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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Entnahme von
giftigen oder explosiven Flüssigkeiten oder Gasen aus einer Kartusche und zur Überleitung
in einen Aufnahmeraum, beispielsweise eine Gassterilisationskammer, der während
des Überleitens einen niedrigeren Innendruck als die volle Kartusche aufweist, mit
einer Einrichtung zum Erfassen der Kartusche und zum Hinbewegen und Andrücken der
Kartusche an ein offenes, einen Schneidrand zum Einschneiden einer Öffnung in eine
Wand der Kartusche aufweisendes Ende einer zum Aufnahmeraum führenden Rohrleitung.
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Giftige Gase oder Gase, welche zusammen mit Luft explosive Gemische
bilden können, werden heutzutage auf verschiedenen Anwendungsgebieten in zunehmendem
Maße benötigt, beispielsweise in der Medizin zur Gassterilisation und in der Landwirtschaft
zur Schädlingsbekämpfung. Die Gase werden zum Teil in verflüssigter Form in relativ
großen und schweren Druckbehältern unter starkem überdruck geliefert. Zur Entnahme
der Gase aus den Behältern sind Druckreduzierventile mit Druckanzeigevorrichtungen
erforderlich. Die Handhabung der Gasbehälter ist umständlich und gefährlich. Explosive
Gase werden zum Teil nur als Mischungen mit Inertgasen geliefert, wobei die Inertgase
den überwiegenden Anteil des Gemisches bilden. Dadurch ergibt sich ein sehr geringer
Nutzungsgrad der Druckbehälter. Das Arbeiten mit derartigen Gasgemischen ist umständlich,
kostspielig und unwirtschaftlich. Auf dem Gebiete der Gassterilisation wird in zunehmendem
Maße Äthylenoxyd als Sterilisations-Giftgas verwendet. Dieses Äthylenoxyd wird vermischt
mit inerten Gasen, wobei der Anteil des Äthylenoxyds am Gemisch nur etwa 10°/o beträgt,
in relativ großen Hochdruckbehältern unter starkem Überdruck geliefert Um eine für
eine zuverlässige und rasche Sterilisation ausreichende Menge Äthylenoxyd bei Verwendung
dieses Gasgemisches in die jeweilige Sterilisierkammer einbringen zu können, muß
die Sterilisierung bei erhöhtem Druck, beispielsweise 5 Atmosphären, durchgeführt
werden, weil nur bei Einbringung des Gasgemisches unter diesem Druck eine ausreichende
Menge Athylenoxyd in der Sterilisierkammer vorhanden ist. Durch diese Notwendigkeit,
der Sterilisierung bei erhöhtem Druck, ergeben sich beträchtliche Schwierigkeiten
beim Bau der druck- und gas dichten Sterilisierkammern. Die Handhabung der sehr
schweren Gasbehälter und die Entnahme des Gases und Einleitung in die Sterilisierkammer
ist nur unter großem Arbeits- und Zeitaufwand und unter Beachtung größter Sorgfalt
durchzuführen. Dabei besteht angesichts der relativ großen, in einem Druckbehälter
gespeicherten Menge Gas eine Explosions- und Unfallgefahr, die sich niemals ganz
ausschalten läßt.
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Man ist daher in jüngerer Zeit dazu übergegangen, Gasgemische oder
auch reine Gase zur Sterilisation und Schädlingsbekämpfung in relativ kleine, dicht
verschlossene Behälter von beispielsweise 1/2 Liter Rauminhalt, sogenannte Kartuschen,
abzufüllen und in den Handel zu bringen. Dadurch soll der Transport vereinfacht
und die Handhabung wirtschaftlicher und sicherer gestaltet werden. Die in einer
solchen Kartusche unterzubringende Menge von reinem Äthylenoxyd reicht für einen
Sterilisiervorgang in einer Gassterilisierkammer aus. Dabei ist es nicht erforderlich,
in der Sterilisierkammer einen Üb er-
druck zu halten, sondern die Kammer kann vor
der Einbringung des Ätyhlenoxyds evakuiert werden.
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Nach der Sterilisation wird das Gas aus der Kammer gesaugt, und anschließend
wird das sterilisierte Gut aus der Kammer entnommen. Beim nächsten Sterilisiervorgang
wird der Inhalt einer neuen Äthylenoxyd-Kartusche in die Sterilisierkammer eingeleitet.
Bei diesem Sterilisationsverfahren ergibt sich das Problem, jede Kartusche zu öffnen
und den Inhalt aus derselben zu entnehmen und seinem Verwendungszweck zuführen zu
können, ohne daß bei der Entnahme Gas- bzw. Flüssigkeitsmengen in die Umgebung entweichen
und eine Vergiftungs- oder Explosionsgefahr hervorrufen können.
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Es ist bereits eine Vorrichtung der eingangs erläuterten Art bekannt,
welche zur Entnahme von Sterilisationsgas aus Kartuschen und zur Überführung des
Gases in Kammern von Gassterilisatoren dient.
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Bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Einrichtung zum Erfassen
der Kartusche und zum Hinbewegen und Andrücken der Kartusche an den Schneidrand
einer Rohrleitung als Schraubring ausgebildet. Dieser Schraubring ist koaxial zur
Achse des Endes der Rohrleitung angeordnet und auf ein das Rohrleitungsende umschließendes
Gewinde aufgeschraubt. Durch Verdrehen des Schraubrings kann dieser längs des Rohrleitungsendes
bewegt werden. Bei dieser Verstellung des Schraubrings ragt das Ende der Rohrleitung
mit dem Schneidrand mehr oder weniger weit in die Ausnehmung in der Mitte des Schraubrings
hinein. Der Schraubring weist an seiner von dem Schneidrand des Rohrleitungsendes
abgewandten Stirnfläche Halterungsklauen, beispielsweise schwalbenschwanzartige
Hinterschneidungen, auf, welche zum Erfassen der Kartusche dienen. Die Kartusche,
für die diese bekannte Vorrichtung verwendet wird, ist in der Art einer Blechkonservendose
ausgebildet, deren eine Stirnfläche in der Art eines kurzen Flaschenhalses vorspringt.
Dieser kurze Hals weist einen Ringwulst auf, der beim Aufsetzen der Kartusche auf
den Schraubring der bekannten Vorrichtung unter die Halterungsklauen des Schraubrings
schiebbar ist. Auf diese Weise wird die Kartusche durch den Schraubring zentrisch
geführt. Das Aufsetzen der Kartusche auf den Schraubring erfolgt in einer äußersten
Endstellung des Schraubrings, in welcher der Schneidrand des Rohrleitungsendes die
dem Schneidrand zugewandte Stirnfläche der auf dem Schraubring angebrachten Kartusche
nicht berührt. Durch Verdrehen des Schraubrings wird anschließend der Schraubring
entlang der Rohrleitung bewegt und dabei die Kartusche auf den Schneidrand am Ende
der Rohrleitung zubewegt. Bei weiterem Verdrehen des Schraubrings dringt der Schneidrand
in die Stirnwand der Kartusche ein und schneidet eine Öffnung, durch welche der
Inhalt aus der Kartusche in die Rohrleitung strömen kann und von dort zur Sterilisierkammer
geleitet wird.
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Diese bekannte Vorrichtung hat eine Reihe wesentlicher Nachteile.
Das Aufsetzen einer Kartusche auf den Schraubring und das Einschieben in die Halteklauen
muß mit großer Sorgfalt geschehen, da sonst Gefahr besteht, daß die Kartusche beim
nachfolgenden Andrücken an den Schneidrand der Rohrleitung gekippt wird und aus
der Halterung fällt. Dabei kann es vorkommen, daß der Schneidrand bereits eine Öffnung
in die Wand der Kartusche gedrückt hat und der Inhalt der Kartusche dann unkontrolliert
entweichen
kann. Auf diese Weise können die giftigen und explosiven Gasgemische z. B. in die
Arbeitsräume gelangen.
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Selbst wenn die Kartusche ordnungsgemäß in der Halterung des Schraubrings
angebracht wird, kann nicht mit Sicherheit vermieden werden, daß zwischen dem Rand
der öffnung, die der Schneidrand der Rohrleitung in die Kartusche geschnitten hat,
und der Außenwand der Rohrleitung kleine Mengen des Inhalts der Kartusche nach außen
entweichen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
erläuterten Art zu schaffen, welche bei einfachem Aufbau und wirtschaftlicher Herstellung
eine einfache, gefahrlose und zuverlässige Entnahme des Inhalts der Kartusche ohne
Gefährdung oder Verunreinigung der Umgebung und eine Überleitung des Inhalts in
einen Aufnahmeraum, beispielsweise eine Sterilisierkammer zuläßt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vorrichtung
eine Kammer mit einer mittels eines Deckels gasdicht verschließbaren Öffnung zum
Einbringen einer Kartusche aufweist und mit einer dieser Öffnung gegenüberliegenden
Wand versehen ist, durch welche eine mit - dieser Wand gasdicht verbundene, offene
Rohrleitung in das Innere der Kammer geführt ist, wobei im Innern der Kammer ein
Anlagestück mit einer zum Rohrleitungsende koaxialen Ausnehmung mit einem größeren
Durchmesser als dem Durchmesser der Rohrleitung angeordnet ist, an welchem die eingebrachte
Kartusche zur Anlage kommt und welches sich in unbelastetem Zustand in einer Stellung
befindet, in der die an dem Anlagestück anliegende und die Ausnehmung des Anlagestücks
überdeckende Wand der Kartusche im Abstand vom Schneidrand des offenen Rohrleitungsendes
verläuft, wobei dieses Anlagestück gegen die Kraft einer Feder in Achsrichtung des
Rohrleitungsendes bewegbar ist, und daß am Deckel ein Druckstück vorgesehen ist,
welches nach dem Einbringen der Kartusche in die Kammer und nach dem Verschließen
der Kammer mittels einer von außen betätigbaren Betätigungsvorrichtung an die von
dem Anlagestück abgewandte Seite der Kartusche andrückbar und unter Mitnahme der
Kartusche und des Anlagestücks so weit auf das Rohrleitungsende zu verschiebbar
ist, daß der Schneidrand des Rohrleitungsendes in die die Ausnehmung des Anlagestücks
überdeckende Wand der Kartusche eindringt und in die Kartusche eine Öffnung schneidet,
durch welche der Inhalt der Kartusche in die Rohrleitung und von dort zum Aufnahmeraum
strömt.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfolgt die Öffnung der Kartusche
innerhalb einer dicht verschlossenen Kammer, so daß selbst dann, wenn eine geringfügige
Menge des Kartuscheninhalts nicht in die Rohrleitung, sondern in die Kammer gelangen
sollte, keine Gefährdung der Umgebung erfolgt. Die Handhabung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist einfach und auch von ungeschultem Personal durchführbar. Eine zu
öffnende Kartusche wird von Hand in die Kammer der erfindungsgemäßen Vorrichtung
eingeschoben, wobei zum Zwecke des Einführens der Kartusche der Deckel von- der
Kammer abgenommen ist. Die Kartusche wird so weit in die Kammer eingeschoben, bis
sie mit derjenigen Wand, in welche die Öffnung eingeschnitten werden soll, an dem
in der Kammer befindlichen Anlagestück an-
liegt. Die Kartusche befindet sich dabei
noch in einem Abstand von dem Schneidrand des Rohrleitungsendes.
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Anschließend wird die Kammer dicht verschlossen, indem beispielsweise
der Deckel mit der Kammer verschraubt wird. Es kann aber auch ein flanschartiger,
mittels rasch handhabbaren Verbindungselementen, z. B. Spannhebeln, verbindbarer
Deckel vorgesehen sein. Darauf wird mittels der von außen betätigbaren Betätigungsvorrichtung
das Druckstück an das von dem Rohrleitungsende abgewandte Ende die Kartusche angesetzt.
Die Betätigung der Betätigungsvorrichtung kann beispielsweise mittels eines Betätigungsgliedes
erfolgen, welches durch eine Öffnung in dem Deckel gasdicht, beispielsweise unter
Verwendung einer Stopfbüchse, hindurchgeführt ist.
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Ein derartiges Betätigungsglied kann z. B. als Stoßstange ausgeführt
sein. Durch weitere Betätigung der Betätigungsvorrichtung wird das Druckstück so
weit verschoben, daß die Kartusche an den Schneidrand des Rohrleitungsendes angedrückt
wird und der Schneidrand in die ihm zugewandte Wand der Kartusche eindringt und
eine Öffnung in die Wand einschneidet. Das Rohrleitungsende dringt dabei in die
Wand der Kartusche ein und dichtet mit seinem Außenumfang den Rand der eingeschnittenen
Öffnung ab. Der Inhalt der Kartusche strömt dann unmittelbar in die Rohrleitung
ein und wird von dieser einem Aufnahmeraum, beispielsweise einer Sterilisierkammer,
zugeführt. Dabei kann in die Rohrleitung ein Absperrventil eingebaut sein, mittels
dessen es möglich ist, die der Kartusche zu entnehmende Menge zu regeln. Das Absperrventil
kann geöffnet gehalten werden, bis der gesamte Inhalt der Kartusche in die evakuierte
Sterilisierkammer geströmt ist, es ist aber auch möglich, nur einen Teil des Inhalts
in die Sterilisierkammer einströmen zu lassen und dann die Rohrleitung abzusperren.
Im letzteren Falle kann der Inhalt einer Kartusche auf mehrere Sterilisiervorgänge
aufgeteilt werden. Nach der Entleerung der Kartusche werden die Betätigungsvorrichtung
und das Druckstück wieder in ihre Ausgangslage zurückgeführt, und anschließend wird
der Deckel von der Kammer abgenommen. Nach dem Zurückführen des Druckstückes wird
das Anlagestück unter der Wirkung einer Feder wieder in seine Ruhelage geführt und
hebt dabei die Kartusche vom Ende der Rohrleitung ab. Nach dem Öffnen der Kammer
kann die Kartusche daher von Hand ohne Kraftaufwand aus der Kammer entnommen werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach aufgebaut und wirtschaftlich herstellbar.
Bei dem Einführen der Kartusche in die Kammer ist keine besondere Sorgfalt anzuwenden.
Damit ist im Gegensatz zu der bisher bekannten Vorrichtung eine zuverlässige und
sichere Handhabung gewährleistet.
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Mit Vorteil ist die Vorrichtung gemäß der Erfindung so ausgebildet,
daß das Druckstück an einem Ende eines hohlzylindrischen metallischen Faltenbalges,
beispielsweise aus V2V-Stahl, gasdicht befestigt, beispielsweise angelötet oder
angeschweißt ist, wobei das andere Ende des Faltenbalgs an der Innenseite des Deckels
gasdicht befestigt, beispielsweise angelötet oder angeschweißt ist, und daß die
von außen betätigbare Betätigungsvorrichtung im Inneren des Faltenbalgs verläuft
und auf die dem Inneren des Faltenbalges zugewandte Seite des Druckstücks einwirkt,
wobei ein Glied der Betätigungsvorrichtung durch eine innerhalb des am Deckel befestigten
Faltenbalgrandes
befindliche Öffnung im Deckel nach außen ragt und von außen handhabbar ist. Durch
diese Ausgestaltung wird auf einfache Weise eine zuverlässige gasdichte Abdichtung
des Inneren der Kammer erreicht und eine Durchführung der Betätigungsvorrichtung
durch den Deckel ohne besondere Dichtungen wie Stopfbüchsen ermöglicht. Der metallische
Faltenbalg wirkt gleichzeitig als Zugfeder, welche das Druckstück beim Zurückstellen
der Betätigungsvorrichtung automatisch wieder in seine Ausgangslage zurückzieht.
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Eine vorteilhafte Ausbildung der Vorrichtung gemäß der Erfindung
ist dadurch gegeben, daß die Betätigungsvorrichtung als Verstellschraube ausgebildet
ist, welche in eine Gewindebohrung des Deckels eingeschraubt ist, deren eines Ende
im Inneren der Kammer in Kontakt mit dem Druckstück steht und deren anderes Ende
nach außen ragt und einen Handgriff zum Verdrehen trägt.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. Die Abbildung
zeigt einen Längsschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Die Vorrichtung gemäß der Figur weist eine Kammer 1 mit einer mittels
eines Deckels 2 gasdicht verschließbaren Öffnung auf. Die Kammer 1 ist als an einem
Ende offener, metallischer Hohlzylinder mit einem Außengewinde 3 am offenen Ende
ausgebildet. Die Kammer ist mittels Halterungen 4 z. B. an einer nicht dargestellten
Gas-Sterilisierkammer angebracht. Der Deckel 2 ist als an einem Ende offener metallischer
Hohlzylinder ausgebildet, welcher an seinem offenen Ende ein auf das Außengewinde
3 der Kammer 1 aufschraubbares Innengewinde 3' aufweist. Das offene Ende 5' einer
Rohrleitung 5, welche die Kammer 1 mit der nicht dargestellten Gas-Sterilisierkammer
verbindet, ist durch die der Öffnung gegenüberliegende Wand 1' der Kammer 1 geführt
und gasdicht mit der Wand 1' verschweißt. Das offene Ende 5' der Rohrleitung ragt
ins Innere der Kammer hinein. Im Inneren der Kammer 1 ist ein Anlagestück 6 mit
einer zum Rohrleitungsende 5' koaxialen Ausnehmung 6' mit einem größeren Durchmesser
als der Durchmesser der Rohrleitung angeordnet. Das Anlagestück 6 ist als in der
Kammer 1 koaxial angeordneter und mit Gleitsitz verschieblich geführter Ring ausgebildet.
Das Anlagestück 6 stützt sich über eine koaxial zum Rohrleitungsende 5' angeordnete
Spiraldruckfeder 7 an der Wand 1' der Kammer 1 ab. Die zur Öffnung der Kammer 1
hingewandte Fläche 6" dient als Anlagefläche für eine in die Kammer eingeführte
Kartusche 8. Die Fläche 6" des Anlagestücks 6 ist an den Verlauf der anliegenden
Kartuschenfläche angepaßt. Das Anlagestück 6 befindet sich in unbelastetem Zustand
in einer Stellung, in der die die Ausnehmung 6' des Anlagestücks 6 überdeckende
Wand 8' der Kartusche 8 im Abstand von einem Schneidrand 9 des offenen Rohrleitungsendes
5'verläuft. Der Schneidrand 9 des Rohrleitungsendes 5' ist als schräg zur Rohrleitungsachse
verlaufende Schnittfläche ausgebildet.
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Am Deckel 2 ist ein Druckstück 10 gelagert. Das DruckstücklO ist
an einem Ende eines hohlzylindrischen metallischen Faltenbalgs 11 aus V2A-Stahl
gasdicht angelötet. Das andere Ende des Faltenbalgs 11 ist an der Unterseite des
Deckels 2 gas dicht angelötet. Im Inneren des Faltenbalgsll verläuft eine
Verstellschraube
12, welche mit einem Ende an der dem Inneren des Faltenbalgs zugewandten Seite des
Druckstücks 10 anliegt. Die Verstellschraube 12 ist in eine Gewindebohrung 13, welche
sich innerhalb des am Deckel befestigten Faltenbalgrandes befindet, eingeschraubt
und ragt mit einem Ende durch den Deckel hindurch nach außen und trägt einen Handgriff
14. Die Verstellschraube dient als von außen handhabbare Betätigungsvorrichtung
zur axialen Verstellung des Druckstücks.
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Im folgenden wird die Wirkungsweise der erfindungsgemäß en Vorrichtung
beschrieben. Um eine Kartusche öffnen und deren Inhalt in die nicht dargestellte
Sterilisierkammer leiten zu können, wird der Deckel 2 von der Kammer 1 abgeschraubt.
Die zu öffnende Kartusche 8 wird dann von Hand in die Kammer 1 eingeführt, bis sie
auf dem Anlagestück 6 aufruht. Anschließend wird der Deckel 2 wieder auf die Kammer
1 aufgeschraubt. Um eine zuverlässig gas dichte Verbindung zwischen Kammer 1 und
Deckel 2 zu erreichen, ist zwischen Kammer und Deckel ein Dichtring 15 aus elastischem
Material, beispielsweilse Teflon, vorgesehen. Vor dem Aufschrauben des Deckels ist
die Verestellschraube 12 so weit nach außen geschraubt worden, daß der Faltenbalg
11 ungedehnt ist und das Druckstück 10 sich in seiner hochgezogenen Endlage befindet.
Die Abmessungen von Kammer und Deckel sind so aufeinander und auf die Abmessungen
der Kartusche abgestimmt, daß das Druckstück 10 nach dem Aufschrauben des Deckels
auf die Kammer gerade zur Anlage an der Kartusche 8 kommt. Die Kartusche und die
Teile der Vorrichtung befinden sich dann in der in der Figur mit ausgezogenen Linien
dargestellten Lage. Vor dem Öffnen der Kartusche wird die nicht dargestellte Sterilisierkammer
evakuiert. In der Rohrleitung ist ein Absperrventil 16 angeordnet, mittels dessen
die Verbindung zwischen der evakuierten Sterilisierkammer und dem Inneren der Kammer
1 der Vorrichtung hergestellt werden kann. Vor dem Öffnen der Kartusche 8 kann das
Absperrventil geschlossen gehalten werden. Durch Verdrehen der Verstellschraube
12 mittels des Handgriffs 14 wird dann das Druckstück 10 nach unten geschoben und
gleichzeitig der Faltenbalg 11 gedehnt. Das Druckstückl0 schiebt die Kartusche 8
und das Anlagestück 6 gegen die Wirkung der Feder 7 nach unten.
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Die Wand 8' der Kartusche 8 nähert sich dabei dem Schneidrand 9 des
Rohrleitungsendes 5'. Bei weiterem Verdrehen der Verstellschraube 12 wird die Kartusche
8 gegen den Schneidrand 9 gedrückt, so daß dieser in die Wand 8'eindringt und eine
Öffnung aus dieser Wand herausschneidet. Das Rohrleitungsende dringt durch die herausgeschnittene
Öffnung ins Innere der Kartusche 8 ein. Die Kartusche ist dann geöffnet und die
Entnahme des Inhalts kann beginnen. Die Kartusche und die Teile der Vorrichtung
befinden sich dann in der in der Figur mit gestrichelten Linien dargestellten Lage.
Der Umfang des Rohrleitungsendes 5' liegt dicht an dem Rand der aus der Wand 8'
herausgeschnittenen Öffnung an. Nach dem Öffnen des Absperrventils 16 ergibt sich
ein Druckgefälle zwischen dem Inneren der Kartusche und der Sterilisierkammer, so
daß das den Inhalt der Kartusche bildende flüssige Äthylenoxyd durch die Rohrleitung
5 in die Sterilisierkammer strömt und dort infolge des Vakuums rasch vergast. Der
Rauminhalt der Sterilisierkammer ist so auf den Inhalt der
Kartusche
abgestimmt, daß mit dem Kartuscheninhalt eine Sterilisierung durchgeführt werden
kann.
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Falls beim Einschneiden der Öffnung in die Kartusche geringfügige
Mengen Äthylenoxyd zwischen dem Rand der eingeschnittenen Öffnung und der Außenwand
des Rohrleitungsendes 5' ins Innere der Kammer 1 gelangen, werden diese Mengen von
dem in der Sterilisierkammer wirkenden Vakuum durch die Rohrleitung 5 ebenfalls
in die Sterilisierkammer gesaugt. Da die Kammer 1 und der Deckel 2 einen nach außen
gasdicht abgeschlossenen Raum bilden, ist die Gefahr des Abströmens von Athylenoxyd
in die Umgebung und der Vergiftung des Bedienungspersonals vollkommen ausgeschaltet.
Nun wirkt in der Sterilisierkammer das Äthylenoxyd auf das Sterilisiergut ein. Die
entleerte Kartusche verbleibt noch in der Vorrichtung. Nach der Sterilisation wird
die Kammer durch nochmaliges Evakuieren und Belüften von Äthylenoxyd geleert! Dadurch
werden, weil das Absperrventil 16 noch geöffnet ist, auch alle Gasreste aus der
Gasentnahmevorrichtung entfernt. Bei der letzten Belüftung der Sterilisierkammer
strömt auch Luft in die Entnahmevorrichtung, so daß zuletzt auch die gebrauchte
Kartusche aus der Entnahmevorrichtung entnommen werden kann. Zu diesem Zweck wird
die Verstellschraube 12 in ihre Ausgangsstellung zurückgeschraubt. Die Feder 7 drückt
dann das Anlagestück 6 in seine unbelastete Lage und zieht dabei die entleerte Kartusche
8 von dem Rohrleitungsende 5' ab. Anschließend wird der Deckel 2 von der Kammer
1 abgeschraubt, und die Kartusche 8 kann dann von Hand herausgenommen werden.
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Die Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ohne wesentlichen
Kraftaufwand mittels einfacher Handgriffe möglich und kann auch von ungeschulten
Kräften durchgeführt werden.
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In vorteilhafter Weise kann die Betätigungsvorrichtung als Stoßstange
ausgebildet sein, welche koaxial zur Achsrichtung des Rohrleitungsendes in einer
Gleitführung des Deckels 2 längsverschieblich gelagert ist, an ihrem einen Ende
mit dem Druckstück in Kontakt steht und mit ihrem anderen Ende nach außen ragt und
einen Handgriff zur Handhabung trägt. Es ist beispielsweise auch möglich, in die
Rohrleitung 5 im Abstand von dem Absperrventil 16 ein zweites nicht eingezeichnetes
Absperrventil einzubauen und zwischen die beiden Absperrventile ein vertikales Meßschauglas
zu schalten. Auf diese Weise ist es möglich, die aus der Kartusche 8 entnommene
Menge Athylenoxydflüssigkeit vor ihrer Einleitung in die Sterilisierkammer genau
abzumessen. Der Inhalt einer Kartusche kann auf diese Weise auf mehrere Sterilisiervorgänge
aufgeteilt werden. Weiterhin können z. B. an Stelle des einen Anschlagstücks mehrere,
in gleichmäßigen Abständen voneinander um die Mittelachse der Kammer verteilte,
federnd nachgiebige Anschläge vorgesehen sein, auf welchen die Kartusche zur Anlage
kommt und welche unter dem Druck des Druckstücks und der von diesem geschobenen
Kartusche gegen Federkräfte nach unten bewegbar sind.
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Alle Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung müssen aus Werkstoffen
hergestellt sein, die durch den Inhalt der Kartusche nicht angegriffen werden.
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Bei der Herstellung der Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Entnahme von Äthylenoxyd dürfen daher keine kupferhaltigen Metalle verwendet wer-
den.
Es ist vorteilhaft, die Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus Stahl herzustellen.