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Dämpfungseinrichtung zum Aufnehmen
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bzw. Ausgleichen von Drehstößen Die Erfindung betrifft eine Dämpfungseinrichtung
zum Aufnehmen bzw.
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Ausgleichen von Drehstößen, insbesondere von Drehmomentschwankungen
einer Brennkraftmaschine mit mindestens zwei, koaxial zueinander angeordneten, entgegen
der Wirkung von Dämpfungsmitteln zueinander verdrehbar gelagerten Schwungmassen,
von denen die eine, erste, drehfest ist mit der Brennkraftmaschine und die andere,
zweite, mit dem Eingangsteil eines Getriebes verbindbar ist.
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Bei derartigen Dämpfungseinrichtungen ist es bekannt, die beiden Schwungmassen
über eine Wälzlagerung zueinander verdrehbar zu lagern.
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Dabei sind in vielen Fällen die Wälzlager derart angeordnet, daß einer
ihrer Lagerringe mit der anderen Schwungmasse drehfest verbunden ist.
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Obwohl mit Konstruktionen dieser Art eine sehr gute Dämpfung der zwischen
der Brennkraftmaschine und dem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges auftretenden
Schwingungen zu erzielen ist, konnten diese Konstruktionen sich im Kraftfahrzeugbau
aufgrund zu geringer Standzeit der Lagerung zwischen den Schwungmassen nicht durchsetzen.
Diese Lagerung
bildet den kritischen Punkt einer derartigen Einrichtung,
da infolge der ungünstigen Betriebsverhältnisse die Lagerung bereits nach kurzer
Betriebsdauer ausfällt. Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß die Lagerringe
lediglich im Bereich des zwischen den Schwungmassen möglichen begrenzten Verdrehwinkelausschlages
gegeneinander verdrehbar sind. Dies ist insbesondere im Fahrbetrieb unter Last,
wo Drehschwingungen sehr hoher Frequenz und kleiner Amplitude zwischen den Lagerringen
auftreten, von besonderem Nachteil, da die zwischen den Lagerringen angeordneten
Wälzkörper, wie z. B. Kugeln eine der Frequenz der Drehschwingungen proportionale
Drehsinnänderung sowie eine nur sehr geringe Abwälzbewegung erfahren. Ein weiterer
Nachteil, der sich besonders negativ auswirkt, besteht darin, daß die hohen Beanspruchungen
zwischen den Wälzkörpern und den Abwälzbahnen der Lagerringe praktisch immer an
den gleichen Stellen bzw. in den gleichen, sehr kleinen Bereichen des Umfanges der
Abwälzbahnen auftreten, wodurch der Werkstoff an diesen Stellen bzw. in diesen kleinen
Bereich überbeansprucht wird.
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Diese Uberbeanspruchung kann dazu führen, daß sich die Abwälzkörper
in die Abwälzbahnen einarbeiten bzw. eindrücken, was eine schnelle Zerstörung der
Lagerung zur Folge hat. Eine Uberbeanspruchung des Werkstoffes kann außerdem zur
Folge haben, daß sich aus der Oberfläche der Wälzkörper und/oder der Abwälzbahnen
Teilchen herauslösen, und diese Ausbrüche bewirken ebenfalls eine Zerstörung der
Lagerung.
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Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Dämpfungseinrichtung
zu schaffen, die gegenüber den bisher bekannt gewordenen Dämpfungseinrichtungen
der eingangs genannten Art eine verbesserte Funktion und eine erhöhte Lebensdauer
aufweist, weiterhin in besonders einfacher und wirtschaftlicher Weise herstellbar
ist.
Erfindungsgemäß wird dies bei einer Dämpfungseinrichtung der
eingangs genannten Art dadurch erzielt, daß die Lagerung der zweiten Schwungmasse
gegenüber der ersten Schwungmasse über eine selbstnachstellende oder eine eine Selbstnachstellung
ermöglichende Wälzlagerung erfolgt.
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Es steht zu vermuten, daß die durch diese Maßnahme erzielbare Erhöhung
der Lebensdauer der Lagerung zwischen den beiden Schwungmassen darauf zurückzuführen
ist, daß eine Selbstnachstellung in der Wälzlagerung auftritt und praktisch kein
Spiel zwischen den Wälzkörpern und den Abwälzbahnen auftreten kann. Infolgedessen
kann zwischen den Wälzkörpern und den Abwälzbahnen zumindest keine ungedämpfte radiale
oder axiale Relativbewegung stattfinden, so daß kein "Hämmern" bzw. Aufeinanderprallen
zwischen den Wälzkörpern und den Abwälzbahnen auftreten kann, das heißt, daß zwischen
den Wälzkörpern und den Abwälzbahnen keine schlagartigen Bewegungen, die ein Aufeinanderschlagen
der Wälzkörper mit den Abwälzbahnen und somit auch eine erhöhte Beanspruchung verursachen,
auftreten können. Die Ursache der Anregung derartiger Schlag- bzw. Stoßbewegungen
zwischen den Wälzkörpern und den Abwälzbahnen ist wahrscheinlich darin zu sehen,
daß aufgrund der einzelnen Zündimpulse der Brennkraftmaschine die Kurbelwelle etwas
durchgebogen wird, so daß die am Ende der Kurbelwelle vorgesehenen Schwungmassen
sowohl eine radiale Schlackerbewegung als auch eine Taumelbewegung gegenüber der
theoretischen Drehachse ausführen. Dadurch werden auf die Lagerung infolge der Trägheit
der Schwungmassen sowohl Wechselmomente als auch Radialkräfte ausgeübt.
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Die Selbstnachstellung kann in besonders vorteilhafter Weise dadurch
erzielt werden, daß zur Lagerung ein derartiges Lager verwendet wird, bei dem wenigstens
eine der Lagerlaufbahnen unter der Wirkung eines sie in axialer Richtung auf die
Wälzkörper beaufschlagenden Kraftspeichers steht.
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Die durch diese Maßnahme zu erzielende Verspannung der Abwälzbahnen
gegen die Wälzkörper bzw. der Wälzkörper zwischen den Abwälzbahnen ermöglicht eine
gleichmäßigere Beanspruchung zwischen den einzelnen Wälzkörpern und den Abwälzbahnen,
das heißt, daß die Kräfte besser auf den Umfang des Lagers bzw. auf die Wälzkörper
verteilt werden, so daß die Spitzenbeanspruchungen gegenüber einem für den gleichen
Einsatzfall verwendeten nicht vorgespannten Lager herabgesetzt werden.
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Vorteilhaft kann es sein, wenn die selbstnachstellende Wälzlagerung
ein doppelreihiges Schrägkugellager mit wenigstens einem geteilten Lagerring umfaßt,
wobei es für manche Anwendungsfälle angebracht sein kann, wenn die Verspannung dadurch
ermöglicht wird, daß der Innenring dieses Lagers geteilt ist und unter der Wirkung
einer axialen Federkraft steht. Für andere Anwendungsfälle kann es jedoch auch zweckmäßig
sein, wenn der Außenring geteilt ist und unter der Wirkung einer axialen Federkraft
steht. Für weitere Anwendungsfälle kann es jedoch auch von Vorteil sein, wenn sowohl
der Außen- als auch der Innenring geteilt sind und unter der Wirkung einer axialen
Federkraft stehen. Zur Aufbringung der axialen Federkraft kann es zweckmäßig sein,
eine Teil 1er feder zu verwenden, die sich einerseits an einem axial festen Bauteil
der
Dämpfungseinrichtung abstützt und andererseits einen Teilring des geteilten inneren
und/oder äußeren Lagerringes in Richtung des anderen Teilringes des entsprechenden
Lagerringes axial beaufschlagt.
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Bei Konstruktionen, bei denen geringe Platzverhältnisse für die Lagerung
vorhanden sind, kann es angebracht sein, wenn die Lagerung durch ein sogenanntes
Drahtlager gebildet ist, bei dem wenigstens eine Reihe von Wälzkörpern auf vier
durch Drahtringe gebildete Abwälzauflagen abrollbar sind und wenigstens eine der
Abwälzauflagen bzw. einer der Drahtringe unter der Wirkung einer axialen Federkraft
steht. Dabei kann es je nach Anwendungsfall und den vorhandenen Platzverhältnissen
vorteilhaft sein, wenn entweder eine der äußeren Abwälzauflagen oder eine der inneren
Abwälzauflagen oder auch beide unter der Wirkung einer axialen Federkraft stehen,
wodurch die Wälzkörper zwischen den Abwälzauflagen verspannt werden.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann es auch angebracht sein,
wenn die Lagerung durch ein sogenanntes Vierpunktlager gebildet ist, bei dem wenigstens
einer der Lagerringe geteilt und unter der Wirkung einer axialen Federkraft steht,
das heißt, daß die beiden Teilringe des geteilten Lagerringes aufeinander zu bzw.
gegen die Wälzkörper verspannt sind. Auch bei Verwendung eines derartigen Lagers
kann entweder der Innenring oder der Außenring oder aber auch sowohl der Innen-
als auch der Außenring geteilt sein und unter der Wirkung einer axialen Federkraft
stehen.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die selbstnachstellende
Lagerung auch durch ein Lager gebildet sein, bei dem die Selbstnachstellung dadurch
erfolgt, daß wenigstens einer der Lagerringe eine axiale Verspannkraft in Richtung
auf die Wälzkörper ausübt. Mit anderen Worten bedeutet dies, daß bei Montage des
Lagers wenigstens einer der Lagerringe derart elastisch verspannt wird, daß er die
Wälzkörper in Richtung der Laufbahnen auf den anderen Lagerring drückt bzw.
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verspannt. Eine derartige Verspannung bietet sich in vorteilhafter
Weise bei doppelreihigen Schrägkugellagern mit nicht geteilten Ringen an, da die
dort verwendeten Ringe relativ breit sind und demzufolge eine größere Elastizitätsreserve
aufweisen können.
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Obwohl es für manche Anwendungsfälle vorteilhaft sein kann, wenn die
Beaufschlagung der eine Nachstellung bewirkenden Abwälzauflage durch einen in Ausrückrichtung
der die zweite Schwungmasse mit dem Eingangsteil eines Getriebes verbindenden Reibungskupplung
wirksamen Kraftspeicher erfolgt, kann es für andere Anwendungsfälle zweckmäßig sein,
wenn die Beaufschlagung der eine Nachstellung bewirkenden Abwälzauflage durch einen
entgegen der Ausrückrichtung der die zweite Schwungmasse mit dem Eingangsteil eines
Getriebes verbindenden Reibungskupplung wirksamen Kraftspeicher erfolgt. Die durch
den verspannten Kraftspeicher aufgebrachte Kraft kann dabei zwischen dem ein- und
dreifachen der maximalen Betätigungskraft entsprechen.
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Um eine einwandfreie Führung und Zentrierung der beiden Schwungmassen
zueinander sicherzustellen, kann es gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung zweckmäßig
sein, wenn der von dem Kraftspeicher beaufschlagte Lagerring auf seinem Sitz eine
vom Kraftspeicher überwindbare Preßpassung bis Übergangspassung aufweist.
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Zweckmäßig kann es weiterhin sein, wenn die Wälzlagerung auf einem
mit der ersten Schwungmasse verbundenen und sich von der Brennkraftmaschine axial
weg erstreckenden Vorsprung bzw. Ansatz aufgenommen ist. Ein derartiger Ansatz kann
einstückig mit der ersten Schwungmasse sein oder aber auch auf dieser befestigt
sein. Vorteilhaft kann es weiterhin sein, wenn der wenigstens eine Lagerlaufbahn
in axialer Richtung auf die Wälzkörper beaufschlagende Kraftspeicher eine Tellerfeder
ist, welche auf den Vorsprung bzw. Ansatz der ersten Schwungmasse aufgenommen ist.
Dabei kann sich die Tellerfeder radial außen an der erten Schwungmasse abstützen
und radial innen den inneren geteilten Lagerring eines Kugellagers, wie insbesondere
eines zweireihigen Schrägkugellagers, beaufschlagen. Der äußere Lagerring eines
derart verspannten Lagers kann in vorteilhafter Weise in einer Aufnahmebohrung der
zweiten Schwungmasse aufgenommen sein.
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Anhand der Figuren 1 bis 6 sei die Erfindung näher beschrieben.
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Dabei zeigt:
Figur 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße
Dämpfungseinrichtung, Figur 2 eine Ansicht gemäß Pfeil II der Figur 1, die Figuren
3 bis 6 weitere Ausführungsformen von Lagerungen für eine erfindungsgemäße Dämpfungseinrichtung.
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Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Einrichtung 1 zum Kompensieren
von Drehstößen besitzt ein Schwungrad 2, welches in zwei Schwungmassen 3 und 4 aufgeteilt
ist. Die Schwungmasse 3 ist auf einer Kurbelwelle 5 einer nicht näher dargestellten
Brennkraftmaschine über Befestigungsschrauben 6 befestigt. Auf der Schwungmasse
4 ist eine Reibungskupplung 7 über nicht näher dargestellte Mittel befestigt. Zwischen
der Druckplatte 8 der Reibungskupplung 7 und der Schwungmasse 4 ist eine Kupplungsscheibe
9 vorgesehen, welche auf der Eingangswelle 10 eines nicht näher dargestellten Getriebes
aufgenommen ist. Die Druckplatte 8 der Reibungskupplung 7 wird in Richtung der Schwungmasse
4 durch eine am Kupplungsdeckel 11 schwenkbar gelagerte Tellerfeder 12 beaufschlagt.
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Durch Betätigung der Reibungskupplung 7 kann die Schwungmasse 4 und
somit auch das Schwungrad 2 der Getriebeeingangswelle 10 zu- und abgekuppelt werden.
Zwischen der Schwungmasse 3 und der Schwungmasse 4 sind Dämpfungsmittel in Form
einer Dämpfungseinrichtung 13 sowie einer mit dieser in Reihe geschalteten Rutschkupplung
14 vorgesehen, welche eine begrenzte Relativverdrehung zwischen den beiden Schwungmassen
3 und 4 ermöglichen.
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Die beiden Schwungmassen 3 und 4 sind relativ zueinander über eine
Lagerung 15 verdrehbar gelagert. Die Lagerung 15 umfaßt ein Wälzlager in Form eines
zweireihigen Schrägkugellagers 16 mit geteiltem Innenring 17. Der äußere Lagerring
18 des Wälzlagers 16 ist in einer Bohrung 19 der Schwungmasse 4 und der innere geteilte
Lagerring 17 des Wälzlagers 16 ist auf einem zentralen sich axial von der Kurbelwelle
5 weg erstreckenden zylindrischen Zapfen 20 der Schwungmasse 3 angeordnet.
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Die beiden Teilringe 21, 22 des Innenringes 17 werden durch einen
Kraftspeicher in Form einer Tellerfeder 23 axial verspannt. Zur Sicherung des Teilringes
22 ist auf der Stirnseite 20a des Zapfens 20 eine Sicherungsscheibe 24 mittels Schrauben
24a befestigt. Die Sicherungsscheibe 24 erstreckt sich radial nach außen über den
Zapfen 20 hinaus, so daß der Teilring 22 sich an dieser axial abgstützen kann. Die
auf dem Zapfen 20 axial zwischen Teilring 21 und Schwungmasse 3 angeordnete Tellerfeder
23 beaufschlagt den Teilring 21 axial in Richtung des Teilringes 22, indem sie sich
mit radial äußeren Bereichen an der Schwungmasse 3 abstützt und mit radial inneren
Bereichen gegen den Teilring 21 wirkt. Infolge dieses Aufbaues werden die Wälzkörper
25, 26 des Lagers 16 zwischen den ihnen zugeordneten Abwälzbahnen 18a, 21a und 18b,
22a verspannt. Um sicherzustellen, daß auch bei Betätigung der auf der Schwungmasse
4 befestigten Reibungskupplung 7 das Lager 16 verspannt bleibt, bringt die Tellerfeder
23 eine Kraft auf, die größer ist als die zum Betätigen der Reibungskupplung 7 erforderliche
Maximalkraft.
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Um eine einwandfreie Führung und Zentrierung der beiden Schwungmassen
3 und 4 zueinander sicherzustellen, sind Teilringe 21, 22 des Innenringes 17auf
dem Zapfen 20 mit einer Preß- bis Übergangspassung aufgebracht.
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Die Passung zwischen dem durch die Tellerfeder 23 beaufschlagten Teilring
21 und dem Zapfen 20 ist dabei derart ausgelegt, daß diese von der durch die Tellerfeder
23 aufgebrachte axiale Kraft überwunden werden kann, wodurch der Teilring 21 trotz
der Paarung eine axiale Verlagermöglichkeit auf dem Zapfen 20 aufweist.
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Die Schwungmasse 3 besitzt radial außen einen axialen, ringförmigen
Fortsatz 27, der eine Kammer 28 bildet, in der die Dämpfungseinrichtung 13 sowie
die Rutschkupplung 14 im wesentlichen aufgenommen sind. Das Eingangsteil der Rutschkupplung
14 ist durch zwei im axialen Abstand voneinander vorgesehenen Scheiben 29, 30 gebildet,
die drehfest mit der Schwungmasse 3 sind. Die ringförmige Scheibe 30 ist auf der
Stirnfläche 27a des Fortsatzes 27 mittels Niete 31 befestigt und begrenzt axial
mit nach innen reichenden Bereichen 30a die Kammer 28. Die in der Kammer 28 aufgenommene
Scheibe 29 besitzt axiale Vorsprünge, die durch am Außenumfang einstückig angeformte
Lappen 29a gebildet sind. Zur Drehsicherung der Scheibe 29 gegenüber der Scheibe
30 greifen die Lappen 29a in Ausnehmungen 32 der Scheibe 30 ein. Die Ausnehmungen
32 und die Lappen 29a sind derart ausgestaltet, daß eine axiale Verlagermöglichkeit
der Scheibe 29 gegenüber der Scheibe 30 gegeben ist. Axial zwischen den beiden Scheiben
29 und 30 sind radiale Ausleger 33 des Flansches 34 eingespannt, indem ein axial
zwischen der Scheibe 29 und der Schwungmasse 3 vorgesehener Kraftspeicher in Form
einer Tellerfeder 35 die Scheibe 29 in Richtung der Scheibe 30 beaufschlagt. Hierfür
stützt sich die Tellerfeder, 35 mit radial äußeren Bereichen an der Druckplatte
3
und mit radial inneren Bereichen an der Scheibe 29 ab. Die Tellerfeder
35 stützt sich mit ihrer radial äußeren Peripherie an einer kreisringförmigen Schulter
36 der Schwungmasse 3 radial ab. Zwischen den Auslegern 33 des Flansches 34 und
den beiden Scheiben 29 und 30 ist jeweils ein Reibbelag 37 vorgesehen, der aus einzelnen,
auf die Ausleger 33 aufgeklebten Belagsegmenten 37a gebildet ist. Im Bereich zwischen
den Auslegern 33 des Flansches 34 sind in den Scheiben 29 und 30 Ausnehmungen 38,
39 eingebracht, die axial fluchten und Kraftspeicher 40 aufnehmen. Im dargestellten
Beispiel sind diese Kraftspeicher durch Schraubenfedern 40 gebildet. Die Kraftspeicher
40 dienen als Endanschläge für die Ausleger 33 des Flansches 34 und begrenzen somit
den Verdrehwinkel der Rutschkupplung 14.
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Der das Ausgangsteil der Rutschkupplung 14 bildende Flansch 34 stellt
gleichzeitig das Eingangsteil für die Dämpfungseinrichtung 13 dar. Die Dämpfungseinrichtung
13 besitzt zwei beidseits des Flansches 34 angeordnete Scheiben 41, 42, die über
Abstandsbolzen 43 in axialem Abstand miteinander drehfest verbunden sind. Die Abstandsbolzen
43 dienen außerdem zur Befestigung der beiden Scheiben 41, 42 an der Schwungmasse
4. In den Scheiben 41 und 42 sowie in den radial innerhalb der Ausleger 33 liegenden
Bereichen des Flansches 34 sind Ausnehmungen 41a, 42a sowie 34a eingebracht, in
denen Kraftspeicher in Form von Schraubenfedern 44 aufgenommen sind. Die Kraftspeicher
44 wirken einer relativen Verdrehung zwischen dem Flansch 34 und den beiden Scheiben
41, 42 entgegen.
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Die Dämpfungseinrichtung 13 besitzt weiterhin eine Reibeinrichtung
13a, welche über den gesamten möglichen Verdrehwinkel zwischen den beiden Schwungmassen
3 und 4 wirksam ist. Die Reibeinrichtung 13a ist axial zwischen der Scheibe 41 und
der Schwungmasse 3 angeordnet und besitzt einen durch eine Tellerfeder gebildeten
Kraftspeicher 45, der zwischen 4 der Scheibe 42 und einem Druckring 46 verspannt
gehalten wird, wodurch der zwischen dem Druckring 46 und der Schwungmasse 3 angeordnete
Reibring 47 eingespannt wird. Die durch die Tellerfeder 45 auf die Scheibe 41 ausgeübte
Kraft wird über das Lager 16 abgefangen.
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An seiner radial inneren Peripherie weist der Flansch 34 nach innen
hin offene Ausschnitte 48 auf, durch welche die Abstandsbolzen 43 axial hindurchragen.
Diese Ausschnitte bilden radial nach innen weisende Zähne 49, die - in Umfangsrichtung
betrachtet - zwischen die Abstandsbolzen 43 eingreifen und mit diesen als Anschläge
zur Begrenzung des Winkelaussschlages der Dämpfungseinrichtung 13 zusammenwirken.
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Die in Figur 3 gezeigte Lagerung 115 unterscheidet sich gegenüber
der in Figur 1 gezeigten dadurch, daß die Tellerfeder 123 auf der anderen Seite
des Lagers 116, nämlich zwischen der Sicherungsscheibe 24 und dem inneren Teilring
22 des Innenringes 17 angeordnet ist. Der zweite Teilring 21 des Innenringes 17
stützt sich an einer Schulter 3a der Schwungmasse 3 ab. Die sich an der Sicherungsscheibe
24 abstützende Tellerfeder 123 beaufschlagt den Teilring 22 in Richtung der Schulter
3a der Schwungmasse 3, wodurch die Wälzkörper 25, 26 zwischen den Abwälzbahnen des
inneren und des äußeren Lagerring 17, 18 verspannt sind. Bei dieser Ausführungsform
stimmt die Beaufschlagungsrichtung, mit der die Tellerfeder 123 den Innenring 17
beaufschlagt, mit der
Ausrückrichtung der auf die Schwungmasse
3 montierten Reibungskupplung gemäß Figur 1 überein, so daß die Tellerfeder, die
zum Betätigen der Reibungskupplung erforderliche Kraft nicht abfangen muß. Beim
Ausrücken der Reibungskupplung wird die Ausrückkraft von dem die Druckplatte 3 axial
abstützenden, äußeren Lagerring 18 über die Wälzkörper 25 auf den Teilring 21, der
sich an der Schulter 3a der Schwungmasse 3 abstützt, übertragen. Die Ausrückkraft
wird also nicht über die Tellerfeder 123 geleitet.
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Bei der Ausführungsform gemäß Figur 4 erfolgt die Lagerung zwischen
den beiden Schwungmassen 3 und 4 mittels eines zweireihigen Schrägkugellagers 216
mit geteiltem Außenring 218. Der geteilte Außenring 218 ist in der Bohrung 19 der
Schwungmasse 14 und der innere Lagerring 217 auf einem Zapfen 20 der Schwungmasse
3 angeordnet. Die Tellerfeder 223 stützt sich an einer Schulter 4a der Schwungmasse
4 ab und beaufschlagt den Teilring 222 axial in Richtung des Teilringes 221, wodurch
das Lager 216 verspannt wird. Der Teilring 221 ist gegenüber der Schwungmasse 4
axial gesichert, indem er durch die über die Abstandsbolzen 43 die Schwungmasse
4 fest verbundene Scheibe 41 axial hintergriffen wird.
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Bei der Ausführungsform gemäß Figur 4 muß die Tellerfeder 223, die
zum Betätigen der Reibungskupplung gemäß Figur 1, welche auf der Schwungmasse 4
montiert ist, abfangen. Dies kann jedoch vermieden werden, indem man die Tellerfeder
223 auf der anderen Seite des Lagers 218, das heißt zwischen Scheibe 41 und Teilring
221 anordnet.
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Bei der in Figur 5 dargestellten Ausführungsvariante ist die Lagerung
315 durch eine sogenanntes Vierpunktlager 316 mit geteiltem Innenring 317 gebildet.
Die beiden Teilringe 321 und 322 werden axial durch eine Tellerfeder 323 aufeinander
zu verspannt, wodurch die Wälzkörper 325 zwischen den Anlagepunkten 318a, 318b des
Außenringes 318 und den Anlagepunkten 321a, 322a des Innenringes 17 verspannt werden.
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Um sicherzustellen, daß auch bei Betätigung der auf die Schwungmasse
4 montierten Reibungskupplung das Lager 316 verspannt bleibt, muß die Tellerfeder
323 derart bemessen und vorgespannt sein, daß sie aus dem Teilring 321 eine Kraft
ausübt, die größer ist als die zum Betätigen der Reibungskupplung erforderliche
Maximal kraft.
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Um zu vermeiden, daß die Tellerfeder 323 der Ausrückkraft der auf
die Schwungmasse 4 montierten Kupplung entgegenwirken muß, kann die Teil 1er feder
323 axial auf die andere Seite des Lagers 316 angeordnet werden, derart, daß sie
den Teilring 322 in Richtung des Teilringes 321 beaufschlagt.
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Bei der in Figur 6 dargestellten Ausführungsvariante ist die Lagerung
415 durch ein sogenanntes Drahtlager 416 gebildet. Das Lager 416 weist eine Reihe
von Kugeln 425 auf, die zwischen vier Abwälzauflagen 418a, 418b, 421, 422, die durch
Drahtringe gebildet sind, abrollbar sind. Der radial innere Drahtring 422 wird von
einer Tellerfeder 423 in Richtung des radial inneren Ringes 421 axial beaufschlagt,
wodurch die Kugeln 425 zwischen den vier Drahtringen 418a, 418b, 421, 422 verspannt
wer-
den. Um eine einwandfreie Nachstellung des Lagers 416 zu ermöglichen,
ist zumindest der Drahtring 422 an einer Stelle seines Umfanges durchtrennt.
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Anstatt einen radial inneren Drahtring durch eine Tellerfeder 423
zu beaufschlagen, könnte, um eine Nachstellung des Lagers 416 zu erreichen, auch
ein radial äußerer Drahtring 418a oder 418b durch einen entsprechenden Kraftspeicher
axial beaufschlagt werden.
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