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Haltevorrichtung für eine Glaswand bildende Verglasungen
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Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für durch einfache oder
Mehrfachscheiben aus Mineral- oder organischen Gläsern gegebene abgedichtete Verglasungen
mit einem die Scheiben aufnehmenden, aus im wesentlichen vertikalen bzw.
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entlang von Gradienten verlaufenden Profilstäben und horizontalen
Profilsprossen gebildeten Aufbau und mit diesem verbindbaren, Scheiben hintergreifenden
Spannleisten.
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Es ist bekannt, Glaswände bzw. größere Glasflächen, bspw. von Fenstern,
Gewächshäusern od.dgl.,aus vertikalen und horizontalen Sprossen herzustellen, die
bspw. aus T-Profilstäben erstellt sind und Glasscheiben aufzunehmen vermögen, die
durch Bohrungen durchgreifende Drahtstücke gesichert und vermittels von Kitt gehalten
und abgedichtet sind. Die Möglichkeiten solcher Profilstahlroste sind jedoch ebenso
begrenzt wie es die Größe der einzubringenden Scheiben ist, und der optische Eindruck
läßt so zu wünschen übrig, daß solche Haltevorrichtungen.
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bei heutigen Bauten kaum einsetzbar sind.
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Insbesondere im Fensterbau werden aus Kunststoffprofilen erstellte
Haltevorrichtungen verwendet, die eine wesentlich bessere thermische Isolierung
erlauben als Stahlprofilkonstruktionen,
und bei denen eingesetzte
Scheiben kittlos gehalten werden, indem aus Kunststoffprofilen bestehende Dichtstreifen
oder -leisten die gewünschte Abdichtung bewirken, wobei, bspw. einrastende, Halte-
bzw. Spannleisten oder -rahmen für den mechanischen Halt sorgen. Der geringen mechanischen
Festigkeit und hohen Elastizität solcher Kunststoffprofile wegen sind auch hier
die einsetzbaren Abmessungen der Scheiben begrenzt, und durch die bei größeren Scheiben
erforderlichen Abmessungen der Kunststoffprofile lassen sich Glaswände kaum visuell
ansprechend gestalten. Daneben ist es bei diesen bekannten Haltevorrichtungen erforderlich,
diese als geschlossenes Ganzes zu erstellen und zum Einsatzort zu transportieren,
so daß insbesondere bei größeren Abmessungen zusätzliche Schwierigkeiten auftreten.
Es wurde auch schon vorgeschlagen, beim Einsatz von Metallprofilen Spannleisten
mit diesen vermittels von Schrauben zu verspannen, jedoch selbst beim sorgfältigen
Abdichten der jeweils durchgriffenen Bohrungen der Spannleisten ergaben sich zusätzliche
Eindringwege für Regen und andere Feuchtigkeit, welche die ohnehin vorhandene Korrosionsempfindlichkeit
unzulässig steigerten.
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Die Erfindung geht daher von der Aufgabe aus, eine der Gattung entsprechende
Haltevorrichtung für Glas-, gegebenenfalls aber auch andere Scheiben zu schaffen,
welche die Erstellung auch größerer Glas- und gegebenenfalls Fassadenwände in optisch
gefälliger Form, d.h. vermittels mit relativ geringen Profilabmessungen ausgeführter
Konstruktionselemente, mit relativ geringem Aufwande ermöglicht, wobei neben dem
Konstruktonsaufwand auch der für den Transport und die Montage zu treibende gering
sein soll; entsprechend den heutigen Anforderungen sollen hierbei Scheiben unterschiedlicher
Stärke, d.h. gegebenenfalls Mehrfachscheiben, und unterschiedlichen Materiales ebenso
einsetzbar sein, wie neben weitgehendem Korrosionsschutz auch eine gute thermische
Isolierung gesichert sein soll.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Haltevorrichtung der beschriebenen
Gattung, bei der erfindungsgemäß die Profilstäbe und die Profilsprossen als weitgehend
geschlossene Blechprofile ausgebildet sind, die jeweils zwei im wesentlichen U-förmig
profilierte Halbschalen aufweisen, die mit aufeinander zu weisenden Schenkeln derart
in konstantem Abstande gehalten sind, daß ihre Schenkel Schlitze konstanter Breite
begrenzen, indem die Spannleisten und/oder Deckleisten als einstückige, weitgehend
geschlossene Blechprofile ausgebildet sind, bei denen zwei von deren Flanken in
einer gemeinsamen Ebene aufeinander zu weisende Schenkel einen Schlitz konstanter
Breite einschließen, indem über die freien Enden der Profilschenkel die U-förmig
angesetzten Haltestreifen von weichelastischen Dichtstreifen geschoben sind, und
indem die Spannleisten gegen die Profilstäbe und Profilsprossen vermittels von Spannschrauben
gepreßt sind, deren Muttern in ihrer Breite die der Spalte der Blechprofile unterschreiten
und vermittels von auskragenden Stegen sich gegen die Innenseiten der Profilschenkel
abstützen. Damit ist es möglich, zum Einbringen der Schrauben allein die einander
zugewandten Schlitze der Profilbleche zu verwenden und auf der Feuchtigkeit Eintritt
gewährende Bohrungen der Spannleisten völlig zu verzichten. Gleichzeitig wird eine
ausgezeichnete thermische Isolierung möglich, die in der Ebene der Scheiben selbst
vorgesehen ist und nur durch die Spannschrauben überbrückt wird, wobei selbst hier
durch das Ubergreifen der aus weichelastischem Kunststoff bestehenden Dichtstreifen
eine Grundisolierung erreicht wird, die durch zwischengeschaltete Isolierplättchen
weiter verstärkt werden kann. Weiterhin ergibt sich hierbei die Möglichkeit, ohne
besondere Vormontage oder Vorarbeiten an den Spannleisten diese in Längsstellung
der Muttern über diese zu schieben und die Muttern durch Drehen um ca. 900 in ihre
ein Spannen ermöglichende Wirkstellung zu bringen. Gleichzeitig wird hierbei die
Spannwirkung
im Bereiche der Spannschrauben direkt auf die Basisfläche
der Spannleisten übertragen, so daß das Profil der Deckleisten von den vollen Spannkräften
entlastet ist. Gleichzeitig läßt sich die Haltevorrichtung aus vorbereiteten, aus
wenigen Grundteilen baukastenartig zusammenstellbaren Bauelementen ebenso leicht
transportieren wie am Aufstellorte zu montieren.
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Zweckmäßige Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Im einzelnen sind die Merkmale-der Erfindung anhand der folgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit diese darstellenden Zeichnungen
erläutert. Es zeigen hierbei: Figur 1 einen Horizontalschnitt durch einen vertikalen
Profilstab mit eingesetzter Verglasung und rückwärtigen Scheiben, Figuren 2 bis
5 beispielhafte Profile von Spann- oder Deckleisten, Figur 6 einen vertikalen Querschnitt
durch eine horizontale Profilsprosse mit Scheiben einer Verglasung und einem diese
haltenden Tragelement, und Figur 7 die Frontansicht, die sich an der Anschlußstelle
zweier Profilsprossen an einenen Profilstab ergibt.
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Zum Aufbau von Glaswänden wird gemäß der Erfindung eine Haltevorrichtung
verwendet, die aus vertikalen bzw. entlang von Gradienten verlaufenden, Profilstäben
1 besteht, an die seitlich Profilsprossen angeschlossen werden. Die Profilstäbe
1 wie auch
die Profilsprossen sind als nicht völlig geschlossene
Rechteckrohr-Blechprofile ausgebildet, die jeweils in der Mitte ihrer einander gegenüberliegenden
Grundflächen einen längs verlaufenden Schlitz aufweisen, so daß diese Grundflächen
aus zwei aufeinander zu verlaufenden und den Schlitz zwischen sich einschließenden
Profilschenkeln bestehen. Zweckmäßig werden die Profilstäbe 1 sowie die Profilsprossen
25 aus Stahlblech, gegebenenfalls auch Edelstahlblech, erstellt, um durch hohe Festigkeitswerte
der geforderten hohen Belastbarkeit mit relativ schlanken und geringe Profilabmessungen
aufweisenden Blechprofilen genügen zu können. Entsprechend der meist höheren Beanspruchung
der im wesentlichen vertikal verlaufenden Profilstäbe 1 können diese mit größerer
Profilhöhe, gegebenenfalls auch größerer Stärke der die Profile bildenden Bleche,ausgeführt
sein als die Profilsprossen. Im Ausführungsbeispiel sind Profilstäbe und Sprossen
mit im wesentlichen quadratischem Profil ausgebildet; aber auch wenn für die Profilstäbe
ein belastungsfähigeres Profil gewählt wird empfiehlt es sich, dieses mit der gleichen
Profilbreite wie die Profilsprossen vorzusehen.
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In Fig. 1 ist der in einer Horizontalen liegende Querschnitt durch
einen Profilständer 1 einer mit einer Verglasung versehenen Haltevorrichtung gezeigt.
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Der Ständer 1 ist aus zwei Halbschalen 2 erstellt, die jeweils aus
einem Joch 3 gebildet sind, an das beidseitig sich rechtwinklich abgebogene Schenkel
4 anschließen, deren Schenkelenden 5 nach innen ausgebogen sind. Verbunden sind
die Halbschalen 2 durch eine Distanzhülse, die beidseitig eingedrehte Absätze aufweist,
gegen die kegelstumpfmantelartig nach innen durchgedrückte Randbereiche von Löchern
der Joche 3 gelegt sind. Die über die Absätze vorstehenden Ansätze 8 der Distanzhülse
6 sind rohrnietartig über die Randbereiche 7 umgelegt, so daß die beiden Halbschalen
3
in festem Abstande miteinander verbunden sind und zwischen deren ausgebogenen Schenkelenden
5 Schlitze gebildet werden, die über die Länge des Profilstabes 1 eine konstante
Breite aufweisen.
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Der Profilstab 1 ist mit Dichtstreifen 9 ausgestattet, die aus weichelastischem
Material bestehen und mit Dichtungslippen ausgestattet sowie mit einem U-förmig
angesetzten Haltestreifen versehen sind. Gehalten werden diese Dichtstreifen 9,
indem deren Haltestreifen über die Schenkelenden 5 gestreift werden. Gegen die Dichtstreifen
9 sind dann im Ausführungsbeispiel Doppelscheiben 10 einer Verglasung gelegt, wobei
im Bereiche des Profilstabes 1 aufeinander zu weisende Doppelscheiben 10 durch Isolierstreifen
11 gegeneinander getrennt sind, die zweckmäßig aus geschäumtem Kunststoff bestehen.
Hierdurch wird eine insbesondere eine Konvektion unterbindende Isolierung und mechanische
Trennung der Doppelscheiben 10 erreicht.
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Gehalten werden die Doppelscheiben lo durch eine ebenfalls aus einem
Blechprofil gebildete Spannleiste 12, die im Prinzip der der in Fig. 2 gezeigten
entspricht: An eine ebene und der Basisfläche parallele Stirnfläche 13 schließen
sich trapezartig abfallende Flanken 14 an, deren überstehende Randbereiche als Basisstreifen
15 in die gemeinsame Basisebene so abgebogen sind, daß zwischen ihnen ein Schlitz
3 bleibt, und die Endbereiche dieser Basisstreifen 15 sind als Spannstreifen 16
leicht nach innen abgekantet. Wie Fig. 1 zeigt, sind auch die Basisstreifen 15 der
Spannleiste 12 mit Dichtstreifen 17 versehen, deren sich U-förmig anschließende
Haltestreifen die Spannstreifen 16 der Spannleiste 12 umgreifen.
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In die Spannleiste 12 sind Muttern 18 eingeführt, die mit auskragenden
Stegen 19 die;Spannstreifen 16, gegebenenfalls
auch Bereiche der
Basisstreifen 15 der Spannleiste 12,hintergreifen. In die Muttern 18 sind Löcher
der Isolierstreifen 12 und Klammern 21 durchgreifende Spannschrauben 20 eingeschraubt,
wobei die Klammern 21 mit auskragenden Stegen 22 die Schenkelenden 5, gegebenenfalls
auch Bereiche der Schenkel 4 des Profilstabes l,hintergreifen. Damit läßt sich mittels
eines durch den gegenüberliegenden Schlitz des Profilstabes 1 geführten Werkzeuges
die Spannschraube 20 anziehen und damit die Spannleiste 12 so gegen den Profilstab
1 verspannen, daß unter festem und dichtenden Anlegen der Dichtlippen der Dichtstreifen
9 und 17 die Doppelscheiben 10 sicher und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt
gehalten werden.
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Das Einsetzen der Muttern 18 bzw. Klammern 21 in die Innenräume der
Spannleiste 12 bzw. des Profilstabes 1 kann hierbei durch seitliches Einschieben
erfolgen; bewährt hat es sich aber, die Klammern bzw. Muttern so schmal auszubilden,
daß ihre Breite die der in den Blechprofilen gebildeten Schlitze unterschreitet.
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In diesem Falle können die Muttern 18 bzw. Klammern um 900 verdreht
in die Schlitze eingeschoben werden, und mittels einer Drehung um 90° werden die
auskragenden Stege 19 bzw. 22 über die Schenkelenden 5 bzw. Spannstreifen 16 gebracht.
Die Lage bzw. der Teilungsabstand der Spannschrauben 20 wird hierbei durch die durchgriffenen
Isolierstreifen 11 gesichert. Ein Rückdrehen der Muttern 18 bzw. Klammern 21 aus
der Spannstellung in die Einführungsstellung wird hierbei vermieden, da deren auskragenden
Stege 19 bzw. 22 die nach innen gebogenen Schenkelenden 5 bzw. Spannstreifen 16
hintergreifen. Zweckmäßig sind die spannenden Flächen der Stege in ihrer Neigung
der der Schenkel enden 5 bzw. Spannstreifen 16 angepaßt, so daß eine relativ großflächige
Auflage auf die Haltestreifen der Dichtstreifen 9 bzw. 17 erreicht wird; abweichend
von der in der Zeichnung gewählten Darstellung können die auskragenden Stege an
ihrem freien Ende noch einen den Schenkeln 4 bzw. Basisstreifen 15 parallelen
Ansatz
tragen, so daß auch diese zum Spannen herangezogen werden.
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Wie die Fig. 3 bis 5 zeigen, lassen sich als Spannleisten 12 nicht
nur trapezförmige Profile einsetzen. So können gemäß Fig. 3 Rechteckprofile eingesetzt
sein, deren Stirnflächen 23 insbesondere bei der Bildung der Spannleisten aus Leichtmetall
oder Leichtmetallegierungen verstärkende Profilstege 24 aufweisen können, die im
Falle des Bildens aus Stahl- oder Edelstahlblechen entfallen. Auch andere Profilformen
sind möglich, so beispielsweise das teils rechteckig, teils trapezförmig ausgeführte
Profil der Fig. 4 oder beispielsweise das halbrunde der Fig. 5.
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Bewährt hat es sich, die Spannschrauben 20 so anzuordnen, daß sie
jeweils in einer anderen Horizontalebene liegen als die Distanzhülsen 6, so daß
der Schraubenkopf durch den gegenüberliegenden Schlitz ungehindert zugängig ist.
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Ein senkrechter Querschnitt durch eine horizontale Profilsprosse 25
mit der gehaltenen Verglasung ist in Fig. 6 gezeigt. Auch hier werden mittels einer
Distanzhülse 26 zwei Profilschalen so miteinander verbunden, daß ihre mit ihren
Schenkelenden nach innen abgebogenen Schenkel Schlitze konstanter Breite einschließen,
und auch hier sind die einander zugewandten Profilschenkel der Profilsprosse 25
und der Spannleiste 29 mit Dichtstreifen 27 und 28 ausgestattet, welche zwischen
sich die Doppelscheiben 10 einschließen. Das Gewicht der oben liegenden Doppelscheiben
10 wird hierbei durch ein Tragelement 31 aufgenommen, das mit einem Haken 32 den
Schenkel der oben liegenden Halbschale des Blechprofils der Profilsprosse 25 hintergreift
und mit einem Stützarm 33 sich auf das Schenkelende der unten liegenden Profilschale
abstützt. Das Gewicht der Doppelscheibe wird hierbei vom im wesentlichen
horizontal
auskragenden Tragarm 34 des Tragelementes 31 übernommen. Zweckmäßig sind sind zur
gleichmäßigen Verteilung des Gewichtes, gegebenenfalls auch zur Erzielung einer
gewissen Haftung, zwischen der Doppelscheibe 10 und dem Tragarm 34 Unterlegstreifen
35 angeordnet. Der Zwischenraum zur unten liegenden Doppelscheibe ist mit Isolierstreifen
36 ausgefüllt, die eine unerwünschte Konvektion ebenso wie eine Wärmeleitung unterbinden.
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Auch hier wird die Verbindung zwischen der Profilsprosse 25 und der
sie übergreifenden Spannleiste 29 durch Spannschrauben 20 in Verbindung mit Muttern
18 und Klammern 21 der Fig. l bewirkt; diese nicht dargestellten Verbindungsmittel
jedoch sind nicht in den Ebenen angeordnet, in denen Tragelemente eingehängt sind,
sondern vor und hinter diesen. Andererseits gestatten diese Tragelemente eine beliebige
Abstützung der aufzunehmenden Scheiben; sie können nicht nur jeweils im Bereiche
der Endkanten der Scheiben, sondern in beliebiger Verteilung unterhalb einer Scheibe
eingehängt sein.
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Die rückseitigen Schlitze der Profilstäbe 1 und Profilsprossen 25
können durch Abschlußstreifen 40 der Fig. 6 abgedeckt werden, die beispielsweise
aus relativ weichelastischem Kunststoff bestehen und als Vollprofil oder auch dünnwandigeres,
nach innen geöffnetes Profil ausgeführt sein können, und die sich auf die Schenkelenden
der Blechprofile auflegen und deren Stirnflächen hintergreifen. Andererseits können
aber auch Verbindungsstreifen 37 nach Fig. 1 verwendet werden, die sich ebenfalls
auf Schenkelenden auflegen und deren Stirnflächen hintergreifen, die aber beidseitig
mit derartigen Verbindungselementen ausgestattet sind, so daß über einem Schlitz
eines Blechprofils eine Deckleiste 38 befestigbar ist, deren Basis den rückwärtigen
Schenkeln des Blechprofiles, bspw. des Profilstabes l, mit einem solchen Abstand
gegenübersteht, daß weitere Deckscheiben 39 hinter der eigentlichen Verglasung gehalten
werden können oder aber auch die Randstreifen eines Rollos geführt werden. Der hierbei
gegebener falls hinter der Verglasung gebildete gesonderte Raum wird hierbei
durch
Kanäle entlüftet, die durch die öffnungen der Distanzhülsen 26 der horizontalen
Profilsprossen 25 gegeben sind.
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Diese Profilsprossen lassen sich leicht jeweils im Bereich von Distanzhülsen
6 der Profilstäbe 1 vorsehen. Hierbei können Stäbe in die Distanzhülsen eingeführt
werden, oder aber die Distanzhülsen sind mit Schrauben aufnehmenden Innengewinden
versehen. Es können auch die Distanzhülsen zusätzlich mit diese durchgreifenden
Verstärkungsbuchsen ausgestattet sein, welche ihrerseits mit Innengewinde ausgestattet
sein können. Diese Verstärkungsbuchsen, können auch Randbereiche der Löcher übergreifen,
und in diesem Falle können die Distanzhülsen ohne besonderen Ansatz als reine Distanzbuchsen
ausgeführt sein.
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Als wesentlich hat es sich gezeigt, nach Möglichkeit Profile gleiche
Breite zu verwenden, um ein geschlossenes Äußeres zu bieten, wie es beispielsweise
in der Ansicht der Fig. 7 angedeutet ist. In dieser Ansicht sind nur die Spannleisten
12 und 29 in Verbindung mit den mit ihnen verbundenen Dichtstreifen 17 und 28 zu
erkennen, welche die Spannleisten gegen die Doppelscheiben 10 abdichten. Damit sind
der dahinter liegende Profilstab und die Profilsprossen sowie deren Dichtstreifen
völlig verdeckt. Die Bearbeitung der Endbereiche der Spannleisten 29 und deren Abdichtung
werden hierbei vereinfacht, indem die Spannleisten 29 normal zur Profilachse geschnitten
werden und in die Profilenden bspw. aus Kunststoff gefertigte Endstücke 30 eingeschoben
werden, deren sichtbare Flächen die der Deckleiste fortsetzen, deren Stirnflächen
entsprechend auf Gehrung liegen, und die sich mit einem Ansatze in das Profilinnere
der Spannleiste 29, diese seitlich abdichtend, einschieben. Die Anpassung der Tragfähigkeit
der Profile kann durch eine Anzahl von Maßnahmen erfolgen; bewährt hat es sich,
hier nur solche Maßnahmen vorzusehen, welche sich nicht auf die Breite der Profilstäbe
und Profilsprossen auswirken, so daß ein vollständiges Überdecken durch-die
Spannleisten
gesichert bleibt.
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So kann die Belastbarkeit der Profilstäbe durch den gewählten Werkstoff
ebenso bestimmt werden wie durch die Blechstärke.
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Hochbelastbare Profilstäbe und Profilsprossen entstehen daher unter
Verwendung von Stahl- bzw. Edelstahlblechen, wobei auch innerhalb dieser Kategorien
noch höher belastbare Werkstoffe herangezogen werden können. Auch hochbelastbare
Spannleisten können unter Verwendung von Edelstahl, gegebenenfalls auch anderen
Stählen,hergestellt werden. Oft genügen aber auch geringer belastbare Werkstoffe,
so bspw. Leichtmetall oder Leichtmetallegierungen. Grundsätzlich ist auch die Verwendung
von Kunststoffen möglich. Die im Inneren vorgesehenen Deckleisten sind nicht allzu
hoch beansprucht, hier können Leichtmetall und Leichtmetallegierungen, gegebenenfalls
auch Kunststoffe, eingesetzt werden, obwohl auch hier Stahl- und Edelstahlprofile
verwendbar sind. Im allgemeinen läßt sich die Belastbarkeit auch durch Anwendung
breiterer Halbprofile steigern, die zu Profilen größerer Tiefe führen. Grundsätzlich
möglich ist auch eine.
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Steigerung der Profilbreite, gegebenenfalls unter Beibehaltung der
Halbschalen und Verlängerung nur der Distanzhülsen. Als wesentlich für die Wahl
der Ausführung haben sich auch die Korrosionsbeständigkeit und der visuelle Eindruck
erwiesen.
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So gelten aus Edelstahl erstellte Blechprofile als korrosionsbeständig;
zur Beeinflussung ihres Aussehens können sie jedoch mit Lack- oder Kunststoffdeckschichten
ausgestattet sein. Bei aus Stahlblechen erstellten Profilen hat es sich bewährt,
aus Gründen den Korrosionsbeständigkeit bandverzinktes Material zu verwenden. Die
hierbei mit geschützten Stirnflächen, die aus Gründen des anodischen Schutzes nur
geringe Korrosionsansätze zeigen, liegen hierbei nach innen gewendet, so daß diese
Schnittflächen visuell nicht in Erscheinung treten. Aus visuellen Gründen und gegebenenfalls
zum weiteren Schutz können Kunststoff- oder Lackschichten verwendet werden, und
ebenso besteht grundsätzlich
die Möglichkeit, bspw. kunststoffbeschichtete
Bleche zu verarbeiten und gegebenenfalls die nach innen gestellten Schnittflächen
weiter zu schützen.
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Die nach innen ausgebogenen Endbereiche der Schenkel entziehen die
Schnittflächen der direkten Betrachtung, und gleichzeitig geben sie Muttern und
Klammern einen definierten Halt auch gegen Drehungen. Beim Verspannen widersetzen
sie sich einer Erweiterung des in der beanspruchten Fläche vorgesehenen Schlitzes.
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Im Rahmen einer solchen Haltevorrichtung können nicht nur einfache
Glasscheiben, Doppelverglasungen o.dgl. -gehalten werden, es ist auch möglich, bspw.
Betonplatten direkt mit einzuschließen, Holz- oder Blechplatten mit zu verwenden,
und letztlich ist selbst der Einsatz von durch die eigentliche Verglasung geschützten
Solarelementen möglich, die hinter den eigentlichen Scheiben angeordnet sein und
durch Deckleisten gehalten sein können.
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Die zwischen solchen hinter fangenden Scheiben und der eigentlichen
Verglasung anfallenden, durch Wärmestrahlungen bewirkten Erwärmungen der Luftmassen
können durch eine Luftumwälzung abgeführt werden, die im Bereiche der Profilsprossen
deren Distanzhülsen passiert. Diese Distanzhülsen können auch Ansatzpunkte der Verbindung
zwischen Profilstäben und Profilsprossen sein, und sie können weiterhin zum Einbringen
schräger bzw. diagonaler Versteifungen benutzt werden. Hierbei ist es möglich, die
Distanzhülsen oder diese verstärkende Buchsen mit Gewinde zur Aufnahme von Schrauben
auszustatten; andererseits ist es möglich, Schrauben durch diese Distanzhülsen hindurchzuführen.
Betonteile können hierbei eingeschlossen werden, die als Sockelplatten dienen, durch
die Richtungsänderung herbeigeführt werden, die Dachtraufen zu bilden vermögen,
und durch die sich weitere Sonderfunktionen erzielen lassen. Weiterhin ist es möglich,
bspw. Glasscheiben durch von den Profilstäben getragene Rollos wahlweise abzudecken
oder auch zwischen oder hinter den Glasscheiben besondere Schächte
zu
bilden, die zur Beheizung, Belüftung und Abführung erwärmter Luft einsetzbar sind.
Damit lassen sich mittels der Haltevorrichtungen leicht unterschiedlichste Glaswände
erstellen, die den jeweiligen räumlichen, jedoch auch heiz- und lüftungstechnischen
Anforderungen anzupassen sind, und deren vereinheitlichte Grundbauteile sowohl leicht
herzustellen als auch zu transportieren und zu montieren sind. Auch die visuelle
Ausführung läßt sich den unterschiedlichsten Ansprüchen anpassen, wobei auch bspw.
dem Korrosionsschutz dienende Maßnahmen einbezogen werden können. So können bspw.
aus Leichtmetall oder Leichtmetallegierungen bestehende Deckleisten eloxiert und
beliebig eingefärbt bzw. abgedeckt werden, Edelstahl-Blechprofile lassen sich mit
der gewünschten Oberflächentextur erstellen oder aber durch Kunststoff- bzw. Lackschichten
abdecken,und entsprechendes ist, zweckmäßig einbezüglich einer Verzinkung, auch
für Stahlbleche möglich. Die sich hier ergebenden unterschiedlichen Modifikationen
führen dazu, daß die Haltevorrichtung auch vielseitig zur unterschiedlichen Ausgestaltung
von Fassaden einsetzbar ist.
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