DE3512175C2 - - Google Patents
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Classifications
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- H—ELECTRICITY
- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
- H02G—INSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
- H02G15/00—Cable fittings
- H02G15/013—Sealing means for cable inlets
-
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- H02G—INSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
- H02G15/00—Cable fittings
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- H02G15/10—Cable junctions protected by boxes, e.g. by distribution, connection or junction boxes
- H02G15/113—Boxes split longitudinally in main cable direction
Landscapes
- Cable Accessories (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kabelverbindungsgehäuse mit
den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruchs 1.
Bei einem derartigen bekannten Kabelverbindungsgehäuse (US-A
43 41 922) sind Endplattenanordnungen vorgesehen, die aus zwei
halbringförmigen Teilen bestehen und auf der Innenseite und
der Außenseite des Gehäuses mit jeweils insgesamt vier
Schrauben zusammengehalten werden. Außerdem ist ein
muffenförmiges Kabeldurchführungsgehäuse vorgesehen, das im
wesentlichen nach außen aus dem Hauptgebäude hervorsteht und
ebenfalls aus zwei Hälften zusammengeschraubt ist.
Schraubbolzen sind gewöhnlich aus Metall. Viele Kabelverleger
wünschen aber, daß möglichst keine metallischen Teile
außerhalb des Kabelverbindungsgehäuses angetroffen werden.
Die Erfindung löst das Problem, ein Kabelverbindungsgehäuse
verfügbar zu machen, bei dem auf Schraubbolzen außerhalb des
Kabelverbindungsgehäuses verzichtet werden kann.
Die gestellte Aufgabe wird aufgrund der Maßnahmen des
Hauptanspruches gelöst und durch die weiteren Merkmale der
Unteransprüche ausgestaltet und weiterentwickelt.
Die Endplattenanordnung bei der Erfindung ist asymmetrisch
ausgebildet und weist eine Nabe auf, welche die
Durchführungsöffnung an dem Kabel umgibt. Da das
Kabelverbindungsgehäuse dickere und dünnere Kabel aufnehmen
soll, werden diese durch mehr oder weniger umwickeltes
Dichtungsband auf passenden Durchmesser an der
Durchführungsstelle gebracht und dort abgedichtet. Eine derart
ausgebildete Durchführungsstelle eignet sich nicht zur
Zugentlastung des Kabels, weswegen eine gesonderte Kabelklemme
zur Zugentlastung vorgesehen ist. Diese Kabelklemme ist auf
der Innenseite der Endplattenanordnung verschiebbar
angeordnet, um sich unterschiedlichen Durchmessern der
durchzuführenden Kabel anpassen zu können, und überträgt
eventuell auftretende Zugkräfte des Kabels auf die zugeordnete
Endplattenanordnung.
Nachfolgend soll die Erfindung anhand der Zeichnungen
beschrieben werden. Es zeigen
Fig. 1 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht
eines Kabelverbindungsgehäuses mit zwei Deckel und
zwei Endplattenanordnungen nach der Erfindung, wobei
zwei Kabel in das Gehäuse führen;
Fig. 2 die Einzelansicht der Endplattenanordnung nach der
Erfindung mit Kabelbefestigungseinrichtungen und einer
sich in Längsrichtung erstreckenden Zugschiene;
Fig. 3 die Vorderansicht der Endplattenanordnung gemäß
Fig. 1;
Fig. 4 eine Schnittansicht der Endplattenanordnung nach
Fig. 3 entlang der Schnittlinie 4-4;
Fig. 5 eine Schnittansicht der Endplattenanordnung nach
Fig. 3 entlang der Schnittlinie 5-5;
Fig. 6 eine Ansicht eines Teils der Endplattenanordnung nach
Fig. 3 entlang der Linie 6-6;
Fig. 7 bis 9 die aufeinanderfolgenden Schritte beim
Schließen der Deckel;
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer Umfangsdichtung und
einer Verbindung zwischen deren Teilen;
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht eines Teils des Gehäuses
bei geschlossenen Deckeln;
Fig. 12 die Ansicht einer Endplattenanordnung für zwei
hindurchführende Kabel; und
Fig. 13 eine perspektivische Anordnung der Endplattenanordnung
nach Fig. 12 mit zwei durchführenden Kabeln und mit
geschlossenen Deckeln.
In Fig. 1 ist ein Kabelverbindungsgehäuse 20 dargestellt. Das
Gehäuse 20 umhüllt einen Teil eines Kabels, mit dem Adern
verspleißt sind, oder die Spleißstelle von zwei Kabeln 21, 22
um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern, die die
Übertragungseigenschaften des Kabels nachteilig beeinflussen
können. Das Gehäuse 20 ist so ausgebildet, daß es eine
Abdichtung des eingeführten Kabels oder der eingeführten Kabel
bzw. zwischen den zusammengefügten Bauteilen bewirkt.
Weiterhin ist das Gehäuse 20 wieder zugänglich ausgebildet und
seine Bestandteile können unter Wiederverwendung der
Dichtungen erneut zusammengebaut werden.
Das Gehäuse 20 enthält zwei Deckel 23 und 24, die als erster
und zweiter Deckel bezeichnet werden. Jeder Deckel 23, 24 hat
im wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt und einheitliche
Dicke. Die Deckel 23, 24 können mit Endplattenanordnungen 30,
durch welche die Kabel hindurchgeführt sind, unter Bildung des
im wesentlichen zylindrischen Gehäuses 20 zusammengefügt
werden. Die Deckel 23, 24 sind aus Glasfaser-verstärktem
Polypropylen-Kunststoffmaterial hergestellt, und die
Endplattenanordnungen 30 bestehen aus glasgefülltem
Polypropylen.
Das bevorzugte Ausführungsbeispiel soll anhand eines Gehäuses
20 beschrieben werden, in das zwei zu verspleißende Kabel 21,
22 hineinführen. Das linke Kabel 21 führt durch die linke
Endplattenanordnung 30 in das Gehäuse und das rechte Kabel 22
durch die andere Endplattenanordnung. "Vor Ort" befestigt ein
Arbeiter jeweils eine Endplattenanordnung 30 an dem
zugeordneten zu verspleißenden Kabel. Nach Herstellung der
Verspleißung zwischen den Kabeln 21 und 22 bringt der Arbeiter
die Deckel 23 und 24 auf den Endplattenanordnungen 30 an.
Vor dem Anbringen einer Endplattenanordnung 30 an dem
zugeordneten Kabel muß dieses vorbereitet werden. Hierzu wird
ein Abdichtband 32 mehrmals zwischen zwei Scheiben 34 um das
betreffende Kabel 21 oder 22 gewickelt. Die Ränder der
Scheiben 34 werden von einer Nut 53 der Endplattenanordnung 30
aufgenommen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das
Abdichtband ein sogenanntes B-Abdichtband, das aus einem
Material hergestellt ist, welches Ruß, Polybuten und
Butylgummi enthält und beispielsweise von der Firma RuVan,
Inc. hergestellt wird. Anstelle des Dichtbandes kann eine
Durchführungshülse aus Polymethan verwendet werden.
Die Endplattenanordnungen 20 sind in den Fig. 1-5 gezeigt.
Jede Endplattenanordnung 30 weist zwei im wesentlichen
identische Endplattenteile 42 und 44 auf. Jedes Teil 42 und 44
enthält in der Trennfläche 46 angeordnete Kanäle 43-43 (Fig.
6) zur Aufnahme von Dichtungsmaterial. Die Teile 42 und 44
besitzen je einen konischen Zapfen 41 in ihrer Trennfläche 46
und eine Aufnahmebohrung für den Zapfen des jeweils anderen
Teils 44 bzw. 42. Außerdem enthält jedes Teil 42, 44 eine
Umfangsnut 45 mit im Abstand angeordneten halbkreisförmigen
Flanschen 47 und 48. Die Nut 45 steht mit den Kanälen 43-43 in
Verbindung. Die Kanäle nehmen eine Dichtung 49 (vgl. Fig. 2)
auf, die vor dem Zusammenbau der Teile 42 und 44 im
wesentlichen kreisförmigen Querschnitt besitzt und
beispielsweise aus dem gleichen Material wie das Band 32
hergestellt ist.
Der Flansch 48 geht in eine Verbindungswand 51 (vgl. Fig. 1)
in Richtung zur Innenseite des Gehäuses über. Im einzelnen
bildet die durch die zusammengebauten Teile 42 und 44 erzeugte
Wand 51 einen Kegelstumpf. Dadurch können die Endplatten dem
Druck innerhalb des Kabelverschlusses besser widerstehen.
Außerdem kann dadurch die Wand 51 mit im wesentlichen
gleichförmiger Dicke hergestellt werden, was aus
spritztechnischen Gründen zu bevorzugen ist.
Wie in Fig. 1, 2 und 4 gezeigt, endet die durch die Teile 42
und 44 gebildete Wand 51 in der Nähe eines kreisförmigen
Durchlasses zur Kabelaufnahme in Form einer Nabe 52. Die Nabe
52 ist aus zwei halbkreisförmigen Nabenhälften 54
zusammengesetzt, die je Bestandteil der Teile 42 bzw. 44 sind
und die Nuten 53 zum Halten der Scheiben 34 aufweisen. Wie am
besten aus den Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, ist die Nabe 52
innerhalb des Gehäuses 20 angeordnet und gegen die Flansche 47
und 48 in Richtung der Längsachse des zylindrischen Gehäuses
versetzt. Weiterhin weist der Boden der Nut 53, die mit den
Kanälen 43-43 in Verbindung steht, dreieckförmigen Querschnitt
auf (siehe Fig. 6). Der umwickelte Teil des Kabels und die
Haltescheiben werden zwischen zwei entgegengesetzten Wänden
der Nuten 53 aufgenommen. Der dreieckförmige Nutboden
verbessert die Dichtung zwischen dem umwickelten Teil des
Kabels und der Nabe 52.
Weiterhin ist nahe jedem der sich diametral gegenüberliegenden
Enden der Nabenhälfte 54 ein ebener Flansch 56 (Fig. 1, 2, 5,
6) vorgesehen, der durch Versteifungswände 57 und 58 verstärkt
wird. Die Versteifungswände verhindern außerdem, daß die Wand
51 sich nach außen durchbiegt, wenn das Gehäuse von innen
unter Druck gesetzt wird. Die Rippen 59 an den Nabenhälften 54
und an den Versteifungswänden 58 bilden je eine Führung für
Widerlagerplatten 61, 62 (Fig. 2, 3, 5). Die Teile 56, 61, 62
weisen Öffnungen für eine Schraube 64 auf, und zwar
Durchstecköffnungen in 56 und 61 und Gewindebohrungen in 62.
Wenn die Endplattenteile 42 und 44 zusammengebaut werden,
fluchten diese Öffnungen zueinander. Zusammen mit zwei
Schrauben 64 bilden die Teile 61 und 62 eine
Zusammenhalteinrichtung 60. Die Schrauben 64 (Fig. 3 und 5)
werden durch die Durchstecköffnungen in den Platten 61 und den
Flanschen 56 gesteckt und in die dazu fluchtenden
Gewindebohrungen der Platten 62 geschraubt, um die Teile 42
und 44 aneinander zu befestigen.
Man beachte, daß die Befestigungseinrichtungen 64 in einer
mittleren Ebene angeordnet sind, die sich durch die Nabe 52
erstreckt. Dadurch üben die Befestigungseinrichtungen
symmetrische Kräfte auf die Nabenhälften aus, die das um das
Kabel gewickelte Dichtband zusammenpressen. Für diese
Ausrichtung sind sonst Schraubbolzen sowohl auf der Innenseite
als auch auf der Außenseite der Endplattenanordnung
erforderlich. Dazu wäre es nötig gewesen, daß die
Schraubbolzen außerhalb des Gehäuses aus einem
korrosionsbeständigen Material hergestellt worden sind. Es sei
darauf hingewiesen, daß bei der Erfindung diese Ausrichtung
und Symmetrie der Kräfte wegen der konvergierenden Wand 51 der
Endplattenanordnung möglich ist.
Fig. 5 zeigt, daß eine Gewindebohrung 63 in der
Widerlagerplatte 61 zu einer Blindbohrung 65 in der
Widerlagerplatte 62 ausgerichtet ist. Wenn die Endplattenteile
42 und 44 von dem Kabel gelöst werden sollen, so dreht eine
Bedienungsperson Schrauben in die Gewindebohrungen 63-63
hinein, bis sich diese an den Blindbohrungen 65-65 abstützen.
Wenn die Schrauben weiter angezogen werden, erreicht man eine
Trennung der Teile 42 und 44.
Radial abstehend von der Mitte jeder Nabenhälfte 54 sind
Einrichtungen 66 zur Aufnahme der abgebogenen Enden 72 eines
Ausrichtstabes 74 vorgesehen. Im Abstand angeordnete Rippen
67-67 stützen eine Plattform 68 mit einer Öffnung 69 (vgl.
Fig. 2 und 4). Zwischen der Plattform 68 und dem Flansch 47
der Teile 42 und 44 ist ein Schlitz 71 zur Aufnahme des unten
abgebogenen Endes 72 der Ausrichtstange 74 vorgesehen, die von
einer Endplattenanordnung zur anderen führt.
Wie in Fig. 1 gezeigt, weist die Ausrichtstange 74 im Abstand
verteilte Einkerbungen 76-76 auf. Diese Einkerbungen dienen
als Maßstab, so daß der Installateur die Länge der zu
entfernenden Kabelhülle kennt.
Wie in Fig. 4 gezeigt, ist ausgerichtet zu jedem Schlitz 71
eine Tasche 75 auf der Außenseite der Endplatte vorgesehen,
d. h. die Verbindungswand 51 weicht zurück und ein Stück der
Umfangsnut 45 wird freigelegt, so daß eine U-förmige Klammer
(nicht gezeigt) über den Flansch 48 und die Deckel 23, 24
geschoben werden kann, um die Deckel in Vorbereitung ihrer
Festlegung mit den Endplattenanordnungen 30 zusammenzuhalten.
Das Gehäuse 20 enthält außerdem eine Festklemmeinrichtung zum
Erfassen der Hülle des durch eine Endplattenanordnung
führenden Kabels. An jeder Endplattenanordnung 30 sind zwei
Einspannklemmen 77 (Fig. 2) mit je V-förmigem Querschnitt
vorgesehen, an deren Schenkel Flansche 78 zum Eingriff in
Nuten 80 der Widerlagerplatten 61, 62 angebracht sind. An
einem Ende sind die Klemmen 77 mit Zähnen 79 versehen, die
sich in die Kabelhülle eingraben können. Das mit Zähnen
versehene Ende jeder Klemme besitzt außerdem einen Schlitz 81,
der ein Spannband 82 aufnehmen kann. Infolge des V-förmigen
Querschnitts ist die Klemme 77 kräftig, die ihre Form trotz
eines verhältnismäßig langen Hebelarms beim Erfassen eines
verhältnismäßig dünnen Kabels beibehält.
Wie in Fig. 2 gezeigt, greift jede Kabelklemme 77 mit ihren
Flanschen 78 in die Nuten 80 ein, die längs der überstehenden
Ränder der Platten 61 und 62 verlaufen. Die Klemmen 77 werden
längs der Flansche 56 verschoben, bis sich die Zähne 79 in die
Kabelhülle eingraben. Ein Spannband 82 wird durch die Schlitze
81 der Klemmen an jeder Endplattenanordnung um das Kabel
herumgelegt und festgezogen.
Jede Endplattenanordnung 30 kann außerdem mit einem
Ventiladapter 86 (vgl. Fig. 2) versehen werden, der eine
Verbindung zum Inneren des Gehäuses 20 zwecks Einfüllung von
unter Druck stehendem Gas ermöglicht und der außerdem Teil
eines Erdungssystems für das Gehäuse darstellt. Weiterhin ist
- wie in Fig. 2 gezeigt - Vorsorge getroffen, um eine
elektrische Erdungsverbindung über die Spleißstelle hinweg zu
ermöglichen. Dies wird durch ein Band 87 ermöglicht, das zu
einer Verbindungsklemme 88 führt. Ein Teil der
Verbindungsklemme 88 steht mit einer metallischen Abschirmung
des Kabels in Verbindung, und ein anderer Teil 91 ist mittels
eines Gewindebolzens 92 auf die Außenhülle aufgeklemmt. Ein
umflochtenes Verbindungskabel 94 ist an den Gewindebolzen auf
entgegengesetzten Seiten des Gehäuses angebracht, um eine
elektrische Erdungsverbindung von einem Kabel zum anderen
herzustellen.
Entsprechend der Darstellung in Fig. 1 und 2 weist jeder
Deckel 23 und 24 am Ende und auf der Innenfläche 106 einen
Kanal 105 auf. Wenn die Deckel 23 und 24 zusammengebaut
werden, bilden die halbkreisförmigen Kanäle 105 an jedem Ende
zusammen einen kreisförmigen Kanal, der eine
Endplattenanordnung 30 des Gehäuses aufnehmen kann.
Jeder Deckel 23 und 24 ist so ausgebildet, daß seine
Außenfläche durch eine Vielzahl von verhältnismäßig kurzen
Abschnitten gebildet wird. Demgemäß weist die Außenfläche
jedes Deckels eine Vielzahl von parallelen Linien 107-107 auf.
Außerdem weist jeder Deckel eine Rippe 108 auf, die sich in
Längsrichtung des Deckels erstreckt und verhältnismäßig dicht
bei jedem seiner Längskanten 109 und 111 liegt. Teile des
Deckels entlang der Längskanten 109 und 111 besitzen sich in
Längsrichtung erstreckende Nuten 112 bzw. 113 (vgl. Fig. 7).
Eine Außenwand 114, die die Nut 112 begrenzt, erstreckt sich
jenseits einer Innenwand 115.
Das Gehäuses 20 weist Einrichtungen auf, um die Deckel 23, 24
aneinander zu befestigen (vgl. Fig. 1 und Fig. 7 bis 9). Jeder
Deckel 23, 24 besitzt eine Vielzahl von Separatoren 116-116
entlang der einen Kante 109 und eine Vielzahl von Separatoren
118 entlang der anderen Kante 111. Jeder der Separatoren 116
besitzt ein Paar von im Abstand angeordneten Ohren 117, die
von dem Deckel nach außen ragt. Zwischen den Separatoren 116
wird jeweils ein Lagersitz 119 gebildet. Die Separatoren 116
und die Lagersitze 119 sind so ausgebildet, daß sie einen
mäanderförmig gebogenen Draht 121 aufnehmen, der die Achse
eines Bügelverschlusses bildet, eine Vielzahl von U-förmigen
Teilen 122 besitzt und aus einem korrosionsbeständigen
Material hergestellt ist. Wie insbesondere die Fig. 7 bis 9
zeigen, sind die U-förmigen Teile 122-122 des
Bügelverschlusses 121 gekrümmt, d. h. der Draht ist in einer
gekrümmten Ebene angeordnet.
Je ein Bügelverschluß 121 ist an einem Längskantenabschnitt
109 jedes Deckels 23 und 24 angebracht, und zwar sind die
Achsabschnitte 124 in die entsprechenden Lagersitze 119
eingerastet. Dies ermöglicht die Verschwenkung des Drahtes 121
um die Achsabschnitte 124.
Der Bügelverschluß 121 ist außerdem mit einer Vielzahl von
Schnapphebeln 126 versehen, die aus Kunststoff, beispielsweise
Polypropylen hergestellt sind. Jeder Schnapphebel ist auf
einem zugehörigen Drahtabschnitt 127 gelagert, die zu den
Achsabschnitten 124 parallel verlaufen. Jeder Drahtabschnitt
127 wirkt als Lagerstelle, um die ihr zugeordneter Hebel 126
gedreht werden kann. Wie insbesondere Fig. 7 zeigt, weist
jeder Schnapphebel einen kurzen Hebelarm 128 und einen
längeren Hebelarm 129 auf. Der Hebelarm 128 wirkt mit Teilen
des anliegenden Deckels zusammen, während der Hebelarm 129 vom
Installateur als Griff benutzt wird, um den Hebel 126 zu
drehen und den Hebelarm 128 in seinen Sitz zu bringen.
Wenn die Deckel zusammengebaut werden, legen sich die
Separatoren 116-116 und die Sitze 119-119 entlang des
Längskantenteils 109 jedes Deckels neben eine Anordnung von
Separatoren und Sitzen entlang des benachbarten
Längskantenteils 111 des anderen Deckels.
Gemäß Fig. 1 weist der andere Längskantenteil 111 jedes
Deckels 23, 24 eine Vielzahl von Paaren von Separatoren 118-
118 auf. Jeder der Separatoren 118-118 führt anders als ein
Separator 116 zur benachbarten Rippe 108. Der Längskantenteil
111 weist ebenfalls eine Vielzahl von Lagersitzen 134, die mit
den Paaren von Separatoren abwechseln. Die Lagersitze 134
weisen einen Teil 136 (vgl. Fig. 7) der im wesentlichen
tangential zur Verbindung zwischen den beiden
zusammengesetzten Deckeln verläuft, und einen weiteren Teil
137 auf, der unter einem Winkel nach innen etwa in Richtung auf
eine Längsmittellinie des Verschlusses 20 führt.
Die Befestigungseinrichtung ist eine über den Totpunkt
gelangende Rastanordnung. Wenn der Hebelarm 129 gedreht wird,
durchläuft er einen Totpunkt (vgl. Fig. 8), in welcher die
Teile 127, 134, 137 und 124 in einer Ebene ausgerichtet sind.
In dieser Position wird eine maximale Druckkraft auf die
Längsverbindungen zwischen den Deckeln 23 und 24 ausgeübt.
Diese Stellung ist instabil und möchte in einen der beiden
Zustände übergehen, die als der geöffnete Verschluß (Fig. 7)
und als der geschlossene Verschluß (Fig. 9) zu bezeichnen
sind. Demgemäß muß zur gegenseitigen Befestigung der Deckel 23
und 24 der Hebelarm 129 in Richtung auf das Gehäuse umgelegt
werden, wonach er an einem Deckel anliegt und der Hebelarm 128
fest in den zugeordneten Lagersitz 134 (vgl. Fig. 9) gepreßt
wird.
Die Deckel 23, 24 besitzen außerdem Einrichtungen, um die
Deckel in Richtung mit Bezug auf einander zu zentrieren. Die
Längskantenteile 109 und 111 jedes Deckels weisen eine
Vielzahl von Zähnen 138 und 139 (vgl. Fig. 1) auf, wobei die
Zähne 139 in Längsrichtung gegen Zähne 138 versetzt sind. Wenn
die beiden Deckel zusammengebracht werden, legen sich die
Zähne 138 des Deckels 23 zwischen die Zähne 139 des Deckels
24. Außerdem legen sich die Zähne 138 des Deckels 24 zwischen
die Zähne 139 des Deckels 23. Die Zähne unterstützen die
Längs- und Querorientierung der Deckel 23 und 24 während des
Zusammenbaus.
Die Endplattenanordnungen 30 werden auf die Kabel 21 und 22
mit Dichtungen 49 aufgebracht, die Teil eines Abdichtsystems
für den Verschluß 20 bilden und in den Kanälen 43 (vgl. Fig. 2
und 6) angeordnet sind. Die Ausrichtstangen 74 werden mit den
Endplattenanordnungen 30 verbunden. Diese Ausrichtstangen,
deren nach unten abgebogene Enden in den Schlitzen der
Endplattenanordnungen aufgenommen sind, unterstützen die
Bedienungsperson beim Ausrichten der Endplattenanordnungen und
halten diese vor dem Zusammenbau des Deckels 23 mit dem Deckel
24 in ihrer Lage. Anschließend werden die Deckel 23 und 24 mit
den Endplattenanordnungen 30 zusammengebaut.
Vor dem Zusammenbau der Deckel 23 und 24 mit den
Endplattenanordnungen 30 werden die restlichen Elemente des
Abdichtungssystems in das Gehäuse eingebracht. Das
Abdichtungssystem weist zwei sich in Längsrichtung
erstreckende Dichtungen 141 auf (vgl. Fig. 1 und 7). Jede
Dichtung 141 weist ein Kopfteil 144 und einen Körperteil 146
auf. Die Dichtungen 141 werden in die sich in Längsrichtung
erstreckenden Nuten 112, 113 der Deckel 23, 24 eingelegt.
Es wird dann jede von zwei Umfangsdichtungen 147 (vgl. Fig. 10)
mit sich in Längsrichtung erstreckenden Rippen 148-148 in
eine der Umfangsnuten 45 jeder Endplattenanordnung 30 eingebracht
(vgl. Fig. 1). Die Dichtungen 147 sind ebenfalls aus einem
elastischen Material hergestellt, beispielsweise aus
Silicongummi.
Die Enden 149 jeder Umfangsdichtung 147 sind miteinander
verbunden. Dies wird dadurch erreicht, daß jede
Umfangsdichtung mit einem Paar von sich in Längsrichtung
erstreckenden Durchlässen 151 ausgestattet ist. Am
Verbindungspunkt der Enden der Dichtung 147 werden Stifte 152
in die Durchlässe 151 so eingebracht, daß sie von einem Ende
abstehen. Das andere Ende 149 wird in Gegenüberlage zu dem
einen Ende gebracht und die abstehenden Stifte 152 in die
Durchlässe 151 am anderen Ende eingebracht. Ein bei
Raumtemperatur vulkanisierbares (RTV-)Material wird auf die
Verbindung aufgebracht. Es sollte darauf geachtet werden, daß
die Verbindung zwischen den Enden 149 der Umfangsdichtung 147
gegen die Verbindung zwischen den Endplattenteilen 42 und 44
versetzt ist.
Dann werden die sich in Längsrichtung erstreckenden Dichtungen
141 in den Nuten des Deckels 24 festgelegt. Freiliegende
Umfangsteile der Endplattenanordnungen 30 werden dadurch in
den halbkreisförmigen Kanälen 105 des Deckels 24 aufgenommen.
Vor dem Auflegen des oberen Deckels 23 auf den unteren Deckel
24 bringt der Installateur ein bei Raumtemperatur
vulkanisierbares Material auf jede Längsdichtung 141 nahe
ihrem Schnittpunkt mit jeder Umfangsdichtung 147 auf. Dadurch
wird zusätzlich sichergestellt, daß eine luftdichte Abdichtung
am sogenannten Tripelpunkt erreicht wird, d. h. an jedem
Zusammenstoß der Deckel 23 und 24 mit einer
Endplattenanordnung 30.
Das Dichtmaterial, das zur Vervollständigung der Dichtung am
Tripelpunkt und am Verbindungspunkt der Enden 149 jeder
Umfangsdichtung 147 benutzt wird, muß bestimmten Anforderungen
genügen. Zunächst muß es natürlich eine Abdichtungsfähigkeit
besitzen. Außerdem muß es Schmierstoffeigenschaften haben, und
darf keine korrodierende Atmosphäre innerhalb des
Kabelverschlusses erzeugen. Ein geeignetes Dichtmaterial ist
ein B-Silicondichtmaterial, das an der Atmosphäre aushärtet
und von der Firma Devcon Company, Danvers, Massachusetts, und
von Firma Dow Dorning Corporation, Midland, Michigan,
hergestellt wird.
Man beachte, daß gemäß Fig. 2, 5 und 6 der Kanal 43 von einer
elliptischen Form in einen verhältnismäßig engen, rechteckigen
Querschnitt übergeht, wenn er die Umfangsnut 45 schneidet.
Dies stellt einen Kontakt über einen wesentlichen Teil der
Breite der Umfangsdichtung 147 sicher und begrenzt außerdem
die Neigung des Dichtungsmaterials im Kanal 43, nach außen zu
fließen.
Die Deckel 23 und 24 werden so zusammengebracht, daß der
Längskantenteil 109 jedes Deckels nahe dem anderen
Längskantenteil 111 des jeweils anderen Deckels liegt. Dann
dreht eine Bedienungsperson den Bügelverschluß 121, um die
Rasthebel 126 in die Nähe des Längskantenteils 111 des
benachbarten Deckels zu bringen (vgl. Fig. 7). Danach wird der
Arm 128 jedes Rasthebels 126 mit dem Teil 137 des zugeordneten
Lagersitzes in Verbindung gebracht und der Hebelarm 129 um
seine zugeordnete Lagerstelle 127 gedreht, um Kräfte auf die
Lagersitze auszuüben (vgl. Fig. 9 und 11). Wenn jeder Hebelarm
129 die Totpunktlage durchläuft, schnappt er gegen den anderen
Deckel, um seine Lage zu sichern.
Wenn die Rasthebel über die zentrale, bistabile Position
bewegt werden, nimmt jede der Längsdichtungen 141 eine neue
Form an und füllt wesentliche Teile beider sich
gegenüberstehender Nuten 112 und 113 zwischen den Deckeln 23
und 24 aus (vgl. Fig. 9). Weiterhin werden beim Schließen der
Deckel 23 und 24 Druckkräfte auf die Umfangsdichtungen
ausgeübt. Diese Kräfte bewirken ebenfalls, daß die Umfangs-
und Längsdichtungen eine neue Form annehmen und Teile von
ihnen sich gegeneinander legen. Dadurch ergibt sich eine
luftdichte Abdichtung zwischen den Umfangs- und
Längsdichtungen an dem Tripelpunkt.
In Fig. 12 ist eine Endplattenanordnung 170 gezeigt, die zwei
Kabel aufnimmt. Sie weist zwei kreisabschnittsförmige
Außenteile 171 und einen Mittelteil 172 auf. Der Mittelteil
172 ist mit Aufnahmeeinrichtungen 173 ähnlich den
Einrichtungen 66 in der Endplattenanordnung 30 zur Aufnahme
einer Ausrichtstange 74 versehen. Der Mittelteil 172 und die
Außenteile 171 bilden zusammen zwei Naben 176, die zwei
Öffnungen umschließen, um die Kabel 192, 193 (Fig. 13), die
zwei Haltescheiben und ein Dichtband zu tragen.
Die Endplattenanordnung 170 weist außerdem
Zusammenhalteinrichtungen 60 zur gegenseitigen Befestigung der
Außenteile 171 und des Mittelteils 172 auf. Wie Fig. 12 zeigt,
weisen die Außenteile 171 ebene Flansche 181 und das
Mittelteil 172 ebene Flansche 182 auf. Wenn die aus Kunststoff
bestehenden Teile 171, 172 zu der Endplatte 170 mit nach innen
konvergierender Wand zusammengebaut werden, liegen die
Flansche 181 und 182 mit zwischengeklemmter Dichtung
aufeinander. Parallel zu den Flanschen 181 und 182 erstrecken
sich Rippen 185 um gefachartige Aufnahmeräume für
Widerlagerplatten 183 und 184 zu bilden. Die Widerlagerplatten
183 sind gelocht, um den Schaft von Schrauben 186
hindurchzulassen und die Widerlagerplatten 184 weisen eine
Gewindebohrung auf, um die betreffende Schraube 186
aufzunehmen. Durch Anziehen der Befestigungsschrauben 186
werden die Widerlagerplatten und damit die Flansche
aufeinander gezogen und befestigt. Die Widerlagerplatten 183
und 184 dienen auch zur Befestigung von
Kabelklemmeinrichtungen, wie mit Bezug auf Fig. 2 beschrieben.
In Fig. 13 ist ein Kabelverbindungsgehäuse gezeigt, das die
Endplattenanordnung 170 zur Aufnahme von zwei Kabeln 192 und
193 enthält. Die Deckel 23, 24 und ihre
Befestigungseinrichtung sind identisch mit der, die bei dem
Gehäuse 20 für ein einziges Kabel benutzt wird.
Obwohl bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ein Kabel durch
jede Endplattenanordnung in dem Gehäuse 20 führt, sind weitere
Abänderungen möglich. Beispielsweise kann das Gehäuse mit
einer Endplattenanordnung 30 versehen werden, in der die
Nabenöffnung mit einem Deckel versehen ist, sowie einer
Endplattenanordnung 170, durch die zwei Kabel führen.
Claims (10)
1. Kabelverbindungsgehäuse zum Einführen wenigstens eines
Kabels (21) mit folgenden Merkmalen:
das Gehäuse (20) umfaßt eine erste und eine zweite Endplattenanordnung (30; 170) die im Abstand (74) voneinander angeordnet sind, und einen ersten und zweiten Deckel (23, 24);
jede Endplattenanordnung (30, 170) weist Endplattenteile (42, 44; 171, 172) auf, die zusammengesetzt einen Umfangsflansch (47, 48), eine Verbindungswand (51) und wenigstens eine Nabe (52; 176) bilden;
jede Nabe (52, 176) enthält eine Durchführungsöffnung für ein zugeordnetes Kabel (21, 22; 192, 193), das von einer Abdichteinrichtung (32, 34) umgeben ist;
jede Endplattenanordnung (30, 170) weist noch eine Zusammenhalteeinrichtung (60) auf, welche die Endplattenteile (42, 44; 171, 172) aneinander befestigt und die Abdichteinrichtung (32, 34) nachgiebig an das Kabel (21, 22) drückt;
die Deckel (23, 24) greifen bei ihrer Zusammenfügung an den Umfangsflanschen (47, 48) der Endplattenanordnungen (30; 170) an und bilden den zylindrischen Mantel des Gehäuses (20);
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
die mittlere Ebene der Nabe (52; 176) ist gegenüber der mittleren Ebene des Umfangsflansches (47, 48) in Längsrichtung der Achse des zylindrischen Gehäuses (20) versetzt;
die Verbindungswand (51) konvergiert nach innen des Gehäuses (20);
die Zusammenhalteeinrichtung (60) ist gänzlich innerhalb des Gehäuses angeordnet und wirkt jeweils in einer Ebene senkrecht zur Achse des zylindrischen Gehäuses (20), um eine symmetrische Kraftverteilung bei der entsprechenden Nabe (52, 76) der Endplattenanordnung (30; 170) zu erzielen.
das Gehäuse (20) umfaßt eine erste und eine zweite Endplattenanordnung (30; 170) die im Abstand (74) voneinander angeordnet sind, und einen ersten und zweiten Deckel (23, 24);
jede Endplattenanordnung (30, 170) weist Endplattenteile (42, 44; 171, 172) auf, die zusammengesetzt einen Umfangsflansch (47, 48), eine Verbindungswand (51) und wenigstens eine Nabe (52; 176) bilden;
jede Nabe (52, 176) enthält eine Durchführungsöffnung für ein zugeordnetes Kabel (21, 22; 192, 193), das von einer Abdichteinrichtung (32, 34) umgeben ist;
jede Endplattenanordnung (30, 170) weist noch eine Zusammenhalteeinrichtung (60) auf, welche die Endplattenteile (42, 44; 171, 172) aneinander befestigt und die Abdichteinrichtung (32, 34) nachgiebig an das Kabel (21, 22) drückt;
die Deckel (23, 24) greifen bei ihrer Zusammenfügung an den Umfangsflanschen (47, 48) der Endplattenanordnungen (30; 170) an und bilden den zylindrischen Mantel des Gehäuses (20);
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
die mittlere Ebene der Nabe (52; 176) ist gegenüber der mittleren Ebene des Umfangsflansches (47, 48) in Längsrichtung der Achse des zylindrischen Gehäuses (20) versetzt;
die Verbindungswand (51) konvergiert nach innen des Gehäuses (20);
die Zusammenhalteeinrichtung (60) ist gänzlich innerhalb des Gehäuses angeordnet und wirkt jeweils in einer Ebene senkrecht zur Achse des zylindrischen Gehäuses (20), um eine symmetrische Kraftverteilung bei der entsprechenden Nabe (52, 76) der Endplattenanordnung (30; 170) zu erzielen.
2. Kabelverbindungsgehäuse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungswand (51) der Endplattenteile (42, 44;
171, 172) in Form eines Kegelstumpfes zusammengefügt ist,
und daß die Nabe (52; 176) am kleinen Durchmesser des
Kegelstumpfes angesetzt ist und der Umfangsflansch (47,
48) um den großen Durchmesser des Kegelstumpfes herum
läuft.
3. Kabelverbindungsgehäuse nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Endplattenanordnung (170) einen mittleren
Endplattenteil (172) und zwei äußere Endplattenteile (171)
aufweist.
4. Kabelverbindungsgehäuse nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das mittlere Endplattenteil (172) zwei im Abstand
angeordnete Nabenhälften besitzt, die sich mit
entsprechenden Nabenhälften der äußeren Endplattenteile
(171) zu zwei Naben (176) ergänzen, durch die je ein Kabel
(192, 193) geführt werden kann.
5. Kabelverbindungsgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Endplattenteil (42, 44; 171, 172) ebene, gelochte Flansche (56; 181, 182) enthält,
daß die Zusammenhalteinrichtung (60) jeweils Widerlagerplatten (61, 62; 183, 184) aufweist, die an den zugehörigen Flanschen (56; 181, 182) anliegen und jeweils eine Durchstecköffnung oder Gewindebohrung besitzen,
daß die Durchstecköffnungen oder Gewindebohrungen der Widerlagerplatten (61, 62) zu den Lochöffnungen der Flansche (56; 181, 182) bei richtigem Zusammenbau fluchten und mittels Schrauben (64) aufeinandergepreßt werden.
daß jedes Endplattenteil (42, 44; 171, 172) ebene, gelochte Flansche (56; 181, 182) enthält,
daß die Zusammenhalteinrichtung (60) jeweils Widerlagerplatten (61, 62; 183, 184) aufweist, die an den zugehörigen Flanschen (56; 181, 182) anliegen und jeweils eine Durchstecköffnung oder Gewindebohrung besitzen,
daß die Durchstecköffnungen oder Gewindebohrungen der Widerlagerplatten (61, 62) zu den Lochöffnungen der Flansche (56; 181, 182) bei richtigem Zusammenbau fluchten und mittels Schrauben (64) aufeinandergepreßt werden.
6. Kabelverbindungsgehäuse nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteeinrichtung die Widerlagerplatten (61, 62;
183, 184) in Anlage an den Flanschen (56; 181, 182) hält.
7. Kabelverbindungsgehäuse nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteeinrichtung einstückig mit den Flanschen (56;
181, 182) ausgebildete Rippen (59; 185) aufweist.
8. Kabelverbindungsgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Innenseite der Endplattenanordnungen (30) jeweils Führungen (80) zur verschieblichen Aufnahme einer der Zugentlastung dienenden Kabelklemme (77) vorgesehen sind,
daß jede Kabelklemme (77) V-förmigen Querschnitt besitzt, wobei ein Flansch (78) von jedem Schenkel des V-förmigen Querschnitts ausgeht,
daß die Flansche (78) der Klemmen (77) in den Führungen (80) aufgenommen werden,
daß jede Klemme (77) an ihrem Ende Zähne (79) aufweist, die sich in den Kabelmantel eingraben können, um das Kabel innerhalb des Gehäuses festzulegen,
daß jede Klemme (77) nahe ihrem mit Zähne (79) versehenen Ende einen Schlitz (81) aufweist, und
daß die Klemmen (77) durch ein durch die Schlitze (81) führendes ringförmiges Klemmband (82) in Anlage an dem Kabel (22) gehalten werden.
daß auf der Innenseite der Endplattenanordnungen (30) jeweils Führungen (80) zur verschieblichen Aufnahme einer der Zugentlastung dienenden Kabelklemme (77) vorgesehen sind,
daß jede Kabelklemme (77) V-förmigen Querschnitt besitzt, wobei ein Flansch (78) von jedem Schenkel des V-förmigen Querschnitts ausgeht,
daß die Flansche (78) der Klemmen (77) in den Führungen (80) aufgenommen werden,
daß jede Klemme (77) an ihrem Ende Zähne (79) aufweist, die sich in den Kabelmantel eingraben können, um das Kabel innerhalb des Gehäuses festzulegen,
daß jede Klemme (77) nahe ihrem mit Zähne (79) versehenen Ende einen Schlitz (81) aufweist, und
daß die Klemmen (77) durch ein durch die Schlitze (81) führendes ringförmiges Klemmband (82) in Anlage an dem Kabel (22) gehalten werden.
9. Kabelverbindungsgehäuse nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Widerlagerplatten (61, 62; 183, 184) sich
überdeckende Teile besitzt, die zusammen die Führung (80)
zur verschiebbaren Aufnahme einer Kabelklemme (77) bilden.
10. Kabelverbindungsgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Endplattenanordnung (30; 170) aufeinander passende Endplattenteile (42, 44; 171, 172) mit je einer Nabenhälfte (54) aufweist, die jeweils eine halbkreisförmige Öffnung besitzen, so daß beim Zusammensetzen der Hälften eine kreisförmige Öffnung entsteht, die zur Aufnahme einer Vielzahl von aufeinanderliegenden Windungen eines Dichtbandes (32) dienen, das um das jeweils durchzuführende Kabel (21, 22) gewickelt wird, und
daß das Dichtband (32) durch Abstand angeordnete Scheiben (34) seitlich gehalten wird, die in Nuten (53) der Nabenhälften (54) eingreifen.
daß jede Endplattenanordnung (30; 170) aufeinander passende Endplattenteile (42, 44; 171, 172) mit je einer Nabenhälfte (54) aufweist, die jeweils eine halbkreisförmige Öffnung besitzen, so daß beim Zusammensetzen der Hälften eine kreisförmige Öffnung entsteht, die zur Aufnahme einer Vielzahl von aufeinanderliegenden Windungen eines Dichtbandes (32) dienen, das um das jeweils durchzuführende Kabel (21, 22) gewickelt wird, und
daß das Dichtband (32) durch Abstand angeordnete Scheiben (34) seitlich gehalten wird, die in Nuten (53) der Nabenhälften (54) eingreifen.
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