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Hohlbaustein
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Die Erfindung betrifft einen Hohlbaustein gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
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Zur Erstellung von Mauern in runder Bauweise ist ein Hohlbaustein
bekannt, der die Gestalt eines Kreisbogenausschnittes besitzt. Für kreisrunde Bauwerke
mit unterschiedlichem Durchmesser sind unterschiedliche Formen solcher Hohlbausteine
notwendig, was mehrere Steinformen erforderlich macht, so daß die Herstellung und
der Handel mit derartigen Hohlbausteinen mit Schwierigkeiten verbunden ist. Bei
der Herstellung von kreisrunden Bauwerken ist es ersichtlicherweise optimal, wenn
die Krümmung des Hohlbausteines derart bemessen ist, daß die Außenfläche des Hohlbausteines
auf
einem Kreisbogen eines Kreises liegt, dessen doppelter Radius
dem Durchmesser des Bauwerkes entspricht. Soll mit einem derartigen Hohlbaustein
jedoch ein kreisrundes Bauwerk kleineren Durchmessers erstellt werden, sind die
einzelnen Hohlbausteine in der horizontalen Ebene zueimnder geneigt vorzusehen,
wodurch sich die Nahtstellen zwischen benachbarten Hohlbausteinen öffnen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Hohlbaustein der eingangs
genannten Art derart zu verbessern, daß mit ein und demselben Hohlbaustein gerade
Bauwerke und runde Bauwerke unterschiedlichen Durchmessers auf einfache Weise erstellbar
sind.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Bei dem Hohlbaustein ist mindestens eine der beiden Seitenwände über
die eine Stirnfläche hinaus verlängert und bildet mit dem verlängerten Abschnitt
eine Führungsinnenfläche für den komplementären Abschnitt eines Hohlbausteins gleicher
Form. Die andere Seitenwand weist an ihrem dem verlängerten Abschnitt gegenüberliegenden
Ende ein Auf lager auf, an welchem eine Lagerfläche der zugehörigen Seitenwand eines
weiteren Hohlbausteines zur Anlage kommt. Auf diese Weise lassen sich zwei benachbarte
Hohlbausteine in jeder beliebigen und um einen Drehpunkt veränderbaren Relativlage
vorsehen, wobei der Drehpunkt vorzugsweise in der das Auf lager bildenden Seitenwand
und nahe der Auflagerfläche definiert ist. Jeder Hohlbaustein ist am Ende derjenigen
Seitenwand abgerundet ausgebildet, deren anderes Ende die Führungsinnenfläche darstellt,
wobei die Krümmung des abgerundeten Abschnittes der Krümmung der Führungsinnenfläche
entspricht.
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Bei der Herstellung eines geraden Mauerwerks kommt somit des abgerundete
Bereich eines Hohlbausteines zumindest teilweise innerhalb der Führungsinnenfläche
des nachfolgenden Hohlbausteines zu liegen.
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Mit derartigen Hohlbausteinen lassen sich somit bei dem Erfordernis
einer einzigen Steinform runde Silos oder runde Bauwerke mit einem Durchmesser von
wenigstens 4 Metern, beispielsweise auch mit einem Durchmesser von 30 Metern, erstellen,
wobei der gleiche Hohlbaustein auch zum Bau gerader Mauerwerke Verwendung finden
kann. Die Gestaltung des Hohlbausteines ist vorteilhafterweise derart getroffen,
daß er ein sehr niedriges Gewicht hat und auch für Laien eine relativ leichte Verarbeitung
ermöglicht.
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Ein derartiger Hohlbaustein findet insbesondere Verwendung zur Herstellung
runder Silos zur Aufnahme von landwirtschaftlicher Gülle, von Flüssigmist, läßt
sich aber auch für die Herstellung anderer Bauwerke einsetzen, die ganz oder teilweise
rundgezogene Mauern erforderlich machen. Damit können mit derartigen Hohlbausteinen
bei einer einzigen, identischen Form beliebig gerundete Mauerwerke errichtet werden.
Bis zu einer vorbestimmten Gradzahl an der Nahtstelle benachbarter Hohlbausteine
läßt sich damit eine Biegung vornehmen, ohne daß sich an den Nahtstellen Fugen öffnen,
die ein Auslaufen von Beton ermöglichen würden, der in die Hohlbausteine verfüllt
wird.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind in den die beiden Seitenwände
jedes Hohlbausteines miteinander verbindenden Stegen oder Stirnflächen senkrechte
Aussparungen vorgesehen, was den Einsatz von Armierungen in horizontaler Lage ermöglicht,
ohne daß die volle Auflage des Hohlbausteins beeinträchtigt wird.
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Eine weitere Ausführungsform des Hohlbausteines weist jeweils einen
geschlossenen und einen offenen Hohlraum auf, wobei die Stirnseite des Hohlbausteines
im Bereich des geschlossenen Hohlraumes abgerundete Ecken oder Kanten aufweist.
Die von den Seitenwänden nach hinten verlaufenden Stege des Hohlbausteines liegen
in Flucht zu den Seitenwänden und sind mit auf den offenen Hohlraum zugewandten
Rundungen versehen, deren Krümmung im wesentlichen der Krümmung der abgerundeten
Kanten entspricht. Damit ist es möglich, zwei derartige Hohlbausteine hintereinander
anzuordnen und unter vorbestimmten Winkeln zueinander vorzusehen.
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Vorteilhafterweise sind diese Hohlbausteine von ihrer grundsätzlichen
Form her nicht auf eine vorgegebene Richtung festgelegt und können vorteilhafterweise
auch wie normale Ziegel ohne vorgegebenem "Oben" und "Unten" bauseitig eingesetzt
werden. Mit diesem Hohlbaustein können runde Bauwerke mit einem Durchmesser von
beispielsweise 3 m bis beispielsweise 35 m Durchmesser erstellt werden. Der Hohlbaustein
eignet sich vorteilhafterweise gleichfalls auch zum Bau gerader Mauerwerke infolge
der von den Seitenwänden in Flucht zu den Seitenwänden verlängerten Verlängerungsabschnitten.
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Die im wesentlichen gerade Form des Hohlbausteines gewährleistet eine
leihte Verarbeitung sowie den Einsatz auch nichtrunder Bauwerke. Bei dem Einsatz
des Hohlbausteines zur Erstellung runder Bauwerke sind Biegungen bzw. Radien unterschiedlichster
Größe erreichbar, wobei die Steine jeweils so weit ineinander greifen, daß ein Herausfließen
des in die Hohlräume der Hohlbausteine eingefüllten Betons ausgeschlossen ist.
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Die Erfindung schafft einen Ilohlbaustein, der auch als Formstein
bzw. Schalungsstein bezeichnet werden kann und zur Erstellung von Mauerwerken oder
dergl. dient, wobei seine Hohlräume mit Beton vergossen werden.
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Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen eines Hohlbausteines
anhand der Zeichnung zur Erläuterung weiterer Merkmale beschrieben. Es zeigen: lig
1 eine Draufsicht auf einen Hohlbaustein, Fig. 2 eine Schnittansicht entlang der
Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 eine Darstellung zur Erläuterung der Herstellung einer
geraden oder gebogenen Mauer mit Hilfe von Hohlbausteinen gemäß Fig. 1, Fig. 4 eine
Draufsicht auf eine abgewandelte Ausführungsform eines Hohlbausteines, Fig. 5 eine
Schnittansicht des Hohlbausteines nach Fig. 4 entlang der Linie V-V in Fig. 4, und
Fig. 6 eine schematische Darstellung zweier, in einer Ebene aneinandergesetzter
bzw. hintereinander gesetzter Hohlbausteine nach Fig. 4 und 5.
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Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Hohlbaustein gemäß der Erfindung.
Der Hohlbaustein hat im wesentlichen viereckige Gestalt und besteht aus zwei Seitenwänden
1, 2, die durch Stirnwände oder Stege 3, 4 miteinander verbunden sind.
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Die in Fig. 1 dargestellte Seitenwand 2 ist über den Steg 4 in einen
Abschnitt 5 verlängert, dessen Innenfläche 6 in noch zu beschreibender Weise gekrümmt
ist und eine Führungsfläche darstellt. Das mit 8 bezeichnete, dem Abschnitt 5 abgewandte
Ende der Seitenwand 2 weist eine Abrundung auf, die in ihrer Form der Krümmung der
Führungsfläche 6 entspricht.
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Die zur Seitenwand 2 gegenüberliegende Seitenwand 1 weist an ihrem
einen zum Abschnitt 5 benachbarten Ende ein Auflager 10 auf, das vorzugsweise die
Gestalt eines halbkreisförmigen zylindrischen Zapfens besitzt. Das andere Ende dieser
Seitenwand 1 ist komplementär zur Rundung des Auflagers 10 ausgebildet, d.h. es
ist mit einer halbkreisförmigen oder bogenförmigen Aussparung 11 versehen, welche
als Lagerfläche in der noch zu erläuternden Weise dient.
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Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform liegt die Führungsfläche
6 auf dem Bogen eines Kreises, dessen Mittelpunkt 12 im Bereich der das Auf lager
10 aufweisenden Kante der Seitenwand 1 definiert ist. Der Radius des Kreises, auf
dessen Bogen die Innenfläche 6 liegt, ist in Fig. 1 mit R1 bezeichnet. Der Mittelpunkt
12 ist gleichzeitig vorzugsweise Mittelpunkt eines weiteren Kreises mit dem Radius
R2, der das Auflager 10 in Form eines Teilkreises oder Halbkreises definiert. Bei
dieser Ausführungsform stellt der Mittelpunkt 12 gleichzeitig den Mittelpunkt desjenigen
Kreises dar, welcher die in Form einer Aussparung 11' ausgebildete Lagerfläche zum
benachbarten Hohlbaustein festlegt. Der entsprechende Mittelpunkt ist in Fig. 1
mit 12' angedeutet.
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Die Stege 3, 4, welche die Seitenwände 1, 2 miteinander verwinden,
haben zu den Seitenwänden 1, 2 eine Schräglage, wobei der Steg 4, zumindest über
seine größere Länge, stärker gegenüber der Seitenwand 1 geneigt ist als der Steg
3, wie dies durch die Winkel A und A in Fig. 1 angedeutet ist, wobei > C 5 Jeder
Steg 3, 4 ist nach einer bevorzugten Ausführungsform mit einer oder mit mehreren
Aussparungen 14, 15, 16 bzw.
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17, 18, 19 versehen, die zur Aufnahme von nicht gezeigten Armierungen
bzw. Ringankern dienen. Die Stege 3, 4 bilden zusammen mit den Seitenwänden 1, 2
einen Hohlraum 20, der durch halbkreisförmige oder halbovalähnliche Aussparungen
22 bis 25 an den zum Hohlraum zugewandten Innenflächen der Seitenwände 1, 2 und/oder
Stegen 3, 4 und damit zur Erniedrigung des Gewichtes jedes Hohlbausteines vergrößerbar
ist.
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Der Steg 4 und der Verlängerungsabschnitt 5 der Seitenwand 2 legen
einen im Gegensatz zum Hohlraum 20 offenen Hohlraum 27 fest, in welchen das eine
Ende eines weiteren Hohlbausteins gleicher Form eingesetzt werden kann. Bei der
beschriebenen Ausführungsform nach Fig. 1 hat der gesamte Verlängerungsabschnitt
5 die Form eines Kreisbogens, wobei die Kante 5a des Verlängerungsabschnittes 5
gegenüber der gedachten Mittellinie 28 symmetrisch zum Mittelpunkt 12 liegt.
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Der durch die nach außen weisende und die Aussparungen 23 aufweisende
Außenfläche des Steges 4 einerseits und die Abschluß kante 5a definierte Winkel
t des Hohlraumes 27 hat bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform des Hohlbausteines
eine Größe von 500 bis 60".
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Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie II- II in Fig.
1, aus der erkennbar ist, daß der Steg 3 und/oder 4 durch Aussparungen 30 bis 32
zumindest in der Stegmitte geringere Höhe hat als die zugehörigen Seitenwände 1,
2.
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Fig. 3 ist eine Darstellung zweier nebeneinander liegender Hohlbausteine
entsprechend der Ausführungsform nach Fig. 1, die zur Bildung eines geraden Mauerwerks
zusammengesetzt sind. Aus Fig. 3 ist ersichtlich, daß die Seitenwände 1, 1' zueinander
fluchten, wobei die halbkreisförmige Lagerfläche 11' mit dem Auf lager 10 in Anlage
steht. Durch entsprechende Ausrichtung der beiden Hohlbausteine, in Fig. 3 mit 30
und 31 bezeichnet, läßt sich die in Fig. 3 gezeigte Ausrichtung zueinander erreichen.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, kann der Hohlbaustein 31 durch Verschwenken um das
Auf lager 10 mit seinem Abschnitt 8' weiter in den mit 27 bezeichneten Hohlraum
hinein oder weiter aus dem Hohlraum 27 heraus um den mit 12 bezeichneten Punkt als
Drehpunkt verdreht werden, wobei die Lagerfläche 11' auf der Fläche des Auflagers
10 einerseits gleitet und die Außenfläche 8' gegenüber der Innenfläche 6 andererseits
gleitet. Durch die Länge des Abschnitts 8' sowie des Abschnitts 5, jeweils in Richtung
der gedachten Mittellinie 28 läßt sich derjenige Winkelbereich festlegen, innerhalb
welchem die beiden Hohlbausteine 30, 31 ausderin Fig. 3 gezeigten Position gegeneinander
verschwenkbar sind. Weiterhin kann durch entsprechende Ausbildung des Steges 4 der
Schwenkbereich zwischen den jeweils aneinander liegenden Hohlbausteinen 30, 31 vergrößert
oder verkleinert werden. Zu diesem Zweck kann die Schrägstellung des Steges 4 gegenüber
der Seitenwand 1 vergrößert oder verkleinert werden. Damit ist deutlich, daß durch
Veränderung der Drehlage des Hohlbausteins 31 um den Mittelpunkt 12 und somit gegenüber
dem Hohlbaustein 30 nahezu jede beliebige Rundung, d.h. jeder beliebige Durchmesser,
erreichbar ist. Nach dem Aufsetzen der Hohlbausteine werden die sich ergebenden
Hohlräume mit Beton verfüllt, wobei auch der gegenüber Fig. 1 durch den Steg 3'
geschlossene Hohlraum 27 mit Beton verfüllt wird. Das Verfüllen der Hohlräume mit
Beton oder dergleichen erfolgt zweekmäßigenweise nach der Vermauerung der Hohlbausteine
in Trockenbauweise.
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Durch die Ausbildung des Verlängerungsabschnittes 5, 5' usw.
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einerseits und die zugehörige Profilierung der Abschnitte 8, 8' andererseits
auf solche Weise, daß jeweils kreisbogenförmige Rundungen gebildet sind, die um
denselben Mittelpunkt gezogen sind, ist sichergestellt, daß sich die Berührungsflächen
benachbarter Hohlbausteine nicht voneinander trennen oder daß die Berührungsflächen
zu gering werden, so daß in jedem Falle ein Ausfließen des verfüllten Betons verhindert
ist. Aus Fig. 3 und Fig. 1 ist erkennbar, daß die Rundung bzw. Außenfläche 8' mit
etwa dem gleichen Radius R1 um den Mittelpunkt 12 bzw. 12' definiert ist wie die
entsprechende Führungsinnenfläche 6. Besonders vorteilhaft ist, daß der Hohlbaustein
31 aus der in Fig. 3 gezeigten Lage in beiden Richtungen um den Mittelpunkt 12 gegenüber
dem Auflager 10 verdrehbar ist, wie durch den Doppelpfeil 35 in Fig. 3 gezeigt ist,
so daß gegenüber dem Hohlbaustein 30 eine Rundung wahlweise in der einen oder anderen
Richtung durch entsprechende Verdrehung des Hohlbausteines 31 um den Drehmittelpunkt
12 erreichbar ist.
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Obgleich bei der in Fig. 1 und 3 dargestellten Ausführungsform des
Hohlbausteins der Steg 4 aus zwei Stegabschnitten 4a, 4b besteht, die unter einem
Winkel zueinander geneigt sind, läßt sich der Hohlbaustein auch derart ausgestalten,
daß der Steg 4 einen einzigen, gerade verlaufenden Steg oder einen etwa bogenförmigen
oder elliptischen Steg darstellt.
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Unter Bezugnahme auf die Fig. 4 bis 6 wird nachfolgend eine weitere
Ausführungsform des Hohlbausteines beschrieben. Solche Teile des Hohlbausteines
nach Fig. 4 bis 6, die er gemeinsam hat mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1
bis 3 sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der mit 40 bezeichnete Hohlbaustein
weist einen "vorderen" Steg 41 auf, der im folgenden als Stirnfläche 41 bezeichnet
ist, die nach einer bevorzugten Ausführungsform mit Aussparungen 17a, 17b, 18, 19
zur Aufnahme von Armierungen
versehen ist. Diese Aussparungen
können im Bedarfsfall auch entfallen. Der Hohlbaustein 40 weist im wesentlichen
gerade verlaufende Seitenwände 1, 2 auf,die in nach hinten verlängerte Abschnitte
5, 42 übergehen. Die Verlängerungsabschnitte 5, 42 sind im Gegensatz zur Ausführungsform
nach Fig. 1 und 3 als gerade Verlängerungen der Seitenwände 1, 2 ausgebildet und
legen den offenen Hohlraum 27 fest. Die Stirnfläche 41 einerseits und die Seitenwände
1, 2 andererseits begrenzen den geschlossenen Hohlraum 20, der im wesentlichen vertikalen
Verlauf hat, wie aus der Draufsicht nach Fig. 4 hervorgeht. Die beiden Hohlräume
20, 27 sind durch einen Steg 4 voneinander getrennt. Der Steg 4 besitzt vorzugsweise
die unter Bezugnahme auf Fig. 5 noch zu beschreibende Form, verläuft aber im wesentlichen
senkrecht zu den beiden Seitenwänden 1, 2, infolgedessen der Hohlraum 20 im wesentlichen
eine einem Tunnel entsprechende Querschnittform hat, während der Hohlraum 27 die
Form eines U besitzt.
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Wesentliche Merkmale des Hohlbausteines 40 sind die seitlich der Stirnfläche
41 angeordneten vertikalen Flächen bzw. Kanten 44, 45 und auf den Hohlraum 27 weisende
Abrundungen 46, 47. Die Krümmung det Seitenflächen 44, 45 ist durch einen Radius
festgelegt, der von einem auf einer axialen Mittellinie 48 liegenden Punkt 49 aus
gezogen ist und innerhalb des Hohlraumes 20 auf der Linie 48 liegt. Der Radius ist
durch das Bezugszeichen 50 in Fig. 4 angedeutet. An die durch den Radius 50 definierte
Rundung schließt sich ein Bereich größerer Krümmung an, wie dies durch das Bezugszeichen
51 gezeigt ist, wobei der dem Bezugszeichen 51 entsprechende Radius wesentlich kleiner
als der Radius entsprechend dem Bezugszeichen 50 gewählt ist. Auf diese Weise wird
ein Übergang von einer Krümmungsfläche kleiner Krümmung über eine Krümmung größerer
Krümmung entsprechend dem Radius 51 zur Stirnfläche 41 hin erreicht.
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* vorzugsweise
Bei der dargestellten Ausführungsform
geht die Fläche 44, 45 in eine gekrümmte Fläche über, die durch einen Radius 54
definiert ist und einen Ansatz 55 festlegt, welcher die Grenze für die Verschwenkbarkeit
zweier hintereinander liegender Bausteine definiert. Wie Fig. 4 zeigt, ist der Hohlbaustein
40 symmetrisch zur Mittellinie 48 ausgebildet. Der Radius 54 entspricht etwa dem
durch das Bezugszeichen 51 angedeuteten Radius. Die mit dem Bezugszeichen 55 angegebene
Krümmung entspricht ebenfalls in etwa dem Radius 51. Auf der zur Stirnseite 41 abgewandten
Seite, d.h. der Rückseite des Hohlbausteines 40 sind Krümmungsflächen vorgesehen,
die weitgehend dem Krümmungsradius 50 entsprechen. Die Flächen 46, 47 ergeben sich
durch einen Radius 58, der von einem Punkt 59 aus gezogen wird, welcher auf der
Symmetrielinie 48 liegt.
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Der Abstand des Punktes 59 zur rückwärtigen Stirnfläche 60 der Verlängerungsabschnitte
5, 42 ist in Fig. 4 mit 61 bezeichnet und entspricht vorzugsweise gleich dem Abstand
62, den der Kreismittelpunkt 49 des Kreises 50 gegenüber einer Linie oder Ebene
65 einhält, die parallel zur Stirnfläche 41 durch die Scheitellinie der im wesentlichen
U-förmigen Innenfläche 66 des Hohlraumes 20 verläuft.
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Der Radius 58 ist gleich oder geringfügig größer als der Radius 50,
wodurch sichergestellt ist, daß die Krümmung der Flächen 44, 45 stärker ist als
die entsprechend gebogenen Wandabschnitte 46, 47, so daß ein leichtes Einsetzen
und Verdrehen eines nicht gezeigten, nachfolgenden Hohlbausteines innerhalb der
gebogenen Wandflächen 46, 47 am Ende des in Fig. 4 gezeigten Hohlbausteines erreichbar
ist. Insoweit wird auf Fig. 6 verwiesen, die zwei hintereinander angeordnete Hohlbausteine
71, 72 zeigt. Aus Fig. 6
ist ersichtlich, daß die gebogenen Seitedlächen
44, 45 des Hohlbausteines 72 innerhalb der gebogenen hinteren Flächen 46, 47 der
Verlängerungsabschnitte 5, 42 des Hohlbausteines 71 liegen, so daß beide Hohlbausteine
71, 72 in einem vorbestimmten Winkel zueinander hintereinander angeordnet werden
könnne, ohne daß zwischen den Verlängerungsabschnitten 5, 42 des Hohlbausteines
71 einerseits und der Stirnfläche 41 des Hohlbausteines 72 andererseits ein Spalt
entsteht, der ein Herausfließen von Beton aus dem Hohlraum 27 möglich macht. Im
Bedarfsfall kann die Stirnfläche 41 im Gegensatz zu Fig. 4, in welcher sie im wesentlichen
senkrecht zu den Seitenwänden 1, 2 verläuft, eine gebogene Form haben und aus der
durch den Radius 50 bestimmten Fläche mit gleicher Krümmung weiter fortlaufen oder
abgeflacht sein.
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Wie bei der Ausführungsform in Fig. 1 und 3 wird der Hohlraum 27 durch
den hinteren Hohlbaustein 72 verschlossen.
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In die damit gebildeten geschlossenen Hohlräume 20 und 27 lassen sich
zusätzliche Armierungen einsetzen, die in der Zeichnung nicht gezeigt sind. Die
Winkellage der aufeinanderfolgenden Hohlbausteine 71, 72 zueinander wird durch die
stufenförmigen Ansätze 55 beidseitig jedes Hohlbausteins begrenzt. Bei einer nicht
dargestellten weiteren Ausführungsform sind derartige stufenförmige Ansätze oder
Anschläge 55 nicht vorgesehen.
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Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht des Hohlbausteines nach Fig. 4 entlang
der Linie V-V. Aus Fig. 5 ist ersichtlich, daß der Steg 4 nicht über die gesamte
Höhe des Hohlbausteines verlaufen muß. Bei der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform
enthält der Steg 4 eine untere Aussparung 73 und auf seiner oberen Kante mehrere
vorzugsweise kerbförmige Aussparungen 74, 75, 76, 77, die den Aussparungen 17a bis
19 an der Stirnseite entsprechen und zum Einlegen von Armierungen vorgesehen sein
können. Die
untere Aussparung 73 ermöglicht einen leichten Durchfluß
des Verfüllbetons und/oder die Aufnahme zusätzlicher Armierungskörper.
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Obgleich dies in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, werden die
erfindungsgemäßen Hohlbausteine nicht nur in einer Reihe entsprechend Fig. 6 hintereinander,
sondern vielmehr in mehreren Reihen übereinander wie übliche Bausteine angeordnet.
Jeweils zwei hintereinander befindliche Hohlbausteine ergeben eine nut-federartige
Verbindung unter Vermeidung von Spalten, die ein Herausfließen des in die Hohlräume
20 bzw. 27 eingefüllten Betons. Falls eine höhere Stabilität des Hohlbausteines
erwünscht ist, können auch mehrere Stege 4 zwischen den Seitenwänden 1, 2 ausgebildet
sein.
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Die Herstellung einer Mauer mit den erfindungsgemäßen Hohlbausteinen
erfolgt derart, daß jeweils mehrere Hohlbausteine in einer Reihe hintereinander
angeordnet werden, derart, daß die vordere Stirnseite 41 in den offenen Hohlraum
27 des vorangehenden Hohlraumes hineinreicht, wobei die abgerundeten Seitenflächen
44, 45 einerseits mit den Abrundungen 46, 47 andererseits in Berührung stehen und
praktisch keine offenen Nahtstellen oder Fugen verbleiben. Vorzugsweise werden nach
der Herstellung von maximal drei trockenen gemauerten Lagen aus derartigen Hohlbausteinen
die gebildeten Hohlräume mit Beton gefüllt und der Beton gerüttelt, so daß sich
ein optimales festes Bauwerk ergibt. Daraufhin werden weitere, beispielsweise maximal
drei trockene Lagen aus Hohlbausteinen auf das Teilmauerwerk aufgesetzt und der
Vorgang wiederholt.
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Mit derartigen Hohlbaustein« lassen sich runde Mauerwerke, beispielsweise
Güllenbehälter, auf einfachste Weise herstellen, wobei nur eine einzige Form von
Bausteinen anzuwenden ist.
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Wie aus vorstehender Beschreibung hervorgeht, ist es bei dem erfindungsgemäßen
Hohlbaustein wesentlich, daß an seiner vorderen Seite Abrundungen oder abgerundete
Seitenflächen derart vorgesehen sind, daß er in entsprechend gerundete Innenflächen
an der Rückseite eines nachfolgenden Hohlbausteines einsetzbar ist, wobei der nachfolgende
Hohlbaustein unter einem gewünschten Winkel gegenüber ersterem Hohlbaustein verschwenkt
angeordnet werden kann.
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Aufgrund der relativen Verschwenkbarkeit hintereinanderliegender Hohlbausteine
lassen sich nicht nur kreisrunde, sondern auch Mauerwerke anderer beliebiger Form
erstellen.
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