DE3336704C2 - - Google Patents
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- Paper (AREA)
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Description
Die Erfindung betrifft eine Rakel zum gesteuerten Auftragen und Glätten
einer Streichmasse auf einer sich kontinuierlich bewegenden
Papierbahn, bestehend aus einer dünnen flexiblen Stahlklinge in einer
Stärke von bis zu 0,5 mm mit einer Schrägfläche, durch welche sie im
Einlaufbereich der Papierbahn mit der die Streichmasse tragenden Seite
dieser Papierbahn in Kontakt bringbar ist, wobei ein Auflaufbereich
für die Papierbahn und zumindest ein Teil der an den Auflaufbereich
in Laufrichtung anschließenden Schrägfläche sowie ein Teil der Auflaufseite
der Stahlklinge mit einem im Metallspritzverfahren aufgetragenen
verschleißfesten Überzug versehen ist.
Entwicklungen in der Papierbeschichtungs-Technologie führen zu Beschichtungsanlagen
mit ständig ansteigenden Leistungen. Es gibt heutzutage
Anlagen mit Geschwindigkeiten der Papierbahn von bis zu
1500 m/min und darüber, wobei die Breite der Papierbahn oftmals
8 m und mehr beträgt. Derartige Anlagen verlangen eine hohe
Genauigkeit der Rakel, insbesondere da die Menge der aufgetragenen
Streichmasse gewöhnlich nicht mehr als 5 bis 25 g/m² Papierfläche beträgt.
Wichtig ist dabei, daß die Schicht der Streichmasse unbedingt
gleichmäßig sein muß.
Das Beschichtungsresultat wird im starkem Maße durch die Länge der
Rakel-Schrägfläche in Laufrichtung der Papierbahn bezüglich der auf
die flexible Rakel ausgeübte Federkraft beeinflußt. Der ausgeübte
Flächendruck, d. h. der Druck pro Flächeneinheit, der über die
Schrägfläche auf die Papieroberfläche ausgeübt wird, der spezifische
Oberflächendruck, hat entscheidende Bedeutung für die auf der
Papierbahn verbleibende Menge an Streichmasse. Es besteht daher ein
spezielles Verhältnis zwischen der Ausdehnung der Schrägfläche und
den Elastizitätseigenschaften der Rakel. Um Veränderungen in der Ausdehnung
der Schrägfläche infolge Verschleißes während des Beschichtens
zu verhindern, werden die Rakel heutzutage normalerweise vorgeschliffen,
um ein Ausmaß der Schrägfläche und einen Winkel derselben
zu schaffen, welche den während des Beschichtungsverfahrens
selbst herrschenden tatsächlichen Bedingungen möglichst genau entsprechen.
Wichtig ist auch, daß die Flexibilität der Rakel auf die
herrschende Federkraft eingestellt wird, so daß die Rakel sich auf
jegliche Unebenheit in der Papierbahn einstellt und auch den Durchlauf
von Fehlern wie Klumpen oder dickeren Knollen in der Papierbahn
erlaubt.
Um den Verschleiß von Rakeln durch Schleifwirkung der üblicherweise
aus Pigmentdispersionen von Ton oder Lehm im Wasser bestehenden
Streichmasse zu mindern, sind gattungsgemäße Rakeln bekannt
(GB-PS 9 78 988), deren Stahlklinge mit einem verschleißfesten Überzug
versehen ist, der im Metallspritzverfahren aufgebracht wird. Bei der
bekannten Ausführung wird der verschleißfeste Überzug in einem Arbeitsgang
aufgebracht. Dabei wird jedoch die mit dem Überzug zu versehende
Oberfläche durch die für das Aufbringen und die Haftung des
Überzuges erforderliche Wärmeenergie stark beansprucht. Das ist unbedenklich,
wenn von dem mit dem verschleißfesten Überzug zu versehenden
Bauteil beim späteren Einsatz keine besonderen Eigenschaften gefordert
werden. Bei Rakeln wirkt sich dies jedoch ungünstig aus.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Rakel der eingangs beschriebenen
Gattung so zu verbessern, daß neben einer guten Flexibilität des Klingenmaterials
auch ein Minimum an Brüchigkeit in der Überzugsschicht
selbst gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Überzug aus mehreren,
übereinander im Metallspritzverfahren hergestellten Teilschichten mit
einer jeweiligen Teilschichtdicke von 0,002 bis 0,030 mm aufgebaut ist.
Bei dieser Rakel bleibt die Wärmebelastung auch während des Auftragens
des Überzuges äußerst gering, und zwar sowohl im Material der
Rakel als auch im Überzugsmaterial der bereits aufgetragenen Teilschichen.
Die bei jedem Spritzvorgang übergebene Wärmemenge ist so
klein oder kann so klein gehalten werden, daß eine Veränderung
der Materialeigenschaften nicht zu befürchten ist. Dennoch ergibt sich eine
feste Bindung des Überzugsmaterials an der Rakel, so daß die mit dem
Überzug versehene Rakel nicht nur ihre Flexibilität behält, sondern
auch der Überzug selbst nur ein Minimum an Brüchigkeit aufweist.
Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung soll der Überzug
längs der Auflaufseite der Klinge einen Überzugsbereich in einer von
der Spitze der Abschrägung des Überzuges gemessenen Breite von
höchstens 20 mm, vorzugsweise nicht mehr als 10 mm, aufweisen. Als
Überzugsmaterial eignet sich Aluminiumoxid, gegebenenfalls mit einem
geringen Zusatz an Titanoxid.
Weitere Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung anhand der Zeichnungen,
welche in den Fig. 1 bis 8 verschiedene Ausführungen der erfindungsgemäßen
Rakel zeigen.
Die in den Figuren dargestellten Rakel sind für den Einsatz bei der
Beschichtung von durchlaufenden Papierbahnen bestimmt. Bei derartigen
Beschichtungsverfahren wird die Papierbahn zweckmäßigerweise
derart geführt, daß sie eine in Laufrichtung der Papierbahn umlaufende,
gummibekleidete Stützwalze teilweise umrundet. Mittels einer
teilweise in einem Sumpf der Streichmasse eintauchende, sich drehende
Auftragswalze wird auf eine Seite der Papierbahn die Streichmasse im
Überfluß aufgetragen und eine im Prinzip in einem Rakelhalter herkömmlichen
Ausbildung sitzende erfindungsgemäße Rakel wird mit
geeignetem einstellbarem Druck gegen die auf diese Weise beschichtete
Oberfläche der Bahn gepreßt, um die aufgetragene Schicht aus Steichmasse
zu glätten. Eine geeignete Einstellung des Kontaktdruckes und
des Kontaktwinkels der Rakel gegenüber der Papierbahn ermöglicht
eine sehr genaue Bestimmung der auf der Papierbahn zurückbleibenden
Menge an Streichmasse in der gleichen Weise wie mit normalen
Rakeln.
Die in Fig. 1 dargestellte Rakel besitzt ein Oberteil 1. Die
in diesem Fall parallelen, einander gegenüberliegenden Seiten
der Rakel tragen das Bezugszeichen 2 bzw. 3 und die Schrägfläche
das Bezugszeichen 4. Der Verlauf der Schrägfläche 4
ist in den Figuren durch eine strichpunktierte Linie 8 dargestellt
und enthält außerdem einen durch eine dicke durchgehende
Linie angegebenen Teil des Auflaufbereiches 9 einer
Seite einer in Richtung des Pfeiles 6 durchlaufenden Papierbahn
7. Die andere Seite der Papierbahn liegt zweckmäßigerweise
an einer nicht dargestellten Stützwalze an, welche sich
in Richtung des Pfeiles 6 dreht. Der der Papierbahn 7 zugewandte
Teil der glatten Rakelseite 2 ist mit einem dünnen
Überzug 5 aus verschleißfesterem Material als das Klingenmaterial
1 überzogen. Die Zusammensetzung und der Aufbau
dieses Überzuges 5 wird nachstehend im einzelnen erläutert.
Die Schrägfläche der Rakel 1 soll daher mit der Papierbahn
über eine Streichmassenschicht zwischen der Bahn und der
Schrägfläche, welche aus Gründen der Einfachheit nicht dargestellt
wurde, zusammenwirken. Der Überzug 5 ist daher auf
der glatten Fläche 2 der Rakel 1 angeordnet, welche zuerst
auf die Papierbahn trifft und der Walze gegenüberliegt. Die
glatte Fläche 2 wird nachstehend auch als Auflaufseite der
Rakel, gesehen in Laufrichtung 6 der Papierbahn 7, bezeichnet,
und der Überzug 5 ist in einem Überzugsbereich 5 a, dessen
Breite längs der Auflaufseite 2 vorzugsweise höchstens 20 mm
beträgt, angeordnet. Die gesamte Schrägfläche umfaßt daher
den vom Überzug 5 abzweigenden Schrägflächenteil 4 a und die
Schrägfläche 4. Das Schrägflächenteil 4 a befindet sich daher
in der gleichen Ebene wie die Schrägfläche 4 und umfaßt den
Auflaufbereich 9 und die Schrägflächenspitze 5 b. 5 c bezeichnet
die ebene Fläche des Überzuges 5 nahe dem Auflaufbereich 9.
Fig. 2 zeigt eine abgewandelte Ausführung der in Fig. 1 dargestellten
Rakel, bei welcher der Überzug 5 vor und/oder
innerhalb des Auflaufbereiches 9 in geeigneter Weise abgerundet
ist. Dieses Abrunden kann beispielsweise durch geeignetes
Nachschleifen des Überzuges erreicht werden.
Den in den Fig. 3 bis 7 dargestellten Ausführungen der
Erfindung ist gemeinsam, daß die gesamte Schrägfläche der
Rakel aus dem verschleißfesten Überzug besteht bzw. diesen
verschleißfesten Überzug aufweist.
Dabei zeigt Fig. 3 eine sogenannte Schlepprakel 1, deren
Auflaufbereich 9 und die gesamte anschließende Schrägfläche 4
aus dem verschleißfesten Überzug 5 bestehen.
Fig. 4 zeigt eine Variante der in Fig. 3 dargestellten Rakel,
wobei der Auflaufbereich 9 und die anschließende Schrägfläche
4 in einem winklig geschliffenen Abschnitt des Überzuges 5
liegen. Der Übergang im Überzug von der Auflaufseite 5 c zum
Auflaufbereich 9 kann vorzugsweise abgerundet werden.
In den Fig. 5, 6 und 7 ist der verschleißfeste Überzug 5
an der Auflaufseite 2 der Rakel auf einem abgeschrägten
Abschnitt 10 des Trägermaterials angeordnet.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 6 hat die glatte Fläche 5 c des
Überzuges 5 vor dem Übergang in den Auflaufbereich 9 eine geeignete
konvexe Form durch Nachschleifen des Überzuges erhalten.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 hat die insgesamt aus
dem Überzug 5 gebildete Schrägfläche 4 im wesentlichen abgerundete
Form durch stufenweises Schleifen erhalten. Im Rahmen
der Erfindung kann daher die Schrägfläche 4 nachgeschliffen
werden, um eine für irgendwelche speziellen Zwecke geeignete
Oberfläche zu erhalten.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 besteht die Schrägfläche
4 aus einem Auflaufteil 4 a, einem Auslaufteil 4 c und
einem zwischen diesen beiden Teilen liegenden Mittelteil 4 b.
Das Auflaufteil 4 a und das Auslaufteil 4 c bestehen erfindungsgemäß
aus dem verschleißfesten Material, während das
Mittelteil 4 c aus dem unbeschichteten Trägermaterial der Rakel
besteht.
Die Rakel gemäß Fig. 8 wird vorzugsweise derart hergestellt,
daß der erfindungsgemäße verschleißfeste Überzug auf einander
gegenüberliegende ebene Flächen des nichtabgeschrägten bandförmigen
Trägermaterials aufgetragen wird, woraufhin die
Schrägfläche 4 durch Schleifen gebildet wird.
Das Trägermaterial der Rakel besteht zweckmäßigerweise aus
einer in Glättschaber-Streichanlagen verwendeten Stahlklinge
mit einer Stärke von 0,10 bis 7,0 mm und einer Härte von
mindestens 22 Rockwell C. Als Trägermaterial wird gewöhnlich
ein oberflächengetemperter Kohlenstoffstahl oder Federstahl
in beispielsweise nachstehender Zusammenfassung verwendet:
C1,02%
Si0,20%
Mn0,40%
P max 0,03%
S max 0,025%.
Das verwendete Trägermaterial wird daher aus dem vorgenannten
kaltgewalzten, gehärteten Stahlband hergestellt und ist heutzutage
allgemein in Standardabmessungen wie beispielsweise
0,254, 0,305 oder 0,381 mm erhältlich.
Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Überzug 5 besitzt z. B.
eine Gesamtdicke von maximal 0,25 mm und eine Mindestdicke
von 0,02 mm und kann aus mehreren übereinander im Metallspritzverfahren
hergestellten Teilschichten aufgebaut sein.
In diesem Fall hat jede Teilschicht beispielsweise eine Dicke
von 0,002 bis 0,030 mm. Wenn die Breite der Überzugsschicht 5
nicht zu groß ist, so kann auch mit einer Schichtdicke von
0,35 mm gearbeitet werden.
Das bei dem erfindungsgemäßen Überzug verwendete verschleißfeste
Material kann aus Kerametallen, Metalloxiden oder Metallkarbiden
bestehen. Die für diesen speziellen Zweck geeignetsten
verschleißfesten Überzüge können jedoch unter
Berücksichtigung von beispielsweise der in jedem Einzelfall
gewünschten Qualität des Papierüberzuges ausgewählt werden.
Wenn auch gewisse Überzugsstoffe wie beispielsweise Chromoxid
gute Verschleißfestigkeit bieten, so wurde doch festgestellt,
daß ein derartiger Überzug nach einiger Betriebszeit eine
leichte Verschlechterung der Papierbeschichtung ergibt. Diese
Verschlechterung ist jedoch für die meisten kommerziellen
Zwecke vernachlässigbar gering.
Überraschenderweise haben sich Rakelüberzüge, welche hauptsächlich
aus Aluminiumoxid bestehen, als besonders geeignet
für die Papierbeschichtungen hoher Qualität erwiesen, wie sie
für gewisse Zwecke gefordert werden. Besonders gute Resultate
wurden mit Rakelüberzügen aus Aluminiumoxid (Al₂O₃) und einer
geringen Menge eines anderen Metalloxids wie beispielsweise
Titanoxid (TiO₂) erreicht.
Die nachstehenden Versuche mit erfindungsgemäß hergestellten
Rakeln bestätigen die durch die Erfindung erzielte gewünschte
Verbesserung herkömmlicher Rakel.
Eine erfindungsgemäß hergestellte Rakel mit einem verschleißfesten
Überzug aus Aluminiumoxid und Titanoxid wurde zur
Beschichtung eines holzfreien Druckpapiers eingesetzt. Die
Durchlaufgeschwindigkeit der Papierbahn betrug 500 m/min und
als Streichmasse wurde eine wäßrige Dispersion von 20% Kaolin
und 80% Kalziumkarbonat verwendet.
Die Rakel konnte bei einwandfreiem Beschichtungsresultat 30 h
lang verwendet werden.
Eine unter gleichen Bedingungen verwendete herkömmliche Rakel
ohne den erfindungsgemäßen Überzug mußte nach einer Laufzeit
von 4 h ausgetauscht werden.
Eine erfindungsgemäß hergestellte Rakel mit einem verschleißfesten
Überzug aus Aluminiumoxid wurde zur Beschichtung eines
holzfreien Papiers mit einer Streichmasse auf der Basis einer
wäßrigen Dispersion von Pigment eingesetzt. Die Durchlaufgeschwindigkeit
der Papierbahn betrug 400 m/min. Die Rakel
lieferte ein perfekt zufriedenstellendes Beschichtungsresultat
bei einer Laufzeit von 60 h.
Ein Kontrollversuch unter Verwendung einer herkömmlichen
Rakel ohne verschleißfesten Überzug zeigte, daß diese herkömmliche
Rakel nach einer Laufzeit von 8 h ausgetauscht
werden mußte.
Der Versuch 2 wurde mit einer erfindungsgemäß hergestellten
Rakel wiederholt, welche einen Überzug aus Chromoxid besaß.
Im Hinblick auf den Verschleiß konnte diese Rakel für eine
wesentlich längere Zeit als 60 h verwendet werden. Allerdings
war nach nur wenigen Stunden Laufzeit das Beschichtungsresultat
etwas schlechter, jedoch wahrscheinlich für die meisten
Zwecke unbedingt akzeptabel.
Der verschleißfeste Überzug wird vorzugsweise folgendermaßen
aufgebaut: Bevor die erste Teilschicht auf das Trägermaterial
aufgebracht wird, sollte das Trägermaterial innerhalb des zu
überziehenden Bereiches einer geeigneten vorarbeitenden Oberflächenbehandlung
unterworfen werden, wie beispielsweise einer
schwachen Sandblasbehandlung mit Karborund, und zwar vorzugsweise
unmittelbar vor dem Aufbringen der ersten Teilschicht.
In einigen Fällen kann es zweckmäßig sein, eine Binderschicht,
bespielsweise eine Nickellegierung oder dgl. zwischen die
vorbehandelte Oberfläche des Trägermaterials und die erste
Teilschicht aufzubringen. Die verschiedenen Teilschichten
werden dann in einer Weise aufgebracht, welche die ursprüngliche
Flexibilität und Glätte nicht beeinflußt.
Schließlich kann der fertige Überzug falls gewünscht geschliffen
werden, um einen Fertigschliff mit weniger als 3,0 µR a
zu erhalten.
Wie bereits erwähnt, sollte der verschleißfeste Überzug nicht
breiter als 20 mm sein. In der Praxis sollte der Überzug so
schmal wie möglich sein, um den gewünschten sehr geringen Materialverbrauch
zu erreichen und um die Gefahr von Rissen
im Überzug auszuschalten, wenn sich das Trägermaterial bewegt.
In der Praxis ist daher ein verschleißfester Überzug in einer
Breite von weniger als 10 mm vorzuziehen.
Claims (4)
1. Rakel zum gesteuerten Auftragen und Glätten einer Streichmasse auf
einer sich kontinuierlich bewegenden Papierbahn, bestehend aus einer
dünnen flexiblen Stahlklinge in einer Stärke von bis zu 0,5 mm mit
einer Schrägfläche, durch welche sie im Einlaufbereich der Papierbahn
mit der die Streichmasse tragenden Seite dieser Papierbahn in
Kontakt bringbar ist, wobei ein Auflaufbereich für die Papierbahn
und zumindest ein Teil der an den Anlaufbereich in Laufrichtung anschließenden
Schrägfläche sowie ein Teil der Auflaufseite der Stahlklinge
mit einem im Metallspritzverfahren aufgetragenen verschleißfesten
Überzug versehen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß der Überzug (5) aus mehreren übereinander im
Metallspritzverfahren hergestellten Teilschichten mit einer jeweiligen
Teilschichtdicke von 0,002 bis 0,030 mm aufgebaut ist.
2. Rakel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Überzug
(5) längs der Auflaufseite (2) der Klinge (1) einen Überzugsbereich
(5 a) in einer von der Spitze (5 b) der Abschrägung des Überzuges
(5) gemessenen Breite von höchstens 20 mm, vorzugsweise nicht mehr
als 10 mm, aufweist.
3. Rakel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Überzug (5) im wesentlichen als Al₂O₃ besteht.
4. Rakel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Überzug
(5) zu ca. 97% Al₂O₃ und zu ca. 3% aus TiO₂ besteht.
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