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DE2654867C3 - Verpackter Aufgußbeutel, insbe-, sondere für Tee - Google Patents

Verpackter Aufgußbeutel, insbe-, sondere für Tee

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DE2654867C3
DE2654867C3 DE2654867A DE2654867A DE2654867C3 DE 2654867 C3 DE2654867 C3 DE 2654867C3 DE 2654867 A DE2654867 A DE 2654867A DE 2654867 A DE2654867 A DE 2654867A DE 2654867 C3 DE2654867 C3 DE 2654867C3
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Germany
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edge part
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DE2654867A
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DE2654867A1 (de
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Adolf 4005 Meerbusch Rambold
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/804Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package
    • B65D85/808Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package for immersion in the liquid to release part or all of their contents, e.g. tea bags
    • B65D85/8085Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package for immersion in the liquid to release part or all of their contents, e.g. tea bags characterised by an outer package, e.g. wrappers or boxes for enclosing tea-bags

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  • Bag Frames (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft einen verpackten Aufgußbeutel für eine aufgußfähige Substanz wie Tee, mit einem die Substanz enthaltenden inneren Beutel aus einem flüssigkeitsdurchlässigen Material, einem am Kopf des Beutels befestigten Faden und einer den Beutel allseitig umgebenden Verpackungshülle aus einem Hüssigkeits- und luftundurchlässigen Material, welche einen aus zwei unter Einschluß des freien Fadenendes zusammengeklebten oder heißversiegelten Materiallagen gebildeten Randteil aufweist, der an einen den Beutel aufnehmenden Hohlraum der Hülle grenzt und einen über den Faden mit dem Beutelkopf verbundenen Anhänger zum Handhaben des Beutels bildet, welcher längs einer den Faden unberührt lassenden Trennlinie von dem Restteil der Hülle abtrennbar ist.
Bei einem aus der AT-PS 2 39 134 (Fig. 8) bekannten Aufgußbeutel dieser Art verläuft die durch eine Perforation markierte Trennlinie entlang der Grenze
w) zwischen dem von der Hülle gebildeten Hohlraum, in dem sich der innere Beutel befindet, und dem Anhänger, nach dessen Abtrennung längs der durch die Perforation gebildeten Reißlinie die Hülle geöffnet ist, so daß der Beutel ohne weiteres am Faden aus der Hülle
hrj herausgezogen werden kann. Ein schwerwiegender Nachteil dieses an sich vorteilhaften Verlaufes der Trennlinie besteht darin, daß die Perforationslöcher den Hohlraum mit der Außenluft verbinden und infolgedes-
sen in den Hohlraum eingetretene Außenluft durch das luftdurchlässige Material des inneren Beutels bis zu der in ihm enthaltenden Substanz vordringt und diese ungünstig beeinflußt Dieser ungünstige EinPuß besteht beispielsweise bei Tee in einer Geschmacksverschlechterung durch Verdunstung der in ihm enthaltenen ätherischen öle, die aus einer hermetisQh verschlossenen Hülle nicht entweichen können. Eine solche Hülle bereitet aber Schwierigkeiten bei der Entnahme des inneren Beutels.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen verpackten Aufgußbeutel der eingangs genannten Art zu schaffen, welcher die in ihm enthaltene aufgußfähige Substanz vor dem Zutritt von Luft und Flüssigkeiten schützt und zugleich eine bequeme ii Entnahme des inneren Beutels gestattet
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst daß bei einer hermetisch verschlossenen Hülle die Trennlinie im Randteil teilweise dicht neben dem Hohlraum verläuft, so daß dort zwischen dem Anhänger und dem Hohlraum ein schmaler Steg besteht der quer zur örtlichen Verlaufsrichtung der Trennlinie von Hand durchtrennbar ist Der Steg stellt den an sich bekannten hermetischen Verschluß der Hülle sicher und seine Schmalheit erlaubt es, die Hülle an einer beliebigen Stelle des Steges aufzureißen, um den inneren Beutel freizulegen. Beim Zerreißen der Hülle darf selbstverständlich nicht nach dem Durchtrennen des Steges Halt gemacht werden, sondern es muß die Hülle in zwei Teile zerrissen werden, so daß der Beutel auf einer Seite der μ Hülle entnommen werden kann.
Bei bevorzugten Ausführungsformen des verpackten Aufgußbeutels nach der Erfindung ist vorgesehen, daß die Hülle aus einem rechteckigen, längs einer Mittellinie gefalteten, zerreißbaren Materialstreifen besteht der r> mindestens zur Hälfte auf der Innenseite seiner freien Ränder mit einem durch Wärme und/oder Druck aktivierbaren Stoff zur Haftverbindung der aneineinanderliegenden freien Ränder beider Streifenhälften beschichtet ist und dessen Enden den Randteil der Hülle bilden, und eine die Trennlinie zumindest teilweise darstellende perforierte Reißlinie aufweist Die Hülle des bekannten Aufgußbeutels ist ähnlich ausgestaltet. Ihre perforierte Reißlinie bildet die gesamte Trennlinie. Abweichend davon zeichnen sich die bevorzugten -r> Ausführungsformen dadurch aus, daß die Reißlinie nur auf einer Seite des eingeschlossenen Fadenendes verläuft und am Faden endet und daß die Trennlinie teilweise durch einen ersten Einschnitt im Randteil der Hülle gebildet ist, welcher in einem Punkt der Trennlinie >o endet, der wenigstens ungeführ mit dem am Faden gespiegelten Endpunkt der Reißlinie übereinstimmt. Dabei kann entweder dann, wenn die Trennlinie wie bei dem bekannten Aufgußbeutel wenigstens abschnittweise gerade ist und zumindest an ihrem einen Ende r>r> senkrecht auf der Außenkante der Hülle steht, der erste Einschnitt unter einem Winkel von weniger als 180° und mehr als 90° zur Reißlinie geführt sein und der Faden von der parallel zur Reißlinie liegenden Außenkante der Hülle bis zur Trennlinie senkrecht zur Reißlinie wi verlaufen oder dann, wenn die Trennlinie wie bei dem bekannten Aufgußbeutel gerade ist, bei einem Beutelkopf mit umgelegten Ecken der Anhänger eine dem Beutelkopf benachbarte Ecke des Randteiles der Hülle bilden. In beiden Fällen wird durch die vom Faden bi markierte Unterteilung der Trennlinie in eine Reißlinie und einen schrägen ersten Einschnitt vorteilhafterweise erreicht, daß die den Anhänger aufweisende Ecke der Hülle mit der einen Hand festgehalten und die ihr in gleicher Höhe gegenüberliegende Ecke der Hülle in die dem Anhänger diametral gegenüberliegende Ecke der Hülle gezogen werden kann. Wenn dies geschieht, reißt die Hülle auf einer Seite auf, so daß der Beutel auf dieser Seite aus der Hülle herausgezogen werden kann. Bei den bevorzugten Ausführungsfonnen grenzen der erste Einschnitt und eine parallel zum Faden verlaufende Faltlinie im Randteil der Hülle ein Eckchen vom restlichen Randteil ab, welches auf diesen umgelegt ist und dadurch eine dreieckige Aussparung im Randteil der Hülle bildet Die durch Umlegen des Eckchens leicht herstellbare Aussparung zeigt dem Benutzer des verpackten AufguSbeutels nach der Erfindung an, an welche Stelle er mit dem Aufreißen der Hülle beginnen soll u ad weiche Teile der Hülle einschließlich des Anhängers dazu bestimmt und geeignet sind, mit den beiden Händen ergriffen zu werden.
Die bevorzugten Ausführungsformen sind mit einem zweiten Einschnitt im Randteil der Hülle versehen, welcher die Trennlinie von der Reißlinie bis zur Außenkante des Randteiles der Hülle bildet. Dadurch wird das Abtrennen des Anhängers vom Restteil der Hülle erleichtert weil die Trennung an der Trennlinie längs des zweiten Einschnittes bereits vollzogen ist
Falls der Faden wie bei den bevorzugten Ausführungsformen straff vom Kopf des Beutels bis zu dessen Boden, den er umschlingt und von diesem bis zum Anhänger läuft, läßt sich die Herstellung des verpackten Aufgußbeutels nach der Erfindung erheblich vereinfachen, die bei einem unkontrollierten Fadenverlauf schwieriger wäre.
Im folgenden ist die Erfindung anhand dreier bevorzugter, durch die maßstäbliche, jedoch skizzenhafte Zeichnung beispielhaft dargestellter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen verpackten Aufgußbeutels im einzelnen erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf die Breitseite einer ersten Ausführungsform;
Fig.2 das in Fig. 1 Dargestellte nach Abriß eines Teils der Hülle;
Fig. 3 das in Fig. 2 Dargestellte nach Abtrennung des Anhängers während des seitlichen Austrittes des Beutels;
Fig.4 eine Variante der ersten Ausführungsfonn nach Fig. 1 in entsprechender Darstellung dieser zweiten Ausführungsform;
F i g. 5 eine Draufsicht auf die Breitseite einer dritten Ausführungsform entsprechend F i g. 1 und 4;
F i g. 6 das in F i g. 5 Dargestellte nach Abriß eines Teils der Hülle entsprechend F i g. 2 und
F i g. 7 das in F i g. 6 Dargestellte nach Abtrennung des Anhängers während des seitlichen Austritts des Beutels entsprechend F i g. 3.
Die erste Ausführurgsform gemäß F i g. 1 bis 3 besteht im wesentlichen aus einem beispielsweise Tee oder eine andere aufgußfähige Substanz enthaltenden inneren Beutel 8 aus Filtrierpapier, aus einem als Etikett dienenden Anhänger 10 zum Handhaben des Beutels 8, aus einem den Anhänger 10 mit dem Beutel 8 verbindenden Faden 12 und aus einer äußeren Hülle 14.
Die flache, im Grundriß rechteckige Hülle 14 ist dadurch hergestellt worden, daß ein länglicher, dünner, rechteckiger Streifen aus dreilagigem Verbundmaterial längs seiner kürzeren Mittellinie 16 zusammengefaltet worden ist und auf drei Seiten, ausgenommen die von der Mittellinie 16 gebildete Seite, jeweils die aneinanderliegenden freien Ränder der beiden sich deckenden
Streifenhälften hermetisch verbunden worden sind, wobei ein in der Zeichnung durch Schraffur kenntlich gemachter, rechteckiger, symmetrisch zur längeren Mittellinie des Streifens ausgebildeter und angeordneter Rahmen entstanden ist, der einen den Beutel 8 enthaltenden, im Grundriß rechteckigen Hohlraum 18 auf den drei genannten Seiten begrenzt. Das Verbundmaterial besteht aus einem die Außenseite der Hülle 14 bildenden (Zellulose-)Papier, aus einer in der Mitte liegenden Aluminiumfolie (Blattaluminium) und aus einer thermoplastischen (Polyäthylen-)Folie, mittels deren die erwähnten Streifenhälften in der schraffierten Verschlußzone durch Wärme- und Druckeinwirkung luft- und flüssigkeitsdicht verschweißt worden sind.
Der Beute! S liegt so im Hohlraum i8, daß sich sein Boden 20 neben der kürzeren FaIt- und Mittellinie 16 befindet, während sein Kopf 22 dem verbreiterten oder erhöhten, waagrechten oberen Abschnitt 24 des schraffierten Randteiles der Hülle 14 gegenüberliegt. Eines der Fadenenden ist mittels einer Klammer 26 beidseitig am Kopf 22 des Beutels 8 befestigt. Der Faden läuft straff vom Kopf 22 des Beutels 8 bis zu dessen Boden 20, den er umschlingt, und von diesem senkrecht zur FaIt- und Mittellinie 16 parallel zur längeren Mittellinie des die Hülle bildenden Streifens bis in den Abschnitt 24 des schraffierten Randteiles der Hülle hinein und darüber hinaus. Das freie, d. h. nicht am Beutelkopf befestigte Fadenende 28 ist in den Abschnitt 24 eingebettet, in dem die thermoplastische Folie des Verbundmaterials den Faden 12 dort hermetisch umgibt.
Der Anhänger 10 ist ein Teil des Abschnittes 24 des schraffierten Randteiles der Hülle 14. Er ist dadurch hergestellt worden, daß längs einer an einer dem Faden 12 und dem Hohlraum 18 dicht benachbarter Stelle 30 abgewinkelten, im übrigen geraden Trennlinie 32 schräg zur oberen Außenkante 34 der Hülle 14 ein erster Einschnitt 36 und senkrecht zu der in F i g. 1 rechten Außenkante 38 der Hülle 14 ein zweiter Einschnitt 40 geführt und der verbliebene Mittelabschnitt der Trennlinie 32 durch Perforation zu einer Reißlinie 42 ausgestaltet worden ist, die an einer Stelle 44 endet, welche mit dem Spiegelbild der am Faden 12 gespiegelten Stelle 30 zusammenfällt. Der Abstand der Stellen 30 und 44 voneinander und die Breite des zwischen der Reißlinie 42 und dem Hohlraum 18 bestehenden schmalen Steges 46 aus mit sich selbst verschweißtem Verbundmaterial sind nur ungefähr ein bis zwei Millimeter groß, so daß einerseits der Hohlraum 18 hermetisch verschlossen bleibt und andererseits zur Ablösung des Fadens 12 von der seitlich geöffneten Hülle 14 nur ein geringer Kraftaufwand erforderlich ist. Von der Stelle 30 bis zur Außenkante 34 verläuft senkrecht zu dieser und parallel zum Faden 12 eine Faltlinie 48, die zusammen mit dem Einschnitt 36 ein Eckchen 50 vom Abschnitt 24 des schraffierten Randteiles der Hülle 14 abgrenzt Das Eckchen 50 ist längs der Faltlinie 48 bei einer Blickrichtung gemäß F i g. 1 nach hinten umgelegt
Zum öffnen der Hülle 14 wird die rechte obere Ecke der Hülle mit der rechten Hand festgehalten und die linke obere Ecke, welche sich durch die vom Einschnitt 36 und der Faltlinie 48 begrenzte dreieckige Aussparung 52 deutlich vom Anhänger 10 abhebt, mit der linken Hand erfaßt worauf an der linken oberen Ecke gezogen wird, bis sie vor oder hinter die Zeichenebene von F i g. 1 tritt und die Hülle 14 von der Stelle 30 an bis zur linken unteren Ecke durchgerissen ist Nach dem Wegwerfen des Abrisses ragt der Beutel 8 bereits aus der aufgerissenen Hülle 14 heraus, wie F i g. 2 zeigt. Zum Handhaben des Beutels wird der verbliebene Rest der Hülle nun mit der einen Hand festgehalten, solange die andere Hand am rechten Ende des Anhängers 10 zugreif, und diesen bei einer Blickrichtung gemäß F i g. 2 von rechts nach links von der bereits geöffneten Hülle 14 durch Abreißen abtrennt, wobei auch der Steg 46 an der Stelle 44 durchgerissen wird. Der Anhänger 10
ίο und der Faden 12 sind nun gemäß Fig.3 frei und können zum Herausziehen des Beutels 8 aus der seitlich links geöffneten Hülle 14 dienen. Beim Aufguß wirken Beutel, Anhänger und Faden in bekannter Weise zusammen.
ίο Die zweite Ausführungsform nach Fig.4 stimmt im wesentlichen mit der ersten Ausführungsform überein, weshalb für den Teilen der ersten Ausführungsform entsprechende oder gleichende Teilr der zweiten Ausführungsform um 100 höhere Bezugszahlen verwen-
jo det worden sind. Bei dieser Variante verläuft der erste Einschnitt 136 senkrecht zur oberen Außenkante 134 der Hülle 114. Infolgedessen mußte zur Bildung der dreieckigen Aussparung 152 eine schräge Faltlinie 148 gewählt werden, zu der das ebenfalls schräg zur Außenkante 134 verlaufende Fadenende 128 parallel liegt.
Teile der dritten Ausführungsform gemäß F i g. 5 bis 7, welche Teilen der ersten oder zweiten Ausführungsform entsprechen oder gleichen, sind mit um 200 bzw. 100 höheren Bezugszahlen bezeichnet worden.
Die dritte Ausführungsform gemäß F i g. 5 bis 7 unterscheidet sich von den beiden anderen dadurch, daß die Trennlinie 232 durchgehend gerade ist und sowohl zur oberen Außenkante 234 als auch zur rechten Außenkante 238 schräg verläuft und daß der Anhänger 210 eine dem mit umgelegten Ecken 254 versehenen Beutelkopf 222 benachbarte Ecke des schraffierten Randteiles der Hülle 214 bildet, welcher unter Verkleinerung des Hohlraumes 218 zur Vergrößerung des Anhängers 210 einen zusätzlichen, im wesentlichen dreieckigen Bereich 256 aufweist, der in F i g. 5 durch die beiden senkrecht aufeinanderstellenden punktierten Linien und die innere Begrenzungslinie des Steges 246 eingefaßt ist. Die linke obere Ecke des Bereiches 256 ist nicht ausgebildet worden, um dort dem in diesem Ausführungsbeispiel rechts von der längeren Mittellinie des die Hülle 214 bildenden Materialstreifens nach oben laufenden Faden 212 den senkrechten Eintritt in den Abschnitt 224 des schraffierten Randteiles der Hülle 214
so zu ermöglichen. Es stößt mit anderen Worten an der Stelle 258 der Hohlraum 218 mit einer rechtwinkliger Spitze bis zur Trennlinie 232 vor. Die Stelle 258 auf der Trennlinie 232 hat zum Faden 212 und zur Stelle 244 ungefähr denselben Abstand Zwischen den Stellen 230 und 258 läuft das Fadenende 228 durch.
Der zweite Einschnitt 240 endet ungefähr dort wo der zusätzliche Bereich 256 des schraffierten Randteiles der Hülle 214 beginnt
Die Ausbildung des umgelegten Eckchens 250 und dei entsj, sehenden Aussparung 252 ist so wie bei der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1. Ihre Anordnung isi jedoch so getroffen, daß sie sich nicht wie in F i g. 1 links sondern wie Fig.5 zeigt, rechts von der längerer Mittellinie des die Hülle 214 bildenden Materialstreifen!
befinden. Unter Beibehaltung dieser Anordnung wäre es möglich, die Ausgestaltung von Eckchen und Aussparung nicht wie in F i g. 1, sondern wie in F i g. 4 gezeigi " ist vorzunehmen.
Zum öffnen der Hülle 214 und zur Entnahme des Beutels 208 wird wie in den beiden anderen Ausführungsbeispielen in der zeitlich zu sehenden Reihenfolge der F i g. 5, 6 und 7 vorgegangen, welche den F i g. 1. 2 bzw. entsprechende Stadien des Vorgangs darstellen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Verpackter Aufgußbeutel für eine aufgußfähige Substanz, mit einem die Substanz enthaltenden inneren Beutel aus einem flQssigkeitsdurchlässigen Material, einem am Kopf des Beutels befestigten Faden und einer den Beutel allseitig umgebenden Verpackungshülle aus einem flüssigkeits- und luftundurchlässigen Material, welche einen aus zwei unter Einschluß des freien Fadenendes zusammengeklebten oder heißversiegelten Materiallagen gebildeten Randteil aufweist, der an einen den Beutel aufnehmenden Hohlraum der Hülle grenzt und einen über den Faden mit dem Beutelkopf verbundenen Anhänger zum Handhaben des Beutels bildet, welcher längs einer den Faden unberührt lassenden Trennlinie von dem Restteil der Hülle abtrennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer hermetisch verschlossenen Hülle (14; 114; 214) die Trennlinie (32; 132; 232) im Randteil (Schraffur) teilweise dicht neben dem Hohlraum (18; 118; 218) verläuft, so daß dort zwischen dem Anhänger (10; UO; 210) und dem Hohlraum ein schmaler Steg (46; 146; 246) besteht, der quer zur örtlichen Verlaufsrichtung der Trennlinie von Hand durchtrennbar ist.
2. Verpackter Aufgußbeutel nach Anspruch t, dessen Hülle aus einem rechteckigen, längs einer Mittellinie gefalteten, zerreißbaren Materialstreifen besteht, der mindestens zur Hälfte auf der Innenseite seiner freien Ränder mit einem durch Wärme und/oder Druck aktivierbaren Stoff zur Haftverbindung der aneinanderliegenden freien Ränder beider Streifenhälften beschichtet ist und dessen Enden den Randteil der Hülle bilden, und eine die Trennlinie zumindest teilweise darstellende perforierte Reißlinie aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Reißlinie (42; 142; 242) nur auf einer Seite des eingeschlossenen Fadenendes (28; 128; 228) verläuft und am Faden (12; 112; 212) endet und daß die Trennlinie (32; 132; 232) teilweise durch einen ersten Einschnitt (36; 136; 236) im Randteil (Schraffur) der Hülle (14; 114; 214) gebildet ist, welcher in einem Punkt (30; 130; 230) der Trennlinie endet, der wenigstens ungefähr mit dem am Faden gespiegelten Endpunkt (44; 144; 244) der Reißlinie übereinstimmt.
3. Verpackter Aufgußbeutel nach Anspruch 2, dessen Trennlinie wenigstens abschnittweise gerade ist und zumindest an ihrem einen Ende senkrecht auf der Außenkante der Hülle steht, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Einschnitt (36) unter einem Winkel von weniger als 180° und mehr als 90° zur Reißlinie (42) geführt ist und daß der Faden (12) von der parallel zur Reißlinie liegenden Außenkante (34) der Hülle (14) bis zur Trennlinie (32) senkrecht zur Reißlinie verläuft.
4. Verpackter Aufgußbeutel nach Anspruch 2, dessen Trennlinie gerade ist, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Beutelkopf (222) mit umgelegten Ecken (254) der Anhänger (210) eine dem Beutelkopf benachbarte Ecke des Randteiles (Schraffur) der Hülle (214) bildet.
5. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Einschnitt (36; 136; 236) und eine parallel zum Faden (12; 112; 212) verlaufende Faltlinie (48; 148;
248) im Randteil (Schraffur) der Hülle (14; 114; 214) ein Eckchen (50; 150; 250) vom restlichen Randteil abgrenzen, welches auf diesen umgelegt ist und dadurch eine dreieckige Aussparung (52; 152; 252) im Randteil der Hülle bildet.
6. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 2 bis 5, gekennzeichnet durch einen zweiten Einschnitt (40; 140; 240) im Randteil (Schraffur) der Hülle (14; 114; 214), welcher die Trennlinie (32; 132; 232) von der Reißlinie (42; 142; 242) bis zur Außenkante (38; 138; 238) des Randteiles der Hülle bildet.
7. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Faden (12; 112; 212) straff vom Kopf (22; 122; 222) des Beutels (8; 108; 208) bis zu dessen Boden (20; 120; 220), den er umschlingt, und von diesem bis zum Anhänger (10; 110; 210) läuft
3. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 2 und 5 bis 7, dessen Trennlinie wenigstens abschnittweise gerade ist und zumindest an ihrem einen Ende senkrecht auf der Außenkante der Hülle steht, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Einschnitt (136) senkrecht zur Reißlinie (142) geführt ist und daß der Faden (112) von der parallel zur Reißlinie liegenden Außenkante (134) der Hülle (114) bis zur Trennlinie (132) unter einem Winkel von weniger als 180° und mehr als 90° zur Reißlinie verläuft.
9. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Einschnitt (236) längs der Trennlinie (232) geführt ist und daß der Faden (212) parallel zur Außenkante (238) des Randteiles (Schraffur) der Hülle (214) sowie schräg zur Reißlinie (242) verläuft.
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