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Bezeichnung: Packkiste mit Deckel
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Packkiste mit verschließbarem
Deckel, der mittels Gelenkbänder aufklappbar an der Rückwand der Packkiste befestigt
ist, wobei die Gelenkbänder sich jeweils zusammensetzen aus einer an der Rückwand
angeschraubten Kistenplatte und einer am Deckel angeschraubten, abgewinkelten Deckelplatte,
die über einen Gelenkbolzen schwenkbar mit der Kistenplatte verbunden ist und die
Kistenplatte und die Deckelplatte mittels von außen eingesetzter Senkschrauben und
an der Innenseite der Rückwand und des Deckels anliegender Scheibenmuttern angeschraubt
sind.
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Packkisten dieser Art sind bekannt. Sie werden häufig als Munitionskisten
sowie zum Verpacken hochwertiger Geräte und von Spreng- und Zündmitteln benutzt.
Derartige Packkisten müssen hohen Qualitätsansprüchen genügen, und die Gelenkbänder
müssen so zuverlässig befestigt sein, daß auch nach Schwinden des Holzes infolge
stärkerer Austrocknung diese sich nicht lockern. Die bekannten Packkisten haben
den Nachteil, daß nach Anschrauben der Gelenkbänder die freien Enden der Schraubenbolzen,
die an der Innenseite der Rückwand und des Deckels etwas aus den Scheibenmuttern
vorragen, sorgfältig durch Körnerschlag verstemmt werden müssen.
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so daß nach Schrumpfen des Holzes die Schraubenbolzen sich nicht infolge
der beim Transport auftretenden Erschütterungen in den Scheibenmuttern drehen und
sich dadurch lösen.
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Weil dieses Verstemmen nur von Hand durchgeführt werden kann, ist
die Serienfertigung derartiger Packkisten sehr arbeits- und kostenaufwendig. Ein
weiterer Nachteil der bekannten Packkisten besteht darin, daß die Schraubenbolzen
etwas über die Scheibenmuttern vorstehen. Diese an der Innenseite der Kistenrückwand
und des Kistendeckels vorstehenden Schraubenbolzenenden erhöhen die Verletzungsgefahr
beim Einpacken schwerer Gegenstände. Diese Bolzenenden können aber auch das in der
Kiste verpackte Gerät beschädigen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Packkiste
zu schaffen, bei der die beschriebenen Nachteile vermieden sind und die bei weniger
aufwendiger Herstellung höheren Ansprüchen genügt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Scheibenmuttern
aus Kunststoff bestehen und eine einstückig mit der Scheibe verbundene, in eine
Bohrung in der Rückwand und im Deckel eingesetzte, gewindelose Buchse aufweisen
und die in diese Buchse eingeschraubte Senkschraube mit einem selbstschneidenden
Gewinde versehen ist.
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Die aus einem hochbelastbaren, elastischen Kunststoff, wie Polyamid,bestehenden
Scheibenbuchsen lassen sich schnell in die Bohrungen an der Innenseite der Rückwand
und des Deckels mit leichter Klemmung einsetzen, und die Senkschrauben mit dem spitz
zulaufenden selbstschneidenden Gewinde lassen sich schnell und mühelos in die eingesetzten
Buchsen ein- und festdrehen. Es hat sich gezeigt, daß diese Senkschrauben sich nicht
lockern, weil einerseits die Elastizität der Scheibenbuchse das Schwinden oder Schrumpfen
des Holzes ausgleicht und andererseits das selbstschneidende Gewinde des Schraubenbolzens
sehr stramm in der relativ dickwandigen Kunststoffbuchse sitzt.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Scheiben und die
Buchsen im Querschnitt kreisrund und die Buchsen konzentrisch zu den Scheiben angeordnet.
Diese Ausführungsform hat den erheblichen Vorteil, daß die Senkschrauben auch mit
Gewalt nicht aus den Buchsen geschraubt werden können, weil die Reibung zwischen
dem selbstschneidenden Gewinde und der Kunststoffbuchse größer ist als zwischen
der Kunststoffbuchse und der Kistenwand. Aber auch wenn bei einer angezogenen Senkschraube
die Reibung zwischen Kunststoffbuchse und Kistenwand zunächst größer ist als zwischen
Schraubenbolzen und Buchse, ist ein Herausdrehen des Schraubenbolzens nicht möglich,
weil durch anfängliches Lösen der Schraubverbindung die Reibung zwischen Kunststoffbuchse
und Kistenwand entfällt und die Buchse mit Scheibe sich mit dem Schraubenbolzen
mitdrehen werden.
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Die Möglichkeit eines elastischen Ausgleichs von Schrumpfungen wird
erhöht, wenn nach einem -weiteren Merkmal der Erfindung die Anlagefläche der Ausnehmung
zur Aufnahme der Scheibe der Scheibenmutter derart kegelstumpfförmig ausgebildet
ist, daß im nur wenig belasteten Zustand die Scheibe nur an ihrer Peripherie an
der Anlagefläche anliegt. Beim Anziehen der Senkschraube verwölbt sich die Scheibe
der Scheibenmutter wie eine Tellerfeder.
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Bei der Packkiste nach der Erfindung kann die Brettdicke der Kistenwände
um 1 bis 2 mm variieren ohne befürchten zu müssen, daß auf der Kisteninnenseite
ein Schraubenbolzen vorsteht. Die Scheibenbuchsen können auch mit Hilfe einer entsprechenden
Vorrichtung automatisch in die vorgebohrten Löcher an der Innenseite der Rückwand
und des Deckels eingesetzt werden.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Schutzansprüchen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der folgenden Beschreibung
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht, einer erfindungsgemäßen Packkiste, Fig. 2 eine
Schnittansicht der erfindungsgemäßen Schraubverbindung, Fig. 3 eine Schnittansicht
durch die Befestigung eines Gelenkbandes, Fig. 4. eine Schnittansicht durch die
Befestigung eines Riegelverschlusses, Fig. 5. eine Seitenansicht und Fig. 6 eine
Draufsicht auf eine Kunststoff-Scheibenbuchse, Fig. 7 eine Seitenansicht und Fig.
8 eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform einer Kunststoff-Scheibenbuchse,
Fig. 9 eine Seitenansicht und Fig. 10 eine Draufsicht auf paarweise miteinander
verbundene Kunststoff-Scheibenbuchsen, Fig. 11 eine Seitenansicht und Fig. 12 eine
Draufsicht auf drei Scheibenbuchsenldie einstückig miteinander verbunden sind.
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Die aus Fig. 1 ersichtliche Packkiste 1 hat einen verschließbaren
Deckel 2, der über zwei Gelenkbänder 3 und 4 mit der Rückenwand 5 der Packkiste
verbunden ist. Jedes Gelenkband setzt sich zusammen aus einer an der Kistenrückwand
5 befestigten Kistenplatte 6 und einer auf dem Deckel 2 befestigten Deckelplatte
7.
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Die Fig. 2 zeigt eine Schraubverbindung, mit der die Kistenplatte
6, die Deckelplatte 7 oder aber auch eine Riegelplatte 21, eine.tfberwurfplatte
23, oder eine Griffplatte 26 an die Packkiste angeschraubt sind.
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Die über einen Gelenkbolzen 8 gelenkig miteinander verbundenen Blechplatten
6 und 7 sind gelocht und derart geprägt, daß sie die Köpfe von Senkschrauben 9 so
aufnehmen können, daß vorstehende Ecken und Kanten vermieden sind.
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Der Schraubenbolzen der Senkschraube 9 ist mit einem selbstschneidenden
Gewinde 14 versehen, das in eine aus Kunststoff bestehende Scheibenmutter 10 eingeschraubt
ist.
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Die Scheibenmutter 10 setzt sich zusammen aus einer Scheibe 11 und
einer damit einstückig verbundenen Buchse 12, die in eine Bohrung 13 an der Innenseite
der Rückwand 5 oder des Deckels 2 eingearbeitet ist. Die Bohrung 13 zur Aufnahme
der Buchse 12, die Ausnehmung 15 zur Aufnahme der Scheibe 11, sowie auch die kleinere
Bohrung der Aufnahme des Bolzens der Senkschraube 9 werden zweckmässigerweise in
einem Arbeitsgang in die Rückenwand 5 bzw.
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in den Deckel 2 eingearbeitet. In diese Ausnehmungen werden dann die
Kunststoffscheibenmuttern eingesetzt, das relativ spitz zulaufende Ende des selbstschneidenden
Gewindes 14 wird selbständig durch die zylindrische Ausnehmung 28 in der Buchse
12 zentriert.
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Wie die Figuren 5 und 6 zeigen, sind die Scheiben 11 und die Buchsen
12 im Querschnitt kreisrund und die Buchsen 12 sind konzentrisch zu den Scheiben
11 angeordnet. Bei dieser Ausführungsform ist es nicht möglich, die Senkschrauben
von außen aus diesen Scheibenmuttern 10 herauszudrehen.
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Wie die Fig. 2 zeigt, ist die Anlagefläche 16 der Ausnehmung 15 zur
Aufnahme der Scheibe 11 der Scheibenmutter 10 kegelstumpfförmig ausgebildet, Die
Scheibe 11 der Scheibenmutter 10 liegt im nur wenig belastenden Zustand nur an ihrer
Peripherie an dieser Anlagefläche 15 an. Wird die Senkschraube 9 angezogen, dann
verwölbt sich die Scheibe 11 wie eine Tellerfeder, so daß große Schwundmaße ausgeglichen
werden können.
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Die Ausnehmungen 15 und die Bohrungen 13 sind so groß, daß sie die
Scheiben 11 und Buchsen 12 der Scheibenmutter 10 mit Spiel aufnehmen. Diese Ausführungsform
ist wichtig, wenn aus Sicherheitsgründen die Gelenkbänder und insbesondere auch
der Riegelverschluß von außen nicht abschraubbar sein dürfen.
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Damit aber beim Anziehen der Senkschrauben 9 die Scheibenmuttern
10 sich nicht mitdrehen, ist am Rand der Scheibe 11 eine Ausnehmung 18 angeordnet,
mit deren Hilfe beim Anziehen der Senkschrauben 9 ein Mitdrehen der Scheibenmuttern
10 verhindert wird, indem beispielsweise eine gummielastische Platte gegen diese
Scheibenmuttern 10 gedrückt werden, wobei sich ein Teil dieser elastischen Platte
in die Ausnehmung 18 einpreßt.
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In den Fällen wo eine Sicherung der Schraubverbindungen gegen ein
Aufdrehen von außen nicht erforderlich ist, ist zweckmäßigerweise zwischen der Buchse
12 und der Innenseite der Scheibe 11 mindestens eine Rippe 17 angeordnet, wie dies
die Figuren 7 und 8 zeigen. Diese Rippe 17 verläuft von der Außenkante der Buchse
12 aus schräg nach außen zur Innenseite 11 der Scheibe.
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Diese flügelartigen Rippen dringen in das Holz der Kistenwände ein,
wenn die Scheibenmuttern in die Bohrungen 13 eingepreßt werden.
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Die Figur 4 zeigt einen Riegelverschluß 201 der sich aus einer an
der Vorderwand 19 angeschraubten Uberwurfplatte 23 mit daran angelenktem überwurf
24 und einer auf dem Deckel 2 angeschraubten Riegelplatte 21 mit Riegel 22 zusammensetzt.
Wie die Figuren 9 und 10 zeigen, können mindestens zwei gewindelose Buchsen 12 über
eine gemeinsame Scheibe 31 einstückig zusammengefaßt sein.
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Da üblicherweise eine Kistenplatte 6, eine Deckelplatte 7, eine Riegelplatte
21 oder eine Uberwurfplatte 23 über drei versetzt zueinander angeordnetenSenkschrauben
angeschraubt werden, ist es zweckmäßig, drei gewindelose Buchsen 12 in entsprechender
Anordnung über eine gemeinsame Scheibe 31' einstückig miteinander zu verbinden.
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Obgleich auch bei dieser Ausführungsform eine bündig versenkte Anordnung
der Scheiben 31 bzw. 31' an den Innenseiten der Kistenwände möglich ist, können
diese relativ flachen Scheiben auch auf den Innenseiten der Kistenwände aufliegen.
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Die beschriebene Schraubverbindung der Gelenkbänder, der Verschlüsse
und/oder auch der Handgriffe hat den Vorteil, daß die Montage dieser Teile erheblich
vereinfacht ist und halb- oder vollautomatisch durchgeführt werden kann. Die Verletzungsgefahr
durch vorstehende Schraubenbolzenenden ist vermieden, ferner haben die gewindelosen
Scheibenmuttern aus Kunststoff den Vorteil, daß sie einen metallischen, stromleitenden
Kontakt von der Kistenaußenseite in das Kisteninnere verhindern.
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Bezugszeichenliste 1 Packkiste 2 Deckel 3 Gelenkband 4 Gelenkband
5 Rückwand 6 Kistenplatte 7 Deckelplatte 8 Gelenkbolzen 9 Senkschrauben 10 Scheibenmutter
11 Scheibe 12 Buchse 13 Bohrung 14 selbstschneidendes Gewinde 15 Ausnehmung 16 Anlagefläche
17 Rippe 18 Ausnehmung 19 Vorderwand 20 Riegelverschluß 21 Riegelplatte 22 Riegel
23 Überwurfplatte 24 Uberwurf 25 Gelenkbolzen 26 Handgriff 27 Seitenwand 28 zylindrische
Ausnehmung 31 Scheibe 31' Scheibe
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