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Titel: Verfahren zum Festlegen von Eckpunkten von
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zu errichtenden Bauwerken sowie Gerät zum Durchführen dieses Verfahrens
Verfahren
zum Festlegen von Eckpunkten von zu errichtenden Bauwerken sowie Gerät zum Durchführen
dieses Verfahrens Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Festlegen von
Eckpunkten von zu errichtenden Bauwerken mit einer Einrichtung, bei der durch Schenkel
bestimmte Winkel festgelegt sind.
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Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf ein Gerät zum Durchführen
dieses Verfahrens.
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Beim Errichten von Bauwerken, z.B. von Gebäuden oder Häusern, ist
es auch heute noch üblich, zum Festlegen der Eckpunkte eines Bauwerkes, aber auch
zum Festlegen der Höhe bzw. des Niveaus eines Bauwerkabschnittes, beispielsweise
zum Festlegen des Niveaus eines Fundamentes ein sog. Schnurgerüst zu verwenden.
Hierfür wird im Gelände vor dem Ausheben der Baugrube für jeden Eckpunkt des zu
errichtenden Bauwerks zunächst ein Hilfspunkt festgelegt, der in einem vorgegebenen
Abstand von dem Eckpunkt bzw. den beiden diesen Eckpunkt bildenden Grundrißlinien
des zu errichtenden Bauwerkes außerhalb des Grundrisses dieses Bauwerkes sowie außerhalb
der im Gelände auszuhebenden Baugrube liegt. An jedem Hilfspunkt wird dann aus Pfosten
und Brettern ein Winkelrahmen in der Form errichtet, daß jeweils zwei von Brettern
gebildete Schenkel jedes Winkelrahmens in etwa parallel zu den die betreffende Ecke
des zu errichtenden Bauwerks bildenden Grundrißlinien liegen. An den Schenkeln werden
dann Schnüre befestigt, die jeweils genau entlang der Grundrißlinien des zu errichtenden
Bauwerks verlaufen und von denen sich jeweils zwei an einem Eckpunkt des zu errichtenden
Bauwerks schneiden, so daß auf diese Weise die einzelnen Eckpunkte festgelegt werden
können, und zwar zunächst für den Aushub der Baugrube und dann später auch nach
dem Aushub der Baugrube für die Errichtung der Außenwand des Bauwerks.
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Nachteilig ist bei den bekannten Verfahren bzw. bei den hierfür verwendeten
Hilfsmitteln (Schnurgerüst) vor allem, AnA die Schnüre des Schnurqerüsts nach dem
erstmaligen groben
Festlegen der Eckpunkte des zu errichtenden Bauwerks
(für den Bodenaushub) wieder entfernt werden müssen, da die über der auszuhebenden
Baugrube verlaufenden Schnüre bei den Aushubarbeiten stören würden. Nach dem Aushub
der Baugrube müssen die Schnüre des Schnurgerüstes erneut zur Festlegung der Eckpunkte
des zu errichtenden Bauwerks gespannt werden.
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Nachteilig ist bei den bekannten Verfahren bzw. bei den hierfür verwendeten
Hilfsmitteln (Schnurgerüst) auch, daß die über der Baugrube verlaufenden Schnüre
während der eigentlichen Bauarbeiten, beispielsweise beim Einbringen des das Fundament
bildenden Betons ebenfalls stören.
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Ein weiterer wesentlicher Nachteil besteht bei den bekannten Verfahren
bzw. bei den hierfür verwendeten Hilfsmitteln darin, daß zum Halten der Schnüre
des Schnurgerüstes an den Schenkeln der Winkelrahmen Nägel verwendet werden, die
beispielsweise beim Entfernen des Schnüre für die Aushubarbeiten aus ihrer Befestigung
an den Schenkeln der Winkelrahmen verlorengehen können, so daß nach dem Aushub ein
erneutes Ausmessen zumindest eines Teils des Schnurgerüstes erforderlich ist. Weiterhin
ist mit den bekannten Verfahren bzw. mit den hierfür verwendeten Hilfsmitteln eine
Bestimmung bzw. eine Überprüfung der Höhe oder des Niveaus eines Bauwerkabschnittes
auf einfache Weise und mit hoher Genauigkeit vor allem auch unter Verwendung der
Winkelrahmen des Schnurgerüstes nicht möglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren aufzuzeigen,
mit dem es möglich ist, die Eckpunkte von zu errichtenden Bauwerken wesentlich einfacher
und präziser feszulegen, als dies mit herkömmlichen Verfahren möglich ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren der eingangs geschilderten
Art erfindungsgemäß so ausgebildet, daß zwei zueinander rechtwinklige Schenkel mit
zwei sich rechtwinklig schneidenden Schnüren bzw. Schnurlängen zur Deckung gebracht
werden,
und daß der zu bestimmende Eckpunkt über einen dritten Schenkel polar festgelegt
wird, der bzw. dessen Längserstreckung die beiden rechtwinkligen Schenkel unter
450 schneidet.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird es möglich, auf das bisher
erforderliche Schnurgerüst bei der Festlegung der Eckpunkte eines zu errichtenden
Gebäudes vollständig zu verzichten, und zwar sowohl beim Aushub der Baugrube als
auch bei der späteren Erstellung des Bauwerkes. Bei der bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren verwendeten Einrichtung handelt es sich um eine fabrikmäßig mit hoher
Präzision gefertigte Meßeinrichtung, mit deren Hilfe ausgehend von dem außerhalb
des Grundrisses des zu errichtenden Bauwerkes sowie außerhalb der Baugrube liegenden,
einem Eckpunkt des zu errichtenden Gebäudes zugeordneten Hilfspunkt der zugehörige
Eckpunkt ermittelt wird, wobei auch die mit den rechtwinkligen Schenkeln dieser
Einrichtung zur Deckung gebrachten Schnüre bzw. Schnurlängen außerhalb des Grundrisses
des zu errichtenden Gebäudes sowie außerhalb der Baugrube verlaufen. Das erfindungsgemäße
Verfahren benötigt somit zum Festlegen der Eckpunkte eines zu errichtenden Bauwerks
keine Schnüre, die im Bereich der Baugrube verlaufen und die daher für den Aushub
der Baugrube entfernt werden müssen bzw. bei den eigentlichen Bauarbeiten stören
können.
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Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, ein Gerät aufzuzeigen,
welches zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders geeignet ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Gerät erfindungsgemäß gekennzeichnet
durch ein im Boden verankerbares stabförmiges Element, durch eine an diesem stabförmigen
Element vorgesehene Einrichtung mit zwei zueinander rechtwinkligen Schenkeln oder
Armen, die radial von dem stabförmigen Element wegstehen sowie durch wenigstens
ein drittes, ebenfalls vom stabförmigen Element radial wegstehenden Schenkel oder
Arm, dessen Längserstreckung die beiden rechtwinkligen Schenkel schneidet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gerätes
ist die die Schenkel aufweisende Einrichtung als Aufsatzstück ausgebildet, welches
auf das stabförmige Element aufgesetzt und von diesem wieder abgenornmen werden
kann, so daß mit mehreren stabförmigen Elementen, von denen jedes an einem außerhalb
des Grundrisses des zu errichtenden Gebäudes bzw. außerhalb der Baugrube liegenden
und einer Ecke des zu errichtenden Bauwerks zugeordneten Hilfspunkt im Boden verankert
ist, und mit Hilfe eines einzigen Aufsatzstückes das Festlegen sämtlicher Eckpunkte
des zu errichtenden Bauwerks möglich ist.
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Zum bleibenden Markieren der ermittelten Eckpunkte wird bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren bzw. in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Gerät beispielsweise ein
Hilfselement verwendet, welches ein den Eckpunkt markierendes Element aufweist und
an einer Fläche, z.B. an der Oberfläche eines Fundamentes befestigt werden kann,
auf der (Fläche) die weitere Errichtung des Bauwerks erfolgt. Dieses Hilfselement
verbleibt dann beispielsweise im errichteten Bauwerk und ist aus diesem Grunde als
preiswert herstellbarer Massenartikel beispielsweise aus Kunststoff gefertigt.
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Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 die sich teilweise berührenden Grundrisse zweier
zu errichtender und yegeneinander versetzt angeordneter Bauwerke bzw. Gebäude, zusammen
mit mehreren, die Eckpunkte der Bauwerke festlegenden Meß- oder Hilfspunkte außerhalb
der Grundrisse sowie zusammen mit mehreren diese Hilfspunkte verbindenen horizontalen
Linien zur Bestimmung der Höhe eines Bauwerkabschnittes;
Fig. 2
in Seitenansicht einen von einer Säule mit vier Füßen gebildeten Ständer des erfindungsgemäßen
Gerätes zusammen mit dem auf die Säule aufgeschobenen Aufsatzstück zur Festlegung
eines Eckpunktes eines zu errichtenden Bauwerkes; Fig. 3 in Einzeldarstellung und
in Draufsicht das Aufsatzstück des erfindungsgemäßen Gerätes; Fig. 4 in Draufsicht
ein vorzugsweise aus Kunststoff gefertigtes Hilfselement zum Festlegen bzw. Markieren
einer äußeren Ecke eines Gebäudes bzw. Mauerwerks; Fig. 5 das Hilfselement gemäß
Fig. 4 in Seitenansicht und teilweise im Schnitt; Fig. 6 ein auf die Säule des erfindungsgemäßen
Gerätes aufsetzbares fahnenförmiges Visierelement zur Verwendung bei der Festlegung
bzw. Bestimmung der Höhe eines Bauwerkabschnittes; Fig. 7 in Seitenansicht eine
Meßlatte mit einer auf dieser Meßlatte verschiebaren Visierleiste zur Verwendung
bei der Festlegung bzw. Bestimmung der Höhe eines Bauwerkabschnittes; Fig. 8 einen
Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 7; Fig. 9 einen Schnitt entsprechend
der Linie II-II der Fig.
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7; Fig. 10 in schematischer Darstellung der Anwendung des erfindungsgemäßen
Gerätes bei der Festlegung der Eckpunkte eines Bauwerkes sowie der Höhenlage eines
Bauwerkabschnittes, beispielsweise der Oberseite eines Fundamentes.
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Das in den Figuren dargestellte Gerät zum Festlegen der örtlichen
Lage von Eckpunkten eines Bauwerkes sowie zum Festlegen der Höhe eines Bauwerkabschnittes
besteht u.a. aus einem Ständer 1, der von einer Säule 2 und vier an einem Ende dieser
Säule vorgesehenen Standbeinen 3 gebildet ist. Die Säule 2 setzt sich aus einem
unteren, von einem Hohlprofil-Eisen mit quadratischen Querschnitt gebildeten Abschnitt
4, aus einer in diesen Abschnitt eingreifenden und darin befestigten Stange 5, welche
über das obere Ende des Abschnittes 4 vorsteht, sowie aus einem Rohrstück 6 zusammen,
welches zumindest an seinem in der Fig. 2 unteren Ende offen ist und auf das über
die Oberseite des Abschnittes 4 vorstehende Ende der Stange 5 aufgeschoben ist.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Rohrstück 6 fest mit der Stange 5
verbunden. Es ist jedoch grundsätzlich auch denkbar, daß Rohrstück 6 beispielsweise
durch nicht näher dargestellte Klemmelemente (z. B. Klemmschrauben) oder andere
Befestigungselemente (z.B. Stifte) an der Stange 5 zu befestigten, um so zur Reduzierung
der Größe des Gerätes bzw. des Ständers 1 während des Transportes das Rohrstück
6 von dem übrigen Teil des Ständers 1 abnehmen bzw. ein Rohrstück 6 bestimmter Länge
im Bedarfsfall durch ein entsprechendes Rohrstück größerer oder kleinerer Länge
austauschen zu können. Der Abschnitt 4, die Stange 5 und das Rohrstück 6 liegen
achsgleich miteinander. An der Umfangsfläche des Abschnittes 4 sind die vier Standbeine
3 mit jeweils einem Ende befestigt, und zwar derart, daß die Standbeine mit ihrer
Längserstreckung seitlich vom Abschnitt 4 wegstehen und mit der dem Rohrstücl<
6 abgewendeten Seite des Abschnittes 4 bzw. mit einer dem Rohrstück 6 abgewendeten
gedachten Verlängerung des Abschnittes 4 einen Winkel kleiner als 900 einschließen,
so daß die Standbeine 3 mit ihrer Längserstreckung bei der für die Fig. 2 gewählten
Darstellung ausgehend vom Abschnitt 4 schräg nach unten verlaufen. Die vier Standbeine
3 sind um jeweils 900 gegeneinander versetzt um die Achse des Abschnittes 4 bzw.
der Säule 2 angeordnet.
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An dem der Säule 2 angewendeten Ende ist an jedem Standbein 3 eine
Hülse 7 vorgesehen, die ein Innengewinde aufweist. In diese Hülse, deren Achse parallel
zur Achse der Säule 2 liegt, greift von unten her eine weitere Hülse 8 ein, die
mit einem Außengewinde versehen ist und welche an ihrem der Hülse 7 entfernt liegenden
Ende einen kreisschreibenförmigen Teller 9 trägt, der mit seinen Oberflächenseiten
senkrecht zur Achse der Hülsen 7 und 8 angeordnet ist und dessen Mittelpunkt mit
der Achse dieser Hülsen zusammenfällt. Jeder Teller 9, der eine von vier Standflächen
des Ständers 1 bildet, besitzt in seinem mittleren Bereich eine durchgehende Öffnung
10, so daß durch die Öffnungen der Hülsen 7 und 8 und die Öffnung 10 hindurch von
oben her ein vorzugsweise aus Metall gefertigter, am unteren Ende 11 spitz zulaufender
und am oberen Ende 12 mit einem Kopf versehener Stab 13 in den Boden eingeschlagen
werden kann, um den Ständer 1 an einer ganz bestimmten Stelle zu fixieren. Durch
Drehen der Hülsen 8 können die von den Tellern 9 gebildeten Standflächen des Ständers
1 derart eingestellt werden, daß die Achse der Säule 1 genau in vertikaler Richtung
verläuft.
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An dem Rohrstück 6 der Säule 2 ist in Achsrichtung dieser Säule verschiebbar
ein Schieber vorgesehen, welcher bei der dargestellten Ausführungsform von einem
auf das Rohrstück 6 aufgeschobenen Ring 14 ist, welcher an einem Ende, d.h. bei
der für die Fig. 2 gewählten Darstellung an seinem oberen Ende mit einer in sich
geschlossenen, zur Umfangsfläche des Ringes 14 hin offenen ringförmigen Nut 15 versehen
ist.
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Weiterhin ist am Ring 14 eine in ein Gewinde dieses Ringes eingreifende
Klemmschraube 16 vorgesehen, mit der der Ring 14 in jeder gewünschten Höhenlage
am Rohrstück 6 festgeklemmt werden kann. Bei der dargestellten Ausführungsform ist
die Klemmschraube 16 eine mit einem gerändelten Kopf versehene Schraube, die von
Hand, d. h. ohne die Verwendung eines Werkzeuges festgezogen oder gelöst werden
kann. Soll ein unbefugtes Lösen der Klemmschraube 16 und damit auch ein unbefugtes
Verschieben des Ringes 14 entlang des Rohrstückes 6 ausgeschlossen werden, so empfiehlt
es sich, die Klemmschraube 16 als Madenschraube auszubilden, die zumindest im
festgezogenen
Zustand vollständig, d.h. mit ihrer gesamten Länge von der Gewindebohrung im Ring
14 aufgenommen wird und die an ihren dem Rohrstück 6 entfernt liegenden Ende mit
einer Sechskant-Öffnung für den Eingriff eines Imbus-Schlüssels versehen ist.
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Auf das Rohrstück 6 kann von oben her weiterhin ein Aufsatzstück 17
aufgeschoben werden, welches für diesen Zweck mit einem ring- oder hülsenartigen
Element 18 versehen ist, das bei auf dem Ständer 1 sitzenden Aufsatzstück 17 auf
das Rohrstück 6 aufgeschoben ist und dessen Innenbohrung einen Querschnitt aufweist,
der in etwa gleich dem Außenquerschnitt des Rohrstückes 6 ist. Bei der dargestellten
Ausführungsform weist das Aufsatzstück 17 vier Arme 19, 20, 21 und 22 auf, die jeweils
mit einem Ende in das Element 18 übergehen bzw.
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an diesem Element gehalten sind und mit ihrer Längserstreckung seitlich
von dem Element 18 derart wegstehen, daß jeder Arm mit seiner Längserstreckung senkrecht
zur Achse des hülsenartigen Elementes 18 bzw. bei auf das Rohrstück 6 aufgesetztem
Aufsatzstück senkrecht zur Achse der Säule 2 liegen. Sämtliche Arme 19 bis 22 liegen
in einer gemeinsamen Ebene, die bei auf das Rohrstück 6 aufgesestztem Aufsatzstück
17 senkrecht zur Achse der Säule 2 verläuft und mit der Zeichenebene in der Fig.
3 zusammenfällt, wobei die beiden Arme 19 und 21 in dieser Ebene einen Winkel von
900 miteinander einschließen, während der zwischen den beiden Armen 19 und 21 liegende
Arm mit seiner Längserstreckung die Winkelhalbierende zwischen den beiden Armen
19 und 21 bzw. deren Längserstreckungen bildet, und der dem Arm 20 am Element 18
diametral gegenüberliegende Arm 22 mit seiner Längserstreckung achsgleich mit der
Längserstreckung des Armes 20 liegt, wobei der Arm 20 für die Festlegung von Ecken
mit Innenwinkel und der Arm 20 für die Festlegung von Ecken mit Außenwinkel dienen.
Die Längserstreckung des Armes 22 schließt somit mit den Längserstreckungen der
benachbarten Arme 19 und 21 jeweils einen Winkel 1350 ein. Zwischen den Armen 19,
22 und 21 sind am Element 18 zwei Klemmschrauben vorgesehen, mit welchen das Aufsatzstück
17 nach dem Aufschieben auf das Rohrstück 6 an diesem festgelegt bzw.
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festgeklemmt werden kann. Die beiden Klemmschrauben 23 sind jeweils
um 1200 gegenüber der Längserstreckung des Armes 20 um die Achse des hülsenartigen
Elementes 18 versetzt angeordnet. Durch die Verwendung von zwei Klemmschrauben 22
ergibt sich eine exakte Fixierung des Aufsatzstückes 17 am Rohrstück 6 bzw. an der
Säule 2 auch dann, wenn nach längerem Gebrauch das hülsenartige Element 18 durch
entsprechende Materialabnutzung mit größerem Spiel auf dem Rohrstück 6 sitzt.
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Wie die Fig. 2 zeigt, liegt das hülsenartige Element 18 bei auf die
Säule 2 aufgesetztem Aufsatzstück 17 mit seiner Unterseite gegen die Oberseite des
Ringes 14 an und erstreckt sich mit einem oberen Teilabschnitt 18 über die Arme
19, 20, 21 und 22 nach oben und bildet im Bereich dieses Teilabschnittes 18 eine
kreiszylinderförmige Umfangsfläche, die so angeordnet ist, daß die jeweils innere
Kante 19' bzw 21 der Arme 19 und 21 tangential zu der Umfangsfläche des Teilabschnittes
18 verläuft. Der Teilabschnitt 18 weist den gleichen Radius auf wie die Bodenfläche
der Nut 15. An der Oberseite der Arme 19 und 21 ist weiterhin jeweils eine von Wasserwaagen
bekannte Libelle 24 eingelassen, so daß nach dem Aufsetzen des Aufsatzstückes 17
auf die Säule 2 letzere mit Hilfe der beiden Libellen 24 sowie mit Hilfe der einstellbaren,
von den Tellern 9 gebildeten Standflächen so ausgerichtet werden kann, daß die Achse
der Säule 2 genau in vertikaler Richtung liegt.
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In die dem Element 18 entfernt liegenden Enden der Arme 19 bis 22
können jeweils Verlängerungsstücke 25 eingesetzt werden, die nach dem Einsetzen
und Befestigen mit ihrer Längserstreckung jeweils achsgleich mit der Längserstreckung
des zugehörigen Armes 19, 20, 21 bzw. 22 liegen und so ausgebildet sind, daß zumindest
die in die Arme 19 und 21 eingesetzten Verlängerungsstücke 25 mit ihrer Außenfläche
die Fortsetzung der Außenfläche und dabei insbesondere auch der inneren Kante 19
bzw. 21 der Arme 39 und 21 bilden.
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Wie weiter unten noch näher ausgeführt wird, definieren beim Festlegen
von Eckpunkten eines zu errichtenden Bauwerks die Innenkanten 19 und 21 bzw. deren
Verlängerungen zwei senkrecht zueinander verlaufende Linien außerhalb der Böschung
27 einer auszuhebenen bzw. ausgehobenen Baugrube 28 bzw. außerhalb des Grundrisses
des zu errichtenden Bauwerkes, während die an den Armen 20 bzw. 22 befestigten Verlängerungsstüce
26 mit ihren freien Enden den tatsächlichen Eckpunkt eines in der Baugrube zu errichtenden
Bauwerkes festlegen und zu diesem Zweck an ihren freien Enden mit einer Einkerbung
29 versehen sind, über die die an einem Lot 30 befestigte Schnur 31 geführt ist,
wie dies in der Fig. 10 schematisch dargestellt ist. Die Verlängerungsstücke 26
sind in verschiedener Länge vorgesehen, um so Eckpunkte eines zu errichtenden Bauwerkes
festlegen zu können, die einen unterschiedlichen Abstand von den oben erwähnten
Linien aufweisen, wobei die Verlängerungsstücke 26 mit unterschiedlicher Länge direkt
mit dem Abstand bezeichnet sind, der sich bei Verwendung eines bestimmten Verlängerungsstückes
26 für den Eckpunkt des zu errichtenden Bauwerkes von diesen Linien bzw. von den
Innenkanten 19 und 21 des auf den Ständer 1 aufgesetzten Aufsatzstückes 17 ergibt,
wobei die tatsächliche Länge des Verlängerungsstückes 26 selbstverständlich größer
ist als der auf diesem Verlängerungsstück angegebene Abstand, und zwar um den Faktor
Quadrat-Wurzel aus 2, d.h. bei einem aus dem Verlängerungsstücic 26 angeyebenen
Abstand von 2 Metern beträgt die tatsächliche Länge des betreffenden Verlängerungsstückes
26 etwa 2,83 Meter abzüglich der Länge des Armes 20 bzw. 22.
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Mit Hilfe von beispielsweise vier Ständern 1 mit jeweils einem Ring
14 und einem einzigen Aufsatzstück 17 ist es bereits möglich, vier Eckpunkte eines
Gebäudes mit quadratischem oder rechteckförmigem Grundriß festzulegen. Für die Festlegung
der Höhe eines Bauabschnittes, beispielsweise des Niveaus der Oberseite 32 eines
Fundamentes 33 sind bei den erfindungsgemäßen Geräten noch weitere Elemente erforderlich,
wie sie insbesondere in den Fig. 6 bis 9 im Detail dargestellt sind. Es handelt
sich hierbei zunächst um ein fähnchenartiges
Visierelement 34,
welches aus einer auf das Rohrstück 6 aufschiebbaren Hülse 35 sowie aus einem seitlich
von dieser Hülse wegstehenden und beispielsweise von einen Blechstreifen gebildeten
flachen Element 36 gebildet ist, welch letzteres an einem Ende zu der Hülse 35 eingerollt
ist und mit seinen Oberflächenseiten parallel zur Achse dieser Hülse 35 und bei
auf die Säule 2 aufgesetztem Visierelement 34 mit seinen Oberflächenseiten in vertikaler
Richtung liegt und mit seiner oberen Kante 36 eine Visierkante bzw. -linie bildet.
Bei auf die Säule 2 aufgesetztem Visierelement 34 liegt die Hülse 35 mit der Unterseite
37 niveaugleich mit der Nut 15. Anstelle eines Blechstreifens wird für die Herstellung
des Elementes 36 vorzugsweise ein flaches Element aus Kunststoff (Duroplast) verwendet,
welches sich im Gegensatz zu einem Blechstreifen nicht verbiegen läßt.
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Zum Festlegen der Höhe eines Bauwerkabschnittes wird weiterhin ein
Meßlatte 38 verwendet, die bei der dargestellten Ausführungsform von einem Metall-
oder Kunststoff-Hohiprofil mit rechteckförmigem Querschnitt gebildet ist und an
wenigstens einer Oberflächenseite eine Meßskala 39 in Form einer Zentimeter-Einteilung
aufweist. Auf der Meßlatte 38 ist eine Hülse 40 in Längsrichtung verschiebbar angeordnet
und mit Hilfe einer Klemmschraube 41 in einer beliebigen Stellung festlegbar bzw.
festklemmbar. An zwei einander gegenüberliegenden Seiten geht die Hülse 40 in linealförmioe,
von der Hülse 40 wegstehende Abschnitte über, die beispielsweise ebenfalls von Blechstreifen,
vorzugsweise jedoch von Kunststoffprofilen gebildet sind und mit ihren Oberflächenseiten
parallel zur Längserstreckung der Meßlatte 38 liegen. Diese beiden Abschnitte bilden
zusammen ein an der Meßlatte 38 verschiebbar angeordnetes Visierelement 42, welches
wiederum an seiner oberen Kante 42', die im übrigen niveaugleich mit dem oberen
Rand der Hülse 40 liegt, eine Visier- oder Meßkante bildet.
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Zum Markieren bzw. Festhalten eines mit Hilfe des erfindungsgemäßen
Gerätes festgelegten Eckpunktes des zu errichtenden Bauwerkes ist weiterhin ein
Hilfselement 43 vorgesehen,
welches entsprechend den riguren 4
und 5 aus einem lJinkelstück besteht, das von zwei in einer gemeinsamen Ebene liegenden
und senkrecht zueinander verlaufenden Schenkelabschnitten 44 und 45 gebildet ist.
Jeder Schenkelabschnitt ist an der Außenseite des Winkelstückes mit einem nach oben
gezogenen Rand 46 bzw. 47 versehen, wobei die Oberflächenseiten dieser beiden Ränder
senkrecht zu der von den Schenkelstücken 44 und 45 gebildeten Ebene sowie senkrecht
zueinander verlaufen und die Innenflächen der Ränder 46 und 47 die Außenflächen
des zu errichtenden Bauwerkes im Bereich des festgelegten Eckpunktes definieren.
In der von den Rändern 46 und 47 gebildeten äußeren Ecke des Winkelstückes bzw.
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Hilfcelementes 43 ist ein stiftförmiges Element 48 vorgesehen, welches
mit seinem oberen Ende über die obere, d.h. den Schenkelabschnitt 44 und 45 entfernt
liegende Kante der Ränder 46 und 47 vorsteht und im Bereich seines oberen Endes
mit einer in sich geschlossenen ringförmigen, zum Umfang hin offenen Nut 49 versehen
ist. Die Anordnung des Elemntes 48 sowie die Ausbildung der Nut 49 sind so getroffen,
daß der dem von den Schenkelabschnitten 44 und 45 bzw. den Rändern 46 und 47 gebildeten
Winkel zugewendete Teil der Bodenfläche der Nut 49 etwa in einer gemeinsamen Ebene
mit der Innenfläche der Ränder 46 bzw. 47 bzw. in einer gemeinsamen Ebene mit dem
von diesen Innenflächen gebildeten Eckpunkt liegt, die (Ebene) senkrecht zu der
von den Schenkelabschnitten 44 und 45 definierten Ebene verläuft. An dem mit der
Nut 49 versehenen Ende weist das Element 48 weiterhin noch einen als Markierung
dienenden stiftförmigen Ansatz 50 auf, der mit seiner Längserstreckung parallel
zur Achse des Elementes 48 bzw. in etwa achsgleich mit der zwischen den Rändern
46 und 47 gebildeten Ecke liegt. Mit Hilfe des Ansatzes 50 kann das Hilfselement
43 beispielsweise so auf der Oberseite 32 des vorbereiteten Fundamentes 33 unter
Verwendung des Lotes 30 positioniert und festgelegt werden, daß sich der Ansatz
50 genau unter der Spitze des Lotes 30 und damit genau in dem festgelegten Eckpunkt
des zu errichtenden Bauwerkes befindet.
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Zum Festlegen des Hilfselementes 43 beispielsweise am Fundament 33
weist dieses Element an der den Rändern 46 und 47 abgewendeten Unterseite der Schenkelabschnitte
44 und 45
von dieser Unterseite wegstehende Zapfen 51 auf, die
beispielsweise in den noch nicht ausgehärteten Beton des Fundamentes 33 eingedrückt
werden können. Ein weiterer Zapfen 52 ist von der über die Unterseite der Schenkelabschnitte
44 und 45 wegstehenden Ende des Elementes 48 gebildet.
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Die beiden Ränder 46 und 47 bilden die Anlageflächen für die im Bereich
der Ecke des zu errichtenden Bauwerkes zu setzenden Mauersteine. Bei Errichtung
eines Bauwerkes mit quadratischem oder rechteckförmigem Grundriß und mit vier Eckpunkten
werden vier Hilfselemente 43 verwendet, und zwar jeweils ein Hilfselement 43 an
einem Eckpunkt, wobei eine über die Elemente 48 im Bereich der Nuten 49 geführte
Hilfs-bzw.
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Richtschnur 53 als Hilfslinie für die weitere Errichtung des Bauwerks,
d.h. für die weitere Anordnung von Mauersteinen zwischen den Eckpunkten des Bauwerks
oder aber auch für Aufstellung der äußeren Schalungswand einer Betonschalung verwendet
wird. Die Hilfsschnur 53 ist dabei so um jedes Element 48 geschlungen, daß die beiden
von einem Element 48 seitlich wegführenden Längen dieser Schnur von der unmittelbar
über der von den Rändern 46 und 47 gebildeten Ecke ausgehen und sich in etwa entlang
der Innenfläche der Ränder 46 und 47 erstrecken.
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Da das Hilfselement 43 in der jeweiligen Ecke des zu errichtenden
Bauwerks verbleibt ist dieses Element mit allen seinen Teilen einstückig aus Kunststoff
als preiswertes Formteil hergestellt. Das Hilfselement 43 kann in vorteilhafter
Weise in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Gerät verwendet werden. Eine Verwendung
des Hilfselements 43 zum Festhalten der Ecke eines zu errichtenden Bauwerks ist
jedoch auch möglich, wenn diese Ecke auf andere Weise, beispielsweise mit Hilfe
des herkömmlichen Schnurgerüstes festgelegt bzw.
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definiert wird, wobei auch mit diesen Fällen das Hilfselement 43 die
Errichtung des Bauwerks wesentlich erleichtert. Dies bedeutet vor allem auch, daß
die Verwendung des Hilfselements 43 nicht auf die gleichzeitige Anwendung des erfindungsgemäßen
Gerätes bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Festlegen von Eckpunkten eines
zu errichtenden Bauwerkes
beschränkt ist. Die Meßlatte kann ebenfalls
mit von dem erfind(Jngsgemäßen Gerät unterschiedlichen, anderen Hilfsmitteln, z.
B. in Verbindung mit Visierelementen wie z. B.
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Schnüre eines Schnurgerüstes oder aber mit Elementen verwendet werden,
die den fähnchenförmigen Visierelementen entsprechen, allerdings auf andere Weise
aufgestellt und/oder ausgerichtet werden. Die Meßlatte ist somit ebenfalls nicht
auf die Verwendung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren sowie auf die gleichzeitige
Verwendung des erfindungsgemäßen Gerätes beschränkt.
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Die Arbeitsweise mit den erfindungsgemäßen Geräten läßt sich, wie
fnlgt, beschreiben: Vor dem Ausheben der Baugrube 38 werden im Gelände mit Hilfe
einer Meßeinrichtung, beispielsweise mit Hilfe der in der DE-OS 30 28 634 beschriebenen
Meßeinrichtung oder einer anderen geeigneten Meßeinrichtung Hilfspunkte 54 bzw.
55 festgelegt und im Gelände beispielsweise durch Einschlagen von Pflöcken markiert,
die (Hilfspunkte) außerhalb der auszuhebenden Baugrube 28 liegen. Die Anzahl der
Hilfspunkte 54 und 55 entspricht zumindest der Anzahl der Ecken des zu errichtenden
Bauwerkes b zu.. Gebäudes, d.h. zumindest im Bereich jeder Ecke 56 bzw. 57 des zu
errichtenden Bauwerkes bzw. Gebäudes 58 ist ein Hilfspunkt 54 bzw. 55 vorgesehen,
der von der betreffenden Ecke 56 bzw. 57 bzw. von der diese Ecke bildenden Seitenflächen
des zu errichtenden Gebäudes jeweils einen vorgegebenen, gleichen Abstand aufweist.
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Nach den Festlegen eines Hilfspunktes 54 bzw. 55 wird an diesem Hilfspunkt
ein Ständer 1 derart aufgestellt, daß sich die Säule 2 dieses Ständers unmittelbar
über den Hilfspunkt 54 bzw. 55 befindet, wobei der Ständer 1 mit Hilfe des aufgesetzten
Au fsatzstückes 17 bzw. der dort vorgesehenen Libellen 24 so ausgerichtet wird,
daß die Achse der Säule 2 genau in vertikaler Richtung verläuft. Nach dem Ausrichten
der Säule 2 eines Ständers 1 wird das Aufsatzstück 17 von diesem Ständer wieder
abcenommen und für die Ausrichtung der
Säule 2 eines an einem anderen
Hilfspunkt vorgesehenen Ständers 1 verwendet.
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Nach dem Festlegen der Hilfspunkte 54 und 55 und nach dem Setzen der
Ständer 1 wird die auszuhebende Baugrube 28 markiert. Hierfür wird beispielsweise
eine Hilfsschnur 59 über die bereits gesetzten und mit den Stäben 13 am Boden verankerten
Ständern 1 bzw. über die Ringe 14 dieser Ständer 1 derart geführt, daß die Hilfsschnur
59 im Bereich der Nut 15 jedes Ringes 14 liegt und um den Ring 14 eine geschlossene
Schlaufe bildet, die außerhalb des Ringes lieg-t, der von den beiden vom betreffenden
Ring 14 wegführenden Schnurlängen gebildet ist. Hierfür, aber auch für das spätere
Festlegen der Höhe bzw. des Niveaus verschiedener Bauwerksabschnitte, beispielsweise
des Niveaus der Oberseite 32 des Fundamentes 33 während der Errichtung der Gebäude
58, werden die Ringe 14 an den einzelnen Ständern 1 so eingestellt, daß diese Ringe
jeweils das gleiche Höhenniveau aufweisen, was mit Hilfe geeigneter, bereits auf
den Markt erhältlicher MeSeinrichtungen, wie beispielsweise Visierrohre usw. gegebenenfalls
auch unter Verwendung von Visierelementen 34, die auf die Rohrstücke 6 der Ständer
1 aufgeschoben werden und mit der Unterseite ihrer Hülsen 35 gegen die Oberseite
jeweils eines Ringes 14 anliegen, erfolgen kann.
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Nach dem Festlegen der Ringe 14 mit Hilfe der zugehörigen Klemmschrauben
16 in der entsprechenden Höhenlage wird zur Festlegung jedes Eckpunktes 56 bzw.
57 das Aufsatzstück 17 auf das Rohrstück des diesem Eckpunkt benachbarten Ständers
1 aufgeschoben, so daß das hülsenartige Element 18 mit seiner Unterseite gegen die
Oberseite des Ringes 1 zur Anlage kommt. Vor dem Aufsetzen des Aufsatzstückes 17
werden dessen Arme 19 und 21 mit den Verlängerungsstücken 25 versehen.
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Sofern die Eckpunkte 56 bestimmt werden sollen, deren zugehörigen
Hilfspunkte 54 außerhalb der von diesen Ecpunkten gebildeten Ecke liegen, wird auf
den Arm 20 des Aufsatzstückes 17 ein Verlängerungsstück 26 aufgesestzt, welches
dem gewünschten A-bstand des Eckpunktes 56 von dem Hilfspunkt 54 entspricht. Das
nun auf einem Ständer aufgesetzte Aufsatzstück
17 bzw. auf dem
betreffenden Ständer bereits vorhandene Aufsatzstüc 17 wird nun so um die Achse
der Säule 2 gedreht, bis die beiden von diesem Ständer wegführenden Längen der Hilfsschnur
59 deckungsgleich mit den inneren Kanten 19 und 21 der Arme 19 und 21 bzw. deren
Verlängerungsstücke 25 liegen. Die Einkerbung 29 des am Arm 20 vorgesehenen Verlängerungsstückes
26 befindet sich dann genau über dem festzulewenden unterem Eckpunkten 56 des zu
richtenden Gebäudes 58.
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Dieser Eckpunkt wird mit Hilfe des Lotes 30 nach unten übertragen
und am Boden für das Ausheben der Baugrube 28 beispielsweise mit einem Pflock markiert.
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Nach dem Festlegen und Markieren eines Eckpunktes 56 erfolgt in gleicher
Weise das Festlegen der übrigen Eckpunkte 56.
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Zum Festlegen und Markieren der Eckpunkte 57 für den Aushub der Baugrube
28, bei denen (Eckpunkte) die zugehörigen Hilfspunkte 55 innerhalb der von zwei
senkrecht zueinander verlaufenden Grundrißlinien gebildeten Ecke der beiden versetzt
zueinander angeordneten Gebäude 58 angeordnet sind, wird das Verlängerungsstück
26 von dem Arm 20 abgenommen und am Arm 22 befestigt. Nach dem Aufsetzen des Aufsatzstückes
17 auf einen am Hilfspunkt 55 angeordneten Ständer 1 wird dieses Aufsatzstück wiederum
so um die Achse der Säule 2 gedreht bzw. so ausgerichtet, daß die inneren Kanten
19 und 21 bzw.
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die inneren Kanten der Verlängerungsstücke 25 deckungsgleich mit den
von diesem Ständer weg führenden Längen der ldilfsschnur 59 liegen. Die Einkerbung
29 des am Arm 22 gehaltenen Verlängerungss tückes 26 befindet sich dann genau über
dem festzulegenden Eckpunkt 27, so daß in ganz ähnlicher Weise wie für die Eckpunkte-56
beschrieben, auch die beiden Eckpunkte 57 festgelegt und beispielsweise mit Hilfe
jeweils eines Pflockes markiert werden können, und zwar wiederum unter Verwendung
des Lotes 30, dessen Schnur über die Einkerbung 29 geführt ist. Anschließend erfolgt
der Aushub der Baugrube 28, wobei es doch grundsätzlich auch möglich ist, die auszullebende
Baugrube auch auf eine andere gleise, als voranstehend beschrieben, zu markieren.
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Nach dem Aushub der Baugrube 28 werden die Eckpunkte 56 und 57 in
der oben beschrieben Weise erneut festgelegt, und zwar unter Verwendung der bereits
gesetzten Ständer 1 und des Aufsatzstückes 17, und nach unten mit Hilfe des Lotes
30 übertragen, wo diese Eckpunkte 56 bzw. 57 mit jeweils einem Hilfselement 43 markiert
werden, und zwar beispielsweise im Bereich der Oberfläche 32 des aus noch nicht
ausgehärtetem Beton bestehenden Fundamentes 33, welches unmittelbar nach dem Ausheben
der Baugrube 28 eingebracht wurde. Die Schnur 31 des Lotes 30 liegt dabei wiederum
in der Einkerbung 29 und zur Markierung jedes Eckpunktes 56 bzu. 57 wird das betreffende
Hilfselement 43 so gesetzt, daß sich der Ansatz 50 genau unterhalb der Spitze des
Lotes 30 befindet und das Hilfselement 43 mit der Unterseite seiner Schenkelabschnitte
44 und 45 gegen die Oberfläche 32 anliegt und mit seinen Zapfen 51 und 52 in den
Beton des Fundamentes 33 eingedrückt ist.
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Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Gerätes ist es weiterhin auf besonders
einfache Weise auch möglich, die Höhe bzw. das Niveau eines Bauwerkabschnittes festzuleoen
bzw. zu überprüfen. Hierfür wird nach den niveaugleichen Ausrichten der Ringe 14
an sämtlichen Ständern 1 auf die Säulen 2 zweier gegenüberliegender Ständer 1 jeweils
ein Visierelement 34 aufgeschoben, so daß die hülsenartigen Elemente 35 dieser Elemente
gegen die Ringe 14 anliegen. Die Visierelemente 34 werden dann so gedreht, daß deren
Elemente 36 in etwa parallel zueinander liegen. Zwischen den auf verschiedenen Ständern
1 angeordneten Visierelementen 34 ergeben sich dann optische Linien 60, entlang
derer die Höhe bzw. das Niveau eines Bauwerkabschnittes überprüft werden kann. Reichen
hierfür die für die Festlegung der Ecken eines Bauwerkes bzw.
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der Ecken des Gebäudes 58 verwendeten Ständer 1 nicht aus, so können
zusätzlich zu den im Bereich der Ecken 56 und 57 angeordneten Ständer 1 weitere
Ständer aufgestellt werden.
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Zur Festlegung der Höhe bzw. des Niveaus eines Bauwerkabschnittes
entlang einer optischen Hilfslinie 60 wird dann die in der Fig. 7 gezeigte Meßlatte
38 mit dem linealförmigen Visierelement 42 verwendet. Das Visierelement 42 wird
auf die
gewünschte Höhenlage durch Verschieben entlang der Meßlatte
38 eingestellt und in dieser Höhenlage mit Hilfe der Klemmschraube 41 festgelegt.
Anschließend wird die Meßlatte 38 in dem Bereich einer Hilfslinie 60 so aufgestellt,
so daß die obere Kante 42 in horizontaler Richtung und in etwa parallel zu den Elementen
36 der beiden, die betreffende Hilfslinie 60 bestimmenden Visierelemente 34 liegt.
Durch optisches Anvisieren der Kante 42 sowie der Kante 36 eines Visierelementes
34 über die Kante 36 des anderen Visierelementes 34 läßt sich dann optisch mühelos
feststellen, ob der Bauwerks abschnitt, beispielsweise die obere Seite 32 des Fundaments
33, auf dem bzw. auf der die Meßlatte 38 mit ihrem unteren Ende aufsteht, die erforderliche
Höhenlage bzw. das erforderliche Niveau aufweist. Auf diese Weise kann an beliebig
vielen, jeweils auf einer optischen Hilfslinie 60 liegenden Punkten das Niveau eines
Bauwerkabschnittes festgelegt und/oder überprüft werden. Selbstverständlich ist
es nach dem restleyen des Niveaus einzelner Bauwerksabachnitte bzw. deren Flächen
auch möglich, mit anderen Hilfsmitteln, beispielsweise mit Latten und Wasserwaagen
das Niveau weiteren Flächen bzw. Abschnitte eines Bauverks festzulegen, die (Flächen
oder Abschnitte) außerhalb einer durch die Ständer 1 vorgegebenen optischen Hilfslinie
60 liegen.
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Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben.
Es versteht sich, daß Abwandlungen sowie änderungen möglich sind, ohne daß dadurch
der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es
beispielsweise möglich, die Meßlatte 38 zur Reduzierung der Transportlänge mehrteilig,
d.h. aus mehreren zusammensetzbaren Einzelteilen auszubilden, wobei die Unterteilung
vorzugsweise bei der auf der meßskala 39 angegebenen Länge 100 Zentimeter, 200 Zentimeter
usw. vorgesehen ist. Auf die Unterseite der Meßlatte 38 ist ein abnehmbares Fußelement
61 aufsetzbar, welches eine als Standfläche dienende Platte 62 besitzt, so daß diese
Meßlatte beispielsweise auch auf noch nicht ausgehärtetem Beton aufgestellt werden
kann, ohne daß die Meßlatte 38 in diesem Beton einsinkt.