DE3513635A1 - Einrichtung zur annahme, pruefung und aufbewahrung von wertscheinen - Google Patents
Einrichtung zur annahme, pruefung und aufbewahrung von wertscheinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Annahme, Prüfung und Aufbewahrung von Wertscheinen, insbesondere
Banknoten, umfassend innerhalb eines verschließbaren Gehäuses mindestens einen Wertscheinbehälter, eine Prüfeinrichtung
zur Prüfung und Identifizierung von Wertscheinen, eine Eingabe/Rückgabeeinheit mit einem Eingabefach
und einem Rückgabefach, die in einer Gehäusewand angeordnet sind, und Transportbahnen zum Transport
von Wertscheinen zwischen der Eingabe/Rückgabeeinheit und der Prüfeinrichtung einerseits und zwischen dieser
und dem Wertscheinbehälter andererseits.
Bisher bekannte Einrichtungen dieser Art haben einen relativ niedrigen Sicherheitsstandard. Das Gehäuse besteht
im wesentlichen aus einem einfachen Stahlblech und ist durch normale Sicherheitsschlösser abgeschlossen.
Es ist weder besonders schwierig, sich geeignete Nachschlüssel für das Öffnen des Gehäuses zu besorgen
noch kann dieses ernsthaften Versuchen widerstehen, gewaltsam an die Wertscheinbehälter und/oder die Prüfeinrichtung
zu gelangen. Ein derartiges Gerät ist daher an Selbstbedienungsschaltern der Banken oder gar außerhalb
eines Bankgebäudes zumindest nach dem in der Bundesrepublik Deutschland angestrebten Sicherheitsstandard
nicht einsetzbar.
Natürlich besteht seit langem die Möglichkeit für Bankkunden, außerhalb der Schalterstunden Geld bei der Bank
zu deponieren, indem das Geld in einer sog. verschlossenen Geldbombe meist durch eine Öffnung in der Außenwand
des Bankgebäudes eingeworfen wird. Am nächsten Tag kann die Geldbombe geöffnet und das Geld überprüft,
sortiert, gezählt und dem Kunden gutgeschrieben werden, da sich dessen Identität anhand einer in der Geldbombe
enthaltenen Mitteilung feststellen läßt. Die Schwierigkeit bei Einrichtung der eingangs genannten Art besteht
jedoch darin, daß sich die Banknoten nach dem Speichern in den Wertscheinbehältern nicht mehr einer bestimmten
Person zuordnen lassen. Die Banknoten müssen also vor ihrer Ablage in den Wertscheinbehältern zuverlässig
überprüft und bei Zweifeln an der Echtheit oder sonstigen Mängeln sofort dem Kunden wieder zurückgegeben werden.
Dadurch reicht es nicht aus, nur einen Eingabeschlitz in dem Gehäuse vorzusehen, der gegebenenfalls auch in einer
dicken Tresorwand ausgebildet werden könnte, sondern es muß auch eine entsprechende Transportmechanik und eine
entsprechend große Ausgabeöffnung vorgesehen sein, um zurückgewiesene Geldscheine wieder an den Kunden zurückgeben
zu können. Die für ein Eingabefach zur Eingabe eines Banknotenbündels und ein Rückgabefach zur Rückgabe
eines Banknotenbündels erforderlichen Öffnungen in der Gehäusewand sind jedoch für Tresore zu groß und daher
nicht zulässig. Die für die Aufbewahrung von Banknoten erforderlichen Sicherheitsbestimmungen könnten also auch
nicht dadurch erfüllt werden, daß man das Gehäuse der bekannten Einrichtungen entsprechend verstärkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit gegen den Zugriff unbefugter Personen zu den Wertscheinbehältern
oder anderen sicherheitsrelevanten Teilen der Einrichtung zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
der Wertscheinbehälter und mindestens eine die Echtheitsprüfung und die Identifizierung der Wertscheine
durchführende Prüfeinheit innerhalb eines geschlossenen Tresors angeordnet und mit der Eingabe/Rückgabeeinheit
durch eine eine Wandöffnung des Tresors durchsetzende Zweiwegetransportbahn verbunden sind.
Die Teile der Einrichtung, die vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt werden müssen, sind bei der erfindungsgemäßen
Lösung in einem Tresor angeordnet, der mit dem Außenraum nur durch eine für die Zweiwegetransportbahn
erforderliche kleine Öffnung in Verbindung steht. Die Eingabe/Rückgabeeinheit dagegen, die die Verbindung der
Einrichtung zu dem Kunden herstellt und für die Eingabe- und Ausgabefächer relativ große Gehäuseöffnungen erfordert,
kann wie bisher in einem normalen verschließbaren Gehäuse untergebracht sein. Dies vereinfacht die Ausbildung
des Eingabefaches und des Rückgabefaches sowie der gesamten Transporteinrichtungen für die Wertscheine innerhalb
der Eingabe/Rückgabeeinheit.
Zweckmäßigerweise weist die Eingabe/Rückgabeeinheit eine von einer Abzugs- und Vereinzelungsvorrichtung am Eingabefach
zur Zweiwegetransportbahn führende Eingabebahn und eine von der Zweiwegetransportbahn zum Rückgabefach führende
Rückgabebahn auf, wobei im Wege der Eingabebahn eine Vorprüfungseinheit für eine Grobprüfung der Wertscheine
angeordnet ist und wobei die Eingabebahn und die Rückgabebahn durch eine von der Vorprüfungseinheit
steuerbare Weiche direkt miteinander verbindbar sind. Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, daß mechanische
Defekte an den eingegebenen Banknoten wie beispielsweise Büroklammern, Klebestreifen, eingerissene und umgeschla-
gene Abschnitte, die bei der eigentlichen empfindlichen
Prüfeinheit für die Echtheitsprüfung und Identifizierung der Banknoten zu Störungen führen könnten, bereits durch
die Grobprüfung erkannt werden, so daß die Banknoten vor ihrem Eintritt in den Tresor bereits wieder aussortiert
und an den Kunden zurückgegeben werden können. Im Falle einer Störung kann der Tresor in der Regel nur durch zwei
Personen mit zwei verschiedenen Schlüsseln geöffnet werden. Das die Vorprüfungseinheit enthaltende Gehäuse dagegen
ist mit einem Schlüssel zu öffnen, den der die Funktionen des Gerätes überwachende Bankangestellte bei
sich tragen kann. Auf diese Weise wird vermieden, daß durch triviale mechanische Mängel an den eingegebenen
Banknoten der Betriebsablauf innerhalb der Bank unnötig aufgehalten wird.
Gemäß einer besonders raumsparenden Ausführungsform umfaßt die Zweiwegetransportbahn drei nebeneinander angeordnete
Reihen von Transportrollen, wobei die Transportrollen je zweier einander unmittelbar benachbarter Rollenreihen
mit einander entgegengesetztem Drehsinn antreibbar sind. Dabei wird die Führung der Banknoten noch verbessert,
wenn über die Transportrollen jeder Reihe Endlosriemen geführt sind.
Bis die Überprüfung sämtlicher eingegebener Banknoten durchgeführt ist, muß die Möglichkeit für den Kunden bestehen,
den Eingabevorgang jederzeit noch abbrechen zu können und das gesamte eingelegte Geld wieder zurückzufordern.
Aus diesem Grunde ist es zweckmäßig, wenn zwischen dem Ausgang der Prüfeinheit und einer diese mit dem
Wertscheinbehälter verbindenden Sammeltransportbahn ein mit der Zweiwegetransportbahn verbindbarer Wertscheinzwischenspeicher
angeordnet ist. In ihm werden die bereits
geprüften Banknoten gespeichert, bis der gesamte Prüfvorgang abgeschlossen ist. Bricht der Kunde bis zu diesem
Zeitpunkt den Vorgang ab, so werden die Scheine des in dem Zwischenspeicher gesammelten Banknotenbündels
über die Zweiwegetransportbahn nacheinander wieder dem Rückgabefach zugeführt. Wird der Eingabevorgang dagegen
nicht abgebrochen, so werden nach Abschluß der Prüfung die Scheine aus dem Zwischenspeicher über die Sammeltransportbahn
den einzelnen Wertscheinbehältern zugeführt,
Die oben beschriebenen mechanischen Defekte der eingelegten Banknoten lassen sich auf einfache Weise mit einer
Dickenabtastung ermitteln, indem die Vorprüfungseinheit zwei Tastwalzen mit veränderlichem Achsabstand aufweist,
die zwischen sich einen Walzenspalt zur Dickenabtastung der durchlaufenden Wertscheine bilden.
Da man von dem Kunden nicht verlangen kann, daß er Geldscheine exakt gebündelt und deckungsgleich in das Eingabefach
eingibt, ist zwischen der Vorprüfungseinheit und der Zweiwegetransportbahn zweckmäßigerweise noch
eine Ausrichtstrecke für die Wertscheine angeordnet, in der die Wertscheine gegen eine Anschlagkante gefahren
werden, so daß sie in einer ganz bestimmten Lage über die Zweiwegetransportbahn der Prüfeinheit zugeführt werden
können, ohne daß sie entweder an der Tresorwandöffnung oder an dem Eingangsschlitz der Prüfeinheit hängen
bleiben.
Bei herkömmlichen Geräten werden die Wertscheine in der Regel in Querrichtung transportiert. Für die erfindungsgemäße
Lösung läßt sich die Tresorwandöffnung weiter verkleinern, wenn die Wertscheine in Längsrichtung transportiert
werden. Hierzu ist erfindungsgemäß die Abzugs-
und Vereinzelungsvorrichtung an einem Längsende des Eingabefaches derart angeordnet, daß die Wertscheine in
Längsrichtung abgezogen und in die Transportbahn eingeführt werden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind das Eingabefach und das Rückgabefach jeweils von einer Stützplatte
und einer zu dieser im wesentlichen parallelen Andruckplatte begrenzt, die im wesentlichen senkrecht
zur Stützplatte und parallel zu sich selbst verstellbar und in Richtung auf die Stützplatte vorgespannt ist.
Dabei sind die Stützplatte und die Andruckplatte um eine
zur Abzugsrichtung bzw. zur Einlaufrichtung der Wertscheine parallele Krümmungsachse gekrümmt. Diese Krümmung der
Stützplatte und der Andruckplatte hat den Vorzug, daß die in Längsrichtung transportierten Wertscheine durch die
Krümmung eine gewisse Steifigkeit erhalten und so auch über eine gewisse Strecke geschoben werden können. Dies
spielt insbesondere bei Banknoten eine Rolle, die beim Gebrauch häufig quer zur Längsrichtung gefaltet oder gerollt
werden und daher die Neigung haben, bei einem schiebenden Transport sich aufzufalten. Es bereitet erhebliche
Schwierigkeiten,derartige Banknoten beispielsweise in ein Ablagefach zu schieben. Um dies bei dem
Rückgabefach zu ermöglichen, sind bei der erfindungsgemäßen Lösung an dem dem Rückgabefach nahen Ende der Rückgabebahn
eine eine konkave Umfangsflache aufweisende erste Transportrolle und eine mit dieser zusammenwirkende,
eine konvexe Umfangsflache aufweisende zweite Transportrolle
angeordnet. Die beiden miteinander zusammenwirkenden Transportrollen wölben den einlaufenden Wertschein
derart, daß er an die Krümmung der Andruckplatte und der Stützplatte angepaßt ist und die zum Einschieben in das
Rückgabefach erforderliche Steifigkeit besitzt.
Die Stützplatte und die Andruckplatte können bei beiden
Fächern an einer Klappe angeordnet sein, die an einer Gehäusewand um eine zu dieser parallele Schwenkachse
zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verschwenkbar gelagert ist. Die Anordnung ist dabei
zweckmäßigerweise so getroffen, daß die Einrichtung erst dann zu arbeiten beginnt, wenn das Eingabefach nach dem
Einlegen der Banknoten geschlossen wurde. Auf diese Weise wird die Gefahr ausgeschlossen, daß ein Kunde aus Versehen
oder mutwillig in den empfindlichen Transportmechanismus der Eingabe/Rückgabeeinheit im Betrieb derselben
eingreifen kann. Das gleiche gilt für das Rückgabefach in der Weise, daß es sich erst öffnet, wenn die zurückgewiesenen
Banknoten in dem Rückgabefach liegen.
Die Geradeführung der Andruckplatte an der Klappe des
Eingabefaches erfolgt auf einfache Weise durch zwei Hebel, die in einem axialen Abstand voneinander einerseits auf
der Klappenwelle gelagert und andererseits an der Andruckplatte mittels einer Stift-Schlitz-Verbindung mit zur
Klappenwelle paralleler Schwenkachse angelenkt sind, wobei die Andruckplatte mittels eines Doppellenkers mit zur
Klappenebene parallel und zur Klappenachse senkrecht gerichteten Achsen an der Klappe angelenkt ist. Die Hebel
bewirken in Verbindung mit dem Doppellenker mit einem Minimum an Gelenkverbxndungen eine verkantungsfreie
Parallelführung der Andruckplatte.
Für das Einlegen von Banknoten in das Eingabefach sollte die üblicherweise gegen die Stützplatte vorgespannte Andruckplatte
von der Stützplatte abheben, um so einen entsprechenden Raum für das Einlegen der Banknoten freizugeben.
Dies läßt sich auf einfache Weise dadurch erreichen, daß der Doppellenker mit einem Kulissenschieber um
die klappennahe Lenkerachse drehfest verbunden ist und daß der Kulissenschieber mittels einer Steuerkulisse beim
Übergang der Klappe in ihre Offenstellung im Sinne einer Annäherung des Doppellenkers an die Klappe verschwenkbar
ist. Die Andruckplatte wird somit durch das Auslenken des Kulissenschiebers gegen die Klappe gezogen und rückt damit
von der starr mit der Klappe verbundenen Stützplatte ab.
Beim Rückgabefach ist es nicht erforderlich, die Andruckplatte beim Öffnen des Rückgabefaches von der Stützplatte
abzuheben. Daher genügt für das Rückgabefach eine Ausführungsform, bei der die Andruckplatte mittels eines Doppellenkers
mit zur Klappenebene parallel und zur Klappenachse senkrecht gerichteten Achsen an der Klappe angelenkt
und durch Federn in Richtung auf die Stützplatte vorgespannt ist.
In der erfindungsgemäßen Einrichtung sollen Wertscheine
unterschiedlicher Abmessungen, insbesondere auch unterschiedlicher Länge verarbeitbar sein. Bei der Aufstellung
dieser Forderung ergibt sich die Schwierigkeit, zu verhindern, daß ein Wertschein beim Einschieben in das Rückgabefach
auf die rückwärtige Kante eines bereits in dem Rückgabefach liegenden Wertschein auftrifft und
sich auffaltet. Diese Schwierigkeit wird erfindungsgemäß dadurch beseitigt, daß dem Rückgabefach ein Positionierungsantrieb
zur Positionierung eines Wertscheines mit seiner rückwärtigen Kante an einer vorgegebenen Stelle
des Rückgabefaches angeordnet ist und daß die Transportrichtung an dem dem Rückgabefach nahen Ende der Rückgabebahn
einen stumpfen Winkel mit der Vorschubrichtung innerhalb des Rückgabefaches bildet, wobei die Auftreffstelle
eines ankommenden Wertscheines - in Transportrich-
tung betrachtet - hinter der für die Position der rückwärtigen Kante des jeweils vorangegangenen Wertscheines
vorgegebenen Stelle liegt. Der Positionierungsantrieb sorgt dafür, daß die rückwärtige Kante eines in das
Rückgabefach eingeschobenen Wertscheines stets an der selben Stelle liegt, unabhängig von der Länge des Wertscheines.
Somit kann auch die Auftreffstelle für den folgenden Wertschein festgelegt werden. Da sie - in
Transportrichtung betrachtet - hinter der rückwärtigen Kante des Wertscheines liegt, gleitet der nachfolgende
Wertschein auf dem bereits in dem Rückgabefach liegenden Wertschein in dieses hinein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt
der Positionierungsantrieb einen Antriebsmotor und ein von diesem angetriebenes zur Anlage an einem Wertschein
bestimmtes Antriebselement, wobei im Wege des ankommenden Wertscheines in einem Abstand vor dem Antriebselement eine Tastvorrichtung angeordnet ist, die den Antriebsmotor
mit Verzögerung nach dem Durchlauf der Vorderkante eines Wertscheines einschaltet und beim Durchlauf
der rückwärtigen Scheinkante ausschaltet. Da die Einschaltung des Antriebsmotors mit einer gewissen Verzögerung
erfolgt, wird sichergestellt, daß der nachfolgende Wertschein auf den bereits in dem Rückgabefach
liegenden Wertschein aufgleitet, bevor der bereits in dem Rückgabefach liegende Wertschein weiter in dieses hineingeschoben
wird. Dabei muß das Rückgabefach insgesamt lang genug sein, daß sich die Wertscheine beim Einschieben
nicht auffalten können.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit
den beigefügten Zeichnungen die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung der wesentlichen Komponenten der erfindungsgemäßen
Einrichtung,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf die Transportbahnen zwischen dem Eingabefach, dem Rückgabefach
und der Banknotenprüfeinrichtung,
Fig. 3 eine teilweise geschnittene schematische Draufsicht auf das Eingabefach im geschlossenen Zustand,
Fig. 4 einen Schnitt durch das Eingabefach längs Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt durch das Eingabefach längs Linie V-V in Fig. 3,
Fig. 6 eine schematische teilweise geschnittene Draufsicht auf das Rückgabefach,
Fig. 7 einen Schnitt durch das Rückgabefach längs Linie VII-VII in Fig. 6 und
Fig. 8 einen Schnitt durch die Rückgabebahn längs Linie VIII-VIII in Fig. 6.
In Fig. 1 erkennt man durch strichpunktierte Linien angedeutet ein Gehäuse 10, in dem ein ebenfalls durch strichpunktierte
Linien angedeuteter Tresor 12 angeordnet ist. Innerhalb des Gehäuses 10, jedoch außerhalb des Tresores
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12 befindet sich eine allgemein mit 14 bezeichnete Eingabe/Rückgabeeinheit
mit einem in einer Gehäusewand 16 angeordneten Eingabefach 18 zur Eingabe von Banknoten
oder dergleichen und einem Rückgabefach 20 zur Ablage zurückgewiesener Banknoten, wobei die beiden Fächer 18
und 20 jeweils durch eine Klappe 22 bzw. 24 verschließbar sind. Unmittelbar hinter dem Eingabefach 18 befindet sich
eine blockartig angedeutete Einheit 26, die anhand der Fig. 2 noch näher erläutert wird und die Abzugs- und Vereinzelungsvorrichtung
für die Banknoten, eine Vorprüfungseinheit und eine Ausrichtstrecke enhält.
Die Eingabe/Rückgabeeinheit 14 ist durch eine Zweiwegetransportbahn
28, die eine Öffnung 30 in der Tresorwand 32 durchsetzt, mit einer Prüfeinheit 34 zur Echtheitsprüfung
und Identifizierung der eingegebenen Banknoten verbunden, die zusammen mit einer Mehrzahl von Wertscheinbehältern
36 innerhalb des Tresores 12 angeordnet ist. Die Banknotenprüfeinheit 34 ist über eine Sammeltransportbahn
38 mit den einzelnen Wertscheinbehältern 36 verbunden. Jedem Wertscheinbehälter 36 ist ein Vorspeicher 40
zugeordnet, in dem die abzulegenden Banknoten so lange festgehalten werden können, bis der endgültige Befehl
zur Ablage der Banknoten in dem Wertscheinbehälter 36 kommt.
Die soweit beschriebene Einrichtung arbeitet folgendermaßen:
An einem nicht dargestellten Bedienungsfeld, das an der dargestellten Einrichtung oder an einer anderen mit der
dargestellten Einrichtung über Steuerleitungen verbundenen Einheit angeordnet ist, hat sich ein Kunde zunächst
zu identifizieren und die Art der Banknoten, den Betrag
der Gesamtsumme und die Nummer des Kontos anzugeben, dem der eingegebene Betrag gutgeschrieben werden soll. Anschließend
legt der Kunde die einzuzahlenden Banknoten in Form eines Bündels in das Eingabefach 18 und schließt
die Klappe 22. Die Banknoten werden von dem Bündel nun einzeln in ihrer Längsrichtung abgezogen und durchlaufen
auf einer Eingabebahn 42 die Vorprüfungseinheit und eine Ausrichtstrecke. In der Vorprüfungseinheit erfolgt eine
Dickenabfrage, um grobe mechanische Mangel an den Banknoten festzustellen, die in der empfindlichen Banknotenprüfeinheit
34 zu Störungen führen könnten. Solche Mangel sind beispielsweise Klebestreifen auf den Banknoten, umgeknickte
Ecken, Büroklammern oder dergleichen. Werden solche Mangel festgestellt, werden die Banknoten über
eine Direktverbindung von der Eingabebahn 42 einer Rückgabebahn 44 zugeleitet, von der sie in dem Rückgabefach
20 abgelegt werden. Diese bei der Grobprüfung zurückgewiesenen Banknoten gelangen also gar nicht in den Tresor
12. Sind die Mangel an den Banknoten so gravierend, daß sie bereits innerhalb der Eingabe/Rückgabeeinheit zu
Störungen der Funktion des Gerätes führen, können diese Störungen rasch behoben werden, da das Gehäuse 10 von
einem Bankangestellten mit einem Schlüssel geöffnet werden kann.
Banknoten, die die Vorprüfung unbeanstandet durchlaufen, werden über die Eingabestrecke 46 der Zweiwegetransportbahn
28 durch die Tresoröffnung 30 der Prüfeinheit 34 zugeführt, in der die Banknoten auf ihre Echtheit hin überprüft
und identifiziert werden. Sind die Banknoten in Ordnung, werden sie über die Sammeltransportbahn 38 dem
Zwischenspeicher 40 des jeweiligen Wertscheinbehalters 36 zugeführt.Stellt die Prüfeinheit 34 dagegen irgendwelche
Mangel an den Banknoten fest, werden die Banknoten
unmittelbar über die Rückgabestrecke 48 der Zweiwegetransportbahn 28 durch die Tresoröffnung 30 aus dem
Tresor 12 wieder herausgeführt und in dem Rückgabefach 20 abgelegt. Dieser Vorgang wiederholt sich so oft, bis
sämtliche Banknoten des eingelegten Banknotenbündels überprüft sind. Wenn der Kunde nicht aus irgendeinem
Grunde den Eingabevorgang unterbricht, werden nach Abschluß der Prüfung die in den Zwischenspeichern 40
stehenden Banknoten in den Wertscheinbehältern 36 abgelegt. Unterbricht der Kunde dagegen den Eingabevorgang,
werden die in den Zwischenspeichern 40 stehenden Banknoten über die Sammeltransportbahn 38 wieder der Rückgabestrecke
48 der Zweiwegetransportbahn 28 zugeführt und von dort zum Ausgabefach 20 transportiert.
Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung sind somit die
Wertscheinbehälter 36 und die Banknotenprüfeinheit 34 durch den Tresor 12 zuverlässig vor dem Zugriff unbefugter
Personen geschützt. Der Tresor 12 weist nur eine kleine für die Zweiwegetransportbahn 28 erforderliche
Öffnung auf. Die Tresortür, die den Zugriff zum Tresorinnenraum ermöglicht, kann in der üblichen Weise gesichert
werden. Der Bereich, in dem in erster Linie Störungen zu erwarten sind, nämlich die Eingabe- und Rückgabeeinheit
sowie die Vorprüfungseinheit sind außerhalb des Tresores angeordnet, so daß eventuell auftretende
Störungen rasch behoben werden können, ohne daß ein Zugriff zum Tresor erforderlich ist.
Anhand der Fig. 2 bis 8 sollen nun die Einzelheiten der Transportbahnen und der Eingabe/Rückgabeeinheit erläutert
werden.
Die Klappe 22 des Eingabefaches 18 ist gemäß den Fig. bis 5 mittels zweier Hebel 50 an einer gehäusefesten
Klappenwelle 52 schwenkbar gelagert. Die Hebel 50 sind über einen an der Innenseite der Klappe 22 befestigten
Steg 54 einstückig miteinander verbunden. Ebenfalls an der Innenseite der Klappe 22 ist ein im Querschnitt annähernd
U-förmiges Profilteil 56 mit einem seiner U-Schenkel befestigt, das eine Aufnahmemulde für die eingelegten
Banknoten 58 bildet und dessen der Klappe 22 ferner U-Schenkel als Anlage oder Stützplatte 60 für die
Banknoten 58 dient. Wie man insbesondere in den Fig. 4 und 5 erkennt, ist die Stützplatte 60 bezüglich der Aufnahmemulde
um eine zur Klappenwelle 52 parallele Krümmungsachse konkav gekrümmt.
Die Banknoten 58 werden durch eine Andruckplatte 62 gegen
die Stützplatte 60 gedrückt. Die Andruckplatte 62 ist bezüglich der Aufnahmemulde ebenfalls um eine zur Klappenwelle
52 parallele Krümmungsachse konvex gekrümmt, so daß auch die zwischen der Stützplatte 60 und der Andruckplatte
62 eingelegten Banknoten 58 um ihre Längsachse gekrümmt werden. Der Zweck dieser Maßnahme wird weiter unten noch
näher erläutert. Die Andruckplatte 62 ist an einem C-förmigen
Bügel 64 befestigt, dessen C-Schenkel 66 jeweils ein Langloch 68 aufweisen, durch das eine zur Klappenwelle
52 parallele Welle 70 verläuft. An den Enden der Welle 70 sind zwei Schwenkhebel 72 angelenkt, die mit
ihrem jeweils anderen Ende auf der Klappenwelle 52 schwenkbar gelagert sind, so daß die Andruckplatte 62
zusammen mit der Klappe 22 oder unabhängig von dieser um dieselbe Schwenkachse verschwenkbar ist.
In dem Profilteil 56 und der Andruckplatte 62 ist eine
parallel zur Klappenebene 22 und senkrecht zur Klappen-
welle 52 gerichtete Welle 74 drehbar gelagert, die drehfest mit einem Schwenkhebel oder Doppellenker 76
verbunden ist, dessen anderes Ende mittels einer zur Welle 74 parallelen Welle 78 an einem mit der Andruckplatte
62 fest verbundenen C-förmigen Bügel 80 angelenkt ist. Die Welle 78 ist dabei in einem Langloch 82 in dem
Bügel 80 geführt. An dem unteren Ende der Welle 78 greift eine Zugfeder 84 an, welche die Andruckplatte 62 gegen
die Stützplatte 60 spannt. Die Führung der Andruckplatte 62 mittels der Hebel 72 und des Doppellenkers 76 ermöglicht
eine verkantungsfreie Verstellung der Andruckplatte 62 parallel zu sich selbst. Dies ist wesentlich, um einen
gleichmäßigen Andruck der Banknoten 58 an der Stützplatte 60 zu gewährleisten, da jeweils die unmittelbar an der
Stützplatte 60 anliegende Banknote 58 mittels einer oder mehrerer durch eine Öffnung 86 in der Stützplatte 60
hindurchgreifenderAbzugsroilen88 (Fig. 5) abgezogen wird.
Wie man in der Fig. 5 erkennt, erfolgt der Abzug der jeweiligen Banknote 58 in der zu der Krümmungsachse der
Banknote parallelen Richtung. Durch die Krümmung besitzt die Banknote in der Abzugsrichtung eine hohe Steifigkeit,
so daß die Banknote in diesem Zustand auch geschoben werden kann. Dies ist gerade beim Transport von Banknoten
wesentlich, da diese häufig quer zur Längsrichtung gefaltet oder gerollt werden und daher bei einem Transport
in ihrer Längsrichtung nur eine geringe Steifigkeit besitzen.
Beim Aufklappen des Eingabefaches sollen Stützplatte 60
und Andruckplatte 62 auseinander rücken, um das Einlegen eines Banknotenbündels zu erleichtern. Dies wird bei der
vorstehend beschriebenen Ausführungsform durch einen Kulissenschieber 90 ermöglicht, der mittels eines Stiftes
92 um eine senkrecht zur Achse der Welle 74 gerichtete
Schwenkachse an der Welle 74 schwenkbar gelagert ist, so daß er mit dem Doppellenker 76 bezüglich der Achse
der Welle 74 drehfest verbunden ist. Der Schieber 90 weist eine Rampe 94 auf, die an einer stationären Rolle
96 geführt ist. Wird die Klappe 22 des Eingabefaches aus der Schließstellung in die Offenstellung verschwenkt,
so wird der Schieber 90 aus der in Fig. 3 durch ausgezogene Linien dargestellten Stellung in die durch strichpunktierte
Linien wiedergegebene Stellung um die Achse der Welle 74 verschwenkt, wobei der Doppellenker 76 in
eine zur Klappenebene parallele Stellung verschwenkt wird. Dabei wird die Andruckplatte 62 in ihre in der
Fig. 4 dargestellte klappennahe Stellung gebracht, so daß die Einlegemulde des Eingabefaches in voller Breite
freiliegt.
An der Innenseite der Klappe 24 des Rückgabefaches 20
ist mittels eines Bügels 98 eine parallel zur Klappe 24 gerichtete Stützschiene 100 befestigt, die in Richtung
auf die Klappe 24 um eine zur Klappenwelle parallele Krümmungsachse konkav gekrümmt ist. Der Stützschiene 100
ist eine Andruckplatte 102 zugeordnet, die mittels eines Doppellenkers 104 mit zur Klappenwelle senkrechten und
zur Klappenebene parallelen Achsen 106 bzw. 108 an der Klappe 24 angelenkt ist. Die Andruckplatte 102 wird
mittels zweier sich an der Klappeninnenseite 24 abstützender Schraubendruckfedern 110 in Richtung auf die
Stützschiene 100 vorgespannt. Auch die Andruckplatte 102 ist gleichsinnig wie die Stützschiene 100 gekrümmt, so
daß die im Rückgabefach abgelegten Banknoten 58 ebenfalls um eine zu ihrer Längsrichtung parallele Krümmungsachse
gekrümmt sind. Dies verleiht den Banknoten in ihrer Längsrichtung eine gewisse Steifigkeit, so daß sie in das Rückgabefach
eingeschoben werden können. Zu diesem Zweck wer-
den die Banknoten auch bereits in der geeigneten Weise gekrümmt, wenn sie die Rückgabebahn 44 in Richtung auf
das Rückgabefach 20 verlassen. Am Abgabeende der Rückgabebahn 44 sind zwei miteinander zusammenwirkende
Transportrollen angeordnet, von denen die eine Transportrolle 112 zwei Kegelscheiben 114 umfaßt, die sich
in Richtung aufeinanderzu verjüngen, so daß sich eine
konkave Umfangsflache der Transportrolle 112 ergibt (Fig. 8). In diese konkave Umfangsflache der Transportrolle
112 greift die zweite Transportrolle 116 mit ihrer konvex gekrümmten Umfangsflache 118 (Fig. 8). Die durchlaufenden
Banknoten 58 erhalten auf diese Weise eine Krümmung um eine zu ihrer Längsrichtung parallele Krümmungsachse,
so daß sie von dem Abgabeende der Rückgabebahn 14 frei in Richtung auf das Rückgabefach 20 geschoben
werden können.
Das vollständige Einschieben der Banknoten 58 in das Rückgabefach 20 erfolgt mit Hilfe eines Positionierantriebes
120. Dieser umfaßt einen Schrittmotor 122 und ein von diesem angetriebenes Reibrad 124, das die von der Rückgabebahn
44 in Richtung auf das Rückgabefach vorgeschobenen Banknoten am Eingang des Rückgabefaches 20 erfaßt und in
dieses einschiebt. Die Einrichtung soll für Scheine sehr unterschiedlicher Lange geeignet sein. Dabei könnte es
passieren, daß ein relativ kurzer Schein so weit in das Rückgabefach eingeschoben wird, daß der nächstfolgende
Schein auf die rückwärtige Kante des bereits in dem Rückgabefach liegenden Scheines oder Bündels trifft und
sich auffaltet, so daß das weitere Einschieben von Scheinen in das Rückgabefach blockiert wird. Dies wird mit dem
Positionierantrieb 120 verhindert. Am Ausgang der Rückgabebahn 4.4 ist eine Lichtschranke 126 angeordnet, die
beim Durchlauf der Vorderkante einer Banknote den Schritt-
motor 122 mit einer gewissen Zeitverzögerung einschaltet, so daß die einlaufende Banknote von dem Reibrad 124 erfaßt
und in das Rückgabefach 20 eingeschoben wird. Beim Durchlauf der rückwärtigen Kante der Banknote verursacht
die Lichtschranke 126 das sofortige Ausschalten des Schrittmotors 122, so daß die einlaufende Banknote nicht
vollständig in das Rückgabefach eingeschoben wird, sondern in der in der Fig. 6 dargestellten Weise noch mit
einem rückwärtigen Abschnitt außerhalb des Rückgabefaches an der Andruckplatte 102 anliegt. Die Krümmung der Banknote
58 sorgt dabei dafür, daß sie wirklich flach an der Andruckplatte 102 anliegt.
Eine nachfolgende Banknote wird nun aufgrund der Ausrichtung der Rückgabebahn 4 4 relativ zur Andruckplatte 102
in Richtung auf eine Auftreffstelle gelenkt, die zwischen dem rückwärtigen Ende der vorangegangenen Banknote und
dem Reibrad 124 liegt. Dadurch kann beim Anlaufen des Reibrades 124 die nun einlaufende Banknote auf der vorangegangenen
Banknote in das Rückgabefach gleiten. Damit ist sichergestellt, daß die nachfolgende Banknote nicht
an der vorausgegangenen Banknote hängenbleibt und sich auffaltet. Die vorangegangene Banknote wird durch die
Reibung zwischen den beiden Banknoten mitgenommen und vollständig in das Rückgabefach 20 eingeschoben. Die
Positionierung der Banknoten erfolgt unabhängig· von ihrer jeweiligen Länge stets so, daß ihre rückwärtige
Kante an einer vorgegebenen Stelle liegt.
Die Ausbildung des Eingabefaches und des Rückgabefaches
mit gekrümmten Stütz- und Andruckflächen und der vorstehend beschriebene Positionierantrieb sind unabhängig
von dem hier beschriebenen Anwendungsfall ganz allgemein überall dort anwendbar, wo Papierbogen oder dergleichen
über eine bestimmte Strecke geschoben und/oder in einem Fach schiebend abgelegt werden sollen.
Im folgenden werden anhand der Fig. 2 nun die Transportbahnen im einzelnen beschrieben. An einem der Längsenden
des Eingabefaches 20 ist eine allgemein mit 128 bezeichnete Abzugs- und Vereinzelungsvorrichtung angeordnet.
Sie umfaßt die durch die Stützplatte 60 hindurchgreifende Abzugsrolle 88, welche jeweils eine Banknote in Richtung
auf zwei Transportwalzen 130 und 132 vorschiebt, denen eine Gegenlaufrolle 134 zugeordnet ist, um eine eventuell
mitgenommene zweite Banknote abzustreifen. Von den Transportrollen
130, 132 gelangt die Banknote mittels eines Riementriebes 136 und eines Leitbleches 138 zwischen zwei
Tastwalzen 140 und 142, von denen letztere auf einer Schwinge 144 angeordnet ist, so daß sie relativ zur Tastwalze
140 im Sinne einer Änderung des gegenseitigen Achsabstandes beweglich ist.
An die Tastwalzen 140 und 142 schließt sich eine Ausrichtstrecke 146 an, in der die aufrecht zwischen zwei Leitblechen
148 stehende Banknote mittels schräg zur Vorschubrichtung gerichteter Ausrichtrollen 150 gegen eine Anschlagkante
geschoben wird. Am Ende der Leitbleche 148 wird die Banknote mittels einer Weiche 152 entweder der
Eingabestrecke 46 der Zweiwegetransportbahn 28 oder einer Transportbahn 154 zugeführt, welche das Ende der Eingabebahn
42 unmittelbar mit der Rückgabebahn 44 verbindet. Die Stellung der Weiche 152 wird durch die Tastwalzen 140
und 142 in der Weise gesteuert, daß bei Überschreiten eines vorgegebenen Achsabstandes der Tastwalzen 140 und
142 die Weiche 152 die jeweils durchlaufende Banknote direkt der Rückgabebahn 44 zuführt.
Die Zweiwegetransportbahn 28 besteht aus drei nebeneinander liegenden Riementrieben 156, 158 und 160, wobei
die Transportrollen 162 und 164 des ersten Riementriebes 156 und die Transportrollen 166, 168, 170, 172 und 174
des dritten Riementriebes 160 gleichsinnig rotieren, während die Transportrollen 176, 178, 180, 182 und 184
des mittleren Riementriebes 158 in der entgegengesetzten Drehrichtung laufen. Dadurch wirkt das eine Trum des
mittleren Riementriebes 158 mit dem in der Fig. 2 linken Riementrieb 156 zur Bildung der Eingabestrecke 46 zusammen,
während sein anderes Trum mit dem in Fig. 2 rechten Riementrieb 160 zur Bildung der Rückgabestrecke
48 zusammenwirkt. Durch diese Ausbildung der Zweiwegetransportbahn 28 ist es möglich, den Querschnitt der
Öffnung 30 in der Tresorwand 32 sehr klein zu halten.
Die Rückgabebahn umfaßt einen über die Rollen 166 und laufenden Antriebsriemen sowie einen mit diesem zusammenwirkenden
über eine Rolle 186 und die Rolle 112 laufenden Antriebsriemen. Die Rolle 186 gehört gleichzeitig zu der
Verbindungsbahn, die einen über die Rolle 186 und eine Rolle 188 laufenden Riementrieb umfaßt.
Nachzutragen ist noch, daß in der Gehäusewand 16 unterhalb des Rückgabefaches 20 und des Eingabefaches 18 ein
Fach für Briefumschläge bzw. ein Einwurfschlitz ausgebildet
sind. Der Kunde kann dem Fach 190 einen Briefumschlag entnehmen, eine für die Bank bestimmte Mitteilung
einlegen und den Brief in den Einwurfschlitz werfen.
Claims (17)
- PatentansprücheEinrichtung zur Annahme, Prüfung und Aufbewahrung von Wertscheinen, insbesondere Banknoten, umfassend innerhalb eines verschließbaren Gehäuses mindestens einen Wertscheinbehälter, eine Prüfeinrichtung zur Prüfung und Identifizierung von Wertscheinen, eine Eingabe/ Rückgabeeinheit mit einem Eingabefach und einem Rückgabefach, die an einer Gehäusewand angeordnet sind und Transportbahnen zum Transport von Wertscheinen zwischen der Eingabe/Rückgabeeinheit und der Prüfeinrichtung einerseits und zwischen dieser und dem Wertscheinbehälter andererseits, dadurch g e k e η η -INSPECTEDzeichnet , daß der Wertscheinbehälter (36) und mindestens eine die Echtheitsprüfung und die Identifizierung der Wertscheine durchführende Prüfeinheit (34) innerhalb eines geschlossenen Tresors (12) angeordnet und mit der Eingabe/Rückgabeeinheit (14) durch eine eine Wandöffnung (30) des Tresors (12) durchsetzende Zweiwegetransportbahn (28) verbunden sind.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Eingabe/Rückgabeeinheit (14) eine von einer Abzugs- und Vereinzelungsvorrichtung (128) am Eingabefach (18) zur Zweiwegetransportbahn (28) führende Eingabebahn (42) und eine von der Zweiwegetransportbahn (28) zum Rückgabefach (20) führende Rückgabebahn (44) aufweist, daß im Weg der Eingabebahn (42) eine Vorprüfungseinheit (140, 142) für eine Grobprüfung der Wertscheine angeordnet ist und daß die Eingabebahn (42) und die Rückgabebahn (44) durch eine von der Vorprüfungseinheit (140, 142) steuerbare Weiche (152) direkt miteinander verbindbar sind.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Zweiwegetransportbahn (28) drei nebeneinander angeordnete Reihen (156, 158, 160) von Transportrollen umfaßt, wobei die Transportrollen je zweier einander unmittelbar benachbarter Rollenreihen (156, 158 bzw. 158, 160) mit einander entgegengesetztem Drehsinn angetrieben sind.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß über die Transportrollen jeder Reihe (156, 158, 160) Endlosriemen geführt sind.
- 5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß zwischen dem Ausgang der Prüfeinheit und dem Wertscheinbehälter (36) ein mit der Zweiwegetransportbahn (28) verbindbarer Wertscheinzwischenspeicher (40) angeordnet ist.
- 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Vorprüfungseinheit zwei Tastwalzen (140, 142) mit veränderlichem Achsabstand aufweist, die zwischen sich einen Walzenspalt zur Dickenabtastung der durchlaufenden Wertscheine bilden.
- 7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß zwischen der Vorprüfungseinheit (140, 142) und der Zweiwegetransportbahn (28) eine Ausrichtstrecke (148) angeordnet ist.
- 8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Abzugs- und Vereinzelungsvorrichtung (128) an einem Längsende des Eingabefaches (18) derart angeordnet ist, daß die Wertscheine in Längsrichtung abgezogen und die Transportbahnen eingeführt werden.
- 9. Einrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und Anspruch S, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingabefach (18) und das Rückgabefach (20) jeweils von einer Stützplatte (60; 100) und einer zu dieser im wesentlichen parallelen Andruckplatte (62; 102) begrenzt sind, die im wesentlichen senkrecht zur Stützplatte (60; 100) und parallel zu sich selbst verstellbar und in Richtung auf die Stützplatte (60; 100) vorgespannt ist, und daß die Stützplatte (60;100)und die Andruckplatte (62; 102) um eine zur Abzugsrichtung bzw. Einlaufrichtung der Wertscheine parallele Krümmungsachse gekrümmt sind.
- 10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , daß an dem dem Rückgabefach (20) nahen Ende der Rückgabebahn (44) eine eine konkave Umfangsflache aufweisende erste Transportrolle (112) und eine mit dieser zusammenwirkende, eine konvexe Umfangsflache (118) aufweisende zweite Transportrolle (116) angeordnet sind.
- 11. Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Stützplatte (60, 100) und die Andruckplatte (62, 102) an einer Klappe (22; 24) angeordnet sind, die an einer Gehäusewand um eine zu dieser parallele Schwenkachse (52) zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verschwenkbar gelagert ist.
- 12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Stützplatte (60) des Eingabefaches (18) eine Aussparung (86) aufweist, in die in der Schließstellung der Klappe (22) eine Abzugsrolle (88) der Abzugs- und Vereinzelungsvorrichtung (128) eingreift.
- 13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Führung der Andruckplatte (100) an der Klappe (22) des Eingabefaches (18) zwei Hebel (72) umfaßt, die in einem axialen Abstand voneinander einerseits auf der Klappenwelle (52) gelagert und andererseits an der Andruckplatte (100) mittels einer Stift-Schlitz-Verbindung(68, 70) mit zur Klappenwelle (52) paralleler Schwenkachse angelenkt sind, und daß die Andruckplatte (100) mittels eines Doppellenkers (76) mit zur Klappenebene parallel und zur Klappenachse senkrecht gerichteten Achsen an der Klappe (22) angelenkt ist.
- 14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß der Doppellenker (76) mit einem Schieber (90) um die klappennahe Lenkerachse (74) drehfest verbunden ist und daß der Schieber (90) mittels einer an ihm ausgebildeten Steuerkurve (94) beim Übergang der Klappe (22) in ihre Offenstellung im Sinne einer Annäherung des Doppellenkers (74) an die Klappe (22) verschwenkbar ist.
- 15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet , daß die Andruckplatte (102) des Rückgabefaches (20) mittels eines Doppellenkers (104) mit zur Klappenebene parallel und zur Klappenachse senkrecht gerichteten Achsen an der Klappe (24) angelenkt und durch Federn (110) in Richtung auf die Stützplatte (100) vorgespannt ist.
- 16. Einrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet , daß dem Rückgabefach (20) ein Positionierungsantrieb (120) zur Positionierung eines Wertscheines mit seiner rückwärtigen Kante an einer vorgegebenen Stelle des Rückgabefaches (18) angeordnet ist und daß die Transportrichtung an dem dem Rückgabefach (18) nahen Ende der Rückgabebahn (44) einen stumpfen Winkel mit der Vorschubrichtung innerhalb des Rückgabefaches (18) bildet, wobei die Auftreffstelle eines ankommenden Wertscheines - in Transportrichtung betrachtet - hinterder für die Position der rückwärtigen Kante des jeweils vorangegangenen Wertscheines vorgegebenen Stelle liegt.
- 17. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet r daß der Positionierungsantrieb (120) einen Antriebsmotor (122) und ein von diesem angetriebenes zur Anlage an einem Wertschein bestimmtes Antriebselement (124) aufweist und daß im Wege des ankommenden Wertscheines in einem Abstand von dem Antriebselement (124) eine Tastvorrichtung (126) angeordnet ist, die den Antriebsmotor (122) mit Verzögerung nach dem Durchlauf der Vorderkante eines Wertscheines einschaltet und beim Durchlauf der rückwärtigen Scheinkante ausschaltet.
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