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DE3514304C2 - - Google Patents

Info

Publication number
DE3514304C2
DE3514304C2 DE19853514304 DE3514304A DE3514304C2 DE 3514304 C2 DE3514304 C2 DE 3514304C2 DE 19853514304 DE19853514304 DE 19853514304 DE 3514304 A DE3514304 A DE 3514304A DE 3514304 C2 DE3514304 C2 DE 3514304C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cartridge
holder
cutting mandrel
cutting
mandrel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19853514304
Other languages
English (en)
Other versions
DE3514304A1 (de
Inventor
Detlev 8000 Muenchen De Koenig
Bernhard Dipl.-Ing. 8035 Gauting De Echle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mmm Muenchener Medizin Mechanik 8000 Muenchen De GmbH
Original Assignee
Mmm Muenchener Medizin Mechanik 8000 Muenchen De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mmm Muenchener Medizin Mechanik 8000 Muenchen De GmbH filed Critical Mmm Muenchener Medizin Mechanik 8000 Muenchen De GmbH
Priority to DE19853514304 priority Critical patent/DE3514304A1/de
Priority to AT65486A priority patent/AT391081B/de
Priority to CH117786A priority patent/CH670954A5/de
Publication of DE3514304A1 publication Critical patent/DE3514304A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3514304C2 publication Critical patent/DE3514304C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/16Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using chemical substances
    • A61L2/20Gaseous substances, e.g. vapours

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Apparatus For Disinfection Or Sterilisation (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Gassterilisator mit einer mittels einer Tür dicht verschließbaren Sterilisier­ kammer und mit einer über einen Verbindungskanal zumindest während des Sterilisiervorgangs mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung zum Öffnen einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine Halterung sowie ein Betätigungsorgan zum Verschieben der Kartusche und einem dem unteren Endbe­ reich der Kartusche gegenüberliegenden, durch die Bewegung der Kartusche mit dieser in Zusammenwirkung bringbaren Aufschneiddorn umfaßt.
Es sind bereits Gassterilisatoren bekannt, bei welchen das zur Sterilisation benötigte Wirkgas in geeigneter Menge vorkonfektioniert in einer Kartusche bereitgestellt wird. Der Inhalt einer Kartusche wird dabei während des Sterilisationsprozesses in den Innenraum der Sterilisier­ kammer eingeleitet, so daß dort die Sterilisation unter den gewünschten Bedingungen erfolgen kann. Wegen der starken Toxizität und Explosionsgefahr des Wirkgases ist dieses in der jeweiligen Kartusche fest eingeschlossen, die Kartusche wird erst dann geöffnet, wenn während des Sterilisationsprozesses sichergestellt ist, daß das Wirkgas nicht in die Umgebung entweichen kann.
Aus dem deutschen Patent 22 06 974 ist ein Gassterilisator mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merk­ malen bekannt. Dieser Sterilisator weist eine Sterilisier­ kammer auf, welche mit einer schwenkbar angelenkten Tür verschließbar ist. Auf der der Sterilisierkammer zugewand­ ten Innenseite der Tür ist eine Halterung angebracht, in welche eine Kartusche bei geöffneter Tür von oben ein­ schiebbar ist. Die Kartusche kommt beim Einführvorgang in Anlage an einen an der Halterung vorgesehenen, unterhalb der Kartusche angeordneten Aufschneiddorn. Die Einführung der Kartusche muß in entsprechend vorsichtiger Weise erfolgen, um sicherzustellen, daß der Aufschneiddorn nicht durch eine zu hohe auf die Kartusche aufgebrachte Belastung die Kartuschenwand durchschneidet, was zum sofortigen Austreten des Wirkgases führen würde. Zur Durchführung des Sterilisationsprozesses wird die Tür geschlossen, so daß die Sterilisierkammer dicht gegenüber der Umgebung abgeschlossen ist. Zu geeignetem Zeitpunkt während des Ablaufs des Sterilisationsprozesses wird die Kartusche mittels eines im oberen Bereichs des Innenraums der Sterilisierkammer angeordneten Kolbens in Richtung auf den Aufschneiddorn gedrückt, wodurch der Aufschneiddorn die Wandung der Kartusche aufschneidet, so daß das Wirkgas durch eine entsprechende Bohrung im Inneren des Aufschneiddorns in den Innenraum der Sterili­ sierkammer entweichen kann. Eine derartige Vorrichtung kann unter ungünstigen Umständen z.B. bei Bedienung durch ungeübtes Personal oder bei Verwendung nicht geeigneter Kartuschen die Gefahr mitsichbringen, daß beim Einsetzen der Kartusche in die Halterung eine zu große Kraft auf die Kartusche aufgebracht wird, so daß bereits bei diesem Einsetzvorgang der Aufschneiddorn die Kartuschenwandung durchtrennt. Das zu diesem Zeitpunkt ausströmende oder auslaufende Wirkgas kann, je nach seiner Zusammensetzung, größte Gefahren für Leib und Leben des Bedienungspersonals hervorrufen.
Aus dem deutschen Patent 17 67 611 ist ein Gassterilisator bekannt, bei welchem eine zusätzliche, mit der Sterilisier­ kammer in Verbindung stehende Kartuschenkammer vorgesehen ist, in welche die jeweilige Kartusche vor Beginn des Sterilisationsprozesses eingebracht wird. Die Kartuschen­ kammer ist im wesentlichen zylindrisch aufgebaut und weist in ihrem inneren unteren Endbereich ebenfalls einen Aufschneiddorn auf, welcher bei Niederdrücken der Kar­ tusche deren Wandung durchtrennt. Die Kartuschenkammer ist an ihrem oberen Ende mit einem deckelartigen Bauteil versehen, welches nach Einführen der Kartusche die Kartuschenkammer dichtend zur Umgebung hin verschließt. Auch bei einer derartigen Vorrichtung besteht die oben­ beschriebene Gefahr, daß durch zu kraftvolles Einsetzen der Kartusche deren Wandung unbeabsichtigterweise durch den Aufschneiddorn durchtrennt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gas­ sterilisator der eingangs erläuterten Art zu schaffen, welcher eine einfache und gefahrlose Positionierung einer mit Wirkgas gefüllten Kartusche ermöglicht und bei welchem sichergestellt ist, daß die Kartusche nicht ungewollterweise während des Positioniervorganges ge­ öffnet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kartusche zur Anlage gegen einen Anschlag einer den unteren Endbereich der Kartusche aufnehmenden, mit der Kartusche bewegbaren Aufschneidführung bringbar ist, daß an der Führung der Aufschneiddorn verschiebbar gelagert und in einer einen Abstand zur Kartusche auf­ weisenden Ausgangsstellung positioniert ist und daß im geöffneten Zustand der Sterilisierkammer die Führung und der Aufschneiddorn zusammen mit der Kartusche ohne Erzeugung einer Relativbewegung zueinander ver­ schiebbar sind und im geschlossenen Zustand der Sterili­ sierkammer der Aufschneiddorn bei Verschiebung der Kartusche mit seinem der Kartusche gegenüberliegenden Ende zur Erzeugung einer Relativbewegung zur Kartusche mit einem feststehenden Widerlager in Eingriff bringbar ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Gassterilisator erfolgt, wie auch bei den nach dem Stand der Technik bekannten Gas­ sterilisatoren, das Einsetzen der mit Wirkgas gefüllten Kartusche vor Beginn des Sterilisationsprozesses, bevor die Sterilisierkammer zur Umgebung hin abgedichtet wurde. Da jedoch der Aufschneiddorn am unteren Endbereich der Kartusche so gelagert ist, daß er zusammen mit dieser relativ verschiebbar ist, ist die Gefahr vollständig ausge­ räumt, daß ein zu kraftvolles Einsetzen der Kartusche in die Halterung zu einem Durchstoßen der Kartuschenwand durch den Aufschneiddorn führt. Vielmehr bewegen sich in diesem Fall die Kartusche und der Aufschneiddorn gemein­ sam miteinander, ohne zueinander eine Relativbewegung zu ermöglichen. Der Aufschneiddorn ist jedoch am unteren Endbereich der Kartusche derart gelagert, daß er relativ zu dieser verschiebbar ist. Diese Möglichkeit der Relativ­ bewegung zwischen der Kartusche und dem Aufschneiddorn ist nötig, um zu einem geeigneten Zeitpunkt während des Sterilisationsprozesses die Kartuschenwand zu durch­ stoßen und das Wirkgas in dem Innenraum der Sterilisier­ kammer ausströmen zu lassen. Diese Relativbewegung zwischen der Kartusche und dem Aufschneiddorn ist jedoch erst dann möglich, wenn die Sterilisierkammer zur Umgebung hin dichtend verschlossen wurde. In diesem Falle führt eine Verschiebung der Kartusche, welche mittels eines üblicherweise im oberen Bereich der Sterilisierkammer angeordneten Kolbens erfolgt, zuerst zu einer Ver­ schiebung der Kartusche zusammen mit dem Aufschneiddorn. Nach einem bestimmten und den jeweiligen Gegebenheiten anzupassenden Verschiebeweg kommt der dem Endbereich der Kartusche gegenüberliegende Bereich des Aufschneiddorns in Eingriff mit einem feststehenden Bereich im Innenraum der Sterilisierkammer und wird somit an einer weiteren Bewegung gehindert. Die voranschreitende Bewegung der Kartusche führt ab diesem Zeitpunkt zu einer Relativ­ bewegung zwischen der Kartusche und dem Aufschneiddorn und als Folge davon zu einem Öffnen der Kartuschenwand. Somit ist sichergestellt, daß weder durch Unachtsamkeiten des Bedienungspersonals noch durch technische Mängel eine unbeabsichtigte Öffnung der Kartusche erfolgen kann. Die Aufschneidführung, welche in ihren Abmessungen genau an die Dimensionen der Kartusche anpaßbar ist, ermöglicht es, den Aufschneiddorn in entsprechend betriebssicherer Weise zu lagern. Weiterhin ist es mit Hilfe der Aufschneidführung möglich, geeignete Ausström­ öffnungen zum Ausströmen des Wirkgases aus der geöffneten Kartusche vorzusehen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Gassterilisators ist dadurch gegeben, daß die Aufschneidführung in Bewe­ gungsrichtung der Kartusche verschiebbar an einer Auf­ schneidhalterung gelagert ist. Somit werden die zur Lagerung des unteren Endbereichs der Kartusche und des Aufschneiddorns benötigten Kräfte direkt auf den Ort der Befestigung der gesamten Kartuschenhalterung übertragen und brauchen nicht durch die Kartusche selbst abgeleitet zu werden.
Zwischen der Aufschneidführung und der Aufschneidhalterung sind zum Zwecke einer besonders vorteilhaften Weiter­ bildung des Gassterilisators Druckfederelemente angeordnet, welche die Aufschneidführung von der Aufschneidhalterung wegbewegen. Da üblicherweise die Kartusche in einer vertikalen Position in die Halterung eingesetzt wird, bewirken die Druckfederelemente eine Bewegung der Kartusche nach oben. Die Abmessungen der Druckfederelemente sind so bemessen, daß die Kartusche sich in einer Position befindet, in welcher ein Schließen der Sterilisierkammer ohne Schwierigkeiten möglich ist. Weiterhin wird durch die Druckfederelemente in sicherer Weise verhindert, daß sich die Kartusche und der an ihrem Endbereich gelagerte Aufschneiddorn nach dem Einsetzen der Kartusche bei ge­ öffneter Sterilisierkammer in einer Position befinden, welche ein nachfolgendes Verschließen der Sterilisier­ kammer unmöglich machen würde.
Es erweist sich weiterhin als besonders vorteilhaft, daß der Aufschneiddorn mittels eines Federelementes in Richtung von der Kartusche weg vorgespannt ist. Durch die Einwirkung dieses Federelementes ist sicherge­ stellt, daß der Aufschneiddorn sich stets in seiner am weitesten von der Kartusche entfernten Endlage befindet, so daß eine Berührung zwischen Aufschneiddorn und Kar­ tusche beim Einsetzen der Kartusche vollständig ausge­ schlossen ist. Weiterhin erweist sich dieses Feder­ element beim Öffnungsvorgang der Kartusche während des Sterilisierprozesses als besonders vorteilhaft. Der Öffnungsvorgang erfolgt, wie bereits angedeutet, nach Schließen der Sterilisierkammer dadurch, daß die Kar­ tusche mitsamt dem Aufschneiddorn durch Einwirkung eines auf den oberen Endbereich der Kartusche einwirkenden Druckkolbens verschoben wird. Nach einem gewissen Verschiebeweg gelangt der Aufschneiddorn an seinem der Kartusche gegenüberliegenden Ende mit einem feststehenden Bereich im Innenraum der Sterilisier­ kammer in Eingriff, so daß eine Relativbewegung zwischen der Kartusche und dem Aufschneiddorn durch die weitere Verschiebung der Kartusche hervorgerufen wird. Diese Relativbewegung führt zu einem Aufschneiden der Kar­ tuschenwand durch den Aufschneiddorn, woraufhin das in der Kartusche befindliche Wirkgas, welches entweder flüssig oder in Gasform vorliegen kann, aus der Kartusche ausströmt und in den Innenraum der Sterilisierkammer gelangt. Nach erfolgtem Aufschneiden der Kartuschenwand ist es nicht erforderlich, während des gesamten Aus­ strömvorgangs den Druckkolben in seiner nach unten ver­ schobenen Position zu belassen. Die Rückbewegung des Druckkolbens führt, bedingt durch die zwischen der Auf­ schneidführung und der Aufschneidhalterung angeordneten Federn, zu einer Aufwärtsbewegung der Aufschneidführung und damit auch zu einer Aufwärtsbewegung der Kartusche und des Aufschneiddorns. Nachdem der Aufschneiddorn außer Eingriff mit dem feststehenden Bereich im Innenraum der Sterilisierkammer ist, wird er durch die Einwirkung des ihn vorspannenden Federelements von der Kartusche wegbe­ wegt, so daß die Öffnung in der Kartuschenwand nunmehr völlig frei ist. Dadurch erhöht sich der wirksame Ausströmquerschnitt aus der Kartusche. Diese Erhöhung des Ausströmquerschnitts ist einerseits während des Sterilisierprozesses vorteilhaft, da das Wirkgas in einem kürzeren Zeitraum vollständig ausströmen kann. Andererseits ist es nach Beendigung des eigentlichen Sterilisiervorgangs im Endbereich des Sterilisierpro­ zesses nötig, den gesamten Innenraum der Sterilisier­ kammer auszuspülen. Diesen Vorgang, welcher üblicher­ weise durch mehrmalige Zugabe und nachfolgendes Absaugen von Luft erfolgt, bezeichnet man auch als "Luftwäsche". Da der Aufschneiddorn aus der Kartuschenöffnung zurück­ gezogen wurde, kann durch die vergrößerte Öffnung der Kartusche diese sog. Luftwäsche jetzt wesentlich effektiver und sicherer im Inneren der Kartusche durchgeführt werden, als wenn diese nur durch die Dorn­ öffnungen oder durch Dornkerbungen erfolgen würde.
Mit Vorteil ist der Gassterilisator auch so ausgebildet, daß die Aufschneidhalterung und eine den oberen Endbereich der Kartusche lagernde Kartuschenführung an der dem Innenraum zugewandten Seite der Sterilisatortür angeordnet sind. Eine derartige Anordnung gestattet eine besonders problemlose Handhabung der Kartusche, da das Bedienungs­ personal zum Einsetzen oder zum Entnehmen der Kartusche nicht in den Innenraum der Sterilisatorkammer hineinlangen muß. Weiterhin ist es möglich, Sterilisatorkammern mit sehr geringer Bauhöhe zu verwenden, ohne daß der Einsetz­ vorgang der Kartusche behindert wird.
In vorteilhafter Weise ist die Aufschneidhalterung und eine den oberen Endbereich der Kartusche lagernde Kartuschenführung an der seitlichen Innenwand der Sterilisatorkammer angeordnet. Bei einer derartigen Ausbildung des Gas­ sterilisators, welche jedoch eine in ihrer Höhe größer dimensionierte Sterilisatorkammer erfordert, ist es möglich, den Gassterilisator nicht mit einer mittels eines Scharniers angelenkten Tür, sondern mit einer seitlich geführten Schiebetür zu versehen. Da bei einer derartigen Schiebetür die der Sterilisierkammer zugewandte Seite bei geöffneter Tür dem Bedienungspersonal nicht zugänglich ist, kann die Kar­ tusche mitsamt der zugeordneten Halterung und dem Aufschneiddorn an einer der seitlichen Innenwände der Sterilisierkammer aufgesetzt oder in einer Kammertasche angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt dabei in einer, gemessen an dem Boden der Sterilisierkammer so großen Höhe, daß auch bei vollständigem Abwärtsbewegen der Kartusche mit dem Aufschneiddorn keine Relativbewegung zwischen diesen erfolgen kann. Beim Schließen der Steri- Iisierkammertür wird dann ein mit der Tür oder dem Tür­ schließmechanismus in Verbindung stehender feststehender Endbereich so unterhalb des Aufschneiddorns angeordnet, daß die obenbeschriebene Relativbewegung zwischen der Kartusche und dem Aufschneiddorn erfolgen kann.
Weiterhin kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn eine an der Aufschneidführung gelagerte Abdeckung zum Abdecken des unteren Endbereiches der Kartusche, der Druckfedern, der Aufschneidhalterung und des unteren Endbereichs des Aufschneiddorns vorgesehen ist. Die Abdeckung kann zum Beispiel so dimensioniert sein, daß der Aufschneid­ dorn und die Federn dem direkten Zugriff des Bedienungspersonals völlig entzogen sind. Auf diese Weise kann wirkungsvoll verhindert werden, daß durch unerlaubte Manipulationen die Betriebssicherheit des Gassterilisators gefährdet wird.
Die kinetische Energie einer in die Halterung hineinfallen­ den Kartusche wird zuerst durch die Federn aufgenommen, nachdem diese um den möglichen Federweg eingefedert sind, gelangt die Aufschneidführung in Anlage an die Aufschneid­ halterung, welche einen mechanischen Anschlag bildet, ohne daß daher die Gefahr besteht, daß der Aufschneiddorn die Kartusche öffnet.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auch dadurch gelöst, daß die Halterung feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine nach unten mittels eines Bodens begrenzte Ausnehmung zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche aufweist, daß die Kartusche mittels einer Druckfeder in einem veränderbaren Abstand zum Boden gelagert ist und daß am Boden der Aufschneiddorn verschiebbar gelagert und mittels einer Feder in einer oberen Ausgangsstellung positionierbar ist, und das der Kartusche abgewandte Ende des Aufschneiddorns bei ge­ schlossener Sterilisierkammer mit einem feststehenden Widerlager zur Begrenzung der Bewegbarkeit des Aufschneid­ dorns in Eingriff bringbar ist.
Ein derartig ausgestalteter Gassterilisator zeichnet sich dadurch aus, daß nur eine minimale Anzahl an bewegbaren Teilen benötigt wird, um ein Einsetzen der Kartusche zu ermöglichen, ohne daß die Gefahr besteht, daß diese bereits beim Einsetzvorgang durch den Aufschneiddorn geöffnet wird. Die Druckfeder bewirkt einerseits eine Abstützung der Kartusche, andererseits wird die kinetische Energie umgewandelt, welche dann auftritt, wenn eine gefüllte Kartusche durch ungeschicktes Bedienungspersonal in die Kartuschenhalterung hinein fallengelassen wird. Da der Aufschneiddorn ebenfalls verschiebbar gelagert ist und mittels einer Feder in einer oberen Ausgangsstellung positionierbar ist, führt eine Abwärtsbewegung der Kar­ tusche zuerst zu einer Kompression der Druckfeder. Diese erste Bewegung der Kartusche führt zu einer Relativbewegung zu dem Aufschneiddorn, bis dieser von dem Boden der Kar­ tusche berührt wird. Eine weitere Verschiebung der Kartusche bewirkt eine Verschiebung des Aufschneiddorns, ohne daß die zum Öffnen der Kartuschenwand benötigte Kraft auf den Auf­ schneiddorn aufgebracht würde. Die Abwärtsbewegung der Kartusche wird durch die Anlage der einzelnen Windungen der Druckfeder begrenzt, bevor der Aufschneiddorn in seiner Endlage zur Anlage an den Boden der Halterung kommt.
Somit ist sichergestellt, daß auch bei größter Kraftein­ wirkung, wie sie zum Beispiel beim Hineinfallen der Kartusche in die Halterung auftreten kann, ein Öffnen der Kartusche vollständig ausgeschlossen ist. In der geschlossenen Stellung der Sterilisierkammer gelangt das untere Ende des Auf­ schneiddorns in Anlage an ein feststehendes Widerlager, so daß dieser in seiner oberen Ausgangsstellung festgehalten wird und eine Abwärtsbewegung auf ein Minimum begrenzt wird. Eine jetzt erfolgende Verschiebung der Kartusche nach unten führt zu einer Annäherung der Kartuschenwandung an den jetzt feststehenden Aufschneiddorn und nachfolgend zu einem Aufschneiden der Kartuschenwandung.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird weiterhin auch dadurch gelöst, daß die Halterung feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine nach unten mittels eines Bodens begrenzte Ausnehmung zur ver­ schiebbaren Aufnahme der Kartusche aufweist, daß die Kartusche mittels einer Druckfeder in einem veränderbaren Abstand zum Boden gelagert ist und daß am Boden der Aufschneiddorn verschiebbar gelagert ist und bei geschlossener Sterilisierkammer in eine obere Endlage mit einem Abstand zur Kartusche bringbar ist. Der im Boden der Kartuschen­ halterung verschiebbar gehalterte Aufschneiddorn gelangt bei geöffneter Sterilisierkammer durch den Einfluß der Schwerkraft stets in seine unterste Endlage. Eine Abwärts­ bewegung der Kartusche führt zu einer Kompression der Druck­ feder, welche die kinetische Energie der Kartusche umwandelt. Die maximal mögliche Abwärtsbewegung der Kartusche wird durch die gegeneinander zur Anlage kommenden Windungen der Druckfeder derart begrenzt, daß die untere Wandung der Kartusche bei geöffneter Sterilisierkammer nicht in Berührung mit dem Aufschneiddorn gelangt, da sich dieser in seiner untersten Endposition befindet. Somit kann die Kartusche mit beliebiger Kraft in die Halterung eingesetzt werden, eine Berührung mit dem Aufschneiddorn ist in jedem Falle ausgeschlossen. Wird die Sterilisierkammer geschlossen, so wird der Aufschneiddorn in eine obere Endlage gebracht und dort so fixiert, daß er nunmehr ebenso wie die Kartuschenhalterung feststehend ist und bei einer Abwärts­ bewegung der Kartusche diese in Anlage an den Aufschneid­ dorn gelangt und nachfolgend geöffnet wird.
Die zugrundeliegende Aufgabe wird auch dadurch gelöst, daß die Halterung feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine nach unten mittels eines Bodens begrenzte Ausnehmung zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche auf­ weist, wobei im Boden der Aufschneiddorn verschiebbar gelagert ist und daß die Kartusche zur Anlage an einen feststehenden Anschlag bringbar ist und der Aufschneiddorn in einer Ausgangsposition mit einem Abstand zur Kartusche positionierbar und durch Eingriff seines unteren Bereichs mit einem feststehenden Widerlager bei geschlossener Sterilisierkammer in eine die Kartusche anhebende Position bringbar ist. Die Kartusche gelangt beim Einsetzen in die Halterung somit zur Anlage gegen den feststehenden Anschlag, so daß sie nicht weiter nach unten bewegt werden kann. Ein zu heftiges Einsetzen der Kartusche mit zu großer Kraft kann somit keinerlei Einfluß auf den Öffnungsvorgang selbst ausüben. Unterhalb der Kartusche ist der Aufschneid­ dorn verschiebbar gelagert und befindet sich bei geöffneter Sterilisierkammer in einer Position, welche einen Abstand zu der unteren Wandung der Kartusche festlegt. Wird die Sterilisierkammer geschlossen, so wird auch der Aufschneid­ dorn nach oben verschoben, bis er an der Wandung der Kartusche anliegt. Eine weitere Verschiebung des Aufschneid­ dorns bei restlichem Schließen der Sterilisierkammer führt zu einem Anheben der Kartusche in der Kartuschenhalterung. Die zum Anheben der Kartusche aufgebrachte Kraft ist jedoch bedeutend geringer als die zum Aufschneiden der Kartuschen­ wandung benötigte Kraft, so daß zu diesem Zeitpunkt in sicherer Weise ein Aufschneiden der Kartusche durch den Aufschneiddorn vermieden wird.
Da der Aufschneiddorn in Eingriff mit einem feststehenden Widerlager ist, bildet er selbst ein festes Widerlager gegen eine Abwärtsbewegung der Kartusche während des Öffnungsvorgangs, so daß bei einer Abwärtsbewegung der Kartusche deren untere Wandung aufgeschnitten wird.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist dadurch gegeben, daß der Aufschneiddorn mittels einer Feder in seine Ausgangs­ position vorgespannt ist. Eine derartige Vorspannung bewirkt beim Öffnen der Sterilisierkammer eine Bewegung des Aufschneiddorns in seine Ausgangsposition, wodurch dieser aus der Kartusche herausgezogen wird. Dies ermöglicht eine noch unkompliziertere Entnahme der Kartusche durch das Bedienungspersonal.
Mit Vorteil ist bei den genannten Gassterilisatoren der untere Endbereich des Aufschneiddorns mit einem Lauf­ rad versehen und wird beim Schließen der Sterilisier­ kammer mit einem Keil in Eingriff gebracht. Auf diese Weise ist bei größtmöglicher Betriebssicherheit eine zu­ verlässige Verschiebung des Aufschneiddorns in Richtung zur Kartusche sichergestellt.
In vorteilhafter Weise kann weiterhin bei den letztge­ nannten Gassterilisatoren die Kartuschenhalterung entweder an der Innenseite der Sterilisatortür oder an der Innen­ wandung der Sterilisierkammer befestigt sein. Je nach Größe der zu verwendenden Kartusche und nach Größe der Sterilisierkammer bzw. der Art der die Sterilisier­ kammer verschließenden Tür kann somit die für eine optimale Bedienung des Sterilisators günstigste Anordnung gewählt werden.
Das Laufrad am unteren Endbereich des Aufschneiddorns kann auch durch eine Lauf-Kugel ersetzt werden, welche in allen Richtungen auf dem Keil abrollen kann und somit einer Schwenkbewegung der Sterilisatortür direkt folgen kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Gassterilisators ist auch dadurch gegeben, daß mehrere nebeneinander ange­ ordnete Kartuschen mit jeweils einem Aufschneiddorn vorgesehen sind und daß die mehreren Kartuschen gleichzeitig mittels des Betätigungsorgans bewegbar sind. Bei dieser Ausgestaltung ist jeder Kartusche ein eigener Aufschneiddorn zugeordnet, die Aufschneiddorne sind jedoch insgesamt so dimensioniert und angeordnet, daß bei einer Betätigung des Betätigungsorgans und einer anschließenden Verschiebung der Kartuschen nach unten die Relativbewegung zwischen dem Aufschneiddorn und der jeweiligen Kartusche jeweils bei allen Kartuschen gleich­ zeitig erfolgt.
Somit ist es möglich, entweder mehrere gleichartige Kartuschen mit gleichem Wirkgas anzuordnen, um zum Beispiel eine entsprechend groß dimensionierte Sterilisier­ kammer mit Wirkgas zu beaufschlagen oder um eine Kombination verschiedener Wirkgase, welche nicht in einer einzelnen Kartusche miteinander lagerbar sind, der Sterilisierkammer zuzuführen. Da das Betätigungsorgan, welches auf den oberen Druckbereich der Kartuschen einwirkt, bevorzugterweise an seinem Ende plattenförmig ausgestaltet ist, kann es bei Verwendung verschieden dimensionierter Kartuschen vorteilhaft sein, den unteren Endbereich der jeweiligen Aufschneiddorne entsprechend verlängert auszubilden, um ein gleichzeitiges Öffnen aller Kartuschen zu gewähr­ leisten. Die Ausbildung der Aufschneidführung kann ebenfalls derart abgewandelt werden, daß die ver­ schiedenen Dimensionierungen im Durchmesser und in der Höhe der einzelnen Kartuschen ausgeglichen werden.
Es ist auch möglich, mehrere Betätigungsorgane vorzusehen, welche die einzelnen Kartuschen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, abhängig von der Steuerung des Sterilisators, öffnen.
Aus den oben gemachten Erläuterungen ergibt sich, daß die Kartusche nicht notwendigerweise im Inneren der Sterilisierkammer angeordnet zu werden braucht, es ist vielmehr ebensogut möglich, eine separate, mit der Sterilisierkammer in Verbindung stehende Kartuschenkammer vorzusehen, in welcher die Kartusche und der an ihrem unteren Endbereich gelagerte Aufschneiddorn entsprechender­ weise angeordnet sind. Bei einer solchen Ausgestaltung ist es lediglich notwendig, den mit dem unteren Ende des Aufschneiddorns beim Öffnungsvorgang der Kartusche in Eingriff zu bringenden feststehenden Bereich der Kartuschenkammer so auszubilden, daß er nur bei ge­ schlossener Sterilisierkammer sich mittels einer geeigneten Mechanik in seiner entsprechenden Position befindet.
Der erfindungsgemäße Gassterilisator gewährleistet somit sowohl beim Einsetzen der Kartuschen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit, da ein unbeabsichtigtes Öffnen der Kartuschen durch Einwirkung des Aufschneiddorns unmöglich gemacht wird, als auch beim Entnehmen der freigesetzten Kartuschen nach Beendigung des Sterilisierprozesses, da durch die während der Luftwäsche vorliegende vergrößerte Auslaß­ öffnung der Kartusche in sicherer Weise verhindert wird, daß sich in der Kartusche noch Reste von Wirkgas befinden, welche das Bedienungspersonal beim Entnehmen der leeren Kartusche gefährden könnten. Auch ist die Kartusche leicht zu entnehmen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungs­ beispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht der Kartusche, ihrer Halterung und ihrer Öffnungsvorrichtung, wobei der rechte Teil als Schnitt dargestellt ist,
Fig. 2 eine Seitenansicht im Schnitt, entlang der Linie II-II von Fig. 1,
Fig. 3 einen Horizontalschnitt durch die Kartuschenführung,
Fig. 4 einen Horizontalschnitt durch die Aufschneid­ führung, und
Fig. 5 eine Draufsicht, teils im Schnitt, der Aufschneid­ halterung,
Fig. 6 eine Seitenansicht im Schnitt, ähnlich Fig. 2, eines zweiten Ausführungsbeispieles,
Fig. 7 eine Seitenansicht im Schnitt, ähnlich Fig. 2 eines dritten Ausführungsbeispiels, und
Fig. 8 eine Seitenansicht im Schnitt, ähnlich Fig. 2 eines vierten Ausführungsbeispiels.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt eine Kartusche 1, welche in vertikaler Position mit ihrer Auslaßseite nach unten positioniert ist.
Der in der Figur obenliegende Endbereich der Kartusche 1 wird mittels einer Kartuschenführung 2 geführt, wobei die Kartuschenführung 2 eine kreisförmige Ausnehmung aufweist, welche in ihrem Durchschnitt dem kreisförmigen Außenquerschnitt der Kartusche 1 so angepaßt ist, daß die Kartusche 1 in der Kartuschenführung 2 frei bewegbar ist. Die Kartusche 1 ist im wesentlichen zylindrisch aus­ gestaltet, weist einen im wesentlichen ebenen, in der Anordnung der Fig. 1 nach oben weisenden Boden auf und ist an ihrem Auslaßbereich, welcher in Fig. 1 nach unten weisend angeordnet ist, mit einer bördelartigen Auflage­ schulter 19 versehen, welche sich ringförmig, allerdings mit einem geringeren Außendurchmesser als die Kartusche selbst erstreckt. Die Ausbildung der Kartusche entspricht dabei den im Handel üblichen Ausführungsformen. Der in der Fig. 1 untenliegende Endbereich der Kartusche 1 wird von einer Aufschneidführung 3 aufgenommen, welche eine zylindrische Ausnehmung aufweist, welche in ihren Dimensionen ebenfalls dem Außendurchmesser der Kartusche 1 so angepaßt ist, daß diese ohne Kraftaufwendung in die Ausnehmung einführbar ist. In ihrem Zentrum weist die Aufschneidführung eine Ausnehmung 20 auf, welche über eine Ausströmöffnung 18 mit der Umgebung, d.h. in diesem Fall mit dem Innenraum der Sterilisierkammer in Verbindung steht. In der Ausnehmung 20 ist ein Aufschneiddorn 4 angeordnet, welcher im wesentlichen aus einem zylindrischen, an seinem Ende ab­ geschrägten rohrförmigen Teil besteht, wobei der Innen­ raum des rohrförmigen Teils durch eine entsprechende Auslaßöffnung, welche in der Figur nicht näher bezeichnet ist, mit der Ausnehmung 20 der Aufschneidführung 3 in Verbindung steht. Der Aufschneiddorn 4 weist an seinem unteren Ende einen Dornhalter 5 auf, welcher zylindrisch ausgebildet ist und als obere Begrenzung mit einem Flansch 21 versehen ist, der in Anlage an den unteren Endbereich der Ausnehmung 20 bringbar ist. Somit ist der Aufschneid­ dorn 4 zusammen mit dem mit ihm einstückig verbundenen Dornhalter 5 in vertikaler Richtung frei bewegbar.
Weiterhin ist der Dornhalter 5 von einer Spiralfeder 7 um­ geben, welche als Druckfeder wirkt und den Aufschneiddorn und den Dornhalter nach unten gerichtet vorspannt (gemäß Fig. 1). Um eine Montage der Feder 7 auf dem Dornhalter 5 zu ermöglichen und um die Federkräfte auf den Dornhalter 5 überleiten zu können, ist an dessen unterem Ende ein Federteller 6 mittels einer Schraubverbindung angebracht. Wird die Kartusche 1 nach unten verschoben, so führt dies auch zu einer Verschiebung der Aufschneidführung und des an dieser gelagerten Aufschneiddorns sowie des an dem Aufschneiddorn befestigten Dornhalters. Die Aufschneid­ führung 3 weist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel in ihren seitlichen Bereichen zwei Ausnehmungen auf, in welchen zylindrische Führungsbolzen 8 verschiebbar ge­ lagert sind. Die Führungsbolzen 8 sind an ihrem oberen Kopf 9 vergrößert ausgebildet, um eine Bewegung aus der Aufschneidführung 3 heraus in einer Richtung zu verhindern. Unterhalb der Aufschneidführung 3 ist eine Aufschneidhalterung 17 angeordnet, welche ortsfest an dem Gassterilisator befestigt ist. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung der Auf­ schneidhalterung 17 ebenso wie die Befestigung der Kartuschenführung 2 mittels zweier Schrauben. Die beiden Führungsbolzen 8 sind in die Aufschneidhalterung 17 mittels eines Gewindes eingeschraubt, es ist jedoch auch möglich, diese auf andere Weise an der Aufschneidhalterung 17 zu befestigen. Zwischen der Aufschneidhalterung 17 und der Aufschneidführung 3 ist jeweils eine Druckfeder 10 angeordnet, welche den jeweiligen Führungsbolzen 8 umgibt. Die beiden Druckfedern 10 bewirken eine Vor­ spannung der Aufschneidführung 3 nach oben, so daß die Kartusche 1 sich ohne Einwirkung äußerer Kräfte stets in einer nach oben gerichteten Position befindet, wobei die Köpfe 9 der Führungsbolzen 8 die nach oben gerichtete Bewegung begrenzen. Weiterhin ist die Aufschneidhalterung 17 mit einer Aussparung 25 versehen, durch welche der Dorn­ halter 5 und der an dessen unterem Ende befestigte Feder­ teller 6 frei durchführbar sind.
Fig. 2 zeigt die eben beschriebene Vorrichtung in Seitenansicht. Die Kartuschenführung 2 und die Aufschneid­ halterung 17 sind dabei an einer Sterilisatortür 12 befe­ stigt, welche mit einer umlaufenden Türdichtung 13 versehen ist, die in Anlage an die Wandung einer Sterilisierkammer 11 bringbar ist, um den Innenraum 23 der Sterilisier­ kammer gegen die Außenumgebung hin abzudichten. Im oberen Bereich der Sterilisierkammer ist ein Druckkolben 22 angeordnet, welcher in Fig. 2 nur andeutungsweise dargestellt ist. Der Druckkolben 22 trägt an seinem unteren Bereich eine Druckplatte 14, welche mit dem oben liegenden Boden der Kartusche 1 in Eingriff bringbar ist. Der Druckkolben 22 ist selbstverständlich in geeigneter Weise gegen die Umgebung abgedichtet, auf eine detaillierte Darstellung dieser Abdichtung, welche üblicherweise in Form eines metallischen Faltenbalges erfolgt, wurde verzichtet. Die Betätigung des Druckkolbens 22 erfolgt üblicherweise über eine Hydrauliksteuerung oder Pneumatiksteuerung, es ist jedoch genausogut möglich, den Druckkolben durch eine elektrisch betätigte Einrichtung zu bewegen. Eine Abwärtsbewegung der Druckplatte 14 bewirkt unter Berück­ sichtigung der obengemachten Ausführungen eine Ver­ schiebung der Kartusche nach unten, wodurch auch die Aufschneidführung 3 sowie der Aufschneiddorn 4, der Dornhalter 5 und der Federteller 6 nach unten bewegt werden. Nach einem gewissen Weg gelangt der Federteller 6 in Anlage an die untere Wandung der Sterilisatorkammer 11, so daß eine weitere Bewegung des Federtellers 6, des Dornhalters 5 sowie des Aufschneiddorn 4 verhindert wird. Werden nunmehr die Kartusche 1 und die Aufschneid­ führung 3 weiter nach unten verschoben, so tritt eine Relativbewegung zwischen dem Aufschneiddorn 4 und der Kartusche 1 auf, wodurch der Aufschneiddorn 4 sich der Kartusche nähert und schließlich die untere Wandung der Kartusche 1 durchschneidet. Nunmehr kann das in der Kartusche 1 bevorratete Wirkgas durch den Aufschneiddorn 4 in die Ausnehmung 20 und durch die Ausströmöffnung 18 in den Innenraum 23 der Sterilisierkammer gelangen. Eine Rückziehung der Druckplatte 14 in ihre Ausgangs­ position bewirkt durch Einwirkung der Federn 10 eine Auf­ wärtsbewegung der Aufschneidführung 3 und der Kartusche 1. Bedingt durch die zwischen der Aufschneidführung 3 und dem Aufschneiddorn 4 wirksame Feder 7 wird der Aufschneid­ dorn 4 ab einer bestimmten Aufwärtsbewegung der Kartusche 1 aus dieser herausgezogen, so daß sich der Ausström­ querschnitt aus der Kartusche 1 beträchtlich vergrößert.
Fig. 3 zeigt einen Horizontalschnitt durch die Kartuschen­ führung 2, welche bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel an der Sterilisatortür mittels zweier Schrauben ange­ schraubt ist. Die Kartuschenführung 2 weist eine kreis­ förmige Ausnehmung 15 auf, welche in ihrem Durchmesser an den Außendurchmesser der Kartusche 1 angepaßt ist, so daß diese in der Ausnehmung 15 frei bewegbar ist.
In Fig. 4 ist ein Horizontalschnitt durch die Aufschneidführung 3 dargestellt. Die Aufschneidführung 3 liegt mit geringem Abstand gegen die Sterilisatortür 12 an, ist jedoch an dieser, wie sich auch aus den Fig. 1 und 2 ergibt, nicht befestigt und ist deshalb frei beweglich. In ihrem mittleren Bereich weist die Aufschneidführung 3 eine zylindrische Ausnehmung 24 auf, welche in die Aus­ nehmung 20, die ihrerseits mit dem Innenraum der Sterili­ sierkammer über die Ausströmöffnung 18 in Verbindung steht, übergeht.
Links und rechts der Ausnehmung 24 sind zwei zylindrische Ausnehmungen 16 zur Durchführung der Führungsbolzen 8 vorgesehen.
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht, teils im Schnitt, auf die Aufschneidhalterung 17. Diese ist mittels dreier Schrauben an der Sterilisatortür 12 angeschraubt. In ihrem mittleren Bereich ist die Aufschneidhalterung 17 mit einer Aus­ sparung 25 versehen, welche einen freien Durchtritt des Federtellers 6 und des Dornhalters 5 ermöglicht. Im linken und rechten Bereich ist eine Gewindebohrung 26 zum Ein­ schrauben der Führungsbolzen 8 vorgesehen.
Die Außenabmessungen der Kartuschenführung 2 der Aufschneid­ führung 3 sowie der Aufschneidhalterung 17 sind aus Gründen der Unfallverhütung halbkreisförmig gewählt, es ist jedoch auch jede andere beliebige Ausgestaltung möglich. Um eine sichere Funktionsweise der beschriebenen Vorrichtung zu gewährleisten, ist es nötig, daß die Ausnehmungen 15 und 24 der Kartuschenführung 2 sowie der Aufschneidführung 3 miteinander fluchten, ebenso wie die Ausnehmungen 16 und 26 für die Führungsbolzen 8 in der Aufschneidführung 3 und der Aufschneidhalterung 17. Der Federteller 6 oder der Dornhalter (5) können in geeigneter Weise verlängert und justierbar ausgestaltet werden, um den baulichen Gegeben­ heiten angepaßt werden zu können.
Fig. 6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Gassterilisators, bei welchem an der Innenwand der Sterilisatortür 12 eine Kartuschenhalterung 31 befestigt ist. Die Befestigung ist im Einzelnen nicht näher dargestellt. Sie kann mittels Schrauben oder ähnlichem erfolgen. Die Kartuschenhalterung 31 weist in ihrem Inneren eine vornehmlich kreisrunde Ausnehmung zur Auf­ nahme der Kartusche auf. Im oberen Bereich ist die Kar­ tuschenhalterung 31 mit einer vorzugsweise ringförmigen Führung 35 versehen, welche in ihrem Innendurchmesser so dem Außendurchmesser der zu verwendenden Kartusche 1 angepaßt ist, daß diese sich leicht auf und ab bewegen läßt. Der untere Bereich der Kartusche 1 befindet sich in Anlage an einen Zentrierring 30, welcher frei verschieb­ bar im Innenraum der Kartuschenhalterung 31 angeordnet ist. Mit Bezug auf Fig. 6 ist unterhalb des Zentrierrings eine Druckfeder 27 vorgesehen, welche in Form einer Spiralfeder ausgebildet ist und mit ihrem oberen Teil in Anlage an den Zentrierring 30 gelangt, während sie mit ihrem unteren Bereich an einen Boden 38 der Kartuschenhalterung 31 anliegt. Der Boden 38 weist in seinem Zentrum eine Aus­ nehmung auf, in welcher der Dornhalter 5, welcher den Aufschneiddorn 4 trägt, verschiebbar gelagert ist. Der Dornhalter 5 ist mit einem oberen Flansch 21 und einem unteren Flansch 29 versehen, welche als Anschläge zur Begrenzung der Bewegung des Dornhalters 5 dienen. Die Flansche sind in nicht dargestellter Weise entweder ein­ stückig mit dem Dornhalter 5 verbunden oder an diesem befestigt. Zwischen dem oberen Flansch 21 und dem Boden 38 ist eine Druckfeder 28 angeordnet, welche den Dornhalter 5 bzw. den Aufschneiddorn 4 in eine obere Ausgangsposition vorspannt. Das untere Ende des Dornhalters 5 ist in ent­ sprechender Weise verlängert und bei geschlossener Sterilisierkammer mit einem feststehenden Widerlager, wie z.B. der Sterilisatorkammer 11 in Eingriff bringbar. Erfolgt bei dem in Fig. 6 gezeigten Ausführungsbeispiel eine Verschiebung der Kartusche 1 nach unten, so führt dies zu einer Kompression der Druckfeder 27 und nach einem entsprechenden Verschiebeweg zum Kontakt zwischen dem Aufschneiddorn 4 und der unteren Wandung der Kartusche 1. Eine weitere Verschiebung der Kartusche 1 bewirkt ein Aufschneiden der Kartuschenwandung und damit ein Aus­ strömen des Wirkgases, da eine Abwärtsbewegung des Aufschneiddorns 4 verhindert wird. Ist die Sterilisator­ tür 12 jedoch geöffnet, so führt eine entsprechende Verschiebung der Kartusche 1 nach unten zu einer Kompression der Druckfeder 27, bis der Aufschneiddorn 4 in Anlage an die untere Kartuschenwandung gelangt. Eine weitere Ver­ schiebung der Kartusche 1 nach unten führt anschließend auch zu einer Verschiebung des Aufschneiddorns 4 gegen die Kraft der Druckfeder 28 nach unten. Die dabei aufge­ brachte Kraft ist jedoch wesentlich geringer als die zum Aufschneiden der Kartuschenwandung benötigte Kraft, so daß ein Ausströmen des Wirkgases mit Sicherheit verhindert werden kann. Die Abwärtsbewegung der Kartusche 1 wird dann begrenzt, wenn die einzelnen Windungen der Druckfeder 27 aufeinander zu liegen kommen und somit einen festen Anschlag bilden. Die Dimensionierung der Druckfeder 27 ist dabei so zu wählen, daß bei Erreichen dieses Zustandes noch ein ausreichender Abstand zwischen dem Flansch 21 und dem Boden 38 bzw. zwischen dem Flansch 21, den Windungen der Druckfeder 28 und dem Boden 38 verbleibt. Auf diese Weise wird verhindert, daß bei geöffneter Sterilisator­ kammer die Kartusche 1 geöffnet wird.
Das in Fig. 7 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel ist ähnlich dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6 mit der Ausnahme, daß die Druckfeder 28, welche den Aufschneid­ dorn in eine obere Ausgangsposition vorspannt, weggelassen wurde. Bei geöffneter Sterilisatortür kommt somit durch den Einfluß der Schwerkraft der Flansch 21 in Anlage an den Boden 38, wodurch sich der Aufschneiddorn in seiner unteren Endlage befindet. Der Dornhalter 5 ist an seinem unteren Ende mit einem Laufrad 33 versehen, welches beim Schließen der Sterilisatorkammer in Eingriff mit einem am Boden der Sterilisatorkammer 11 befestigten Keil 32 gelangt. Durch Abrollen des Laufrads 33 auf dem Keil 32 wird der Dornhalter 5 bzw. der Aufschneiddorn 4 in seine obere Endposition verschoben. Wird nunmehr bei geschlossener Sterilisator­ kammer die Kartusche 1 nach unten gedrückt, so gelangt sie nach einem entsprechenden Verschiebeweg in Eingriff mit dem feststehenden Aufschneiddorn 4, so daß die untere Wandung der Kartusche 1 aufgetrennt wird. Die Druckfeder 27 ist selbstverständlich so bemessen, daß ihre Windungen bei diesem Aufschneidvorgang zueinander noch einen entsprechend großen Abstand aufweisen. Beim nachfolgenden Öffnen der Sterilisatortür 12 rollt das Laufrad 33 wiederum auf dem Keil 32 ab, und der Dornhalter 5 bzw. der Aufschneiddorn 4 gelangen durch Einfluß der Schwerkraft wieder in ihre untere Ausgangsposition. Da bereits vorher der Druck des Betätigungsorgans bzw. des Kolbens 22 auf die Kartusche 1 nachgelassen hatte, wurde der Aufschneiddorn 4 durch Ein­ wirkung der Druckfeder 27 bereits aus dem Boden der Kartusche 1 herausgezogen, so daß der bereits oben be­ schriebene Luftwäschevorgang besonders vorteilhaft ablaufen konnte.
Fig. 8 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel, bei welchem die Kartuschenhalterung 31 wiederum sehr ähnlich den Ausführungsbeispielen der Fig. 6 und 7 ist, mit der Ausnahme, daß im unteren Bereich des Innenraums der Kartuschenführung 31 ein feststehender Anschlag 36 aus­ gebildet ist, welcher einstückig mit der Kartuschenhalterung 31 ausgebildet sein kann. Der Anschlag 36 ist an seinem inneren Umfang kegelig ausgestaltet und in entsprechender Weise an die Ausbildung der Kartusche 1 angepaßt, so daß diese in sicherer Weise und ohne Deformationen an dem Anschlag 36 anliegt. Im Boden 38 der Kartuschenhalterung 31 ist wiederum der Aufschneiddorn 4 bzw. der Dornhalter 5, welcher mit dem Aufschneiddorn 4 verbunden ist, verschiebbar gelagert. Der Dornhalter 5 weist wiederum an seinem oberen Ende einen Flansch 21 auf, welcher eine Bewegung in Abwärtsrichtung begrenzt, sowie an seinem unteren Endbereich einen Flansch 34 zur Begrenzung der Aufwärtsbewegung des Dornhalters 5 bzw. des Aufschneiddorns 4. Eine Feder 37, welche als Druckfeder ausgebildet ist, ist zwischen dem Boden 38 und dem Flansch 34 angeordnet und umgibt den Dornhalter 5, um diesen in seine untere Endposition vorzu­ spannen. Am unteren Ende trägt der Dornhalter 5 wiederum ein Laufrad 33, welches in Eingriff mit einem Keil 32 bringbar ist. Die in Fig. 8 gezeigte Darstellung zeigt den Beginn des Schließvorgangs der Sterilisatorkammer, bei welchem das Laufrad 33 gerade in Anlage an den Keil 32 gelangt ist. Eine weitere Schließbewegung der Sterili­ satortür 12 führt zu einer weiteren Verschiebung des Dornhalters 5 bzw. des Aufschneiddorns 4 nach oben, bis der Aufschneiddorn 4 die untere Wandung der Kartusche 1 berührt. Da der Schließvorgang der Sterilisatorkammer zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, wird beim weiteren Schließen der Aufschneiddorn 4 bzw. der Dorn­ halter 5 durch Einwirkung des Keils 32 noch weiter nach oben verschoben, so daß der Aufschneiddorn 4 die Kar­ tusche 1 anhebt. Die zum Heben der Kartusche benötigte Kraft ist jedoch geringer als die zum Aufschneiden der Kartuschenwandung benötigte Kraft, so daß zu diesem Zeitpunkt ein Austritt des Wirkgases mit Sicherheit ver­ hindert werden kann. Wird anschließend während des Sterilisationsprozesses der Druckkolben 22 betätigt, um die Kartusche 1 nach unten zu verschieben, so wirken der Dornhalter 5 und der Aufschneiddorn 4 als festes Widerlager, gegen welches die Kartusche 1 gedrückt wird. Somit liegen die zum Aufschneidvorgang benötigten Kräfte vor. Selbstverständlich muß der durch die Aufwärtsbewegung des Dornhalters bwz. des Aufschneiddorns bewirkte Ver­ schiebeweg der Kartusche in geeigneter Weise an den zum Aufschneiden der Kartuschenwandung benötigten Weg angepaßt werden.

Claims (21)

1. Gassterilisator mit einer, mittels einer Tür dicht verschließ­ baren Sterilisierkammer und mit einer über einen Ver­ bindungskanal zumindest während des Sterilisiervor­ gangs mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung zum Öffnen einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine Halterung sowie ein Betätigungsorgan zum Verschieben der Kartusche und einen dem unteren Endbereich der Kartusche gegenüberliegenden, durch die Bewegung der Kartusche mit dieser in Zusammenwirkung bringbaren Aufschneiddorn umfaßt, dadurch gekennzeich­ net, daß die Kartusche (1) zur Anlage gegen einen Anschlag (19) einer den unteren Endbereich der Kar­ tusche (1) aufnehmenden mit der Kartusche bewegbaren Aufschneidführung (3) bringbar ist, daß an der Führung (3) der Aufschneiddorn (4) verschiebbar gelagert und in einer einen Abstand zur Kartusche (1) aufweisenden Aus­ gangsstellung positioniert ist, und daß im geöffneten Zustand der Sterilisierkammer die Führung (3) und der Aufschneiddorn (4) zusammen mit der Kartusche (1) ohne Erzeugung einer Relativbewegung zueinander ver­ schiebbar sind, und im geschlossenen Zustand der Sterilisierkammer (11) der Aufschneiddorn (4) bei Ver­ schiebung der Kartusche (1) mit seinem der Kartusche gegenüberliegenden Ende zur Erzeugung einer Relativ­ bewegung zur Kartusche (1) mit einem feststehenden Wi­ derlager in Eingriff bringbar ist.
2. Gassterilisator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf­ schneidführung (3) in Bewegungsrichtung der Kartusche (1) verschiebbar an einer Aufschneidhalterung (17) gelagert ist.
3. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Aufschneidführung (3) und der Aufschneidhalterung (17) Druckfederelemente (10) angeordnet sind.
4. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Auf­ schneiddorn (4) mittels eines Federelements in Richtung von der Kartusche (1) weg vorgespannt ist.
5. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufschneid­ halterung (17) und eine, den oberen Endbereich der Kartusche (1) lagernde Kartuschenführung (2) an der dem Innenraum (23) zugewandten Seite der Sterilisatortür (12) angeordnet sind.
6. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf­ schneidhalterung (17) und eine den oberen Endbereich der Kartusche (1) lagernde Kartuschenführung (2) an der Innen­ wand der Sterilisatorkammer (11) angeordnet sind.
7. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine, an der Aufschneid­ führung (3) gelagerte Abdeckung zum Abdecken des unteren Endbereichs der Kartusche (1), der Druckfedern (7, 10), der Aufschneidhalterung (17) und des unteren Endbereichs des Aufschneiddorns (4).
8. Gassterilisator mit einer, mittels einer Tür dicht verschließbaren Sterilisierkammer und mit einer, über einen Verbindungskanal zumindest während des Sterilisiervorgangs mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung zum Öffnen einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine Halterung sowie ein Betätigungsorgan zum Verschieben der Kartusche und einen am unteren Endbereich der Kartusche gegenüber­ liegenden, durch die Bewegung der Kartusche mit dieser in Zusammenwirkung bringbaren Aufschneiddorn umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (31) feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine nach unten mittels eines Bodens (38) begrenzte Ausnehmung zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche (1) aufweist, daß die Kartusche mittels einer Druckfeder (27) in einem veränderbaren Abstand zum Boden (38) gelagert ist, und daß am Boden (38) der Aufschneiddorn (4) verschiebbar ge­ lagert und mittels einer Feder (28) in einer oberen Aus­ gangsstellung positionierbar ist, und das, der Kartusche abgewandte Ende des Aufschneidedorns (4) bei geschlossener Sterilisierkammer mit einem feststehenden Widerlager zur Begrenzung der Bewegbarkeit des Aufschneiddorns (4) in Eingriff bringbar ist (Fig. 6).
9. Gassterilisator nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufschneiddorn (4) in seinem oberen Endbereich mit einem, die von der Kartusche (1) weggerichtete Bewegung begrenzenden Anschlag (21) ver­ sehen ist, und daß bei einer Bewegung der Kartusche (1) in Richtung auf den Aufschneiddorn (4) diese Bewegung mittels der Druckfeder (27) so begrenzt wird, daß der Anschlag (21) einen Abstand zum Boden (38) aufweist.
10. Gassterilisator mit einer, mittels einer Tür dicht verschließbaren Sterilisierkammer und mit einer über einen Verbindungskanal zumindest während des Sterilisiervor­ gangs mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung zum Öffnen einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine Halterung sowie ein Betätigungsorgan zum Verschieben der Kartusche und einen dem unteren Endbereich der Kartusche gegenüber­ liegenden, durch die Bewegung der Kartusche mit dieser in Zusammenwirkung bringbaren Aufschneiddorn umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (31) feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine nach unten mittels eines Bodens (38) begrenzte Ausnehmung zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche (1) aufweist, daß die Kartusche mittels einer Druckfeder (27) in einem veränderbaren Abstand zum Boden (38) gelagert ist, und daß am Boden (38) der Aufschneiddorn (4) verschiebbar gelagert ist und bei geschlossener Sterilisierkammer in eine obere Endlage mit einem Abstand zur Kartusche (1) bringbar ist (Fig. 7).
11. Gassterilisator nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwärtsbewegung der Kartusche (1) mittels der Druckfeder (27) vor Berührung des Aufschneiddorns (4) durch die Kartusche begrenzbar ist.
12. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartusche (1) mittels eines, in der Ausnehmung der Halterung (31) bewegbar angeordneten Zentrierrings (30) mit der Druck­ feder (27) in Eingriff bringbar ist.
13. Gassterilisator mit einer, mittels einer Tür dicht verschließbaren Sterilisierkammer und mit einer über einen Verbindungskanal zumindest während des Sterilisiervorgangs mit dieser in Verbindung stehenden Vorrichtung zum Öffnen einer Kartusche, wobei die Vorrichtung eine Halterung sowie ein Betätigungsorgan zum Verschieben der Kartusche und und einen dem unteren Endbereich der Kartusche gegenüber­ liegenden, durch die Bewegung der Kartusche mit dieser in Zusammenwirkung bringbaren Aufschneiddorn umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (31) feststehend am Sterilisator angeordnet ist und eine nach unten mittels eines Bodens (38) begrenzte Ausnehmung zur verschiebbaren Aufnahme der Kartusche (1) aufweist, wobei im Boden (38) der Aufschneiddorn (4) verschiebbar gelagert ist, und daß die Kartusche (1) zur Anlage an einen feststehenden Anschlag (36) bringbar ist und der Auf­ schneiddorn (4) in einer Ausgangsposition mit einem Abstand zur Kartusche (4) positionierbar und durch Eingriff seines unteren Bereichs mit einem feststehenden Widerlager bei geschlossener Sterilisierkammer in eine die Kartusche anhebende Position bringbar ist (Fig. 8).
14. Gassterilisator nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufschneiddorn (4) mittels einer Feder (37) in seine Ausgangsposition vorge­ spannt ist.
15. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 10, 14, 15, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Endbereich des Aufschneiddorns (4) beim Schließen der Sterilisierkammer mit einem Keil (32) in Eingriff bring­ bar ist.
16. Gassterilisator nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Endbereich des Aufschneiddorns (4) mit einem Laufrad (33) oder einer Lauf-Kugel versehen ist.
17. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartuschen­ halterung (31) an der Sterilisatortür (12) befestigt ist.
18. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartuschen­ halterung (31) an der Innenwandung (11) der Sterilisier­ kammer befestigt ist.
19. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere nebeneinander angeordnete Kartuschen (1) mit jeweils einem Aufschneiddorn (4) vorgesehen sind, und daß die mehreren Kartuschen (1) gleichzeitig mittels des Betätigungsorgans (22) bewegbar sind.
20. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere neben­ einander angeordnete Kartuschen (1) mit jeweils einem Aufschneiddorn (4) vorgesehen sind, und daß die mehreren Kartuschen (1) zu unterschiedlichen Zeitpunkten mittels mehrerer Betätigungsorgane (22) bewegbar sind.
21. Gassterilisator nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die mehreren Kartuschen (1) unterschiedliche Größe aufweisen.
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Families Citing this family (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3644758C2 (de) * 1986-12-30 1995-10-12 Muenchner Medizin Mechanik Aufstechdorn für eine Gaskartusche
CN112353984B (zh) * 2020-10-10 2022-05-24 广东石油化工学院 一种针对冷链物资的堆码式消毒装置及方法

Family Cites Families (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1642094B1 (de) * 1967-02-20 1971-12-30 Muenchner Medizin Mechanik Vorrichtung zur entnahme von giftigen oder explosiven fluessigkeiten oder gasen aus einer kartusche
DE2206974C3 (de) * 1972-02-14 1980-10-02 M.M.M. Muenchener Medizin Mechanik Gmbh, 8000 Muenchen Gassterilisator

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