DE2654867C3 - Verpackter Aufgußbeutel, insbe-, sondere für Tee - Google Patents
Verpackter Aufgußbeutel, insbe-, sondere für TeeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen verpackten Aufgußbeutel für eine aufgußfähige Substanz wie Tee, mit einem die
Substanz enthaltenden inneren Beutel aus einem flüssigkeitsdurchlässigen Material, einem am Kopf des
Beutels befestigten Faden und einer den Beutel allseitig umgebenden Verpackungshülle aus einem Hüssigkeits-
und luftundurchlässigen Material, welche einen aus zwei unter Einschluß des freien Fadenendes zusammengeklebten
oder heißversiegelten Materiallagen gebildeten Randteil aufweist, der an einen den Beutel aufnehmenden
Hohlraum der Hülle grenzt und einen über den Faden mit dem Beutelkopf verbundenen Anhänger zum
Handhaben des Beutels bildet, welcher längs einer den Faden unberührt lassenden Trennlinie von dem Restteil
der Hülle abtrennbar ist.
Bei einem aus der AT-PS 2 39 134 (Fig. 8) bekannten Aufgußbeutel dieser Art verläuft die durch eine
Perforation markierte Trennlinie entlang der Grenze
w) zwischen dem von der Hülle gebildeten Hohlraum, in
dem sich der innere Beutel befindet, und dem Anhänger, nach dessen Abtrennung längs der durch die Perforation
gebildeten Reißlinie die Hülle geöffnet ist, so daß der Beutel ohne weiteres am Faden aus der Hülle
hrj herausgezogen werden kann. Ein schwerwiegender
Nachteil dieses an sich vorteilhaften Verlaufes der Trennlinie besteht darin, daß die Perforationslöcher den
Hohlraum mit der Außenluft verbinden und infolgedes-
sen in den Hohlraum eingetretene Außenluft durch das luftdurchlässige Material des inneren Beutels bis zu der
in ihm enthaltenden Substanz vordringt und diese ungünstig beeinflußt Dieser ungünstige EinPuß besteht
beispielsweise bei Tee in einer Geschmacksverschlechterung durch Verdunstung der in ihm enthaltenen
ätherischen öle, die aus einer hermetisQh verschlossenen
Hülle nicht entweichen können. Eine solche Hülle bereitet aber Schwierigkeiten bei der Entnahme des
inneren Beutels.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen verpackten Aufgußbeutel der eingangs genannten
Art zu schaffen, welcher die in ihm enthaltene aufgußfähige Substanz vor dem Zutritt von Luft und
Flüssigkeiten schützt und zugleich eine bequeme ii Entnahme des inneren Beutels gestattet
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst daß bei einer hermetisch verschlossenen Hülle die
Trennlinie im Randteil teilweise dicht neben dem Hohlraum verläuft, so daß dort zwischen dem Anhänger
und dem Hohlraum ein schmaler Steg besteht der quer zur örtlichen Verlaufsrichtung der Trennlinie von Hand
durchtrennbar ist Der Steg stellt den an sich bekannten hermetischen Verschluß der Hülle sicher und seine
Schmalheit erlaubt es, die Hülle an einer beliebigen Stelle des Steges aufzureißen, um den inneren Beutel
freizulegen. Beim Zerreißen der Hülle darf selbstverständlich nicht nach dem Durchtrennen des Steges Halt
gemacht werden, sondern es muß die Hülle in zwei Teile zerrissen werden, so daß der Beutel auf einer Seite der μ
Hülle entnommen werden kann.
Bei bevorzugten Ausführungsformen des verpackten Aufgußbeutels nach der Erfindung ist vorgesehen, daß
die Hülle aus einem rechteckigen, längs einer Mittellinie gefalteten, zerreißbaren Materialstreifen besteht der r>
mindestens zur Hälfte auf der Innenseite seiner freien Ränder mit einem durch Wärme und/oder Druck
aktivierbaren Stoff zur Haftverbindung der aneineinanderliegenden freien Ränder beider Streifenhälften
beschichtet ist und dessen Enden den Randteil der Hülle bilden, und eine die Trennlinie zumindest teilweise
darstellende perforierte Reißlinie aufweist Die Hülle des bekannten Aufgußbeutels ist ähnlich ausgestaltet.
Ihre perforierte Reißlinie bildet die gesamte Trennlinie. Abweichend davon zeichnen sich die bevorzugten -r>
Ausführungsformen dadurch aus, daß die Reißlinie nur auf einer Seite des eingeschlossenen Fadenendes
verläuft und am Faden endet und daß die Trennlinie teilweise durch einen ersten Einschnitt im Randteil der
Hülle gebildet ist, welcher in einem Punkt der Trennlinie >o
endet, der wenigstens ungeführ mit dem am Faden gespiegelten Endpunkt der Reißlinie übereinstimmt.
Dabei kann entweder dann, wenn die Trennlinie wie bei dem bekannten Aufgußbeutel wenigstens abschnittweise
gerade ist und zumindest an ihrem einen Ende r>r>
senkrecht auf der Außenkante der Hülle steht, der erste Einschnitt unter einem Winkel von weniger als 180° und
mehr als 90° zur Reißlinie geführt sein und der Faden von der parallel zur Reißlinie liegenden Außenkante der
Hülle bis zur Trennlinie senkrecht zur Reißlinie wi verlaufen oder dann, wenn die Trennlinie wie bei dem
bekannten Aufgußbeutel gerade ist, bei einem Beutelkopf mit umgelegten Ecken der Anhänger eine dem
Beutelkopf benachbarte Ecke des Randteiles der Hülle bilden. In beiden Fällen wird durch die vom Faden bi
markierte Unterteilung der Trennlinie in eine Reißlinie und einen schrägen ersten Einschnitt vorteilhafterweise
erreicht, daß die den Anhänger aufweisende Ecke der Hülle mit der einen Hand festgehalten und die ihr in
gleicher Höhe gegenüberliegende Ecke der Hülle in die dem Anhänger diametral gegenüberliegende Ecke der
Hülle gezogen werden kann. Wenn dies geschieht, reißt
die Hülle auf einer Seite auf, so daß der Beutel auf dieser Seite aus der Hülle herausgezogen werden kann. Bei
den bevorzugten Ausführungsfonnen grenzen der erste
Einschnitt und eine parallel zum Faden verlaufende Faltlinie im Randteil der Hülle ein Eckchen vom
restlichen Randteil ab, welches auf diesen umgelegt ist und dadurch eine dreieckige Aussparung im Randteil
der Hülle bildet Die durch Umlegen des Eckchens leicht herstellbare Aussparung zeigt dem Benutzer des
verpackten AufguSbeutels nach der Erfindung an, an welche Stelle er mit dem Aufreißen der Hülle beginnen
soll u ad weiche Teile der Hülle einschließlich des Anhängers dazu bestimmt und geeignet sind, mit den
beiden Händen ergriffen zu werden.
Die bevorzugten Ausführungsformen sind mit einem zweiten Einschnitt im Randteil der Hülle versehen,
welcher die Trennlinie von der Reißlinie bis zur Außenkante des Randteiles der Hülle bildet. Dadurch
wird das Abtrennen des Anhängers vom Restteil der Hülle erleichtert weil die Trennung an der Trennlinie
längs des zweiten Einschnittes bereits vollzogen ist
Falls der Faden wie bei den bevorzugten Ausführungsformen straff vom Kopf des Beutels bis zu dessen
Boden, den er umschlingt und von diesem bis zum Anhänger läuft, läßt sich die Herstellung des verpackten
Aufgußbeutels nach der Erfindung erheblich vereinfachen, die bei einem unkontrollierten Fadenverlauf
schwieriger wäre.
Im folgenden ist die Erfindung anhand dreier bevorzugter, durch die maßstäbliche, jedoch skizzenhafte
Zeichnung beispielhaft dargestellter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen verpackten Aufgußbeutels
im einzelnen erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf die Breitseite einer ersten Ausführungsform;
Fig.2 das in Fig. 1 Dargestellte nach Abriß eines
Teils der Hülle;
Fig. 3 das in Fig. 2 Dargestellte nach Abtrennung des Anhängers während des seitlichen Austrittes des
Beutels;
Fig.4 eine Variante der ersten Ausführungsfonn
nach Fig. 1 in entsprechender Darstellung dieser zweiten Ausführungsform;
F i g. 5 eine Draufsicht auf die Breitseite einer dritten Ausführungsform entsprechend F i g. 1 und 4;
F i g. 6 das in F i g. 5 Dargestellte nach Abriß eines Teils der Hülle entsprechend F i g. 2 und
F i g. 7 das in F i g. 6 Dargestellte nach Abtrennung des Anhängers während des seitlichen Austritts des
Beutels entsprechend F i g. 3.
Die erste Ausführurgsform gemäß F i g. 1 bis 3 besteht im wesentlichen aus einem beispielsweise Tee
oder eine andere aufgußfähige Substanz enthaltenden inneren Beutel 8 aus Filtrierpapier, aus einem als Etikett
dienenden Anhänger 10 zum Handhaben des Beutels 8, aus einem den Anhänger 10 mit dem Beutel 8
verbindenden Faden 12 und aus einer äußeren Hülle 14.
Die flache, im Grundriß rechteckige Hülle 14 ist dadurch hergestellt worden, daß ein länglicher, dünner,
rechteckiger Streifen aus dreilagigem Verbundmaterial längs seiner kürzeren Mittellinie 16 zusammengefaltet
worden ist und auf drei Seiten, ausgenommen die von der Mittellinie 16 gebildete Seite, jeweils die aneinanderliegenden
freien Ränder der beiden sich deckenden
Streifenhälften hermetisch verbunden worden sind, wobei ein in der Zeichnung durch Schraffur kenntlich
gemachter, rechteckiger, symmetrisch zur längeren Mittellinie des Streifens ausgebildeter und angeordneter
Rahmen entstanden ist, der einen den Beutel 8 enthaltenden, im Grundriß rechteckigen Hohlraum 18
auf den drei genannten Seiten begrenzt. Das Verbundmaterial besteht aus einem die Außenseite der Hülle 14
bildenden (Zellulose-)Papier, aus einer in der Mitte liegenden Aluminiumfolie (Blattaluminium) und aus
einer thermoplastischen (Polyäthylen-)Folie, mittels deren die erwähnten Streifenhälften in der schraffierten
Verschlußzone durch Wärme- und Druckeinwirkung luft- und flüssigkeitsdicht verschweißt worden sind.
Der Beute! S liegt so im Hohlraum i8, daß sich sein
Boden 20 neben der kürzeren FaIt- und Mittellinie 16 befindet, während sein Kopf 22 dem verbreiterten oder
erhöhten, waagrechten oberen Abschnitt 24 des schraffierten Randteiles der Hülle 14 gegenüberliegt.
Eines der Fadenenden ist mittels einer Klammer 26 beidseitig am Kopf 22 des Beutels 8 befestigt. Der Faden
läuft straff vom Kopf 22 des Beutels 8 bis zu dessen Boden 20, den er umschlingt, und von diesem senkrecht
zur FaIt- und Mittellinie 16 parallel zur längeren Mittellinie des die Hülle bildenden Streifens bis in den
Abschnitt 24 des schraffierten Randteiles der Hülle hinein und darüber hinaus. Das freie, d. h. nicht am
Beutelkopf befestigte Fadenende 28 ist in den Abschnitt 24 eingebettet, in dem die thermoplastische Folie des
Verbundmaterials den Faden 12 dort hermetisch umgibt.
Der Anhänger 10 ist ein Teil des Abschnittes 24 des schraffierten Randteiles der Hülle 14. Er ist dadurch
hergestellt worden, daß längs einer an einer dem Faden 12 und dem Hohlraum 18 dicht benachbarter Stelle 30
abgewinkelten, im übrigen geraden Trennlinie 32 schräg zur oberen Außenkante 34 der Hülle 14 ein erster
Einschnitt 36 und senkrecht zu der in F i g. 1 rechten Außenkante 38 der Hülle 14 ein zweiter Einschnitt 40
geführt und der verbliebene Mittelabschnitt der Trennlinie 32 durch Perforation zu einer Reißlinie 42
ausgestaltet worden ist, die an einer Stelle 44 endet, welche mit dem Spiegelbild der am Faden 12
gespiegelten Stelle 30 zusammenfällt. Der Abstand der Stellen 30 und 44 voneinander und die Breite des
zwischen der Reißlinie 42 und dem Hohlraum 18 bestehenden schmalen Steges 46 aus mit sich selbst
verschweißtem Verbundmaterial sind nur ungefähr ein bis zwei Millimeter groß, so daß einerseits der
Hohlraum 18 hermetisch verschlossen bleibt und andererseits zur Ablösung des Fadens 12 von der
seitlich geöffneten Hülle 14 nur ein geringer Kraftaufwand erforderlich ist. Von der Stelle 30 bis zur
Außenkante 34 verläuft senkrecht zu dieser und parallel zum Faden 12 eine Faltlinie 48, die zusammen mit dem
Einschnitt 36 ein Eckchen 50 vom Abschnitt 24 des schraffierten Randteiles der Hülle 14 abgrenzt Das
Eckchen 50 ist längs der Faltlinie 48 bei einer Blickrichtung gemäß F i g. 1 nach hinten umgelegt
Zum öffnen der Hülle 14 wird die rechte obere Ecke der Hülle mit der rechten Hand festgehalten und die
linke obere Ecke, welche sich durch die vom Einschnitt 36 und der Faltlinie 48 begrenzte dreieckige Aussparung
52 deutlich vom Anhänger 10 abhebt, mit der linken Hand erfaßt worauf an der linken oberen Ecke gezogen
wird, bis sie vor oder hinter die Zeichenebene von F i g. 1 tritt und die Hülle 14 von der Stelle 30 an bis zur
linken unteren Ecke durchgerissen ist Nach dem Wegwerfen des Abrisses ragt der Beutel 8 bereits aus
der aufgerissenen Hülle 14 heraus, wie F i g. 2 zeigt. Zum Handhaben des Beutels wird der verbliebene Rest der
Hülle nun mit der einen Hand festgehalten, solange die andere Hand am rechten Ende des Anhängers 10
zugreif, und diesen bei einer Blickrichtung gemäß F i g. 2 von rechts nach links von der bereits geöffneten
Hülle 14 durch Abreißen abtrennt, wobei auch der Steg 46 an der Stelle 44 durchgerissen wird. Der Anhänger 10
ίο und der Faden 12 sind nun gemäß Fig.3 frei und
können zum Herausziehen des Beutels 8 aus der seitlich links geöffneten Hülle 14 dienen. Beim Aufguß wirken
Beutel, Anhänger und Faden in bekannter Weise zusammen.
ίο Die zweite Ausführungsform nach Fig.4 stimmt im
wesentlichen mit der ersten Ausführungsform überein, weshalb für den Teilen der ersten Ausführungsform
entsprechende oder gleichende Teilr der zweiten Ausführungsform um 100 höhere Bezugszahlen verwen-
jo det worden sind. Bei dieser Variante verläuft der erste
Einschnitt 136 senkrecht zur oberen Außenkante 134 der Hülle 114. Infolgedessen mußte zur Bildung der
dreieckigen Aussparung 152 eine schräge Faltlinie 148 gewählt werden, zu der das ebenfalls schräg zur
Außenkante 134 verlaufende Fadenende 128 parallel liegt.
Teile der dritten Ausführungsform gemäß F i g. 5 bis 7, welche Teilen der ersten oder zweiten Ausführungsform entsprechen oder gleichen, sind mit um 200 bzw.
100 höheren Bezugszahlen bezeichnet worden.
Die dritte Ausführungsform gemäß F i g. 5 bis 7 unterscheidet sich von den beiden anderen dadurch, daß
die Trennlinie 232 durchgehend gerade ist und sowohl zur oberen Außenkante 234 als auch zur rechten
Außenkante 238 schräg verläuft und daß der Anhänger 210 eine dem mit umgelegten Ecken 254 versehenen
Beutelkopf 222 benachbarte Ecke des schraffierten Randteiles der Hülle 214 bildet, welcher unter
Verkleinerung des Hohlraumes 218 zur Vergrößerung des Anhängers 210 einen zusätzlichen, im wesentlichen
dreieckigen Bereich 256 aufweist, der in F i g. 5 durch die beiden senkrecht aufeinanderstellenden punktierten
Linien und die innere Begrenzungslinie des Steges 246 eingefaßt ist. Die linke obere Ecke des Bereiches 256 ist
nicht ausgebildet worden, um dort dem in diesem Ausführungsbeispiel rechts von der längeren Mittellinie
des die Hülle 214 bildenden Materialstreifens nach oben laufenden Faden 212 den senkrechten Eintritt in den
Abschnitt 224 des schraffierten Randteiles der Hülle 214
so zu ermöglichen. Es stößt mit anderen Worten an der Stelle 258 der Hohlraum 218 mit einer rechtwinkliger
Spitze bis zur Trennlinie 232 vor. Die Stelle 258 auf der Trennlinie 232 hat zum Faden 212 und zur Stelle 244
ungefähr denselben Abstand Zwischen den Stellen 230 und 258 läuft das Fadenende 228 durch.
Der zweite Einschnitt 240 endet ungefähr dort wo der zusätzliche Bereich 256 des schraffierten Randteiles
der Hülle 214 beginnt
Die Ausbildung des umgelegten Eckchens 250 und dei entsj, sehenden Aussparung 252 ist so wie bei der ersten
Ausführungsform gemäß Fig. 1. Ihre Anordnung isi
jedoch so getroffen, daß sie sich nicht wie in F i g. 1 links sondern wie Fig.5 zeigt, rechts von der längerer
Mittellinie des die Hülle 214 bildenden Materialstreifen!
befinden. Unter Beibehaltung dieser Anordnung wäre es
möglich, die Ausgestaltung von Eckchen und Aussparung nicht wie in F i g. 1, sondern wie in F i g. 4 gezeigi
" ist vorzunehmen.
Zum öffnen der Hülle 214 und zur Entnahme des Beutels 208 wird wie in den beiden anderen Ausführungsbeispielen
in der zeitlich zu sehenden Reihenfolge der F i g. 5, 6 und 7 vorgegangen, welche den F i g. 1. 2
bzw. entsprechende Stadien des Vorgangs darstellen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Verpackter Aufgußbeutel für eine aufgußfähige Substanz, mit einem die Substanz enthaltenden
inneren Beutel aus einem flQssigkeitsdurchlässigen Material, einem am Kopf des Beutels befestigten
Faden und einer den Beutel allseitig umgebenden Verpackungshülle aus einem flüssigkeits- und luftundurchlässigen
Material, welche einen aus zwei unter Einschluß des freien Fadenendes zusammengeklebten
oder heißversiegelten Materiallagen gebildeten Randteil aufweist, der an einen den Beutel
aufnehmenden Hohlraum der Hülle grenzt und einen über den Faden mit dem Beutelkopf
verbundenen Anhänger zum Handhaben des Beutels bildet, welcher längs einer den Faden unberührt
lassenden Trennlinie von dem Restteil der Hülle abtrennbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer hermetisch verschlossenen Hülle (14; 114; 214) die Trennlinie (32; 132; 232) im Randteil
(Schraffur) teilweise dicht neben dem Hohlraum (18; 118; 218) verläuft, so daß dort zwischen dem
Anhänger (10; UO; 210) und dem Hohlraum ein schmaler Steg (46; 146; 246) besteht, der quer zur
örtlichen Verlaufsrichtung der Trennlinie von Hand durchtrennbar ist.
2. Verpackter Aufgußbeutel nach Anspruch t, dessen Hülle aus einem rechteckigen, längs einer
Mittellinie gefalteten, zerreißbaren Materialstreifen besteht, der mindestens zur Hälfte auf der Innenseite
seiner freien Ränder mit einem durch Wärme und/oder Druck aktivierbaren Stoff zur Haftverbindung
der aneinanderliegenden freien Ränder beider Streifenhälften beschichtet ist und dessen Enden den
Randteil der Hülle bilden, und eine die Trennlinie zumindest teilweise darstellende perforierte Reißlinie
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Reißlinie (42; 142; 242) nur auf einer Seite des
eingeschlossenen Fadenendes (28; 128; 228) verläuft und am Faden (12; 112; 212) endet und daß die
Trennlinie (32; 132; 232) teilweise durch einen ersten Einschnitt (36; 136; 236) im Randteil (Schraffur) der
Hülle (14; 114; 214) gebildet ist, welcher in einem Punkt (30; 130; 230) der Trennlinie endet, der
wenigstens ungefähr mit dem am Faden gespiegelten Endpunkt (44; 144; 244) der Reißlinie übereinstimmt.
3. Verpackter Aufgußbeutel nach Anspruch 2, dessen Trennlinie wenigstens abschnittweise gerade
ist und zumindest an ihrem einen Ende senkrecht auf der Außenkante der Hülle steht, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Einschnitt (36) unter einem Winkel von weniger als 180° und mehr als 90° zur
Reißlinie (42) geführt ist und daß der Faden (12) von der parallel zur Reißlinie liegenden Außenkante (34)
der Hülle (14) bis zur Trennlinie (32) senkrecht zur Reißlinie verläuft.
4. Verpackter Aufgußbeutel nach Anspruch 2, dessen Trennlinie gerade ist, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem Beutelkopf (222) mit umgelegten Ecken (254) der Anhänger (210) eine dem Beutelkopf
benachbarte Ecke des Randteiles (Schraffur) der Hülle (214) bildet.
5. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
erste Einschnitt (36; 136; 236) und eine parallel zum Faden (12; 112; 212) verlaufende Faltlinie (48; 148;
248) im Randteil (Schraffur) der Hülle (14; 114; 214)
ein Eckchen (50; 150; 250) vom restlichen Randteil abgrenzen, welches auf diesen umgelegt ist und
dadurch eine dreieckige Aussparung (52; 152; 252) im Randteil der Hülle bildet.
6. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der
Ansprüche 2 bis 5, gekennzeichnet durch einen zweiten Einschnitt (40; 140; 240) im Randteil
(Schraffur) der Hülle (14; 114; 214), welcher die Trennlinie (32; 132; 232) von der Reißlinie (42; 142;
242) bis zur Außenkante (38; 138; 238) des Randteiles der Hülle bildet.
7. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Faden (12; 112; 212) straff vom Kopf (22; 122; 222) des Beutels (8; 108; 208) bis zu dessen Boden (20;
120; 220), den er umschlingt, und von diesem bis zum
Anhänger (10; 110; 210) läuft
3. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 2 und 5 bis 7, dessen Trennlinie
wenigstens abschnittweise gerade ist und zumindest an ihrem einen Ende senkrecht auf der Außenkante
der Hülle steht, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Einschnitt (136) senkrecht zur Reißlinie (142)
geführt ist und daß der Faden (112) von der parallel zur Reißlinie liegenden Außenkante (134) der Hülle
(114) bis zur Trennlinie (132) unter einem Winkel von weniger als 180° und mehr als 90° zur Reißlinie
verläuft.
9. Verpackter Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
erste Einschnitt (236) längs der Trennlinie (232) geführt ist und daß der Faden (212) parallel zur
Außenkante (238) des Randteiles (Schraffur) der Hülle (214) sowie schräg zur Reißlinie (242) verläuft.
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