-
-
Durchführung für Lichtwellenleiter
-
Die Erfindung betrifft eine Durchführung für einen Lichtwellenleiter
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Lichtwellenleiter sollen an andere Bauteile, beispielsweise an Opto-Halbleiter
oder an andere Lichtwellenleiter, angekoppelt werden. Als Lichtwellenleiter kann
beispielsweise eine Glasfaser dienen. Als Glasfaser kann eine Gradientenfaser verwendet
werden. Ein Lichtwellenleiter kann z.B. an einen Strahlungsempfänger oder an einen
optischen Sender angekoppelt werden.
-
Die Lichtübertragung zwischen einem Lichtwellenleiter und einem Lichtsenderbauteil
bzw. einem Lichtempfängerbauteil sowie auch die Lichtübertragung zwischen zwei Lichtwellenleitern
sollte an diesen sog. Koppelstellen möglichst verlustfrei erfolgen. Das heißt, das
beispielsweise aus dem Lichtsender austretende und zum Lichtwellenleiter geführte
Licht sollte möglichst vollständig in diesen Lichtwellenleiter eingeführt werden,
so daß an der Koppelstelle nur ein äußerst geringer Verlust an Lichtleistung entsteht.
-
Dies bedeutet insbesondere, daß ein Lichtwellenleiter bezüglich eines
optischen Bauteils, an das dieser Lichtwellenleiter optisch ankoppeln sollen, möglichst
gut justiert sein soll.
-
Um eine einfache Handhabbarkeit einer Durchführung füreinen Lichtwellenleiter
zu ermöglichen und um die Stabilität bei einer optischen Koppelstelle möglichst
groß zu halten, soll ein Lichtwellenleiter in einer Durchführung auch möglichst
gut fixiert sein.
-
Bisher sind Durchführungen für Lichtwellenleiter bekannt, die in einem
zylindrischen Rohr enden. Der Lichtwellenleiter ist durch die Bohrung des zylindrischen
Rohres hindurchgeführt. Ein Ende des Lichtwellenleiters ragt dabei aus dem zylindrischen
Rohr hervor. Dort, wo der Lichtwellenleiter aus der Bohrung des zylindrischen Rohres
herausgeführt ist, ist der Lichtwellenleiter mit Hilfe eines Klebers mit dem zylindrischen
Rohr verbunden. Die für den Kleber zur Verfügung stehende Haftfläche ist dabei so
klein und so ungünstig ausgestaltet, daß der Kleber nur an ganz wenigen Punkten
aushärtet und nur an diesen ganz wenigen Punkten eine feste Verbindung zwischen
dem Lichtwellenleiter und dem zylindrischen Rohr herstellt. Ein Großteil des Klebers
schafft wegen der kleinen, zur Verfügung stehenden Haftfläche keine fest Verbindung
zwischen dem Lichtwellenleiter und dem zylindrischen Rohr. Außerdem ist bei dieser
bekannten Durchführung die räumliche Verteilung des Klebers undefiniert, so daß
keine bezüglich der optischen Achse des Lichtwellenleiters räumlich symmetrische
Befestigung des Lichtwellenleiters im zylindrischen Rohr der Durchführung zustande
kommt.
-
Bekannt ist eine weitere Durchführung für einen Lichtwellenleiter,
bei der eine wesentlich größere Haftfläche zur Befestigung des Lichtwellenleiters
am zylindrischen Rohr der Durchführung zur Verfügung steht. Bei dieser weiteren
Durchführung ist .das Ende des zylindrischen Rohres der Durchführung in der Mitte
parallel zur optischen Achse des Lichtwellenleiters durchgesägt und ist eine Hälfte
des so halbierten Endes des zylindrischen Rohres entfernt. Bei dieser weiteren bekannten
Durchführung ist daher diejenige Fläche, in der eine feste Verbindung mittels eines
Klebers zwischen dem Lichtwellenleiter und dem zylindrischen Rohr der Durchführung
hergestellt wird, gegenüber der ersten
bekannten Ausführungsform
verbessert. Die mechanische Verbindung zwischen dem Lichtwellenleiter und dem zylindrischen
Rohr der Durchführung genügt jedoch weiterhin nicht den an die Durchführung gestellten
Anforderungen. Weiterhin treten Stellen auf, an denen Klebermaterial vorhanden ist,
das nicht in definierter Weise zur Befestigung des Lichtwellenleiters am zylindrischen
Rohr beiträgt. Daher ist die mechanische Verbindungsstelle zwischen dem Lichtwellenleiter
und dem zylindrischen Rohr weiterhin nicht definiert genug.
-
Dabei treten mechanische Spannungen auf, die bezüglich der optischen
Achse des Lichtwellenleiters nicht symmetrisch sind. Eine instabile Befestigung
des Lichtwellenleiters ist die Folge.
-
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Durchführung
der eingangs genannten Art anzugeben, bei der sowohl eine verbesserte Justiermöglichkeit
als auch eine verbesserte Fixiermöglichkeit für den Lichtwellenleiter gegeben sind.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Durchführung nach dem
Anspruch 1 gelöst.
-
Eine Durchführung nach der Erfindung eignet sich in hervorragender
Weise zur Verwendung in einem optischen Modul.
-
Dabei kann eine Durchführung nach der Erfindung in einem Gehäuse so
befestigt werden, daß das stirnseitige Ende des Lichtwellenleiters, das im zylindrischen
Rohr der Durchführung fixiert ist, einem anderen optischen Bauteil, das ebenfalls
am gleichen Gehäuse befestigt ist, so gegenüberliegt, daß Lichtübertragung zwischen
dem Lichtwellenleiter und dem anderen optischen Bauteil erfolgt.
-
Die Durchführung muß nicht in einem zylindrischen Rohr enden. Wichtig
ist, daß der Lichtwellenleiter an einem Ende der Durchführung gut justierbar und
gut fixierbar ist.
-
Diese Zwecke können auch dann erfüllt werden, wenn ein Ende der Durchführung
eine andere Geometrie als eine Kreiszylinderrohrgeometrie aufweist. Beispielsweise
kann die Durchführung in einem zylindrischen Rohr enden, dessen Innenbohrung den
Querschnitt eines regelmäßigen Vielecks aufweist.
-
Wenn das Ende der Durchführung, in dem der Lichtwellenleiter fixiert
ist, lang genug ist, muß nicht unbedingt ein Teil des Lichtwellenleiters aus dem
Ende der Durchführung herausragen. Beispielsweise kann eine optische Kopplung zwischen
zwei Lichtwellenleitern auch dann erfolgen, wenn in einem Gehäuse zwei Durchführungen
nach der Erfindung einander gegenüberliegend so angeordnet werden, daß die Faserstirnflächen
der in den jeweiligen Enden der Durchführungen fixierten Lichtwellenleiter zueinander
justiert sind.
-
Bei einer Durchführung nach der Erfindung wird durch die Aussparung
am Ende der Durchführung eine volumenmäßig definierte und räumlich bezüglich der
optischen Achse des Lichtwellenleiters symmetrische Verbindung des Lichtwellenleiters
mit der Durchführung erzielt.
-
Eine Durchführung nach der Erfindung ist für eine Befestigung des
Lichtwellenleiters mit der Durchführung sowohl mit Hilfe von Lot als auch mit Hilfe
eines Klebers geeignet. Insbesondere bei Verwendung von lichtaushärtbaren Klebern,
z.B. bei Verwendung von Ultraviolett-Strahlung-aushärtbaren Klebern gewährt eine
Durchführung
nach der Erfindung eine sichere Justierung und Fixierung
des Lichtwellenleiters bezüglich der Durchführung, weil nämlich bei einer Durchführung
nach der Erfindung Licht sowohl von der Stirnfläche des Lichtwellenleiters her als
auch von der Aussparung des Durchführungsendes her auf den Kleber einfallen kann,
der den Lichtwellenleiter mit dem Durchführungsende verbinden soll.
-
Bei einer Durchführung nach der Erfindung werden in der Innenbohrung
des Durchführungsendes solche Kleberreste vermieden, die nicht ausgehärtet sind
und daher nicht in definierter Weise zur Verbindung zwischen dem Lichtwellenleiter
und dem Durchführungsende beitragen.
-
Bei einer Durchführung nach der Erfindung werden höhere Zugfestigkeitswerte
erreicht als sie vorher möglich waren.
-
Eine Durchführung nach der Erfindung ist besser handhabbar als eine
vorher bekannte Durchführung. Die Montagezeit für eine optische Koppelstelle ist
bei Verwendung einer Durchführung nach der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik
halbiert. Bei einer Durchführung nach der Erfindung ist auch der Verschleiß geringer.
Wenn Durchführungen bei Fertigungstests künstlich gealtert werden, treten bei Durchführungen
nach der Erfindung um mehr als 80% weniger Ausfälle auf als beim Stand der Technik.
Die optische Kopplung mit einem anderen Bauteil ist bei einer Durchführung nach
der Erfindung langfristig besser.
-
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher erläutert.
-
Fig. 1 und 2 zeigen Durchführungen nach dem Stand der Technik.
-
Fig. 3 zeigt eine Durchführung nach der Erfindung.
-
Fig. 4 erläutert schematisch die Verwendung einer Durchführung nach
der Erfindung zusammen mit einem anderen optischen Bauteil.
-
Im folgenden sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
-
Die Fig. 1 zeigt eine Durchführung nach dem Stand der Technik. Ein
Gehäuse 14, das aus Kovar oder aus einer anderen Legierung besteht, weist an einem
Ende ein zylindrisches Rohr 10 auf. In der Innenbohrung dieses zylindrischen Rohres
10 ist ein Lichtwellenleiter 1 mit Hilfe eines Klebers fixiert. Nur ein Teil 2 dieses
Klebers ist ausgehärtet und trägt zu einer definierten Verbindung zwischen dem Lichtwellenleiter
1 und dem zylindrischen Rohr 10 bei. Ein ebenso großer Teil 3 des Klebers ist nicht
ausgehärtet und trägt nicht zu einer definierten Verbindung zwischen dem Lichtwellenleiter
1 und dem zylindrischen Rohr 10 bei.
-
Der Lichtwellenleiter 1 kann eine Gradientenfaser mit einem 50 pm-Faserkern
sein. Der Lichtwellenleiter 1 besitzt einen Schutzmantel 4 und einen Glasfasermantel
7. Zur besseren mechanischen Befestigung des Glasfasermantels 7 ist ein etwa 20
mm langes Rohr 6 über den Glasfasermantel 7 gekrimt worden, in welches seinerseits
der Glasfasermantel 7 eingepreßt wird. Der Lichtwellenleiter 1 kann innerhalb des
Gehäuses 14 nach dem Einbringen beispielsweise mit Hilfe von Gießharz 5 befestigt
werden.
-
Fig. 2 zeigt eine weitere Durchführung nach dem Stand der Technik.
Dabei ist das Ende des zylindrischen Rohres 10 parallel zur optischen Achse 15 des
Lichtwellenleiters 1 durchgesägt worden und ist eine Hälfte des durchgesägten Endes
des zylindrischen Rohres 10 entfernt worden. Der dadurch entstandene Absatz 11 am
Ende des zylindrischen Rohres 10 bietet eine relativ große Fläche, auf der ein UV-Kleber
eine Verbindung zwischen dem Lichtwellenleiter 1 und dem zylindrischen Rohr 10 herstellen
kann. Ein nunmehr großer Teil 8 des Klebers ist ausgehärtet, während immer noch
ein Teil 3 des Klebers nicht ausgehärtet ist und daher nicht zu einer definierten
Verbindung zwischen dem Lichtwellenleiter 1 und dem zylindrischen Rohr 10 beiträgt.
Wegen der Unsymmetrie des freien Endes des zylindrischen Rohres 10 besteht die Gefahr
eines Zurückweichens des Lichtwellenleiters 1 in der Richtung der optischen Achse
15 von der Koppelstelle weg.
-
Bei der Durchführung nach Fig. 2 ist zur Zugentlastung bezüglich des
Lichtwellenleiters 1 der Glasfasermantel 7 in ein Rohr eingekrimt, das seinerseits
in eine Innenbohrung des Gehäuses 14 eingeführt und mit Gießharz 5 vergossen ist.
-
Fig. 3 zeigt eine Durchführung nach der Erfindung. Das freie Ende
des zylindrischen Rohres 10 weist ebenso wie das freie Ende des zylindrischen Rohres
10 bei der Durchführung nach Fig. 1 den unveränderten Querschnitt des zylindrischen
Rohres 10 auf. In einem Abstand zum freien Ende des zylindrischen Rohres 10 ist
eine Aussparung (Nut) 12 angeordnet. Die Aussparung 12 bietet viele Vorteile: Eine
räumliche Symmetrie des freien Endes des zylindrischen Rohres 10 bezüglich der optischen
Achse 15 des Lichtwellenleiters 1, eine große Haftfläche für den Kleber 8, eine
gleichmäßige Verteilung des Klebers 8, eine bessere Erhaltung einer durchgeführten
Justierung des Lichtwellenleiters 1, eine geringere Wanderung des freien Endes des
Lichtwellenleiters 1 und damit eine schnellere Montage,
eine geringere
Notwendigkeit für eine Nachjustierung.
-
Fig. 4 erläutert schematisch die Verwendung einer Durchführung nach
der Erfindung an einer optischen Koppelstelle. In ein Gehäuse 16, das beispielsweise
U-Profil aufweist, ist in einer Bohrung einer Wand das Gehäuse 14 der Durchführung
befestigt. Entgegengesetzt zu dieser Bohrung in der einen Wand des Gehäuses 16 ist
in der anderen Wand des Gehäuses 16 ein optischer Sender 17 angeordnet, der die
beiden elektrischen Anschlüsse 18 aufweist. Zunächst wird das Gehäuse 14, das bereits
mit dem Rohr 6 versehen ist, in der Bohrung des Gehäuses 16 befestigt. Sodann wird
ein Lichtwellenleiter 1 in den geforderten Abmessungen von seinem Schutzmantel 4
und von seinem Glasfasermantel 7 befreit. Mit Hilfe eines fein einstellbaren Manipulators
wird der Lichtwellenleiter vom Äußeren des Gehäuses 16 her in das Gehäuse 14 der
Durchführung hinein eingeführt. Mit Hilfe einer Pinzette, die ebenfalls zum Manipulator
gehört, wird nun entweder durch die Aussparung 12 hindurch oder vor dem freien Ende
des zylindrischen Rohres 10 die Faserspitze gegriffen und auf den Chip des optischen
Senders 17 hin justiert. Nach der Justierung des Lichtwellenleiters 1 wird der Lichtwellenleiter
1 in der Aussparung 12 mit einem Kleber fixiert. Schließlich wird das Gehäuse 16
zur Vermeidung von Luftfeuchtigkeit luftdicht verschlossen.
-
Ein optisches Modul nach Fig. 4 ist bei Verwendung einer Durchführung
nach der Erfindung sehr robust.
-
Die Bohrung im zylindrischen Rohr 10 kann beispielsweise 0,2 mm stark
sein.
-
Der Kleber wird bei einer Durchführung nach der Erfindung nach der
Justierung in die Aussparung 12 eingebracht. Ein eventuell erforderliches Nachjustieren
des Lichtwellenleiters 1 kann vor dem Aushärten des Klebers erfolgen.
-
Mit einer Dosiernadel wird ein Klebertropfen in die Aussparung (Nut)
12 eingebracht. Der Klebertropfen verläuft dann selbständig bei einer Durchführung
nach Fig. 3 in optimaler Form gleichmäßig. Diese Aussparung 12 erstreckt sich in
der Richtung der optischen Achse 15 über etwa 1 bis 2 mm.