DE3410817A1 - Reinigungsgeraet fuer schwimmbaeder oder dgl. - Google Patents
Reinigungsgeraet fuer schwimmbaeder oder dgl.Info
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Description
Reinigungsgerät für Schwimmbäder oder dgl.
Die Erfindung betrifft ein mobiles Reinigungsgerät für Schwimmbäder oder dgl., mit einer einen Sauganschluß aufweisenden
Saugeinrichtung für die zu reinigende Flüssigkeit, einem im Flüssigkeitsstrom angeordneten
Naßfilter und einer einen Druckanschluß sowie beispielsweise
eine Pumpe aufweisenden Rückführeinrichtung für die gereinigte Flüssigkeit.
Zum Reinigen von Schwimmbädern, insbesondere des Bodens
von Schwimmbädern, werden hauptsächlich zwei unterschiedliche Gerätetypen verwendet. Der Gerätetyp
der obengenannten Art weist in der Regel einen durch einen Elektromotor angetriebenen,
selbstfahrenden Läufer auf, der den Boden des Schwimmbades abfährt und dabei über eine Pumpe Wasser mit
gelöstem Schmutz ansaugt, durch einen druck- bzw. auslaßseitigen Naßfilter in Form beispielsweise eines
Filtersackes drückt und dabei das gefilterte Wasser
wieder an das Schwimmbad zurückführt. Die Pumpe ist
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bei diesen Geräten sowohl Bestandteil der Saugeinrichtung als auch der Rückführeinrichtung für die gereinigte
Flüssigkeit. Diese Geräte sind verhältnismäßig schwierig
einzusetzen und vor allem nicht einfach wieder aus dem Schwimmbad zu bergen und haben des weiteren den Nachteil,
daß sie zur Reinigung eines Schwimmbeckens eine sehr hohe relative Einsatzdauer benötigen. Beim Herausheben
des Gerätes aus dem Schwimmbecken fließt häufig ungefiltertes, besonders stark durch Schmutz angereichertes
Wasser durch Rückfluß aus dem Gerät aus und zurück in das Schwimmbecken.
Der andere Gerätetyp weist in der Regel eine mit einem Stab oder Rohr zu führende Saugdüse auf, welche über
einen Schlauch an die Oberflächenabsaugung des Schwimmbades,
nämlich den sog. "Skimmer", angeschlossen wird. Der angesaugte Schmutz wird dabei in dem dem Schwimmbecken
stationär zugeordneten Schwimmbadfilter zurückgehalten, was zu einer sehr schnellen Verschmutzung,
beispielsweise mit Blättern, des Filters führt. Ferner
ergeben sich recht hohe Rückspülverluste des Schwimmbadwassers,
weil diese Filter durch Rückspülung und Abführung des Rückspülwassers gereinigt werden müssen.
Der bei der Schwimmbadreinigung anfallende grobe Schmutz führt des weiteren zu einer unhygienischen
Verunreinigung des ständig in Kommunikation mit dem Schwimmbadwasser stehenden Schwimmbadfilters.
Schließlich sind auch sog. Industrie-Schmutzsauger bekannt, welche außer für trockenen Schmutz auch für
Flüssigkeiten eingesetzt werden können. Derartige
Schmutzsauger saugen jedoch die Flüssigkeit in einen zu entleerenden Kessel an, dessen Kapazität naturgemäß
sehr beschränkt ist, auch wenn ein zusätzlicher
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Wasservorabscheider zwischengeschaltet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Reinigungsgerät der eingangs genannten Art zu schaffen,
welches auch bei kompakter Bauweise eine hohe Leistung und eine geringe Störanfälligkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird bei einem Reinigungsgerät der genannten Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die
Saug- und die Rückführeinrichtung saugseitig mit einer, Luft enthaltenden, Unterdruckkammer verbunden sind, in
welche der Sauganschluß mündet, und daß die Rückführeinrichtung
im Strömungsweg der Flüssigkeit nach dem Naßfilter vorgesehen ist. Dadurch kann das verschmutzte
Wasser, ohne daß es irgendwelche beweglichen Maschinenteile passieren muß, mit hoher Literleistung angesaugt
und dann einem sehr großflächigen Filter zugeführt werden, der in Folge seiner Größe ohne Beeinträchtigung
des Durchsatzes auf eine sehr feine Filtrierung eingestellt sein kann. Die Rückführeinrichtung
wird dann nur dem gefilterten Wasser ausgesetzt, so daß sie keinen Störungen oder Beschädigungen durch Schmutz unterworfen
ist.
Es ist denkbar, den Sauganschluß des Gerätes bzw. die im Schwimmbad zur Absaugung zu bewegende Saugdüse bis
zum Aufbau eines hinreichenden Unterdruckes in der Unterdruckkammer, beispielsweise durch Zuhalten mit
einer Hand, zu verschließen. Bei größeren Geräten ist
es jedoch vorteilhaft, wenn gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung zwischen der Saugseite und dem Druckanschluß
der Rückführeinrichtung ein bei auslaßseitigern überdruck schließendes Rückschlagventil, insbesondere
ein in einer Druckleitung liegendes Klappenventil, vor-
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gesehen ist, so daß die Rückführeinrichtung stets gegen
den Unterdruck in der Unterdruckkammer arbeitet und dadurch bei der Aufrechterhaltung des Unterdruckes mitwirkt
oder sogar alleine diesen Unterdruck erzeugt bzw. wenigstens aufrechterhält.
Eine sehr kompakte Bauweise des Erfindungsgegenstandes
ergibt sich, wenn die Saugöffnung der Rückführeinrichtung
und die Unterdruckkammer in einer gemeinsamen Hauptkammer, insbesondere einem aufrechten Kessel , übereinander vorgesehen
sind, wobei insbesondere die Unterdruckkammer durch den druckdichten Raum oberhalb des Flüssigkeitsspiegels eines Flüssigkeits-Zwischenspeichers in der
Hauptkammer gebildet ist. Durch den Zwischenspeicher
kann auf einfache Weise vermieden werden, daß die Rückführeinrichtung
trockenläuft, wenngleich auch eine Pumpe vorgesehen sein kann, die gute Trockenlaufeigenschaften
aufweist. Da der Zwischenspeicher mit der Unterdruckkammer
kommuniziert, wird beim Absaugen von gefiltertem
Wasser aus dem Zwischenspeicher der Unterdruck in der Unterdruckkammer und somit die Saugleistung der Saugeinrichtung
entsprechend erhöht.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Saugeinrichtung und die Rückführeinrichtung durch gesonderte Aggregate
zu bilden, die vorzugsweise von gesonderten Motoren, beispielsweise Elektromotoren, angetrieben sind. Dadurch
ist es ohne mechanische Antriebsverbindungen zwischen den beiden Einrichtungen möglich, deren Förderleistungen je
nach den Erfordernissen genau aufeinander abzustimmen. Es ist aber auch denkbar, die beiden Einrichtungen durch
eine selbstansaugende Wasserpumpe zu bilden oder die beiden
Einrichtungen baulich so zu vereinen, daß ein einziger Motor sowohl einen Sauglüfter wie auch eine Pumpe antreibt,
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wobei die Saugöffnung des Säuglüfters dann in die
Unterdruckkammer und die Saugöffnung der Pumpe in den Zwischenspeicher mündet, der auch durch einen von der
Unterdruckkammer gesonderten Behälter gebildet sein kann. Besonders zweckmäßig ist es jedoch, wenn ein gesonderter
Motor-Sauglüfter und eine Motor-Pumpe jeweils für sich mit dem Kessel baulich vereint sind.
Die Pumpe kann in einfacher Weise in Form beispielsweise
einer Tauchpumpe unterhalb der Unterdruckkammer, vorzugsweise auf dem Boden der Hauptkammer, angeordnet sein,
so daß sie zu einer tiefen Lage des Schwerpunktes des
Reinigungsgerätes beiträgt. Zweckmäßig liegt minestens eine Saugöffnung in unmittelbarer Bodennähe und ist die
Druckleitung druckdicht aus der Hauptkammer herausgeführt, so daß Unterdruckverluste in der Unterdruckkammer
vermieden sind und der Zwischenspeicher wenigstens nahezu vollständig durch die Pumpe entleert werden kann.
Die Förderleistungen der Saugeinrichtung und der Rückführeinrichtung
können in besonders einfacher Weise dadurch aufeinander abgestimmt werden, daß die Rückführeinrichtung
in Abhängigkeit vom Flüssigkeitsstand im
Reinigungsgerät, vorzugsweise mit einem Schwimmerschalter, gesteuert ist. Ist die Rückführeinrichtung so auf
die Saugeinrichtung abgestimmt, daß der Naßfilter oberhalb des höchsten FTüssigkeitsspiegel s liegt, so kann
das Wasser den Naßfilter ungehindert durchströmen, und außerdem wird vermieden, daß durch das gefilterte Wasser
der im Naßfilter zurückgehaltene Schmutz aufgeschlämmt
wird. Die Pumpe ist zweckmäßig so ausgelegt, daß sie eine etwas höhere Förderleistung hat als der Sauglüfter,
so daß sie während des Betriebes mehrfach automatisch, nämlich beispielsweise durch den Schwimmer-
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schalter, ausgeschaltet wird. Während die Pumpe nicht
fördert, wird eine Rücksaugung über den Auslaß der
Rückführeinrichtung durch das genannte Rückschlagventil verhindert.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
besteht darin, daß die Saugeinrichtung an der Oberseite der Unterdruckkammer angeordnet ist und
vorzugsweise mit der Saugseite den Naßfilter und/oder die Unterdruckkammer an einer oberen öffnung lösbar verschließt,
wobei insbesondere die Saugeinrichtung einen Kesseldeckel und/oder eine Ringklemmung für den Naßfilter
bildet. Dadurch kann die Saugeinrichtung als Saugkopf bzw. Kesseldeckel auch auf einen anderen, keine Rückführeinrichtung,
sondern als Zwischenspeicher einen Sammelbehälter für Staub aufweisenden Kessel aufgesetzt
werden und mit diesem somit einen Staub- oder Feuchtsauger hoher Leistung bilden. Der in diesen Kessel führende
Saugstutzen mündet in diesem Fall so in den Kessel, daß zwischen seiner .Mündung und der Saugseite
der Saugeinrichtung der Filter bzw. Filtersack liegt, so daß die Saugeinrichtung nicht von Schmutz durchströmt
wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Reinigungsgerät für Schwimmbäder
mündet der Sauganschluß zweckmäßig unterhalb der Saugeinrichtung, insbesondere schräg nach unten gerichtet,
in die Unterdruckkammer, wobei er vorzugsweise durch einen radial in die Kesselwand eingesetzten Stutzen gebildet
ist, so daß sich praktisch keine Gefahr ergibt, daß Wasser in die Saugeinrichtung angesaugt wird. Sowohl
die Saugeinrichtung als auch die Rückführeinrichtung arbeiten somit in unverschmutztem Medium, nämlich
die Saugeinrichtung mit Luft und die Rückführeinrichtung
mit gefiltertem Wasser.
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Das Eindringen von Wasser in die Saugeinrichtung kann selbst unter ungünstigen Umständen dadurch völlig ausgeschlossen
werden, daß der Saugöffnung der Saugeinrichtung ein Schwimmerventil zugeordnet ist, das vorzugsweise
einen in der Kesselachse stehenden Schwimmer aufweist, der in einem in den Naßfilter eingreifenden
und mit der Saugeinrichtung baulich vereinten Stützkäfig
oder dgl. für den Naßfilter geführt ist und insbesondere in Ausgangslage mit seinem Venti1 sch!ießglied
etwa in Höhe des zu seinem Umfang benachbarten Sauganschlusses liegt. Durch entsprechend leichtgewichtige
und großvolumige Ausbildung des Schwimmers spricht dieser selbst auf geringe Wassermengen schnell an. Dadurch,
daß für den Naßfilter ein Stützkäfig vorgesehen ist, kann dieser trotz des Unterdruckes auf einfache
Weise in. großflächiger Ausbreitung gehalten werden.
Bildet dieser Stützkäfig einen Bestandteil des Kesseldeckels, so ist er auch bei Verwendung eines anderen
Kessels wirksam.
Damit der Naßfilter, ohne die Gefahr zu reißen, mit besonders großen Wassermengen unter hohem Druck beaufschlagt
werden kann, ist für die Aufnahme des, insbesondere auswechselbaren bzw. als Wegwerffi1ter ausgebildeten,
Naßfi 1 ters ein Filtergehäuse in Form vorzugsweise
eines beschichteten Textilmantels mit einem formstabilen, perforierten Boden, beispielsweise einer
Lochplatte, vorgesehen, das insbesondere eine seitliche öffnung für den abgedichteten Durchgriff des Sauganschlusses
aufweist. Durch dieses Filtergehäuse, das bei
spielsweise mit einem gummiartigen Kunststoff beschichtet ist und Netzcharakter aufweist, wird der Maßfilter
gegen das auftreffende verschmutzte Wasser abgestützt.
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Ist der Naßfilter mit Schmutz gefüllt, so kann er als diesen Schmutz aufnehmender Behälter in einfacher Weise
aus dem Reinigungsgerät entnommen, einschließlich des
Schmutzes weggeworfen und durch einen neuen Naßfilter ersetzt werden.
Zur weiteren Erleichterung des Auswechselns des Naßfilters
ist dieser durch Klemmung seines oberen, nach außen gestülpten Randes gegen einen die Oberseite der
Unterdruckkammer abdichtenden Profilring befestigt, der vorzugsweise das Filtergehäuse trägt und/oder von oben
nach unten mehrfach radial nach innen abgestuft ist. Wird der Kesseldeckel bzw. die Saugeinrichtung vom Kessel entfernt,
so liegt dadurch der Naßfilter frei zugänglich zum Entnehmen.
Es ist zwar denkbar, die Mobilität des Gerätes dadurch zu erreichen, daß es derart schwimmfähig ist, daß der Sauglüfter
nicht mit Wasser in Berühung kommt bzw. oberhalb des Wasserspiegels liegt und somit das Reinigungsgerät
durch Schwimmen im Schwimmbecken beliebig bewegt werden kann. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn das
Reinigungsgerät ein Fahrgestell aufweist, das vorzugsweise mit selbstlenkenden Nachlaufrädern versehen ist,
so daß es außerhalb des Schwimmbeckens um dieses herum gefahren bzw. mit einem an seinen Ansauganschluß angeschlossenen
Saugschlauch nachgezogen werden kann. An den Auslaß der Rückführeinrichtung ist dabei zweckmäßig
ein Sinkschlauch angeschlossen, dessen auslaßseitiges
Ende unterhalb des Wasserspiegels im Schwimmbecken liegt.
Die Erfindung betrifft des weiteren einen Naßfilter für ein Reinigungsgerät, insbesondere für ein Reinigungsgerät
der beschriebenen Art, welcher - in Form eines
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Filtersackes oder dgl. aus einem Papierflies mit hoher hydraulischer Durchlässigkeit - im Mantel eine Durchstecköffnung
für den Sauganschluß aufweist, die vorzugsweise durch eine an seiner Innenseite befestigte, eine
elastisch begrenzte Durchtrittsöffnung für den Sauganschluß aufweisende Manschette in Form beispielsweise
einer flächigen, flexiblen Verstärkung gebildet ist. Der Filtersack bzw. das Papierflies ist feuchtigkeitsbeständig
gebunden. Nach dem Einsetzen in das Filtergehäuse wird der Filtersack mit seiner Durchstecköffnung
über den Saugstutzen der Saugeinrichtung geschoben, so daß dessen Mündung im Innern des Filtersackes liegt.
Durch die elastische Verstärkung ergibt sich dabei ein sehr sicherer Halt und eine gute Abdichtung. Die Verstärkung
kann beispielsweise durch eine Nähnaht an dem Papierflies befestigt sein.
Die Erfindung wird im folgenden mit weiteren Einzelheiten an Hand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es sind dargestellt in
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Reinigungsgerät in perspektivischer, teilweise aufgeschnittener
Darstellung,
Fig. 2 die Saug- und Filtereinrichtung des Gerätes
gemäß Fig. 1 in einer perspektivischen Explosionsdarstellung
und
Fig. 3 ein oberer Abschnitt des Reinigungsgerätes gemäß Fig. 1 im Axial schnitt.
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Wie die Figuren 1 bis 3 zeigen, weist ein erfindungsgemäßes
Reinigungsgerät einen dünnwandigen zylindrischen und aufrechtstehenden Kessel 1 auf, dessen
unteres Ende mit einem einstückig mit dem Kesselmantel verbundenen Boden 2 verschlossen ist, während
die obere, der lichten Weite des Kesselmantels 3 entsprechende
Öffnung des Kessels 1 mit einem lösbaren Kesseldeckel 4 verschlossen ist. Der Kessel 1, dessen
Höhe etwa doppelt so groß wie sein Durchmesser ist, umschließt eine über ihre Höhe durchgehend gleiche
Querschnitte aufweisende Hauptkammer 5, welche in ihrem oberen, höheren Bereich eine Luft enthaltende
Unterdruckkammer 6 und im unteren, beispielsweise etwa
ein Drittel der Gesamthöhe der Hauptkammer 5 einnehmenden Bereich einen Flüssigkeits-Zwischenspeicher 7
bildet. Im oberen Bereich sind an der Außenseite des Kesselmantels 3 zwei einander diametral gegenüberliegende
Henkelgriffe 8 zum Tragen des Reinigungsgerätes vorgesehen. Das Reinigungsgerät ist im dargestellten
Ausführungsbeispiel auf einem vierrädrigen Fahrgestell 9
angeordnet, das nach Art einer Schubkarre ausgebildet ist, und ein tief, d.h. mit geringem Abstand oberhalb
der Laufebene liegendes Standchassis 10 aufweist, auf dessen ringförmigem Boden der Kessel 1 mit seinem Boden
versenkt und heraushebbar steht, wobei das Standchassis 10 eine mehrfach in der Höhe wechselnde Außenwandung
aufweist, welche unmittelbar benachbart zur Außenseite des Kesselmantels 3 liegt, so daß der Kessel 1
gegenüber dem Standchassis 10 zentriert und gegen seitliches Verrutschen gesichert ist. Zwei an der Vorderseite
liegende Räder des Fahrgestelles 9 sind als
selbstlenkende Nachlaufräder 11 nach Art von Möbelrollen
ausgebildet, die vollständig unterhalb der Unter-
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seite des Standchassis 10 liegen. Die beiden anderen, im Durchmesser wesentlich größeren und an der Rückseite
des Fahrgestelles 9 in einer gemeinsamen Achse liegenden
Räder 12 liegen außenseitig an den voneinander abgekehrten Seiten des Standchassis 10, wobei ihre Achse höher
als die Unterseite des Standchassis 10 vorgesehen ist, wodurch ein sehr gutes Laufverhalten erreicht wird. An
der Rückseite ist das Fahrgestell 9 mit einem annähernd U-förnngem Bügelgriff 13 versehen, dessen nach unten
gerichtete Schenkel in entsprechenden Wandungsansätzen des Standchassis 10 befestigt sind und dessen oben
horizontal liegender Griffquersteg etwa in Höhe des oberen Endes des Kesselmantels 3 und mit Abstand von
dessen Außenumfang vorgesehen ist. Dadurch kann das Reinigungsgerät mit dem Fahrgestell 9 um die Achse der
Räder 12 nach hinten in eine Schräglage gekippt und ohne Bodenberührung der Nach!aufräder 11 auf den großen
Rädern 12 auch über nicht besonders ebene Laufflächen leicht und schnell transportiert werden.
Der Kesseldeckel 4 ist baulich mit einer elektromotorisch
zu betreibenden Saugeinrichtung 14 vereinigt, die im wesentlichen achsgleich zum Kessel angeordnet und ausgebildet
ist. Die Saugeinrichtung 14 weist einen den oberen Rand des Kesselmantels 3 außen und innen umgreifenden
Klemmring 15 auf, der als Hauptträger für die gesamte Saugeinrichtung 14 dient und der in einer zentralen,
versenkten sowie in den Kesselmantel 3 eingreifenden
Flanschnabe 16 einen im wesentlichen achssymmetrischen Säuglüfter 17 trägt, dessen Lüftergebläse 18 unten und
dessen im Durchmesser demgegenüber verringerter Elektromotor 19 an der Oberseite liegt. Auf dem Klemmring 15
ist über nicht näher dargestellte Distanzglieder mit
Höhenabstand unter Zwischenlage eines Zwischenringes eine Abdeckkappe 21 befestigt, wobei der Sauglüfter 17
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unter Zwischenlage von Zentrierringen 22 und einem Dämpfring 23 zwischen dem Klemmring 15 und der Abdeckkappe
21 zentriert eingespannt ist. Im Bereich der Ringlücke zwischen der Oberseite des Klemmringes 15 und
der Unterseite des scheibenförmigen Zwischenringes 20
sind die im oberen Bereich des Lüftergebläses 18 liegenden
Ausblasöffnungen 24 von einem Filterring 25 umgeben, der ebenfalls zwischen dem Klemmring 15 und dem
Zwischenring 20 zentriert eingespannt ist. Die Saugöffnung
26 bzw. die Saugöffnungen des LUftergebläses
liegen an dessen unterer Stirnseite im wesentlichen symmetrisch zur Mittelchase des Reinigungsgerätes. Am
Umfang der Abdeckkappe 21 ist der zum Ein- und Ausschalten des Sauglüfters 17 dienende Schalter 27, ggf.
eine Kontrol1-Leuchte, und die Kabel zuführung für das
Netzkabel vorgesehen. Im Innern der Abdeckkappe 21 liegen geschützt die zugehörigen elektrischen Schaltungen.
An der Oberseite der Abdeckkappe 21 ist eine einen Bügelgriff bildende Griffkappe 28 befestigt, an
welcher die gesamte Saugeinrichtung 14 getragen bzw. gehalten werden kann. Zum abgedichteten Festspannen
der Saugeinrichtung 14 gegen die obere Kesselstirnseite sind am Außenumfang des Kessels 1 zwei einander
diametral gegenüber- und jeweils oberhalb der Henkelgriffe 8 liegende Bügel spanner in Form beispielsweise
aus Draht geformter Exzenterklammern befestigt, welche
in der Freigabestellung mit ihren oberen, hakenförmig
zur Mittelachse des Kessels 1 hin abgewinkelten Enden
über die obere ringförmige Stirnfläche des Klemmringes 15 bewegt und dann durch Niederdrücken von
Handhaben federnd gegen diese obere Stirnfläche gespannt werden können, so daß der Klemmring 15 unter
Zwischenlage eines Dichtringes 30 straff gegen die
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obere Stirnfläche des Kesselmantels 3 gespannt wird.
Der in Betriebstellung innerhalb des Kessels 1 in dessen
obersten Bereich und in dessen Achse liegenden Saugöffnung 26 des LUftergebläses 18 ist ein Schwimmerventil
31 zugeordnet, welches bereits bei geringster Flüssigkeitsbeaufschlagung die Saugöffnung 26 gegenüber
der Unterdruckkammer 6 verschließt. Das Schwimmerventil 31 weist einen im wesentlichen zylindrischen Schwimmer
auf, dessen Durchmesser etwa ein Drittel des Kesseldurchmessers beträgt und an dessen oberer, im Durchmesser
geringfügig erweiterter Stirnfläche eine beispielsweise ringförmige Dichtscheibe 33 als Ventilschließteil
vorgesehen ist. Der Dichtscheibe 33 ist als Ventilsitz die Unterseite einer unteren ringförmigen
Stirnwand 34 der Flanschnabe 16 des Klemmringes 15 zugeordnet, auf deren Oberseite das Lüftergebläse 18 unter
Zwischenlage eines Dicht- und Zentrierringes 22 mit Spannung aufsitzt. Der Schwimmer 32 ist in einem aus
gebogenen Drahtabschnitten aufgebauten und daher strömendem oder spritzendem Wasser keinen nennenswerten
Widerstand entgegensetzenden Stützkäfig 35 geführt, der mit einem oberen Endring zentriert auf den Außenumfang
der Stirnwand 34 des Klemmringes 15 gesteckt und dadurch in seiner zur Saugeinrichtung 14 bzw. zum Kessel 1 achsgleichen
Lage gesichert ist. Zwischen dem oberen Endring 36 und zwei unteren, konzentrischen Endringen 37, ^
38 sind aufrechte Drahtabschnitte vorgesehen, von welchen eine gleichmäßig über den Umfang verteilte
Gruppe radial weiter außen und die andere, gleichmäßig über den Umfang verteilte Gruppe radial weiter innen
liegt. Die innere Gruppe von Drahtabschnitten bildet mit geringem Abstand unterhalb des Endringes 36 durch
entsprechende Abkröpfungen Auflageschultern 39, auf
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welchen der Schwimmer 32 in seiner unteren Ventil-Offenstellung
mit der durch seinen oberen erweiterten Endabschnitt gebildeten Ringschulter 40 aufliegt. Das
so ausgebildete Schwimmerventil 31 bildet somit einen
baulich mit der Saugeinrichtung 14 vereinigten Aggregatteil, der, beispielsweise zum Reinigen des Ventilschließteiles
33, jedoch leicht durch Abziehen von der Saugeinrichtung 14 gelöst werden kann. Der Stützkäfig
35 liegt mit seiner Unterseite nur geringfügig
oberhalb der Mitte der Höhe des Kessels 1.
Die Unterdruckkammer 6 ist für die Aufnahme eines wasserfesten Filters, insofern eines Naßfilters 41,
ausgebildet, der in Form eines flexiblen und im aufgeweiteren Zustand annähernd zylindrischen Filtersackes
aus einem Papierflies oder dgl. vorgesehen ist, dessen Weite nur verhältnismäßig geringfügig kleiner
als die lichte Weite der Unterdruckkammer 6 ist. Der als Wegwerffi1ter vorgesehene Naßfilter 41 ist auswechselbar
in einem Filtergehäuse anzuordnen, das im wesentlichen durch einen beschichteten, netzartigen
Texti1 mantel 42 und einen an dessen unterem Ende befestigten
ebenen perforierten Boden 43 gebildet ist. Im aufgeweiteten Zustand ist der Textilmantel 42 nur
geringfügig weiter als der Naßfilter 41 und weniger weit als die lichte Weite der Unterdruckkammer 6. Der
kreisscheibenförmige, im wesentlichen über seine gesamte
Fläche gleichmäßig perforierte Boden 43 ist mit einem Randbund am unteren Endabschnitt des
Texti!mantels 42 derart befestigt, daß er in Betriebslage
in einer zur Kesselachse rechtwinkligen Ebene liegt. Das obere Ende des Textilmantels 42 ist am
Außenumfang des untersten Abschnittes eines im Querschnitt nach oben zweifach radial nach außen abgestuften
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Profilringes 44 befestigt, der mit seinem obersten Stufenabschnitt radial nach außen übergreifend auf
der oberen ringförmigen Stirnfläche des Kesselmantels nach Abnehmen des Kesseldeckels 4 abhebbar aufliegt,
über die obere Stirnfläche dieses Profilringes 44 wird der obere Rand 45 des Naßfilters 41 nach außen gestülpt,
so daß er nach dem Befestigen des Kessel deckels zwischen der oberen Stirnfläche des Profilringes 44 und
dem Dichtring 30 abgedichtet durch Klemmung festgehalten ist. Nach Abheben des Kesseldeckels 4 kann der Rand 45
des Naßfilters 41 wieder zurückgestülpt und beispielsweise
durch Raffen die obere öffnung des Naßfilters 41 geschlossen werden, so daß dann der beispielsweise mit
Schmutz gefüllte Naßfilter 41 als Sack leicht für sich oder mit dem Filtergehäuse aus der Unterdruckkammer 6
herausgehoben werden kann.
Als Sauganschluß 46 ist dem Sauggebläse 14 bzw. der Vakuum- oder Unterdruckkammer 6 ein Stutzen 47 zugeordnet,
der mit etwa radialer Achse oberhalb der Hälfte der Höhe des Filtergehäuses in den Kesselmantel 3 eingesetzt
ist. Der radial in das Innere der Unterdruckkammer 6 ragende Stutzen 47 bildet mit seinem inneren Ende eine
Austrittsöffnung 48, die nach oben und am radial inneren
Ende in Richtung zum Schwimmerventil 31 durch entsprechende Gestaltung der Stutzenwandungen abgeschirmt
ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel liegt die
Austrittsöffnung 48 etwa in einer Ebene, die ungefähr unter einem Winkel von 45° schräg zu der durch sie
gehenden Axialebene der Vakuumkammer 6 vorgesehen ist
und radial nach innen geringfügig ansteigt. Dadurch strömt das in den Kessel eintretende Wasser schräg nach
unten und zum Naßfilter 41 etwa tangential gerichtet in den Naßfilter ein, so daß kaum die Gefahr besteht, daß
Wasser nach oben spritzt und durch die Saugströmung in das Lüftergebläse 18 gerissen wird. Für den am Außenum-
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fang im wesentlichen zylindrischen bzw. zu seinem radial inneren Ende geringfügig konisch verjüngten
Stutzen 47 weist der Mantel 42 des Filtergehäuses eine im Durchmesser geringfügig kleinere kreisrunde öffnung
49 auf, mit welcher der Textilmantel 42 unter Spannung und dadurch sicher sitzend über den Stutzen 47 geschoben
wird. Durch Abziehen des Textilmantels 42 vom Stutzen
ist das Filtergehäuse frei, aus der Unterdruckkammer 6
in der beschriebenen Weise herausgehoben zu werden. Eine entsprechende Durchtrittsöffnung 50 weist auch
der Naßfilter 41 in seinem Mantel auf. Im Bereich dieser Durchtrittsöffnung 50 ist an der Innenseite des Naßfilters
41, beispielsweise durch Nähnähte, eine flächige
Verstärkung aus einer gummielastischen Kunststoff-Folie
oder dgl. befestigt, die mit einem dem Außenquerschnitt des Stutzens 47 entsprechenden zentralen
Loch versehen ist. Im Bereich der Durchtrittsöffnung 50 kann der Naßfilter 41 beispielsweise durch einen kreuzförmigen
Trennschnitt mit einer Schnittlänge geöffnet sein, die etwa gleich dem Durchmesser der Durchtrittsöffnung
ist, derart, daß die durch die Trennschnitte voneinander gelösten, annähernd dreieckförmigai Lappen 52
beim Aufstecken des Naßfilters 41 auf den Stutzen 47 nach innen durch die Verstärkung 51 geschlagen werden
und in den Naßfilter 41 ragen. Die Lappen 52 tragen dadurch zur abgedichteten Anlage des Naßfilters 41 am
Umfang des Stutzens 47 bei.
Im Zwischenspeicher 7, und zwar in dessen unterstem Bereich, also unmittelbar in Nähe des Bodens 3, mündet
mindestens eine Saugöffnung bzw. münden im dargestellten
Ausführungsbeispiel alle Saugöffnungen 54 einer Rückführeinrichtung
53 für das gefilterte Wasser.
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Die Rückführeinrichtung 53 weist eine nach Art einer
Tauchpumpe ausgebildete, baulich mit einem Elektromotor
56 vereinte Pumpe 55 auf, an deren Oberseite in achsgleicher Anordnung der Motor 56 befestigt ist und
die im unteren Bereich an ihrem Umfang Saugöffnungen
aufweist. Die Pumpe 55 ist auf dem Boden 2 stehend im Kessel 1 befestigt. Der Elektromotor kann über einen
gesonderten, nicht näher dargestellten, beispielsweise
am Kesselmantel 3 befestigten Schalter und ein entsprechendes Netzkabel mit Strom versorgt oder durch geeignete
Mittel an die elektrische Schaltung in der Abdeckkappe 21, beispielsweise über eine lösbare Leitungskupplung,
angeschlossen sein. In der elektrischen Zuleitung zum Elektromotor 56 ist ein Schwimmerschalter
angeordnet, der über ein flexibles, aus dem Motorgehäuse abgedichtet herausgeführtes isoliertes Kabel angeschlossen
ist und frei beweglich im Zwischenspeicher liegt. Ab Erreichen eines vorbestimmten Wasserstandes
im Zwischenspeicher 7 schwimmt der Schwimmerschalter in einer vorbestimmten, durch seine Masseverteilung
festgelegten Stellung auf, wodurch der Elektromotor eingeschaltet wird, bis durch Abpumpen des im Zwischenspeicher
7 befindlichen Wassers der Wasserspiegel soweit auf ein vorbestimmtes tieferes Niveau abgesunken
ist, bei welchem die Pumpe 55 wieder abgeschaltet wird. Die Auslaßöffnung der Pumpe 55 ist an das untere Ende
einer im Zwischenspeicher 7 nach oben geführten Druckleitung 59 angeschlossen, die unterhalb des Bodens 43
des Filtergehäuses durch den Kesselmantel 3 nach außen
geführt und mit einem am Kesselmantel 3 befestigten Steckstutzen 60 verbunden ist. In der Druckleitung 59
ist ein Rückschlagventil 61 angeordnet, das bei Unterdruck auf der zur Pumpe 55 hin liegenden Seite schließt,
so daß in diesem Fall kein Wasser durch die Pumpe in den Zwischenspeicher 7 zurückströmen kann.
Zur Benutzung des Reinigungsgerätes wird über ein geeignetes Kupplungsstück an das äußere Ende des
Stutzens 47 ein Saugschlauch mit einem Ende angeschlossen, der am anderen Ende mit einem geeigneten
Saug- bzw. Beckenreinigungskopf versehen wird. Wiederum über ein geeignetes Kupplungsstück wird an den Steckstutzen
60 ein in Wasser sinkfähiger Schlauch von ausreichender Länge angeschlossen. Das Reinigungsgerät
wird mit dem Fahrgestell 9 neben dem Beckenrand aufgestellt, der sinkfähige Schlauch wird in das wassergefüllte
Becken abgelassen, und ebenso wird der Saugkopf oder dgl. im Beckenwasser versenkt. Nach Einschalten des
Gerätes bzw. der Saugeinrichtung 14 wird in der Unterdruckkammer 6 unter Schließung des Rückschiagventi1 es
ein Unterdruck aufgebaut, durch welchen das verschmutzte Wasser durch die Austrittsöffnung 48 in den
Naßfilter 41 angesaugt und nach filternder Durchdringung des Naßfilters 41 von innen nach außen im
Zwischenspeicher 7 gesammelt wird. Sobald der Wasserstand im Zwischenspeicher 7 das genannte Niveau erreicht hat,
wird die Pumpe 55 durch den Schwimmerschalter 57 eingeschaltet, so daß sie gegen den Unterdruck im Kessel 1
und daher unter Mitwirkung bei der Aufrechterhaltung
bzw. Erhöhung dieses Unterdruckes das gesammelte Wasser unter öffnung des Rückschlagventils 61 abpumpt und dem
Schwimmbecken zurückführt.
Teile des Reinigungsgerätes oder auch das gesamte Reinigungsgerät kann außer zur Wasserreinigung auch zur
Trockenabsaugung, also nach Art eines Staubsaugers, verwendet werden. Entweder kann die Saugeinrichtung 14
als Deckel 4 und unter Verwendung eines anderen Filters 41, nämlich eines als Staubfilter ausgebildeten Filters,
auf einen anderen, im oberen Bereich im wesentlichen
A 21 042/3 '-'23 -
gleich wie der dargestellte Kessel 1 ausgebildeten
Kessel aufgesetzt werden, welcher keine Rückführeinrichtung 53 aufweist und daher eine geringere Bauhöhe
haben kann. In diesem Fall weist der Trockenfilter
dann keine Durchtrittsöffnung auf, derart, daß die Austrittsöffnung 48 an seiner Außenseite liegt und der
zu filternde Strom den Filter von außen nach innen durchdringt. Daher werden die anfallenden Schmutzpartikel
an der Außenseite des Filters abgeschieden und fallen nach unten in den Kessel, in welchem sie bis zur Entleerung
gesammelt werden. Es ist aber auch denkbar, für den Betrieb des Reinigungsgerätes als Staubsauger
eine staubdichte Abdeckung für die Rückführeinrichtung vorzusehen, so daß diese im Kessel 1 bleiben kann, jedoch
nicht von dem dann im Zwischenspeicher 7 zu sammelnden Schmutz beaufschlagt wird. Die lösbare Staubabdeckung
wäre je nach Verwendung des Reinigungsgerätes einzusetzen oder aus dem Kessel 1 zu entnehmen. Da das
Reinigungsgerät bei der Schwimmbeckenreinigung immer mitgefahren werden kann, kann ein verhältnismäßig kurzer
Saugschlauch verwendet werden. Des weiteren kann das Reinigungsgerät auch als Wasser-Förderpumpe, beispielsweise
zum Wässern eines Gartens, zum Entwässern überfluteter Kellerräume oder dgl., verwendet werden.
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Bezugszeichenliste
1 Kessel
2 Boden
3 Kesselmantel
4 Kesseldeckel
5 Hauptkammer
6 Unterdruckkammer
7 Flüssigkeits-Zwischenspeicher
8 Henkelgriff
9 Fahrgestell
10 Standchassis
11 Nachlaufräder
12 Räder
13 Bügelgriff
14 Saugeinrichtung
15 Klemmring
16 Flanschnabe
17 Sauglüfter
18 Lüftergelbäse
19 Elektromotor
20 Zwischenring
21 Abdeckkappe
22 Zentrierring
23 Dämpfring
24 Ausblasöffnung
25 Filterring
26 Saugöffnung
27 Schalter
28 Griffkappe
29 Bügelspanner
30 Dichtring
31 Schwimmerventil
32 Schwimmer
33 Dichtscheibe
34 Stirnwand
35 Stützkäfig
36 Endring
37 Endring
38 Endring
39 Auflageschulter
40 Ringschulter
41 Naßfilter
42 Textilmantel
43 Boden
44 Profil ring
45 Rand
46 Sauganschluß
47 Stutzen
48 Austrittsöffnung
49 öffnung
50 Durchtrittsöffnung
51 Verstärkung
52 Lappen
53 Rückführeinrichtung
54 Saugöffnung
55 Pumpe
56 Elektromotor
57 Schwimmerschalter
58 Leitung
59 Druckleitung
60 Steckstutzen
61 Rückschlagventil
Claims (13)
- Reinigungsgerät für Schwimmbäder oder dgl.Mobiles Reinigungsgerät für Schwimmbäder oder dgl., mit einer einen Sauganschluß aufweisenden Saugeinrichtung für die zu reinigende Flüssigkeit, einem im Flüssigkeitsstrom angeordneten Naßfilter und einer einen Druckanschluß sowie beispielsweise eine Pumpe aufweisenden Rückführeinrichtung für die gereinigte Flüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß die Saug- und die Rückführeinrichtung (14, 53) saugseitig mit einer Luft enthaltenden Unterdruckkammer (6) verbunden sind, in welche der Sauganschluß (46) mündet und daß die Rückführeinrichtung (53) im Strömungsweg der Flüssigkeit nach dem Naßfilter (41) vorgesehen ist.
- 2. Reinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich net, daß zwischen der Saugseite (54) und dem Druckanschluß (60) der Rückführeinrichtung (53) ein bei aus!aßseitigern Überdruck schließendes Rückschlagventil (61), insbesondere ein in einer Druckleitung (59) liegendes Klappenventil, vorgesehen ist.A 21 042/3 -J? -
- 3. Reinigungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugöffnung (54) der Rückführeinrichtung (53) und die Unterdruckkammer (6) in einer gemeinsamen Hauptkammer (5), insbesondere einem aufrechten Kessel (1), übereinander vorgesehen sind, wobei insbesondere die Unterdruckkammer (6) durch den druckdichten Raum oberhalb des Flüssigkeitsspiegels eines Flüssigkeits-Zwischenspeichers (7) in der Hauptkammer (5) gebildet ist.
- 4. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugeinrichtung (14) und die Rückführeinrichtung (53) durch gesonderte Aggregate, insbesondere im wesentlichen durch einen Motor-Sauglüfter (17) und/oder eine Motor-Pumpe (55) gebildet sind, die vorzugsweise mit dem Kessel (1) baulich vereint sind.
- 5. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe (55), beispielsweise eine Tauchpumpe, unterhalb der Unterdruckkammer (6), vorzugsweise auf dem Boden (2) der Hauptkammer (5)^angeordnet ist und insbesondere mindestens eine Saugöffnung (54) in unmittelbarer Bodennähe liegt und/oder die Druckleitung (59) druckdicht aus der Hauptkammer (5) geführt ist.
- 6. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführeinrichtung (53) in Abhängigkeit vom Flüssigkeitsstand im Reinigungsgerät, vorzugsweise mit einem Schwimmerschalter (57), gesteuert ist und daß der Naßfilter (41) insbesondere oberhalb des höchsten Flüssigkeitsspiegels liegt.A 21 042/3 -V-
- 7. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugeinrichtung (14) an der Oberseite der Unterdruckkammer (6) angeordnet ist und vorzugsweise mit der Saugseite den Naßfilter (41) und/oder die Unterdruckkammer (6) an einer oberen Öffnung lösbar verschließt, wobei insbesondere die Saugeinrichtung (14) einen Kesseldeckel (4) und/ oder eine Ringklemmung für den Naßfilter (41) bildet.
- 8. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sauganschluß (46) unterhalb der Saugeinrichtung (14), insbesondere schräg nach unten gerichtet, in die Unterdruckkammer (6) mündet und vorzugsweise durch einen radial in die Kesselwand (3) eingesetzten Stutzen (47) gebildet ist.
- 9. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugöffnung (26) der Saugeinrichtung (14) ein Schwimmerventil (31) zugeordnet ist, das vorzugsweise einen in der Kesselachse stehenden Schwimmer (32) aufweist, der in einem in den Naßfilter (41) eingreifenden und mit der Saugeinrichtung (14) baulich vereinten Stützkäfig (35) oder dgl. für den Naßfilter (41) geführt ist und insbesondere in Ausgangslage (Fig. 1) mit seinem Ventilschließglied (33) etwa in Höhe des zu seinem Umfang benachbarten Sauganschlusses (46) liegt.
- 10. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß für die Aufanhme des;insbesondere auswechselbaren bzw. als Wegwerffi1ter ausgebildeten, Naßfil ters (41) ein Filtergehäuse in Form vorzugsweise eines beschichteten Texti!mantels (42)mit einem formstabilen perforierten Boden (43), beispielsweise einer Lochplatte, vorgesehen ist, das insbesondere eine seitliche öffnung (49) für den abgedichteten Durchgriff des Sauganschlusses (46) aufwei st.
- 11. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Naßfilter (41) durch Klemmung seines oberen, nach außen gestülpten Randes (45) gegen einen die Oberseite der Unterdruckkammer (6) abdichtenden Profilring (44) befestigt ist, der vorzugsweise das Filtergehäuse (42, 43) trägt und/oder von oben nach unten mehrfach radial nach innen abgestuft ist.
- 12. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Fahrgestell (9) aufweist, das vorzugsweise mit selbstlenkenden Nachlaufrädern (11) versehen ist und/oder eine Halterung, wie ein Standchassis (10) für die herausnehmbare Anordnung des Kessels (1) aufweist.
- 13. Naßfilter für ein Reinigungsgerät, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Naßfilter (41) in Form eines Filtersackes oder dgl. aus einem Papierflies oder dgl. mit hoher hydraulischer Durchlässigkeit im Mantel eine Durchstecköffnung (50) für den Sauganschluß (46) aufweist, die vorzugsweise durch eine an seiner Innenseite befestigte, eine elastisch begrenzte Durchtrittsöffnung für den Sauganschluß (46) aufweisende Manschette (51) in Form beispielsweise einer flächigen, flexiblen Verstärkung gebildet ist.
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