DE3332044A1 - Vorrichtung zum abdecken einer laenglichen gehaeuseoeffnung - Google Patents
Vorrichtung zum abdecken einer laenglichen gehaeuseoeffnungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abdecken einer länglichen Gehäuseöffnung, entlang der ein
sich mit einem Abschnitt in das Gehäuse erstreckendes Teil hin- und herbewegbar ist, mit einem mit dem Teil
verbundenen, flexiblen Band, dessen Breite größer ist als die Breite der Gehäuseöffnung und das an den Enden der
Gehäuseöffnung am Gehäuse gehalten ist.
Bei einer bekannten Vorrichtung (DE-GM 82 34 393) zum Abdecken der Oberfläche eines Maschinenbettes ist ein aus
zwei Abschnitten bestehendes Band vorgesehen, und jeweils ein Ende eines Abschnittes des Bandes ist am über das
Maschinenbett bewegbaren Schlitten unverlagerbar befestigt. Der andere Endbereich jedes Abschnittes des Bandes
ist auf eine am Ende des Maschinenbettes vorgesehene Walze aufgewickelt. Da das Band aus Federstahl besteht,
der zuvor entsprechend verformt wurde, erfolgt das Aufwickeln des Bandes auf die jeweilige Rolle selbsttätig,
d. h. bei Bewegung des Schlittens bezüglich des Maschinenbettes wird der eine Abschnitt des Bandes von seiner
Walze abgezogen und der andere Abschnitt des Bandes auf seine Walze aufgewickelt.
Diese bekannte Vorrichtung benötigt ein Band mit besonderen Federeigenschaften oder aber, falls auf ein derartig
ausgebildetes Band verzichtet wird, federnde Spanneinrichtungen, die mit den Walzen zusammenarbeiten, um die
Abschnitte des Bandes jeweils auf die Walze aufzuwickeln und im gespannten Zustand zu halten. Die Funktionsfähigkeit
der Vorrichtung wird dann beeinträchtigt, wenn die Federwirkung durch Materialermüdung o. ä. nachläßt.
Es ist auch bereits eine Vorrichtung bekannt (DE-OS 22 65 080), bei der das Maschinenbett und der von einem
Riemen angetriebene Schlitten von einer Verkleidung umschlossen sind, die einen Schlitz aufweist, durch den
hindurch sich ein Werkzeugträger erstreckt, wobei der den Antrieb für den Schlitten bildende Riemen an der Innenseite
des Schlitzes verläuft und als Abdeckung verwendet wird. Bei dieser Vorrichtung wird der Riemen über zwei an
den Enden des Schlitzes vorgesehene Rollen geführt, so daß ein oberes, als Schlitzabdeckung dienendes Trum und
ein unteres Trum vorhanden sind. Das bedeutet aber, daß verhältnismäßig große Riemenabmessungen benötigt werden,
und darüber hinaus muß sichergestellt werden, daß sich das obere Trum des Riemens immer im gespannten Zustand
befindet, also nicht etwa durch infolge der dauernden Hin- und Herbewegung des Riemens entstehende Materialdehnung
oder -ermüdung durchhängt und sich dadurch im Abstand vom Schlitz befindet.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Abdecken einer Gehäuseöffnung zu schaffen, die einfach aufgebaut
ist und bei der die Gefahr einer Beeinträchtigung der Abdeckwirkung infolge Materialdehnung oder -ermüdung
äußerst gering ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß derart ausgestaltet,
daß das Band an den Enden der Gehäuseöffnung unverlagerbar befestigt ist und daß am Teil im Bereich der Gehäuseöffnung
Umlenkrollen zur Umlenkung des Bandes in das Gehäuse hinein und am im Inneren des Gehäuses befindlichen
Abschnitt des Teils Führrollen vorgesehen sind, die das Band um eine innere Endfläche des Teils führen.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist somit für die
Abdeckung der Gehäuseöffnung ein durchgehendes Band vorgesehen, das mit seinen Enden an den Enden der Gehäuseöffnung
unverlagerbar befestigt und so über Rollen um den sich in das Gehäuse erstreckenden Abschnitt des Teils
geführt ist, daß bei Verlagerung des Teils in Längsrichtung der Gehäuseöffnung lediglich ein anderer Bereich des
Bandes über die Umlenk- und Führrollen verläuft, während die jeweils zwischen dem Ende der Gehäuseöffnung und der
benachbarten Umlenkrolle liegenden Bandbereiche die Gehäuseöffnung sicher und zuverlässig abdichten. Dabei
braucht das Band nicht federnd aufgewickelt zu werden, und es führt keine Bewegungen in Längsrichtung der Gehäuseöffnung
aus, so daß auch kein Abrieb durch Bewegung entlang der entsprechenden Gehäusewand stattfindet.
Um die Abdichtung über den gesamten Bereich zwischen befestigtem Ende des Bandes und benachbarter Umlenkrolle
sicherzustellen, können die Enden des Bandes an der Innenfläche der die Gehäuseöffnung begrenzenden Wand anliegend
befestigt sein, und die äußeren Mantellinien der beiden Umlenkrollen können in einer um die Dicke des Bandes
gegenüber der Innenfläche nach innen in das Gehäuse versetzten, parallel zur Innenfläche verlaufenden Ebene liegen
ο Es ist jedoch auch möglich, die Umlenkrollen geringfügig weiter nach innen in das Gehäuse hinein verlagert
anzuordnen und dann ein entsprechendes Abheben des Bandes von der Innenfläche der die Gehäusewand begrenzenden Wand
in Kauf zu nehmen, oder aber die Umlenkrollen derart federnd zu lagern, daß sie das Band gegen die Innenfläche
der die Gehäuseöffnung begrenzenden Wand drücken.
Die Führrollen liegen, vorzugsweise in einer Ebene, die
parallel zur Ebene der Gehäuseöffnung verläuft, so daß der zwischen den Führrollen befindliche Bandbereich parallel
zu den jeweils zwischen Bandende und Umlenkrolle befindlichen Bandbereichen verläuft.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der ein schematisch und vereinfachtes Ausführungsbeispiel zeigenden Figuren
näher erläutert.
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Figur 1 zeigt in perspektivischer Darstellung und teilweise aufgebrochen ein Gehäuse mit einem sich in
dieses erstreckenden Teil sowie einer Abdeckung der Gehäuseöffnung.
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Figur 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie II-II aus
Figur 1.
Figur 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie III-III aus
Figur 2.
Das dargestellte Gehäuse 1 ist beispielsweise Teil eines sogenannten Flach-Plotters, der einen Arm 5 aufweist, der
von im Gehäuse 1 vorgesehenen, nicht dargestellten Einrichtungen geführt und bewegt wird. Der Arm 5 trägt einen
nicht dargestellten Schlitten, an dem ein Zeichenstift, etwa ein Röhrchenschreiber befestigt wird und der in
Längsrichtung des Armes 5 hin- und herbewegbar ist.
Wie dargestellt, ist in der Wand 2 des Gehäuses 1 eine längliche, rechteckförmige Öffnung 3 vorhanden, durch die
sich der Arm 5 in das Gehäuse erstreckt. Ein flexibles, beispielsweise aus textilem Stoff oder Kunststoff bestehendes
Band 4, dessen Breite größer ist als die Breite bzw. Höhe der Gehäuseöffnung 3 ist mit seinen Enden an
den Innenflächenbereichen der Wand 2 befestigt, die sich
an die kurzen Begrenzungskanten der Gehäuseöffnung 3 anschließen. Die Befestigung des Bandes 4 kann beispielsweise
durch Klebung erfolgen.
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An dem sich in das Gehäuse 1 erstreckenden Abschnitt des Arms 5 sind Umlenkrollen 6, 1 und Führrollen 8, 9 befestigt«
Die Umlenkrollen 6, 7 liegen benachbart zur Gehäuseöffnung und in einer solchen Lage, daß sie das über sie
geführte Band 4 gegen die Innenfläche der Wand 2 drücken. Die Führrollen 8 und 9 sind am inneren Ende des Arms 5
angeordnet, um das Band 4 um die innere Endfläche des Armes 5 zu führen. Wie in Figur 3 zu erkennen ist, ist
die aus zwei Teilrollen 6', 6" gebildete Umlenkrolle 6 drehbar auf einer stationären Achse 10 gelagert, die mit
Hilfe eines Bügels 11, der auch die Achse 12 für die Führrolle 8 trägt, an der Unterseite des Arms befestigt. Eine
entsprechende Halterung ist für die Umlenkrolle 7 und die Führrolle 9 vorhanden.
Wie dargestellt, verläuft das Band 4 vom in den Figuren 1 und 2 linken Ende der Gehäuseöffnung 3, wo es befestigt
ist, zur Umlenkrolle 6, wobei es über seine gesamte Erstreckung zwischen dem Ende und der Umlenkrolle 6 an der
Innenfläche der Wand 2 anliegt. Durch die Umlenkrolle 6 wird das Band 4 zwischen der Umlenkrolle 6 und dem Arm 5
hindurch und zur Führrolle 8 geleitet,, an der das Band an der dem Arm 5 abgewandten Außenfläche anliegt und von
dort außen um die Führrolle 9 herum und zwischen Arm 5 und Umlenkrolle 7 geleitet wird, so daß es zwischen Umlenkrolle
7 und dem in den Figuren 1 und 2 rechten Ende der Gehäuseöffnung 3 an dieser anliegt.
Wird der Arm 5, der in Richtung seiner Längserstreckung unverlagerbar im Gehäuse 1 gehalten ist, parallel zu
seiner Längserstreckung entlang der Gehäuseöffnung 3 hin- und herbewegt, so führt dies zu einer entsprechenden Änderung
der Bandbereiche, die in Berührung mit den Umlenkrollen 6 und 7 und den Führrollen 8 und 9 stehen, jedoch
deckt das Band 4 immer die Abschnitte der Gehäuseöffnung 3 zuverlässig gegen das Eindringen von Schmutz u. ä.
ab, die zwischen einem Ende der Gehäuseöffnung 3 und der -)0 benachbarten Umlenkrolle 6 bzw. 7 liegen, während das
Innere des Gehäuses 1 im übrigen durch diejenigen Bereiche des Bandes 4 abgedeckt wird, die sich um die
Umlenkrollen 6 und 7 und die Führrollen 8 und 9 erstrecken.
Claims (3)
- AnsprücheVorrichtung zum Abdecken einer länglichen Gehäuseöffnung, entlang der ein sich mit einem Abschnitt in das Gehäuse erstreckendes Teil hin- und herbewegbar ist, mit einem mit dem Teil verbundenen flexiblen Band, dessen Breite größer ist als die Breite der Gehäuseöffnung und das an den Enden der Gehäuseöffnung am Gehäuse gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (4) an den Enden der Gehäuseöffnung (3) unverlagerbar befestigt ist und daß am Teil (5) im Bereich der Gehäuseöffnung (3) Umlenkrollen (6, 7) zur Umlenkung des Bandes (4) in das Gehäuse (1) hinein und am im Inneren des Gehäuses (1) befindlichen Abschnitt des Teils (5) Führrollen (8, 9) vorgesehen sind, die das Band (4) um eine innere Endfläche des Teils (5) führen.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden des Bandes (4) an der Innenfläche der die Gehäuseöffnung (3) begrenzenden Wand (2) anliegend befestigt sind und daß die äußeren Mantellinien der beiden Umlenkrollen (6, 7) in einer um die Dicke des Bandes (4) gegenüber der Innenfläche nach innen in das Gehäuse (1) versetzten, parallel zur Innenfläche verlaufenden Ebene liegen.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führrollen (8, 9) in einer Ebene liegen, die parallel zur Ebene der Gehäuseöffnung (3) verläuft.
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