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Steckplatte für elektronische Baugruppen
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Die Erfindung betrifft eine Steckplatte für elektronische Baugruppen,
mit einer ein Griffteil aufweisenden Frontplatte und mindestens einem an der Frontplatte
verankerten Halter für mindestens eine Leiterplatte der Steckbaugruppe.
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Baugruppenträger für elektrische und elektronische Bauteile in Form
von in weitgehend genormte Gehäuse einbringbaren Traggestellen, in welchen die überwiegend
elektronischen Bauteile auf Steckplatten der eingangs genannten Art auswechselbar
angeordnet sind, sind bereits in vielfältigen Ausführungsformen bekannt. Die bisher
bekannten Steckplatten für solche Systeme sind auf einseitig mit elektronischen
Bauteilen bestückte Leiterplatten abgestimmt und weisen eine Frontplatte auf, deren
Breite an die maximale Bestückungshöhe einer anzuordnenden Leiterplatte angepaßt
ist, wobei diese Frontplattenbreiten wiederum in genormten Stufen auftreten können.
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Zwar sind in solchen Baugruppenträgern auch Tragholme bekannt, die
mit nach einem bestimmten Raster angeordneten mehreren Befestigungsöffnungen versehen
sind, so daß Tragholme entsprechend diesem Rastermaß zur Abgrenzung unterschiedlich
tiefer oder breiter Einbaukammern wahlweise angeordnet werden können. Solche Rastersysteme
beziehen sich bisher aber nur auf die Traggestelle, nicht auf die Steckplatten.
Die bisher bekannten Steckplatten sind alle so ausgebildet, daß an den Frontplatten
oder an Randstegen der Frontplatten Öffnungen zum Befestigen von Leiterplattenhaltern
ausgebildet sind, durch welche die Lage der Leiterplattenhalter in der Steckplatte
festgelegt ist. Da bisher fast ausschließlich Leiterplatten Verwendung finden, die
nur auf einer Seite mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen bestückt sind,
während die andere Seite nur elektrische Verbindungsleitungen aufweist, sind die
Verankerungsstellen Jeweils in der Nähe eines Seitenrandes der Frontplatten der
Steckplatten angeordnet. Die Lage der Leiterplatten zur Frontplatte der Steckplatte
ist somit festgelegt. Im Standardfalle solcher Steckplatten sind vier Befestigungsstellen
an der Frontplatte oder ihren Randstegen vorgesehen. Häufig sind dann an der Frontseite
die Befestigungselemente sichtbar, was für die üblicherweise mit Beschriftungen
oder auch Schalt- und Anzeigeorganen versehenen Frontplatten der Steckbaugruppen
störend ist. Dieser Nachteil läßt sich zwar durch mehrschichtige Frontplatten vermeiden,
die eine nach der Montage anbringbare Frontplatte aufweisen, doch bedeutet dies
einen größeren Herstellungsaufwand und eine Erhöhung des Baugewichtes solcher Baugruppenträger.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steckplatte preisgünstig
so auszubilden, daß ohne Veränderung der Frontplatte die Befestigungsstelle der
mindestens einen Leiterplatte veränderbar ist, dergestalt, daß jederzeit auch beidseitig
bestückte Leiterplatten untergebracht werden können.
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Die gestellte Aufgabe wird mit einer Steckplatte der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ihre Frontplatte aus einem Abschnitt eines
Strangpreßprofiles besteht, das eine glatte Vorderseite und auf seiner Rückseite
mit Abstand von beiden Längsrändern senkrecht zur Plattenebene abstehende Haltestege
aufweist, in welchen in gleichmäßigen Abständen Durchgangsrastöffnungen mit geschlossenen
öffnungsrändern ausgebildet sind, in welche die Halter für die Leiterplatte mit
passenden Steckvorsprüngen ragen, wobei die Durchgangsöffnungen des einen Haltesteges
jeweils mit einer Durchgangsöffnung des anderen Haltesteges fluchten.
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Bei einer erfindungsgemäß ausgebildeten Steckplatte lassen sich also
die Leiterplattenhalter an der Frontplatte der Steckplatte in genormten oder an
Gehäuseabmessungen angepaßten Schritten verstellen. So lassen sich einseitig bestückte
Leiterplatten auch nachträglich noch durch beidseitig bestückte Leiterplatten, die
auf beiden Seiten einen durch die Frontplatte abgeschirmten Bestückungsraum erforderlich
machen, ersetzen, ohne daß hierzu neue Befestigungsöffnungen an der Frontplatte
geschaffen werden müssen.
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Vorzugsweise können die Frontplatte aus einem Aluminium-Strangpreßprofilabschnitt
und die Leiterplatten aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen, wobei
keine über
die ganze Höhe der Frontplatte durchgehende Leiterplattenhalter
erforderlich sind, sondern die Leiterplattenhalter zweckmäßig paarweise spiegelbildlich
symmetrisch ausgebildet sein und einen L-förmigen Querschnitt aufweisen können,
wobei der kurze L-Schenkel auf seiner Außenseite mit den Steckvorsprüngen versehen
ist und auf der Innenseite des L-Profiles mindestens ein mit einer Öffnung für eine
Befestigungsschraube versehener Anlagesteg für die Leiterplatte ausgebildet ist.
Störende Befestigungselemente auf der Außenseite der Frontplatte entfallen.
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Vorteilhafterweise können die Steckvorsprünge am Rande der Leiterplattenhalter
in Verlängerung des langen L-Schenkels angeordnet sein und die Durchgangsöffnungen
in den Haltestegen direkt an die Rückseite der Frontplatte angrenzen sowie Steckvorsprünge
und Durchgangsrastöffnungen einen eckigen Querschnitt aufweisen. Dadurch wird eine
verdrehsichere Rastverbindung mit einer dichten Anlage der Leiterplattenhalter gegen
die Frontplatte und ihre Haltestege erreicht. Die mit den Haltern verbundene Leiterplatte
verhindert ein unerwünschtes Ausrasten der Leiterplattenhalter aus den Haltestegen
der Frontplatte. Es genügt jeweils eine einzige Schraube, um eine Leiterplatte mit
einem Leiterplattenhalter zu verbinden.
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Bei entsprechend breiten Frontplatten der Steckplatten können auch
mehrere Leiterplatten in erforderlichen Rasterlagen angeordnet werden, wobei der
Mindestabstand durch die Breite der einzelnen Leiterplattenhalter bestimmt ist.
Die Leiterplattenhalter lassen sich leicht als Kunststoffspritzteile
herstellen
und dabei so ausbilden, daß sie Codierungsausnehmungen oder Codierungsvorsprünge
aufweisen, die mit entsprechenden Vorsprüngen oder Ausnehmungen in der Leiterplatten
führung zusammenwirken können.
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Es ist bei einer erfindungsgemäß ausgebildeten Steckplatte auch möglich,
die üblicherweise auf der Frontseite einer Steckplatte angeordneten Griffe an den
verwendeten Leiterplattenhaltern zu verankern. Zu diesem Zwecke können die Leiterplattenhalter
neben einem Anlagesteg für die Leiterplatte mindestens eine Durchgangsöffnung zur
Aufnahme eines durch eine Öffnung in der Frontplatte eingesetzten Griff-Fußes aufweisen,
der dann mit der Befestigungsschraube für die Leiterplatte am Halter verankerbar
ist.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Steckplatte anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert.
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Im einzelnen zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht der Steckplatte; Fig.
2 eine Frontansicht der Steckplatte; Fig. 3 eine Draufsicht auf die Steckplatte;
Fig. 4 eine perspektivische Einzeldarstellung eines der paarweise verwendeten Leiterplattenhalter
der Steckplatte.
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Die in den Fig. 1 - 3 dargestellte Steckplatte 10 umfaßt eine Frontplatte
11 und eine senkrecht zur Frontplattenebene gerichtete Leiterplatte 12, die als
unbestückte Platte, nur mit der an ihrem hinteren freien Ende angeordneten Steckerleiste
13, dargestellt ist. Die Frontplatte besteht aus einem Abschnitt eines aus Aluminium
gefertigten Strangpreßprofiles und weist auf ihrer Rückseite Je einen mit Abstand
von und parallel zum oberen Frontplattenrand lll und unteren Frontplattenrand 15
verlaufenden Haltesteg 16 und 17 auf, der senkrecht zur Frontplattenebene gerichtet
ist. Die Vorderseite der Frontplatte 11 ist eben und an einer Seite mit einem mit
gestrichelten Linien eingezeichneten Griff 19 versehen.
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Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, sind die beiden Haltestege 16 und
17 in gleichmäßigen Abständen, beispielsweise mit einem Mittenabstand von 5,08 mm,
mit quadratischen Durchgangsrastöffnungen 19 versehen, die unmittelbar an die Rückseite
der Frontplatte 11 angrenzen. In diesen Durchgangsrastöffnungen 19 lassen sich Halter
20, von denen einer in Fig. 4 einzeln dargestellt ist, für die Leiterplatte 11 verankern.
Die Halter 20, die am oberen Haltesteg 16, und die Halter 20', die am unteren Haltesteg
17 verankert sind, sind spiegelbildlich gleich ausgebildet und weisen einen L-förmigen
Querschnitt auf. Auf der Außenseite des kurzen L-Schenkels 21 sind die Halter 20
in der Verlängerung des langen L-Schenkels 22 mit drei quadratischen Vorsprüngen
23 versehen, die in drei aufeinanderfolgende Durchgangsrastöffnungen 19 der Haltestege
16 oder 17 passen. Auf der L-Innenseite ist an die Halter 20, 20 t ein Anlagesteg
24 für eine Leiterplatte 12 angeformt, der mit einer runden Durchgangsöffnung
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zum Hindurchführen einer Befestigungsschraube versehen ist. Wie Fig. 1 erkennen
läßt, sind die in die Haltestege 16 und 17 eingesetzten Halter 20 und 20' mit ihren
L-Schenkeln 21 und 22 in dichter Anlage gegen die Haltestege 16, 17 und die Rückseite
der Frontplatte 11, wobei ein am freien Ende des langen L-Schenkels 22 außen angeformter
Raststeg 26 Jeweils in eine auf der Rückseite der Frontplatte 11 ausgebildete, parallel
zu einem der Haltestege 16 oder 17 verlaufende Rastnut 27 der Frontplatte 11 eingreift.
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Beide Halter 20 und 20' sind durch die an ihnen befestigte Leiterplatte
12 gegen ein Lösen aus den Haltestegen 16 und 17 gesichert. Die Halter 20 und 20'
können an beliebigen Stellen in die Haltestege 16 und 17 eingesetzt werden, wie
die Fig. 3 zeigt.
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Die Frontplatte 11 ist mit einer rechteckigen Öffnung 28 versehen,
in welche sich ein aus Fig. 3 ersichtlicher Fuß 29 des Griffes 18 einstecken läßt.
Eine entsprechende Durchstecköffnung 30 ist gemäß Fig. 4 auch im langen L-Schenkel
22 des Halters 20 direkt neben dem Anlagesteg 24 ausgebildet, so daß bei einer aus
Fig. 2 ersichtlichen randnahen Anordnung einer Leiterplatte 12 mit einer durch die
Öffnung 25 gesteckten Befestigungsschraube nicht nur die Leiterplatte 12, sondern
auch der ebenfalls mit einer nicht dargestellten Durchgangsöffnung versehene Griff-Fuß
29 an einem Halter 20 befestigt werden kann. Bei einer randfernen Anordnung einer
Leiterplatte 12, wie sie aus Fig. 3 ersichtlich ist, läßt sich der Griff 18 mittels
eines zusätzlichen Halters 20 oder 20' an der Frontplatte verankern. Die Frontplatte
11 bleibt also frei von Schraubköpfen oder den Köpfen
anderer Verankerungsorgane.
Die Frontplatte 11 kann schmäler oder breiter als dargestellt gehalten sein und
kann in der dargestellten Breite oder einer größeren Breite auch mehrere Leiterplatten
tragen.
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