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Anbauschleuderstreuer, insbesondere für gekörnte Düngemittel
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Die Erfindung betrifft einen Anbauschleuderstreuer gemäß des Oberbegriffes
des Anspruches 1.
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Durch die DE-PS 28 35 011 ist ein Anbauschleuderstreuer bekannt, bei
dem die Dosiereinrichtung an dem Vorratsbehälter an einem Anschlußelement leicht
lösbar befestigt ist. Bei diesem Anbauschleuderstreuer können an dem Anschlußelement
Bodenplatten mit verschiedenen Auslauföffnungen angeordnet werden.
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Es sind jedoch für diese Maschine immer wieder die gleich ausgebildeten
Dosiermechanismen vorgesehen, d.h. immer eine Bodenplatte mit einer Auslauföffnung,
deren Öffnungsweite über einen Schieber jeweils einstellbar ist.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die Ausstattung des
bekannten Streuers mit verschiedenen Dosiermechanismen flexibel zu gestalten.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß verschieden
ausgebildete Dosiermechanismen für die Anordnung an dem Anschlußelement vorgesehen
sind. Infolge dieser Maßnahmen wird eine Grundmaschine geschaffen, die mit verschieden
ausgebildeten Dosiermechanismen in einfacher Weise ausgestattet werden kann. Somit
wird dem Landwirt die Möglichkeit gegeben, seine Grundmaschine jeweils mit dem von
ihm gewünschten Dosiermechanismus
auszustatten. Hierbei hat der
Landwirt die Möglichkeit, seinem jeweiligen Einsatzzweck den entsprechend angepaßten
Dosiermechanismus anzuordnen. Weiterhin ist die Schaffung einer Grundmaschine sehr
gut für die Fertigung, Lagerung, für den Händler und den Landwirt als Kunden. Denn
der Landwirt kann sofort oder auch erst später wahlweise seinen Schleuderstreuer
mit einem oder mehreren speziellen Dosiermechanismen ausrüsten. Somit ist es für
den Landwirt möglich, zunächst nur wenig Geld in den Schleuderstreuer zu investieren
und seinen Schleuderstreuer mit dem einfachsten und preiswertesten Dosiermechanismus
auszustatten. Später kann der Landwirt dann immer noch seinen Schleuderstreuer in
sehr preiswerter Weise mit einem aufwendigerem Dosiermechanismus ausstatten. Hierzu
braucht der Landwirt sich dann keinen neuen Schleuderstreuer anzuschaffen, sondern
es ist lediglich erforderlich, daß er sich einen neuen Dosiermechanismus kauft und
diesen gegen den vorhandenen Dosiermechanismus austauscht und an dem Anschlußelement
befestigt. Somit kann der Landwirt seinen Schleuderstreuer auf kostengünstige Weise
immer wieder an den neuen Stand der Technik anpassen und seine Maschine mit den
neusten technischen Errungenschaften sehr kostengünstig ausstatten.
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Hiebei sieht die Erfindung vor, daß an dem Anschlußelement jeweils
verschieden ausgebildete und komplett ausgestattete Dosiermechanismen auswechselbar
befestigbar sind.
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Hierzu ist dann erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Dosiermechanismen
jeweils auf das Anschlußelement abgestimmte Anschlüsse aufweisen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind den übrigen Unteransprüchen
und der Beispielsbeschreibung sowie den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
Fig.
1 einen erfindungsgemäßen Anbauschleuderstreuer in der Ansicht von hinten, Fig.
2 den Streuer in der Draufsicht und in vergrößertem Maßstab, Fig. 3 den Streuer
in Draufsicht mit einer anderen Dosiereinrichtung, Fig. 4 die Dosiereinrichtung
gemäß Fig. 3 in der Draufsicht und vergrößertem Maßstab, Fig. 5 eine weitere Dosiereinrichtung
zur Anordnung an den Anbauschleuderstreuer in der Draufsicht, Fig. 6 eine andere
Dosiereinrichtung zur Anordnung an den Anbauschleuderstreuer ebenfalls in der Draufsicht
und Fig. 7 noch eine weitere Dosiereinrichtung zur Anordnung an den Anbauschleuderstreuer
ebenfalls in der Draufsicht.
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Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Anbauschleuderstreuer weist den
Rahmen 1, der auf seiner in Fahrtrichtung 2 gesehenen vorderen Seite 3 mit Kupplungselementen
zum Anbau an einen nicht dargestellten Schlepper ausgestattet ist, auf. Ferner ist
am Rahmen 1 der Vorratsbehälter 4 befestigt, der zwei durch das dachförmige Mittelteil
getrennte trichterförmige Behälterteile 5 aufweist.
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Die trichterförmigen Behälterteile 5 weisen jeweils den als lösbare
Bodenplatte 6 ausgebildeten Dosiermechanismus auf. Unterhalb der Bodenplatte 6 ist
jeweils eine als Schleuderscheibe 7 ausgebildete Streueinrichtung angeordnet, die
über das Getriebe 8 von der Schlepperzapfwelle rotierend angetrieben werden.
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Unter dem trichterförmigen Behälterteil 5 ist jeweils das als Kuppelplatte
9 ausgebildete Anschlußelement angeschweißt.
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Die Kuppelplatte 9 weist einen Ausschnitt 10 auf, der in etwa dem
unteren Querschnitt des Behälterteiles 5 entspricht. Die Kuppelplatte 9 ist derart
unter dem Vorratsbehälter 4 angeschweißt, daß sich die von Hand lösbaren Verbindungselemente
11 nicht an der Seite 3 des Vorratsbehälter 4 befinden, an der die Drei-
punktkupplungselemente
zum Anbau des Schleuderstreuers an dem Schlepper angeordnet sind; d.h. also, die
Gewindebohrung 12, in die die Flügelschraube 13 eingeschraubt wird, befindet sich
auf der frei zugänglichen Seite des Schleuderstreuers, wenn er an einen Schlepper
angebaut ist. Auf der der Gewindebohrung 12 abgewandten Seite der Kuppelplatte 9
sind die Krallen 14 angeordnet. unterhalb der Kuppelplatte 9 ist die aus der Tragplatte
1 5 und der Abdeckplatte 16 bestehende Bodenplatte 6 angeordnet. Die Tragplatte
15 weist den Ausschnitt 17 auf, der mit dem Ausschnitt 10 etwa deckungsgleich ist.
Die Tragplatte 15 weist den nach vorn ragenden Tragarm 18 auf. An der Tragplatte
15 sind auf der Vorderseite an dem Gelenk 19 der Schieber 20 und der Anschlaghebel
21 zur Einstellung der Öffnungsweite der Auslauföffnung 22, die sich in der Abdeckplatte
16 befindet, angeordnet. Zwischen dem Tragarm 18 und dem Hebel 23 des Schiebers
20 sind die Zugfeder 24 und der als Fernbedienungselement ausgebildete Hydraulikzylinder
25 angeordnet. An dem Hydraulikzylinder 25 ist der Hydraulikschlauch 26 befestigt,
über den der Hydraulikzylinder 25 an die Schlepperhydraulikanlage bzw. an ein Hydrauliksteuergerät
anzuschließen ist. Der Schieber 20 ist hinter dem Gelenk 19 an der Stelle 27 durchgekröpft,
so daß zwischen der Tragplatte 15 und dem Schieber 20 die Abdeckplatte 16 zu schieben
ist.
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Die Tragplatte 15 und die Abdeckplatte 16 weisen auf ihrer Vorderseite
jeweils die Aussparungen 28 auf, in die die Krallen 14 fassen, damit ein Verschieben
dieser Teile verhindert wird. Auf der Rückseite weisen die Tragplatte 15 und die
Abdeckplatte 16 jeweils die mit der Kuppelplatte 9 deckungsgleichen Bohrungen 29
auf.
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Zunächst wird der aus nicht rostendem Stahl bestehende Schieber 20,
der Anschlaghebel 21, die Zugfeder 24 und der Hydraulikzylinder 25 mit dem Hydraulikschlauch
27 an die Tragplatte 15 montiert. Jetzt wird die Vorderseite der Tragplatte 15 in
die Krallen 14 gesteckt und anschließend wird die ebenfalls aus nicht rostendem
Stahl hergestellte Abdeckplatte 16 zwischen die Tragplatte 15 und den Schieber 20
geschoeben, so daß sie ebenfalls auf ihrer Vorderseite von den Krallen 14 gehalten
wird. Zum
Schluß wird die als Schnellverschluß ausgebildete Flügelschraube
13 durch die Bohrung 29 der Tragplatte 15 und der Abdeckplatte 16 gesteckt und in
die in sich in der Kuppelplatte 9 befindliche Gewindebohrung 12 eingeschraubt.
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Somit kann nach dem bequemen Herausschrauben der leicht zugänglichen
Flügelschraube 13 die aus Tragplatte 15 und der Abdeckplatte 16 bestehende Bodenplatte
6 mit dem Schieber 20, dem Anschlaghebel 21 und dem Hydraulikzylinder 25 mit dem
Hydraulikschlauch 26 und der Schlauchkupplung 30 von dem Vorratsbehälter 4 abgenommen
werden. Nach der Abnahme kann die Abdeckplatte 16 abgenommen werden. Nach der Abnahme
kann die Abdeckplatte 16 und der Schieber 20 in bequemer Weise gereinigt und eingefettet
bzw. eingeölt werden. Hierdurch wird die Lebensdauer dieser Teile verlängert und
die Einstellgenauigkeit und das Verschließen der Auslauföffnung durch den Schieber
20 bleibt erhalten.
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Unter dem Anbauschleuderstreuer ist gemäß Fig. 3 die Bodenplatte 6
gemäß Fig. 1 und 2 gegen die Bodenplatte 30 ausgetauscht.
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An dem als Kuppelplatte 9 ausgebildeten Anschlußelement ist jetzt
das als Bodenplatte 30 ausgebildete Dosierorgan angeordnet.
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In jeder Bodenplatte 30 befindet sich jeweils eine Auslauföffnung
31, deren Öffnungsweite durch unter der Bodenplatte 30 und vor der Auslauföffnung
31 angeordnete Schieber 32 und 33 eingestellt werden kann. Unterhalb jeder Bodenplatte
30 sind die beiden Schieber 32 und 33 auf dem Bolzen 34 schwenkbar angeordnet.
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Direkt unter den Bodenplatte 30 befindet sich der Schieber 32.
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Unter dem Schieber 32 ist der Schieber 33 angeordnet, so daß sich
der Schieber 32 zwischen der Bodenplatte 30 und dem Schieber 33 befindet. Der Bedienungshebel
35 des Schiebers 32 ragt nach vorn über den Bolzen 34 hinaus. An diesem über den
Bolzen 34 hinausragenden Bedienungshebel 35 ist das als Fernbedienungsvorrichtung
ausgebildete Bedienungselement 36 angeordnet. Dieses Bedienungselement 36 ist als
einfach wirkender Hydraulikzylinder 37 und als dem Hydraulikzylinder 37 gegenwirkende
Zugfeder 38 ausgebildet. Der Hydraulikzylinder 37 und die Zugfeder 38
sind
an der Bodenplatte 30 befestigt. Der jeweilige Hydraulikzylinder 37 ist über einen
Hydraulikschlauch 39 an die Hydraulikanlage eines Schleppers angeschlossen und kann
über Steuergeräte von dortaus vom Schlepperfahrer betätigt werden.
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Der Schieber 32 weist auf seiner dem Bedienungshebel 35 abgewandten
Seite das Verlängerungsstück 40 auf. Der Schieber 33 besitzt ebenfalls einen Bedienungshebel
41, der sich bis über das Verlängerungsstück 40 hinaus erstreckt. Zwischen dem Bedienungshebel
41 des Schiebers 33 und dem Verlängerungsstück 40 des Schiebers 32 ist die aus dem
doppelt wirkenden Hydraulikzylinder 32 bestehende Fernbedienungsvorrichtung angeordnet.
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Dieser Hydraulikzylinder ist über Hydraulikschläuche mit der Hydraulikanlage
des Schleppers verbunden und kann vom Schleppersitz aus vom Schlepperfahrer über
Steuergeräte betätigt werden.
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Auf beiden Seiten des Bedienungshebels 31 sind an dem Verlängerungsstück
40 des Schiebers 32 jeweils die aufrecht stehenden Bleche 43 angeschweißt. An diesen
Blechen 43 sind jeweils die Gummipuffer 44 befestigt. Diese Gummipuffer 44 liegen
an dem Bedienungshebel 41 des Schiebers 33 an, so daß sie den Bedienungshebel 41
und somit den Schieber 33 in einer genau definierten Lage gegenüber dem Schieber
32 halten bzw. fixieren, wenn der Hydraulikzylinder 42 drucklos geschaltet ist.
Weiterhin sind an den Blechen 43 noch die beiden als einstellbare Schrauben 45 ausgebildeten
Anschläge angeordnet. An der Bodenplatte 6 befinden sich noch die Einstellskalen
46 und 47 und das einstellbare mechanische Element 48 für die Festlegung der Grundöffnungsstellung
des Schiebers 33. Das einstellbare Element 48 ist in dem Langloch 49 verstellbar.
An diesem einstellbaren Element 48 liegt das Verlängerungsstück 40 des Schiebers
32 an, wenn die Schieber sich in ihrer Öffnungsstellung befinden. Die Einstellskala
46 ist für die Grundeinstellung vorgesehen und weist eine lineare Teilung auf. Anhand
dieser Einstellskala in Verbindung mit den Werten einer Streutabelle kann das einstellbare
Element 48 eingestellt werden. Die Einstellskala 47 weist eine prozentuale Teilung
auf, so daß jeweils Ausbringmengenwerte eingestellt werden können, die prozentual
größer und kleiner als der Grundmengenwert sind. Diese größeren und kleineren Ausbringmengenwerte
werden
durch die Einstellung der Schrauben 45 festgelegt.
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Durch die prozentuale Einteilung der Skala braucht der Landwirt jeweils
nicht den Änderungswert errechnen, wenn er beispielsweise 10% mehr oder weniger
als den Grundmengenwert ausbringen will.
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Die Auslauföffnungen 31 freigebende Kante 50 des Schiebers 32 springt
gegenüber der Kante 51 des Schiebers 33 etwas zurück.
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Somit kann durch Verstellen des Schiebers 33 gegenüber dem Schieber
32 mit Hilfe des Hydraulikzylinders 42 jeweils ein kleinerer und ein größerer Ausbringmengenwert
während des Ausbringvorganges eingestellt werden.
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Die Veränderung der Ausbringmenge pro Flächeneinheit während des Ausbringvorganges
und während der Fahrt (Plus-Minus-Schaltung) geschieht folgendermaßen: Zunächst
stellt der Landwirt anhand der Streutabelle das einstellbare Element 48 so ein,
daß der Zeiger dieses einstellbaren Elementes auf den aus der Streutabelle entnommenen
Wert der Skala 46 zeigt. Der in Fig. 4 eingezeichneten Stellung befinden sich die
Schieber 32 und 33 in Betriebstellung; d.h. in Öffnungsstellung.
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In dieser beispielhaft eingezeichneten Stellung wird nur ein relativ
kleiner Querschnitt der Auslauföffnung freigegeben, so daß eine relativ kleine Ausbringmenge
ausgebracht wird. Über'den Hydraulik zylinder 37 werden die Schieber 32 und 33 betätigt.
Wenn der Schieber, wie in dem hier dargestellten Fall drucklos geschaltet ist, zieht
die Zugfeder 38 die beiden Schieber in ihre (eingezeichnete) Öffnungsstellung. Wenn
nun der Hydraulikzylinder 37 mit Druck beaufschlagt wird, so wird die Auslauföffnung
geschlossen, indem die Schieber in ihre Schließstellung bewegt werden und die Auslauföffnung
abdecken. In der Öffnungsstellung liegt das Verlängerungsstück 40 des Schiebers
32 an dem einstellbaren Anschlag 48 an. Wenn der Schieber 42 drucklos geschaltet
ist, befindet sich der Schieber 41 in seiner Grundeinstellung, in der er von den
Gummipuffern 42 gehalten wird.
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Mit Hilfe der Schrauben 45 kann der Landwirt nun vor Beginn der Arbeit
einen größeren und einen kleineren Ausbringmengenwert gegenüber dem Grundausbringmengenwert
einstellen. Hierbei ist von besonderem Vorteil, daß die Skala 47 eine prozentuale
Einteilung aufweist. So braucht der Landwirt nur den Schieber 41 jeweils nur soweit
zu bewegen, bis der auf dem Bedienungshebel 41 angeordnete Zeiger mit dem gewünschten
größeren und kleineren Ausbringmengenänderungswert übereinstimmt. Diese beiden Extremstellungen
des Schiebers 33 werden durch die Einstellschrauben 45 entsprechend eingestellt.
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Auf dem Acker werden am Feldende die Auslauföffnungen dadurch geöffnet,
daß die Hydraulikzylinder 37 über die auf dem Schlepper befindlichen Steuergeräte
drucklos geschaltet werden. Schlagartig ziehen die Zugfedern 38 die jeweiligen Schieber
32 und 33 in ihre eingestellte Öffnungsstellung, so daß das Verlängerungsstück 40
an dem einstellbaren Element 48 anliegt. Wenn der Landwirt nun während der Feldüberfahrt
und des Ausbringvorganges aufgrund der vorliegenden Einsatzverhältnisse eine etwas
kleinere und größere Ausbringmenge ausbringen will, so betätigt er das entsprechende
Steuergerät, so daß der Hydraulikzylinder 42 entsprechend betätigt wird. Über diesen
Hydraulikzylinder 42 wird dann der Schieber 33 gegenüber dem Schieber 32 bewegt,
so daß entsprechend der Betätigung des Hydraulikzylinders 42 ein kleinerer und ein
größerer Öffnungsquerschnitt gegenüber der Grundeinstellung eingestellt wird. Soll
anschließend wieder die eingestellte Grundmenge ausgebracht werden, so wird der
Hydraulikzylinder 42 vom Landwirt über das entsprechende Steuergerät drucklos geschaltet.
Jetzt drücken die Gummipuffer 42 den Schieber 33 wieder in seine Grundeinstellung.
Somit ist also der durch den Schieber 33 freigegebene Öffnungsquerschnitt der Auslauföffnung
31 während des Einsatzes des Streuers über die als Hydraulikzylinder 42 ausgebildete
Fernbedienungsvorrichtung derart veränderbar, daß ein kleinerer und ein größerer
Öffnungsquerschnitt gegenüber der Grundeinstellung einstellbar ist, so daß eine
kleinere und eine größere Ausbringmenge (Öffnungsweite der Auslauföffnung) jeweils
einstellbar ist. Der Schieber 32 ist somit gegen-
über dem Bedienungselement
36 mit Hilfe des als Fernbedienungsvorrichtung ausgebildeten Hydraulikzylinders
42 hin- und herbewegbar.
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Die ebenfalls eine Plus-Minus-Schaltung aufweisende Dosiereinheit
52 gemäß Fig. 5 ist ebenfalls an das als Kuppelplatte 9 ausgebildete Anschlußelement
unter den Behälterteilen 5 des Vorratsbehälters 4 des Anbauschleuderstreuers anzuordnen.
Die Dosiereinheit 52 weist die Bodenplatte 53 mit der Auslauföffnung 54 auf.
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Unter der Bodenplatte 53 ist der Schieber 55 an dem Bolzen 56 angeordnet.
Der Schieber 55 weist den über den Bolzen 56 hinausragende Bedienungshebel 57 auf.
Zwischen dem Bedienungshebel 57 und der Bodenplatte 53 ist das Bedienungselement
58 angeordnet. Das Bedienungselement 58 weist den Hydraulikzylinder 59 und die Zugfeder
60 auf. Über das Bedienungselement 58 wird der Schieber 55 jeweils in seine Schließ-
bzw. Öffnungsstellung gebracht. Die Öffnungsstellung des Schiebers wird durch das
an der Bodenplatte 53 einstellbar angeordnete Anschlagelement 61 bestimmt.
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Zwischen der Bodenplatte 53 und dem Schieber 55 sind seitlich der
Auslauföffnung 54 beidseits als Blendenelemente ausgebildete Schieber 62 angeordnet.
Entsprechend ihrer jeweiligen Einstellung decken die Blendenelemente 62 jeweils
einen entsprechenden Teil der Auslauföffnung 54 beidseitig ab. An der Bodenplatte
53 sind in dem Bereich der Bfendenelemente 62 die einstellbaren Anschläge 63 angeordnet.
Jedem Blendenelement 62 ist ein Anschlag 63 zugeordnet. Die Anschläge 63 bestimmen
drei Positionen der Blendenelemente 62 jeweils exakt. Die Positionen sind die Grundeinstellung
sowie eine Minimal- und eine Maximaleinstellung.
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Die Blendenelemente 62 sind gemeinsam über die an ihnen angeschlossene
Fernbedienungsvorrichtung 64, die als Bowdenzug ausgebildet ist, verstellbar. Über
die Verstellung der Blendenelemente 62 ist die Ausbringmenge pro Flächeneinheit
zu verändern, ohne daß über das Bedienungselement 58 der Schieber 55 verstellt wird.
Mit dem Bedienungselement 58 wird der Schieber 55 ausschließlich nur in seine Schließ-
bzw. Öffnungsstellung bewegt, wobei die Öffnungsstellung des Schiebers 55 von dem
einstell-
baren Element 61 bestimmt wird. Durch die gleichzeitige
Verstellung der beiden Blendenelemente 62 bleibt die Linie, auf der sich der Flächenschwerpunkt
der jeweiligen Öffnungsweite bei unterschiedlichen Öffnungsstellungen des Schiebers
55 verschiebt, immer erhalten. Hierdurch wird immer die gleiche Lage des Streufächers
beibehalten; der Mengeneffekt tritt nicht auf.
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Die Dosiereinheit 65 gemäß Fig. 6 ist ebenfalls an die als Kuppelplatte
9 ausgebildeten Anschlußelemente unter den Behälterteilen 5 des Vorratsbehälters
4 des Anbauschleuderstreuers anzuordnen. Die Dosiereinheit 65 weist die Bodenplatte
66 mit der Auslauföffnung 67 auf. Unterhalb der Bodenplatte 66 sind die beiden Schieber
68 und 69 auf dem an der Bodenplatte 66 angeschweißten Bolzen 70 angeordnet. Direkt
unterhalb der Bodenplatte 66 befindet sich der Schieber 68. Unter dem Schieber 68
ist der Schieber 69 angeordnet, so daß sich der Schieber 68 zwischen der Bodenplatte
66 und dem Schieber 69 befindet. Der Bedienungshebel 71 des Schiebers 68 ragt nach
vorn über den Bolzen 70 hinaus. An diesem über den Bolzen 70 hinausragenden Bedienungshebel
71 ist das als Fernbedienungsvorrichtung ausgebildete Bedienungselement 71 angeordnet.
Dieses Bedienungselement 71 ist als einfach wirkender Hydraulikzylinder 72 und als
dem Hydraulikzylinder entgegenwirkende Zugfeder 74 ausgebildet. Der Hydraulikzylinder
73 und die Zugfeder 74 sind an der Bodenplatte 66 befestigt. Der jeweilige Hydraulikzylinder
73 ist über einen Hydraulikschlauch 75 an die Hydraulikanlage eines Schleppers angeschlossen
und kann über Steuergeräte von dortaus vom Schlepperfahrer betätigt werden. Mittels
des Bedienungselementes 71 werden die Schieber 68 und 69 in ihre Schließ-bzw. Öffnungsstellung
gebracht.
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Der Schieber 68 weist auf seiner dem Bedienungshebel 71 abgewandten
Seite das Verlängerungsstück 76 auf. Dieses Verlängerungsstück 76 liegt in der Öffnungsstellung
der Schieber 68 und 69 an dem einstellbaren Element 77 an, welches im Bereich der
Skala 78 an der Bodenplatte 66 in dem Langloch 79 einstellbar angeordnet ist. Dieses
einstellbare Element 77 bestimmt die Grundöffnungsstellung der Schieber 68 und 69.
Der Schieber 69
besitzt ebenfalls einen Bedienungshebel 80, der
ungefähr bis zum Ende des Verlängerungsstückes 76 reicht. Zwischen dem Bedienungshebel
80 des Schiebers 69 und dem Verlängerungsstück 76 ist der Stellmotor 81 angeordnet.
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An dem Stellmotor 81 ist die elektronische Steuer- und Regelt in richtung
82 angeschlossen, die in dem Regelkasten 83 untergebracht ist. Über die Regeleinrichtung
82 erhält der Stellmotor 81 entsprechende Impulse, um den Schieber 69 zu verstellen,
so daß die Ausbringmenge durch eine Änderung des Öffnungsquerschnittes der Auslauföffnung
78 verändert werden kann.
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Hierbei sind verschiedene Arten der Regelung denkbar. In dem einen
Fall kann eine Regelung vorgesehen sein, die bei wechselnden Fahrgeschwindigkeiten
die Ausbringmenge Material pro Flächeneinheit konstant hält. In einem anderen Fall
kann eine Regelung vorgesehen sein, über die verschiedene in die Regeleinrichtung
82 einprogrammierte Ausbringmengen durch den Schlepperfahrer abrufbar sind. Wobei
dann die jeweils kleinere oder größere Ausbringmenge pro Flächeneinheit von dem
Stellmotor 82 eingestellt wird, in dem der Stellmotor 81 entsprechend der ihm von
der Regeleinrichtung 82 übermittelten Impulse den Schieber 69 verstellt.
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Es ist auch möglich, daß diese beiden vorbeschriebenen Regelarten
kombiniert in die Regeleinrichtung eingespeichert sind.
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Die Dosiereinheit 84 gemäß der Fig. 7 ist ebenfalls an die als Kuppelplatte
9 ausgebildeten Anschlußelemente unter den Behälterteilen 5 des Vorratsbehälters
4 des Anbauschleuderstreuers anzuordnen. Die Dosiereinheit 84 ist als Zwangsdosierungssystem
ausgebildet. Auch die Dosiereinheit 84 weist eine Bodenplatte 85 auf.
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In der Bodenplatte 85 ist die Auslauföffnung 86 angeordnet. In der
Auslauföffnung 86 ist die Dosierwalze 78 angeordnet. Die Dosierwalze 87 ist auf
der Dosierwelle 88 befestigt, die mittels der Lager 89 unter der Bodenplatte 85
gelagert ist. Die Dosierwalze 87 wird von dem Antriebsmotor 90, der an der Dosierwelle
88 und an der Bodenplatte 85 befestigt ist, angetrieben. Die Drehzahl des Antriebsmotors
90 und somit der Dosierwalze 87 wird von einer nicht dargestellten Regeleinrichtung
bestimmt.
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Diese Regeleinrichtung weist ein Einstellelement auf, so daß
verschiedene
Drehzahlen und somit Ausbringmengen Material pro Flächeneinheit einzustellen sind.
Die Dosierwalzen 87 führen das sich im Vorratsbehälter 4 befindliche Material, beispielsweise
Düngemittel, den Schleuderscheiben * 7 zu. Damit bei unterschiedlichen Ausbringmengen
bei dem Schleuderstreuer kein Mengeneffekt auftritt, ist unter den Dosierwalzen
87 ein nicht dargestellter Verstellmechanismus angeordnet, der entsprechend der
Drehzahl der Dosierwalzen 87 und somit der jeweiligen Ausbringmenge Material den
Dünger so auf die Schleuderscheib?n 7 leitet, daß sich der Aufgabeschwerpunkt des
Materiales auf denSchleuderscheiben 7 verschiebt.
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Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, daß die Anordnung
der Einstellskalen an den Bodenplatten sehr große Vorteile hat. Hierdurch ist es
möglich, daß die Schieber bereits vor der Monatage der Bodenplatten an die Vorratsbehälter
exakt eingestellt bzw. einjustiert werden können. Die Toleranzen zwischen den Schiebern
und dem Rahmen bzw. Vorratsbehälter wirken sich nicht auf die exakte Einstellung
der Schieber aus.
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Weiterhin ist es in vorteilhafter Weise möglich, daß der jeweilige
Dosiermechanismus jeweils genau einjustiert werden kann und somit getrennt von der
Maschine versandt und verpackt werden kann. Auch ist keine besondere neue Einjustrierung
zwischen den Schiebern und der Maschine erforderlich, wenn die verschiedenen Dosiermechanismen
jeweils an den Vorratsbehälter angeordnet werden. Jeder Dosiermechanismus ist komplett
abzunehmen und braucht nicht auf Skalen, die sich an der Maschine befinden, eingestellt
zu werden.