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DE3408249A1 - Steckplatte fuer elektronische baugruppen - Google Patents

Steckplatte fuer elektronische baugruppen

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Publication number
DE3408249A1
DE3408249A1 DE19843408249 DE3408249A DE3408249A1 DE 3408249 A1 DE3408249 A1 DE 3408249A1 DE 19843408249 DE19843408249 DE 19843408249 DE 3408249 A DE3408249 A DE 3408249A DE 3408249 A1 DE3408249 A1 DE 3408249A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plug
circuit board
holder
projections
board
Prior art date
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Application number
DE19843408249
Other languages
English (en)
Other versions
DE3408249C2 (de
Inventor
Frank 7470 Albstadt Heidenreich
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE3408249A1 publication Critical patent/DE3408249A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3408249C2 publication Critical patent/DE3408249C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/14Mounting supporting structure in casing or on frame or rack
    • H05K7/1461Slidable card holders; Card stiffeners; Control or display means therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Mounting Of Printed Circuit Boards And The Like (AREA)

Description

  • Steckplatte für elektronische Baugruppen
  • Die Erfindung betrifft eine Steckplatte für elektronische Baugruppen, mit einer ein Griffteil aufweisenden Frontplatte und mindestens einem an der Frontplatte verankerten Halter für mindestens eine Leiterplatte der Steckbaugruppe.
  • Baugruppenträger für elektrische und elektronische Bauteile in Form von in weitgehend genormte Gehäuse einbringbaren Traggestellen, in welchen die überwiegend elektronischen Bauteile auf Steckplatten der eingangs genannten Art auswechselbar angeordnet sind, sind bereits in vielfältigen Ausführungsformen bekannt. Die bisher bekannten Steckplatten für solche Systeme sind auf einseitig mit elektronischen Bauteilen bestückte Leiterplatten abgestimmt und weisen eine Frontplatte auf, deren Breite an die maximale Bestückungshöhe einer anzuordnenden Leiterplatte angepaßt ist, wobei diese Frontplattenbreiten wiederum in genormten Stufen auftreten können.
  • Zwar sind in solchen Baugruppenträgern auch Tragholme bekannt, die mit nach einem bestimmten Raster angeordneten mehreren Befestigungsöffnungen versehen sind, so daß Tragholme entsprechend diesem Rastermaß zur Abgrenzung unterschiedlich tiefer oder breiter Einbaukammern wahlweise angeordnet werden können. Solche Rastersysteme beziehen sich bisher aber nur auf die Traggestelle, nicht auf die Steckplatten. Die bisher bekannten Steckplatten sind alle so ausgebildet, daß an den Frontplatten oder an Randstegen der Frontplatten Öffnungen zum Befestigen von Leiterplattenhaltern ausgebildet sind, durch welche die Lage der Leiterplattenhalter in der Steckplatte festgelegt ist. Da bisher fast ausschließlich Leiterplatten Verwendung finden, die nur auf einer Seite mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen bestückt sind, während die andere Seite nur elektrische Verbindungsleitungen aufweist, sind die Verankerungsstellen Jeweils in der Nähe eines Seitenrandes der Frontplatten der Steckplatten angeordnet. Die Lage der Leiterplatten zur Frontplatte der Steckplatte ist somit festgelegt. Im Standardfalle solcher Steckplatten sind vier Befestigungsstellen an der Frontplatte oder ihren Randstegen vorgesehen. Häufig sind dann an der Frontseite die Befestigungselemente sichtbar, was für die üblicherweise mit Beschriftungen oder auch Schalt- und Anzeigeorganen versehenen Frontplatten der Steckbaugruppen störend ist. Dieser Nachteil läßt sich zwar durch mehrschichtige Frontplatten vermeiden, die eine nach der Montage anbringbare Frontplatte aufweisen, doch bedeutet dies einen größeren Herstellungsaufwand und eine Erhöhung des Baugewichtes solcher Baugruppenträger.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steckplatte preisgünstig so auszubilden, daß ohne Veränderung der Frontplatte die Befestigungsstelle der mindestens einen Leiterplatte veränderbar ist, dergestalt, daß jederzeit auch beidseitig bestückte Leiterplatten untergebracht werden können.
  • Die gestellte Aufgabe wird mit einer Steckplatte der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ihre Frontplatte aus einem Abschnitt eines Strangpreßprofiles besteht, das eine glatte Vorderseite und auf seiner Rückseite mit Abstand von beiden Längsrändern senkrecht zur Plattenebene abstehende Haltestege aufweist, in welchen in gleichmäßigen Abständen Durchgangsrastöffnungen mit geschlossenen öffnungsrändern ausgebildet sind, in welche die Halter für die Leiterplatte mit passenden Steckvorsprüngen ragen, wobei die Durchgangsöffnungen des einen Haltesteges jeweils mit einer Durchgangsöffnung des anderen Haltesteges fluchten.
  • Bei einer erfindungsgemäß ausgebildeten Steckplatte lassen sich also die Leiterplattenhalter an der Frontplatte der Steckplatte in genormten oder an Gehäuseabmessungen angepaßten Schritten verstellen. So lassen sich einseitig bestückte Leiterplatten auch nachträglich noch durch beidseitig bestückte Leiterplatten, die auf beiden Seiten einen durch die Frontplatte abgeschirmten Bestückungsraum erforderlich machen, ersetzen, ohne daß hierzu neue Befestigungsöffnungen an der Frontplatte geschaffen werden müssen.
  • Vorzugsweise können die Frontplatte aus einem Aluminium-Strangpreßprofilabschnitt und die Leiterplatten aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen, wobei keine über die ganze Höhe der Frontplatte durchgehende Leiterplattenhalter erforderlich sind, sondern die Leiterplattenhalter zweckmäßig paarweise spiegelbildlich symmetrisch ausgebildet sein und einen L-förmigen Querschnitt aufweisen können, wobei der kurze L-Schenkel auf seiner Außenseite mit den Steckvorsprüngen versehen ist und auf der Innenseite des L-Profiles mindestens ein mit einer Öffnung für eine Befestigungsschraube versehener Anlagesteg für die Leiterplatte ausgebildet ist. Störende Befestigungselemente auf der Außenseite der Frontplatte entfallen.
  • Vorteilhafterweise können die Steckvorsprünge am Rande der Leiterplattenhalter in Verlängerung des langen L-Schenkels angeordnet sein und die Durchgangsöffnungen in den Haltestegen direkt an die Rückseite der Frontplatte angrenzen sowie Steckvorsprünge und Durchgangsrastöffnungen einen eckigen Querschnitt aufweisen. Dadurch wird eine verdrehsichere Rastverbindung mit einer dichten Anlage der Leiterplattenhalter gegen die Frontplatte und ihre Haltestege erreicht. Die mit den Haltern verbundene Leiterplatte verhindert ein unerwünschtes Ausrasten der Leiterplattenhalter aus den Haltestegen der Frontplatte. Es genügt jeweils eine einzige Schraube, um eine Leiterplatte mit einem Leiterplattenhalter zu verbinden.
  • Bei entsprechend breiten Frontplatten der Steckplatten können auch mehrere Leiterplatten in erforderlichen Rasterlagen angeordnet werden, wobei der Mindestabstand durch die Breite der einzelnen Leiterplattenhalter bestimmt ist. Die Leiterplattenhalter lassen sich leicht als Kunststoffspritzteile herstellen und dabei so ausbilden, daß sie Codierungsausnehmungen oder Codierungsvorsprünge aufweisen, die mit entsprechenden Vorsprüngen oder Ausnehmungen in der Leiterplatten führung zusammenwirken können.
  • Es ist bei einer erfindungsgemäß ausgebildeten Steckplatte auch möglich, die üblicherweise auf der Frontseite einer Steckplatte angeordneten Griffe an den verwendeten Leiterplattenhaltern zu verankern. Zu diesem Zwecke können die Leiterplattenhalter neben einem Anlagesteg für die Leiterplatte mindestens eine Durchgangsöffnung zur Aufnahme eines durch eine Öffnung in der Frontplatte eingesetzten Griff-Fußes aufweisen, der dann mit der Befestigungsschraube für die Leiterplatte am Halter verankerbar ist.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten Steckplatte anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert.
  • Im einzelnen zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht der Steckplatte; Fig. 2 eine Frontansicht der Steckplatte; Fig. 3 eine Draufsicht auf die Steckplatte; Fig. 4 eine perspektivische Einzeldarstellung eines der paarweise verwendeten Leiterplattenhalter der Steckplatte.
  • Die in den Fig. 1 - 3 dargestellte Steckplatte 10 umfaßt eine Frontplatte 11 und eine senkrecht zur Frontplattenebene gerichtete Leiterplatte 12, die als unbestückte Platte, nur mit der an ihrem hinteren freien Ende angeordneten Steckerleiste 13, dargestellt ist. Die Frontplatte besteht aus einem Abschnitt eines aus Aluminium gefertigten Strangpreßprofiles und weist auf ihrer Rückseite Je einen mit Abstand von und parallel zum oberen Frontplattenrand lll und unteren Frontplattenrand 15 verlaufenden Haltesteg 16 und 17 auf, der senkrecht zur Frontplattenebene gerichtet ist. Die Vorderseite der Frontplatte 11 ist eben und an einer Seite mit einem mit gestrichelten Linien eingezeichneten Griff 19 versehen.
  • Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, sind die beiden Haltestege 16 und 17 in gleichmäßigen Abständen, beispielsweise mit einem Mittenabstand von 5,08 mm, mit quadratischen Durchgangsrastöffnungen 19 versehen, die unmittelbar an die Rückseite der Frontplatte 11 angrenzen. In diesen Durchgangsrastöffnungen 19 lassen sich Halter 20, von denen einer in Fig. 4 einzeln dargestellt ist, für die Leiterplatte 11 verankern. Die Halter 20, die am oberen Haltesteg 16, und die Halter 20', die am unteren Haltesteg 17 verankert sind, sind spiegelbildlich gleich ausgebildet und weisen einen L-förmigen Querschnitt auf. Auf der Außenseite des kurzen L-Schenkels 21 sind die Halter 20 in der Verlängerung des langen L-Schenkels 22 mit drei quadratischen Vorsprüngen 23 versehen, die in drei aufeinanderfolgende Durchgangsrastöffnungen 19 der Haltestege 16 oder 17 passen. Auf der L-Innenseite ist an die Halter 20, 20 t ein Anlagesteg 24 für eine Leiterplatte 12 angeformt, der mit einer runden Durchgangsöffnung 25 zum Hindurchführen einer Befestigungsschraube versehen ist. Wie Fig. 1 erkennen läßt, sind die in die Haltestege 16 und 17 eingesetzten Halter 20 und 20' mit ihren L-Schenkeln 21 und 22 in dichter Anlage gegen die Haltestege 16, 17 und die Rückseite der Frontplatte 11, wobei ein am freien Ende des langen L-Schenkels 22 außen angeformter Raststeg 26 Jeweils in eine auf der Rückseite der Frontplatte 11 ausgebildete, parallel zu einem der Haltestege 16 oder 17 verlaufende Rastnut 27 der Frontplatte 11 eingreift.
  • Beide Halter 20 und 20' sind durch die an ihnen befestigte Leiterplatte 12 gegen ein Lösen aus den Haltestegen 16 und 17 gesichert. Die Halter 20 und 20' können an beliebigen Stellen in die Haltestege 16 und 17 eingesetzt werden, wie die Fig. 3 zeigt.
  • Die Frontplatte 11 ist mit einer rechteckigen Öffnung 28 versehen, in welche sich ein aus Fig. 3 ersichtlicher Fuß 29 des Griffes 18 einstecken läßt. Eine entsprechende Durchstecköffnung 30 ist gemäß Fig. 4 auch im langen L-Schenkel 22 des Halters 20 direkt neben dem Anlagesteg 24 ausgebildet, so daß bei einer aus Fig. 2 ersichtlichen randnahen Anordnung einer Leiterplatte 12 mit einer durch die Öffnung 25 gesteckten Befestigungsschraube nicht nur die Leiterplatte 12, sondern auch der ebenfalls mit einer nicht dargestellten Durchgangsöffnung versehene Griff-Fuß 29 an einem Halter 20 befestigt werden kann. Bei einer randfernen Anordnung einer Leiterplatte 12, wie sie aus Fig. 3 ersichtlich ist, läßt sich der Griff 18 mittels eines zusätzlichen Halters 20 oder 20' an der Frontplatte verankern. Die Frontplatte 11 bleibt also frei von Schraubköpfen oder den Köpfen anderer Verankerungsorgane. Die Frontplatte 11 kann schmäler oder breiter als dargestellt gehalten sein und kann in der dargestellten Breite oder einer größeren Breite auch mehrere Leiterplatten tragen.
  • - Leerseite -

Claims (8)

  1. Patentansprüche: 1. Steckplatte für elektronische Baugruppen, mit einer ein Griffteil aufweisenden Frontplatte und mindestens einem an der Frontplatte verankerten Halter für mindestens eine Leiterplatte der Steckbaugruppe, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte (11) aus einem Abschnitt eines Strangpreßprofiles besteht, das eine glatte Vorderseite und auf seiner Rückseite mit Abstand von beiden Längsrändern (14, 15) senkrecht zur Plattenebene abstehende Haltestege (16, 17) aufweist, in welchen in gleichmäßigen Abständen Durchgangsrastöffnungen (19) mit geschlossenen Öffnungsrändern ausgebildet sind, in welche die Halter (20, 20') für die Leiterplatte (12) mit passenden Steckvorsprüngen (23) ragen, wobei die Durchgangsöffnungen (19) des einen Haltesteges (16) Jeweils mit einer Durchgangsöffnung des anderen Haltesteges (17) fluchten.
  2. 2. Steckplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte (11) aus einem Aluminium-Strangpreßprofilabschnitt und die Leiterplattenhalter (20, 20') aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen.
  3. 3. Steckplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplattenhalter (20, 20') paarweise spiegelbildlich symmetrisch ausgebildet sind und einen L-förmigen Querschnitt aufweisen und daß der kurze L-Schenkel (21) auf seiner Außenseite mit mindestens zwei Steckvorsprüngen (23) versehen ist und auf der Innenseite des L-Profiles mindestens ein mit einer Öffnung (25) für eine Befestigungsschraube versehener Anlagesteg (24) für die Leiterplatte (12) ausgebildet ist.
  4. 4. Steckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplattenhalter (20, 20') zusätzliche Randausnehmungen oder Vorsprünge aufweisen, die mit Randvorsprüngen oder Randausnehmungen der Leiterplattenführung zusammenpassen.
  5. 5. Steckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiterplattenhalter (20, 20') neben dem Anlagesteg (24) für die Leiterplatte (12) mindestens eine Durchgangsöffnung (30) zur Aufnahme eines durch eine Öffnung (28) in der Frontplatte (11) eingesetzten Griff-Fußes (29) aufweist, der mit der Befestigungsschraube für die Leiterplatte (12) am Halter (20, 20') verankerbar ist.
  6. 6. Steckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckvorsprünge (23) der Leiterplattenhalter (20, 20') und die Durchgangsrastöffnungen (19) der Haltestege (16, 17) der Frontplatte (11) einen eckigen Querschnitt haben.
  7. 7. Steckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckvorsprünge (23) am Rande der Leiterplattenhalter (20, 20') in Verlängerung des langen L-Schenkels (22) angeordnet sind und die Durchgangsrastöffnungen (19) in den Haltestegen (16, 17) direkt an die Rückseite der Frontplatte (11) angrenzen.
  8. 8. Steckplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte (11) auf ihrer Riickseite parallel zu ihren Haltestegen (16, 17) verlaufende Sicken oder Nuten (27) zur Aufnahme von Rastvorsprüngen (26) der Leiterplattenhalter (20, 20') aufweist.
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