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Die bisher bekanntgewordenen und verwandten Schlegel bestehen aus
geschmiedetem Stahl bzw. Stahlguß, um eine zumindest annähernd brauchbare Lebensdauer
zu gewährleisten.
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Dabei sind die Schlegel in der Regel symmetrisch mit zwei gegegenüberliegenden
Hackkanten ausgebildet.
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Bei einem harten Einsatz sind dabei die Hackkanten häufig schon nach
10 bis 20 Arbeitsstunden völlig abgearbeitet, so daß die Trägerwellen gelöst und
die Schlegel um 90" gedreht wieder erneut eingesetzt werden können, um nunmehr mit
der gegenüberliegenden Hackkante zu arbeiten. Gleichwohl sind die Standzeiten aber
erstaunlich kurz.
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Obgleich seit vielen Jahren der Versuch unternommen wird, gegenüber
den herkömmlichen Schlegeln Verbesserungen vorzunehmen, die zu einer Erhöhung der
Standzeit führen, ist diese Aufgabe bis heute nicht gelöst worden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Schlegel für eine
Mulchmaschine zu schaffen, dessen Standzeit trotz einfacher Gestaltung gegenüber
herkömmlichen Schlegeln deutlich höher ist. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend
den im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen angegeben.
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Es kann als durchaus überraschend bezeichnet werden, daß der erfindungsgemäße
Schlegel bei seiner gleichwohl konstruktiv einfachen Ausgestaltung den herkömmlichen
Schlegeln in technischer Hinsicht derart überlegen ist. Auch wenn der erfindungsgemäße
Schlegel gegenüber den herkömmlichen etwas teurer sein mag, so beträgt doch die
Standzeit mindestens das Dreifache, so daß ganz abgesehen von den verminderten Umrüstzeiten
die Standzeiten deutlich verbessert werden.
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Erfindungsgemäß wird dies im wesentlichen dadurch ermöglicht, daß
an dem eigentlichen Legierungsgrundkörper eines Schlagabschnittes nebeneinander
liegend zumindest zwei Hacksegmente mit erhöhter Härte nach Art eines Stützsitzes
mit Seitenabstützung angebracht sind. Durch die abstützende Konstruktion wird ein
Ausschlagen der Hacksegmente auch bei hartem Einsatz verhindert. Durch die Unterteilung
quer zur Hackkante in zumindest zwei Hacksegmente wird sichergestellt, daß beim
Auftreffen des eigentlichen Schlagabschnittes Prellschläge sich von einem Ende der
Hackschiene nicht bis zum anderen voll fortpflanzen können, wodurch die Gefahr heraufbeschworen
würde, daß die Hackschiene möglicherweise vom Legierungsgrundkörper zumindest an
einem Ende mit der Zeit sich lösen könnte.
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In einer besonders einfachen und bevorzugten Ausführungsform nach
Anspruch 2 weist dabei der Legierungsgrundkörper ein Nutbett auf, wodurch die eingesetzten
und darin befestigten Hacksegmente auch vor seitlichen auf sie einwirkenden Kräfte
geschützt verankert werden können.
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Die Hacksegmente können dabei mit einem Speziallot mit dem Legierungsgrundkörper
verlötet oder aber auch in einer Weiterbildung nach Anspruch 4 verschweißt sein.
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Besondere Vorteile ergeben sich in der Ausbildungsform nach Anspruch
5 mit der im Querschnitt zur Hackkante dreieckförmigen Ausbildung der Hacksegmente,
wodurch sich die auf die Hackschiene eingeleiteten Hackkräfte besonders optimal
am Legierungsgrundkörper abstützen können.
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Weitere Vereinfachungen ergeben sich gemäß den Ansprüchen 6 ff.,
wonach der Legierungsgrundkörper aus einem geteilten halbzylinderförmigen Rohrstutzen
besteht, dessen Innen- und Außenradius identisch ist mit dem auf den Trägerwellen
aufsteckbaren Tragzylinder der Schlegel. Mit anderen Worten also wird auch der Legierungsgrundkörper
aus dem gleichen Rohrstutzen gefertigt.
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Anhand von Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Dabei zeigen im einzelnen: F i g. 1 eine schematische Vertikal-Schnittdarstellung
in Seitenansicht durch eine Mulchmaschine, die vor einer Zugmaschine angebaut ist;
F i g. 2 eine schematische Draufsicht auf einen Schlegel parallel zur Symmetrieachse
des Tragzylinders des Schlegels; F i g. 3 eine um 90" zu F i g. 2 gedrehte Draufsicht
auf den Schlegel quer zu dessen Tragzylinder; F i g. 4 eine Abwandlung des Schlegels.
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Nachfolgend wird auf Fig. 1 Bezug genommen, in der schematisch die
Funktionsweise einer Mulchmaschine 1 gezeigt ist.
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Die Mulchmaschine 1 ist über einen Tragrahmen 3, der gegebenenfalls
über Zylinder 5 in der Höhe und Lage verstellt werden kann, an einer Zugmaschine
bzw.
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einem Traktor angebaut, von dem lediglich entsprechend der Vorschubrichtung
das Vorder- oder Hinterrad 7 sichtbar ist.
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Die Mulchmaschine 1 umfaßt eine Trommeleinrichtung 9 mit in Umfangsrichtung
parallel zur Rotationsachse 11 verlaufenden Trägerwellen 13, die in Fig. 1 lediglich
im Schnitt sichtbar sind. Auf den Trägerwellen 13 sind jeweils mehrere im Abstand
voneinander befindliche Schlegel 15 verschwenkbar aufgesteckt.
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Ferner können noch Abschirmbleche 17 sowie als Schutz herabhängende
Kettenglieder 19 vor und hinter der Trommeleinrichtung 9 vorgesehen sein.
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Im Betrieb wird beispielsweise über eine Zapfwelle 21 oder elektrisch,
pneumatisch, hydrostatisch etc. die Trommeleinrichtung 9 angetrieben. Aufgrund der
Fliehkräfte werden die Schlegel 15 jeweils so verdreht, daß der von dem eigentlichen
und auf den Trägerwellen 13 aufgesteckten Tragzylinderabschnitt 15a der Schlegel
15 wegstehende Schlagabschnitt 15b jeweils radial nach außen ragt. Beim Rotieren
und Auftreffen mit seiner in Umlaufrichtung nach vorne weisenden Hackkante wird
durch die enormen Kräfte das zu verarbeitende Holz-und Astwerk, sowie kompostartiger
Abfall, insbesondere Friedhofsabfall etc. verarbeitet, zertrümmert, zerhackt und
zerkleinert, wobei die Schlagabschnitte 15b ausweichen können.
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Auf die spezifische Form des Schlegels 15 wird nachfolgend unter
Bezugnahme auf F i g. 2 und 3 näher eingegangen.
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In Fig. 2 ist der Tragzylinderabschnitt 15a des Schlegels 15 in Stirnansicht
gezeigt, wie er auch in F i g. 1 zu liegen kommt, wenn der Schlegel 15 auf die Trägerwellen
13 aufgesteckt ist. Am Umfangsmantel 23 ist der eigentliche Schlagabschnitt 15b
über eine Schweißverbindung 25 befestigt.
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Der Schlagabschnitt 15b besteht dabei aus dem gleichen harten Legierungsmaterial
wie der eigentliche Tragzylinderabschnitt 15a und weist den gleichen Innen- und
Außenradius auf. Mit anderen Worten besteht also der Legierungsgrundkörper 27 des
Schlagabschnittes 15b aus einem in Längsrichtung geteilten Tragzylinderabschnitt
15a. Dadurch werden fertigungstechnische wesentliche Vereinfachungen erzielt, da
ein Ausgangsrohr als Ausgangsmaterial sowohl für den Tragzylinderabschnitt 15a als
auch für den Legierungsgrundkörper 27 verwandt werden kann. Nur der Vollständigkeit
halber soll dabei angemerkt werden, daß dabei die Höhe.
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also die Länge des jeweiligen Tragzylinderabschnittes
15a
unterschiedlich sein kann zur Höhe des Schlagabschnittes 15b.
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Wie aus F i g. 2 ersichtlich ist, ist der Legierungsgrundkörper 27
zum Tragzylinderabschnitt 15a um 90" versetzt senkrecht an dem Umfangsmantel 23
so angeschweißt, daß die in Fig.2 obenliegenden und eine Hackschiene 29 bildenden
beiden Hacksegmente 31 so zu liegen kommen, daß die durch deren Hackkante 33 gebildete
und in F i g. 2 strichliert eingezeichnete senkrecht zum Zeichenblatt liegende Ebene
35 schnittfrei an dem Umfangsmantel 23 des Tragzylinderabschnittes 15a vorbeiläuft.
Im Einsatz des Schlegels gemäß F i g. 1 werden diese dabei so auf die Trägerwellen
13 aufgesteckt, daß die Hacksegmente 31 jeweils in Rotationsrichtung vorlaufen.
Dadurch ist gewährleistet, daß beim Auftreffen auf die zu bearbeitenden Materialien
wie beispielsweise Äste immer ausschließlich zunächst die vorstehenden Hacksegmente
31 auftreffen und nicht der Tragzylinderabschnitt 15a mit seinem Umfangsmantel 23.
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Um einen festen Sitz der Hacksegmente 31 an dem Legierungsgrundkörper
27 zu gewährleisten, ist vorgesehen, daß die Hacksegmente 31 über eine Seitenabstützung
37 an dem Legierungsgrundkörper 27 angebracht sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist dazu an der oberen Stirnseite des Schlagabschnittes 15b ein Nutbett 39 mit an
der Außen- und Innenseite vorstehenden und jeweils nach außen abgeschrägt zurückgelassenen
Schultern 41 eingebracht. Die Hackschiene 29 bzw. die Hacksegmente 31 selbst sind
im wesentlichen im Querschnitt quer zur Hackkante 33 dreieckförmig ausgebildet und
an ihrem unteren Fuß 43 mit vertikalen Anlageflächen so versehen, daß die Hacksegmente
31 spielfrei in dem Nutbett 39 sitzen.
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Die Hacksegmente 31 können im Nutbett 39 eingeschweißt oder vorzugsweise
unter Verwendung eines Speziallotes eingelötet sein.
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Obgleich - wie sich aus F i g. 3 ergibt - das Nutbett 39 an der oberen
Stirnseite des Schlagabschnittes 15b völlig halbkreisförmig umläuft, sind nur zwei
Hacksegmente 31 vom äußeren Radialende beginnend nebeneinander liegend im Nutbett
39 eingesetzt. Zwar könnte innenliegend noch ein drittes, ebenfalls im gezeigten
Ausführungsbeispiel einen 60°-Winkel abdekkendes Hacksegment 31 eingesetzt werden.
Im Einsatz jedoch trifft der Schlagabschnitt 15b vor allem mit den vom Tragzylinderabschnitt
15a entfernt und außenliegenden Hacksegmenten 31 zuerst auf die zu bearbeitenden
Boden- und Holzteile auf.
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Durch die Untergliederung in mehrere Hacksegmente wird gewährleistet,
daß Prellschläge auch auf harte Gegenstände, wie beispielsweise Steine nicht dazu
führt, daß die Prellschläge sich über die gesamte Hackschiene 29 bis nach innen
fortpflanzen und gegebenenfalls bei starker Beanspruchung zur allmählichen Ablösung
der Hackschiene 29 führen. Durch die Verwendung mehrerer, zumindest aber zweier
Hacksegmente wird derartigen Beanspruchungen entgegengewirkt.
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Durch den vorstehend beschriebenen Schlegel lassen sich für die Hacksegmente
31 Materialien verwenden, die gegenüber dem schon harten Legierungsgrundkörper-Material
noch härter sind. Dabei ist besonders wichtig, daß durch den anhand der Zeichnungen
erläuterten Aufbau trotz Verwendung dieser äußerst harten unterschiedlichen Materialien
mögliche Spannungen auf ein Mindestmaß reduziert sind. Durch den breiten Fuß 43
können sich zudem die Hacksegmente 31 in optimaler Weise abstützen, so daß die Gefahr
einer Beschädigung der Hacksegmente 31 auf einen gegenüber dem Stand der Technik
nicht bekanntes Mindestmaß versenkt werden kann.
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Nur der Vollständigkeit halber wird noch angemerkt, daß für den Schlagabschnitt
15b nicht nur Halbzylinderform, sondern auch jede andere Form wie beispielsweise
ein 1/3-Kreis-Ausschnitt oder in bestimmten Anwendungsfällen sogar ein 1/4-Kreis-Ausschnitt
genügen mag, wobei aber sichergestellt sein soll, daß eine Hackschiene 29 mit einer
zumindest sichelähnlichen Hackkante 33 gebildet wird, um beispielsweise Äste zertrümmern
zu können, die in Längs- und Querrichtung zur Vorschubrichtung der Mulchmaschine
liegen.
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Obgleich daran gedacht werden könnte, daß der Schlagabschnitt 15b
auch an der in F i g. 2 gezeigten gegenüberliegenden Seite verlängert und mit zusätzlichen
Hacksegmenten 31 ausgebildet ist, ist dies bei den verwendeten harten Materialien
für die Hacksegmente nicht notwendig, da auch bei härtestem Einsatz nach Zerstörung
der gezeigten Hacksegmente 31 der gesamte Schlegel so abgearbeitet ist, daß eine
zusätzliche an der gegenüberliegenden Seite befindliche Hackschiene nicht mehr zum
Einsatz kommen kann.
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Abschließend sei angemerkt, daß die Hacksegmente z. B. aus Hartmetall
bestehen können und Seitenabmessungen von unter 3 bis 2 cm aufweisen können. Die
Mantelwandstärke des Tragzylinder- bzw. Schlagabschnittes kann z. B. unter 3 cm
liegen, wobei die Wandung vom Schlagabschnitt 15b auch stärker sein kann als vom
Tragzylinderabschnitt 15a.
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Wie sich aus F i g. 2 ergibt, kann die Befestigung zumindest im Sinne
einer zusätzlichen Absicherung ferner dadurch erfolgen, daß zwischen den Hacksegmenten
33 und dem angrenzenden Legierungsgrundkörper 27 in den entsprechenden Vertiefungen
45 Verbindungsbolzen in Form von Vorsprüngen 47 ragen. Die Verbindungsbolzen können
dabei sowohl Teil der Hacksegmente 31 wie des Legierungsgrundkörpers 27 sein, und
werden beispielsweise in der gegenüberliegenden Vertiefung 45 eingesetzt und dort
zusätzlich verlötet. Möglich ist es aber ebenso, daß in den entsprechenden Bohrungen
separate Verbindungsbolzen zur Verbindung der betreffenden Teile eingesetzt werden.
Die Vertiefung kann dabei ebenso als zusätzliche im Nutbett 39 in Draufsicht kreissegmentförmig
verlaufende Nut ausgebildet sein, in die ein entsprechend ringförmiger Vorsprung
47 eingreift In F i g. 4 ist eine Abwandlung der Befestigung der Hacksegmente 31
am Legierungsgrundkörper 27 in schematischer Querschnittsdarstellung gezeigt. Wie
daraus ersichtlich ist, erweitert sich bei dieser Ausführungsform das jeweilige
Hacksegment 31 bis zum unteren Fuß 43, wohingegen die Schultern 41 sich vom unteren
Nutbett 39 aus zu ihrer oberen Öffnung hin verjüngen, so daß die Schultern 41 den
unteren Fußbereich eines jeden Hacksegmentes 31 formschlußartig übergreifen, wodurch
die Hacksegmente 31 gegen ein Abheben quer zum Nutbett 39 gesichert sind. Da der
Legierungsgrundkörper 27 in Draufsicht halbkreisförmig ausgestaltet ist, können
die Hacksegmente 31 seitlich jeweils in ihrer gewünschten Lage eingeschoben und
beispielsweise zusätzlich noch verlötet werden. Der Halt der Hacksegmente 31 ist
bei dieser Ausführungsform aber noch weiter verbessert.