Fig. 6 gezeigten Ausführungsbeispiel
eine Verschiebung der Kartusche 1 nach unten, so führt
dies zu einer Kompression der Druckfeder 27 und nach einem
entsprechenden Verschiebeweg zum Kontakt zwischen dem
Aufschneiddorn 4 und der unteren Wandung der Kartusche 1.
Eine weitere Verschiebung der Kartusche 1 bewirkt ein
Aufschneiden der Kartuschenwandung und damit ein Aus
strömen des Wirkgases, da eine Abwärtsbewegung des
Aufschneiddorns 4 verhindert wird. Ist die Sterilisator
tür 12 jedoch geöffnet, so führt eine entsprechende
Verschiebung der Kartusche 1 nach unten zu einer Kompression
der Druckfeder 27, bis der Aufschneiddorn 4 in Anlage an
die untere Kartuschenwandung gelangt. Eine weitere Ver
schiebung der Kartusche 1 nach unten führt anschließend
auch zu einer Verschiebung des Aufschneiddorns 4 gegen
die Kraft der Druckfeder 28 nach unten. Die dabei aufge
brachte Kraft ist jedoch wesentlich geringer als die zum
Aufschneiden der Kartuschenwandung benötigte Kraft, so daß
ein Ausströmen des Wirkgases mit Sicherheit verhindert
werden kann. Die Abwärtsbewegung der Kartusche 1 wird
dann begrenzt, wenn die einzelnen Windungen der Druckfeder
27 aufeinander zu liegen kommen und somit einen festen
Anschlag bilden. Die Dimensionierung der Druckfeder 27
ist dabei so zu wählen, daß bei Erreichen dieses Zustandes
noch ein ausreichender Abstand zwischen dem Flansch 21
und dem Boden 38 bzw. zwischen dem Flansch 21, den Windungen
der Druckfeder 28 und dem Boden 38 verbleibt. Auf diese
Weise wird verhindert, daß bei geöffneter Sterilisator
kammer die Kartusche 1 geöffnet wird.
Das in Fig. 7 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel
ist ähnlich dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6 mit der
Ausnahme, daß die Druckfeder 28, welche den Aufschneid
dorn in eine obere Ausgangsposition vorspannt, weggelassen
wurde. Bei geöffneter Sterilisatortür kommt somit durch
den Einfluß der Schwerkraft der Flansch 21 in Anlage an den
Boden 38, wodurch sich der Aufschneiddorn in seiner unteren
Endlage befindet. Der Dornhalter 5 ist an seinem unteren
Ende mit einem Laufrad 33 versehen, welches beim Schließen
der Sterilisatorkammer in Eingriff mit einem am Boden der
Sterilisatorkammer 11 befestigten Keil 32 gelangt. Durch
Abrollen des Laufrads 33 auf dem Keil 32 wird der Dornhalter
5 bzw. der Aufschneiddorn 4 in seine obere Endposition
verschoben. Wird nunmehr bei geschlossener Sterilisator
kammer die Kartusche 1 nach unten gedrückt, so gelangt sie
nach einem entsprechenden Verschiebeweg in Eingriff mit
dem feststehenden Aufschneiddorn 4, so daß die untere Wandung
der Kartusche 1 aufgetrennt wird. Die Druckfeder 27 ist
selbstverständlich so bemessen, daß ihre Windungen bei
diesem Aufschneidvorgang zueinander noch einen entsprechend
großen Abstand aufweisen. Beim nachfolgenden Öffnen der
Sterilisatortür 12 rollt das Laufrad 33 wiederum auf dem
Keil 32 ab, und der Dornhalter 5 bzw. der Aufschneiddorn 4
gelangen durch Einfluß der Schwerkraft wieder in ihre
untere Ausgangsposition. Da bereits vorher der Druck des
Betätigungsorgans bzw. des Kolbens 22 auf die Kartusche 1
nachgelassen hatte, wurde der Aufschneiddorn 4 durch Ein
wirkung der Druckfeder 27 bereits aus dem Boden der
Kartusche 1 herausgezogen, so daß der bereits oben be
schriebene Luftwäschevorgang besonders vorteilhaft
ablaufen konnte.
Fig. 8 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel, bei welchem
die Kartuschenhalterung 31 wiederum sehr ähnlich den
Ausführungsbeispielen der Fig. 6 und 7 ist, mit der
Ausnahme, daß im unteren Bereich des Innenraums der
Kartuschenführung 31 ein feststehender Anschlag 36 aus
gebildet ist, welcher einstückig mit der Kartuschenhalterung
31 ausgebildet sein kann. Der Anschlag 36 ist an seinem
inneren Umfang kegelig ausgestaltet und in entsprechender
Weise an die Ausbildung der Kartusche 1 angepaßt, so daß
diese in sicherer Weise und ohne Deformationen an dem
Anschlag 36 anliegt. Im Boden 38 der Kartuschenhalterung
31 ist wiederum der Aufschneiddorn 4 bzw. der Dornhalter 5,
welcher mit dem Aufschneiddorn 4 verbunden ist, verschiebbar
gelagert. Der Dornhalter 5 weist wiederum an seinem oberen
Ende einen Flansch 21 auf, welcher eine Bewegung in
Abwärtsrichtung begrenzt, sowie an seinem unteren Endbereich
einen Flansch 34 zur Begrenzung der Aufwärtsbewegung des
Dornhalters 5 bzw. des Aufschneiddorns 4. Eine Feder 37,
welche als Druckfeder ausgebildet ist, ist zwischen dem
Boden 38 und dem Flansch 34 angeordnet und umgibt den
Dornhalter 5, um diesen in seine untere Endposition vorzu
spannen. Am unteren Ende trägt der Dornhalter 5 wiederum
ein Laufrad 33, welches in Eingriff mit einem Keil 32
bringbar ist. Die in Fig. 8 gezeigte Darstellung zeigt
den Beginn des Schließvorgangs der Sterilisatorkammer,
bei welchem das Laufrad 33 gerade in Anlage an den Keil
32 gelangt ist. Eine weitere Schließbewegung der Sterili
satortür 12 führt zu einer weiteren Verschiebung des
Dornhalters 5 bzw. des Aufschneiddorns 4 nach oben, bis
der Aufschneiddorn 4 die untere Wandung der Kartusche 1
berührt. Da der Schließvorgang der Sterilisatorkammer zu
diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, wird beim
weiteren Schließen der Aufschneiddorn 4 bzw. der Dorn
halter 5 durch Einwirkung des Keils 32 noch weiter nach
oben verschoben, so daß der Aufschneiddorn 4 die Kar
tusche 1 anhebt. Die zum Heben der Kartusche benötigte
Kraft ist jedoch geringer als die zum Aufschneiden
der Kartuschenwandung benötigte Kraft, so daß zu diesem
Zeitpunkt ein Austritt des Wirkgases mit Sicherheit ver
hindert werden kann. Wird anschließend während des
Sterilisationsprozesses der Druckkolben 22 betätigt,
um die Kartusche 1 nach unten zu verschieben, so wirken
der Dornhalter 5 und der Aufschneiddorn 4 als festes
Widerlager, gegen welches die Kartusche 1 gedrückt wird.
Somit liegen die zum Aufschneidvorgang benötigten Kräfte
vor. Selbstverständlich muß der durch die Aufwärtsbewegung
des Dornhalters bwz. des Aufschneiddorns bewirkte Ver
schiebeweg der Kartusche in geeigneter Weise an den zum
Aufschneiden der Kartuschenwandung benötigten Weg angepaßt
werden.
Claims (21)
1. Gassterilisator mit einer, mittels einer Tür dicht verschließ
baren Sterilisierkammer und mit einer über einen Ver
bindungskanal zumindest während des Sterilisiervor
gangs mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung
zum Öffnen einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine
Halterung sowie ein Betätigungsorgan zum Verschieben
der Kartusche und einen dem unteren Endbereich der
Kartusche gegenüberliegenden, durch die Bewegung der
Kartusche mit dieser in Zusammenwirkung bringbaren
Aufschneiddorn umfaßt, dadurch gekennzeich
net, daß die Kartusche (1) zur Anlage gegen einen
Anschlag (19) einer den unteren Endbereich der Kar
tusche (1) aufnehmenden mit der Kartusche bewegbaren
Aufschneidführung (3) bringbar ist, daß an der Führung
(3) der Aufschneiddorn (4) verschiebbar gelagert und in
einer einen Abstand zur Kartusche (1) aufweisenden Aus
gangsstellung positioniert ist, und daß im geöffneten
Zustand der Sterilisierkammer die Führung (3) und
der Aufschneiddorn (4) zusammen mit der Kartusche (1)
ohne Erzeugung einer Relativbewegung zueinander ver
schiebbar sind, und im geschlossenen Zustand der
Sterilisierkammer (11) der Aufschneiddorn (4) bei Ver
schiebung der Kartusche (1) mit seinem der Kartusche
gegenüberliegenden Ende zur Erzeugung einer Relativ
bewegung zur Kartusche (1) mit einem feststehenden Wi
derlager in Eingriff bringbar ist.
2. Gassterilisator nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auf
schneidführung (3) in Bewegungsrichtung der Kartusche (1)
verschiebbar an einer Aufschneidhalterung (17) gelagert
ist.
3. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
der Aufschneidführung (3) und der Aufschneidhalterung (17)
Druckfederelemente (10) angeordnet sind.
4. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Auf
schneiddorn (4) mittels eines Federelements in Richtung
von der Kartusche (1) weg vorgespannt ist.
5. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufschneid
halterung (17) und eine, den oberen Endbereich der
Kartusche (1) lagernde Kartuschenführung (2) an der dem
Innenraum (23) zugewandten Seite der Sterilisatortür (12)
angeordnet sind.
6. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auf
schneidhalterung (17) und eine den oberen Endbereich der
Kartusche (1) lagernde Kartuschenführung (2) an der Innen
wand der Sterilisatorkammer (11) angeordnet sind.
7. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet durch eine, an der Aufschneid
führung (3) gelagerte Abdeckung zum Abdecken des unteren
Endbereichs der Kartusche (1), der Druckfedern (7, 10), der
Aufschneidhalterung (17) und des unteren Endbereichs
des Aufschneiddorns (4).
8. Gassterilisator mit einer, mittels einer Tür dicht
verschließbaren Sterilisierkammer und mit einer, über einen
Verbindungskanal zumindest während des Sterilisiervorgangs
mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung zum Öffnen
einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine Halterung
sowie ein Betätigungsorgan zum Verschieben der Kartusche
und einen am unteren Endbereich der Kartusche gegenüber
liegenden, durch die Bewegung der Kartusche mit dieser in
Zusammenwirkung bringbaren Aufschneiddorn umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung
(31) feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine
nach unten mittels eines Bodens (38) begrenzte Ausnehmung
zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche (1) aufweist,
daß die Kartusche mittels einer Druckfeder (27) in einem
veränderbaren Abstand zum Boden (38) gelagert ist, und daß
am Boden (38) der Aufschneiddorn (4) verschiebbar ge
lagert und mittels einer Feder (28) in einer oberen Aus
gangsstellung positionierbar ist, und das, der Kartusche
abgewandte Ende des Aufschneidedorns (4) bei geschlossener
Sterilisierkammer mit einem feststehenden Widerlager zur
Begrenzung der Bewegbarkeit des Aufschneiddorns (4) in
Eingriff bringbar ist (Fig. 6).
9. Gassterilisator nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aufschneiddorn (4)
in seinem oberen Endbereich mit einem, die von der Kartusche
(1) weggerichtete Bewegung begrenzenden Anschlag (21) ver
sehen ist, und daß bei einer Bewegung der Kartusche (1) in
Richtung auf den Aufschneiddorn (4) diese Bewegung mittels
der Druckfeder (27) so begrenzt wird, daß der Anschlag (21)
einen Abstand zum Boden (38) aufweist.
10. Gassterilisator mit einer, mittels einer Tür dicht
verschließbaren Sterilisierkammer und mit einer über einen
Verbindungskanal zumindest während des Sterilisiervor
gangs mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung zum
Öffnen einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine Halterung
sowie ein Betätigungsorgan zum Verschieben der Kartusche
und einen dem unteren Endbereich der Kartusche gegenüber
liegenden, durch die Bewegung der Kartusche mit dieser in
Zusammenwirkung bringbaren Aufschneiddorn umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung
(31) feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine
nach unten mittels eines Bodens (38) begrenzte Ausnehmung
zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche (1) aufweist,
daß die Kartusche mittels einer Druckfeder (27) in einem
veränderbaren Abstand zum Boden (38) gelagert ist, und daß
am Boden (38) der Aufschneiddorn (4) verschiebbar gelagert
ist und bei geschlossener Sterilisierkammer in eine obere
Endlage mit einem Abstand zur Kartusche (1) bringbar ist
(Fig. 7).
11. Gassterilisator nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abwärtsbewegung der
Kartusche (1) mittels der Druckfeder (27) vor Berührung
des Aufschneiddorns (4) durch die Kartusche begrenzbar ist.
12. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kartusche
(1) mittels eines, in der Ausnehmung der Halterung (31)
bewegbar angeordneten Zentrierrings (30) mit der Druck
feder (27) in Eingriff bringbar ist.
13. Gassterilisator mit einer, mittels einer Tür dicht
verschließbaren Sterilisierkammer und mit einer über einen
Verbindungskanal zumindest während des Sterilisiervorgangs
mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung zum Öffnen
einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine Halterung sowie
ein Betätigungsorgan zum Verschieben der Kartusche und
und einen dem unteren Endbereich der Kartusche gegenüber
liegenden, durch die Bewegung der Kartusche mit dieser in
Zusammenwirkung bringbaren Aufschneiddorn umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung
(31) feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine
nach unten mittels eines Bodens (38) begrenzte Ausnehmung
zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche (1) aufweist,
wobei im Boden (38) der Aufschneiddorn (4) verschiebbar
gelagert ist, und daß die Kartusche (1) zur Anlage an einen
feststehenden Anschlag (36) bringbar ist und der Auf
schneiddorn (4) in einer Ausgangsposition mit einem Abstand
zur Kartusche (4) positionierbar und durch Eingriff seines
unteren Bereichs mit einem feststehenden Widerlager bei
geschlossener Sterilisierkammer in eine die Kartusche
anhebende Position bringbar ist (Fig. 8).
14. Gassterilisator nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aufschneiddorn (4)
mittels einer Feder (37) in seine Ausgangsposition vorge
spannt ist.
15. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 10, 14,
15, dadurch gekennzeichnet, daß der untere
Endbereich des Aufschneiddorns (4) beim Schließen der
Sterilisierkammer mit einem Keil (32) in Eingriff bring
bar ist.
16. Gassterilisator nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der untere Endbereich
des Aufschneiddorns (4) mit einem Laufrad (33) oder einer
Lauf-Kugel versehen ist.
17. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kartuschen
halterung (31) an der Sterilisatortür (12) befestigt ist.
18. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 8 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kartuschen
halterung (31) an der Innenwandung (11) der Sterilisier
kammer befestigt ist.
19. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
nebeneinander angeordnete Kartuschen (1) mit jeweils
einem Aufschneiddorn (4) vorgesehen sind, und daß die
mehreren Kartuschen (1) gleichzeitig mittels des
Betätigungsorgans (22) bewegbar sind.
20. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere neben
einander angeordnete Kartuschen (1) mit jeweils
einem Aufschneiddorn (4) vorgesehen sind, und daß die
mehreren Kartuschen (1) zu unterschiedlichen Zeitpunkten
mittels mehrerer Betätigungsorgane (22) bewegbar sind.
21. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die mehreren
Kartuschen (1) unterschiedliche Größe aufweisen.
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CN112353984B (zh) * | 2020-10-10 | 2022-05-24 | 广东石油化工学院 | 一种针对冷链物资的堆码式消毒装置及方法 |
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