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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abdichten von Wand-
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durchführungsrohren, insbes. von Rohren mit spiralförmiger Manteloberfläche
und schrumpffähigen Rohrenden, für einzuziehende Kabel, Rohre o. dgl. gegen Wandöffnungen.
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Es sind sogenannte Schrumpfmauerdurchführungen bekannt, bei denen
das durchgeführte Kabel oder Rohr an dem jeweiligen Ende des Wanddurchführungsrohres
durch Aufschrumpfen des schrumpffähigen Rohrendes abgedichtet wird. Die Abdichtung
des Wanddurchführungsrohres selbst gegen die betreffende Wandöffnung erfolgt mittels
eines schnellhärtenden Zementmörtels oder Schnellbinders, der in den Ringraum zwischen
der Wandöffnung und dem Wanddurchführungsrohr auf beiden Wandseiten eingebracht
werden muß. Daher ist dieses bekannte Abdichtverfahren verhältnismäßig zeitaufwendig.
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Darüber hinaus ist eine einwandfreie Abdichtung des Wanddurchführungsrohres
in der betreffenden Wandöffnung nicht sichergestellt. - Hier will die Erfindung
Abhilfe schaffen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Abdichten
von Wanddurchführungsrohren, insbes. von Rohren mit spiralförmiger Manteloberfläche
und schrumpffähigen Rohrenden, der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die sich
durch schnelle Montage und einwandfreie Abdichtung der Wanddurchführungsrohre gegen
die betreffenden Wandöffnungen auszeichnet.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung in Kennzeichnung einer gattungsgemäßen
Abdichtungsvorrichtung durch zumindest eine das betreffende Wanddurchführungsrohr
umgebende Dichtmanschette mit einem gegen die Wandöffnung expandierbaren Dichtungsmittel.
- Diese Maßnahmen der Erfindung haben zur Folge, daß das Wanddurchführungsrohr mit
der auf die betreffende Wandöffnung abgestimmten
Dichtmanschette
in die Wandöffnung bzw. -durchbrechung einfach eingeschoben und dann das Dichtungsmittel
derart expandiert werden kann, daß eine einwandfreie Dichtwirkung zwischen dem Wanddurchführungsrohr
und der Wandöffnung entsteht. Das Dichtungsmittel verschließt dabei etwa vorhandene
Poren, Rauhigkeiten o.
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dgl. im Ziegelstein und Mörtel. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
mit selbständiger Bedeutung ist vorgesehen, daß die Dichtmanschette zwei das Wanddurchführungsrohr
umgebende Lagerscheiben mit einem zwischen den beiden Lagerscheiben angeordneten
Ringkörper aus elastisch oder plastisch verformbarem Gummi oder Kunststoff aufweist,
und daß der Ringkörper an seinem Außen-und Innenumfang Ausnehmungen, z. B. umlaufende
Ringnuten, zur Aufnahme einer dauerelastischen Dichtungsmasse aufweist, und daß
zumindest die eine Lagerscheibe gegen die andere Lagerscheibe unter Kompression
des Ringkörpers rückstellfrei verstellbar ist.
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In diesem Fall sorgt zunächst einmal der elastische bzw. plastische
Ringkörper für eine Vordichtung, während die dauerelastische Dichtungsmasse die
einwandfreie Abdichtung gegen die Wandöffnung sicherstellt. Dabei kann die eine
Lagerscheibe auf dem Wanddurchführungsrohr befestigt und die andere Lagerscheibe
auf der spiralförmigen Manteloberfläche gegen die fixierte Lagerscheibe verschraubbar
sein. Vorzugsweise weist das Wanddurchführungsrohr an seinem Eintritts- und Austrittsende
bzw. auf beiden Seiten der Wandöffnung jeweils eine Dichtmanschette für die Wandöffnung
auf. Weiter empfiehlt die Erfindung, daß die beiden Rohrenden des Wanddurchführungsrohres
mehrere Schrumpfmanschetten, z. B. beidendig drei Schrumpfmanschetten aufweisen,
so daß sich in zeitlich beliebigen Abständen bis zu drei Kabel oder Rohre durch
das erfindungsgemäße Wanddurchführungsrohr einziehen und einzeln abdichten lassen.
Das gilt nach weiterer Lehre der Erfindung auch bei einer abgewandelten Ausführungsform
mit selbständiger Bedeutung,
wonach in dem Wanddurchführungsrohr
mehrere Leerrohre angeordnet und an den Enden des Wanddurchführungsrohres dicht
eingeschrumpft sind, wobei auf die Enden der Leerrohre lösbare Verschlußkappen aufgesetzt
bzw. in die Enden der Leerrohre lösbare Verschlußstopfen eingesetzt oder die eingezogenen
Kabel mittels Schrumpfmanschetten abgedichtet sind. Alternativ können die Leerrohre
so lang gewählt werden, daß der übergang zu einem Erdkabel an der Grundstücksgrenze
liegt und dort die Abdichtung mittels einer Schrumpfmanschette erfolgt.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind im folgenden
aufgeführt. So sieht die Erfindung vor, daß die Dichtmanschette ein das Wanddurchführungsrohr
umgebendes Ziehrohr aufweist und in dem Ringraum zwischen dem Ziehrohr und dem Wanddurchführungsrohr
ein mit dauerelastischem Dichtungsmittel getränkter oder geschlossenzelliger Kunststoffschaum
komprimiert ist. Die Komprimierung des Dichtungsmittels wird also durch das Ziehrohr
gehalten. Nach Einführen des Wanddurchführungsrohres in die Wandöffnung wird das
Ziehrohr gezogen. Der komprimierte Kunststoff schaum bzw. Schaumstoff entspannt
sich bis zu einem vorbestimmten Grad und dichtet das Wanddurchführungsrohr einwandfrei
gegen die Wandöffnung ab. Vorzugsweise ist an das eine Ziehrohrende eine sich an
der betreffenden Wand abstützende Gegenhaltevorrichtung z. B. Widerlagerscheibe,
und an das andere Ziehrohrende eine Ziehvorrichtung, z. B. ein Ziehgriff oder -öse
angeschlossen, damit das Ziehen des Ziehrohres keine Schwierigkeiten bereitet. Darüber
hinaus kann das Ziehrohr im Bereich seines durch die Wandöffnung zu ziehenden Rohrendes
eine außenseitig umlaufende Reinigungsbürste aufweisen, so daß zugleich die Wandöffnung
gereinigt und dadurch die Abdichtung optimiert wird. Die Gegenhaltevorrichtung bzw.
Widerlagerscheibe dient gleichzeitig als üborganssmansehette
Nach
einer weiter abgewandelten Ausführungsform sieht die Erfindung vor, daß das Ziehrohr
als ein doppelwandiges Rohr ausgebildet und der an einem Ende offene Ringraum zwischen
den beiden Rohrmänteln mit Kunststoffschaum gefüllt ist. In diesem Fall ist also
das auf die Wandöffnung abgestimmte Ziehrohr mit vorkomprimierter Schaumstoffmasse
gefüllt. Außerdem können mehrere Leerrohre endseitig geschlossen in dem Schaumstoff
eingebettet sein.
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Nachdem das Wanddurchführungsrohr in die Wandöffnung eingeführt ist,
wird das Ziehrohr gezogen. Auch in diesem Falle entspannt sich der Schaumstoff und
dichtet den Übergang zur Wandöffnung ab.
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In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, immer dann, wenn ein
Kabel neu durchgeführt werden soll, das Ziehrohr außen zu öffnen, das Kabel durch
das betreffende Leerrohr hindurchzuziehen und dann das Leerrohr selbst zu ziehen,
so daß auch in diesem Fall der Schaumstoff entspannen und das Kabel dicht umschließen
kann. Bei dieser Alternative sind also von dem Ziehrohr mehrere Leerrohre umgeben,
Nach einer anderen Ausführungsform sieht die Erfindung vor, daß das Wanddurchführungsrohr
einen Rohrmantel mit über dem Mantelumfang verteilten und darin integrierten Leerrohren
aufweist und der Rohrmantel zwischen den Leerrohren Durchbrechungen zum Verpressen
von Dichtungsmasse besitzt, wobei in beiden Enden des Wanddurchführungsrohres angepaßte
Innendichtplatten mit jeweils Injektionsöffnung unter Dichtwirkung eingesetzt sind
und angepaßte Außendichtplatten auf dem Rohrmantel aufschiebbar sind.
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Vorzugsweise ist das Wanddurchführungsrohr mit den umfangseitigen
Leerrohren als flexible extrudierte Manschette mit einem axialen Verschluß für die
beiden Mantellängskanten des axial geteilten Rohrmantels ausgebildet. Die Durchbrechungen
in dem Rohrmantel
erhöhen zugleich die Flexibilität der Manschette.
Der axiale Verschluß kann als druckknopfartige Leiste aus Nut und Feder mit Rastsitzverbindung
ausgeführt sein. Die zu einem Wanddurchführungsrohr geformte Manschette wird in
die Wandöffnung eingeführt, dann beidseitig mit den Innendichtplatten abgedichtet.
Der Hohlraum zwischen dem Wanddurchführungsrohr und der Wandöffnung wird durch die
Außendichtplatten geschlossen. Durch die Injektionsöffnung in einer der beiden Innendichtplatten
wird ein Injektionsmörtel unter Druck eingepreßt. Dieser Injektionsmörtel quillt
bei der Erhärtung, so daß auch in diesem Fall eine gute Dichtwirkung erreicht wird.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin
zu sehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung ein schnelles und einwandfreies Abdichten
von Wanddurchführungsrohren in Wandöffnungen gewährleistet, und zwar insbes. von
Rohren mit spiralförmiger Manteloberfläche und schrumpffähigen Rohrenden, die nach
Lehre der Erfindung mit einer Dichtmanschette umgeben sind, die ein gegen die Wandöffnung
expandierbares Dichtungsmittel aufweist Auf diese Weise ist das zeitaufwendige Verfüllen
mit dem sonst üblichen Schnellbinder oder Zementmörtel nicht länger erforderlich,
welches ohnehin keine sichere Abdichtung gewährleistet.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen: Fig. 1 in schematischer Darstellung
eine erffndungsgemäße Abdichtvorrichtung in einer Wandöffnung,
Fig.
2 den Gegenstand nach Fig. 1 mit in das Wanddurchführungsrohr eingeschrumpften Leerrohren,
Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig. 1 mit einem
Ziehrohr, Fig. 4 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig. 3
und Fig. 5 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig. 1 als flexible
Manschette, Fig. 6 eine Abwicklung des Gegenstandes nach Fig. 5 in perspektivischer
Darstellung, Fig. 7 den Gegenstand nach Fig. 6 unter Bildung eines Wanddurchführungsrohres
und Fig. 8 eine Innendichtplatte für den Gegenstand nach Fig. 7.
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In den Figuren ist eine Vorrichtung zum Abdichten von Wanddurchführungsrohren
1, insbes. von Rohren mit spiralförmiger Manteloberfläche und schrumpffähigen Rohrenden
2, für Kabel, Rohre o.
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dgl. gegen Wandöffnungen dargestellt. Diese Vorrichtung ist gekennzeichnet
durch zumindest eine das Wanddurchführungsrohr 1 umgebende Dichtmanschette 3 mit
einem gegen die Wandöffnung 4 expandierbaren Dichtungsmittel 5.
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Nach den Fig. 1 und 2 weist die Dichtmanschette 3 zwei das Wanddurchführungsrohr
1 umgebende Lagerscheiben 6 mit einem zwischen den beiden Lagerscheiben 6 angeordneten
Ringkörper 7 aus elastisch
oder plastisch verformbarem Gummi oder
Kunststoff auf, wobei der Ringkörper 7 an seinem Außen- und Innenumfang Ausnehmungen,
z. B.
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umlaufende Ringnuten 8, zur Aufnahme einer dauerelastischen Dichtungsmasse
9 aufweist. Zumindest eine Lagerscheibe 6 ist gegen die andere Lagerscheibe unter
Kompression des Ringkörpers 7 rückstellfrei verstellbar. Dazu ist vorgesehen, daß
die eine Lagerscheibe 6a auf dem Wanddurchführungsrohr 1 befestigt und die andere
Lagerscheibe 6b auf der spiralförmigen Manteloberfläche gegen die fixierte Lagerscheibe
6a verschraubbar ist. Vorzugsweise weist das Wanddurchführungsrohr 1 in seinem Eintritts-
und Austrittsbereich in bezug auf die betreffende Wandöffnung 4 jeweils eine Dichtmanschette
3 für die Wandöffnung auf. Die beiden Enden des Wanddurchführungsrohres 1 besitzen
mehrere Schrumpfmanschetten 10, z. B. beidendig drei Schrumpfmanschetten bzw.
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sind als Schrumpfmanschetten ausgebildet. Es besteht aber auch die
Möglichkeit, daß in dem Wanddurchführungsrohr 1 mehrere Leerrohre 11 angeordnet
und an den Enden des Wanddurchführungsrohres 1 dicht eingeschrumpft sind, wobei
auf die Enden der Leerrohre 11 lösbare Verschlußkappen aufsetzbar oder die eingezogenen
Kabel mittels Schrumpfmanschetten 12 abgedichtet sind.
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In Fig. 3 ist eine Ausführungsform gezeigt, wonach die Dichtmanschette
3 ein das Wanddurchführungsrohr 1 umgebendes Ziehrohr 13 aufweist und in dem Ringraum
zwischen dem Ziehrohr 13 und dem Wanddurchführungsrohr 1 ein mit dauerelastischem
Dichtungsmittel getränkter oder geschlossenzelliger Kunststoffschaum 5 als Dichtungsmittel
komprimiert ist. Bei dem angedeuteten Ziehen des Ziehrohres 13 expandiert der Kunststoffschaum
5 und dichtet das Wanddurchführungsrohr 1 gegen die Wandöffnung 4 ab. Um ein einwandfreies
Ziehen zu gewährleisten, ist an das eine Ziehrohrende eine sich an der betreffenden
Wand abstützende Gegenhaltevorrichtung
14, z. B. Widerlagerscheibe,
und an das andere Ziehrohrende eine Ziehvorrichtung 15, z. B. ein Ziehgriff angeschlossen.
Außerdem kann das Ziehrohr 13 im Bereich seines durch die Wandöffnung 4 zu ziehenden
Rohrendes eine außenseitig umlaufende Reinigungsbürste 16 aufweisen.
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Nach der Ausführungsform gemäß Fig. 4 ist das Ziehrohr 13 als doppelwandiges
Rohr ausgebildet, wobei der an einem Ende offene Ringraum 17 zwischen den beiden
Rohrmänteln mit komprimiertem Kunststoffschaum 5 gefüllt ist.- In diesem Fall tritt
der Kunststoffschaum 5 im Zuge des Ziehens des Ziehrohres aus dem Ringraum 17 aus
und dichtet das Wanddurchführungsrohr 1 oder entsprechende Leerrohre 11 gegen die
Wandöffnung 4 ab.
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Nach den Fig 5 bis 8 besteht aber auch die Möglichkeit, daß das Wanddurchführungsrohr
1 einen Rohrmantel mit über dem Mantelumfang verteilten und darin integrierten Leerrohren
11 aufweist und der Rohrmantel zwischen den Leerrohren 11 Durchbrechungen 18 zum
Verpressen von Dichtungsmasse 5 besitzt, wobei in die beizen Enden des Wanddurchführungsrohres
1 angepaßte Innendichtplatten 19 mit jeweils Injektionsöffnung 20 unter Dichtwirkung
eingesetzt sind und angepaßte Außendichtplatten 21 auf dem Rohrmantel angeordnet
sind. Das Wanddurchführungsrohr 1 mit den umfangseitigen Leerrohren 11 ist als extrudierte
flexible Manschette mit einem axialen Verschluß 22 für die beiden Mantellängskanten
des axial geteilten Rohrmantels ausgebildet, Bei dem Verschluß 22 kann es sich um
eine Druckknopfleiste bzw. Rastleiste mit entsprechender Rastleistenaufnahme unter
Bildung gleichsam einer Nut/Federverbindung handeln.
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