DE20020504U1 - Schalungselement als verlorene Schalung und mit diesem versehenes Fertigteil - Google Patents
Schalungselement als verlorene Schalung und mit diesem versehenes FertigteilInfo
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Description
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Beschreibung
Schalungselement als verlorene Schalung und mit diesem
versehenes Fertigteil
Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Schalungselement als verlorene Schalung und ein damit versehenes Fertigteil, welche zur Herstellung von Gebäudeteilen bzw. Gebäuden verwendet werden.
Stand der Technik
Aus der DE 296 05 663 Ul ist eine verlorene Schalung bekannt, welche aus hochkant auf einer Unterlage aufsitzenden, stoßend verlegten Faserbetonplatten besteht. Die Faserbetonplatten sind untereinander durch Federn verbunden. In der DE 94 21 987 Ul ist ein Schalungsteil aus faserverstärktem, feinkörnigen Material bekannt, welches die Sichtfläche eines Betonfertigteils bildet.
In das Schalungsteil können Metallteile eingespritzt werden, zum Beispiel Gewindehülsen oder ein Teil zur Handhabung des Schalungsteils. Auch das DE 83 25 086 U zeigt eine Kragplatte für Bauwerke, welche aus einem armierten Plattenkörper aus Beton besteht, wobei an einer Seite des Plattenkörpers ein winkelförmiges Abschluss element angeordnet ist. Das Abschlusselement ist mit dem Plattenkörper unlösbar verbunden und kann zu diesem Zweck schwalbenschanzartig ausgebildet Ausneh-
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mungen, mit Kopf versehene Stifte oder eingelassene Doppel-T-Schienen aufweisen, wobei letztere teilweise in das Material das Abschlusselement hineinragen.
Aus der DE 197 22 449 Al ist ein Abschalelement bekannt, welches aus einer einzigen streifenförmigen, ebenflächigen Fugenlatte ausgebildet ist, welche aus einem gleichartigen, dünnwandigen Material besteht. Die Fugenlatte ist ein im wesentlichen flächiges, dünnwandiges Element, das ähnlich wie ein dünnes Metallblech eine gewisse Eigensteifigkeit aufweist. Dieses Abschalelement kann von Querdübeln durchsetzt sein, welche aus Stahlstangen gebildet sind und mit ihrer Längserstreckung quer zur Aufspannebene des Abschalelementes angeordnet sind.
Schließlich sind Bewehrungsanschlüsse bekannt, bei welchen eine Anschlussbewährung in einem aus Kunststoff oder Blech bestehenden Verwahrkasten untergebracht ist, wobei der Verwahrkasten in das Bauteil einbetoniert wird und anschließend entfernt wird. Bei der Stoßverbindung von zwei Stahlbeton-Fertigwänden wird dadurch eine Mörteltasche gebildet, welche nach dem Ausrichten der Fertigteile zueinander vergossen wird. Nachteilig ist hier, dass ein Verwahrkasten aus Kunststoff aus dem betonierten Bauteil entfernt werden muss und dass der Verwahrkasten zudem auf die tatsächliche Länge des Bauteils abgestimmt ist, da es sich um Standardmaße handelt. Darüber hinaus ist aufgrund der fehlenden Eigenstabilität des Verwahrkastens bei der Herstellung von Fertigteilen eine zusätzliche Schalung erforderlich, an 0 welcher der Verwahrkasten befestigt wird.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Schalungselement bereitzustellen, welches einerseits einen Anschluss an das benachbarte Bauteil zulässt und andererseits die Einschalung des Bauteils erleichtert. Insbesondere sollen auch Fertigteile mit einer einfacher zu verwirklichenden Anschlussmöglichkeit bereitgestellt werden.
Darstellung der Erfindung
Die Aufgabe wird durch das in Anspruch 1 beschriebene Schalungselement gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Da bei der Herstellung des Fertigteils keine zusätzliche Schalung verwendet werden muss, kann der Anker und hier insbesondere die Ankerschlaufe in beliebiger Lage angeordnet werden, so auch in der nachher für den Einbau bestimmten Lage. Dies ist deshalb möglich, weil das Schalungselement selbst bei der Herstellung eines Fertigteils nur gegen Verschieben abgestützt werden muss. Das Schalungselement ist eigenstabil und kann die vom aufgefüllten Material erzeugten Kräfte aufnehmen.
Ein Schalungselement nach Anspruch 8 hat zudem den Vorteil, dass durch die spezielle Form der Mörteltasche bei Verwendung einer Zugkräfte aufnehmenden Füllmasse auf eine zusätzliche Bewehrung im Bereich der Stoßverbindung insgesamt verzichtet werden kann.
Darüber hinaus ist ein Fertigteil mit einem derartigen Schalungselement Gegenstand der Erfindung, wobei das
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Fertigteil als Wandteil oder als Deckenteil ausgebildet sein kann.
Kurzbezeichnung der Zeichnung
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt die
Fig. 1 ein Fertigteil mit einem Schalungselement aus Faserbeton gemäß der Erfindung mit einer Mörteltasche im Querschnitt;
Fig. 2 ein Schalungselement gemäß Fig. 1 mit einem eingelegten Seilanker,
Fig. 3 ein Schalungselement gemäß Fig. 1 mit einem Anker einer Armierung,
Fig. 4 die Ausbildung der Mörteltasche bei einer Stoßverbindung von zwei Fertigteilen mit je
weils einem Schalungselement als Prinzipskizze,
Fig. 5 ein weiteres Schalungselement mit ebener Außenfläche,
Fig. 6 die Anordnung von zwei Fertigteilen mit jeweils einem weiteren Schalungselement,
Fig. 7 ein Schalungselement mit einer Vertiefung die so ausgebildet ist, dass sowohl zum Fertigteil hin als auch zur Bildung der Mörteltasche eine Hinterschneidung entsteht,
Fig. 8 ein weiteres Schalungselement mit einem C-förmigen Querschnitt,
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Fig. 9 ist ein weiteres Schalungselement,
Fig. 10a, 10b zusätzliche Verbindungselemente in einem Schnitt quer zur Längsrichtung des Schalungselements,
Fig. 11 ein weiteres Schalungselement im Querschnitt.
Ausführungsbeispiele
In Fig. 1 ist ein Fertigteil 1 mit einem als verlorene Schalung ausgebildeten Schalungselement 2 aus Faserbeton im Querschnitt dargestellt. Das Schalungselement 2 weist eine dem zu schalenden Material 4 abgewandte Außenseite 3 und eine dem zu schalenden Material 4 zugewandte Innenseite 5 auf. Das Schalungselement 2 ist ausreichend steif ausgebildet, um dem beim Verfüllen der Schalung auftretenden Druck im wesentlichen ohne Verformung standzuhalten. Als Material eignet sich hier insbesondere Faserbeton oder Polymerbeton. Das Verfüllen erfolgt in der Regel in einem Fertigteilewerk, wozu das Schalungselement auf einem Schaltisch angeordnet und beispielsweise unter Verwendung von Magnethalterungen oder auf andere Weise an diesem in der gewünschten räumlichen Ausrichtung befestigt ist.
Das Schalungselement 2 weist an seiner Außenseite 3 mindestens eine im wesentlichen ebene Teilfläche 6, 7 auf, welche einen ebenen, flächigen Abschluss bildet. Aufgrund der Teilfläche 6, 7 kann eine Stoßverbindung mit einem weiteren, nicht dargestellten Fertigteil hergestellt werden, welche den üblichen Anforderungen gerecht wird. Dazu weist die Außenseite des Schalungsele-
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ments eine ausreichend raue Oberfläche auf, um eine gute Haftung des Mörtels oder einer anderen Vergussmasse zu ermöglichen.
Die Innenseite 5 des Schalungselements 2 ist mit Verbindungselementen 8 zur Herstellung des Formschlusses mit dem Füllmaterial versehen. Dazu die sind die Verbindungselemente 8 an das Schalungselement 2 angeformt und aus demselben Material hergestellt und bilden zumindest eine Nut 9 mit einer Hinterschneidung, hinter welche das zu verfüllende Material in fließfähigem Zustand dringt und die Nut ausfüllt.
In dem Schalungselement 2 ist mindestens eine sich von der Außenseite 3 zur Innenseite 5 erstreckende Aufnahme hier in Form einer Durchbrechung 10 für einen nicht dargestellten Anker vorhanden, die hier durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist, da die Durchbrechung 10 nicht in der Schnittebene liegt.
Das Schalungselement 2 ist im wesentlichen als Platte mit zwei Teilflächen 6, 7 ausgebildet, zwischen welchen im wesentlichen mittig eine als Mörteltasche wirkende Nut 11 als Beispiel eine Vertiefung oder Einstülpung angeordnet ist. Die Nut 11 erweitert sich zur Außenseite des Schalungselements hin konisch.
Die Nut kann sich auch konisch verjüngen, sodass die Nut selbst zum Beton hin ein Schwalbenschwanzprofil bildet und auch in der Mörteltasche eine Schwalbenschwanz-Verbindung bereitgestellt wird. Dies wird später näher erläutert.
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Anstelle der sich über die gesamte Länge des Schalungselements erstreckender Nut 11 können mehrere Einstülpungen vorgesehen sein, die untereinander durch eine weniger tiefe Nut verbunden sind, um den Mörtel von einer Einstülpung in die nächste Einstülpung fließen zu lassen. Die Nut 11 kann auch in ihrer Breite und Tiefe über die Länge des Schalungselements variieren, um in bestimmten Bereichen die Einstülpungen zur Aufnahme von Ankern und in anderen Bereichen den Fließkanal für den Mörtel bzw. die Füllmasse zu bilden, wie nachfolgend in den Fig. 4a, 4b gezeigt.
Im Bereich der Einstülpung bzw. der Nut 11 weist das Schalungselement die eine Durchbrechung 10 für einen Anker auf.
Das Schalungselement weist eine derartige Dicke auf, dass in der Durchbrechung Führungsflächen für den Anker gebildet sind. Die typische Dicke bzw. Wandstärke eines aus Faserbeton gefertigten Schalungselements 2 liegt zwischen 5 mm und 30 mm, wobei üblicherweise Breiten von 50 mm bis 800 mm hergestellt werden können. Die gängigsten Breiten liegen im Bereich von 100 mm bis 500 mm. Die Länge eines Schalungselements aus Faserbeton ist theoretisch beliebig, da das Schalungselement vorzugsweise als Strangpressteil hergestellt wird. In der Praxis werden Schalungselemente in Standardlängen, etwa 3 m lang, geliefert und dann im Werk auf die tatsächlich erforderlichen Längen abgelängt.
Aufgrund der nicht unwesentlichen Dicke bzw. Wandstärke des Schalungselements 2 bilden die Begrenzungsflächen
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der Durchbrechung bei eingelegtem Anker ein Stützlager für die Ankerschenkel oder gegebenenfalls für zusätzliche Adaptionselemente. Darüber hinaus bilden die Oberflächen der Ankerschenkel und die Begrenzungsflächen der Durchbrechung 10 einen Dichtspalt für den noch fließfähigen Beton, wodurch dieser am Austreten gehindert wird.
Da die Durchbrechungen bei der Herstellung des Schalungselements durch Strangpressen in noch nicht vollständig verfestigtem Zustand ausgestochen bzw. ausgestanzt werden können, können verschiedene Geometrien verwirklicht werden, beispielsweise kann eine Ausstanzung zu konischen oder abgestuften Führungsflächen führen. Darüber hinaus sind sternförmige oder vieleckige Querschnitte vorstellbar, auch kann eine Riffelung in Richtung der Mittelachse der Durchbrechung erzeugt werden. Damit lassen sich die Eigenschaften bezüglich der Halterung der Ankerschenkel anpassen.
Zusätzlich können im Bereich der Durchbrechung 10 weitere, außerhalb der Durchbrechung liegende Führungsflächen für die Ankerschenkel vorgesehen sein, beispielsweise in Form von zusätzlichen Rippen in Längsrichtung, die jedoch nicht dargestellt sind.
Darüber hinaus kann an der Außenfläche eine Befestigungsmöglichkeit für eine Haltevorrichtung des Schalungselement auf dem Schaltisch vorgesehen sein, beispielsweise durch Eingreifen in eine Hinterschneidungen aufweisende Mörteltasche, in die die Haltevorrichtung eingeklemmt wird.
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In Fig. 2 ist ein Schalungselement 2 gemäß Fig. 1 mit einem in die die Mörteltasche bildende Nut 11 eingelegten Seilanker 21 dargestellt, der durch die Durchbrechung 10 hindurch gesteckt ist und mit der Ankerschlaufe 22 über die Außenseite 3 hervorsteht. Die Ankerschlaufe 22 kann auch in die Nut 11 eingelegt werden, beispielsweise zu Transportzwecken. Dazu können auch zusätzliche Haltestücke verwendet werden, welche die Ankerschlaufe in dieser Lage fixieren und welche gelöst werden können. Diese Haltestücke können entweder in die Durchbrechung 10 eingesetzt sein oder in anderer Weise mit dem Schalungselement und dem Anker zusammenwirken.
In Fig. 3 ist ein Anker 31 einer Armierung gezeigt, der zwei Schenkel 32, 33 aufweist, welche durch zwei Durchbrechungen 10.1, 10.2 gesteckt sind. Fig. 3 ist gegenüber Fig. 2 um 90° gedreht dargestellt, so dass die Durchbrechungen 10.1, 10.2 tatsächlich in Längsrichtung des Schalungselements nebeneinander liegen.
In Fig. 4 ist die Ausbildung der Mörteltasche 40 bei einer Stoßverbindung von zwei Fertigteilen 41, 42 mit jeweils einem Schalungselement 43, 44 als Prinzipskizze dargestellt. Die sich gegenüberliegenden Teilflächen der Schalungselemente 43, 44 bilden Dichtflächen für die aufgrund der Nuten 45, 46 gebildeten Mörteltasche 40, sodass beim Verfüllen der Mörteltasche der Austritt von Mörtel weitgehend verhindert wird, solange die Fertigteile 41, 42 entsprechend zueinander ausgerichtet sind.
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In den Fig. 4a, 4b ist die Nut 45 über die Länge des Schalungselements sowohl in der Tiefe als auch in der Weite verändert, so dass die Mörteltasche 40 durch den Verbindungskanal 47 befüllbar ist.
In Fig. 5 ist ein weiteres Schalungselement 50 mit einer ebenen Außenfläche ohne Nut gezeigt, welches eine Durchbrechung 10 zur Aufnahme eines Ankers aufweist. Obwohl hier keine Mörteltasche ausgebildet wird, kann dieses Schalungselement 50 mit einem eine Mörteltasche aufweisenden Gegenstück gemäß Fig. 1 bis 4 verwendet werden, solange die Dimensionen des Ankers berücksichtigt werden. Im übrigen kann dieses Schalungselement die anderen Merkmale des in den Fig. 1-3 dargestellten Schalungselements 2 aufweisen.
In Fig. 6 ist die Anordnung von zwei Fertigteilen 61, 62 mit jeweils einem weiteren Schalungselement 63, 64 gezeigt. Das Schalungselement 63, 64 weist eine Einstülpung oder Nut 65, 66 zur Bildung einer Mörteltasche 67 auf, die sich bis in den Randbereich des Fertigteils erstreckt, so dass sich insgesamt ein U-förmiger Querschnitt ergibt. Dabei liegen die Schenkel des U in Richtung der Oberflächen des Fertigteils und die Basis des U ist mit der Stirnseite des Fertigteils verbunden.
In Fig. 7 ist dargestellt, dass die Nut 7 0 oder Einstülpung auch so ausgebildet sein kann, dass sowohl zum Fertigteil 71 hin als auch zur Bildung der Mörteltasche 72 eine Hinterschneidung entsteht, die hier schwalbenschwanzförmig ausgebildet ist. Das Schalungselement ist als Profil etwa konstanter Dicke ausgebildet, wobei
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selbstverständlich noch Verbindungsmittel vorgesehen
sein können, wie in Fig. 1 dargestellt. Im Bereich der Nut 70 wird das Schwalbenschwanzprofil zur Bildung der Mörteltasche auch auf die Innenseite des Schalungselements abgebildet, wodurch bei der Herstellung des Fertigteils eine formschlüssige Verbindung des Schalungselements mit dem Füllmaterial bereitgestellt wird.
sein können, wie in Fig. 1 dargestellt. Im Bereich der Nut 70 wird das Schwalbenschwanzprofil zur Bildung der Mörteltasche auch auf die Innenseite des Schalungselements abgebildet, wodurch bei der Herstellung des Fertigteils eine formschlüssige Verbindung des Schalungselements mit dem Füllmaterial bereitgestellt wird.
In Fig. 8 ist ein weiteres Schalungselement 80 mit einem C-förmigen Querschnitt dargestellt, wobei das Profil eine Nut 81 mit Hinterschneidungen zur Bildung einer Mörteltasche 82 aufweist. Um den Austritt vom Mörtel oder einem anderen Füllmaterial aus der Mörteltasche zu verhindern sind Dichtstreifen 83, 84 vorgesehen, die in beispielsweise in einer Nut des Schalungselements 80 so befestigt sind, dass sie mit dem benachbarten Schalungselement zusammenwirken. Diese Dichtung 83, 84 kann nach der Herstellung des Fertigteils 85 an das Schalungselement 80 angebracht werden und mit den entsprechenden Dichtungen des benachbarten Schalungselements 86 zusammenwirken oder direkt an diesem anliegen, beispielsweise auf den Teilflächen 87, 88.
In Fig. 9 ist ein weiteres Schalungselement 90 gezeigt, welches wie in Fig. 8 ebenfalls einen C-förmigen Querschnitt aufweist, bei welchem aber eine zur Ausbildung einer Mörteltasche vorgesehene Nut 91 seitlich durch eine Seitenwand 92, 93, die mindestens einen Hohlraum 94, 95 aufweist, begrenzt wird. Dadurch wird die Wärmeübertragung des Schalungselements deutlich verringert.
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Die Randflächen 96, 97 der Ränder des Schalungselements 90 und der vorstehend beschriebenen Schalungselemente können zur Außenseite 98 des Schalungselements 90 hin schräg zulaufend ausgebildet sein. Durch die derart zwischen zwei Schalungselementen ausgebildete Hohlkehle (97) bzw. den Freistich wird ein Verputzen oder Verspachteln begünstigt.
In Fig. 10a, 10b ist gezeigt, dass quer zur Längsrichtung des Schalungselements 100 in der die Mörteltasche bildenden Nut 104 zusätzliche Vertiefungen und/oder Erhöhungen 101 zur Aufnahme von Querkräften und/oder Schubkräften vorgesehen sind. Das Schalungselement 100 kann gemäß Fig. 10b diese Erhöhungen oder Vertiefungen 102 auch auf der Innenseite aufweisen, so dass eine Herstellung durch Eindrücken oder Einstanzen des noch nicht verfestigten Materials der Schalungselements erfolgen kann.
In Fig. 11 ist ein weiteres Schalungselement 110 im Querschnitt dargestellt, welches zusätzlich zu einer etwa mittig angeordneten Vertiefung 111 zur Bildung einer Mörteltasche eine Durchbrechung 112 aufweist, in welche ein Anker eingesteckt werden kann. Darüber hinaus sind an den Seitenflächen Dichtstreifen 113, 114 vorgesehen, die beim Verbinden des Schalungselements 110 mit dem Füllmaterial zur Herstellung des Fertigteils ein Durchtreten von fließfähigem Material verhindern. Zur Verbesserung der Verbindung mit dem Füllmaterial kann zusätzlich zu der eine Hinterschneidung aufweisenden Ausbildung der Vertiefung, die auch auf der Innenseite 115 des Schalungselements 110 eine Hinter-
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schneidung ausbildet, die Innenseite 115 aufgerauht oder verzahnt sein.
Bei ausreichender Höhe des Schalungselements können auch mehrere Mörteltaschen nebeneinander oder zueinander versetzt angeordnet sein.
Das Schalungselement kann sowohl für die Herstellung einer Fertigteilwand als auch für eine Fertigteildecke verwendet werden. Um den Schalungsaufwand gering zu halten, erstreckt sich das Schalungselement im wesentliehen über die gesamte Breite (Dicke) des Fertigteils, eventuell unter Zuhilfenahme von zusätzlichen Dichtleisten an seinen Rändern. Selbst wenn das Schalungselement geringfügig kleiner als die herzustellende Wand ist, wird bei Verwendung von Dichtungen bzw. Dichtstreifen ein Durchlecken von fließfähigem Füllmaterial verhindert.
Das Schalungselement kann vorzugsweise durch Strangpressen einer Faserbetonmischung hergestellt werden, wobei an dem noch nicht ausgehärteten Strang weitere formgebende Prozesse durchgeführt werden könne, beispielsweise durch Prägen, Stanzen oder Biegen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die Arbeitsabläufe durch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Schalungselements wesentlich optimieren lassen, da keine Schalung verwendet wird. Das Element stellt den Abschluss der Fertigteils dar und verbleibt als verlorene Schalung im Fertigteil.
Claims (19)
1. Schalungselement (2; 50) als verlorene Schalung, aufweisend eine dem zu schalenden Material abgewandte Außenseite (3) und eine dem zu schalenden Material zugewandte Innenseite (5), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine sich von der Außenseite (3) zur Innenseite erstreckende Aufnahme (10) für einen Anker (21; 31) vorhanden ist.
2. Schalungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalungselement (2; 50) an seiner Außenfläche mindestens eine im wesentlichen ebene Teilfläche (6, 7) aufweist.
3. Schalungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalungselement (2) als Platte mit mindestens einer als Mörteltasche wirkenden Vertiefung (11) ausgebildet ist.
4. Schalungselement (2) nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (10) im Bereich der Einstülpung bzw. der Vertiefung (11) angeordnet ist.
5. Schalungselement (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mörteltasche durch eine sich zur Außenseite des Schalungselements hin konisch erweiternde Nut (11) gebildet ist.
6. Schalungselement (2; 50) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (10) Führungsflächen für den Anker aufweist.
7. Schalungselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Aufnahme zusätzliche, außerhalb der Aufnahme liegende Führungsflächen für den Anker vorgesehen sind.
8. Schalungselement (80) als verlorene Schalung, aufweisend eine dem zu schalenden Material abgewandte Außenseite und eine dem zu schalenden Material zugewandte Innenseite, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenfläche zwischen mindestens zwei Teilflächen (6, 7) eine Einstülpung und/oder eine durchgehende Vertiefung (11) zur Ausbildung einer Mörteltasche vorhanden ist und dass die Einstülpung oder Vertiefung eine Hinterschneidung aufweist.
9. Schalungselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstülpung und/oder Vertiefung auch auf der Innenseite der Schalung eine Hinterschneidung aufweist.
10. Schalungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in Teilbereichen in Längsrichtung verlaufende Hohlräume (94, 95) vorgesehen sind.
11. Schalungselement (2; 50) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite (5) mit Verbindungselementen (8) zur Herstellung des Formschlusses mit dem Füllmaterial (4) versehen ist.
12. Schalungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalungselement (2; 50) aus Faserbeton oder aus Polymerbeton besteht.
13. Schalungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite und die Innenseite durch einen Rand verbunden sind, wobei der Rand unter Ausbildung einer Hohlkehle (97) und/oder eines Freistichs in die Außenfläche (98) übergeht.
14. Fertigteil (1), gekennzeichnet durch ein Schalungselement (2, 50) nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
15. Fertigteil nach Anspruch 13, gekennzeichnet dadurch, dass das Fertigteil (1) eine Fertigteilwand ist.
16. Fertigteil nach Anspruch 13, gekennzeichnet dadurch, dass das Fertigteil (1) eine Fertigteildecke ist.
17. Fertigteil nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Schalungselement (2, 50) im wesentlichen über die gesamte Breite (Dicke) des Fertigteils erstreckt.
18. Gebäude oder Gebäudeteile mit einem Fertigteil nach einem der Ansprüche 13 bis 16.
19. Gebäude oder Gebäudeteile nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Fertigteile durch eine Zugkräfte übertragende Füllmasse miteinander verbunden sind.
Priority Applications (3)
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