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DE3438924A1 - Verfahren zum festlegen von eckpunkten von zu errichtenden bauwerken sowie geraet zum durchfuehren dieses verfahrens - Google Patents

Verfahren zum festlegen von eckpunkten von zu errichtenden bauwerken sowie geraet zum durchfuehren dieses verfahrens

Info

Publication number
DE3438924A1
DE3438924A1 DE19843438924 DE3438924A DE3438924A1 DE 3438924 A1 DE3438924 A1 DE 3438924A1 DE 19843438924 DE19843438924 DE 19843438924 DE 3438924 A DE3438924 A DE 3438924A DE 3438924 A1 DE3438924 A1 DE 3438924A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rod
legs
shaped element
auxiliary
building
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19843438924
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf 8400 Regensburg Ranzinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19843438924 priority Critical patent/DE3438924A1/de
Publication of DE3438924A1 publication Critical patent/DE3438924A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G21/00Preparing, conveying, or working-up building materials or building elements in situ; Other devices or measures for constructional work
    • E04G21/14Conveying or assembling building elements
    • E04G21/16Tools or apparatus
    • E04G21/18Adjusting tools; Templates
    • E04G21/1808Holders for bricklayers' lines, bricklayers' bars; Sloping braces
    • E04G21/1833Line-holders for setting-out builders' work, e.g. foundations

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)

Description

  • Titel: Verfahren zum Festlegen von Eckpunkten von
  • zu errichtenden Bauwerken sowie Gerät zum Durchführen dieses Verfahrens Verfahren zum Festlegen von Eckpunkten von zu errichtenden Bauwerken sowie Gerät zum Durchführen dieses Verfahrens Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Festlegen von Eckpunkten von zu errichtenden Bauwerken mit einer Einrichtung, bei der durch Schenkel bestimmte Winkel festgelegt sind.
  • Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf ein Gerät zum Durchführen dieses Verfahrens.
  • Beim Errichten von Bauwerken, z.B. von Gebäuden oder Häusern, ist es auch heute noch üblich, zum Festlegen der Eckpunkte eines Bauwerkes, aber auch zum Festlegen der Höhe bzw. des Niveaus eines Bauwerkabschnittes, beispielsweise zum Festlegen des Niveaus eines Fundamentes ein sog. Schnurgerüst zu verwenden. Hierfür wird im Gelände vor dem Ausheben der Baugrube für jeden Eckpunkt des zu errichtenden Bauwerks zunächst ein Hilfspunkt festgelegt, der in einem vorgegebenen Abstand von dem Eckpunkt bzw. den beiden diesen Eckpunkt bildenden Grundrißlinien des zu errichtenden Bauwerkes außerhalb des Grundrisses dieses Bauwerkes sowie außerhalb der im Gelände auszuhebenden Baugrube liegt. An jedem Hilfspunkt wird dann aus Pfosten und Brettern ein Winkelrahmen in der Form errichtet, daß jeweils zwei von Brettern gebildete Schenkel jedes Winkelrahmens in etwa parallel zu den die betreffende Ecke des zu errichtenden Bauwerks bildenden Grundrißlinien liegen. An den Schenkeln werden dann Schnüre befestigt, die jeweils genau entlang der Grundrißlinien des zu errichtenden Bauwerks verlaufen und von denen sich jeweils zwei an einem Eckpunkt des zu errichtenden Bauwerks schneiden, so daß auf diese Weise die einzelnen Eckpunkte festgelegt werden können, und zwar zunächst für den Aushub der Baugrube und dann später auch nach dem Aushub der Baugrube für die Errichtung der Außenwand des Bauwerks.
  • Nachteilig ist bei den bekannten Verfahren bzw. bei den hierfür verwendeten Hilfsmitteln (Schnurgerüst) vor allem, AnA die Schnüre des Schnurqerüsts nach dem erstmaligen groben Festlegen der Eckpunkte des zu errichtenden Bauwerks (für den Bodenaushub) wieder entfernt werden müssen, da die über der auszuhebenden Baugrube verlaufenden Schnüre bei den Aushubarbeiten stören würden. Nach dem Aushub der Baugrube müssen die Schnüre des Schnurgerüstes erneut zur Festlegung der Eckpunkte des zu errichtenden Bauwerks gespannt werden.
  • Nachteilig ist bei den bekannten Verfahren bzw. bei den hierfür verwendeten Hilfsmitteln (Schnurgerüst) auch, daß die über der Baugrube verlaufenden Schnüre während der eigentlichen Bauarbeiten, beispielsweise beim Einbringen des das Fundament bildenden Betons ebenfalls stören.
  • Ein weiterer wesentlicher Nachteil besteht bei den bekannten Verfahren bzw. bei den hierfür verwendeten Hilfsmitteln darin, daß zum Halten der Schnüre des Schnurgerüstes an den Schenkeln der Winkelrahmen Nägel verwendet werden, die beispielsweise beim Entfernen des Schnüre für die Aushubarbeiten aus ihrer Befestigung an den Schenkeln der Winkelrahmen verlorengehen können, so daß nach dem Aushub ein erneutes Ausmessen zumindest eines Teils des Schnurgerüstes erforderlich ist. Weiterhin ist mit den bekannten Verfahren bzw. mit den hierfür verwendeten Hilfsmitteln eine Bestimmung bzw. eine Überprüfung der Höhe oder des Niveaus eines Bauwerkabschnittes auf einfache Weise und mit hoher Genauigkeit vor allem auch unter Verwendung der Winkelrahmen des Schnurgerüstes nicht möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren aufzuzeigen, mit dem es möglich ist, die Eckpunkte von zu errichtenden Bauwerken wesentlich einfacher und präziser feszulegen, als dies mit herkömmlichen Verfahren möglich ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren der eingangs geschilderten Art erfindungsgemäß so ausgebildet, daß zwei zueinander rechtwinklige Schenkel mit zwei sich rechtwinklig schneidenden Schnüren bzw. Schnurlängen zur Deckung gebracht werden, und daß der zu bestimmende Eckpunkt über einen dritten Schenkel polar festgelegt wird, der bzw. dessen Längserstreckung die beiden rechtwinkligen Schenkel unter 450 schneidet.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird es möglich, auf das bisher erforderliche Schnurgerüst bei der Festlegung der Eckpunkte eines zu errichtenden Gebäudes vollständig zu verzichten, und zwar sowohl beim Aushub der Baugrube als auch bei der späteren Erstellung des Bauwerkes. Bei der bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten Einrichtung handelt es sich um eine fabrikmäßig mit hoher Präzision gefertigte Meßeinrichtung, mit deren Hilfe ausgehend von dem außerhalb des Grundrisses des zu errichtenden Bauwerkes sowie außerhalb der Baugrube liegenden, einem Eckpunkt des zu errichtenden Gebäudes zugeordneten Hilfspunkt der zugehörige Eckpunkt ermittelt wird, wobei auch die mit den rechtwinkligen Schenkeln dieser Einrichtung zur Deckung gebrachten Schnüre bzw. Schnurlängen außerhalb des Grundrisses des zu errichtenden Gebäudes sowie außerhalb der Baugrube verlaufen. Das erfindungsgemäße Verfahren benötigt somit zum Festlegen der Eckpunkte eines zu errichtenden Bauwerks keine Schnüre, die im Bereich der Baugrube verlaufen und die daher für den Aushub der Baugrube entfernt werden müssen bzw. bei den eigentlichen Bauarbeiten stören können.
  • Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, ein Gerät aufzuzeigen, welches zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders geeignet ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Gerät erfindungsgemäß gekennzeichnet durch ein im Boden verankerbares stabförmiges Element, durch eine an diesem stabförmigen Element vorgesehene Einrichtung mit zwei zueinander rechtwinkligen Schenkeln oder Armen, die radial von dem stabförmigen Element wegstehen sowie durch wenigstens ein drittes, ebenfalls vom stabförmigen Element radial wegstehenden Schenkel oder Arm, dessen Längserstreckung die beiden rechtwinkligen Schenkel schneidet.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gerätes ist die die Schenkel aufweisende Einrichtung als Aufsatzstück ausgebildet, welches auf das stabförmige Element aufgesetzt und von diesem wieder abgenornmen werden kann, so daß mit mehreren stabförmigen Elementen, von denen jedes an einem außerhalb des Grundrisses des zu errichtenden Gebäudes bzw. außerhalb der Baugrube liegenden und einer Ecke des zu errichtenden Bauwerks zugeordneten Hilfspunkt im Boden verankert ist, und mit Hilfe eines einzigen Aufsatzstückes das Festlegen sämtlicher Eckpunkte des zu errichtenden Bauwerks möglich ist.
  • Zum bleibenden Markieren der ermittelten Eckpunkte wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Gerät beispielsweise ein Hilfselement verwendet, welches ein den Eckpunkt markierendes Element aufweist und an einer Fläche, z.B. an der Oberfläche eines Fundamentes befestigt werden kann, auf der (Fläche) die weitere Errichtung des Bauwerks erfolgt. Dieses Hilfselement verbleibt dann beispielsweise im errichteten Bauwerk und ist aus diesem Grunde als preiswert herstellbarer Massenartikel beispielsweise aus Kunststoff gefertigt.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 die sich teilweise berührenden Grundrisse zweier zu errichtender und yegeneinander versetzt angeordneter Bauwerke bzw. Gebäude, zusammen mit mehreren, die Eckpunkte der Bauwerke festlegenden Meß- oder Hilfspunkte außerhalb der Grundrisse sowie zusammen mit mehreren diese Hilfspunkte verbindenen horizontalen Linien zur Bestimmung der Höhe eines Bauwerkabschnittes; Fig. 2 in Seitenansicht einen von einer Säule mit vier Füßen gebildeten Ständer des erfindungsgemäßen Gerätes zusammen mit dem auf die Säule aufgeschobenen Aufsatzstück zur Festlegung eines Eckpunktes eines zu errichtenden Bauwerkes; Fig. 3 in Einzeldarstellung und in Draufsicht das Aufsatzstück des erfindungsgemäßen Gerätes; Fig. 4 in Draufsicht ein vorzugsweise aus Kunststoff gefertigtes Hilfselement zum Festlegen bzw. Markieren einer äußeren Ecke eines Gebäudes bzw. Mauerwerks; Fig. 5 das Hilfselement gemäß Fig. 4 in Seitenansicht und teilweise im Schnitt; Fig. 6 ein auf die Säule des erfindungsgemäßen Gerätes aufsetzbares fahnenförmiges Visierelement zur Verwendung bei der Festlegung bzw. Bestimmung der Höhe eines Bauwerkabschnittes; Fig. 7 in Seitenansicht eine Meßlatte mit einer auf dieser Meßlatte verschiebaren Visierleiste zur Verwendung bei der Festlegung bzw. Bestimmung der Höhe eines Bauwerkabschnittes; Fig. 8 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 7; Fig. 9 einen Schnitt entsprechend der Linie II-II der Fig.
  • 7; Fig. 10 in schematischer Darstellung der Anwendung des erfindungsgemäßen Gerätes bei der Festlegung der Eckpunkte eines Bauwerkes sowie der Höhenlage eines Bauwerkabschnittes, beispielsweise der Oberseite eines Fundamentes.
  • Das in den Figuren dargestellte Gerät zum Festlegen der örtlichen Lage von Eckpunkten eines Bauwerkes sowie zum Festlegen der Höhe eines Bauwerkabschnittes besteht u.a. aus einem Ständer 1, der von einer Säule 2 und vier an einem Ende dieser Säule vorgesehenen Standbeinen 3 gebildet ist. Die Säule 2 setzt sich aus einem unteren, von einem Hohlprofil-Eisen mit quadratischen Querschnitt gebildeten Abschnitt 4, aus einer in diesen Abschnitt eingreifenden und darin befestigten Stange 5, welche über das obere Ende des Abschnittes 4 vorsteht, sowie aus einem Rohrstück 6 zusammen, welches zumindest an seinem in der Fig. 2 unteren Ende offen ist und auf das über die Oberseite des Abschnittes 4 vorstehende Ende der Stange 5 aufgeschoben ist. Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Rohrstück 6 fest mit der Stange 5 verbunden. Es ist jedoch grundsätzlich auch denkbar, daß Rohrstück 6 beispielsweise durch nicht näher dargestellte Klemmelemente (z. B. Klemmschrauben) oder andere Befestigungselemente (z.B. Stifte) an der Stange 5 zu befestigten, um so zur Reduzierung der Größe des Gerätes bzw. des Ständers 1 während des Transportes das Rohrstück 6 von dem übrigen Teil des Ständers 1 abnehmen bzw. ein Rohrstück 6 bestimmter Länge im Bedarfsfall durch ein entsprechendes Rohrstück größerer oder kleinerer Länge austauschen zu können. Der Abschnitt 4, die Stange 5 und das Rohrstück 6 liegen achsgleich miteinander. An der Umfangsfläche des Abschnittes 4 sind die vier Standbeine 3 mit jeweils einem Ende befestigt, und zwar derart, daß die Standbeine mit ihrer Längserstreckung seitlich vom Abschnitt 4 wegstehen und mit der dem Rohrstücl< 6 abgewendeten Seite des Abschnittes 4 bzw. mit einer dem Rohrstück 6 abgewendeten gedachten Verlängerung des Abschnittes 4 einen Winkel kleiner als 900 einschließen, so daß die Standbeine 3 mit ihrer Längserstreckung bei der für die Fig. 2 gewählten Darstellung ausgehend vom Abschnitt 4 schräg nach unten verlaufen. Die vier Standbeine 3 sind um jeweils 900 gegeneinander versetzt um die Achse des Abschnittes 4 bzw. der Säule 2 angeordnet.
  • An dem der Säule 2 angewendeten Ende ist an jedem Standbein 3 eine Hülse 7 vorgesehen, die ein Innengewinde aufweist. In diese Hülse, deren Achse parallel zur Achse der Säule 2 liegt, greift von unten her eine weitere Hülse 8 ein, die mit einem Außengewinde versehen ist und welche an ihrem der Hülse 7 entfernt liegenden Ende einen kreisschreibenförmigen Teller 9 trägt, der mit seinen Oberflächenseiten senkrecht zur Achse der Hülsen 7 und 8 angeordnet ist und dessen Mittelpunkt mit der Achse dieser Hülsen zusammenfällt. Jeder Teller 9, der eine von vier Standflächen des Ständers 1 bildet, besitzt in seinem mittleren Bereich eine durchgehende Öffnung 10, so daß durch die Öffnungen der Hülsen 7 und 8 und die Öffnung 10 hindurch von oben her ein vorzugsweise aus Metall gefertigter, am unteren Ende 11 spitz zulaufender und am oberen Ende 12 mit einem Kopf versehener Stab 13 in den Boden eingeschlagen werden kann, um den Ständer 1 an einer ganz bestimmten Stelle zu fixieren. Durch Drehen der Hülsen 8 können die von den Tellern 9 gebildeten Standflächen des Ständers 1 derart eingestellt werden, daß die Achse der Säule 1 genau in vertikaler Richtung verläuft.
  • An dem Rohrstück 6 der Säule 2 ist in Achsrichtung dieser Säule verschiebbar ein Schieber vorgesehen, welcher bei der dargestellten Ausführungsform von einem auf das Rohrstück 6 aufgeschobenen Ring 14 ist, welcher an einem Ende, d.h. bei der für die Fig. 2 gewählten Darstellung an seinem oberen Ende mit einer in sich geschlossenen, zur Umfangsfläche des Ringes 14 hin offenen ringförmigen Nut 15 versehen ist.
  • Weiterhin ist am Ring 14 eine in ein Gewinde dieses Ringes eingreifende Klemmschraube 16 vorgesehen, mit der der Ring 14 in jeder gewünschten Höhenlage am Rohrstück 6 festgeklemmt werden kann. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Klemmschraube 16 eine mit einem gerändelten Kopf versehene Schraube, die von Hand, d. h. ohne die Verwendung eines Werkzeuges festgezogen oder gelöst werden kann. Soll ein unbefugtes Lösen der Klemmschraube 16 und damit auch ein unbefugtes Verschieben des Ringes 14 entlang des Rohrstückes 6 ausgeschlossen werden, so empfiehlt es sich, die Klemmschraube 16 als Madenschraube auszubilden, die zumindest im festgezogenen Zustand vollständig, d.h. mit ihrer gesamten Länge von der Gewindebohrung im Ring 14 aufgenommen wird und die an ihren dem Rohrstück 6 entfernt liegenden Ende mit einer Sechskant-Öffnung für den Eingriff eines Imbus-Schlüssels versehen ist.
  • Auf das Rohrstück 6 kann von oben her weiterhin ein Aufsatzstück 17 aufgeschoben werden, welches für diesen Zweck mit einem ring- oder hülsenartigen Element 18 versehen ist, das bei auf dem Ständer 1 sitzenden Aufsatzstück 17 auf das Rohrstück 6 aufgeschoben ist und dessen Innenbohrung einen Querschnitt aufweist, der in etwa gleich dem Außenquerschnitt des Rohrstückes 6 ist. Bei der dargestellten Ausführungsform weist das Aufsatzstück 17 vier Arme 19, 20, 21 und 22 auf, die jeweils mit einem Ende in das Element 18 übergehen bzw.
  • an diesem Element gehalten sind und mit ihrer Längserstreckung seitlich von dem Element 18 derart wegstehen, daß jeder Arm mit seiner Längserstreckung senkrecht zur Achse des hülsenartigen Elementes 18 bzw. bei auf das Rohrstück 6 aufgesetztem Aufsatzstück senkrecht zur Achse der Säule 2 liegen. Sämtliche Arme 19 bis 22 liegen in einer gemeinsamen Ebene, die bei auf das Rohrstück 6 aufgesestztem Aufsatzstück 17 senkrecht zur Achse der Säule 2 verläuft und mit der Zeichenebene in der Fig. 3 zusammenfällt, wobei die beiden Arme 19 und 21 in dieser Ebene einen Winkel von 900 miteinander einschließen, während der zwischen den beiden Armen 19 und 21 liegende Arm mit seiner Längserstreckung die Winkelhalbierende zwischen den beiden Armen 19 und 21 bzw. deren Längserstreckungen bildet, und der dem Arm 20 am Element 18 diametral gegenüberliegende Arm 22 mit seiner Längserstreckung achsgleich mit der Längserstreckung des Armes 20 liegt, wobei der Arm 20 für die Festlegung von Ecken mit Innenwinkel und der Arm 20 für die Festlegung von Ecken mit Außenwinkel dienen. Die Längserstreckung des Armes 22 schließt somit mit den Längserstreckungen der benachbarten Arme 19 und 21 jeweils einen Winkel 1350 ein. Zwischen den Armen 19, 22 und 21 sind am Element 18 zwei Klemmschrauben vorgesehen, mit welchen das Aufsatzstück 17 nach dem Aufschieben auf das Rohrstück 6 an diesem festgelegt bzw.
  • festgeklemmt werden kann. Die beiden Klemmschrauben 23 sind jeweils um 1200 gegenüber der Längserstreckung des Armes 20 um die Achse des hülsenartigen Elementes 18 versetzt angeordnet. Durch die Verwendung von zwei Klemmschrauben 22 ergibt sich eine exakte Fixierung des Aufsatzstückes 17 am Rohrstück 6 bzw. an der Säule 2 auch dann, wenn nach längerem Gebrauch das hülsenartige Element 18 durch entsprechende Materialabnutzung mit größerem Spiel auf dem Rohrstück 6 sitzt.
  • Wie die Fig. 2 zeigt, liegt das hülsenartige Element 18 bei auf die Säule 2 aufgesetztem Aufsatzstück 17 mit seiner Unterseite gegen die Oberseite des Ringes 14 an und erstreckt sich mit einem oberen Teilabschnitt 18 über die Arme 19, 20, 21 und 22 nach oben und bildet im Bereich dieses Teilabschnittes 18 eine kreiszylinderförmige Umfangsfläche, die so angeordnet ist, daß die jeweils innere Kante 19' bzw 21 der Arme 19 und 21 tangential zu der Umfangsfläche des Teilabschnittes 18 verläuft. Der Teilabschnitt 18 weist den gleichen Radius auf wie die Bodenfläche der Nut 15. An der Oberseite der Arme 19 und 21 ist weiterhin jeweils eine von Wasserwaagen bekannte Libelle 24 eingelassen, so daß nach dem Aufsetzen des Aufsatzstückes 17 auf die Säule 2 letzere mit Hilfe der beiden Libellen 24 sowie mit Hilfe der einstellbaren, von den Tellern 9 gebildeten Standflächen so ausgerichtet werden kann, daß die Achse der Säule 2 genau in vertikaler Richtung liegt.
  • In die dem Element 18 entfernt liegenden Enden der Arme 19 bis 22 können jeweils Verlängerungsstücke 25 eingesetzt werden, die nach dem Einsetzen und Befestigen mit ihrer Längserstreckung jeweils achsgleich mit der Längserstreckung des zugehörigen Armes 19, 20, 21 bzw. 22 liegen und so ausgebildet sind, daß zumindest die in die Arme 19 und 21 eingesetzten Verlängerungsstücke 25 mit ihrer Außenfläche die Fortsetzung der Außenfläche und dabei insbesondere auch der inneren Kante 19 bzw. 21 der Arme 39 und 21 bilden.
  • Wie weiter unten noch näher ausgeführt wird, definieren beim Festlegen von Eckpunkten eines zu errichtenden Bauwerks die Innenkanten 19 und 21 bzw. deren Verlängerungen zwei senkrecht zueinander verlaufende Linien außerhalb der Böschung 27 einer auszuhebenen bzw. ausgehobenen Baugrube 28 bzw. außerhalb des Grundrisses des zu errichtenden Bauwerkes, während die an den Armen 20 bzw. 22 befestigten Verlängerungsstüce 26 mit ihren freien Enden den tatsächlichen Eckpunkt eines in der Baugrube zu errichtenden Bauwerkes festlegen und zu diesem Zweck an ihren freien Enden mit einer Einkerbung 29 versehen sind, über die die an einem Lot 30 befestigte Schnur 31 geführt ist, wie dies in der Fig. 10 schematisch dargestellt ist. Die Verlängerungsstücke 26 sind in verschiedener Länge vorgesehen, um so Eckpunkte eines zu errichtenden Bauwerkes festlegen zu können, die einen unterschiedlichen Abstand von den oben erwähnten Linien aufweisen, wobei die Verlängerungsstücke 26 mit unterschiedlicher Länge direkt mit dem Abstand bezeichnet sind, der sich bei Verwendung eines bestimmten Verlängerungsstückes 26 für den Eckpunkt des zu errichtenden Bauwerkes von diesen Linien bzw. von den Innenkanten 19 und 21 des auf den Ständer 1 aufgesetzten Aufsatzstückes 17 ergibt, wobei die tatsächliche Länge des Verlängerungsstückes 26 selbstverständlich größer ist als der auf diesem Verlängerungsstück angegebene Abstand, und zwar um den Faktor Quadrat-Wurzel aus 2, d.h. bei einem aus dem Verlängerungsstücic 26 angeyebenen Abstand von 2 Metern beträgt die tatsächliche Länge des betreffenden Verlängerungsstückes 26 etwa 2,83 Meter abzüglich der Länge des Armes 20 bzw. 22.
  • Mit Hilfe von beispielsweise vier Ständern 1 mit jeweils einem Ring 14 und einem einzigen Aufsatzstück 17 ist es bereits möglich, vier Eckpunkte eines Gebäudes mit quadratischem oder rechteckförmigem Grundriß festzulegen. Für die Festlegung der Höhe eines Bauabschnittes, beispielsweise des Niveaus der Oberseite 32 eines Fundamentes 33 sind bei den erfindungsgemäßen Geräten noch weitere Elemente erforderlich, wie sie insbesondere in den Fig. 6 bis 9 im Detail dargestellt sind. Es handelt sich hierbei zunächst um ein fähnchenartiges Visierelement 34, welches aus einer auf das Rohrstück 6 aufschiebbaren Hülse 35 sowie aus einem seitlich von dieser Hülse wegstehenden und beispielsweise von einen Blechstreifen gebildeten flachen Element 36 gebildet ist, welch letzteres an einem Ende zu der Hülse 35 eingerollt ist und mit seinen Oberflächenseiten parallel zur Achse dieser Hülse 35 und bei auf die Säule 2 aufgesetztem Visierelement 34 mit seinen Oberflächenseiten in vertikaler Richtung liegt und mit seiner oberen Kante 36 eine Visierkante bzw. -linie bildet. Bei auf die Säule 2 aufgesetztem Visierelement 34 liegt die Hülse 35 mit der Unterseite 37 niveaugleich mit der Nut 15. Anstelle eines Blechstreifens wird für die Herstellung des Elementes 36 vorzugsweise ein flaches Element aus Kunststoff (Duroplast) verwendet, welches sich im Gegensatz zu einem Blechstreifen nicht verbiegen läßt.
  • Zum Festlegen der Höhe eines Bauwerkabschnittes wird weiterhin ein Meßlatte 38 verwendet, die bei der dargestellten Ausführungsform von einem Metall- oder Kunststoff-Hohiprofil mit rechteckförmigem Querschnitt gebildet ist und an wenigstens einer Oberflächenseite eine Meßskala 39 in Form einer Zentimeter-Einteilung aufweist. Auf der Meßlatte 38 ist eine Hülse 40 in Längsrichtung verschiebbar angeordnet und mit Hilfe einer Klemmschraube 41 in einer beliebigen Stellung festlegbar bzw. festklemmbar. An zwei einander gegenüberliegenden Seiten geht die Hülse 40 in linealförmioe, von der Hülse 40 wegstehende Abschnitte über, die beispielsweise ebenfalls von Blechstreifen, vorzugsweise jedoch von Kunststoffprofilen gebildet sind und mit ihren Oberflächenseiten parallel zur Längserstreckung der Meßlatte 38 liegen. Diese beiden Abschnitte bilden zusammen ein an der Meßlatte 38 verschiebbar angeordnetes Visierelement 42, welches wiederum an seiner oberen Kante 42', die im übrigen niveaugleich mit dem oberen Rand der Hülse 40 liegt, eine Visier- oder Meßkante bildet.
  • Zum Markieren bzw. Festhalten eines mit Hilfe des erfindungsgemäßen Gerätes festgelegten Eckpunktes des zu errichtenden Bauwerkes ist weiterhin ein Hilfselement 43 vorgesehen, welches entsprechend den riguren 4 und 5 aus einem lJinkelstück besteht, das von zwei in einer gemeinsamen Ebene liegenden und senkrecht zueinander verlaufenden Schenkelabschnitten 44 und 45 gebildet ist. Jeder Schenkelabschnitt ist an der Außenseite des Winkelstückes mit einem nach oben gezogenen Rand 46 bzw. 47 versehen, wobei die Oberflächenseiten dieser beiden Ränder senkrecht zu der von den Schenkelstücken 44 und 45 gebildeten Ebene sowie senkrecht zueinander verlaufen und die Innenflächen der Ränder 46 und 47 die Außenflächen des zu errichtenden Bauwerkes im Bereich des festgelegten Eckpunktes definieren. In der von den Rändern 46 und 47 gebildeten äußeren Ecke des Winkelstückes bzw.
  • Hilfcelementes 43 ist ein stiftförmiges Element 48 vorgesehen, welches mit seinem oberen Ende über die obere, d.h. den Schenkelabschnitt 44 und 45 entfernt liegende Kante der Ränder 46 und 47 vorsteht und im Bereich seines oberen Endes mit einer in sich geschlossenen ringförmigen, zum Umfang hin offenen Nut 49 versehen ist. Die Anordnung des Elemntes 48 sowie die Ausbildung der Nut 49 sind so getroffen, daß der dem von den Schenkelabschnitten 44 und 45 bzw. den Rändern 46 und 47 gebildeten Winkel zugewendete Teil der Bodenfläche der Nut 49 etwa in einer gemeinsamen Ebene mit der Innenfläche der Ränder 46 bzw. 47 bzw. in einer gemeinsamen Ebene mit dem von diesen Innenflächen gebildeten Eckpunkt liegt, die (Ebene) senkrecht zu der von den Schenkelabschnitten 44 und 45 definierten Ebene verläuft. An dem mit der Nut 49 versehenen Ende weist das Element 48 weiterhin noch einen als Markierung dienenden stiftförmigen Ansatz 50 auf, der mit seiner Längserstreckung parallel zur Achse des Elementes 48 bzw. in etwa achsgleich mit der zwischen den Rändern 46 und 47 gebildeten Ecke liegt. Mit Hilfe des Ansatzes 50 kann das Hilfselement 43 beispielsweise so auf der Oberseite 32 des vorbereiteten Fundamentes 33 unter Verwendung des Lotes 30 positioniert und festgelegt werden, daß sich der Ansatz 50 genau unter der Spitze des Lotes 30 und damit genau in dem festgelegten Eckpunkt des zu errichtenden Bauwerkes befindet.
  • Zum Festlegen des Hilfselementes 43 beispielsweise am Fundament 33 weist dieses Element an der den Rändern 46 und 47 abgewendeten Unterseite der Schenkelabschnitte 44 und 45 von dieser Unterseite wegstehende Zapfen 51 auf, die beispielsweise in den noch nicht ausgehärteten Beton des Fundamentes 33 eingedrückt werden können. Ein weiterer Zapfen 52 ist von der über die Unterseite der Schenkelabschnitte 44 und 45 wegstehenden Ende des Elementes 48 gebildet.
  • Die beiden Ränder 46 und 47 bilden die Anlageflächen für die im Bereich der Ecke des zu errichtenden Bauwerkes zu setzenden Mauersteine. Bei Errichtung eines Bauwerkes mit quadratischem oder rechteckförmigem Grundriß und mit vier Eckpunkten werden vier Hilfselemente 43 verwendet, und zwar jeweils ein Hilfselement 43 an einem Eckpunkt, wobei eine über die Elemente 48 im Bereich der Nuten 49 geführte Hilfs-bzw.
  • Richtschnur 53 als Hilfslinie für die weitere Errichtung des Bauwerks, d.h. für die weitere Anordnung von Mauersteinen zwischen den Eckpunkten des Bauwerks oder aber auch für Aufstellung der äußeren Schalungswand einer Betonschalung verwendet wird. Die Hilfsschnur 53 ist dabei so um jedes Element 48 geschlungen, daß die beiden von einem Element 48 seitlich wegführenden Längen dieser Schnur von der unmittelbar über der von den Rändern 46 und 47 gebildeten Ecke ausgehen und sich in etwa entlang der Innenfläche der Ränder 46 und 47 erstrecken.
  • Da das Hilfselement 43 in der jeweiligen Ecke des zu errichtenden Bauwerks verbleibt ist dieses Element mit allen seinen Teilen einstückig aus Kunststoff als preiswertes Formteil hergestellt. Das Hilfselement 43 kann in vorteilhafter Weise in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Gerät verwendet werden. Eine Verwendung des Hilfselements 43 zum Festhalten der Ecke eines zu errichtenden Bauwerks ist jedoch auch möglich, wenn diese Ecke auf andere Weise, beispielsweise mit Hilfe des herkömmlichen Schnurgerüstes festgelegt bzw.
  • definiert wird, wobei auch mit diesen Fällen das Hilfselement 43 die Errichtung des Bauwerks wesentlich erleichtert. Dies bedeutet vor allem auch, daß die Verwendung des Hilfselements 43 nicht auf die gleichzeitige Anwendung des erfindungsgemäßen Gerätes bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Festlegen von Eckpunkten eines zu errichtenden Bauwerkes beschränkt ist. Die Meßlatte kann ebenfalls mit von dem erfind(Jngsgemäßen Gerät unterschiedlichen, anderen Hilfsmitteln, z. B. in Verbindung mit Visierelementen wie z. B.
  • Schnüre eines Schnurgerüstes oder aber mit Elementen verwendet werden, die den fähnchenförmigen Visierelementen entsprechen, allerdings auf andere Weise aufgestellt und/oder ausgerichtet werden. Die Meßlatte ist somit ebenfalls nicht auf die Verwendung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren sowie auf die gleichzeitige Verwendung des erfindungsgemäßen Gerätes beschränkt.
  • Die Arbeitsweise mit den erfindungsgemäßen Geräten läßt sich, wie fnlgt, beschreiben: Vor dem Ausheben der Baugrube 38 werden im Gelände mit Hilfe einer Meßeinrichtung, beispielsweise mit Hilfe der in der DE-OS 30 28 634 beschriebenen Meßeinrichtung oder einer anderen geeigneten Meßeinrichtung Hilfspunkte 54 bzw. 55 festgelegt und im Gelände beispielsweise durch Einschlagen von Pflöcken markiert, die (Hilfspunkte) außerhalb der auszuhebenden Baugrube 28 liegen. Die Anzahl der Hilfspunkte 54 und 55 entspricht zumindest der Anzahl der Ecken des zu errichtenden Bauwerkes b zu.. Gebäudes, d.h. zumindest im Bereich jeder Ecke 56 bzw. 57 des zu errichtenden Bauwerkes bzw. Gebäudes 58 ist ein Hilfspunkt 54 bzw. 55 vorgesehen, der von der betreffenden Ecke 56 bzw. 57 bzw. von der diese Ecke bildenden Seitenflächen des zu errichtenden Gebäudes jeweils einen vorgegebenen, gleichen Abstand aufweist.
  • Nach den Festlegen eines Hilfspunktes 54 bzw. 55 wird an diesem Hilfspunkt ein Ständer 1 derart aufgestellt, daß sich die Säule 2 dieses Ständers unmittelbar über den Hilfspunkt 54 bzw. 55 befindet, wobei der Ständer 1 mit Hilfe des aufgesetzten Au fsatzstückes 17 bzw. der dort vorgesehenen Libellen 24 so ausgerichtet wird, daß die Achse der Säule 2 genau in vertikaler Richtung verläuft. Nach dem Ausrichten der Säule 2 eines Ständers 1 wird das Aufsatzstück 17 von diesem Ständer wieder abcenommen und für die Ausrichtung der Säule 2 eines an einem anderen Hilfspunkt vorgesehenen Ständers 1 verwendet.
  • Nach dem Festlegen der Hilfspunkte 54 und 55 und nach dem Setzen der Ständer 1 wird die auszuhebende Baugrube 28 markiert. Hierfür wird beispielsweise eine Hilfsschnur 59 über die bereits gesetzten und mit den Stäben 13 am Boden verankerten Ständern 1 bzw. über die Ringe 14 dieser Ständer 1 derart geführt, daß die Hilfsschnur 59 im Bereich der Nut 15 jedes Ringes 14 liegt und um den Ring 14 eine geschlossene Schlaufe bildet, die außerhalb des Ringes lieg-t, der von den beiden vom betreffenden Ring 14 wegführenden Schnurlängen gebildet ist. Hierfür, aber auch für das spätere Festlegen der Höhe bzw. des Niveaus verschiedener Bauwerksabschnitte, beispielsweise des Niveaus der Oberseite 32 des Fundamentes 33 während der Errichtung der Gebäude 58, werden die Ringe 14 an den einzelnen Ständern 1 so eingestellt, daß diese Ringe jeweils das gleiche Höhenniveau aufweisen, was mit Hilfe geeigneter, bereits auf den Markt erhältlicher MeSeinrichtungen, wie beispielsweise Visierrohre usw. gegebenenfalls auch unter Verwendung von Visierelementen 34, die auf die Rohrstücke 6 der Ständer 1 aufgeschoben werden und mit der Unterseite ihrer Hülsen 35 gegen die Oberseite jeweils eines Ringes 14 anliegen, erfolgen kann.
  • Nach dem Festlegen der Ringe 14 mit Hilfe der zugehörigen Klemmschrauben 16 in der entsprechenden Höhenlage wird zur Festlegung jedes Eckpunktes 56 bzw. 57 das Aufsatzstück 17 auf das Rohrstück des diesem Eckpunkt benachbarten Ständers 1 aufgeschoben, so daß das hülsenartige Element 18 mit seiner Unterseite gegen die Oberseite des Ringes 1 zur Anlage kommt. Vor dem Aufsetzen des Aufsatzstückes 17 werden dessen Arme 19 und 21 mit den Verlängerungsstücken 25 versehen.
  • Sofern die Eckpunkte 56 bestimmt werden sollen, deren zugehörigen Hilfspunkte 54 außerhalb der von diesen Ecpunkten gebildeten Ecke liegen, wird auf den Arm 20 des Aufsatzstückes 17 ein Verlängerungsstück 26 aufgesestzt, welches dem gewünschten A-bstand des Eckpunktes 56 von dem Hilfspunkt 54 entspricht. Das nun auf einem Ständer aufgesetzte Aufsatzstück 17 bzw. auf dem betreffenden Ständer bereits vorhandene Aufsatzstüc 17 wird nun so um die Achse der Säule 2 gedreht, bis die beiden von diesem Ständer wegführenden Längen der Hilfsschnur 59 deckungsgleich mit den inneren Kanten 19 und 21 der Arme 19 und 21 bzw. deren Verlängerungsstücke 25 liegen. Die Einkerbung 29 des am Arm 20 vorgesehenen Verlängerungsstückes 26 befindet sich dann genau über dem festzulewenden unterem Eckpunkten 56 des zu richtenden Gebäudes 58.
  • Dieser Eckpunkt wird mit Hilfe des Lotes 30 nach unten übertragen und am Boden für das Ausheben der Baugrube 28 beispielsweise mit einem Pflock markiert.
  • Nach dem Festlegen und Markieren eines Eckpunktes 56 erfolgt in gleicher Weise das Festlegen der übrigen Eckpunkte 56.
  • Zum Festlegen und Markieren der Eckpunkte 57 für den Aushub der Baugrube 28, bei denen (Eckpunkte) die zugehörigen Hilfspunkte 55 innerhalb der von zwei senkrecht zueinander verlaufenden Grundrißlinien gebildeten Ecke der beiden versetzt zueinander angeordneten Gebäude 58 angeordnet sind, wird das Verlängerungsstück 26 von dem Arm 20 abgenommen und am Arm 22 befestigt. Nach dem Aufsetzen des Aufsatzstückes 17 auf einen am Hilfspunkt 55 angeordneten Ständer 1 wird dieses Aufsatzstück wiederum so um die Achse der Säule 2 gedreht bzw. so ausgerichtet, daß die inneren Kanten 19 und 21 bzw.
  • die inneren Kanten der Verlängerungsstücke 25 deckungsgleich mit den von diesem Ständer weg führenden Längen der ldilfsschnur 59 liegen. Die Einkerbung 29 des am Arm 22 gehaltenen Verlängerungss tückes 26 befindet sich dann genau über dem festzulegenden Eckpunkt 27, so daß in ganz ähnlicher Weise wie für die Eckpunkte-56 beschrieben, auch die beiden Eckpunkte 57 festgelegt und beispielsweise mit Hilfe jeweils eines Pflockes markiert werden können, und zwar wiederum unter Verwendung des Lotes 30, dessen Schnur über die Einkerbung 29 geführt ist. Anschließend erfolgt der Aushub der Baugrube 28, wobei es doch grundsätzlich auch möglich ist, die auszullebende Baugrube auch auf eine andere gleise, als voranstehend beschrieben, zu markieren.
  • Nach dem Aushub der Baugrube 28 werden die Eckpunkte 56 und 57 in der oben beschrieben Weise erneut festgelegt, und zwar unter Verwendung der bereits gesetzten Ständer 1 und des Aufsatzstückes 17, und nach unten mit Hilfe des Lotes 30 übertragen, wo diese Eckpunkte 56 bzw. 57 mit jeweils einem Hilfselement 43 markiert werden, und zwar beispielsweise im Bereich der Oberfläche 32 des aus noch nicht ausgehärtetem Beton bestehenden Fundamentes 33, welches unmittelbar nach dem Ausheben der Baugrube 28 eingebracht wurde. Die Schnur 31 des Lotes 30 liegt dabei wiederum in der Einkerbung 29 und zur Markierung jedes Eckpunktes 56 bzu. 57 wird das betreffende Hilfselement 43 so gesetzt, daß sich der Ansatz 50 genau unterhalb der Spitze des Lotes 30 befindet und das Hilfselement 43 mit der Unterseite seiner Schenkelabschnitte 44 und 45 gegen die Oberfläche 32 anliegt und mit seinen Zapfen 51 und 52 in den Beton des Fundamentes 33 eingedrückt ist.
  • Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Gerätes ist es weiterhin auf besonders einfache Weise auch möglich, die Höhe bzw. das Niveau eines Bauwerkabschnittes festzuleoen bzw. zu überprüfen. Hierfür wird nach den niveaugleichen Ausrichten der Ringe 14 an sämtlichen Ständern 1 auf die Säulen 2 zweier gegenüberliegender Ständer 1 jeweils ein Visierelement 34 aufgeschoben, so daß die hülsenartigen Elemente 35 dieser Elemente gegen die Ringe 14 anliegen. Die Visierelemente 34 werden dann so gedreht, daß deren Elemente 36 in etwa parallel zueinander liegen. Zwischen den auf verschiedenen Ständern 1 angeordneten Visierelementen 34 ergeben sich dann optische Linien 60, entlang derer die Höhe bzw. das Niveau eines Bauwerkabschnittes überprüft werden kann. Reichen hierfür die für die Festlegung der Ecken eines Bauwerkes bzw.
  • der Ecken des Gebäudes 58 verwendeten Ständer 1 nicht aus, so können zusätzlich zu den im Bereich der Ecken 56 und 57 angeordneten Ständer 1 weitere Ständer aufgestellt werden.
  • Zur Festlegung der Höhe bzw. des Niveaus eines Bauwerkabschnittes entlang einer optischen Hilfslinie 60 wird dann die in der Fig. 7 gezeigte Meßlatte 38 mit dem linealförmigen Visierelement 42 verwendet. Das Visierelement 42 wird auf die gewünschte Höhenlage durch Verschieben entlang der Meßlatte 38 eingestellt und in dieser Höhenlage mit Hilfe der Klemmschraube 41 festgelegt. Anschließend wird die Meßlatte 38 in dem Bereich einer Hilfslinie 60 so aufgestellt, so daß die obere Kante 42 in horizontaler Richtung und in etwa parallel zu den Elementen 36 der beiden, die betreffende Hilfslinie 60 bestimmenden Visierelemente 34 liegt. Durch optisches Anvisieren der Kante 42 sowie der Kante 36 eines Visierelementes 34 über die Kante 36 des anderen Visierelementes 34 läßt sich dann optisch mühelos feststellen, ob der Bauwerks abschnitt, beispielsweise die obere Seite 32 des Fundaments 33, auf dem bzw. auf der die Meßlatte 38 mit ihrem unteren Ende aufsteht, die erforderliche Höhenlage bzw. das erforderliche Niveau aufweist. Auf diese Weise kann an beliebig vielen, jeweils auf einer optischen Hilfslinie 60 liegenden Punkten das Niveau eines Bauwerkabschnittes festgelegt und/oder überprüft werden. Selbstverständlich ist es nach dem restleyen des Niveaus einzelner Bauwerksabachnitte bzw. deren Flächen auch möglich, mit anderen Hilfsmitteln, beispielsweise mit Latten und Wasserwaagen das Niveau weiteren Flächen bzw. Abschnitte eines Bauverks festzulegen, die (Flächen oder Abschnitte) außerhalb einer durch die Ständer 1 vorgegebenen optischen Hilfslinie 60 liegen.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, daß Abwandlungen sowie änderungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es beispielsweise möglich, die Meßlatte 38 zur Reduzierung der Transportlänge mehrteilig, d.h. aus mehreren zusammensetzbaren Einzelteilen auszubilden, wobei die Unterteilung vorzugsweise bei der auf der meßskala 39 angegebenen Länge 100 Zentimeter, 200 Zentimeter usw. vorgesehen ist. Auf die Unterseite der Meßlatte 38 ist ein abnehmbares Fußelement 61 aufsetzbar, welches eine als Standfläche dienende Platte 62 besitzt, so daß diese Meßlatte beispielsweise auch auf noch nicht ausgehärtetem Beton aufgestellt werden kann, ohne daß die Meßlatte 38 in diesem Beton einsinkt.

Claims (27)

  1. Patentansprüche: 1. Verfahren zum Festlegen von Eckpunkten von zu errichtenden Bauwerken mit einer Einrichtung, bei der durch Schenkel bestimmte Winkel festgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwei zueinander rechtwinklige Schenkel (19, 21, 25) mit zwei sich rechtwinklig schneidenden Schnüren oder Schnurlängen (59) zur Deckung gebracht werden, und daß der zu bestimmende Eckpunkt (56, 57) über einen dritten Schenkel (20, 22, 26) polar festgelegt wird, der bzw.
    dessen Längserstreckung die beiden rechtwinkligen Schenkel (19, 21, 25) unter 450 schneidet.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Eckpunkt (55, 57) durch Übertragung des Endes (29) des dritten Schenkels (20, 22, 26) in vertikaler Richtung nach oben oder unten festgelegt wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragung mit Hilfe eines Lotes (30, 31) erfolgt.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Eckpunkt (56, 57) durch ein im zu errichtenden Bauwerk (58) verbleibendes Hilfselement (43) dauerhaft festgelegt bzw. markiert wird.
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (17) außerhalb des Grundrisses des zu errichtenden Bauwerks (5), vorzugsweise außerhalb einer Baugrube (28) für das zu errichtende Bauwerk (58) plaziert wird.
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden festzulegenden Eckpunkt (56, 57) des zu errichtenden Bauwerkes (58) außerhalb des Grundrisses dieses Bauwerkes ein Hilfspunkt (54, 55) festgelegt und mit Hilfe eines im Boden verankerten stabförmigen Element (2) markiert wird, und daß zum Festlegen eines Eckpunktes (56, 57) die Einrichtung (17) mit diesem stabförmigen Element verbunden und der Eckpunkt (56, 57) ausgehend von dem stabförmigen Element (2) mit Hilfe des dritten Schenkels (20, 22, 26) festgelegt wird.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden sich rechtwinklig schneidenden Schnüre (59) an dem stabförmigen Element befestigt werden.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß um das stabförmige Element (2) eine Hilfsschnur (59) geschlungen wird, dessen beide vom stabförmigen Element wegführende Längen die beiden sich rechtwinklig schneidenden Schnüre Schnurlängen (59) bilden.
  9. 9. Gerät zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet durch ein im Boden verankerbares stabförmiges Element (2), durch eine an diesem stabförmigen Element vorgesehene Einrichtung (17) mit zwei zueinander rechtwinkligen Schenkeln (19, 21, 25), die radial von dem stabförmigen Element (2) wegstehen, sowie durch wenigstens einen dritten, ebenfalls radial von dem stabförmigen Element (2) radial wegstehenden Schenkel (20, 22, 26), dessen Längserstreckung die beiden rechtwinkligen Schenkel (19, 21, 25) unter 450 schneidet.
  10. 10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu den beiden rechtwinkligen Schenkeln (19, 21, 25) zwei weitere Schenkel (20, 22, 26) vorgesehen sind, die rnit ihrer die beiden rechtwinkligen Schenkel (19, 21, 25) unter 450 schneidenden Längserstreckung achsgleich miteinander angeordnet sind.
  11. 11. Gerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Schenkel (19, 21, 25; 20, 22, 26) in einer gemeinsamen, senkrecht zur Achse des stabförmigen Elementes (2) liegenden Ebene angeordnet sind.
  12. 12. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens zwei Schenkeln, vorzugsweise an den beiden rechtwinkligen Schenkeln (19, 21, 25) Wasserwaagen-Libellen (24) vorgesehen sind.
  13. 13. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung als ein von dem stabförmigen Element (2) abnehmbares Aufsatzstück (17) ausgebildet ist.
  14. 14. Gerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufsatzstück (17) ein auf das stabförmige Element (2) aufschiebbares hülsenförmiges Element (18) aufweist, welches vorzugsweise am stabförmigen Element (2) mit Hilfe wenigstens einer Klemmeinrichtung, beispielsweise mit Hilfe einer Klemmschraube (23) festlegbar ist.
  15. 15. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß am stabförmigen Element (2) ein höhenverstellbarer Schieber, vorzugsweise in rorm eines Ringes (14) vorgesehen ist, welcher eine in der Höhe verstellbare Anlagefläche für die die Schenkel (19, 21, 252 20, 22, 26) aufweisende Einrichtung (17) bildet.
  16. 16. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß am Schieber (14) ein Zapfen oder eine Nut (15) zum Befestigen einer die beiden sich rechtwinklig schneidenden Schnurlängen bildenden Hilfsschnur (59) vorgesehen ist.
  17. 17. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel von wenigstens drei zu der Einrichtung miteinander verbundenen Armen (19, 20, 21, 22) sowie von an den freien Enden dieser Arme abnehmbar befestigten Verlängerungsstücken (25, 26) gebildet sind.
  18. 18. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Element von einer Säule (2) eines Ständers (1) gebildet ist, welcher wenigstens drei Standflächen (9) besitzt.
    18. Gerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Standflächen (9) in der Höhe verstellbar sind.
  19. 19. Gerät nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Standflächen (9) durch in den Boden eintreibbare Stäbe (12) verankerbar sind.
  20. 20. Gerät nach einem der Ansprüche 19 bis 20, dadurch gekennzeichnet, aaß die Standflächen (9) an wenigstens drei von der Säule (2) seitlich wegstehenden Standbeinen (3) vorgesehen sind.
  21. 2. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß auf das stabförmige Element (2) ein eine Visierkante (36') bildendes, vorzugsweise fahnenförmiges Visierelement (34) aufsetzbar ist.
  22. .2? Gerät nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch eine Meßlatte (38) mit einem an dieser Meßlatte verschiebbar angeordneten und eine weiter Visierkante (42') bildenden vorzugsweise linealförmigen Visierelement (42).
  23. 2*7 Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zum Markieren des Eckpunktes eines Bauwerks ein im Bauwerk verbleibendes Hilfselement (43) vorgesehen ist, welches aus einem vorzugsweise von zwei in einer gemeinsamen Ebene liegenden Schenkelelementen (44, 45) gebildet ist, daß das Flächenelement (44, 45) zwei senkrecht zueinander verlaufende Seitenflächen (46, 47) aufweist, daß im Bereich der Seitenflächen ein die Ecke (56, 57) des Bauwerks (58) markierendes Markierungselement (48, 50) vorgesehen ist, und daß vorzugsweise von Haltezapfen (51, 52) gebildete Mittel vorgesehen sind, um das Hilfselement an einer Fläche, beispielsweise an der Oberseite (32) des Fundamentes (33) des zu errichtenden Bauwerkes (58) festzulegen.
  24. 24. Gerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungselement von einem über eine Oberflächenseite des Flächenelementes (44, 45) vorstehenden Zapfen (48) gebildet ist.
  25. 25. Gerät nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (48) an seinem über das Flächenelement (44, 45) vorstehenden Ende eine Markierung beispielsweise in Form eines Ansatzes (50) aufweist, die in Richtung senkrecht zu den Oberflächenseiten des Flächenelementes (44, 45) über der von den beiden Seitenflächen (46, 47) gebildeten Ecke liegt.
  26. 26. Gerät nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (44, 45) an seinen beiden Seitenflächen mit jeweils einem senkrecht zu den Oberflächenseiten des Flächenelementes (44, 45) liegenden Rand (46, 47) versehen ist.
  27. 27. Gerät nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfselement (43) einschließlich aller seiner Teile einstückig aus Kunststoff gefertigt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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FR2633962A1 (fr) * 1988-07-07 1990-01-12 Guerault Daniel Guide pour la realisation de jambages des briques en tableaux de baies
FR2815369A1 (fr) * 2000-10-12 2002-04-19 Albert Jose Baldi Equerre adaptee pour rapporter l'angle a l'aide de deux cordeaux

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FR2633962A1 (fr) * 1988-07-07 1990-01-12 Guerault Daniel Guide pour la realisation de jambages des briques en tableaux de baies
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