DE3428447C2 - Hygienische Sanitärvorrichtung - Google Patents
Hygienische SanitärvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine hygienische Sani
tärvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Insbesondere bezieht sie
sich auf eine tragbare Sanitärvorrichtung, die speziell
für bettlägerige oder bewegungsunfähige Patienten entwickelt
wurde, oder die ganz allgemein teilweise oder voll
ständig ruhig liegen müssen.
Tragbare Vorrichtungen dieser Art sind bereits für
bettlägerige Patienten - beispielsweise nach Operationen
oder bei Lähmungen - in Gebrauch; sie bestehen aus
mehr oder weniger stark verschiedenen Behältern, die
im Einzelfall jedesmal unter den Patienten geschoben
werden.
Derartige Behälter können auch unter der Sitzfläche
eines Sitzmöbels oder eines Lehnstuhls so eingebaut
werden, daß der Patient seinen Bedürfnissen gerecht
werden kann, ohne daß er aufstehen und die üblichen
fest installierten hygienischen Einrichtungen aufsuchen
muß.
Alle diese Lösungen werden jedoch auf völlig empirischer
Grundlage benutzt und stellen für den Patienten oder
den Kranken keine wirkliche Hilfe dar, da sehr schwerkran
ke oder im Koma liegende Patienten nicht sprechen können
und ihre körperlichen Bedürfnisse einfach dadurch befriedigen,
daß sie alle Ausscheidungen in die im Krankenbett liegenden
Leintücher "laufen lassen".
Werden die vorbeschriebenen herkömmlichen Möglichkeiten
eingesetzt, so ist jedoch die sofortige Hilfe des Pflege
personals erforderlich - einmal zum Entfernen der Ausschei
dungen und zum anderen zum Reinigen und Trocknen des
Unterleibs der Patienten. Man kann wohl mit Recht fest
stellen, daß die derzeit bei Kranken, die nicht die
allgemein üblichen Toiletten aufsuchen können, verwen
deten Sanitärbehälter sich nur auf die Funktion der
Aufnahme der Ausscheidungen beschränken, wobei insgesamt
die bekannten Probleme ungelöst bleiben, nämlich einerseits
die körperliche Trennung des Patienten von seinen Aus
scheidungen (die dabei praktisch völlig offenliegen)
und zum anderen die erforderliche persönliche Hygiene
und Reinigung des Patienten.
Dieses Problem gestaltet sich darüber hinaus noch schwieri
ger, wenn der Patient in einem in einer Reihe stehenden
Bett liegt und damit in größerer Gesellschaft mit anderen
Personen und insbesondere anderen Kranken sich befindet.
Damit ergab sich die Notwendigkeit, eine tragbare hygienische
Sanitärvorrichtung zu schaffen (ohne die Möglichkeit
dabei auszuschließen, sie fest unter einem Bett zu
installieren), die bei einem Krankenhausaufenthalt
die gleichen hygienischen Annehmlichkeiten wie die
fest installierten Anlagen bietet, und darüber hinaus
für den Patienten eine erhöhte Bequemlichkeit in der
Benutzung und alle Vorzüge mit sich bringt, die bei
dem speziellen Verwendungszweck, für den diese Vorrich
tungen vorgesehen sind, berücksichtigt werden müssen.
Aus der DE-PS 35 272 ist ein tragbares Klosett bekannt, das durch
eine Topfklappe verschließbar ist und eine eingebaute Spülvor
richtung aufweist. Der beschriebene Gegenstand weist jedoch keine
Vorrichtung auf, die geeignet wäre, nach der Aufnahme der Aus
scheidungen des Patienten auch die Reinigung und Trocknung des
selben vorzunehmen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine hygienische Sanitärvor
richtung zu schaffen, die neben der Aufnahme der Ausscheidungen
des Patienten auch Reinigung und Trocknung seines Unterleibs er
laubt, wobei die Sanitärvorrichtung zum Aufenthaltsort des
Patienten hin transportierbar sein soll.
Die Aufgabe wird durch die hygienische Sanitärvorrichtung nach
dem Patentanspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen be
schrieben.
Sofern die erfindungsgemäße Sanitärvorrichtung voll
ständig automatisiert wurde durch Einbau von Zeitschal
tungen und entsprechenden Sensoren, so ist sie insbeson
dere für die Verwendung bei Patienten im Koma oder
einem ähnlichen Zustand geeignet.
Es folgt die Beschreibung eines bevor
zugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die
beigefügte Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht der
Sanitärvorrichtung;
Fig. 2 eine Teilansicht des oberen Teils der Sanitär
vorrichtung aus Fig. 1;
Fig. 3 eine Schnittansicht durch die Sanitärvorrichtung
aus Fig. 1 entlang der Linie III-III;
Fig. 4 den Auffangschieber;
Fig. 5 ein Beispiel für die Verwendung der
Sanitärvorrichtung bei einem Krankenhausbett,
und
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Sani
tärvorrichtung mit einer anderen Schieberanordnung.
Aus Fig. 1 wird ersichtlich, daß die
tragbare Sanitärvorrichtung, die insgesamt mit Bezugszif
fer 1 versehen ist, aus einer Außenwandung 2 besteht,
die im wesentlichen in Form einer Wanne beziehungsweise
eines Beckens ausgebildet ist. Es ist auch möglich,
diese Außenwandung mit einer Rückenlehne und/oder Armleh
nen zum Abstützen des Benützers zu versehen.
Auf dem Rand der oberen Öffnung 3 dieser Außenwandung
ist eine anatomisch entsprechend gestaltete Verkleidung
als Abstützfläche 4 ausgebildet, während im unteren
Teil des Gehäuses 2 folgende Elemente vorgesehen sind:
der herausziehbare Schieber 5, in dem die Ausscheidungen
beziehungsweise Abfälle gesammelt werden, ein freier
Raum 6, in welchem die Versorgungseinrichtungen und
die Einrichtungen zum Auffangen der Waschlösung unter
gebracht werden können, sowie höhenverstellbare Stützen
beziehungsweise Füße 7 mit Rollen.
In Fig. 2 ist die anatomisch gestaltete Sitzverkleidung
4 nur mit leichten Strichen angedeutet, so daß ein
Einblick in die Einrichtungen zum Waschen und Trocknen
möglich ist.
Die Wasch- bzw. Spüleinrichtung besteht im wesentlichen
aus Brausedüsen 8, die in der Innenwandung 9 der Außen
verkleidung 2 unterhalb der Sitzverkleidung 4 angeordnet
sind. Diese Brausedüsen sind in ihrer Neigungsrich
tung einstellbar und aus der Wandung 9 herausziehbar.
In gleicher Höhe wie die Brausedüsen 8 sind im wesentli
chen abwechselnd mit diesen Luftausströmöffnungen 10
angeordnet, die als Einrichtung zum Trocknen dienen.
Auch diese Luftausströmöffnungen sind in ihrer Neigungs
richtung verstellbar und gegebenenfalls aus der Innenwan
dung 9 der Außenverkleidung 2 herausziehbar.
Die Düsen 8 und die Luftausströmöffnungen 10 sind je
weils mit entsprechenden Leitungen 11 und 12 verbunden,
die sich in dem Zwischenraum 13 (vgl. Fig. 3) der
Außenverkleidung 2 befinden; die Leitungen 11 ihrerseits
sind einer Zuführpumpe 14 nachgeschaltet, während die
Leitungen 12 mit dem Gebläse 15 verbunden sind.
Die Pumpe 14 und das Gebläse 15 stellen die Versorgungs
einrichtung für die Flüssigkeiten beziehungsweise die
Luft dar, die den Düsen 8 bzw. den Luftausströmöffnun
gen 10 zugeführt werden; diese Einrichtungen können
elektrisch betrieben und über den Stecker 16 angeschlos
sen werden (vgl. Fig. 3) und mit einer Zeitgeberschaltung
oder einer automatischen bzw. manuellen Steuerung arbei
ten.
Das Gebläse 15 ist seinerseits mit einem elektrischen
Widerstand 17 (vgl. Fig. 3) verbunden, so daß gegebenen
falls die den Öffnungen 10 zugeführte Luft erwärmt
werden kann.
Die Pumpe 14 ist ihrerseits mit dem Behälter 18 (vgl.
Fig. 3) verbunden, in welchem die Waschlösung aufgefan
gen wird. Der Behälter 18 ist gegebenenfalls an das
Wasserversorgungsnetz über eine Anschlußleitung 19
angeschlossen, die nach Beendigung des Einfüllvorgangs
abgeschaltet oder geschlossen wird. Der Behälter 18
ist darüber hinaus mit einem Thermostaten 20 zur gesteu
erten Erwärmung des Wassers und mit einem Einlaufstutzen
21 zu seiner Füllung mit Wasser oder für den Zusatz
einer antibakteriellen Lösung, eines geruchsbindenden
Mittels, einer medizinischen Lösung oder auch einer
anderen Flüssigkeit versehen.
Fig. 3 zeigt außerdem den Schieber zum Auffangen der
Ausscheidungen, ebenso wie Fig. 4. Dieser Schieber
ist so unter der Außenwandung 2 angebracht, daß die
Ausscheidungen oder ablaufenden Flüssigkeiten in ihn
hineinfallen und dort aufgefangen werden können; hierzu
weist der Schieber einen oberen Klappdeckel 22 auf,
der sich über einen Drehknopf oder Betätigungshebel
50 auf der Außenwandung 2 automatisch oder von Hand
umklappen läßt (auch hier ist eine elektrische, elek
tronische, pedalgesteuerte Betätigung möglich). In
allen Fällen wird dieser Deckel vor Benützung der Sani
tärvorrichtung geöffnet und anschließend wieder ge
schlossen, so daß eine vollständige Trennung zwischen
dem Patienten und dessen Ausscheidungen gegeben ist.
Müssen die Ausscheidungen einer Laboruntersuchung un
terzogen werden, so kann es sein, daß sie nicht mit
der Waschlösung in Berührung kommen dürfen. Für sol
che Fälle sind die Öffnungen 23 und die Schlitze 53
vorgesehen, durch welche die Waschlösung strömen kann,
auch wenn der Deckel 22 geschlossen ist; sie strömen
dabei in einen getrennten Aufnahmeraum 24 im Schieber 5
(vgl. Fig. 4).
Aus Fig. 3 und 4 wird in diesem Zusammenhang deutlich,
daß der Deckel 22 des Auffangbehälters und des getrenn
ten Aufnahmeraumes 24 zur Mitte hin geneigt sind, das
heißt, daß damit auch eine Neigung zu den Öffnungen
23 und zu den Schlitzen 53 hin gegeben ist.
Der Benützer der Sanitärvorrichtung 1 sitzt auf der
Sitzverkleidung 4 und durch Betätigung des Hebels oder
Knopfes 50 wird der Deckel 22 des Schiebers 5 geöffnet;
dieser Schieber nimmt nun die Ausscheidungen auf und
kann auch eine vorbeugend zugesetzte geruchsbindende
Lösung aufnehmen. Um das Aufsteigen von Gerüchen zu
unterbinden, soweit dies möglich ist, kann das Gebläse
15 in dieser Phase (mit entsprechender Steuerung) eine
leichte Ansaugwirkung entwickeln. In diesem Fall dienen
die Gitter 25 des freien Raumes 6 in der Außenverkleidung
2 zum Austragen der Luft, wobei sie mit entsprechenden
Filtern ausgerüstet sind, um Gerüche zu binden. Nachein
ander wird nun durch Drücken eines Druckknopfes oder
Betätigen eines Pedals durch den Benützer oder die
Krankenschwester eine Zeitgeberschaltung aktiviert,
so daß sich der Deckel 22 schließt, nachdem zuvor gege
benenfalls die Einrichtung 54 und 55 die Pumpe 14 in
Gang gesetzt hat, so daß nun ein lauwarmer Strahl ei
ner Reinigungslösung zu den Düsen 8 geführt wird, die
so gerichtet sind, daß die Lösungsstrahlen auf den
Unterleib des Patienten gerichtet werden.
Nach dem Waschen wird - ebenfalls unter Steuerung durch
die Zeitgeberschaltung - das Gebläse 15 eingeschaltet,
das über den Widerstand 17 einen warmen Luftstrahl
zuführt, der über die Öffnungen 10 austritt und auf
die zu trocknenden Körperteile gerichtet wird. Vor
zugsweise wird das Gebläse über die Zeitgeberschaltung
selbst abgeschaltet.
Zum gegebenen Zeitpunkt sorgt eine mit dieser Aufgabe
betraute Person dafür, daß der Schieber 5 herausgenommen
und durch einen neuen Schieber ersetzt wird, und daß
auch für die Füllung des Reservoirs 18 gesorgt wird.
Die erfindungsgemäße tragbare Sanitärvorrichtung wird
somit in unmittelbarer Nähe zum liegenden Patienten
verwendet (also neben dem Bett, dem Krankenstuhl oder
dergleichen), oder sie ist sogar in das Krankenbett
oder den Sessel eingebaut, wie dies Fig. 5 beispiel
haft veranschaulicht. Auf diese Weise sind die üblichen
Hilfsmittel wie hier das Krankenbett oder die Matratze
mit einer entsprechenden Öffnung zum Einsetzen der
tragbaren Sanitärvorrichtung in Betriebsstellung ver
sehen. Zu diesem Zweck kann die Sanitärvorrichtung
auf Teleskopstützen angeordnet sein.
Es liegt auch die Möglichkeit auf der Hand, daß ver
schiedene Änderungen vorgenommen werden können oder
weitere Teile zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung
hinzugebaut werden können, um die Funktionsmöglichkei
ten zu erweitern. Beispielsweise können vorne und hinten
wahlweise Leitungen 51 und 52 vorgesehen werden, mit
denen sich Scheidenspülungen, Darmspülungen, ein Ver
sprühen von Medikamenten und anderes vornehmen lassen;
die entsprechenden Lösungen werden in den Behälter
18 eingefüllt und über eine für diesen Zweck vorgesehe
ne Pumpe in Umlauf gebracht.
Andererseits ist auch die Möglichkeit gegeben, ein
eigenes kleines Gefäß zu verwenden - das hier nicht
abgebildet ist - in dem die zum Vernebeln mit
Hilfe des Gebläses vorgesehenen Stoffe eigens enthalten
sind.
Bei einer anderen Ausführungsform ist es möglich, ei
nen Direktanschluß des Schiebers 4 an das Abwassernetz
und einen dauernden Anschluß des Stutzens 19 an das
Wasserversorgungsnetz vorzusehen, wenn die erfindungs
gemäße Sanitärvorrichtung an einem bestimmten Platz
verwendet werden soll.
Die erfindungsgemäße Sanitärvorrichtung kann, gleich
ob sie fahrbar, tragbar oder fest installiert ist,
zumindest im Einzelfall mit Zubehörteilen ausgerüstet
werden, wie sie vorstehend beschrieben wurden, wenn
sie außerhalb von Krankenhäusern und Kliniken beispiels
weise in Kinderheimen und Kinderkrippen, in Schulen
oder in Erziehungsheimen oder in Pflegeanstalten und
in Privathaushalten für Kranke oder alle diejenigen
verwendet werden soll, die sich eine noch bequemere
Lösung als dies bisher üblich war, wünschen.
Claims (11)
1. Hygienische Sanitärvorrichtung mit
einer Außenwandung (2) in Form einer Wanne bzw. eines Beckens mit einer anatomisch geformten oberen Öffnung (4) und einem geschlos senen Boden,
einer Wascheinrichtung (8) in einem von einem oberen Teil der Außenwandung (2) umgebenen Bereich und
Einrichtungen (5) zum Auffangen und Entleeren von Ausscheidungen und anderen Abfallstoffen in einem von einem unteren Teil der Außenwandung (2) umgebenen Bereich,
gekennzeichnet durch
eine Trockeneinrichtung (10) zum Trocknen des betreffenden Kör perteils des Benutzers im vom oberen Teil der Außenwandung (2) umgebenen Bereich und
eine Zuführungseinrichtung (11, 14, 18, 12, 15, 17) zum gesteuer ten Zuführen einer Flüssigkeit, insbesondere einer Reinigungs lösung, und von Luft zur Wascheinrichtung (8) bzw. zur Trocken einrichtung (10),
wobei die Wascheinrichtung eine in der Richtung einstellbare Düse (8) zum Aufbringen der Flüssigkeit auf das Körperteil des Benutzers aufweist,
und die Trockeneinrichtung eine Luftaustrittsöffnung aufweist.
einer Außenwandung (2) in Form einer Wanne bzw. eines Beckens mit einer anatomisch geformten oberen Öffnung (4) und einem geschlos senen Boden,
einer Wascheinrichtung (8) in einem von einem oberen Teil der Außenwandung (2) umgebenen Bereich und
Einrichtungen (5) zum Auffangen und Entleeren von Ausscheidungen und anderen Abfallstoffen in einem von einem unteren Teil der Außenwandung (2) umgebenen Bereich,
gekennzeichnet durch
eine Trockeneinrichtung (10) zum Trocknen des betreffenden Kör perteils des Benutzers im vom oberen Teil der Außenwandung (2) umgebenen Bereich und
eine Zuführungseinrichtung (11, 14, 18, 12, 15, 17) zum gesteuer ten Zuführen einer Flüssigkeit, insbesondere einer Reinigungs lösung, und von Luft zur Wascheinrichtung (8) bzw. zur Trocken einrichtung (10),
wobei die Wascheinrichtung eine in der Richtung einstellbare Düse (8) zum Aufbringen der Flüssigkeit auf das Körperteil des Benutzers aufweist,
und die Trockeneinrichtung eine Luftaustrittsöffnung aufweist.
2. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß über die
in der Richtung einstellbare Düse (8) die Flüssigkeit
auf das auf der oberen
Öffnung (3) auf der Außenwandung (2) ruhende Körperteil
des Benützers mit einstellbarer Strahlstärke sprühbar
ist, und daß die
Luftaustrittsöffnung (10)
vorzugsweise in ihrer Richtung einstellbar ist und
über sie Luftstrahlen in der gleichen Richtung wie
aus der Düse austretende Flüssigkeitsstrahlen
austreten.
3. Sanitärvorrichtung nach Anspruch
1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (8) und/oder
die Luftaustrittsöffnung (10) fest auf der Innenwandung
der Außenverkleidung (2) unter deren oberer
Öffnung (3) installiert sind, und daß für den Anschluß
der Düse (8) und der Luftaustrittsöffnung (10) mit
der Zuführeinrichtungen jeweils Leitungen
(11, 12) vorgesehen sind.
4. Sanitärvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zuführungseinrichtung
mit einer elektrischen Abschirmeinrichtung
versehen sind, welche über einen geeigneten
Steuerschalter betätigbar ist, welcher einem elektrischen
Widerstand (17) zugeordnet ist, mittels welchem die
zugeführte Luft gegebenenfalls erwärmbar ist.
5. Sanitärvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführungseinrichtung einen Behälter
(18) aufweist, welcher mit
Einrichtungen zum Anschluß an das Wasserversorgungsnetz
(19) und mit Einrichtungen (20) zum Erwärmen
und Auffangen der der Düse (8) zugeführten Flüssigkeit
ausgestattet ist, und eine über Steuerschalter betätigbare
Pumpeneinrichtung (14) zum Zuführen der Lösung
zu der Düse.
6. Sanitärvorrichtung nach einem
der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (8)
direkt an die Wasserkanalisation angeschlossen ist,
wobei die Zuführung von Spülwasser zu der Düse (8)
über einen Hahn oder ein anderes Regelventil steuerbar
ist.
7. Sanitärvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der
Düse (8) und der Luftaustrittsöffnung (10) ein herausziehbarer
Schieber (5) deckungsgleich mit dem Boden
vorgesehen ist, dessen oberer Teil mit einem Klappdeckel
(22) verschlossen ist, so daß bei Betrieb der Sanitärvorrichtung
(1) das Einfließen der Abfallstoffe in den Schieber
(5) möglich ist.
8. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (5)
mit dem Abwassernetz verbunden ist.
9. Sanitärvorrichtung nach einem
der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Steuerung
der Zuführungseinrichtung
eine Zeitschaltvorrichtung vorgesehen ist.
10. Sanitärvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
gekennzeichnet durch an der Außenwandung
(2) höhenverstellbar befestigte Stützen, Füße oder
Rollen.
11. Sanitärvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie unter der
Auflage eines Bettes, unter einem Lehnstuhl oder unter
einer anderen Sitz- oder Liegegelegenheit vorsehbar ist, die
auf ihrem Boden entsprechend der oberen Öffnung (3) der
Außenwandung (2) selbst eine Öffnung aufweist.
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Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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IT1164356B (it) | 1987-04-08 |
CH667794A5 (de) | 1988-11-15 |
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